Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) plädiert für die Regulierung der Online-Medien, also Social Media wie X, facebook und Youtube sowie News-Portale wie TichysEinblick, Nius, Apollo und Polit-Blogs. Nun werden Bürger wie auch Medien verwirrt durch das folgende Drei-Schritte-Vorgehen:
Zuerst I. sagt Günther in Kurzform „Regulieren, zensieren, verbieten“. Dann II. bestreitet er die Aussage und schließlich III. rechtfertigt er die ursprüngliche Aussage. Betrachten wir diese Schritte der Reihe nach:
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I. Am 14.1.2026 bei der ZDF-Talkshow fragte Markus Lanz „Also, was Sie jetzt gerade sagen, ist im Grunde: Wir müssen das regulieren, wir müssen das notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten?“ und Günther antwortete mit „Ja“.
II. Im nachhinein wird behauptet, dies auf das zunächst diskutierte Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige bezogen zu haben. Dies stimmt aber nicht, denn Günther selbst hatte direkt vor seinem „Ja“ die Rede auf die ihm nicht genehmen rechts-konservativen News-Portale gebracht. Dazu der Diskurs Günther-Lanz:
Günther: „Wer hat denn dagegen geschossen? NIUS und solche Portale. Und es gibt Abgeordnete in meiner Union, die solche Portale lesen, die sowas teilweise auch weiterschicken, die sowas in WhatsApp-Gruppen verteilen. Und ich glaube, wir müssen viel, viel mehr aufwachen, dass das unsere Gegner und die Feinde der Demokratie sind. (…) Und dann würden wir halt auch nicht diesen Medien Steilvorlagen geben, indem wir uns über irgendwelche Kleinigkeiten miteinander streiten. Und ich glaube, nur das ist am Ende der Weg, um am Ende Extremisten kleinzukriegen und eine Stabilität in Deutschland hinzubekommen.“
Lanz: „Also, was Sie jetzt gerade sagen, ist im Grunde: Wir müssen das regulieren, wir müssen das notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten?“
Günther: „Ja.“
Dies kann man sich hier oder hier anschauen: 6:10 von 15.49 https://www.youtube.com/watch?v=f0ETC0JrGqk&t=51s oder komplett hier:
https://www.zdf.de/play/talk/markus-lanz-114/markus-lanz-vom-7-januar-2026-100
Daniel Günther hat „regulieren, zensieren, verbieten?“ für Online-Medien (News-Portale wie Social Media) bejaht. Diese gut dokumentierte Realität passt dem linken polit-medialen Komplex nicht – und deshalb werden Wirklichkeit bzw. Fakten einfach bestritten bzw. geleugnet. Die Mainstreammedien flüchten in die „Dénisphère“ als Sphäre der Verleugnung (3) und lancieren ein kontrafaktisches Narrativ: „Bei nüchterner Betrachtung des Günther-Auftritts wird deutlich, dass der Politiker weder Zensur noch Verbote für das Medium will“ (Tagesspiegel). Also Realitätsverweigerung, Leugnung bzw. Desinformation pur. Mehr in (3) und hier.
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III. Bei einer CDU-Veranstaltung in Neumünster am 19.1.2026 sagte Daniel Günther: „Alles, was ich in der Sendung gesagt habe, hat sich aus meiner Sicht in den vergangenen anderthalb Wochen eins zu eins bestätigt.“ Zur Überraschung der Teilnehmer bestreitet er damit seinen Widerruf von II und bestätigt die ursprünglich in I erhobene Forderung nach einem „Regulieren, zensieren, verbieten“ der Online-Medien.
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Neben diesem Problem der Kultivierung von Mißverständnissen (mit Absicht?) gibt es noch ein zweite und weitaus grundlegendere Frage – nämlich die nach Daniel Günther’s Diskurshoheit bzw. Wahrheitsanspruch: Jeder Bürger und damit auch jeder Journalist hat das Recht auf Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Grundgesetz. Darf eine dem Ministerpräsidenten Schleswig-Holsteins unterstellte Institution eine Meinungsäußerung als unwahr bzw. falsch einordnen und deshalb deren Online-Verbreitung verbieten?
