Meinungsfreiheit – Bürgerrecht

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) beklagt, daß sich in den sozialen Medien „ungefiltert Meinungen, darunter auch gezielte Falschnachrichten“ sammeln und durch BigTech aus dem Ausland sowie über Künstliche Intelligenz (KI) Desinformation betrieben werde. https://hessen.de/presse/sensibilisierung-im-kontext-der-bundestagswahl-2025 Diese für ihn „unliebsamen“ Äußerungen will er bekämpfen, also per Zensur löschen.

Zu den „ungefilterten Meinungen“ ist zu antworten: „Ja, was denn sonst?“. Schließlich verfügt jeder Bürger laut Grundgesetz über das Recht auf Meinungsfreiheit und dieses schützt seine „Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden (1 BvR 811/17)“. Im Klartext: Jeder Bürger kann seine Meinung offen, spontan, frei und ungefiltert äußern. Am privaten Stammtisch, im öffentlichen Raum wie auf den Social Media. Natürlich ist die Aufforderung zu strafbaren Handlungen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Wenn Poseck nun fordert, der Bürger müsse vor dem Äußern seiner eigenen Meinung diese durch ein Prüfverfahren filtern lassen, dann macht er das Grundrecht der Meinungsfreiheit zur Meinungsunfreiheit. Wer „öffentlich für das Meinungsfiltern durch Geheimdienstler wirbt“, der verstößt gegen das Grundgesetz Artikel 5, meint Alexander Wendt (siehe (1) unten).
Was Desinformation und was Falschnachrichten sind, definiert der Innenminister von Hessen leider nicht. Vielmehr stellt er die Bürger unter den Generalverdacht, etwas irgendwie „Falsches“ zu posten. Er bringt das Kunststück fertig, die Meinungsfreiheit einschränken zu müssen, um sie zu schützen.

Meinungen der Bürgerschaft als Souverän dürfen vom Staat als ihrem Dienstleister nicht a priori als Falschnachricht bzw. Desinformation definiert werden. Schließlich gibt es zahlreiche Beispiele, daß sich Meinungsäußerungen staatlicher Institutionen im nachhinein als falsch herausgestellt haben, ganz im Gegensatz zu den Meinungen der Bürger. Hier nur drei Beispiele:
1) Die von der Merkel-Regierung 2018 angeprangerten „Hetzjagden auf Flüchtlinge“ in Chemnitz hat es – von Gerichten bestätigt – niemals gegeben. Waren die dem Staat widersprechenden und deshalb wegzufilternden Meinungen von so vielen Bürgern wie auch von Hans-Georg Maaßen also allesamt Desinformation? Nein.
2) In der Coronazeit wurden skeptische Bürger wie etwa die Querdenker mit ihren Warnungen vor Impfungen (Unwirksamkeit, Impfschäden. Long Covid), Schulschließungen (psychische Schädigungen von Kindern), Lockdowns usw. als Desinformanten verfolgt. Bekanntlich zu Unrecht, wie sich im nachhinein oftmals herausgestellt hat.
3) Im Frühjahr 2024 fanden deutschlandweit Groß-Demos „gegen rechts“ statt. Anlaß war der Bericht der NGO Correctiv von einem „Geheimtreffen gegen Deutschland“ am 25.11.2023 bei Potsdam, der von Regierung wie Medien (ÖRR, Private) verbreitet wurde. Kritische Bürger wie auch Teilnehmer des Treffens selbst äußerten von Anfang an die Meinung, daß es bei diesem „Geheimtreffen“ überhaupt nicht um etwas irgendwie Geheimes ging. So stellte sich bald heraus, daß dort keinerlei „Remigrations-Pläne“ beschlossen wurden. Diese Pläne als Anlaß für die Groß-Demos sind von der NGO Correctiv erfunden worden. Deshalb darf man laut Landgericht Berlin sagen, Correctiv verbreite „dreckige Lügen“. Auch ZEIT und SZ haben inzwischen eingeräumt, daß sich zahlreiche Teilnehmer der Groß-Demos zu Recht beklagen, mit Berichten zu angeblicher „Deportation“ (Grüne) und „Wannseekonferenz 2.0“ (Nancy Faeser) auf diesem „Geheimtreffen“ getäuscht worden zu sein.
Auch hier stellt sich die Frage: Liegt Desinformation vor, wenn Bürger kritisch über einen Vorgang ihre Meinung kundtun? Oder ist es Desinformation, wenn Staat bzw. Parteien wider besseres Wissens die Unwahrheit verbreiten, da es ihnen ins politische Kalkül passt?
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Auf der o.a. hessischen Website beklagt Poseck weiter: „Besorgniserregend ist aktuell die Einmischung des Chefs der Plattform X, Elon Musk, auf politische Inhalte in Europa. Auch die Ankündigung von Meta-Chef Mark Zuckerberg, die Faktenprüfung bei Facebook und Instagram einzustellen, ist kein gutes Signal.“ Beispiele für derartige Einmischungen werden nicht genannt. Und es wird verschwiegen, daß Twitter laut New York Times zu 65 % linkslastig war und nach der Übernahme durch Musk – in X umbenannt – mit 48 % links und 47 % rechts als ausgewogenes Medium die Meinungsfreiheit gewährleistet. Zudem: Musk hat den Quellcode (also die Summe aller Algorithmen) von X publiziert, um so den Vorwurf der Rechtslastigkeit der Plattform zu entkräften.

