„Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Der Inhalt dieses Werks ist unter Umständen nicht mit den Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft vereinbar. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt“. Mit einem solchen Aufkleber nehmen sich öffentlich finanzierte Bibliotheken das Recht, Bücher als „mit umstrittenem Inhalt“ zu kennzeichnen.
In der Stadtbibliothek Münster wird z.B. vor dem Buch zum Ukrainekrieg von Jacques Baud „Putin Herr des Geschehens?“ mit dem „umstritten“-Aufkleber gewarnt (siehe Anlage (1) unten). Dabei liefert der international anerkannte Schweizer Militärexperte Jacques Baud (er war u.a. für die UN sowie Nato tätig) in seinem Buch nichts weiter als eine von Historikern anerkannte wissenschaftlich fundierte Analyse der Vorgeschichte des Ukrainekriegs ab 1914.
Das Verwaltungsgericht Münster urteilte am 11.4.2025 mit Az 1L59/25, daß die Buch-Warnhinweise rechtmäßig seien (2). Und der Bibliotheksverband NRW begrüßt dieses Urteil. Ganz im Gegensatz zur Bibliotheksmitarbeiterin Sabine Pint, die in einem Offenen Brief (siehe Anlage (2) unten) schreibt: „Das Angebot (von Bibliotheken) hat keine erzieherische Agenda zu haben oder mir unter Anwendung von Nudging nahegebracht zu werden. … Nudging und Demokratie schließen einander aus. Wer will mit welchen Argumenten behaupten, dass beides gleichzeitig bestehen kann? Für mich ist dieses Urteil kein Grund zur Freude. Es ist eine Einladung an die jeweilige Macht, Nudging in ihrem Sinne anzuwenden, den Druck im Miteinander noch weiter zu erhöhen, den notwendigen offenen Austausch weiter zu erschweren und gemeinsame günstige Weiterentwicklung zu verhindern.“
„umstritten“-Buchaufkleber sind nicht realisierbar: In Deutschland gibt es ca 13.000 Bibliotheken, deren Bücher nun z.T. mit „umstritten“-Aufklebern versehen werden sollen. Wer tut dies? Wer ist dazu legitimiert? Sollen bei jedem Regierungswechsel die Bücher mit neuen Aufklebern umetikettiert werden? Werden dann alle Aufkleber von rechten Büchern entfernt und an linke Bücher angeheftet -wie erbärmlich und armselig ist ein solches Ansinnen?
„umstritten“-Buchaufkleber verletzten die Meinungsfreiheit: Bürger besuchen Bibliotheken, um ihren Horizont zu erweitern. Dabei entscheiden nicht andere, ob ein Buch positiv oder negativ zu bewerten ist, sondern die Bürger individuell selbst. Betreutes Lesen – auch wenn es per Nudging über „umstritten“-Aufkleber geschieht – widerspricht dem demokratischen Pluralismus. Betreutes Lesen und demokratische WIllensbildung passen niemals zusammen.
Man könnte zynisch sein und den Spieß umdrehen: Der Aufklebercwird als Gütesiegel aufgefasst und soll so zum Lesen einladen. 75 % der Bürger erreicht man aufgrund deren Bequemlichkeit und Konformismus eh nicht. Deshalb dienen die „umstritten“-Aufkleber den restlichen 25 % als den kritischen Bürger als Gütesiegel bzw. als Hinweis für ganz besonders interessanten Lesestoff.
Früher fühlte sich die katholische Kirche berufen, in einem Index all die Bücher aufzulisten, die irgendwelchen Schweinkram thematisieren. Für uns Buben was dies natürlich ideal: So kam man als 14-Jähriger 1958 dank dem Index z.B. an das Buch „Lady Chatterly’s Lover“ von D.H. Lawrence – heutzutage lacht man darüber.
Wird mit den „umstritten“-Buchaufklebern nun im Jahr 2025 ein neuer neuer Index 2.0 installiert, diesmal nicht von der Kirche, sondern vom übergriffigen Staat?
