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- Nach Politikerbeleidigung nun auch Journalistenbeleidigung? (2.11.2025)
- OK für Nazischlampe – Hausdurchsuchung für Schwachkopf (19.10.2025)
- Zitat statt Beleidigung (19.8.2025)
- Pflicht zur Betroffenheit bzw. zum Beleidigtsein (10.8.2025)
- Jürgen Große: Die kalte Wut – Theorie und Praxis des Ressentiments (9.5.2025)
- Sieben Monate Haft für Journalist wegen Fotomontage (8.4.2025)
- Zweierlei Politiker-Beleidigungen – dabei ist beides armselig und dumm (2,4,2025)
- CBS – der hässliche Deutsche (18.2.2025)
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- Schwachkopf-Hausdurchsuchung (17.11.2024)
- Bevormundung
- Diskriminierung
- Doppelmoral
- Journalisten
- Politiker
- Ressentiment
- Zweierlei
Linke Politiker beleidigen – darf der Bürger nicht
Rechte Politiker beleidigen – darf der Bürger nicht
Andere Menschen beleidigen – gehört sich nicht
Den Staat beleidigen – kann man nicht
Pflicht zum Beleidigtsein – muß der Bürger laut Obrigkeit beachten ?Ironie?
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Nach Politikerbeleidigung nun auch Journalistenbeleidigung?
Im Saarland will die SPD-Justizministerin Petra Berg ausgerechnet den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs, also die legendäre Politikerbeleidigung, auch auf Journalisten ausweiten. Das ist schon von vornherein deshalb eine absurde Idee, weil es im rechtlichen Sinne gar keine Journalisten gibt und jeder Bürger auch Journalist ist, sobald er es will.
Journalismus ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Was für das Ego einiger Kollegen immens belastend ist, ist ein Ausdruck echter Meinungsfreiheit. Wenn man Pluralismus ernst nimmt, dann kann jeder Bürger Journalist sein und ist es im Prinzip auch. Wenn der Staat keine Aufsicht über die Medien haben soll, kann er auch nicht entscheiden, wer Journalist ist und wer nicht. Mit einer Rhetorik des vermeintlichen Schutzes der Pressefreiheit wird in Wahrheit die Meinungsfreiheit immer weiter in einem diffusen Bürokratie-Dschungel unter Druck gesetzt. Eine „Mitte“, die von den eigentlichen Prinzipien unseres Staates nicht mehr wissen will, ist keine. Es sind das Achselzucken und die Gleichgültigkeit, die autoritäre Regime möglich machen.
… Alles vom 2.11.2025 von Max Mannhart bitte lesen auf https://www.apollo-news.net
OK für Nazischlampe – Hausdurchsuchung für Schwachkopf
„Robert Habeck hat Hunderte von Beleidigungsklagen geführt und gewonnen (…). Und das wurde deswegen als besonders skandalös empfunden, weil im Jahr 2017 ein Fernseh-Satire-Magazin Alice Weidel als ‘Nazischlampe’ bezeichnet hat. Die Gerichte sagten: Das darf man, weil: Das ist Satire.
Aber ‘Schwachkopf Professional’ für Robert Habeck zählte nicht zu Satire. Das weckt natürlich das Nachdenken.
Meine Pointe ist, daß ‘Nazischlampe’ ein Schimpfwort ist, das zu Recht den Tatbestand der Beleidigung erfüllt, und man sich auch überlegen sollte, wieso man so was eigentlich in Satire-Sendungen macht, und das ‘Schwachkopf Professional’ ist etwas, was jeder Politiker aushalten muß, frei nach der Fisherman’s-Friends-Logik: Ist das zu stark für dich, bist du zu schwach.“
Richard David Precht, Publizist, auf der Frankfurter Buchmesse am 19. Oktober 2025
Zitat statt Beleidigung
Seinen Mitmenschen beleidigen ist unsinnig und fällt auf den Beleidigenden zurück. Man sollte einfach zitieren. Beispiele:
„Dresden, das ist vor allem die Frauenkirche, die ist wieder aufgebaut worden, nachdem dieNazis sie zerstört haben.“ – Katrin Göring-Eckardt (GRÜNE) am 19.10.2015
„Willkommenskultur ist der beste Schutz vor Terroristen.“ – Katrin Göring-Eckardt (GRÜNE) am 15.11.2015
„Karl Lauterbach ist einer der fachlich besten Gesundheitsexperten, die wir haben.“ – Katrin Göring-Eckardt (GRÜNE) am 09.04.2022
„Warum weht der Wind wie wild und die Windräder stehen still. Na weil zum Beispiel der Atomstrom die Netze verstopft…“ – Katrin Göring-Eckardt (GRÜNE) bei Anne Will am 16.04.2023
„Solarenergie ist in den letzten zehn Jahren 100 Prozent günstiger geworden.“ – Katrin Göring-Eckardt (GRÜNE) bei „hart aber fair“ am 20.03.2023
„Wärmepumpen werden mit Luft betrieben.“ – Katrin Göring-Eckardt (GRÜNE) am 22.05.2023
19.8.2025
Pflicht zur Betroffenheit bzw. zum Beleidigtsein
„Woher kommen Sie?“ beleidigt Sie nicht? – Sollte es aber!
