Notlagen nicht unverschuldet

Der Trick mit der Notlage ist einfach und elegant: Läuft etwas falsch, dann erklärt der Staat die Natur, das Schicksal, den Zufall, die Zeitumstände, irgendeinen Feind oder neuerdings sogar die Zukunft zum Schuldigen und ruft eine Notlage – auch Notstand genannt – aus. Damit schlägt die Regierung gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Da der/die/das Andere schuldig ist, kann man sich selbst als unschuldig darstellen. Und mit dem Ausrufen der Notlage lassen sich unter Umgehung der Schuldenbremse neue Kredite aufnehmen. Dass Art. 109 GG eine solche Neuverschuldung nur für die „unverschuldete Notlage“ zuläßt, wird dabei gerne vertuscht.
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Zum Thema von Notlage bzw. Notstand hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Jahr 2023 zwei grundverschiedene Urteile gefällt. A) Das Klima-Urteil erklärt die CO2-Einsparung zum obersten Verfassungsgebot und „Klima first“ erhält die höchste Priorität. B) Das Staatshaushalts-Urteil mahnt die Rückkehr zur grundgesetz-konformen Ein-/Ausgabepolitik an.

A) Das Klima-Urteil des 1. Senats des BVerfG unter Stephan Harbarth (CDU) vom Frühjahr 2021 akzeptiert die Theorie des CO2-menschengemachten Klimawandels, erklärt diese zum Verfassungsgebot und legitimiert ein Vorziehen der CO2-Senkungsziele unabhängig davon, ob überhaupt Ersatztechnologien zur sicheren Energieversorgung verfügbar sind. Damit wird in kauf genommen, die Volkswirtschaft in Teilen zu deindustrialisieren, um zukünftige (allein durch mathematische, äußerst komplexe Ex-ante-Modelle begründete) Ereignisse, deren Eintritt sehr vage ist, bewältigen zu können.
Mit diesem Urteil können dem Ziel der CO2-Einsparung alle anderen haushaltspolitischen Ziele untergeordnet werden – Neuland in der 75-jährigen deutschen Nachkriegsgeschichte. Dies stellt – so makaber es auch klingen mag – aus volkswirtschaftlichen Sicht eine Rückkehr bzw. Wiederholung dar: Kriegswirtschaft vor 1945 und nun eine Klimawirtschaft gemäß Klimanotstand ab 2024.

B) Das Staatshaushalts-Urteil des 2. Senats des BVerfG vom 15.11.2023 fordert eine verfassungsgemäße Haushaltsführung an: Für eine Notlage bewilligte, aber nicht in Anspruch genommene Kredite, dürfen nicht für andere Vorhaben ausgeben. Keinen Notstand rückwirkend ausrufen. Für zukünftig etwaig eintretende Notstände kann man Rückstellungen bilden, jedoch keine neuen Kredite durch Aufgabe der Schuldenbremse aufnehmen.
Dieses Urteil legt der Ampel nahe, ihre Haushaltspolitik zu ändern: Klare Zuordnung der Finanzmittel, Verschuldung begrenzen. Durch die eigene Politik mitverursachte Notlagen (Migration, Energie, Ukraine, Klima) legitimieren nicht zur Umgehung der Schuldenbremse. Die zahlreichen Vorhaben der Ampel zur Weltrettung drosseln. Beim Staatshaushalts-Urteil des BVerfG erinnert sich der brave Ökonom an die Grundprinzipien der kaufmännischen Vorsicht: Rücklagen bilden durch Einbehaltung von Gewinnen beim Privathaushalt bzw. von Steuereinnahmen beim Staatshaushalt (über 1 Billion Euro in 2023).
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Die Schuldenbremse darf nur ausgesetzt werden bei „Naturkatastrophen oder unverschuldeten Notlagen“ (Art. 109 GG). Nur dann dürfen neue Kredite aufgenommen werden. Die große Frage: Hat die Ampel-Regierung die o.a. Notlagen durch ihre Politik nicht im Grunde selbst verschuldet?
27.12.2023
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Ende von Beitrag „Notlagen nicht unverschuldet“
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Beginn von Anlage (1)
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(1) Eine Politik des Dauernotstands führt in den Staatsbankrott
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. November 2023 hat den Nachtragshaushalt der Bundesregierung für das Jahr 2021 für unvereinbar mit dem Grundgesetz und damit nichtig erklärt. Aber es stellt auch grundlegende Anforderungen einer verfassungsgemäßen Haushaltsführung und damit Grenzen der Staatsverschuldung in Deutschland klar. Dazu gehören die Grenzen, die den Regierenden bei der Berufung auf eine „Notlage“ gezogen sind, wenn sie ein Abweichen von der normalen Haushaltsführung legitimieren wollen. Eigentlich müsste dies Urteil also eine Überprüfung der Politik der „großen Rettungen“ – insbesondere in den Bereichen Klima-Rettung Migranten-Rettung und Ukraine-Rettung – zur Folge haben.