Auch die staatlich finanzierten Bibliotheken sollten aus der Geschichte gelernt haben. Mit „umstritten“-Hinweisen hat es schon mal angefangen – in fünf Schritten bis zum bösen Ende:
1. Warnhinweise für „umstrittene“ Bücher
2. Bücher als „entartet“ gekennzeichnet
3. Zensur entfernt Buch aus dem Sortiment
4. Buch wird erst gar nicht erworben
5. Öffentliche Bücherverbrennung als Horror-Event
Natürlich sollten Bücher verboten werden, die strafbare Inhalte verherrlichen bzw. zu Straftaten auffordern. Aber alles unterhalb der Strafbarkeitsgrenze ist Zensur bzw. CancelCulture, die nicht mit unserem demokratischen System vereinbar ist. „Eine Zensur findet nicht statt“ – steht in Art 5 (1) Grundgesetz seit dem 24. Mai 1949 unverändert.
13.5.2025
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Ende von Beitrag „Buch mit „umstritten“-Aufkleber“ =============================================================
Beginn von Anlagen (1) – (3)
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(1) Öffentlich finanzierte Bibliothekare drängen Lesern mit einem Index der gefährlichen Bücher ihre Weltsicht auf
Die deutschen Bibliothekare haben einen „Expert*innenzirkel“, der Bücher auflistet, die mit Warnhinweisen versehen werden sollen. Diese sollen dafür sorgen, dass Bibliotheksnutzer keinen Thesen Glauben schenken, die den für die Regierenden und den Zeitgeist akzeptablen Meinungskorridor verlassen. Wie hier ein Berufsverband Steuergeld nutzt, um eigene politische Vorlieben zu befördern, ist mehr als fragwürdig.
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Der Fall Jacques Baud
Konkret fragte der Leser auch, warum der Aufkleber in dem Buch „Putin Herr des Geschehens?“ von Jaques Baud angebracht worden sei. In der Tat fragt man sich, warum diese Analyse des Russland-Ukraine-Konflikts mit Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft unvereinbar sein soll. In der Beschreibung der deutschen Übersetzung des Buches vom Verlag Westend heißt es: „Auf der Grundlage von Dokumenten, die hauptsächlich von den USA, der Ukraine, der russischen Opposition und internationalen Organisationen stammen, stellt dieses Buch einen sachlichen Blick auf die Realität dar und öffnet die Tür für eine vernünftigere und ausgewogenere Einschätzung des Kriegs in der Ukraine.“
Die Bibliothek antwortete, dass sich mehrere Mitarbeiter mit solchen Klassifizierungen von Büchern beschäftigten und über das Anbringen von Warnhinweise entscheiden. Im Falle Baud sei man „der Empfehlung des bibliothekarischen Besprechungsdienstes“ gefolgt. Es gibt also einen zentralen Dienst, der Bibliothekaren empfiehlt, die Leser vor einem unkritischen Lesen bestimmter Bücher zu warnen. Aus dieser Empfehlung wird dann zitiert: „J. Baud analysiert Medien aus verschiedenen Ländern in Bezug auf ihre Berichte über den Krieg in der Ukraine. Er prüft Zitate, vergleicht Quellen und führt Belege an, die auf unseriösen Journalismus hindeuten. Sein sachlicher Blick unterscheidet sich von vielen anderen Publikationen.“ (Quelle EKZ Medienwelten, Stand 09.12.2024)„
Weil also der „sachliche Blick“ von Jacques Baud sich von vielen anderen Publikationen unterscheidet, sieht man sich berufen und berechtigt, Autor und Buch mit einem Warnhinweis öffentlich der Demokratiefeindlichkeit zu verdächtigen. Das ist – mit Verlaub – totalitär und nicht mehr weit entfernt von der Bücherverbotsliste Index Librorum Prohibitorum https://www.proverbia-iuris.de/index-librorum-prohibitorum/ der Katholischen Kirche oder den DDR-Giftschränken für Bücher vom Klassenfeind.
… Alles vom 15.12.2024 bitte lesen auf
https://norberthaering.de/propaganda-zensur/berufsverbhand-information-biblio/
(2) Gericht urteilt, dass Bibliotheken vor Büchern warnen dürfen – Offener Brief
Staatliche Bibliotheken dürfen Nutzer vor „umstrittenen“ Büchern in ihrem Ausleihbestand warnen. Mit diesem Beschluss hat das Verwaltungsgericht Münster die Klage eines betroffenen Autors abgewiesen. Eine Bibliotheksmitarbeiterin kritisiert die Warnhinweise in einem offenen Brief an ihren Verband.
