Ein Parkstreifen bietet fünf Autos Platz. Da er belegt ist, stellt ein sechster Fahrer sein Auto hinter die fünf im Parkverbot ab. Die Polizei stellt einen Strafzettel aus – aber nicht etwa dem sechsten ordnungswidrig parkenden Auto, sondern dem fünften als letztem im Parkstreifen. Begründung: Durch Belegung der Parkmöglichkeiten habe Auto Nr. 5 das Auto Nr. 6 dazu animiert, ordnungswidrig zu parken.
Mit diesem Vergleich erklärt Burkhard Müller-Ullrich in der Sonntagsrunde des Kontrafunk am 7.6.2026 (siehe Anlage (1) unten), wie absurd die Begründungslogik des Amtsgerichts Öhringen bei Heilbronn ist, das den Absender des Facebook-Postings von „Lügenfritz“ zu 30 Tagessätzen a 100 Euro verurteilt hat – ein Monatsgehalt kostet es, Friedrich Merz als „Lügenfritz“ beleidigt zu haben.
Der Wahrheitsgehalt ist dabei „laut DIE WELT für die Staatsanwaltschaft unerheblich“ (3). Ob Merz die Bevölkerung belogen hat, als er sich mit dem Wahlversprechen von Schuldenbremse und Grenzkontrollen wählen ließ und dann als Kanzler mit dem Billionenkredit und der „Weiter so“-Migration seine Versprechen brach und somit als Lüge bzw. Wahlbetrug offenbarte – dies alles spielte in der Begründung des Gerichts keine Rolle. Auf den Wahrheitsgehalt käme es nicht an, wohl aber auf die Signalwirkung, denn „Lügenfritz“ könnte bei Mitbürgern „Aggressionen schüren“. Diese Begründungslogik ist dem gesunden Menschenverstand so vieler Bürger einfach nicht zugänglich.
Nach Auffassung von Gericht und Staatsanwaltschaft sei das Posting bei Facebook geeignet, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern, weil sie geeignet war, bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen zu schüren“
Diese Begründungslogik ist geradezu peinlich. Das Vertrauen in Merz erschüttert doch kein Facebook-Nutzer aus Öhringen, das hat Merz selbst erschüttert mit allen seinen gebrochenen Versprechungen und den ausbleibenden Reformen, die sich im gegenwärtigen Niedergang – wirtschaftlich wie gesellschaftlich – von Deutschland zeigen.
Zweimal Beleidigung: Nazi-Beleidigung und Politiker-Beleidigung
I. Nazi-Beleidigung: Es gibt kein schlimmeres Verbrechen als das der Nazis. Deshalb darf nicht zugelassen werden, jemanden heute Lebenden mehr als 77 Jahre nach dem Dritten Reich als Nazi zu bezeichnen. Wenn Nazischlampe zulässig ist, Aussagen wie Schwachkopf, Lügenkanzler, Lügen-Kasper, Pinocchio, Lackaffe und Lügenfritz dagegen nicht, dann arbeitet die Judikative als dritte Gewalt nicht unabhängig im Sinne der Gewaltenteilung in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO). Die Verhältnismäßigkeit muß gewahrt sein.
II. Politiker-Beleidigung: Andere persönlich zu beleidigen, ist einfach nur dumm. Argumentieren und diskutieren ist besser als beleidigen. Man lebt zufriedener, wenn man auf das Beleidigen von Mitbürgern verzichtet. Dies gilt generell, für Privatleute wie Politiker.
Auch Helmut Kohl als „die Birne“ zu bezeichnen, war eine üble persönliche Beleidigung, gegen die er aber juristisch nie vorgegangen ist. Die Birne beleidigte Kohl privat als Mensch, nicht als Amtsperson bzw. Kanzler.
Gleichwohl: Politiker sind Teil der Staatsgewalt und haben einen stärkeren Arm als Privatpersonen. Deshalb der Konsens: Sie können mehr austeilen und haben mehr einzustecken.
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Zurück: Das Denkwürdige an dem Urteil ist, daß der mit „Lügenfritz“ verbundene Vorwurf der Lüge das Gericht anscheinend gar nicht interessiert: Er wird nicht geprüft und bleibt in der Urteilsbegründung unerwähnt.
