Klimaneutralität ins Grundgesetz

Am 18.3.2025 soll der alte Bundestag drei Änderungen des Grundgesetzes beschließen:
1) Aufhebung der Schuldenbremse für 400 Mrd zusätzliche Verteidigungsausgaben.
2) Sondervermögen an der Haushaltsführung vorbei als 500 Mrd-Schuldenermächtigung für Infrastruktur.
3) Die „Klimaneutralität Deutschlands für 2045“ in das Grundgesetz schreiben.

1) und 2) summiert sich zusammen mit dem deutschen 200 Mrd-Anteil am neuen 800 Mrd-EU-Militärprogramm auf 1,1 Billionen Neuschulden, also unfassbare 1 100 000 000 000 Euro. Diese gewaltige Schuldenlast muß von der nachfolgenden Generation abgetragen werden – Schulten muß man eben irgendwann zurückbezahlen..

Mit 3) findet die ideologische Klimapolitik Aufnahme ins Grundgesetz. Das suggeriert ein neues „Staatsziel Klimaneutralität“. Nicht nur Fritz Vahrenholt bewertet dies als noch gravierender als die schon einmalig gigantische Schuldenaufnahme: „Es hat noch nie eine weitreichendere Entscheidung gegeben“ (siehe (1) unten). Zwei Gründe hierzu:
I. Durch das explizite Festschreiben des umstrittenen Begriffs der „Klimaneutralität“ ins das Grundgesetz lassen sich damit zukünftige Entscheidungen durchdrücken: Dämmung beim Schulhausbau, Produktionsverfahren, … Dank des Verfassungsrangs lassen sich radikale Maßnahmen rechtfertigen wie Stromabschaltung, Enteignungen, Rationierung von Lebensmittel, Fahrverbote, Fleischverzicht, Immobilienbewirtschaftung usw. Das Budgetrecht gemäß FDGO wird sich durch links-woke Ideologen immer weiter einschränken lassen.
II. Die „Klimaneutralität“ wird später kaum mehr aus dem Grundgesetz gestrichen werden können, da der 33 %-Stimmenanteil von SPD, Grüne und Linke dies zu verhindern weiß.

Hier wird ins Grundgesetz eingegriffen – ohne Not und ausreichende wissenschaftliche Grundlage, aus rein ideologischen Gründen.
Niemand macht auf die Widersprüchlichkeit aufmerksam, daß bei dem diesem großen kreditfinanzierten Aufrüstungsprogramm das Klima ja sowieso keine Rolle mehr spielt.
Die Grünen stimmen einem Verschuldungspaket zu, das vorsieht, das Klima zuerst mit 400 Milliarden für Rüstung komplett zu ruinieren, um es dann mit weiteren 100 Milliarden zu „retten“?
Niemand sorgt sich um das nun eingeläutete Ende der freien, sozialen Marktwirtschaft, denn mit den Klimaverpflichtungen im GG verabschieden wir uns vom Weltmarkt.
Es ist so einfach: Den Politikern geht es nur um Geld und Machterhalt.
16.3.2025