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Die Bibliotheksmitarbeiterin Sabine Pint kritisiert in einem offenen Brief an den Bibliotheksverband NRW, dass dieser das Urteil des Verwaltungsgerichts in einem Rundbrief mit den Worten begrüßt: „Das Urteil unterstreicht, dass Bibliotheken keine zur Neutralität verpflichteten, passiven Ausleihbetriebe sind. Vielmehr haben sie eine aktive vermittelnde Rolle, indem sie die Inhalte ihrer Medien für ihre Kundinnen und Kunden einordnen.“
Da ich ihre Kritik am Vorgehen des Bibliotheksverbandes, von dem die Initiative zur „Einordnung“ von Büchern ausgeht, richtig und wichtig finde, dokumentiere ich sie hier. Den offenen Brief gibt es auch von der Autorin eingesprochen zu hören
unter Rumble https://rumble.com/v6t8d1l-sabine-pint-ein-offener-brief.htmloder
Vimeo https://vimeo.com/1083253598 oder
YouTube https://www.youtube.com/watch?v=rv4HrPi0wvA. oder
https://www.youtube.com/watch?v=rv4HrPi0wvA&t=128s
„Sehr geehrte Damen und Herren des Bibliotheksverbands,
sehr geehrter Herr Meyer-Doerpinghaus,
vorab ist mir wichtig, zu sagen, dass ich weder einem Verein noch einer Organisation oder Partei angehöre oder nahestehe.
Ich beziehe mich auf Ihre Aussage im oben genannten Newsletter, in dem Sie sich erfreut über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster äußern, das der Stadtbibliothek Münster bescheinigt, bestimmte Medien mit einem Einordnungshinweis versehen zu dürfen. Dieser Hinweis besagt, dass die Inhalte dieser Medien „unter Umständen nicht mit den Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft vereinbar“ seien. Sie schreiben: „Das Urteil unterstreicht, dass Bibliotheken keine zur Neutralität verpflichteten, passiven Ausleihbetriebe sind. Vielmehr haben sie eine aktive vermittelnde Rolle, indem sie die Inhalte ihrer Medien für ihre Kundinnen und Kunden einordnen.“ Das demonstriere „einmal mehr die große Relevanz und Verantwortung von Bibliotheken als mitdenkende und mithandelnde Akteure in der demokratischen Zivilgesellschaft“.
Nun, ich arbeite in einer Stadtbibliothek und habe eine solche Institution immer so verstanden, den Bürgern und Gästen der Stadt breitbandige Information zur Verfügung zu stellen, ohne sie zu erziehen. Ich bin nie davon ausgegangen, dass ich oder jemand des Kollegiums „neutral“ sein müsse, wohl aber, dass unsere persönlichen Meinungen weder eine Rolle in Beratungsgesprächen, noch in der Bestandsanschaffung oder -präsentation spielen dürfen.
Denn was wäre die Konsequenz, wenn das nicht so wäre?
• Entweder nutzte derjenige, der solche Hinweise anbrächte, an dieser Stelle seine Macht als Lektor aus, um seine eigene Meinung an prominenter Stelle an der Arbeit eines anderen unterzubringen.
• Oder die Hinweise wären wild verteilt, weil jeder anderes als „umstritten“ ansieht (was bei den allermeisten Themen in Politik und Wissenschaft als konstruktiver Streit Realität sein sollte), und dann wären die Hinweise sinnlos.
• Oder aber der Hinweis hat den Sinn, in bestimmten Bereichen auf eine Einheitsmeinung hinsteuern zu helfen. Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es viele Menschen zu viel Energie kostet, gegen eine solche Fremdeinordnung einer Institution anzulesen, anzudenken, anzudiskutieren.
Das Verwaltungsgericht konnte selbstverständlich so entscheiden, denn es hat ja „nur“ Kontextualisierung, kein Ausschluss dieser Medien stattgefunden. Rechtlich mag alles sauber begründet sein, denn der Zugang zur Information bleibt (vorerst) gegeben. Aber was heißt „Kontextualisierung“? Wird immer transparent gemacht, wer diese zu welchem Zweck vornimmt? Wer entscheidet über die Grenze zwischen demokratischer Verantwortung und Gesinnungslenkung?