Relevant für das Gericht ist allein, daß „Lügenfritz“ geeignet sei, „bei Gleichgesinnten weitere Aggressionen zu schüren“. In seinem Video „Lügenfritz und Schwachkopf: Mit dem Kritik-Verbot stirbt die Demokratie“ beschreibt Roland Tichy dies so: „Es wird nicht bestraft, daß sie einem Anderen den Vogel zeigen. Sondern dafür, daß danach viele Andere Anderen den Vogel zeigen“ (7). Das heißt, ein Bürger, der seine Meinung äußert, ohne dabei andere zu irgend etwas anzustiften oder gar aufzuhetzen, wird für eine Tat verurteilt, die ein anderer Bürger in Zukunft begehen könnte. Derlei Begründungen haben im demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen, sondern sind in totalitären Systemen zuhause.
Friedrich Merz selbst hat durch die „Industrielle Ehren-Hygiene auf Kosten des Steuerzahlers“ (8) den Streisand-Effekt aktiviert und den Begriff „Lügenfritz“ weltweit bekannt gemacht. Aus dem US-Aussenministerium verlautet „German censorship“. In der internationalen Presse sind Zensur und Schwinden der Meinungsfreiheit in Deutschland ein Thema.
Auch im Indubio-Podcast „Nix Lügenfritz!“ mit Gerd Buurmann (9) wird auf das Hauptmanko des Gerichtsurteils hingewiesen: Die Begründung, daß es nicht um die Frage ‚Lüge oder keine Lüge‘ geht, sondern darum, daß der Richter „dieses Posting als Startpunkt ansieht für eine Eskalation der Kritik gegen Friedrich Merz“. Denn dann wäre jede Kritik der Bürger obsolet. Und damit wiederum hätte Ulf Poschardt von der WELT recht (3a):
„In einem Land,
in dem die Mächtigen nicht mehr kritisiert werden können,
ist die Freiheit nicht gefährdet,
sondern tot.“
7.6.2026
Auch dieser Beitrag ist ohne KI geschrieben worden.
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Ende von Beitrag „Nein zum Lügenfritz – Judikative“
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Beginn von Anlagen (1) – (9)
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(1) Die Sonntagsrunde mit Burkhard Müller-Ullrich: Nicht strafbar, sondern strafbar
Joana Cotar (ehem. Bundestagsabgeordnete, jetzt Buchautorin und Unternehmerin), Prof. Dr. Stefan Homburg (Finanzwissenschaftler, Leibniz-Universität Hannover), und Reinhard Jesionek (ehem. Moderator beim Österreichischen Rundfunk) diskutieren mit Burkhard Müller-Ullrich über die deutsche Zerknirschung und Österreichs Freude nach der Sicherheitssitzwahl im UNO-Rat, über Todesopfer des antiweißen Rassismus bei der englischen Polizei, über die momentane Schieflage an der Bitcoin-, Gold- und Aktienfront, über den kontraproduktiven Kampf der Kartellmedien und -parteien gegen die AfD sowie über groteske Strafmaßnahmen absurder Staatsanwälte in Deutschland zum Schutz des deutschen Lügenkanzlers.
https://www.youtube.com/watch?v=QSV8RAvDWM8
… Alles vom 7.6.2026 bitte lesen auf
https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/die-sonntagsrunde/die-sonntagsrunde-mit-burkhard-mueller-ullrich-nicht-strafbar-sondern-strafbar
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(2) Umstrittene Verfahren wegen Kanzler-Beleidigungen: Gericht verhängt Geldstrafe für „Lügenfritz“
„Pinocchio“ und „Lügen-Kasper“ gingen noch durch, für „Lügenfritz“ gegen Friedrich Merz gibt es 30 Tagessätze – weil die Tat geeignet gewesen sei „Aggressionen zu schüren“.