Wenn der Staat eine Deutung zur Wahrheit erklärt und Kritik daran sofort delegitimiert, dann wird spätere Falsifizierung bzw. Korrektur unmöglich. Deshalb ist ohne Meinungsfreiheit kein Erkenntnisfortschritt möglich. Und deshalb haben die Väter des Grundgesetzes dieses Recht auch ganz oben in der Verfassung angesiedelt. Dazu drei Beispiele:
a) Beispiel Coronazeit 2020: Deutungen zu Impfung und Maske wurden 2020 von Staat und Medien zur Wahrheit erklärt und zur Begründung von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen (Lockdown, Impfpflicht usw.) verwendet. Obwohl man bereits damals (RKI-Files) gewußt hat, daß sie falsch sind.
b) Beispiel Corona-Aufarbeitung 2025: Immer noch finden Strafverfahren gegen Ärzte statt wegen angeblicher Verstöße (Rezepte, Maskenplicht), obwohl deren Begründungen bzw. Rechtsgrundlagen zwischenzeitlich falsifiziert worden sind.
c) Beispiel Klima 2026: „Die Sonne als instabiler Motor bzw. veränderlicher Stern hat messbare Folgen für das Klima der Erde – ganz im Gegensatz zum CO2“. Skeptiker des Klima-Urteils, die diesen wissenschaftlichen Befund des Astrophysikers Willie Soon online verbreiten, begeben sich in die Gefahr, als angebliche Klimaleugner dem Vorwurf der Delegitimierung des Staates ausgesetzt zu werden. Dabei hat sich sogar das IPCC inzwischen von den Prämissen der Klima-Prognosemodelle distanziert.
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Es ist erschreckend, mit welcher einer Leichtfertigkeit Ministerpräsident Daniel Günther in der TV-Diskussion bei Lanz den doch bemühten Online-Journalisten ihre Kritik- bzw. Recherchefähigkeit aberkennt, indem er sich in erstaunlicher Anmaßung und Arroganz herausnimmt, selbst entscheiden zu können und zu dürfen, was ein richtiger bzw. guter „Journalist“ (Hans Joachim Friedrichs) schreiben darf und was nicht. Da bleibt nur noch die bange Frage nach der Baugenehmigung für ein neues Wahrheitsministerium in Kiel.
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„Keiner darf für sich den Besitz der Wahrheit beanspruchen, sonst wäre er unfähig zum Kompromiß und überhaupt zum Zusammenleben; er würde kein Mitbürger, sondern ein Tyrann. Wer das Mehrheitsprinzip auflösen und durch die Herrschaft der absoluten Wahrheit ersetzen will, der löst die freiheitliche Demokratie auf“ -in solch mahnenden Worten äußerte sich Richard von Weizsäcker zum Grundrecht auf Meinungsfreiheit bei seiner Antrittsrede als Bundespräsident am 1. Juli 1984. Diese Worte gelten immer noch.
22.1.2026
Dieser Beitrag wurde ohne Künstliche Intelligenz (KI) geschrieben.
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Ende von Beitrag „Günther: Medienregulierung “
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Beginn von Anlagen (1) – (5)
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(1) Daniel Günther oder Schrödingers Talkshow
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident sagt etwas. Dann bestreitet er, es gesagt zu haben. Jetzt rechtfertigt er, das gesagt zu haben, wovon er bestreitet, es gesagt zu haben. Wir sind im Stadium der metaphysischen Politik.
„Alles, was ich in der Sendung gesagt habe, hat sich aus meiner Sicht in den vergangenen anderthalb Wochen eins zu eins bestätigt.“
So kernig will Daniel Günther bei einer Veranstaltung in Neumünster zeigen, dass er doch völlig recht hatte mit dem, was er vor knapp zwei Wochen bei Markus Lanz in dessen ZDF-Talkshow von sich gegeben hat.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Politiker auf einer Position beharren, auch wenn sie sich damit erkennbar schwer verlaufen haben. Ungewöhnlich am Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein ist allerdings, dass CDU-Mann und Merkel-Zögling Günther gerade eben noch vehement dementiert hatte, jemals die Position gehabt zu haben, auf der er jetzt beharrt. Man kennt sich echt nicht mehr aus.
