DSA-Trick Meinungsfreiheit EU

Grundrechte als Abwehrrechte des Bürgers gegen den übergriffigen Staat sind seit 1949 im Grundgesetz festgeschrieben. Als fundamentales Grundrecht gilt die Meinungsfreiheit (Art 5 GG), die vor allem durch Desinformation gefährdet ist. Deshalb ist es so wichtig, derlei Desinformation – offline in den herkömmlichen Medien und online in Social Media – unter Kontrolle zu halten
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Desinformation geht auch von staatlichen Institutionen aus. Zum Beispiel vom ÖRR, weshalb die Forderungen nach Reformen von ARD, ZDF und DLF immer lauter werden. Deshalb ist es geradezu widersinnig, wenn staatliche Aufklärer wie die Amadeu-Antonio-Stiftung bzw. Codetekt über staatliche Desinformanten aufklären sollen. Genauso widersinig wie zum Beispiel die Aufklärung der Pharma-Impfstoffhersteller über die Impfnebenwirkungen oder der Zigarettenindustrie über die Schädlichkeit des Rauchens.

Der Staat darf nicht Meinungen wegen ihres Inhalts verbieten – die Meinungsfreiheit gilt vorrangig. Auch Desinformation dürfen Staaten und erst recht die von Bürgern kaum bis spärlich legitimierte EU-Kommission nicht verbieten. Grund: Behauptungen, also Hypothesen bzw. Thesen wie Antithesen (z.B. zu Corona und zu Klimawandel), können wahr oder falsch sein. Zunächst als vermeintliche Desinformation wahrgenommene Meinung kann sich im Laufe des Forschungsprozesses als wahr herausstellen. Anders formuliert: Der wissenschaftliche Fortschritt als Prozess des permanenten Falsifizierens von Thesen wird zunichte gemacht, wenn man die Meinungsfreiheit und damit das Recht, etwas inhaltlich Falsches zu äußern, von vorneherein einschränkt oder gar verbietet.

Dem Staat bzw. den staatlichen Machthabern wohnt das Bestreben zum übergriffigen Staat inne. Denn Macht will gesichert und erhalten sein. Staat und staatshoheitliche Institutionen trachten danach, den Bürger als den eigentlichen Souverän, zu kontrollieren. Sei es „Die Kontrolle über die Kinderbetten erhalten“ (Ex-Bundeskanzler Scholz (SPD)) oder auch die Kontrolle darüber, was Bürger in den Social Media als ihre Meinung posten. Und damit kommen wir zum eigentlichen Problem:

Mit dem Internet hat jeder Bürger die Möglichkeit, seine Meinung über den Stammtisch bzw. die lokale Versammlung hinweg im ganzen Land bzw. – falls die Sprachgewandtheit mitspielt – weltweit kund zu tun. Zum Leidwesen der Staatsobrigkeit, die diese Art von Bürgerjournalismus nicht kontrollieren kann.
Mit dem Digital Services Act (DSA) versucht die EU, die Meinungsfreiheit im Internet zu kontrollieren und zu regulieren, um sie zu lenken. Und zwar unter dem Vorwand, demokratieschädliche Desinformation zu eliminieren. Da Staat wie EU Desinformation nicht verbieten darf (die Meinungsfreiheit gilt, siehe oben), arbeitet die EU mit einem Trick: Sie überträgt die Desinformationsbekämpfung an die Plattformbetreiber der Social Media, zumeist US-Privatunternehmer. Die EU drängt Plattformbetreiber von X, Youtube, Whatsapp, TikTok, Telegram, Snapchat, Pinterest LindeIn, Instagram usw. dazu, Selbstverpflichtungen im Desinformationscodex für ihre Community quasi ‚freiwillig“ zu übernehmen, um so Overblocking zu erreichen.

