Pressefreiheit – Compact-Verbot

Mit dem Verbot des politischen Compact-Magazins verfolgt Bundesinnenministerin Nancy Faeser zwei Ziele: 1) Drohung an alternative Medien der Opposition: Verbote sind durch die Exekutive ohne Gerichtserfahren möglich. 2) Compact -Unterstützung der AfD bei den Wahlen im Herbst werden verhindert.
Die Ministerin wird ihre Ziele erreichen, auch wenn das Verbot später – lange Zeit nach den Wahlen in Deutschlands Osten – durch ein Gericht als rechtswidrig rückgängig gemacht werden wird.
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„Das Vorgehen von Faeser ist eindeutig verfassungswidrig“ – so der Verfassungsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU).
Zudem ist das Vorab-Informieren der Presse durch das Innenministerium eine Straftat: „Das Compact-Magazin wird verboten und es gibt komischerweise und natürlich rein zufällig pressewirksam inszenierte Bilder vom Zugriff auf die Personen, die in ihrer Privatsphäre überrumpelt und der Presse vorgeführt werden. Solche ‚Zufälle‘ häufen sich. Man denke dabei nur an die Reichsbürger-Razzia, die Durchsuchung bei Zumwinkel oder bei Kardinal Woelki. Natürlich ist das vorherige Durchstechen von Durchsuchungsterminen durch Ministerien oder sonstige Behörden zur Selbstinszenierung nicht nur potentiell strafbar, sondern es stellt auch einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen dar“ (RA Carsten Brennecke von Kanzlei Höcker, (1)).
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Selbst während der Spiegel-Affäre 1962 konnte das Magazin weiter erscheinen, d.h. die Spiegel-Journalisten konnten ihre Meinung kundtun. Dies ist bei Compact nicht der Fall. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) mahnt: „Aber sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich“ (7). Der Staatsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler spricht im Interview bei der Welt von einem „Trick“, den Nancy Faeser anwendet: „Sie definiert Compact als Verein und ein Verein ist nicht durch die Pressefreiheit geschützt“ (8).

Es ist ein Eingriff in die vom Grundgesetz Artikel 5 garantierte Pressefreiheit: Das Innenministerium – also die Exekutive – verbietet allein unter Berufung auf das Vereinsrecht (dabei ist Compact kein Verein, sondern eines GmbH) eine politische Zeitschrift, obwohl Compact in 16 Jahren zuvor noch nie in einem Strafverfahren verurteilt worden ist.
Nach diesem Muster kann ein Minister jederzeit jedes andere Medium nach Belieben und ohne Gerichtsbeschluss verbieten lassen. Welches Presseangebot wird als nächstes verboten? Was ist, wenn irgendwann eine rechte Regierung ein linkes Medium unter Umgehung der Justiz verbieten wird? Wird die Kontaktschuld-Seuche um sich greifen: „Du hast Compact als verbotenes Magazin gelesen oder darin geschrieben, also …?. Wo bleibt die Gewaltenteilung des Rechtsstaats?
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Das Compact-Verbot ist der AfD dienlich, denn sie muß sich – will sie sich als große Volkspartei etablieren – der politischen Mitte zuwenden, und dabei verschrecken die zuweilen extremistische Töne von Compact nur die Wähler (siehe (11) und (12). Dieses zeitaufwändige Zur-Mitte-Öffnen hat Marine le Pen mit dem Rassemblement National in Frankreich geschafft.
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Bitte das Interview mit Dr. Stephanie und Jürgen Elsässer (13) nach dem #Compact-Verbot anhören: https://www.youtube.com/watch?v=QzjVR_FZrcQ&t=1s
Es geht bei diesem „historischen Präzedenzfall“ (2) im Grunde nicht um das Compact-Magazin (das mir persönlich immer zuwider war), sondern um die Pressefreiheit in Deutschland allgemein, über die kein Minister befinden darf, sondern allenfalls ordentliche Gerichte.
16.7.2024