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Lanz: „Also, was Sie jetzt gerade sagen, ist im Grunde: Wir müssen das regulieren, wir müssen das notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten?“
Günther: „Ja.“
So war es, so kann man es nachlesen oder besser: sich anschauen.
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Denn nachdem knappe zwei Wochen lang die gesamte Leitmedien-Maschinerie sich große Mühe gegeben hat, die Wahrheit zu verbiegen und dem Publikum einzureden, dass gar nicht gesagt wurde, was gesagt worden war – nach diesen knapp zwei Wochen kommt nun Daniel Günther um die Ecke und verkündet frohgemut:
„Alles, was ich in der Sendung gesagt habe, hat sich aus meiner Sicht in den vergangenen anderthalb Wochen eins zu eins bestätigt.“
Der Mann sagt jetzt also selbst, dass er genau das gesagt hatte, was er gesagt hatte – wovon er danach aber steif und fest behauptet hat, er habe es nicht gesagt.
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Nun hat sich in unserem Medienbetrieb die Unsitte eingebürgert, Interviews nachträglich „autorisieren“ zu lassen. Die Abschrift eines Gesprächs wird dem Gesprächspartner – genauer: dessen Medien-Taliban – vorgelegt. Ursprünglich diente das dem Zweck, Missverständnisse oder erkennbar unabsichtliche Fehler zu korrigieren – etwa, wenn ein semantischer Bezug unklar war oder bei einer Zahl versehentlich eine Null vergessen wurde. So etwas kann ja tatsächlich immer mal passieren. Heute jedoch wird die Autorisierung von den PR-Heerscharen der Polit-Profis dazu genutzt, Interviews manchmal komplett umzuschreiben. … Die Autorisierung ist eine Ausgeburt des deutschen Untertanengeistes im Journalismus. In Großbritannien und in den USA ist die Praxis unbekannt, dort würde das kein Journalist mit sich machen lassen.
… Alles vom 20.1.2026 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/guenther-schroedingers-talkshow
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(2) Daniel Günther und die Pressefreiheit
Wenn ein amtierender Ministerpräsident Teile der Medienlandschaft öffentlich als „Feinde der Demokratie“ bezeichnet, lässt das die Alarmglocken schrillen. Die jüngsten Äußerungen von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bei „Markus Lanz“ zur Pressefreiheit stehen exemplarisch für eine gefährliche Verschiebung im politischen Denken: weg vom Verständnis der Grundrechte als Schutz des Bürgers vor dem Staat – hin zu einem paternalistischen Verständnis, indem der Staat meint, die Demokratie vor ihren eigenen Bürgern und vor Kritik schützen zu müssen
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Lanz hakte nach und bat um Klärung: „Also, was sie jetzt gerade sagen, ist im Grunde: Wir müssen das regulieren, wir müssen notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten.“ Woraufhin Günther antwortete: „Ja.“
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Es ist aus meiner Sicht die gefährliche Selbstgewissheit von Politikern wie Günther, insbesondere drei Punkte für die Gesellschaft definieren zu können:
1. Was ist Demokratie? Und wer gehört dazu?
Die Tatsache, dass Günther glaubt, definieren zu dürfen, welche Meinungen und Medienportale „demokratisch“ seien, offenbart aus meiner Sicht sein problematisches Demokratieverständnis. Er glaubt, das Schutzgut unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei die von ihm definierte „Demokratie“ (unter Ausschluss z.B. der AfD oder rechter Medienportale). Er hätte genauso gut sagen können: „Wir sind die Demokratie“ – im Sinne des absolutistischen Selbstverständnisses „l’état c’est moi“ (der Staat bin ich) – d.h. jeder Angriff auf mich oder uns „wirkliche Demokraten“ ist ein Angriff auf die Demokratie selbst.