Nachtrag 17.3.2025: In einem am 16.3.2025 an alle Bundestagsabgeordneten verschickten offenen Brief (siehe (2) unten) warnt der Staatsrechtsprofessor Dietrich Murswiek eindringlich, den Passus „Klimaneutralität bis 2045“ ins Grundgesetz aufzunehmen.
Wenn die Formulierung „bis 2045“ nicht gestrichen werden würde, warnt Murswiek von „unabsehbaren verfassungsrechtlichen Konsequenzen“. Es müsse „dann mit erfolgreichen Klimaklagen gerechnet werden, die zu CO₂-Reduktionspflichten führen, welche die wirtschafts- und haushaltspolitischen Gestaltungsmöglichkeiten des Bundestages in mindestens den nächsten drei Legislaturperioden drastisch einschränken und die deutsche Industrie ruinieren könnten“.
Murswiek fordert die MdB’s auf, mit Nein zu stimmen oder aber der Abstimmung fernzubleben.
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Ende von Beitrag „Klimaneutralität ins Grundgesetz“
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Beginn von Anlagen (1) – (6)
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(1) Vahrenholt: Klimaneutralität ins Grundgesetz – „Es hat noch nie eine weitreichendere Entscheidung gegeben“
Zur heutigen Entscheidung von Friedrich Merz, den Grünen den Wunsch zu erfüllen, die Klimaneutralität Deutschlands für 2045 in das Grundgesetz zu schreiben, stelle ich fest : Es hat noch nie eine weitreichendere Entscheidung gegeben, die innerhalb von 3 Werktagen in dritter Lesung des Bundestags durchgewunken werden soll.
Kein Land der Welt will 2045 Klimaneutralität erreichen, nicht einmal die EU. Selbst das Pariser Klimaabkommen sieht vor : „Die Vertragsparteien sind bestrebt…in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken … herzustellen.“
Merz betreibt wirtschaftspolitischen Selbstmord Deutschlands, der niemals rückgängig gemacht werden kann, da es immer eine Sperrminorität von SPD, Linken und Grünen von 33 % geben wird.
Merz übernimmt das fehlerhafte und zweifelhafte Verfassungsgerichtsurteil ins Grundgesetz und macht es unumkehrbar. Die schweren Fehler des Verfassungsgerichtsurteil und somit nun der Merzschen Grundgesetzänderung ist hier nachzulesen https://amazon.de/Unanfechtbar-Entscheidung-Bundesverassungsgerichts-Klimaschutz-Faktencheck/dp/3784436188
Schlimmer noch: das Verfassungsgericht verlangt lediglich Klimaneutralität bis 2050, nicht 2045. Und das allein ist ein gewaltiger Unterschied. Was Rot-grün niemals zu träumen gewagt hat : Merz macht es möglich – die Deindustrialisierung und damit den Niedergang Deutschlands. Gibt es noch 20 verantwortungsbewusste CDU-Abgeordnete, die sich dem entgegenstemmen ?
… Alles vom 14.3.2025 von Fritz Vahrenholt bitte lesen auf
https://x.com/FritzVahrenholt/status/1900565189277151657
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Einige Kommentare:
Wie sollen bitte gewerbliche Bereiche „klimaneutral“ werden? Beispiel ein Supermarkt der mehr als 1 Million kWh in erster Linie durch die Kühlung der Lebensmittel pro Jahr verbraucht? Dann darfst da auch nicht zu kalt im Winter sein, absoluter Wahnsinn, so ein Vorhaben. Andreas S.
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Die „Klimaneutralität“ Deutschlands für 2045 in das Grundgesetz zu schreiben, ist ein kafkaeskes Vorhaben, das genauso sinnbefreit wie realisierbar ist.
Das Klima ist für sich klimaneutral, weil das CO₂ praktisch keinen Einfluss auf die Temperatur auf der Erde hat. laborpa
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Es ist ja auch nicht so, dass das wirtschaftliche „Wachstum“, das wir vielleicht dank der Milliarden erstmal erleben werden, irgendeine Substanz haben wird. Schon deshalb nicht, weil wir uns mit den neuen Klima-Verpflichtungen völlig vom Weltmarkt abkoppeln. Wir werden Produkte produzieren, die so strenge Klima-Vorgaben werden erfüllen müssen, dass wir ihre Produktion subventionieren und ihren Kauf erzwingen müssen (das nennen wir dann „Leitmärkte“). Diese Produkte werden nicht wettbewerbsfähig sein. Sie werden sich nur auf unserem Markt halten können, und das auch nur so lange, wie wir weitere Milliarden auf Pump in diesen Phantasie-Markt pumpen, bis er in sich zusammenstürzen wird. ursula
Ende Kommentare
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(2) Staatsrechtler Murswiek warnt vor Grundgesetzänderung: „Erfolgreiche Klimaklagen könnten die deutsche Industrie ruinieren“
… Durch die Aufnahme des Zwecks der „Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ erhält der gemäß dem Gesetzentwurf vorgesehene neue Art. 143h GG eine völlig neue Dimension. Die neue Formulierung kommt plötzlich und überraschend, und man hat den Eindruck, dass den meisten Abgeordneten die mit dieser Formulierung verbundenen verfassungsrechtlichen Implikationen – von den ökonomischen und ökologischen Problemen, die damit verbunden sind, ganz abgesehen – überhaupt nicht bewusst sind. Deshalb weise ich dringlich auf folgendes hin:
1. Dem Wortlaut nach dient die Formulierung „zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ als Zweckbestimmung für zusätzliche Investitionen, die aus dem Sondervermögen finanziert werden. Es ist aber nicht ersichtlich, wie man Investitionen, die der Vermeidung von CO2-Emissionen dienen, von Investitionen, die der „Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ dienen, unterscheiden soll.