„Ist es wirklich so, dass die Meinungsfreiheit nur dann gewährleistet ist, wenn jeder alles schreiben und senden darf, was er will, egal ob richtig oder falsch?“ Mit dieser Suggestivfrage ging CDU-Chef Friedrich Merz auf die Faktenchecker-Verzicht  von Meta-Chef Zuckerberg, ein. Merz‘ Beharren auf Faktenchecker verdeutlicht seine irrige Annahme, daß es Menschen bzw. Institutionen gebe, die einen besonderen Zugang zu einer höheren Wahrheit haben. Dabei beweist die bisherige Praxis der Faktenchecker,  Meinungen eher auf ideologische Korrektheit zu überprüfen als auf die Realität. Deshalb wohl besteht Merz auf das Filtern von Meinungen?
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Als ein im Grundgesetz beschriebenes Recht ist die Meinungsfreiheit ein Abwehrrecht gegen den übergriffigen Staat. Mit ihrem Bestreben nach Vorab-Meinungsfilterung stellen sich CDU-Politiker wie Poseck und Merz gegen das Grundgesetz bzw. dessen Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht:
„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend. Es ist im gewissen Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt.“ Quelle: Bundesverfassungsgericht BVerfGe 7. 198 (31) . Es geht also nicht um Peanuts, sondern die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, wenn Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) „gefilterte Meinungen“ fordert und der CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz dies bejaht.

Jeder Bürger kann über Social Media seine Meinung kundtun:
– in größerer Reichweite als die Mainstreammedien und
– ungefiltert, also ohne Türwächter der Regierung
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Deshalb sollen Meinungen gefiltert werden.

Als Filter – man könnte auch von Zensur sprechen – dienen staatliche bzw. vom Staat finanzierte Prüfinstanzen (Faktenchecker, Meldestellen, Trusted Flagger). Das Problem liegt also im Machtverlust des Staates und der ihm zuarbeitenden Mainstreammedien. Da die Regierung den Machtverlust nicht ansprechen will, gibt sie vor, Meinungsfilter dienen der Rettung von „Unsere Demokratie„. Wobei sich das Possessivpronomen „unser“ eher auf die Regierung „da oben“ bezieht als auf die Bürger „da unten“, die ja gar nicht direkt befragt worden sind.