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2. Die Militarisierung des Informationsraums
… Kritik an Regierungshandeln wird nicht mehr als notwendiger Bestandteil demokratischer Kontrolle wahrgenommen, sondern als potenziell feindlicher Akt. Diese „militärische Brille“ beim Blick auf den Informationsraum führt dazu, dass Widerspruch delegitimiert wird. Es ist besonders auffällig, wie martialisch Günthers Sprache in dem Interview ist. Er spricht von „Infiltrieren“, von „Zersetzung“, „Propaganda“, „Feinden der Demokratie“ und – als es um den Umgang mit der AfD geht – von „Kampf“ und davon, „sich den Feinden der Demokratie Aug‘ in Aug‘ entgegenzustellen“. Er sieht sich im Informationskrieg, und es müssen aus seiner Sicht deshalb harte Bandagen angezogen werden.
3. Was ist Journalismus? Und wer definiert das?
Ein weiteres Problem ist, mit welch einer Leichtfertigkeit Günther in der Diskussion Journalisten ihre Eigenschaft als Journalist aberkennt, sich also herausnimmt, entscheiden zu dürfen, wer ein richtiger „Journalist“ sei (seiner Meinung nach wohl nur die bei den „etablierten Medien“, die er ja positiv nennt und stärken will) und wer lediglich „an der Zersetzung des politischen Diskurses“ mitwirke oder „faktenfreie Meinungsmache“ betreibe.
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Diskurshoheit und Wahrheitsanspruch
Hier offenbart sich noch ein tiefer liegendes, weit verbreitetes Missverständnis. Die Vorstellung bei vielen Politikern: Wir verbreiten keine Narrative, sondern die Wahrheit. Alle, die von unserer Version abweichende Erklärungen und Deutungen veröffentlichen (sei es zu Migration, Ukraine/Russland, Israel, Corona oder sonstigen umstrittenen Themen), verbreiten dann logischerweise „Desinformation“. Denn: Narrative verbreiten immer nur die anderen.
Doch Wahrheit ist kein starrer Gegenstand und keiner hat sie gepachtet. Sie entsteht im offenen Diskurs innerhalb der Gesellschaft, durch Widerspruch, Überprüfung und immer wieder auch Korrektur. Wenn eine bestimmte Deutung staatlich oder medial zur Wahrheit erklärt wird, obwohl sie falsch oder unvollständig ist – wie in der Coronakrise vielfach geschehen –, und Kritik daran sofort delegitimiert wird, wird Korrektur unmöglich. Ohne Meinungsfreiheit gibt es keinen Erkenntnisfortschritt.
… Alles vom 13.1.2026 von Maike Gosch bitte lesen auf
https://www.nachdenkseiten.de/?p=144717
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(3) Wie viele Elefanten im Raum, Winston?
Interessanter als die Zensur-Bejahung durch Daniel Günther https://www.publicomag.com/2026/01/daniel-guenther-medien/ wirkt die geschlossene Medienfront und ihr Versuch, einen Elefanten von der Bühne zu zaubern. Für das Phänomen gibt es einen Begriff: „dénisphère“ – die Sphäre der Verleugnung
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Günther nennt also unmissverständlich „Nius und solche Portale“. Kritisch über Brosius-Gersdorfs Positionen hatten übrigens auch Tichys Einblick, Apollo, die Junge Freiheit und Publico berichtet. Günther bezeichnet diese Medien pauschal als „Feinde der Demokratie“.
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Die Süddeutsche textete: „Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will das rechte Onlineportal ‚Nius‘ verbieten. ‚Nius‘ wiederum fordert die Unterlassung von Daniel Günthers kritischen Aussagen. Was werden die Gerichte dazu sagen?“
Bild Guenther-Onlineportal-verbieten-pan 260114
https://x.com/argonerd/status/2012723330055331931
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Ja vor allem, was sagen die Branchenkollegen zu den saumseligen Kollegen, die noch außerhalb der Reihe tanzen? Jedenfalls dauerte es nur wenige Minuten, bis das Blatt aus München seine Zeilen entsprechend anpasste. Sie lauten jetzt und für alle Zukunft: „Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat keineswegs das Verbot eines pseudojournalistischen Portals gefordert. Aber wer wollte, konnte ihn so verstehen.“ Die Süddeutsche wollte das offensichtlich erst, und dann eben nicht mehr.