Ich pflichte dem Philosophen Michael Andrick bei, dass das Konzept einer politischen Korrektheit schon in sich vollkommen undemokratisch ist, und das darf es als ungerechtfertigte Anmaßung in einer offenen, gleichberechtigten Gesellschaft nicht geben. Was ist der Warnhinweis der Stadtbibliothek Münster anderes als die Aufforderung, dem Werk von vornherein mit Misstrauen zu begegnen, statt sich unbeeinflusst und mit dem Mut, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, mit dem Inhalt auseinanderzusetzen?
Ich empfinde nicht nur als Bibliotheksmitarbeiterin so, sondern gerade auch als Bürgerin. Ich möchte nicht erzogen werden, sondern auf Augenhöhe anderen Menschen begegnen. Der freie Austausch der Ansichten, zu dem freie und ungehinderte Information gehört, ist die Grundvoraussetzung für Demokratie. Was dort draußen derzeit im Namen der Demokratie oft verteidigt wird, ist die Haltung gegen Meinungsfreiheit, gegen oppositionelle Ansicht – es ist die schlichtweg unmögliche Verteidigung der Demokratie mit undemokratischen Mitteln. Das Dreiste daran ist das, was mich zornig macht: unhinterfragt und ungehindert werden die Begriffe weiter vor sich hergetragen, während das Gegenteil gelebt wird.
Die Meinungsäußerung der Stadtbibliothek Münster akzeptiere ich als solche im juristischen Sinn, nicht aber getätigt im Zuge ihres Bildungsauftrags, denn das würde bedeuten, dass ausgewiesene Experten der betroffenen Bildungsbereiche die Medien nicht nur gesichtet hätten, sondern argumentativ inhaltlich einordnen können und das transparent für ihre Bibliotheksnutzer tun.
Ich widerspreche nicht, dass von manchen Autoren menschlich fragwürdige, über respektlose und beleidigende bis hin zu verachtenden Aussagen getätigt werden; diese anzuzeigen und zu ahnden gibt es das Strafrecht. Dass unsere demokratischen Grundsätze aber keinesfalls homogen verstanden werden, haben uns die Corona-Maßnahmenjahre eindrücklich gezeigt. Sie haben uns die Gefahr einer einseitigen Kontextualisierung vor Augen geführt, die auf politische Rahmung schließen ließen und lassen.
Eine vielfältige Palette aller kursierenden Informationen zu einer Sache zu erhalten war und ist schwer. Große und gängige Verlage, die ums Bestehen kämpfen, verlegen in der Regel keine „umstrittenen“ Autoren oder Themen, kleine oder neue Verlage etablieren sich nur schwer im Markt; publizieren sie darüber hinaus sehr konservative oder „strittige“ Sichtweisen, werden sie entweder nicht zur Buchmesse eingeladen oder haben mit tätlichen Angriffen zu rechnen. 2017 hatte der Börsenverein zur „aktiven Auseinandersetzung“ mit bestimmten Verlagen aufgerufen, wonach es auf der Messe zu Protesten, Tumulten, Rangeleien und Sachbeschädigungen kam.
Wohin führt es, wenn Kulturpolitik der verlängerte Arm von Regierungspolitik ist?
Es sollte unstrittig sein, dass mit verschiedenen Mitteln versucht wird, unliebsame Meinungen zu unterdrücken anstatt diese zu diskutieren. Der Digital Services Act der EU, die Stimmenverteilung bei öffentlich gezeigten Gesprächsrunden, der Ton der Berichterstattung in den Leitmedien während der Corona-Maßnahmenkrise – dass allem, was von der Regierungsmeinung abweicht, von vornherein abwertend begegnet wird, zeigt mir deutlich, dass nicht die Abwertung gestärkt gehörte, sondern der respektvolle Austausch.
Was ich als Bürgerin und Nutzerin von meiner Stadtbibliothek erwarte ist, dass mir die Institution durch ihre Mitarbeiter, gedeckt durch ihre Leitung und diese wiederum durch die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister, Informationen jeglicher weltanschaulicher Richtung bereitstellt. Der „gewissen Neutralitätpflicht“, die der Bibliothek als kommunaler Einrichtung wenigstens noch eingeschränkt attestiert wird, wird durch die ausgewogene Vielfalt des Angebots nachgekommen, nicht dadurch, dass Mitarbeiter, Leiter oder Oberbürgermeister persönlich neutral zu sein hätten.