Das Problem der Meinungsfreiheit ist uralt: Im frühen Mittelalter sorgte die Kirche für die gefilterte Wahrheit. Mit der Erfindung des Buchdrucks verstärkte sich ihre Besorgnis. Im Zuge der Aufklärung verlagerte sich die Sorge um die richtige Meinung auf weltliche Machthaber. Und mit den sozialen Medien im Internet explodiert die Sorge um den eigenen Machterhalt geradezu. Nun will die CDU in Hessen gar den Geheimdienst einsetzen gegen ungefilterte Meinungen ihrer Bürger in den sozialen Netzwerken. Wohnen in Hessen keine mündigen Bürger, denen man eine Informationsflut zutrauen kann, sondern nur dumme Bürger, die zudem böse sind?
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Nochmals: Wer „öffentlich für das Meinungsfiltern durch Geheimdienstler wirbt“, der verstößt gegen das Grundgesetz Artikel 5. Am besten, man liest nochmals im großen Essay von John Stuart Mill „Über die Freiheit“ nach (siehe (4) unten)  – einem Klassiker von 1859, dem im Zeitalter von Social Media und der gefilterten Meinungsfreiheit eine besondere Bedeutung zukommt.
16.1.2025
Dieser Beitrag wurde auch veröffentlicht auf
https://ansage.org/meinungsfreiheit-gibt-es-nicht-gefiltert/

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Ende von Beitrag „Meinungsfreiheit – Bürgerrecht“
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Beginn von Anlagen (1) – (4)

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(1) Wir machen uns die Welt, wie es Gutdeutschland gefällt
Wer sich auf die offiziöse deutsche Auslandsberichterstattung verlässt, bekommt Phantasiebilder statt Realität. In dieser Lage wird das Netz immer mehr zum Korrektiv. Gerade deshalb wollen Freiheitsfeinde jetzt digitale Meinungen filtern. Sie meinen es ernst.

In einer Runde des Spartensenders Phoenix erklärte vor kurzem ein Maik Fielitz, Leiter der Abteilung Rechtsextremismus- und Demokratieforschung am „Institut für Demokratieforschung und Zivilgesellschaft“ (IDZ) https://www.idz-jena.de/, worin er die größte Gefahr für die Demokratie sieht und deutete auch an, wie er sich die Abwehr der Bedrohung vorstellt.
Bevor es um seine Institution, ihre Struktur und ihren Zweck geht, soll Fielitz selbst zu Wort kommen. Denn er spricht aus, was nicht nur ein paar subalterne Personen im IDZ denken. In der Sendung beklagte er, dass auf X „bestimmte Menschen halt über Formate einfach auch größere Reichweiten als Qualitätsmedien erreichen und somit auch jenseits von editorischen Standards da kommunizieren können. Ich glaube, das ist halt auch alles, was eben Regulation angeht, da kann es einfach nicht auf Strafen und so weiter stehenbleiben, sondern da muss sich eigentlich eine EU überlegen, okay, wie wird einfach das digitale Mediensystem gestaltet? Kann jeder einfach mit einem Massenpublikum halt kommunizieren? Ist wirklich jeder sich der Verantwortung bewusst, und ist es einer Demokratie zuträglich?“
Man lasse sich durch die konfuse Diktion nicht ablenken. Viele jüngere Akademiker sprechen heute so. Vor allem denken sie so. Fielitz sieht es also als Problem oder vielmehr als Skandal an, dass über soziale Medien jeder prinzipiell jeden erreichen kann, weil dort keine Torwächter filtern, was in die Öffentlichkeit gelangen darf. Manche Leute erreichen auf diesem nicht mehr ganz neuen digitalen Weg tatsächlich ein größeres Publikum als alteingesessene Medien, und das umso mehr, als diesen Medien immer mehr Leser und Zuschauer abhandenkommen. Auf X reicht deshalb schon eine mittlere Größe, um mit einem guten Post einen größeren Kreis anzusprechen als Tageszeitungen oder öffentlich-rechtliche Nischenformate. Und das alles ganz ohne die editorischen Standards, wie sie bei der Qualitätsplattform ARD existieren, die ihre verbliebenen Zuschauer beispielsweise über stromerzeugende Fernsehgeräte https://www.publicomag.com/2022/10/mit-dem-tagesschau-grubenhund-durch-den-mythenwald/ und deren afrikanischen Erfinder unterrichtet, über pflanzenförmigen Sprengstoff oder über 16000 Kernkrafttote in Japan
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/tagesschau-faktenfinder-uebersetzungsfehler .
Um diese demokratieunzuträgliche Situation zu beenden, dass neuerdings jeder nicht nur empfangen, sondern auch unbetreut senden darf, muss nicht nur nach Ansicht des IDZ-Vertreters dringend die EU tätig werden. Auch viele andere Größen des politisch-medial-institutionellen Komplexes denken so. Aus Sicht dieses Komplexes beschreibt Fielitz ein durchaus real existierendes und für diese Entität sogar existenzbedrohendes Problem.