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Dass speziell Politiker seit einiger Zeit einfach eine schwarze Wand zu einer weißen erklären, statt wie früher von Graubereichen zu reden, bezog sich bisher immer auf relativ kleine Sachverhalte und Affären ….
Aber dass ein großer Teil des politisch-medialen Komplexes einen öffentlichen und gut dokumentierten Vorgang einfach bestreitet und komplett durch eine kontrafaktische Erzählung ersetzt – das gab es in dieser Geschlossenheit und Konsequenz bisher noch nicht. Das heißt, nicht mit diesem Richtungspfeil. In den vergangenen sieben Jahren fanden mehrere groß angelegte Versuche statt, etwas zur Realität zu erklären, was niemals stattgefunden hatte:
2019 die angebliche Hetzjagd beziehungsweise „Hetzjagden“ (Angela Merkel) in Chemnitz, den „Reichstagssturm“ durch ein paar Dutzend Demonstranten, die den Reichstag nicht stürmten und noch nicht einmal zum Versuch ansetzten, außerdem die laut Spiegel und anderen nur haarscharf verhinderte Enterung der Habeck-Fähre in Schlüttsiel – und schließlich, als bisher größtes, wichtigstes und mächtigstes Unternehmen dieser Art die Correctiv-Geschichte über eine Wannsee-2.0-Deportationskonferenz in Potsdam. ….
Das Correctiv-Dramolett führte immerhin zu Massendemonstrationen und damit vorübergehend ein Eigenleben, dann verloren Medien reihenweise vor Gericht, weil sie als Tatsache gemeldet hatten, was Correctiv nur raunend suggerierte. Im Spätherbst 2025 endete die Affäre dann mit dem Eingeständnis der Correctiv-Verantwortlichen, in den wesentlichen Punkten („Masterplan Remigration“, „Deportation von Millionen deutschen Staatsbürgern“) keine Tatsachen berichtet, sondern nur Meinungen geäußert zu haben.
Alles in allem wirkt die medienkollektive Neuerzählung der Lanz-Sendung – also gewissermaßen die taktische Entgüntherung des Daniel Günther – wie ein Spiegelbild zum Correctiv-Potsdam-Komplex. Dort bestand das Ziel darin, einen imaginären Elefanten auf die Bühne zu reden. Bei Lanz/Günther/Medien geht es darum, einen real existierenden Elefanten von der Bühne verschwinden zu lassen.
Dort lautete der zentrale Argumentationsstrang: Ja, von Deportation und Massenabschiebung Deutscher mit Einwanderungsgeschichte wurde in dem Potsdamer Hotel nicht geredet. Aber wir wissen ja, was sie in Wirklichkeit meinten.
Bei Lanz/Günther: Ja, er hat – so richtig lässt es sich dann eben nicht bestreiten – Zensur und Verbot für Medien gefordert, die er für „Feinde der Demokratie“ hält. Aber: Wir wissen über alle Zweifel erhaben genau, dass er es überhaupt nicht so meint.
In der Correctiv-Potsdam-Sache hieß es: Es gibt unglaublich viel zu sehen: Nämlich spontane Aufmärsche mit Politprominenz, zwei Theateraufführungen, mehrere Preisverleihungen an Correctiv-Mitarbeiter, außerdem Stellungnahmen von Politikern wie die der damaligen Innenministerin Nancy Faeser, die erklärte, die Vorgänge würden sie persönlich an die Wannsee-Konferenz erinnern, so, als hätte sie schon damals beziehungsweise damals schon einmal gelebt.
Bei Lanz/Günther/Relotius Online und Kollegen lautete das Hauptmotto: Es gibt gar nichts zu sehen (und deshalb sollten Sie gar nicht erst selbst in der ZDF-Mediathek nachschauen).