Nachtrag:
Elsässer unterscheidet Regime=Regierung und System=FDGO (26.7.2024)
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Ende von Beitrag „Pressefreiheit – Compact-Verbot“
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Beginn von Anlagen (1) – (16)
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(1) Faeser überspannt den Bogen: „eindeutig verfassungswidrig“
Nicht nur der Verfassungsrechtler Rupert Scholz hält das Vorgehen der Innenministerin gegen das Medium für eine Beschädigung des Rechtsstaats. Kritik an der historisch einmaligen Aktion kommt selbst von Linksliberalen.
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Mit dem Verbot des Compact-Magazins könnte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) den Bogen endgültig überspannt haben – rechtlich, aber auch, was die Reaktionen in der Öffentlichkeit betrifft. Denn selbst etliche linksliberale Publizisten äußern sich kritisch zu dem bisher in der Bundesrepublik beispiellosen Verbot eines Mediums, das noch nicht einmal auf ein Gerichtsurteil zurückgeht, sondern lediglich auf eine Exekutiventscheidung. Dazu kommt: Die Verbotsverfügung wurde Gründer und Chefredakteur Jürgen Elsässer nicht einfach per Post geschickt, sondern morgens um 6 Uhr von einem Polizeikommando mit Sturmhauben an seiner Wohnungstür überreicht. Ein Pressefotograf war zur Stelle, der das vom Innenministerium offenbar gewünschte Foto von Elsässer im Bademantel schoss.
Das Compact-Magazin vertritt zweifellos rechtsradikale Positionen, und es ruft zum Sturz der Regierung auf. Nur: Artikel 5 des Grundgesetzes schützt auch diese radikalen Ansichten. „Die Meinungsfreiheit genießt einen so hohen Verfassungsrang, dass sie nicht einfach durch eine Exekutiventscheidung ausgehebelt werden kann“, so der Verfassungsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz zu TE: „Verbieten lässt sich ein Medium höchstens, wenn es eine revolutionäre Position vertritt, also zum Sturz der bestehenden Ordnung mit Gewalt aufruft. Das müsste dann aber zu einem Strafverfahren führen.“
… Alles vom 16.7.2024 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/faeser-ueberspannt-den-bogen-eindeutig-verfassungswidrig/
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(2) Verbot des Compact-Magazins: Mit äußerst dünnen Argumenten schafft Faeser einen historischen Präzedenzfall
Nancy Faeser hat das Compact-Magazin verboten. Das Vorgehen ist ein einmaliger Schlag gegen die Pressefreiheit. Die Begründung ist nach derzeitigem Kenntnisstand erschreckend dünn.
… Alles vom 16.7.2024 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/verbot-des-compact-magazins-mit-aeusserst-duennen-argumenten-schafft-faeser-einen-historischen-praezedenzfall/
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Einige Kommentare:
Ich habe das Magazin noch nie gelesen, insofern kann ich es inhaltlich nur schwer beurteilen. Die von Faeser aufgeführten Gründe klingen aber recht abenteuerlich und sollten vor Gericht keinen Bestand haben.
Offenbar hat sie aber auch nicht mehr und nutzt auch hier die Methode, welche bereits bei AfD Abgeordneten angewandt wurde. Die Anklage erfolgt mit fragwürdigen Begründungen, um damit den Zugang zu den Räumen der Beschuldigten zu erlangen und um dann ggf. etwas Verwertbares zu finden. Gelingt das nicht wie z.B. im Fall Bystron, gibt es die Rolle rückwärts.
Faeser legt in diesem Fall sogar noch einen drauf und versucht alles Geld zu konfiszieren, damit auch kein Geld mehr für rechtliche Schritte da ist.
Das ist kein Kampf gegen rechts mehr, sondern die pure Verzweiflung, im Kampf gegen den Absturz der SPD. Erreichen wird sie damit das Gegenteil. Es würde mich nicht überraschen, wenn die SPD in Sachsen und Thüringen von der Bildfläche verschwindet. Hi
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Und damit gießt die Innenministerin weiter Öl ins Feuer.
Oder denkt sie wirklich, dass die Menschen, die dieses Magazin kauften, jetzt auf einmal gendern und die Regenbogenflagge raushängen werden? Dass sie jetzt dadurch lieber die Tagesschau gucken werden?
Denkt die Faeser das wirklich? Würde mich nicht wundern. Atl
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Wenn man sich das Compact-Magazin durchliest, wird man feststellen, daß dort nicht gegen Juden geschrieben wird. Die in der Presse erhobenen Vorwürfe, daß Magazin „könnte(!)“ zu einer Straftat führen oder es „wäre möglich, daß…“ sind samt und sonders an den Haaren herbeigezogen. Seit wann kann ich etwas verbieten, weil es gegen das Gesetz verstoßen „könnte“. Ich meine, auch Faeser „könnte“ gegen das Gesetz verstoßen. Herr Haldenwang „könnte“ falsch parken, muß er also schon einen Strafzettel bekommen, weil er was machen könnte? Wo sind wir? Bei Monty Python? Das ist doch vollkommen absurd. Vielleicht werde ich nachher verhaftet, weil ich einen Überfall machen „könnte“. Das ist doch faschistoid. Unser Gesetz bestraft Straftaten und nicht Strafideen.
Die Klügeren werden wissen, daß sie Prozesse gegen Compact verlieren werden. In vielen Jahren wird entschieden werden, daß das Verbot unrechtmäßig war, aber dann ist Compact natürlich schon pleite. T.Sch.
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Vor rund 15-20 Jahren konnte man zum Kiosk gehen und zwischen rund 20 Zeitungen und Magazinen auswählen welche man lesen wollte. Die ganze Palette der Betrachtungsmöglichkeiten waren darin abgebildet. Pro und Contra, das für und wieder und nicht nur das was die Regierung denkt. Heute gibt es nur noch Einheitsbrei und wenn ein Magazin wie Compact versucht eigenständig zu berichten, kommt Faeser und zack steht die Druckmaschine still. Manche sagen wir haben hier die DDR 2.0 nein wir sind schon weit darüber hinaus. Wir haben mindesten die DDR 3.0 B.W.
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Man muss weder Herrn Elsässer noch das Magazin mögen – habe es z.B. nie gelesen -, aber diese Einschränkung der Presse-, Rede- und Meinungsfreiheit, die derzeit unter dem Label „Kampf gegen Rechts“ stattfindet, sollte bei einem wahren Demokraten jede Alarmklingel schellen lassen. Sogar AUF1 wurden alle Konten gekündigt. Nach dem – zum Glück – gescheiterten Attentat auf Donald Trump drehen die Linken hier voll auf. S.K.
Ende Kommentare
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(3) Razzia gegen Magazin: Faeser verbietet Compact
Es ist ein historischer Vorgang: Das Innenministerium verbietet das Magazin Compact. Das Verbot begleitet eine Razzia mit starkem Polizeieinsatz. Von der Pressefreiheit hält Faeser offenbar nichts.