…
Paragraf 188 StGB ist wegen seiner möglichen Einschüchterungswirkung bei politischen Diskussionen umstritten. Die Vorschrift soll eine „im politischen Leben des Volkes stehende Person“ besonders vor Beleidigungen schützen, wenn die Tat „geeignet“ ist, dessen „öffentliches Wirken erheblich zu erschweren.“
Diese Merkmale sehen die Staatsanwaltschaft und ihr folgend das Amtsgericht als erfüllt an. „Die gegenständliche Äußerung wurde im Rahmen von Kommentierungen eines polizeilichen Facebook-Beitrags zu einem Drohnenflugverbot abgegeben, wobei sich die personenbezogenen Kommentare wechselseitig immer weiter hochgeschaukelt haben“, sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde. Damit sei die Äußerung nach Auffassung der Staatsanwaltschaft geeignet, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern, weil sie geeignet war, bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen zu schüren“. Deshalb sei auch das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung angenommen worden.
… Alles vom 2.6.2026 bitte lesen auf
https://www.tagesspiegel.de/politik/umstrittene-verfahren-wegen-kanzler-beleidigungen-gericht-verhangt-geldstrafe-fur-lugenfritz-15663801.html
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(3) Staatsanwaltschaft rechtfertigt Lügenfritz-Strafbefehl: Wahrheitsgehalt unerheblich
Nach dem Lügenfritz-Strafbefehl (Apollo News berichtete) hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn ihr Vorgehen wegen eines Facebook-Kommentar jetzt gerechtfertigt. Ob Bezeichnungen wie Lügenfritz oder Pinnochio für den Bundeskanzler einen Tatsachenkern haben, ist dabei laut Welt für die Staatsanwaltschaft unerheblich.
… die Behörde erklärt, die Äußerungen „Lügenfritz“ und „Lackaffe“ seien geeignet gewesen, „bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte bzw. Aggressionen zu schüren.“ Die personenbezogenen Kommentare gegen Friedrich Merz unter dem Post hätten sich wechselseitig hochgeschaukelt. Aus diesem Kontext schließt die Staatsanwaltschaft auf die Strafbarkeit der Aussagen.
… Alles vom 3.6.2026 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/staatsanwaltschaft-rechtfertigt-luegenfritz-strafbefehl-wahrheitsgehalt-unerheblich/
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(3a) Beleidigung von Merz unter Facebook-Post – Gericht verhängt hohe Geldstrafe für „Lügenfritz“
… Alles vom 3.6.2026 bitt lesen auf
https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a1ee49d1f46a650bff5cf50/mehrere-verfahren-beleidigung-von-merz-unter-facebook-post-gericht-verhaengt-hohe-geldstrafe-fuer-luegenfritz.html
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(3b) Der Paragraf 188 muss weg!
30 Tagessätze für einen Bürger, der Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet? In einem Land, in dem die Mächtigen nicht mehr kritisiert werden können, ist die Freiheit nicht gefährdet, sondern tot.
… Alles vom 5.6.2026 bitte lesen auf
https://www.welt.de/debatte/plus6a1fcc2a1f46a650bff5d871/luegenfritz-strafe-der-paragraf-188-muss-weg.html
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(4) Verurteilung wegen „Lügenfritz“: Wie soll man Merz denn bitteschön sonst nennen?
Die Bezeichnung von Merz als „Lügenfritz“ sorgt für einen Strafbefehl – dabei ist das noch zurückhaltend formuliert. Wie darf man lügende Politiker eigentlich überhaupt noch nennen? „Wahrheitsfritz“ wäre jedenfalls eine falsche Tatsachenbehauptung.
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Merz ist ein unseriöser Aufschneider. Oft genug: ein Lügner. Das dürfte allein mit seiner 180-Grad-Wende beim Thema Schulden begründbar sein. Mit Absicht mimte Merz im Wahlkampf den großen Schulden-Stopper, während er sich hinter den Kulissen schon auf den Wortbruch vorbereitete. Gemessen daran ist „Lügenfritz“ wirklich noch zurückhaltend formuliert. „Wahrheitsfritz“ hätte man ihn jedenfalls nicht nennen dürfen: Das wäre ja eine falsche Tatsachenbehauptung, und die will die Merz-Regierung laut Koalitionsvertrag ja unter Strafe stellen.
