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Sonnenuntergang im Hochschwarzwald bei Schnee – Zweisamkeit im Februar 2021

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Unsere Basis als Bürger: Grundrechte und Grundgesetz
Das Grundgesetz ist ein Juwel, das Deutschland in den 75 Jahren seit Kriegsende den inneren Frieden beschert hat. Denn es schreibt die Grundrechte eines jeden Bürgers fest. Dieses Grundgesetz gilt es zu verteidigen – besonders die ersten grundlegenden Artikel.

In seine Rede zum Staatsakt „75 Jahre Grundgesetz“ in Herrenchiemsee am 10.8.2023 hat Frank Walter Steinmeier das Grundgesetz für parteipolitische Zwecke instrumentalisiert – 2 Monate vor der Landtagswahl in Bayern am 4.10.2023. Dies darf ein zur Neutralität verpflichteter Bundespräsident nicht tun. Mehr hier.

Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau warnt in seinem Beitrag „Der Wandel der Grundrechte hin zum postdemokratischen Erziehungsstaat (20.1.2023)“, die jedem Bürger zustehenden Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat anzutasten bzw. gar abzuschaffen.
„Grundrechte im Wandel? (27.1.2023)“ – Grundrechte müssen – wie die Menschenrechte auch – dem jeweiligen politischen Zeitgeist widerstehen.
Im Interview mit Jasmin Kosubek warnt Ulrich Vosgerau vor der gegenwärtigen Umdeutung der Grundrechte (siehe (1) unten).
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Der Jurist Carlos A. Gebauer unterbreitet in seinem Beitrag „Vorschlag für ein neues Grundgesetz – Artikel 1 bis 5 (15.7.2021)“, wie das Grundgesetz zu ändern wäre im Hinblick auf die Formulierung einer Verfassung.
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„Grundgesetz Verfassungsreferendum: Vier Modelle von Wolfgang Schäuble (7.8.2003)“ Diese Modelle werden immer noch diskutiert.
13.8.2023
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Ende von Beitrag „Unsere Basis als Bürger: Grundrechte und Grundgesetz“
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Beginn von Anlage (1)

(1) Wie der Eliten-Konsens den Rechtsstaat beeinflusst – Ulrich Vosgerau
Staatsrechtslehrer Ulrich Vosgerau im Interview mit Jasmin Kosubek am 04.06.2023:
„Die Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Die geben dem Bürger, der – man nennt das so – Privatautomonie genießt, das Recht darauf vom Staat in Ruhe gelassen zu werden. Die Freiheit des Bürgers wird von den Grundrechten als naturgegeben und dem Grundgesetz vorausliegend vorausgesetzt. Der Bürger braucht niemals eine Handlungsermächtigung. Deswegen ist es rein rechtlich gesehen ein ziemlicher Unsinn – auch wenn das immer in bester Absicht gesagt wird – wenn man sagt, ‚die Ansichten eines bestimmten Menschen, die sind NOCH von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Denn, die Meinungsfreiheit, die Freiheit zu sagen, was immer man will, die ist ganz natürlich da und muss nicht erstmal von etwas gedeckt sein! … Es ist nur eins zu beachten, wenn wir uns äußern oder sonstwie irgendwie handeln, dann darf das den einfachen Gesetzen nicht widersprechen (Bürgerliche Gesetzbuch, Strafgesetzbuch; keine Beleidigungen, keine unrichtige Tatsachenbehauptungen).
Wir Bürger sind NICHT an das Grundgesetz gebunden – auch das überrascht viele Leute. Das Grundgesetz adressiert nur den Staat. Der STAAT muss sich an das Grundgesetz halten – wir Bürger nicht. Das spricht uns gar nicht an. … Diese Umdeutung der Grundrechte, die wir nun (auch in Verfassungsschutzberichten) erleben, besteht darin, dass diese Fundamentalzusammenhänge der Grundrechte verkannt werden und die Grundrechte werden umgedeutet, als eine Art Tugendkatalog – für den Bürger, anhand dessen der Staat überwachen kann, ob der Bürger sich auch Grundgesetz-gemäß verhält, was totaler Unsinn ist.
Der einzelne Bürger kann überhaupt nicht verfassungsWIDRIG handeln. Deswegen nicht, weil die Verfassung ihn nicht anspricht. Die Verfassung macht dem Staat Vorschriften, aber nicht dem Bürger. Der Bürger kann allenfalls verfassungsFEINDLICH handeln. Und das ist, wenn man die Kernbereiche des Grundgesetzes – Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat – abschaffen will. Das ist verboten … auch wenn man es mit ganz friedlichen, legalen Mitteln versucht … aber verfassungswidrig kann sich der Bürger nicht verhalten. …“
Original in ganzer Länge bei Odysee.com:
‚Wie der Eliten-Konsens den Rechtsstaat beeinflusst – Jurist Ulrich Vosgerau‘, https://odysee.com/@JasminKosubek:a/wie-der-eliten-konsens-den-rechtsstaat:6
bzw. https://t.me/HandtaRico/4404