Doch mit ihrer Aktion hat Faeser einen offenen Grundgesetzbruch begangen. Man kann nicht auf den Verfassungsschutz pochen und dabei Artikel 5 ausblenden. Das Argument des Antisemitismus, das Faeser so oft bemüht, kommt im Kontext von Islamisten und Grauen Wölfen nicht zur Sprache. Die Bundesinnenministerin wird sich demnach die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellen müssen.
… Alles vom 16.7.2024 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/faeser-verbietet-compact/
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Einige Kommentare:
Ich finde es erschreckend, wie sich eine Bevölkerung Stück für Stück seine Freiheit nehmen lässt. Wo bleibt der Aufstand der Masse? Wenn die linke Diktatur etabliert ist, wird es keine Möglichkeit mehr geben, sich zu wehren. Die Macht soll ja laut Grundgesetz vom Volke ausgehen. Wenn aber ein Volk in der Masse auf diese Macht verzichtet, hat es seine Unterwerfung redlich verdient. Man hat es an den Bauernprotesten, den Querdenkerprotesten, den C-Protesten und vielen anderen Protesten doch gesehen, der Wille des Volkes interessiert die etablierten Parteien schon lange nicht mehr. Rund 30% der Wähler sind nun für die Unionsparteien, die unseren Niedergang mit Merkel eingeleitet haben. Die Ampel vollendet diesen Niedergang nur. Wer in einer Demokratie, die einiger Maßen funktioniert, leben will, muß sich auch mit einem Mindestmaß an Engagement einbringen. Aber ist die Masse dazu bereit? Nach meinem Eindruck, leider nein. Erst wenn es nach und nach jeden Einzelnen trifft, kommt es zu einem Umdenken. Dann ist die neue Diktatur aber so gefestigt, diesen Widerstand sofort zu unterbinden. Geschichte wiederholt sich eben doch, die Masse ist lernresistent. Leider! Ich komme mir vor wie in einem Ameisenstatt, da folgt die Masse auch Pheromonen bedingungslos, die ausgelegt wurden, auch wenn es für Einzelne den Tod bedeutet. R.G.
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(4) Ulrich Vosgerau: Verbot eines völlig legal operierenden Mediums?
Wo kommen wir eigentlich hin, wenn in Deutschland jetzt schon Zeitschriften verboten werden? Ich selbst war ja bekanntlich nie ein Fan von Compact, natürlich steht da oft haarsträubender Unsinn drin. Im Verlaufe der Correctiv-Affaire habe ich Compact trotz mehrerer Anfragen keine Interviews gegeben. Nicht, weil ich meinerseits Medien „zensieren“ will, sondern weil ich fand, das würde unsere – zutreffende und berechtigte – Selbstdarstellung in den Medien nur stören. Schließlich war klarzustellen, daß sich in Potsdam nicht die „Systemopposition“ getroffen hat, sondern konservative und liberale Geschäftsleute, die sich von den Dingen selbst ein Bild machen wollen, statt sich auf den Verfassungsschutz zu verlassen (der ja häufig völlig falsch liegt und gerade vom Verfassungsrecht keine Ahnung hat).
Aber ein Verbot? Eines offenbar völlig legal operierenden Mediums? Erinnerungen an die Demokratie: in der alten Bundesrepublik, unter den Kanzlern Schmidt und Kohl, d.h. im Kalten Krieg, als massenhaft sowjetische Atomsprengköpfe auf uns zielten und im Prinzip jederzeit der Durchbruch des Warschauer Pakts im „Fulda Gap“ erwartet wurde, gab es jede Menge systemoppositioneller, offen kommunistischer, gar mit dem Sowjetblock sympathisierende Zeitschriften, Medien und Verlage, nicht wenige davon wurden von der DDR finanziert. Einer der übelsten davon war der Pahl-Rugestein-Verlag, in dem u.a. der heutige Bundespräsident Steinmeier publizierte (!). Heute schreibt der bekanntlich Bücher, in denen er versucht, ein neues „Wir“ zu definieren – ohne die Opposition (!). Niemand dachte in der alten, funktionierend demokratischen Bundesrepublik daran, diese Medien und Verlagen zu „verbieten“, trotz militärischer Bedrohung und begreiflicher Angst vor „Fünften Kolonnen“.
Es war eben anerkannt, daß im Westen die Ausübung der Grundrechte nicht unter dem Vorbehalt der „System-Einpassung“ und des Verzichts auf Fundamentalopposition steht. Die Postdemokratie schreitet voran; man bemüht sich erkennbar immer weniger, die Entwicklungen noch als „demokratisch“ oder gar „freiheitlich“ erscheinen zu lassen.
… Alles vom 16.7.2024 von Ulrich Vosgerau bitte lesen auf
https://twitter.com/i/status/1813229155883843798
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Ulrich Vosgerau ist Staatsrechtslehrer, Autor und Rechtsanwalt .
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(5) Sondersendung zum Compact-Verbot: Jetzt wird es für alle brandgefährlich!
… Bereits am 5. Juni hatte Faeser ein Verbot gegen Compact ausgesprochen. Doch Jürgen Elsässer und die Compact-Mitarbeiter haben erst heute davon erfahren, als Sonderkommandos um 6 Uhr früh das Haus okkupierten. Skandalös: Dem vorangegangen waren keine Gerichtsverfahren, keine Anhörungen, keine Zeugenvernehmungen! Nancy Faeser geht im Alleingang vor und verbietet das erste regierungskritische Medium in Deutschland. In der Sondersendung zeigt AUF1 ein Dokument des Verwaltungsgerichts Frankfurt, ein geheimes Dokument des Polizeipräsidiums Brandenburg und veröffentlicht, wie Compact-Mitarbeitern jetzt per Bescheid verboten wird, für Compact zu arbeiten.
… Alles vom 16.7.2024 bitte lesen auf . (36 min)
https://auf1.tv/auf1-spezial/sondersendung-zum-compact-verbot-jetzt-wird-es-fuer-alle-brandgefaehrlich?mc_cid=7092edbf00&mc_eid=6d18b22b2e
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(6) „Compact“: Fragwürdiges Verbot