Wenn „Lügenfritz“ schon verboten ist, dann ist das Aussprechen der Wahrheit verboten. Dann ist Machtkritik an sich längst verboten in diesem Land. Wie darf man dann überhaupt noch Politiker nennen, die 83 Millionen Menschen dreist und planmäßig Lügen erzählen? Darf man das überhaupt noch benennen?
… Alles vom 3.6.2026 von Max Roland bitte lesen auf
https://apollo-news.net/verurteilung-wegen-luegenfritz-wie-sonst-soll-man-merz-denn-bitteschoen-nennen/
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(5) Zensur: Sie schlagen mit allen Mitteln zu – Joachim Steinhöfel im Interview
„Das Amtsgericht Öhringen bei Heilbronn ist fachlich nicht geeignet“
… Alles vom 3.6.2026 mit Medienanwalt Joachim Steinhöfel bitte lesen auf
https://www.youtube.com/watch?v=X-pD4w_L_y4
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(6) Gericht verhängt Geldstrafe für „Lügenfritz“-Spott gegen Friedrich Merz
Merz ist damit nicht Opfer eines entgleisten Internets, sondern Akteur einer Einschüchterungspraxis. Seit 2021 soll er laut Medienberichten Hunderte Anzeigen oder Strafanträge wegen Beleidigungen gestellt haben; in einzelnen Fällen kam es sogar zu Hausdurchsuchungen. Das ist zu einer politischen Gewohnheit geworden. Ein Kanzler, der Bürgerkommentare systematisch juristisch einsammelt, ist nicht stark. Er verlängert und potenziert die Liste an Ausdrücken, die ihm hinterhergerufen werden.
Die Heilbronner Vorgänge zeigen die Absurdität. Unter einem Polizeipost zum Merz-Besuch wurden fast 400 Kommentare gezählt, in 38 Fällen prüfte die Staatsanwaltschaft strafrechtliche Relevanz. „Pinocchio“ durfte bleiben, „Lackaffe“ führte zu einem Strafbefehl über 30 Tagessätze, gegen den Einspruch eingelegt wurde und der mit einer Geldstrafe von 100 Euro eingestellt wurde. Jetzt also „Lügenfritz“. Die Bürger sollen offenbar erst beim Staatsanwalt lernen, welche Spottfigur für den Kanzler noch zulässig ist und welche schon die politische Ordnung erschüttert.
Merz hat sich selbst in diese Lage gebracht. Es hat ihn niemand gezwungen jedes seiner Wahlversprechen zu kassieren. Er wollte der Mann sein, der endlich wieder Klarheit, Standfestigkeit und bürgerliche Nüchternheit in die Politik bringt.
Herausgekommen ist ein Kanzler, der Kritik an sich verfolgt, als sei jede grobe Beleidigung ein Angriff auf das Gemeinwesen.
Das ist besonders erbärmlich bei einem Politiker, der seine Karriere auf großen Worten über Freiheit, Mut und Verantwortung aufgebaut hat. Freiheit endet bei Merz dort, wo sein Name im Kommentarspaltenton fällt.
Natürlich muss niemand Morddrohungen hinnehmen. Natürlich darf ein Politiker gegen echte Bedrohung, gezielte Einschüchterung und widerwärtige Hetze vorgehen. Genau deshalb wirkt Merz’ Vorgehen so verheerend: Er verwischt die Grenze zwischen gefährlicher Enthemmung und harmlosem Spott und gewöhnlicher Pöbelei. Ein Kanzler, der „Lügenfritz“ verfolgen lässt, macht aus Bagatellen Staatsvorgänge. Er bläst den kleinen Kommentar zum großen Verfahren auf und wundert sich dann, dass kein Mensch außerhalb seines schrumpfenden Umfelds ihn noch ernst nimmt. Ach was. Selbst da macht das doch kaum noch jemand außer Parteisoldaten.