Das Angebot hat keine erzieherische Agenda zu haben oder mir unter Anwendung von Nudging nahegebracht zu werden, gipfelnd im widerwillig erscheinenden Zusatz von Münster, dass die gekennzeichneten Bücher „aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit“ trotzdem „zur Verfügung gestellt“ würden. Nudging und Demokratie schließen einander aus. Wer will mit welchen Argumenten behaupten, dass beides gleichzeitig bestehen kann?
Für mich ist dieses Urteil kein Grund zur Freude. Es ist eine Einladung an die jeweilige Macht, Nudging in ihrem Sinne anzuwenden, den Druck im Miteinander noch weiter zu erhöhen, den notwendigen offenen Austausch weiter zu erschweren und gemeinsame günstige Weiterentwicklung zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Pint
… Alles vom 12.5.2025 bitte lesen auf
https://norberthaering.de/propaganda-zensur/bibliotheken-offener-brief/
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(3) Gerichtsurteil: Bibliotheken dürfen Bücher mit politischen Warnhinweisen versehen
Das Verwaltungsgericht Münster erlaubt es der Stadtbibliothek des Ortes, Bücher mit dem Aufkleber „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.“ zu versehen.
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In einer ersten Version war der Text des Stickers noch drastischer gewesen: „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt“. Der Inhalt sei „unter Umständen nicht mit den Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft vereinbar“
… Alles vom 13.5.2025 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/gerichts-urteil-bibliotheken-drfen-bcher-mit-politischen-warnhinweisen-versehen/
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Einige Kommentare:
Geht es nur mir so oder spüren andere auch einen gewissen Hauch Faschismus von Links durch das Land wehen? pail
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Betreutes Lesen. Werden Leser, die trotz Warnhinweis solche Bücher ausleihen, extra registriert? Als gesichert gefährliche Leser? Waterboer
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Es gibt in Deutschland je nach Quelle zwischen 8.000-13.000 Bibliotheken. Wer bitte entscheidet darüber welche Bücher lesenswert sind oder eben nicht? Wonach wird ausgesucht welche Bücher nicht gut zur staatlichen Literaturpolitik passen? Wonach wird das ausgesucht? Wird das zentral entschieden oder abhängig vom persönlichen Geschmack? Es gibt Menschen, die das als eine staatliche Bevormundung empfinden. Toto
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Hier wurde bereits kommentiert, diese „Warnhinweise“ könnten ja auch als Gütesiegel für noch lesenswerte Bücher verstanden werden. In ähnlicher Weise klassifiziere ich mittlerweile deutsche Film- und TV-Produktionen nach Herstellungsjahr. Im Grunde meide ich das meiste, was nach etwa 2015 produziert aber durchgängig ALLES was seit 2020 hergestellt wurde. Christian Weis
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Der Streisand-Effekt[1] bezeichnet ein soziologisches Phänomen, bei dem der ungeschickte Versuch, eine unliebsame Information zu unterdrücken, das genaue Gegenteil erreicht, weil er die öffentliche Aufmerksamkeit auf ebendiese Information lenkt und so ihre allgemeine Verbreitung fördert. Wiki
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das kann für den kritisch denkenden Bürger tatsächlich ein Hinweis sein mehr als nur Einheitsgeschwurbel lesen zu können und sich eigene Gedanken zum Thema zu machen. Die 80% Vasallen erreicht man mit kritischen Büchern eh nicht weil sie zu faul zum Selberdenken und auf der gelegten Schleimspur unterwegs sind. kane
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Und wieder sind Parallelen zu unseligen Zeiten deutscher Geschichte erkennbar.
Mit Warnhinweisen fängt es an, dann wird zensiert, als entartet markiert und am Ende verbrannt.
Autoren wie Kästner, Brecht, Remarque oder Feuchtwanger würden sich im Grab umdrehen, wenn sie sehen könnten, was in Deutschland wieder möglich ist.