… Die Inhalte des rechtsextremistischen Magazins Compact lehne ich ab. Trotzdem finde ich das Verbot fragwürdig. „Unrecht wird nicht Recht, nur weil es mal den Richtigen trifft“, schreibt die Junge Welt in einem Kommentar. Bei der Beurteilung des Verbots geht es nicht darum, ob man mit Compact einer Meinung ist, sondern es geht um Grundsätze der Verfassung. Die wurden durch das Verbot mutmaßlich verletzt. So schreibt der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel auf X https://x.com/Steinhoefel/status/1813145889160003923 : „Ob das von der in Verfassungsfragen nicht immer sattelfesten Innenministerin Faeser heute verkündete Verbot des höchst unappetitlichen Magazins #Compact Bestand haben wird, könnte fraglich sein. Hier ein Zitat des Bundesverfassungsgerichts: ‚Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer ‘Vergiftung des geistigen Klimas’ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte.’”
Meiner Meinung nach ist das Compact-Verbot auch bezüglich des „Kampfes gegen Rechts“ so kontraproduktiv wie entsprechende Verbots-Vorstöße gegen die AfD – deren Inhalten muss man gute Politik entgegensetzen, man sollte sie nicht verbieten. Das Vorgehen kann auch ein problematischer Präzedenzfall sein – für Publikationen jeder politischen Richtung. Außerdem schafft man Märtyrer.
… Alles vom 17.7.2024 von Tobias Riegel bitte lesen auf
https://www.nachdenkseiten.de/?p=118231
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(7) Bundestagsvize Kubicki zu Compact-Verbot: „Sollte der Beschluss aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich“
Die AfD spricht von Grundrechtsverstoß, Teile der Zivilgesellschaft zeigen sich erleichtert. Bundestagsvize Kubicki und der Deutsche Journalistenverband warnen vor Klagen. Reaktionen auf das Verbot des rechtsextremem Magazins.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) und der Deutsche Journalistenverband (DJV) äußert sich skeptisch bezüglich der Umsetzung des Verbotes. Kubicki moniert, dass per Vereinsrecht ein Magazin verboten wurde – und warnt vor möglichen Klagen. „Aber sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich“, so Kubicki.
… Alles vom 16.7.2024 bitte lesen auf
https://www.tagesspiegel.de/politik/demokratiefeindlichkeit-im-magazinformat-reaktionen-zum-compact-verbot-12033758.html
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(8) „Heikel, dass eine Regierung ein regierungskritisches Pressemedium verbietet“
Bundesinnenministerin Nancy Faeser verbietet das rechtsextreme Magazin „Compact“ und seine Online- und Video-Ableger. Staatsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler sieht diesen Vorgang kritisch: „Wir haben in Deutschland die Pressefreiheit“.
… Alles vom 16.7.2024 bitte lesen auf
https://www.welt.de/politik/deutschland/video252552536/Verbot-von-Compact-Magazin-Heikel-dass-eine-Regierung-ein-regierungskritisches-Pressemedium-verbietet.html.
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(9) Joachim Steinhöfel im Interview: Faesers Angriff au die Pressefreiheit
Wie Nancy Faeser den Rechtsstaat mit Füßen tritt
Das Verbot des Magazins Compact erschüttert das Land. Nancy Faeser ließ das Magazin als rechtsextrem verbieten, die Geschäftsräume durchsuchen und das Inventar einziehen. Roland Tichy interviewt dazu den bekannten Presserechtler Joachim Steinhöfel. Dieser kritisiert das Vorgehen der Innenministerin: Es sei ein beispielloser Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit. „Das Vorgehen der Innenministerin Nancy Faeser zeigt eine Gleichgültigkeit und Anmaßung gegenüber den verfassungsrechtlichen Grundrechten.“, urteilt Steinhöfel. „Das, was Frau Feser getan hat, fügt sich nahtlos in ihre von grober Unkenntnis des verfassungsrechtlichen Rahmens der Presse und Meinungsfreiheit gekennzeichnete Arbeitsweise ein.“.
https://www.youtube.com/watch?v=4btFcQ35_JA
Wenn das Verbot von Compact durch die Gerichte aufgehoben wird, muss Nancy Faeser zurücktreten, findet Steinhöfel. Er sei „sehr, sehr optimistisch“, dass das passiert.
… Alles vom 16.7.2024 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/video/interview/steinhoefel-compact-verbot/
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(10) Warum Demokraten auch das Recht von Compact verteidigen sollten
. In seiner Entscheidung https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1958/01/rs19580115_1bvr040051.html gab es dem Pressesprecher Recht; es definierte zugleich die Rolle der Grundrechte, besonders die von Artikel 5 https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html. In den Leitsätzen des Urteils heißt es (‚heißt‘, weil es bis heute gilt):
„1. Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat; in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verkörpert sich aber auch eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt.
2. Im bürgerlichen Recht entfaltet sich der Rechtsgehalt der Grundrechte mittelbar durch die privatrechtlichen Vorschriften. Er ergreift vor allem Bestimmungen zwingenden Charakters und ist für den Richter besonders realisierbar durch die Generalklauseln.
3. Der Zivilrichter kann durch sein Urteil Grundrechte verletzen (§ 90 BVerfGG), wenn er die Einwirkung der Grundrechte auf das bürgerliche Recht verkennt. Das Bundesverfassungsgericht prüft zivilgerichtliche Urteile nur auf solche Verletzungen von Grundrechten, nicht allgemein auf Rechtsfehler nach.
4. Auch zivilrechtliche Vorschriften können ‚allgemeine Gesetze‘ im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG sein und so das Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung beschränken.
5. Die ‚allgemeinen Gesetze‘ müssen im Lichte der besonderen Bedeutung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung für den freiheitlichen demokratischen Staat ausgelegt werden.
6. Das Grundrecht des Art. 5 GG schützt nicht nur das Äußern einer Meinung als solches, sondern auch das geistige Wirken durch die Meinungsäußerung.“
….
Dem vorangestellt ist der Kernsatz, der die Meinungsfreiheit als Grundfreiheit definiert, die es überhaupt erst ermöglicht, von anderen Freiheiten Gebrauch zu machen: „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l”homme nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, ‚the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freedom‘ (Cardozo).“