Besonders peinlich ist die Begründungslogik. Solche Äußerungen könnten das Vertrauen in die Integrität des Kanzlers erschüttern oder Aggressionen schüren. Das Vertrauen in Merz erschüttert aber kein Facebook-Nutzer aus Öhringen. Das erledigt Merz selbst mit gebrochenen Versprechungen und Erwartungen, politischem Schlingerkurs und einer Union, die unter ihm härter redet, als sie handelt.
Der Mächtige stellt sich als Verletzter auf und lässt den Staat die Kränkung bearbeiten.
Die Union könnte längst dafür sorgen, dass § 188 StGB gestrichen oder wenigstens drastisch entschärft wird. Sie könnte Schluss machen mit diesem Sonderrecht für Politiker, die ohnehin über öffentliche Macht verfügen. Sie tut es nicht. Bei Merz passt der Paragraph zu gut ins Amtsverständnis. Der Bürger soll Respekt zeigen, der Kanzler der zweiten Wahl mit Umfragewerten im 5. Untergeschoss soll geschont werden.
… Alles vom 2.6.2026 von Sofia Taxidis bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/gericht-geldstrafe-luegenfritz/
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(7) Lügenfritz und Schwachkopf: Mit dem Kritik-Verbot stirbt die Demokratie
Demokratie wird systematisch zerstört: Hausdurchsuchungen, Mega-Strafen und Zensur | Lage der Nation
In Deutschland ist die Demokratie lebensgefährlich bedroht. Zensur, Geheimdienstaktionen und Wählerverachtung werden gegen kritische Bürger und die Opposition in Stellung gebracht. Ein Bürger, der den Kanzler „Lügenfritz“ nannte, muss einen Monatslohn als Strafe zahlen.
https://www.youtube.com/watch?v=K05aVrxG274
In Deutschland spitzt sich die Lage der Nation dramatisch zu. Begriffe wie „Lügenfritz“ oder „Schwachkopf“ führen mittlerweile zu saftigen Geldstrafen und Hausdurchsuchungen. Was früher als polemische Kritik an Politikern zum Alltag einer lebendigen Demokratie gehörte, wird heute durch den Paragraphen 188 StGB und die Instrumentalisierung von Behörden wie dem Verfassungsschutz systematisch unterbunden.
Roland Tichy analysiert in dieser Sendung den „Bauplan der Zensur“. Es geht nicht mehr nur um einzelne Beleidigungen, sondern um den Schutz der „Wirkungsmacht“ der Regierung. Wenn Kritik am Versagen der Politik – sei es bei der unkontrollierten Migration oder der Wirtschaft – als „delegitimierend“ oder „verfassungsfeindlich“ gebrandmarkt wird, steht die Freiheit des Wortes vor dem Aus.
… Alles vom 7.6.2026 von Roland Tichy bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/video/kommentar/luegenfritz-schwachkopf-mit-dem-kritik-verbot-stirbt-die-demokratie-lage-der-nation/
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(8) CDU entdeckt Meinungsfreiheit – nachdem Merz‘ Blamage Washington erreichte
Über den Streisand-Effekt gestolpert: Wie der Kanzler „Lügenfritz“ unsterblich machte
Was haben Barbara Streisand und Friedrich Merz gemeinsam? Beide haben versucht, etwas zum Verschwinden zu bringen – und dafür gesorgt, dass es jeder kennt.
2003 ließ Streisand ein Luftbild ihres Malibu-Anwesens per Klage aus dem Netz entfernen. Vorher hatte es 6 Menschen gesehen. Danach: 420.000 in einem Monat. Der „Streisand-Effekt“ war geboren – das Gesetz, nach dem der Versuch, etwas zu unterdrücken, erst recht auf es aufmerksam macht.
Merz hat diese Lektion nicht gelesen. Oder er glaubt, sie gelte für ihn nicht. Dabei ist sein Fall noch lehrreicher als der von Streisand. Denn sie wurde wenigstens selbst aktiv. Merz hat das anders gelöst, dreister, aber auch feiger: Er hat eine Maschinerie aufgezogen und ihr das Fass aufgemacht. Laut einem Spiegel-Bericht vom Dezember 2025 ließ er seit 2021 Hunderte Online-Kommentare über die spezialisierte Plattform „So Done“ systematisch erfassen und zur Anzeige bringen. Industrielle Ehren-Hygiene auf Kosten des Steuerzahlers.