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Politik ohne Parteien – Demokratie versus Parteienherrschaft
In Deutschland werden trotz Demokratie, also Volksherrschaft, viele Entscheidungen entgegen den Interessen des Volkes getroffen, die der Menschheit und der gesamten Natur schaden. Das Parteiensystem in unserem Land richtet die demokratischen Regeln an den Interessen der Berufspolitiker und Lobbyisten aus und durchdringt sämtliche Institutionen des Staates. Denn die Grundregel jedes demokratischen Staatswesens — die Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative — wurde durch ihren Einfluss ausgehebelt. Das gegenwärtige Grundgesetz kann keine tragfähigen Lösungen für die großen Probleme unserer Zeit liefern. Wir könnten mit einer neuen Verfassung für Deutschland eine grundlegende Reform der Gesellschaftsziele festlegen, die für eine gerechte, gemeinwohlorientierte und die Natur achtende Lebenswelt einsteht. Dafür ist aber eine Neuordnung des Politik- und Wirtschaftssystems unabdingbar. Sind wir individuell und als Gesellschaft in der Lage, diesen überfälligen Umbruch zu verwirklichen?
Wir haben beschrieben, welche Mechanismen zur aktuellen Situation geführt haben: Die im Grundgesetz (GG) vorgesehene Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung führte zu einem Monopol, dass Demokratie ― eine Herrschaft des Volkes, wie der Name unterstellt ― durch eine Parteienherrschaft ersetzt hat.
Der deutsche Psychiater und Philosoph Karl Jaspers hatte bereits in den 1960er-Jahren beklagt, dass die Parteien sich von Organen des Volkes zu Organen des Staates entwickelt hätten und dazu beitrügen, die Wirksamkeit des Volkes demokratiekonterkarierend zu minimieren (1). Die politischen Parteien haben sich den Staat faktisch angeeignet.
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Verfassung für Deutschland
Der Ökonom und Philosoph Prof. Dr. Wolfgang Berger hat im März 2019 in der Wissensmanufaktur, Institut für Wirtschaftsforschung und Gesellschaftskritik, ein Essay mit dem Titel Demokratie ohne Parteien (2) verfasst. Die Ausführungen dieses bemerkenswerten Mannes sind genial und zukunftsweisend. Sie zeigen uns einen realistisch-visionären Weg aus der vermeintlichen Sackgasse hin zu einer wahren Demokratie.

Dem deutschen Volk ist nach der Vereinigung von Ost- und Westdeutschland im Jahre 1990 gemäß Gesetz eine Verfassung in Aussicht gestellt worden. Die Organisatoren der Wiedervereinigung haben sich über diese Vorgabe des deutschen Grundgesetzes hinweggesetzt. Die Politiker haben den Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland einfach um das Gebiet der früheren Deutschen Demokratischen Republik erweitert, ohne das davon betroffene Volk in Ost oder West zu befragen.