Vor allem hielt damals, 2024, wirklich der gesamte Block von TAZ über ARD/ZDF bis FAZ vorbildlich zusammen. Schon wer ganz vorsichtig darauf hinwies, dass der Correctiv-Text – angeblich eine Recherche – überhaupt keine harten Belege für die aufgestellten Behauptungen lieferte, galt als Mitwegbereiter des neuen Nationalsozialismus im Weidelgewand.
Es stellten auch nur sehr wenige Journalisten die Frage, wie es kam, dass sofort nach der Veröffentlichung des, um es mit Günther zu sagen, faktenfreien Correctiv-Stücks am 10. Januar 2024 ein riesiger Propagandaapparat von Tagesschau bis zum Provinzblatt losratterte, und dass schon vier Tage später die erste Großkundgebung mit höchster Politprominenz stattfand. Nach dem speziellen Kontakt zwischen Correctiv und dem damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz fragte wieder nur ein kleines Randmedium.
Ganz ähnlich läuft es nun Anfang 2026: Die nahezu lückenlose Geschlossenheit der Medienfront wirkt noch wichtiger und bedeutender als Günthers Ansicht über störenden Journalismus. Das Unterhaken und Mitmachen der Medien-, oder besser Parallelweltschaffenden funktioniert vor allem als Ausweis der Zugehörigkeit zu dem Teil der Medien, mit denen Günther und Politiker wie er gut leben können. Nach dem Muster der berühmten Frage in George Orwells „1984“, nämlich: „Wie viele Finger, Winston?“ lautet die Frage zu den oben abgebildeten beiden Varianten der Süddeutschen: Wie viele Narrative über das gleiche Ereignis sehen wir hier? Natürlich, so lautet die alternativlose, klippe und klare Antwort: nur eins. Das erste gilt nämlich gar nicht, und wer trotzdem darauf hinweist, der delegitimiert den Journalismus des neuen Typs.
Elefanten per Illusionstechnik auf die Bühne zu zaubern (Correctiv) fällt deutlich leichter, als echte Elefanten herunterzuhexen (Lanz).
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… Alles vom 21.1.2026 von Dirk Schwarzenberg bitte lesen auf
https://www.publicomag.com/2026/01/wie-viele-elefanten-im-raum-winston/
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Dirk Schwarzenberg verfasste früher Kriminalromane und bleibt auch als Journalist dem Genre im weitesten Sinn treu. Er lebt und arbeitet in Bayern. In der Publico-Kolumne „Frisch gepresst“ behandelt er gesellschaftliche Stilfragen.
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(4) Günthers Anwälte behaupten nun, Günther hätte gar nicht als Ministerpräsident gesprochen
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Den rechtlichen Hintergrund erläutert Joachim Steinhöfel wie folgt:
»Das Verfahren Nius / Schleswig-Holstein in Kurzform: Hat Günther die Äußerungen über Nius (Gegner von Demokratie, faktenfrei) als Ministerpräsident getan, sind sie eindeutig rechtswidrig. Der Staat, der keine Grundrechte hat (Anmerkung JFB: Grundrechte sind ja Abwehrrechte der Bürger gegen die Staatsgewalt und nicht Rechte der Staatsgewalt gegen seine Bürger), darf sich nicht herablassend über seine Bürger äußern. „Dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat verbietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äußern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren“, BVerfG NJW 2011, 511 – Bundeszentrale für politische Bildung. – Das Land flüchtet in eine formale Position, weil es in der Sache keine Chance sieht.«
Da es der Staatsgewalt verboten ist, über seine Bürger oder Presseorgane derart herablassend zu äußern, Günther dies aber gleich mehrfach getan hat: (1. „Feinde von Demokratie“, 2. „Extremisten“, 3. „Portale, die agitieren“, 4. „die berichten dann Dinge, die Kampagne sind und mit Journalismus nichts mehr zu tun haben“, 5. „Also wenn ich mir NiUS-Artikel ankucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe, kann ich nur sagen: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist einfach vollkommen faktenfrei“, 6. „die es nicht gut meinen mit unserer Demokratie“), bleibt jetzt wohl nur noch ein Ausweg: Zu behaupten, er habe das, was er so niemals hätte sagen dürfen als Regierungschef eines Bundeslandes, als führender Kopf der exekutiven Staatsgewalt des Landes Schleswig-Holstein, gar nicht in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident gesagt, sondern als Privatperson, als Bürger.