Hessens Innenminister Roman Poseck, wohlgemerkt, ein CDU-Mann, erklärt wortwörtlich „ungefilterte Meinungen“ zur neuen Gesellschaftsbedrohung. In Hessen geht jetzt, wie der Hessische Rundfunk rapportiert https://x.com/LibertyHannes/status/1879463783892156433 , „eine Sondereinheit des Verfassungsschutzes“ gegen dieses unfiltrierte und unbewachte Herummeinen im Netz vor, also genau diesen Zustand, der unter dem Stichwort ‘Meinungsfreiheit‘ nach wie vor im Grundgesetz steht.

Im Nachhinein betrachtet erweist sich der Weg von Artikel 5 Grundgesetz aus dem Jahr 1949 zu dem Knüppelwort ‘Desinformation‘ als relativ lang, die Strecke von Desinformation zu ‘ungefilterte Meinung‘ dagegen als sehr kurz. ‘Ungefilterte Meinung‘ stellt gewissermaßen die Entsprechung zu ‘ungeimpfter Person‘ dar: um die Gefahr für andere abzuwehren, darf der Staat zusammen mit seinen Schattenhilfstruppen schon mal robust über Grundrechte hinwegbrettern.
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Das Gericht wird genauso heiß gegessen, wie es gekocht wird
Putsch gegen die Verfassung: Das klingt vielleicht dramatisch. Allerdings angemessen dramatisch.
In einer wirklich liberalen und nicht Tagesschau-Trudeau-liberalen Gesellschaft müssten der verfassungsfeindlichen Plattform IDZ https://www.idz-jena.de/ sämtliche Steuergelder entzogen und dazu ein Innenminister gefeuert werden, der öffentlich für das Meinungsfiltern durch Geheimdienstler wirbt.
In einer freiheitlichen Gesellschaft dürfte ein Vizekanzler politisch keinen Fuß mehr auf den Boden bekommen, der einer medialen Plattform in der Sprache eines Kleinganoven droht. Sender, die den „Lügenäther“ (Peter Sloterdijk) füllen, müssten umgehend das Recht verlieren, Gebühren zwangsweise einzutreiben.
Bei Erscheinen dieses Textes ist das alles noch nicht der Fall. Das zeigt, wie ernst es um die Verteidigung der Meinungsfreiheit steht.
… Alles vom 16.1.2025 von Alexander Wendt bitte lesen auf
https://www.publicomag.com/2025/01/wir-machen-uns-die-welt-wie-es-gutdeutschland-gefaellt/

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(2) CDU Hessen: Mit Verfassungsschutz-Einheit sollen „ungefilterte Meinungen“ zensiert werden
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärt „ungefilterte Meinungen“ in sozialen Medien zur Gefahr und will mit einer neuen Verfassungsschutz-Einheit dagegen vorgehen. Dies stellt einen gefährlichen Angriff auf die Meinungsfreiheit dar, denn missliebige Ansichten werden unter Generalverdacht gestellt.