Es besteht das Risiko, dass künftige Klimaschutzklagen dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung und dem Bundestag vorschreibt, noch viel weitergehende CO2-Vermeidungspflichten für Privathaushalte (Heizungen), Verkehr (Verbrennerverbot) und Industrie zu beschließen als bisher vorgesehen. Art. 143h GG könnte insoweit vom Bundesverfassungsgericht nämlich als verfassungsrechtliche Konkretisierung des Umweltschutzstaatsziels gemäß Art. 20a GG angesehen werden.
… Alles vom 17.3.2024 von bitte lesen auf
https://www.nius.de/politik/news/offener-brief-bundestagsabgeordneten-murswiek-grundgesetzaenderung/a933bac4-ffab-424f-8159-5b018809c187
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(3) Boehme-Nessler: Wo ist der Hüter der Verfassung, wenn man ihn braucht?
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die Anträge mehrerer Abgeordneter von Linken und AfD gegen die Bundestags-Sondersitzungen verworfen. Die Entscheidungen aus Karlsruhe sind respektlos – gegenüber der Verfassung und gegenüber den Bürgern.
Das Problem ist hinreichend bekannt. Klingbeil und Merz wollen mit dem alten – vom Bundespräsidenten aufgelösten – Bundestag mehrere Verfassungsänderungen, eine Aufweichung der Schuldenbremse und ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität durchsetzen. In letzter Minute haben die Grünen sogar ein ganz konkretes Klimaziel in das Sondervermögen hineinverhandelt. Ein Teil des Sondervermögens darf ausschließlich verwendet werden, um die Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 zu erreichen.
Das wird Merz in den nächsten Jahren noch bitter bereuen. Denn das hat rechtliche Folgen. Weil die Zweckbestimmung so konkret ist, schränkt sie den politischen Spielraum der nächsten Regierungen empfindlich ein. Nicht jede beliebige Infrastrukturmaßnahme, die irgendwie positiv für das Klima ist, wird sich finanzieren lassen. Geld gibt es nur, wenn die Maßnahme konkret die Klimaneutralität bis 2045 fördert. Eigentlich hat Merz das Sondervermögen dafür gedacht, die finanziellen Möglichkeiten seiner künftigen Regierung zu erweitern. Dafür riskiert er alles: Seine persönliche Glaubwürdigkeit, Vertrauensverluste bei den Wählern und eine Verfassungskrise. Durch diese Rechnung haben ihm die Grünen einen dicken Strich gemacht.
… Alles vom 15.3.2025 von Volker Boehme-Neßler bitte lesen auf https://www.cicero.de/innenpolitik/eilantrage-gegen-sondersitzungen-scheitern-wo-ist-der-huter-der-verfassung-wenn-man-ihn-braucht
 