Dieser Linie blieb das Bundesverfassungsgericht in allen weiteren Urteilen zur Meinungsfreiheit treu. Am 4. Februar 2010 entschied die 1. Kammer des 1. Senats unter dem damaligen Präsidenten Hans-Jürgen Papier konkret https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/rk20100204_1bvr036904.html , dass auch die Parole „Aktion Ausländerrückführung – Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ in den Schutzbereich von Artikel 5 fällt. Dabei prägten die Richter einen weiteren zentralen Satz, der, um es noch einmal zu betonen, nach wie vor geltendes Recht darstellt: „Meinungen genießen den Schutz der Meinungsfreiheit, ohne dass es dabei auf deren Begründetheit, Werthaltigkeit oder Richtigkeit ankäme. Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden. Geschützt sind damit – in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG – auch rechtsextremistische Meinungen.“
… Alles vom 17.7.2024 von Alexander Wendt bitte lesen auf https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/warum-demokraten-auch-das-recht-von-compact-verteidigen-sollten/
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(11) Compact-Verbot: Hausdurchsuchung bei Elsässer am 16.7.2024
„Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet, und ich kann sicher sein, dass es der Milchmann ist, dann weiß ich, dass ich in einer Demokratie lebe”, sprach Winston Churchill, ein alter weißer Mann mit rückständigen Vorstellungen darüber, wie eine richtige Unseredemokratie funktioniert.
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Ein deutscher Bürger öffnet am 16.7.2024 um 6 Uhr im Morgenmantel seine Haustüre