Verfassungsreform gemäß Grundgesetz Artikel 146 GG
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

1762 hat Jean-Jaques Rousseau ― Philosoph, Schriftsteller und Naturforscher ― in seinem Du Contrat Social (Vom Gesellschaftsvertrag) das Konzept der Volkssouveränität als Prinzip legitimer politischer Herrschaft begründet. Danach steht das Volk als höchste Staatsgewalt über allen anderen Institutionen.

In unserem Land repräsentieren die politischen Parteien die höchste Staatsgewalt und beherrschen allen anderen Institutionen. Deshalb braucht Deutschland eine Verfassung, die vom Volk verstanden, akzeptiert und getragen wird ― der das Volk zugestimmt hat. Erst wenn das erreicht ist, haben wir eine wahre Demokratie.

Prof. Dr. Berger erläutert, wie eine Verfassung die Erdrosselung unseres Gemeinwesens durch die Parteien in Deutschland beenden kann, und macht hierzu sieben Vorschläge:
1) „Bei Bundestagswahlen bewerben sich in jedem Wahlkreis nur noch Direktkandidaten.
2) Der Kandidat, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, zieht in den Bundestag ein.
3) Landeslisten, die von den Parteien aufgestellt und mit der ‚Zweitstimme‘ gewählt werden, gibt es nicht mehr. Weil Überhangmandate wegfallen, wird die Größe des Bundestages mehr als halbiert.
4) Kandidieren kann jeder Bürger, der im Wahlkreis wohnt und das passive Wahlrecht besitzt. Hierzu benötigt er 250 unterstützende Unterschriften von wahlberechtigten Mitbürgern aus dem Wahlkreis.
5) Es werden Personen gewählt, keine Parteien. Eine mögliche Parteizugehörigkeit von Kandidaten wird auf dem Wahlzettel nicht vermerkt (eine Zugehörigkeit zu einem Sportklub ja auch nicht).
6) Die Reihenfolge, in der die Kandidaten auf den Stimmzetteln stehen, wird ausgelost. Das beschränkt den sicheren Erfolg eines von der größten Partei aufgestellten Kandidaten.
7) Die zuständige Behörde organisiert öffentliche Veranstaltungen, bei denen die Kandidaten sich vorstellen“ (3).
Für eine Verfassung muss allerdings noch sehr viel mehr geregelt werden. Zu ihrer Vorbereitung und Beratung wird eine verfassungsgebende Versammlung gebildet, ähnlich der, die das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland entworfen hat. Dieses ausdrücklich so genannte provisorische Grundgesetz (4) wurde vom Parlamentarischen Rat beschlossen und konnte erst nach Genehmigung durch die westlichen Besatzungsmächte am 24. Mai 1949 in Kraft gesetzt werden.
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(1) https://de.linkfang.org/wiki/Bundeshaushalt
(2) https://www.wissensmanufaktur.net/politik-ohne-parteien/
(3) Ebenda.
(4) https://www.hdg.de/lemo/kapitel/nachkriegsjahre/doppelte-staatsgruendung/entstehung-der-bundesrepublik-parlamentarischer-rat-und-grundgesetz.html

… Alles vom 16.9.2021 bitte lesen auf
https://www.rubikon.news/artikel/politik-ohne-parteien

Demokratie versus Parteienherrschaft:
Wege und Entscheidung zu einer wahren Demokratie
GfG – Gemeinschaft für Frieden und Gerechtigkeit
ISBN: 978-3-347-21164-3
7.12.2020, 14.80 Euro

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Carlos A. Gebauer: Vorschlag für ein neues Grundgesetz – Artikel 1 bis 5
Vorschlag einer neuen Verfassung, versehen mit Anmerkungen des Autors
von Carlos A. Gebauer