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Dieselbe Union, die im Januar noch gegen die Abschaffung des Paragraphen 188 StGB stimmte, der jetzt für internationale Schlagzeilen sorgt, entdeckt nun – nach dem peinlichen Auslandecho – ihre Meinungsfreiheits-Ader. Das ist keine Überzeugung. Das ist Reputationsmanagement.
Streisand hat wenigstens aus ihrer Geschichte gelernt. Ob Merz und Linnemann das tun, darf bezweifelt werden.
Am Ende bleibt ein Begriff, der jetzt wirklich in aller Munde ist. Und ein Kanzler, der dafür gesorgt hat.
… Alles vom 6.6.2026 bitte lesen auf https://reitschuster.de/post/cdu-entdeckt-meinungsfreiheit-nachdem-merz-blamage-washington-erreichte/
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(9) Indubio: Nix Lügenfritz!
Heute spricht Gerd Buurmann mit dem Juristen Carlos A. Gebauer, Mitglied der Hayek-Gesellschaft, dem Rechtsanwalt Jan Ristau, Autor des Buches „Meinungsfreiheit in Gefahr! Wie der Staat die Demokratie aushöhlt“, sowie dem Podcaster Christian Schneider, Betreiber des Kanals „Aethervox Ehrenfeld“.
https://www.youtube.com/watch?v=Izzytsju-2I
Gerd Buurmann spricht mit seinen Gästen über das „Lügenfritz“-Urteil, den Zustand der FDP, sowie die Proteste rund um den Mordfall des 18-jährigen Henry Nowak in England.
… Alles vom 7.6.2026 bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/07_06_2026_indubio_nix_luegenfritz
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Einige Statements:
Immer mehr und neue Straftatbestände zu Lasten der Meinungsfreiheit gibt es.
Früher musste ich dem Anderen die Beleidigung selbst ins Gesicht sagen, heute kann ich dies bequem am PC über Social Media tun.
Eine Privatbeleidigung muß ich selbst anzeigen, eine Politikerbeleidigung kann jeder anzeigen.
Eine Meinung als verinnerlichte Empfindung ist nicht überprüfbar. Die Meinungsfreiheit ist das Recht, dieses Empfingen nach aussen zu tragen.
Politiker sind Teil der Staatsgewalt und haben einen stärkeren Arm als Privatpersonen.
Die Justiz ist überlastet. Dies gilt aber nicht für die Klagen von Merz, Strack-Zimmermann und Habeck gegen Bürgerkritik.
Die Einschränkung der Staatsgewalt durch die Schrankentrias (Verfassung, Rechte Dritter und Sittengesetz) ist zu erweitern durch einen vierten Punkt: Die zwischenmenschliche Rücksichtnahme.
Das Besorgniserregende am „Lügenfritz“-Urteil ist die Begründung des Amtsgerichts, die dieses Posting als Startpunkt ansieht für eine Eskalation der Kritik gegen Friedrich Merz. Damit wird dieses Posting als Hetze umdefiniert. Aber: Mit „Max ist doof“ tätige ich doch keinen Aufruf zur Hetze gegen Max. Wer Kritik mit Hass+Hetze gleichsetzt, der begibt sich in die totalitäre Argumentation.
Das Grundgesetz dient nicht dazu, daß der Staat die Bürger bändigt. Sondern dazu, dass die Bürger den Staat bändigen.
Zu Beleidigungen: Während der Corona-Zeit hat der Staat die Bürger vielfach und jahrelang beleidigt: Covidioten, Lebensunwerte, Nazis, …. es gab keinerlei Strafverfahren.
Klingbeil hat im TV Frau Weidel als Nazi bezeichnet – ohne Folgen. Wie kann man einen Menschen schlimmer beleidigen denn als Nazi.
Deutsche Staatsanwälte sind politik-weisungsgebunden und dürfen deshalb keine EU-Strafbefehle bzw. Haftbefehle ausstellen wegen fehlender Unabhängigkeit.
Ende Statements