Als Bildunterschrift schlüge ich vor: „Deutschland jetzt wieder sicher!” Wahlweise: „Im Morgengrauen ist es noch still.”

Elon Musk: „We should be greatful to have freedom of the press in the USA. It is so rare“
Amerika, du hast es besser

Eine Leserzuschrift will ich nicht unterschlagen – im Kleinen Eckladen herrscht Meinungsfreiheit –, nämlich jene:
„Aus Sicht der AfD sollte das Verbot von Compact zu begrüßen sein, denn wer solche ‚Freunde’ hat, braucht keine Feinde. Compact hat durch radikalisierte Positionen liberale Wähler verschreckt. Das ist eine bekannte Strategie des Dirty Campaigning. Mit dem Verbot hat Faeser die AfD von einer – mutmaßlichen – False Flag Operation befreit, mit der das Parteiimage massiv geschädigt wurde.”
… Alles vom 17.7.2024 bitte lesen auf
https://www.klonovsky.de/2024/07/17-juli-2024/
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(12) Das Compact-Verbot ist der AfD als Partei der Mitte dienlich
„Lieber Herr Klonovsky, zu Ihrer Leserzuschrift: ‚Aus Sicht der AfD sollte das Verbot von Compact zu begrüßen sein, denn wer solche ‚Freunde’ hat, braucht keine Feinde. Compact hat durch radikalisierte Positionen liberale Wähler verschreckt…’ (siehe (11)).

Nun ja, der Leser hat schlichtweg Recht. Warum kriegen ‚Außen’-Parteien, ob rechts oder links, normalerweise beim Wähler unter halbwegs normalen Umständen keine Mehrheiten? Ganz einfach, weil es der politischen Normalverteilung widerspricht. Carl Friedrich Gauss (1777–1855) hat mehr über Politik ausgesagt, als uns heute bewusst ist. Je weiter man sich auf die Ränder einer Normalverteilung zubewegt, desto kleiner werden die statistischen Kohorten.
Politische Einstellungen machen da keine Ausnahme, sie sind im Grunde dasselbe wie die simple Verteilung von Körpergrößen. Man kann rechts und links Nischen besetzen und ‚Repräsentationslücken’ ausnutzen. Wenn man aber als Partei groß werden will – und muss, weil andere nicht mit den Schmuddelkindern spielen wollen –, dann muss man auf die Mitte zugehen, nicht auf den Rand.
Schauen Sie sich an, wie die Labour Party unter Jeremy Corbyn performt hat, oder Le Pen, bevor sie sich auf mittige Positionen zubewegt hat. Und jetzt? Labour unter dem relativ (!) moderaten Starmer regiert, Le Pen hat immerhin die meisten Stimmen bei den Wahlen zur Assemblée gewonnen und ist nur durch das Bündnis von Macronisten und Linken bei der Zahl der Sitze geschlagen worden. Sie hat beste Aussichten bei den nächsten Präsidentschaftswahlen (dafür werden die Linken schon sorgen).
Das heißt keineswegs, dass ich das Compact-Verbot billige. Das ist ein Angriff auf die Pressefreiheit, das ist völlig klar. Aber das ist das eine – der politische Effekt ist etwas anderes. Vielleicht war die Versenkung der Lusitania in WK1 vergleichbar mit diesem Ereignis. Natürlich hat Churchill diese Katastrophe nicht herbeigeführt (anderslautende Verschwörungstheorien sind ziemlich albern – er hätte gar nicht die Möglichkeit gehabt), aber er frohlockte über den Effekt, die öffentliche Meinung in den USA zu drehen.
Mit machiavellistischen Grüssen,
*** ”
… Alles vom 18.7.2024 bitte lesen auf
https://www.klonovsky.de/2024/07/ein-leser-zum-compact-verbot/
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(13) Leben im Als-Ob
Das Verbot des Compact-Magazins durch die Innenministerin stellt eine Zäsur dar. In diesem Land als solchem, aber auch auf zahlreichen individuellen Ebenen.
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Compact-Verbot: „Morgens um 6:30 Uhr, nackt, umringt von bewaffneten Polizisten“
Das erste EXKLUSIV-Interview mit Dr. Stephanie und Jürgen Elsässer nach dem #Compact-Verbot.
20.7.2024, https://www.youtube.com/watch?v=QzjVR_FZrcQ&t=1s
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Die Botschaft des Willküraktes – so sie denn überhaupt aufgenommen wird – ist just diese: bleibe, wo du bist, verharre in deiner Nichtexistenz, ducke dich tapfer ab und nichts wird dir geschehen.