Volker Boehme-Neßler ist Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikations- recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
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(4) Die Mütter und Väter des Grundgesetzes würden sich im Grabe umdrehen
Die Kanzlerschaft von Friedrich Merz wird nicht nur auf einer veritablen Wählertäuschung basieren, sondern auch auf einer Abkehr von bisherigen politischen Gepflogenheiten. Diese bestanden darin, nach einer Wahl mit dem alten Bundestag keine weitreichenden Beschlüsse mehr zu fassen. Wie sinnvoll das ist, zeigt sich gerade im aktuellen Fall der geplanten Grundgesetzänderung.
(…)
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes würden sich im Grabe umdrehen, wenn sie wüssten, wie heutzutage mit ihrer damals sehr sorgsam austarierten Verfassung umgegangen wird.
… Alles vom 15.3.2025 bitte lesen auf
https://www.rnd.de/politik/schuldenpaket-und-verfassung-muetter-und-vaeter-des-grundgesetzes-wuerden-sich-im-grabe-umdrehen-22IXSMEJUFCVTA5RVNB52JNG6M.html
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(5) Klimaneutralität im Grundgesetz: Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler
Amthor widerspricht rechtlichen Befürchtungen
… Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler sieht das anders. Er erklärt gegenüber Apollo News: „Ich halte die Idee, ein konkretes Politikziel wie etwa Klimaneutralität bis 2045 in die Verfassung zu schreiben, für sehr unklug.“ Der Sinn des Grundgesetzes sei es, „die ‚ewigen‘ Grundwerte einer Gesellschaft und eines Staates rechtlich verbindlich festzuschreiben“. In dieser Tradition hätten die Mütter und Väter des Grundgesetzes fundamentale Werte wie die Menschenwürde, das Rechtsstaatsprinzip oder den Demokratiegrundsatz verankert. „Klimaneutralität 2045 ist kein solcher Grundwert“, so Boehme-Neßler weiter.
Wenn sich Union, SPD und Grüne mit ihrem Antrag durchsetzen, könnte das einen grundlegenden Kurswechsel bedeuten. Klimaneutralität wäre dann „nicht mehr nur ein politisches Ziel, über das Wähler in Wahlen abstimmen können, sondern eine zwingende rechtliche Verpflichtung“, warnt Boehme-Neßler. „Das ist unter Demokratiegesichtspunkten inakzeptabel.“ Und weiter: „Die Wähler können in Zukunft wählen, was sie wollen, am Politikziel: Klimaneutralität 2045 ändert sich nichts.“ Gerade das Demokratieprinzip sei „der gute Grund dafür, dass eine Verfassung normalerweise keine so konkreten Politikziele enthält“.
… Alles vom 16.3.2025 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/klimaneutralitaet-im-grundgesetz-amthor-widerspricht-rechtlichen-befuerchtungen/
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(6) „Klimaneutralität” ins Grundgesetz? – Welche machtpolitischen Absichten dahinter stecken könnten
Was steckt hinter dem Anliegen, „Klimaneutralität” im Grundgesetz zu verankern? Hier böte sich ein Hebel, um Kritik an grüner Wirtschaftspolitik und Maßnahmen zum „Klimaschutz“ als verfassungsfeindlich zu brandmarken – noch eine Gefahr für Meinungsfreiheit und Demokratie.

Fortan würde jeder, der dem Ziel der Klimaneutralität skeptisch gegenübersteht – etwa mit der Behauptung, es würde der Wirtschaft schaden – potentiell zum Verfassungsfeind. Medien, die negativ über das Ziel der „Klimaneutralität” schreiben? Verfassungsfeindliche Medien.
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Es ist meistens nicht leicht, angebliche Verfassungsfeindlichkeit konkret zu belegen, da kaum jemand Grundrechte wie Demokratie, Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung und so weiter in Frage stellt, oder sich offen rassistisch oder antisemitisch äußert. Außer auf Deutschlands Straßen bei Demos gegen Israel, doch da schaut man nicht immer so genau hin.
Aber „Klimaneutralität”? Da gibt es sehr wohl Medien, Publizisten, Politiker und Parteien, denen nachgewiesen werden könnte, dass sie sich spezifisch dagegen ausgesprochen haben. Und natürlich Privatleute. In Deutschland hat man sich ja inzwischen daran gewöhnt, dass wegen eines unbedachten Tweets durchaus die Polizei morgens um sechs an der Tür klopfen kann, und dass der Verfassungsschutz auf Bürger aufmerksam wird, auch „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze”. Kritik am Prinzip der „Klimaneutralität” könnte den einen oder anderen also beispielsweise den Arbeitsplatz kosten, zumal wenn derjenige (oder diejenige, Pardon) im Staatsektor arbeitet – etwa als Lehrer. Moment, das müsste man korrekter formulieren – also wenn diejenigen im Staatssektor arbeiten, etwa als Lehrer.
Wie nützlich das politisch sein kann, zeigt sich derzeit in Rumänien. Das dortige Verfassungsgericht hat mehrere Kandidaten von der Präsidentschaftswahl ausgeschlossen, weil sie „verfassungsfeindliche Ansichten” geäußert hätten.
… alles vom 16.3.2025 von Boris Kalnoky bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/klimaneutralitaet-ins-grundgesetz-machtpolitische-absichten/

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