Was allerdings „Desinformation“ sein soll begründet der Minister nicht. Waren beispielsweise Warnungen vor Impfschäden bei der Corona-Kampagne „Desinformation“, und wann wird „Desinformation“ zur Information? Wer entscheidet darüber? Wird dafür eine staatliche Zensurbehörde eingerichtet, oder dürfen Beamte des Inlandsgeheimdienstes darüber befinden? Sind Hinweise auf manipulierte Auszählungen bei Wahlen, auf die TE beispielsweise bei den Landtagswahlen in Berlin hingewiesen hat, „Desinformation“ – auch wenn sich diese Vorwürfe bestätigen und letztendlich zur Wahlwiederholung führten?
Ist also Desinformation, wenn kritisch über einen Vorgang berichtet wird – oder ist es Desinformation, wenn staatliche Stellen und Parteien wider besseren Wissens die Unwahrheit behaupten, weil es ihnen besser in den Kram passt? Sind die angeblichen „Hetzjagden von Chemnitz“, die es schlicht nicht gab, eine „Desinformation“ der damaligen Bundeskanzlerin? TE hat damals nachgewiesen und mittlerweile sogar gerichtlich Recht erhalten, dass es keine Desinformation war. Wer also lügt – Journalisten die recherchieren oder Beamte und Politiker, die ihre auf falschen Fakten beruhende Maßnahmen verteidigen oder manipulativen Absichten verschleiern wollen?
Darauf gibt der hessische Landesminister keine Antwort. Es bleibt die Anmaßung, dass die Politik entscheiden soll, was veröffentlicht und was von ihm und seinen Behörden unter den Teppich gekehrt werden darf. Man nannte das bislang Zensur. Jetzt soll sie in Hessen wieder eingeführt werden, inklusive Aufruf zur Denunziation und Einsatz von Geheimdienst gegen Bürger.
… Alles vom 15.1.2025 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/cdu-ungefilterte-meinungen/

Einige Kommentare:
Demnach ist ein Schüler (streng) zu bestrafen, der die Falschaussage trifft: 2 + 2 = 22 (siehe auch im Internat den entsprechenden preisgekrönten Kurzfilm „Alternative Mathematik“!) Oder wenn jemand behauptet: „Der Mond besteht aus grünem Käse!“ Unabhängig davon, ob ein Mensch auf dem Mond war, kann es weder der Richter, noch der Staatsanwalt bestätigen, denn selbst die Astronauten hätten es auf Grund der fehlenden Sauerstoffatmosphäre gar nicht verifizieren oder falsifizieren können. Wer also bestimmt überhaupt, was eine Falschaussage ist: der Innenminister, der Staatsanwalt anweist? Und dürfte dieser Staatsanwalt dem Innenminister widersprechen? Und ist etwas Richtiges falsch, wenn derjenige, der etwas Falsches äußert, erklärt, dass es richtig sei – und nur er recht habe, weil er Innenminister ist? Wie tief ist die CDU gesunken, dass sie Angst hat, dass ihre eigenen Fehler und Falschbehauptungen an das Licht kommen könnten, so dass man vorsorglich die Wahrheit als Fälschung gerichtlich darstellen muss?!
Und siehe Schule und Universität: Darf dort nichts Falsches angenommen werden? Wo bleibt die Freiheit der Lehre? Aber selbst die Leere hätte diese Freiheit! Es steht doch im Grundgesetz, Artikel 5 , dass wir eine Meinungsfreiheit haben! Und das zwangsläufig, weil niemand in das Gehirn eines anderen sehen kann. Aber dazu muss man gar nicht ein Grundgesetz bemühen, Menschenverstand genügt. Egozentrik