Overblocking heißt, Inhalte im Netz für die Nutzer zu verbergen, obwohl sie eigentlich gegen keine Regeln bzw. Gesetze verstoßen. Das DSA fördert Overblocking durch zwei Mechanismen:
1. Trusted Flagger werden als staatlich zertifizierte NGOs installiert. Sie gelten über ihre Meldestellen für das DSA vorrangig als vertrauenswürdig.
2. Exorbitante Geldstrafen von bis zu 6% des Jahresumsatzes (also mehrere Mrd Euro) werden angedroht und schaffen für die Plattformbetreiber der Social Media einen Anreiz, im Zweifel für die Löschung eines Postings und gegen die Meinungsfreiheit zu handeln. Eben, um Strafzahlungen zu vermeiden.

Das DSA übt über diesen Trick somit einen „asymetrischen Druck“ (Murswiek) auf Löschung von Information aus. Es ist geradezu verrückt: Mit dem DSA verlangt der Staat von privaten Plattformbetreibern etwas, was er selbst als staatlicher Akteur nicht tun darf – nämlich das Recht auf Meinungsfreiheit der Menschen zu torpedieren.

in seinem Vortrag „Wie die EU die Meinungsfreiheit im Internet unterminiert – Anmerkungen zum Digital Services Act (DSA)“ (siehe Anlage (1) unten) erklärt der Staatsrechtsprofessor Dietrich Murswiek das trickreiche Zusammenspiel von Meinungsfreiheit als Bürgerrecht, Grundgesetz, Staat, EU, DSA und Social Media in einer für den juristischen Laien verständlichen Form.

Die Bürger verbringen immer mehr Zeit über Smartphone bzw. PC im Internet. Diskussion und Meinungsaustausch werden vom regionalen Raum (Nachbargespräch, Verein, Ehrenamt, Gemeinderat, Stammtisch usw.) in den virtuellen Raum verlagert. Und dort findet Meinungsfreiheit ebenfalls statt oder eben nicht. Das DSA ist eher letzterem dienlich.
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Die große Frage:
Wollen wir unser seit der Aufklärung erkämpftes Recht auf freie Meinungsäußerung ins Internet bzw. die Social Media hinüberretten?
Oder sind wir bereit, dieses Recht irgendeinem einem Kontrolleur zu opfern, der vorgibt, Meinungen in wahr und unwahr, richtig und falsch, rechts und links, demokratisch und demokratie-schädlich bzw. gut und böse einteilen zu können?
Wichtig dabei: Es gibt keine halbe Meinungsfreiheit, denn aus halb wird über kurz oder lang null. Und Meinungsfreiheit gibt es nur im demokratischen System mit seiner Teilung der Gewalten.
26.11.2025
Dieser Beitrag wurde garantiert ohne KI geschrieben.
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Beginn von Anlagen (1) –
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(1) Prof Murswiek: DSA – Wie die EU die Meinungsfreiheit im Internet unterminiert
Prof. Dr. jur. Dietrich Murswiek: Wie die EU die Meinungsfreiheit im Internet unterminiert – Anmerkungen zum Digital Services Act DSA.
https://www.youtube.com/watch?v=b7kMGn2qIZw&t=1s
Vortrag auf der Veranstaltung
„ZENSUR & POLITISCHE VERFOLGUNG? Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Deutschland aus rechtswissenschaftlicher Sicht“ (MEthiG e.V.) vom 26. Oktober 2025 in Weimar
https://methig.org/
„Diese Diskrepanz zwischen den Möglichkeiten einerseits der Staaten bzw. der EU und andererseits der privaten Online-Plattformen, die Meinungsfreiheit einzuschränken, macht die EU sich in ihrer Desinformationsgesetzgebung zu Nutze. Die Staaten oder die EU dürfen die Information nicht verbieten … denn freie und öffentliche Diskussion ist unumgänglich.“
22.11.2025 , (28 min)
https://www.youtube.com/watch?v=b7kMGn2qIZw&t=1s

Dieser 30-minütigen Vortrag von Professor Murswiek vermittelt kompakt und auch für den normalen Bürger als juristischen Laien gut verständlich das notwendige Grundwissen zu Meinungsfreiheit und DSA.

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