Das Urteil wäre eine Chance: Man könnte es zum Anlass nehmen, um im blinden Weiterso innezuhalten und zu prüfen, ob die mit immensen Ausgaben auf Schuldenbasis verbundene Rettungspolitik noch in einem vernünftigen Verhältnis zu den Kräften des Landes steht. Die ausufernde Finanzpolitik der Regierenden gibt sehr viel Geld für sehr fragwürdige Ziele aus. Und sie gibt das Geld auch für den Versuch aus, die immensen Kosten der Rettungspolitik etwas zu dämpfen und die den Bürgern auferlegten Opfer dadurch in einem milderen Licht erscheinen zu lassen. So dienen diese Ausgaben dem Zweck, die Politik der „großen Wenden“ fortzusetzen, obwohl das Erreichen ihrer Ziele in eine immer weitere Ferne rückt. Demgegenüber böte das BVerfG-Urteil also die Chance zu einer grundlegenden Kurskorrektur in diesem Land.
Das wahre Gesicht der „großen Rettungen“ – Doch erstmal geschieht etwas ganz anderes: Mit den Beschlüssen der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2024 werden nicht die Grundentscheidungen zur Energiewende, Verkehrswende, Heizungswende, Agrarwende, usw. korrigiert. Sie werden nicht mal für die nächsten Jahre zur Überprüfung zurückgestellt. Jede Änderung hier ist ein Tabu. Und obendrein werden nun die Finanzhilfen gestrichen, die die teuren und zerstörerischen Folgen der Wendepolitik etwas mildern und beschönigen sollten.
Damit zeigen die „großen Rettungen“ nun ihr wahres Gesicht. Die schlimmen Folgen der Wendepolitik werden mit kalter Rücksichtslosigkeit serviert. Die Belastungen werden ganz ungeschminkt vom Staat auf die Bürger abgewälzt – auf die Privathaushalte, auf die Unternehmen, auf die öffentlichen Infrastrukturen.

Die Staatsräson des Verfassungsgerichts-Urteils – Wenn das Jahr 2023 für Deutschland etwas erbracht hat, dann ist es eine große Ernüchterung und ein größerer Respekt vor den Widrigkeiten der Realität. Diese Ernüchterung hat viele Menschen aus sehr unterschiedlichen Schichten ergriffen, auch wenn ein anderer, durchaus beträchtlicher und tonangebender Sektor das nicht wahrhaben will.
Solche Ernüchterungen gibt es nicht nur bei der Klima-Politik. Auch in der Migrations-Krise und in der Ukraine-Krise sind die großen Lösungen und Endsiege in immer weitere Fernen gerückt – während die unmittelbaren Belastungen immer spürbarer werden. Das Urteil, das das BVerfG in diesem November 2023 gefällt hat, ist auch ein gewisser Reflex auf die Ernüchterung der Nation. Im Urteil ist die Erfahrung der begrenzten Möglichkeiten Deutschlands spürbar.
Das wird auch deutlich, wenn man dies Urteil mit dem „Klima-Urteil“ vom Frühjahr 2021 vergleicht, das der Erste Senat des BVerfG (Vorsitz Stephan Harbarth) gefällt hat. Dies Urteil erklärt eine verschärfte CO2-Strategie zum Verfassungsgebot und stellt diese Verschärfung unter keinerlei Vorbehalt hinsichtlich der Stabilität der Staatsfinanzen. Und mehr noch: Das Urteil kommt ganz ohne eine Bewertung des geschichtlichen Standes der Technik aus. Was für eine bizarre Unterlassung: Das Urteil fordert eine Vorverlagerung der CO2-Senkungsziele, ohne überhaupt die Tatsache zu erörtern, dass bei einer solchen Vorverlagerung eine Ersatztechnologie entsprechend schneller verfügbar sein muss. Ist die Ersatztechnologie nicht verfügbar oder in realistischer Reichweite – wird das Urteil zu einem reinen Kahlschlags-Urteil. Es entzieht den technologischen Errungenschaften und ihrer Weiterentwicklung den Schutz der Verfassung.
Wie wohltuend ist demgegenüber jetzt das Urteil, das der Zweite Senat des BVerfG gefällt hat. Es ist eine Aufforderung, den begrenzten Möglichkeiten Deutschlands ins Auge zu sehen: Natürlich war es nicht Aufgabe dieses Verfahrens, ein Urteil über die materiell-technischen Grenzen der Gegenwart zu sprechen und daraus eine besondere Vorsicht bei der Überschreitung von Verschuldungsgrenzen abzuleiten. Aber die Richter des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts haben einen Beitrag geleistet, der im Deutschland unserer Gegenwart keineswegs selbstverständlich ist: Sie haben die Finanzpolitik daran erinnert, dass sie sich im Rahmen eines Staatshaushalts bewegen muss, der nur von den begrenzten Mitteln eines Landes getragen werden kann. Sie haben eine willkürlich wuchernde Finanzpolitik in die Pflichten und Grenzen einer Staatsräson zurückversetzt.