In der Fingierung des Normalen sind wir vereint, egal, was uns der Sache nach trennen mag. So als ob wir noch in einer Demokratie lebten, so als ob der Staat noch normal arbeitete und funktionierte, so als ob man sich auf seine Judikative und Exekutive noch verlassen könnte, so arbeite ich weiter, als ob nichts wäre, als könnte morgen der Artikel oder das geplante Buch erscheinen, als gäbe es auch noch in drei Jahren einen Bedarf und eine Veröffentlichungschance für das bisher noch Ungesagte. Im Als-Ob, im stetigen Weitermachen, im kontinuierlichen Weiterarbeiten spricht sich eine Form des Widerstandes gegen das Unrecht aus. Es gibt andere – auch die mögen ihre Zeit haben.
Und nebenbei bereite ich mich (vor allem seelisch) auch auf das andere vor. Und hoffe, daß die bisher Braven aufwachen, mutig werden und dabei helfen, daß dies andere nie geschehen wird.
… Alles vom 20.7.2024 bitte lesen auf
https://seidwalkwordpresscom.wordpress.com/2024/07/22/leben-im-als-ob/

Einige Kommentare:
Das Video berührt. Stephanie Elsässer wurde gedemütigt als Frau ,sie mußte sich anziehen vor den Augen der Polizei. Als ihr Handy klingelte, durfte sie nicht ans Telefon, das Handy nicht berühren. E.K.
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Es wurde so getan, als wenn es Terroristen wären. Bei seiner Frau einzubrechen, vor ihrem Bett zu stehen….das muss man sich mal vorstellen. Für diese Art und Weise hab ich Null Verständnis. Chr
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Ich kann dazu nur Thomas Jefferson zitieren: „Nur die Lüge benötigt die Unterstützung des Staates. Die Wahrheit steht von alleine fest und aufrecht!“ mat
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Und ich dachte man muss Angst vor die Kriminalität auf deutschen Straßen. Dem ist scheinbar nicht so. Man muss Angst vor unseren Staat haben. Use
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So lange es in diesem Land keine echte Gewaltenteilung gibt und die Gerichte weisungsgebunden urteilen und die Polizei auch nicht für den Bürger, sondern nur noch für die Regierung in die Presche springt habe ich für dieses Land kaum Hoffnung für eine sogenannte Normalität. go3
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Wie berührend, als Herrn Elsässer beinahe die Tränen kamen bzw. ihm ein Kloß im Hals steckte, als er von der Entwürdigung und Demütigung seiner „zarten Frau“ sprach. Ich wünsche beiden Kraft und Mut! Fla
Ende Kommentare
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(14) Murswiek: Compact-Verbot verfassungsrechtlich nicht OK
„Ich habe die Zeitschrift Compact noch nie gelesen. Ob sie – wie Frau Faeser behauptet – rechtsextremistisch ist, kann ich daher nicht beurteilen. Aber unabhängig von dieser Frage läßt sich verfassungsrechtlich beurteilen, ob das Verbot rechtmäßig ist. Die Antwort lautet ganz klar ‘nein’. Die Pressefreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes schützt nicht nur die Tätigkeit der Presse, sondern auch das Presseunternehmen als Organisation. Deshalb läßt sich das Verbot eines Presseunternehmens nicht auf die Vorschriften über Vereinsverbote stützen. Außerdem schützt die Meinungsfreiheit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bis zur Grenze der Strafbarkeit auch extremistische Meinungen. Das Verbot ist ein frontaler Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit.“
… Alles vom 26.7.2024 bitte lesen in der JF 31-32/24, Seite 5
Dietrich Murswiek, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht
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(15) Steinhöfel zum Compact-Verbot: „Frau Faeser ist mit ihrem Amt überfordert“
Im Gespräch: Das Vorgehen von Innenministerin Nancy Faeser beim Verbot des Compact-Magazins ist nicht verfassungskonform, zeigt sich der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel überzeugt
Moritz Schwarz

Könnten Sie kurz definieren: Was darf in „Compact“ (oder einem anderen Medium) alles stehen, ohne daß es verboten werden kann? Und was müßte darin stehen, damit ein Verbot rechtens wäre?
Steinhöfel: Kurz? All das, was Artikel 5 unseres Grundgesetzes erlaubt. Und das ist sehr viel und vor allem viel mehr, als sich Frau Faeser vorzustellen vermag. Das Bundesverfassungsgericht formuliert klar: „Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat.“ Wirft man einen Blick in die Pressemitteilung des Innenministeriums, so ist dort textbausteinartig und floskelgesättigt als Verbotsbegründung all das zusammengetragen, was man sagen darf. Eine tragende Erwägung für das Verbot lautet, daß es in dem Heft „verzerrende und manipulative Darstellungen“ gegeben habe. Die gibt es gelegentlich in sämtlichen Medien, egal welcher weltanschaulichen Ausrichtung, die gibt es im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und die gibt es in den Bundestagsreden von Frau Faeser. Vielleicht hätte die Ministerin kürzlich in der Bundespressekonferenz nicht so indigniert von „Unsinn“ sprechen sollen, als sie mit der Frage konfrontiert wurde, ob sie nicht selbst eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sei. Wenn eine Ministerin ein Pressemedium rechtswidrig untersagt, dann ist sie aber genau das. Die Gerichte werden entscheiden, ob das der Fall war.