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Um tatsächlich anti-deutsche extremistische „Meinungen“ kann es ja nicht gehen, denn Indymedia wird nicht betroffen sein. Ebenso die diversen radikalen Muslime die sich frei auf Arabisch über die Kuffar auslassen. Ainamrod
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Eine virtuelle Gefahr zu beschreiben, um damit die Meinungsfreiheit einzuschränken wird aber keine Akzeptanz in der Bevölkerung finden. Schon gar nicht nach dem was in den letzten Jahren hier in Deutschland gelaufen ist. Das Vertrauen ist einfach weg. Bambu
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Bereits die Einrichtung der Sonderauswertungseinheit verstößt gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Jeder hat das Recht zur freien Meinungsäußerung inklusive Verbreitung von Desinformation und Falschnachrichten. Laut der Rechtsprechung des Verfassungsgericht, darf man sich sogar gegen die verfassungsmäßige Ordnung äußern. Erst wenn man droht, gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu handeln, gibt es eine Grundlage für ein Tätigwerden eines Amtes für Verfassungsschutz. In Hessen wird durch den Verfassungsschutz die Verfassung nicht nur gefährdet, sondern beseitigt. huder101
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Wer gegen „ungefilterte“ Meinungen vorgehen will, möchte also „gefilterten“ Meinungen Vorschub leisten. Wie filtert man bitte Meinungen?
Antwort: Jemand muss verbindlich festlegen, was Desinformation (bewusst und böswillig fehlerhafte Darstellung), Falschinformation (unbewusst oder irrtümlicherweise falsche Darlegung, auch weil man es nicht besser weiß) und die einzig richtige Wahre Information (Was man denkt, was man denken sollte, Fakten, Fakten, Fakten) ist.
Ein Großteil des öffentlichen Diskurses besteht allerdings aus sachlichen und moralischen Wertungen/Einschätzungen, subjektiven Eindrücken, Prognosen, die nicht ohne Weiteres in „richtig“ und „falsch“ unterschieden werden können. Da bleibt dann nur das Wahrheitsministerium in Form des Verfassungsschutzes oder von Ministerien. Und natürlich muss man sich fragen, was das für die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes bedeutet. Äußerungen, die die Stelle XYZ als wertlos, unrichtig, unerwünscht, diffamierend ansieht, könnten dann heraus-gefiltert werden. Dass auch die Union auf den Zug aufspringt, macht hellhörig. flo
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Ist Art. 5 GG inzwischen abgeschafft worden? Allein so eine Äusserung hat unter Kanzler Schmidt zur Entlassung des Beamten und Strafermittlung wegen Hochverrat gereicht. jsdb
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Dieser Vorstoß wie ähnliche (Meldestellen, usw.) enthält ja auch noch eine deprimierende Meta-Botschaft, die da lautet: Viele Bürger sind dümmer als Politiker. Sie müssen beim Denken an die Hand genommen werden, weil sie nicht fähig sind, sich selber eine Meinung zu bilden und Des- oder falsche Informationen zu erkennen. Unsere Demokratie besteht offenbar aus Sicht mancher Politiker nicht aus mündigen Bürgern und Wählern, sondern aus einer Menge intellektuell defizitären Einwohnern, die maximal in der Lage sind, Parteien zu wählen. flo
Ende Kommentare
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(3 Die CDU und die „ungefilterten Meinungen“