… Alles vom 22.12.2023 von Gerd Held bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/helds-ausblick/politik-dauernotstand-staatsbankrott/
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Einige Kommentare:
Der Staatsbankrott ist gewollt und geplant. Denn die „Rettung“ steht ja schon fest. Die US Transformatiker stürzen zuerst Deutschland, und dadurch fallen dann wie Dominosteine die restlichen europäischen Länder mit um. Die US Transformatiker Elite kommt dann mit ihrem „Rettungsplan“ um die Ecke. Grundeinkommen für alle, mit Punktesystem, digitalem Geld, Totalüberwachung und Kontrolle. Keiner besitzt mehr etwas, alles wird nur getauscht und vermietet, natürlich nur an diejenigen, die genug Punkte haben. Keine Autos mehr für Bürger, Insekten essen, kein Urlaub, keine neue Kleidung, jedem stehen nur wenige Quadratmeter Wohnen zur Verfügung usw., Kinder sollen nicht mehr gezeugt werden, Bildung daher eh egal. Zwangsjobs für den Staatsapparat, der Rest macht ehrenamtliche Jobs. Versuchskaninchen für die Pharmaindustrie und Kanonenfutter als Soldaten im Kampf für die Ukraine. Ist doch alles schon planerisch vorbereitet und schriftlich festgehalten worden. Tra
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Was interessiert die Weltrettenden das Geschwätz des Verfassungsgerichts? Und natürlich können die Grünen und Roten die Klimatemperatur auf der ganzen Welt ganz genau einstellen. Es geht auch nicht um die Erhaltung von Wohlstand, Industrie oder Arbeitsplätzen. Sie wollen uns von all diesem materiellem Ballast befreien und wunschlos glücklich machen. Da kann uns Allah sicher dabei helfen. Sie lieben uns doch alle und wollen nur unser Bestes. Jeder der das nicht versteht, ist eindeutig ein böser rechter Nazi. St.Z.
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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Staatsverschuldung bietet die Chance zu einer grundlegenden Kurskorrektur in diesem Land? Entscheidungen des BVerfG können nicht vollstreckt werden. Schon lange fordert das BVerfG eine Reform des Steuerrechts. Es passiert nichts. Die Androhung, das gesamte Steuerrecht für nichtig zu erklären, ist ohne Wirkung. Unsere Politdarsteller haben also kein Problem, das Geld der Steuerzahler auszugeben und Kredite auf die nächsten Generationen aufzunehmen. Sonervermögen und ideologische Verblendung wohin man schaut. Wer bitte sollte die Regierenden zu einer Abkehr zwingen, wenn selbst die „Opposition“ und das BVerfG das böse Spiel ermöglicht.
Um nur ein Beispiel zu nennen: Die Vergemeinschaftung von Schulden in der EU ist eine Leistung die im Deutschland unserer Gegenwart keineswegs selbstverständlich ist. Eine Glanzleistung unserer Gewalten. Der Souverän wird von allen verar…. Alf
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Danke, Herr Held! Danke für diese Expertise, die das Verfassungsgerichtsurteil und seine juristischen Logik in einer akribisch analysierten Weise mit der Spirale von Wahnvorstellungen einer sektiererischen zu nennenden Politik gebracht hat. Je tiefer und wütender an dieser Spirale des Niedergangs Deutschlands gedreht wird, weil das Machbare und die Ziele immer absurder werden, desto schneller dreht man an der Spirale des Niedergangs. Ein Circulus Vitiosus.
Die Expertise zeigt eindeutig auch, dass diese Ampel im Modus einer erpresserischen Sekte agiert, deren Grundsatz die Dogmatik der „Weltrettung“ ist, mit dem Status einer Religion, von der hysterische Dogmatiker niemals zur Abkehr zu bewegen sind.. Ratio und die Konsequenzen auf die Bürger werden rücksichtslos bewusst ignoriert. Unfassbar, dass das noch 2 weitere Jahre so weitergehen soll! pcn
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Ein unvollständiger sozialistischer Blick in die deutsche Zukunft, nach Argentinien
# So steht und stand das Land – einmal mehr – vor einem Wirtschaftskollaps. Es ist hoch verschuldet.
# Dazu kommt eine galoppierende Inflation. 2022 lag sie bei 70%.
# Weite Teile der Bevölkerung leben in Armut.
# Das Bildungssystem funktioniert nicht.
# Wegen der tollen Rechte, die Arbeitnehmer schützen sollen, finden diese kaum Arbeit.
Argentinien war einst eines der reichsten Länder der Welt. eis
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Das Ganze ist lediglich eine Simulation, ob und wann Deutschland pleite ist, entscheiden, die die, die Schulden halten, die großen Vermögensverwalter aus den USA. Das System wird solange aufrecht erhalten, wie man es plündern kann. Wenn man fertig ist mit der Umverteilung von Arm zu Reich, von fleißig zu dekadent faschistoid, gibt es tokenisierbares Zentralbankgeld, Schöne Neue Welt. Cub
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Ganz recht. Deutschland stellt ein Hindernis für den Great Reset dar, solange der Mittelstand und eine breite Mittelschicht noch viel Vermögen haben. Erst muss die Möglichkeit auf eigenen Füßen zu stehen genommen werden, damit man sich dann arm und machtlos in die Arme der globalen Faschistendiktatur ergibt. Eve
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