Anknüpfend an den 17-Punkte-Plan der Vereinten Nationen, die ganze Welt in den nächsten neun Jahren unter der Parole „Agenda 2030“ in ein „Neues Normal“ zu verwandeln, um unter anderem Armut und Hunger auf dem Planeten vollständig zu besiegen, legt der Düsseldorfer Jurist Carlos A. Gebauer hier einen demütigen Auffangvorschlag für den Fall vor, dass dieser Große Sprung fehlgehen könnte.
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Artikel 1
(1) Die Würde jedes Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Anmerkung: An die Stelle der unantastbaren Würde „des“ Menschen tritt künftig die Würde „jedes“ einzelnen Menschen. Damit wird die Subjektqualität jedes einzelnen
Menschen nicht mehr nur prinzipiell, sondern jeweils konkret unter den Schutz der Verfassung gestellt.

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht das Recht eines anderen verletzt und nicht gegen die grundgesetzliche Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Anmerkung: Das Recht jedes einzelnen Menschen, seine Persönlichkeit frei entfalten zu können, findet seine Grenze künftig erst dort, wo sonst das konkrete Recht eines anderen verletzt würde, das heißt nicht bereits dort, wo es lediglich mit abstrakten Gruppenrechten kollidiert. Das Grundgesetz geht supranationalen Rechtsquellen vor und gewährt den intensiveren Rechtsschutz.

Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat kann die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken, wenn die fördernde oder nachteilsbeseitigende Maßnahme nicht ihrerseits einen Nachteil für Nichtgeförderte oder Nichtbenachteiligte auslöst.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, einer ihm zugeschriebenen Rassenangehörigkeit, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Anmerkung: Das verfassungsrechtliche Verbot, nach dem Kriterium des Geschlechts zu differenzieren, erfasst künftig auch staatliche Gleichstellungsmaßnahmen selbst. Durch die Umformulierung von „Rasse“ in eine „zugeschriebenen Rassenangehörigkeit“ wird normativ klargestellt, dass es kein tatsächliches Phänomen „Rasse“ gibt, an das verfassungsrechtlich angeknüpft wird. Der normative Anknüpfungspunkt ist somit die bloße Zuschreibung des vermeintlich tatsächlichen Phänomens.

Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird in den Grenzen ihres unbedingten Respekts gegenüber der Religionsausübung anderer gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Anmerkung: Eine zunehmend multikulturelle Gesellschaft ist im Hinblick auf religiöse Vielfalt darauf angewiesen, dass ein selbst weltanschaulich neutraler Staat die
Respektsphären der einzelnen Religionsgemeinschaften untereinander garantiert.

Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet; jede öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt steht im Hinblick auf
20 eigentümlich frei Nr. 215 er seine Legitimität und Akzeptanz aus der offenen, suchenden Debatte der Allgemeinheit nach gesellschaftlichen Gemeinsamkeiten bezieht. Die Bedingungen für die Möglichkeit eines solchen kommunikativen Prozesses darf der
Staat weder selbst stören, noch deren Störung durch andere dulden.

.. Alles vom 15.7.2021 von Carlos A. Gebauer bitte lesen in „eigentümlich frei“, 7/8 2021, Seite 20, https://www.ef-magazin.de

Der Autor, Jahrgang 1964, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf. Seine Homepage: www.make-love-not-law.com. Der Artikel ist ein
Auszug aus dem in diesen Tagen erscheinenden Buch „Grundgesetz 2030“