Der Artikel bezieht sich und verlinkt auf diese Seite beim Land Hessen: https://hessen.de/presse/sensibilisierung-im-kontext-der-bundestagswahl-2025
„Besorgniserregend ist aktuell die Einmischung des Chefs der Plattform X, Elon Musk, auf politische Inhalte in Europa. Auch die Ankündigung von Meta-Chef Mark Zuckerberg, die Faktenprüfung bei Facebook und Instagram einzustellen, ist kein gutes Signal.“
Beispiele gibt es nicht.
„Die technischen Möglichkeiten zur Erkennung von Desinformationskampagnen müssen ausgeschöpft werden. Künstlicher Intelligenz wird dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle zukommen.“
Bullshit. KI kann keine Desinformation erkennen. KI kann nur die Abweichung von dem erkennen, worauf sie trainiert wurde. Und trainieren kann man sie auf jeden beliebigen Mist.

In Hessen wird eine gezielte Aufklärung und Beratung zu Desinformationskampagnen und Verschwörungserzählungen durch das im April 2023 das Internet-Portal „Der Fabulant – Verschwörungsmythen auf dem Prüfstand“ angeboten. https://www.derfabulant.de/

Oh, gar. Hessen macht jetzt in Faktenchecker. …
Fragt denn niemand, ob es nicht ein unvertretbarer Interessenkonflikt ist, wenn die Regierung, die selbst zur Wahl antritt, kontrollieren will, welche Ansichten im Wahlkampf noch geäußert werden dürfen?
… Alles vom 15.1.2025 bitte lesen auf
https://www.danisch.de/blog/2025/01/15/die-cdu-und-die-ungefilterten-meinungen/.
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(4) John Stuart Mill: Über die Freiheit
Aber Mill geht noch weiter: Besonders interessant ist hier gerade für uns, die im Zeitalter von Social Media Lebenden, seine Beobachtung, dass mit der Demokratisierung der Verhältnisse auch ein anderes mächtiges Zensurgeschehen entstanden ist: Die öffentliche Meinung! Da die wenigsten Menschen vom eigenen Verstand Gebrauch machen, sondern sich auf das Wiederkäuen fremden Gedankenguts beschränken, ist im öffentlichen Raum eine Tendenz zur Gleichschaltung der Gesinnung festzustellen, mitsamt der entsprechenden Missbilligung der Abweichler. Für das feine Gespür von Mill wäre vermutlich das Ausmaß des medialen Kampfes um die Meinungshoheit im öffentlichen Raum, wie er derzeit bei uns tobt, noch unvorstellbar gewesen. Doch das darin herrschende Prinzip hat der bereits damals deutlich wahrgenommen.
Eigentlich ist es eine Binse, dass Zensur nie dem vorgeblichen guten Anliegen geschuldet ist, nämlich dem Schutz und der Sicherheit, der Bewahrung der Wahrheit und des Friedens – sondern schlicht und simpel stets nur der Bewahrung der eigenen Macht.

Dennoch wird seit der Erfindung des Buchdrucks und noch vorher dasselbe Arsenal von Lügen und geheuchelten Gründen vorgetragen, und das bis zum heutigen Tag; tagesaktuell in der Person von Robert Habeck, der sich vor Verzweiflung darüber kaum einkriegt, dass er Elon Musk und seinem Netzwerk Twitter/X nicht das Maul verbieten kann. Also stochert und ringt man derzeit nach der Konkretisierung und Verbalisierung irgendeines Vergehens, dessen man Musk wirklich bezichtigen kann – aber es will noch nichts kommen.
Solange jedenfalls, bis dann – so meine Voraussage – in Kürze ein völlig beklopptes, aber griffiges Narrativ auftauchen und die Runde in den Medien machen wird, und alle fühlen sich dann wieder obenauf auf dem Roß der moralischen Meinungshoheit. Aber das nur am Rande. Also: In der Sache ändert sich nichts, nur die vorgeschobenen Gründe und Anlässe.

Mill bestreitet nicht, dass die Abwägung zwischen dem, was an individuellen Verhalten für die Gemeinschaft als hinnehmbar zu gelten hat und wo die Grenze überschritten ist, die ein Verbot rechtfertigt, überaus schwierig ist. Aber diese Schwierigkeit hebt das Prinzip nicht auf; sondern sie gibt einer Gesellschaft den Auftrag, sich der darin verteidigten Werte – der individuellen Freiheit auf der einen Seite und der Sicherheit und dem inneren Frieden auf der anderen Seite – stets aufs Neue zu vergewissern und das Bewusstsein der Grundlagen unserer Gesellschaft lebendig zu erhalten. – Also, Leute: Klassiker lesen! Hier und heute: John Stuart Mill, “Über die Freiheit”, erschienen 1859.
… Alles vom 12.1.2025 von Andreas Alkis Fischer bitte lesen auf
https://ansage.org/john-stuart-mill-ueber-die-freiheit/

John Stuart Mill: Über die Freiheit – Ein Essay
Ausgabe – 19. September 2011
von Horst D. Brandt (Hrsg), John Stuart Mill (Autor)
30 Euro
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Zum Buch:
In diesem Essay von 1859, seinem Hauptwerk, streitet John Stuart Mill (1806–1873) für das Recht jedes einzelnen, seine Überzeugungen frei zu bilden und das eigene Leben nach diesen Überzeugungen frei zu gestalten. Für ihn gibt es daher nur einen Grund, der es Staat und Gesellschaft erlaubt, dieses Recht auf individuelle Selbstbestimmung zu beschneiden, und den sieht er in dem Grundsatz, »dass der einzige Zweck, um dessentwillen man Zwang gegen den Willen eines Mitglieds einer zivilisierten Gemeinschaft rechtmäßig ausüben darf, der ist: die Schädigung anderer zu verhüten«. Dieser Essay Mills bleibt – ganz unabhängig davon, ob man seine Verteidigung des Utilitarismus teilen kann oder nicht – ein Meilenstein in der Geschichte der philosophischen Begründungen des Rechtes auf Selbstbestimmung, das jedem einzelnen zugestanden werden muss.
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