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Aber auch damit dürfte Daniel Günther große Probleme bekommen: …
Nun unterbricht Lanz ihn (Minute 53:27) und fragt Günther explizit: „Ihre persönliche Meinung, Ihre, Herr Günther, würde mich interessieren.“
Darauf antwortet Günther: „Ich bin aber nicht als Bürger hier, sondern ich bin hier als Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein.“
… Alles vom 22.1.2026 bitte lesen auf
https://juergenfritz.com/2026/01/22/gunthers-anwalte-behaupten-nun-gunther-hatte-gar-nicht-als-ministerprasident-gesprochen/.
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(5) Daniel Günther gefährdet die freiheitliche Demokratie – Prof Degenhart
Der angesehene Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart kritisiert Daniel Günther und sieht das Bundesverfassungsgericht und freiheitlich denkende Demokraten in der Pflicht, gegen Günthers Ideen einer Medienzensur einzuschreiten.
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„Die Übergänge von wehrhafter zu autoritärer Demokratie sind fließend, die Grenzlinien unklar – vor allem dann, wenn zum Schutz der Demokratie Freiheit beschränkt werden soll“, schreibt der Verfassungsrechtler Christoph Degenhart in einer Kolumne in der führenden Fachzeitschrift für Juristen, Neue Juristische Wochenschrift (NJW-aktuell 4/26).
Degenhart geht auf den Anspruch des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther ein – wobei der Jurist sich feinsinnig über dessen Versuche lustig macht, das, was er zunächst sagte, zu dementieren und dann doch wieder zu bestätigen: Es sind Windungen eines Ertappten. Degenhart bleibt aber nach Durchsicht der Lanz-Sendung dabei, dass Günther mit einem uneingeschränkten „Ja“ Zensur und Verbot von kritischen Medien gefordert habe. Die Ausreden Günthers, er habe ja „nur“ von einem Verbot von sozialen Medien für 16-Jährige gesprochen, lässt er nicht gelten und arbeitet sie als nachträgliche Schutzbehauptung heraus. Nun ist die Kolumne eines Verfassungsrechtlers kein Urteil, aber zeigt doch, dass Günthers Ausreden nur der Versuch sind, von seinen eigentlichen Aussagen irgendwie abzulenken. Aus gutem Grund: Günthers Aussagen widersprechen den verfassungsrechtlichen Grundsätzen.
Man kann es auch anders sagen: Wird das jetzt gegen Günther laufende äußerungsrechtliche Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht vorangetrieben, müssten die Richter einschreiten. „Ein Votum des Verfassungsrechts hat dem (den Aussagen Günthers, der Verfasser) entschieden zu widersprechen – nicht nur deshalb, weil hier das Zensurverbot des Grundgesetzes negiert wird, die sehr hohen Schranken für ein Verbot von Presse offenbar für Feinde der Demokratie nicht gelten sollen, sondern auch deshalb, weil hier von staatlicher Seite beansprucht wird, demokratiefeindliche Medien zu identifizieren.“
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Der Verfassungsrechtler kehrt die Kritik geradezu um: Nicht kritische Medien und Bürger seien eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, sondern Daniel Günther und seine zahlreichen Anhänger, die insbesondere in der CDU zu finden sind.
„Hier muss sich die wehrhafte als freiheitliche Demokratie erweisen, ist Wachsamkeit geboten – nicht zuletzt auch im ‚Raum der Freiheit, der Sicherheit, und des Rechts‘.“
Prof. Dr. Christoph Degenhart ist Professor für Staats- und Verfassungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig, der Beitrag ist in NJW-aktuell 4/26 erschienen.
… Alles vom 24.1.2026 von Roland Tichy bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/daniel-guenther-gefaehrdet-freiheitliche-demokratie/