Carlos A. Gebauer: https://www.make-love-not-law.com
Warum diese Webseite:
„Make love not law!“ ist ein Aufruf mit zunächst wenig scharfen Konturen. Adressat des Aufrufes ist im Grunde jeder demokratische Staatsbürger. Besonders aber richtet sich der Aufruf an all diejenigen, die bei uns – und für uns – Gesetze machen. Das alleine sind schon sehr, sehr viele Menschen. Niemand sagt heute noch, wir hätten zu wenig Gesetze. Aber das Zuviel an Gesetzen ist nicht mehr nur eine Last oder bloß ärgerlich. Es ist eine Gefahr für unser weiteres Leben in Frieden und – vor allem – in Freiheit. Gesetzgeber, Kommentatoren und alle Bürger müssen dies erkennen.
Die hier abgebildeten Texte haben somit allesamt einen großen gemeinsamen Nenner: Gesetze sind keine Lösung, sondern sie sind das Problem. Wer versucht, mit Gesetzen die Welt zu verbessern, hat sein Scheitern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gleich mitprogrammiert. Denn Gesetze können immer nur der Rahmen sein, den eine Gesellschaft sich gibt. Der Versuch, das gesamte Gemälde einer Gesellschaft mit und aus Gesetzen zu malen, endet – wie die Geschichte vielfach erweist – unausweichlich in Chaos und Unterdrückung. ….
https://www.make-love-not-law.com

Carlos A. Gebauer
Grundgesetz 2030: Modernisierungsvorschläge für eine Erhaltungssanierung
Taschenbuch – 23. Juni 2021
OLZOG, 116 Seiten, 15 Euro

Zum Buch: Nicht selten haben technische Neuerungen in der Menschheitsgeschichte Epochenbrüche verursacht. Hatten sich in einem alten System unbeachtete Kräfte aufgestaut, dann genügte oft ein einzelner Auslöser, um ihre Veränderungsenergie für sehr weitreichende Umbrüche wirkmächtig werden zu lassen. Aus heutiger Sicht spricht vieles dafür, dass der Aufruf zur globalen Pandemiebekämpfung im März 2020 ein Augenblick war, in dessen Folge zuvor noch unterschätzte Effekte insbesondere der Digitalisierung sich endgültig Bahn brachen. Menschliches Interagieren wird sich insgesamt wesentlich ändern. Der jetzt beginnende historische Abschnitt dürfte namentlich eine rund dreißigjährige Phase des Postkommunismus beenden. Dafür spricht, dass sich weltweit unübersehbar koordinierte Akteure anschicken, ein neues Kapitel der Menschheit planvoll zu gestalten. Die allgegenwärtigen strukturellen Verwerfungen des Jahres 2020 mussten zwangsläufig auch das deutsche Verfassungsrecht erfassen. Im Ausnahmezustand der kollektiven Gefahrenabwehr erlebte seine gewalten­geteilte Staatsorganisation dabei ihre dunkelste Stunde. Und selbst der Judikative geriet das vormals eherne Verhältnismäßigkeitsprinzip als Grenze aller Grundrechtsverkürzungen aus dem Blick. Die Idee, Modernisierungsvorschläge für die deutsche Staatsverfassung just in dem Moment vorzulegen, in dem sich Kräfte zu ihrer Dekonstruktion besonders geballt sammeln, scheint auf den ersten Blick eher abwegig. Historische Empirie zeigt indes, dass große Sprünge und Umbrüche umso wahrscheinlicher fehlgehen, je ambitionierter ihre Planung ausgefallen war. Die Fortbildungs- und Verbesserungsvorschläge für ein »Grundgesetz 2030« sind daher eine Art behutsame Sorgfaltsmaßnahme, um auch für eine etwaige konstitutionelle Sanierung im Kleinen gewappnet zu sein. Denn sollte der Plan einer unitären Weltregierung scheitern, gälte es wohl, eine verfassungsrechtliche Erfolgsgeschichte von fast 72 Jahren – mit nun allerdings mehr Resilienz – fortzuschreiben.

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Grundgesetz Verfassungsreferendum: Vier Modelle von Wolfgang Schäuble
Geht Europa auch demokratisch?
Wolfgang Schäuble hat über ein Verfassungsreferendum in Deutschland nachgedacht und damit eine Debatte um mehr europäische Integration angeheizt. Mittlerweile kursieren mehrere Modelle. Ein Überblick
… Alles vom 7.8.2003 bitte lesen auf
https://www.cicero.de/innenpolitik/geht-europa-auch-demokratisch/51244