Dass Bevormundung in diesem Land längst zum Inventar gehört – sei es bei politischer Haltung, Sprache, Geschlecht, Energie oder inzwischen sogar beim Wetter – ist allgemein bekannt. Dass aber Menschen inzwischen auch bevormundet werden, ab wann sie sich als Opfer fühlen sollen und warum – scheint eine neue Dimension der Kontrolle zu sein.
Eine Frau bekommt auf der Arbeit ein Kompliment dafür, dass sie ihren Vollzeitjob und ihre große Familie unter Dach und Fach bringt. Ein Ausländer bekommt ein Kompliment für sein akzentfreies Deutsch. Ein anderer versteht nicht, was seine Kollegen sagen, weil er selbst kein Deutsch spricht. All diese Menschen sollen sich diskriminiert und beleidigt fühlen, weil es irgendjemand für sie bestimmt hat. Und nicht etwa, weil sie es selbst so empfinden. Meint IKEA.
Ein Leser hat uns eine Mitarbeiter-Broschüre geschickt, die ein Paradebeispiel dafür ist, wie das Unternehmen einem das Recht entzieht, selbst zu entscheiden, wann man sich beleidigt fühlen soll. IKEA geht damit weit über juristisch relevante Diskriminierung hinaus – die im heutigen Diskurs ohnehin längst zu einem Instrument geworden ist, um unerwünschte Stimmen zu brandmarken.
…
Unhöfliche oder respektlose Aussagen aber zum „Einstiegspunkt“ einer Diskriminierung zu deklarieren, wie es in der Broschüre steht, oder sie gar in eine rechtliche Grauzone zu platzieren, bedeutet nichts anderes als Spaltung im Unternehmen zu säen. Denn damit wird jede Form von zwischenmenschlicher Reibung oder kontextabhängigem Smalltalk zur potentieller Gefahr. Den Gesprächspartnern wird das Recht auf einen souveränen Umgang mit ihrem eigenen Gespräch entzogen. Doch das Schlimmste ist: Das Unternehmen schreibt ihnen vor, wie sie sich zu fühlen haben.
Was, wenn sich eine Frau mit drei Kindern über ein Kompliment zu ihrem beruflichen Erfolg freut und sich bedankt?
Was, wenn ein ausländischer Mitarbeiter auf die Frage „Woher kommst du?“ anfängt, fröhlich über seine Heimat zu erzählen?
Was, wenn ein Nicht-Muttersprachler sich über ein Kompliment zu seinem Akzent freut und sich bedankt?
Reagieren diese Menschen falsch? Haben sie die falschen Gefühle? Muss man sie im Unternehmen ebenfalls melden, weil sie sich nicht diskriminiert fühlen? Oder gelten sie dann als inkompetent in Sachen Diskriminierung? Muss man sie belehren?
Wenn man Unbetroffenen vorschreibt, dass sie sich betroffen fühlen müssen, verkommt der Schutz vor Diskriminierung in seinem ursprünglichen Sinn zur Pflicht zur Betroffenheit. Und wenn der Mensch selbst nicht mehr entscheiden darf, ob sich eine Aussage für ihn verletzend anfühlt oder nicht, fängt er an, seine Emotionen und seine Reaktion zu hinterfragen. Hat er sich möglicherweise nicht auf die richtige Weise verletzt gefühlt? Wird er deswegen schief angeschaut?
… Alles vom 10.8.2025 von Ekaterina Quehl bitte lesen auf
https://reitschuster.de/post/pflicht-zur-betroffenheit/
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Ekaterina Quehl ist gebürtige St. Petersburgerin, russische Jüdin und lebt seit über 20 Jahren in Deutschland. Pioniergruß, Schuluniform und Samisdat-Bücher gehörten zu ihrem Leben wie Perestroika und Lebensmittelmarken. Ihre Affinität zur deutschen Sprache hat sie bereits als Schulkind entwickelt. Aus dieser heraus weigert sie sich hartnäckig, zu gendern. Sie arbeitet für reitschuster.de.
Zweierlei Politiker-Beleidigungen – dabei ist beides armselig und dumm:
Es gibt einen merkwürdigen Doppelstandard im Land: Wer Robert Habeck „Schwachkopf“ nennt, der muss mit Hausdurchsuchungen rechnen. Wer Marie-Agnes Strack-Zimmermann eine „Bitch“ nennt, wird zu 2.100 Euro Strafe verurteilt. Wer Alice Weidel eine „Schlampe“ oder auch eine „Nazi-Schlampe“ nennt, wird dafür noch in den Mainstreammedien gelobt.
Zweierlei:
Schwachkopf contra Nazischlampe – Habeck contra Weidel – strafbar contra erlaubt
2,4,2025)
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