Sie beobachten Ministerin Faeser ja schon länger, haben erst im Februar vor Gericht gegen sie gesiegt. Für wie gefährlich für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung halten Sie sie?
Steinhöfel: Es genügt, wenn man ihre politischen Leistungen festhält. Sie ist erfolglos bei der Bekämpfung von Kindesmißbrauch, entläßt Herrn Schönbohm auf Zuruf eines öffentlich-rechtlichen Pausenclowns. Die skandalösen Fehler beim Verbot von Hamas und Samidoun wurden auch von den Sicherheitsbehörden kritisiert. Grenzsicherung, Abschiebung, Schließung des Expertenkreises Politischer Islamismus, und dann der Gratismut beim Tragen der „One Love“-Binde in Katar. Wo Faeser draufsteht, ist Amtsversagen drin.

Was halten Sie von den Reaktionen der Medien auf das Verbot? Geben Ihnen diese Hoffnung oder machen sie Ihnen eher Angst?
Steinhöfel: Ich habe in der letzten Woche bei einer Veranstaltung des Hamburger Presseclubs länger mit dem Chefredakteur des Spiegel über den Fall gesprochen, mit einem stellvertretenden Chefredakteur der Zeit sowie mit zahlreichen anderen führenden deutschen Journalisten telefoniert, ich habe viele kluge und durchdachte Texte über die Sache gelesen, in der Welt, dem Spiegel, der Zeit und in vielen anderen Medien. Mein Eindruck ist, daß man unabhängig von der jeweiligen weltanschaulichen Ausrichtung sehr genau verstanden hat, um was es hier geht. Nämlich nicht um die Verteidigung einer rechtsextremistischen Publikation, sondern um die Frage, ob diese Machtanmaßung des Staates grundrechtskompatibel ist oder nicht.
… Alles vom 26.7.2024 mit Joachim Steinhöfel bitte lesen in der JF 31-32/24, Seite 5
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Joachim Steinhöfel: Der „Top-Anwalt für Wettbewerbs- und Presserecht“ (Wirtschaftswoche) und „Pitbull in Robe“ (FAZ) gilt als Vorkämpfer der Meinungsfreiheit. Er war Kolumnist bei Bild und schrieb unter anderem für die Weltwoche, den European oder den Stern. Bekannt wurde der 1962 geborene Hamburger zudem als Radio- und TV-Moderator auf RTL und RTL2 sowie als Werbefigur für MediaMarkt. Neben seiner Kanzlei betreibt er den liberal-konservativen Blog „Steinhöfel“ und ist Gründer der Initiativen „Meinungsfreiheit im Netz“ und „Facebook-Sperre. Wall of Shame“. Gerade erschienen ist sein Bestseller „Die digitale Bevormundung. Wie Facebook, X (Twitter) und Google uns vorschreiben wollen, was wir denken, schreiben und sagen dürfen“.
https://www.steinhoefel.com
https://facebook-sperre.steinhoefel.de/
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(16) Compact-Verbot: Die Kontinuität der Willkür
Strukturwandel der Öffentlichkeit: Der Maßnahmenstaat erstickt die Pressefreiheit
Thorsten Hinz
„Was wir von der Gesellschaft und ihrer Welt wissen, wissen wir fast ausschließlich durch die Massenmedien“, schrieb der Soziologe Niklas Luhmann. Ein unabhängiger Medienpluralismus ist deshalb das Kernelement einer Öffentlichkeit, die den Namen verdient. Er bezeichnet jene Sphäre, in der Menschen im Vollbesitz ihrer Meinungs-, Informations- und Debattierfreiheit zusammenkommen, um die Angelegenheiten des Gemeinwesens zu beratschlagen, ihre Interessen einzubringen und um politische Lösungen zu ringen. Das Verbot der Zeitschrift Compact verleiht dem Strukturwandel der Öffentlichkeit neues Tempo. Die Inhaber der Staatsmacht üben Zensur aus und zerschlagen ein fundamentaloppositionelles Medium. Sie haben keine Scheu mehr, über das postdemokratische System hinaus in die repressive Phase des Maßnahmenstaates einzutreten, die Normen des Rechts- und Verfassungsstaates ins Gegenteil zu verkehren. Die Öffentlichkeit droht zum Kasernenhof zu verkommen.
… Alles vom 26.7.2024 bitte lesen in der JF 31-32/24, Seite 9

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