Das „Fahrenheit 451“ von Ray Bradbury aus dem Jahr 1953 nochmal so an Aktualität zunehmen würde, hätte ich nicht vermutet. Roland Heß
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Kommt der Gedankenpolizei-Aufkleber auch auf den Koran und echten Unfug, oder ist er nur bei Literatur, die davor warnt, erlaubt? Scheibenpils
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Nun, Klöster waren in Europa die ersten, die nach der Antike wieder Bibliotheken als Wissensfundus eingerichtet haben.
Seit dem Aufkommen der Katharerbewegung (XII. Jhdt.) wurden Bücher dann zensiert; mutmaßlich „ketzerische“ Schriften wanderten in den „Giftschrank“ und wurden nur zur Lektüre freigegeben, wenn ein „berechtigtes Interesse“ vorlag.
Im XIII./XIV. Jhdt. begann man dann, Bibliotheken von „ketzerischen“ Schriften zu säubern, indem man sie verbrannte.
Erst mit dem Humanismus und der Reformation ab dem XV./XVI. Jhdt. gewannen diese Werke wieder Bedeutung – allerdings zu dem Zwecke, sie kontroverstheologisch zu widerlegen.
Die nächste Säuberungsaktion in Bibliotheken fand dann ab den 20er Jahren des XX. Jhdts. statt – zunächst mit separaten Abteilungen, dann mit Verbrennungen.
Die Lehre daraus nach den 40er Jahren war, daß die Bibliothek ein Wissensfundus ist und Bibliothekare keine inhaltliche Bewertung vorzunehmen hätten.
Nil novi sub sole, sagt der alte Kohelet. Hans Bendax
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Das betreute Denken und die Paternalisierung schreiten voran. Da wird es im Links/Grün durschseuchten Münster jetzt eine Menge Sticker geben und/oder bestimmte Bücher werden gar nicht erst angeschafft. Konnte man schon während Corona in den Bibliotheken beobachten, dass gewisse Autoren gar nicht erst eingekauft wurden. Stern
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„Umstritten“ heißt heute: konservativ oder „rechts“. Damit wird es einer Stadtverwaltung erlaubt, Bücher nach ihrer politischen Richtung einzuordnen. Das verstößt m.E. eklatant gegen das Neutralitätsgebot des Staates, denn hier handelt die Gemeinde hoheitlich. Liberaler
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Betrifft das alle Bücher, die je geschrieben wurden und nicht dem linksgrünen Zeitgeist entsprechen? Wird Jonathan Swift gebrandmarkt? Charles Dickens? Schiller? Goethe? Deutsche Kultur, die ja nach Ansicht einiger türkischstämmiger Politiker „gar nicht existiert“ (bzw. nicht existieren sollte)? Sebastian Haffner, Oswald Spengler, Franz Kafka, querbeet und querfeldein? Sämtliche Russen? Alle Philosophen? Alle Wissenschaftler, deren Erkenntnisse den neusten Modefimmeln widersprechen könnten? Oh, und was ist mit Euklid oder überhaupt jedem Mathematiker? Die sind doch alle total rassistisch! Jede Bibliothek, die da mitmacht, sollte boykottiert werden. Mal sehen, wie lange sie überleben, zumal die bevorzugte Klientel kaum noch lesen kann oder will, was über eine Twitternachricht oder einen Graffititext hinausgeht. Oh, und wie lange noch, bis sie wieder Bücher verbrennen? Katharina
Das Indizieren von Büchern ist in dieser hoffnungslos durchwokten ‚Stadt Gottes‘ (Münster in NRW) nur Stufe Eins der Skala! Stufe Zwei ist dann die Sperrung und Auslagerung der ‚Bösen Bände‘ in unzugän gliche Magazine; Stufe Drei ist schließlich erreicht, wenn alljährlich am ‚Wiedertäufer-Gedenktag‘ größere Partien auf dem ‚Prinzipienmarkt‘ (wie man ehedem zu scherzen pflegte) öffentlich verbrannt werden… Manches
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Man kann und sollte wohl auch Publikationen verbieten oder deren Verbreitung verhindern, wenn dadurch strafbare Inhalte verherrlicht oder verbreitet werden. Alles unterhalb der Strafbarkeitsgrenze ist Zensur und die beginnt mit eigenmächtig einordnenden Warnhinweisen von Angestellten staatlicher Einrichtungen. Die sind nämlich zur Neutralität verpflichtet, im Gegensatz zu privaten Akteuren. Winni
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