1. Die AfD ist durch den Verfassungsschutz (VS) als weisungsgebundene Behörde des Bundesinnenministeriums über Jahre hinweg als politische Partei benachteiligt worden.
2. Die Einstufung der AfD als gesichert extremistisch erfolgte zu Unrecht.
3. Die AfD hat im noch anstehenden Gerichtsverfahren große Chancen, auch vom Makel des Verdachtsfalls befreit zu werden.
4. Die Brandmauer steht im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO).
5. Die AfD sollte sich vor allem in ihren geschichtsbezogenen Äußerungen mäßigen.
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Dies sind die wesentlichen Punkte von Professor Dietrich Murswiek bei Apollo-News. Es lohnt sich, das 43-minütige Interview mit Daniel Gräber anzusehen https://www.youtube.com/watch?v=bnhXXHOBQx8 . In seiner ruhigen und sachlichen-wissenschaftlich fundierten Art gelingt es Prof. Murswiek als renommiertem Verfassungsrechtler, die juristisch doch komplizierte Thematik um Diskriminierung und Verbot der AfD in einer auch für den Laien verständlichen Form zu erklären. Und zwar aus neutraler Warte.
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Résumée:
Politik, Medien (Mainstream wie ÖRR) und NGOs dürfen die AfD nicht weiter als extremistische Partei bezeichnen bzw. ausgrenzen.
Jegliche Form der Benachteiligung der AfD muß ab sofort unterbleiben; die AfD ist eine demokratische Partei wie die anderen Parteien auch.
Die Brandmauer muß verschwinden, sie hat in einem System von Pluralismus, Parlamentarismus und FDGO keinen Platz.
Der VS muß sich auf die Abwehr von Gewalt und Terror als seiner Kernaufgabe konzentrieren. Seine Erkenntnisse darf er nicht an die Medien geben, um dadurch als politischer Akteur die Willensbildung in der Gesellschaft zu beeinflussen.
Der derzeitige Zustand der nach wie vor anhaltenden Diskriminierung und Benachteiligung der AfD hat zwei Wirkungen, wobei die zweite die wichtigere ist:
1) Die AfD gewinnt an Einfluß, insbesondere bei der Jugend, bei Erwerbstätigen und bei Wählern im Osten.
2) Der Innere Frieden bzw. „Consent to the Governed“ in Deutschland leidet und mit ihm die Demokratie. Dies zeigt sich in den neuen Ländern im Osten und wird mit dem zunehmenden wirtschaftlichen Niedergang auch im Westen immer deutlicher werden.
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Nazi-Keule und Extremismus-Keule als Stützen im sog. „Kampf gegen Rechts“ haben ausgedient. Um die AfD zu bekämpfen, muß man eine bessere Politik machen und diese im – gerne auch heftigen – demokratischen Streit in und außerhalb des Parlaments austragen. Democracy first! So einfach ist das.
1.4.2026
Auch dieser Text wurde ohne KI geschrieben.
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Ende von Beitrag „Murswiek: VS benachteiligt die AfD“
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Beginn von Anlagen (1) –
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(1) AfD Einstufung: „Das war Missbrauch des Verfassungsschutzes“
– Prof. Dietrich Murswiek im Apollo News-Interview
Der emeritierte Staatsrechtler Prof. Murswiek erörtert im Apollo News Gespräch, warum das Agieren des Verfassungsschutzes im Falle der AfD zum Scheitern verurteilt ist. Am Ende könnte womöglich sogar die Einstufung als „Verdachtsfall“ fallen.
https://www.youtube.com/watch?v=bnhXXHOBQx8
… Alles vom 31.3.2026 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/afd-einstufung-das-war-missbrauch-des-verfassungsschutzes-prof-dietrich-murswiek-im-apollo-news-interview/
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Einige Zitate bzw. Statements von Murswiek:
Wenn eine Partei von Amts wegen in der Öffentlichkeit als gesichert extremistisch bezeichnet wird, dann bewirkt dies große Nachteile für die Mitglieder, Spender und Engagierten der AfD.
Die Brandmauer stützt sich letztendlich nur auf den Verdacht.
Mit der Brandmauer hat sich die CDU selbst ins Gefängnis gesetzt.
Jeder hätte von vorneherein wissen müssen, daß die Einstufung als extremistische Partei ungerechtfertigt ist.
Das Gutachten mit über 1000 Seiten ist von Material und Beweisen her zu dünn.
Der Beschluß des VG Köln stellt eine verheerende Niederlage des VS dar.
Wäre Nancy Faeser noch im Amt, müsste sie zurücktreten.
Zehn Monate hat dieses Gutachten des VS schädlich auf die AfD gewirkt.
Ich habe Rechte wie Linke, darunter auch Bodo Ramelow, vertreten. Dabei geht es stets um die juristische Einschätzung, ob jemand ungerecht behandelt wurde.
Natürlich darf der VS bei Verdacht ermitteln; er darf mit den Erkenntnissen aber nicht an die Öffentlichkeit bzw. Medien gehen.
Der ethnisch-kulturelle Volksbegriff wird vom VS per se als verfassungswidrig angesehen, dies ist falsch.
In allen westlichen Staaten gibt es einen Inlandsgeheimdienst – Staatsschutz genannt- , dem es aber nur um Gewalt und Terror geht. Das ist in Ordnung.
Darüberhinaus geht es dem VS in Deutschland auch um den Erkenntnisgewinn über politische Gruppierungen bzw. Parteien, die auf legalem Weg einen Umsturz erringen wollen. Auch dies ist in Ordnung.
Der VS geht aber darüber hinaus, denn er wendet sich mit seinen Erkenntnissen an die Öffentlichkeit. Dies ist nicht in Ordnung, weil der VS damit in die zivilgesellschaftliche Willensbildung eingreift und sich so zum politischen Akteur aufschwingt. Das ist nicht in Ordnung, darf nicht sein.
Ende Statements
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Einige Kommentare:
Mich beeindruckt, wenn ich Prof. Murswiek zuhöre, immer wieder, wie sein diszipliniert wissenschaftliches Denken eine Sprache einer Menschlichkeit produziert. Ein Jurist, der „unparteiisch“ bleibt, egal welche Seite er gerade vertritt. Ein Vorbild. Andreas Rochow
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Danke für das hervorragende Interview, das muss geteilt werden was das Zeug hält, das desaströse Gutachten wird hier komplett aufgeschlüsselt. Liselotte
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Danke dem Professor Murswiek und Apollo News. Diese Sendung sollte im ARD Brennpunkt zwangs-ausgestrahlt werden. Kann man ja für die Zwangsgebühren verlangen. TT56
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Ist das eine Wohltat, wenn so ein kluger Mann, wie dieser Herr Professor, so sachlich, nachvollziehbar und logisch argumentiert. Großartig. Thomas Maier
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Also müsste der Verfassungsschutz eigentlich die Auftraggeber die ihn missbraucht haben und damit sich verfassungsfeindlich verhalten haben beobachten.. Brosinarms
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Es kann doch klarer nicht sein:
– JEDE Einstufung durch den Verfassungsschutz (als was immer) hat nicht an Öffentlichkeit zu gelangen (geschweige denn weitergegeben zu werden), solange sie nicht durch ein unabhängigen Gericht in einem ordentlichen Verfahren geprüft und in einem Urteil bestätigt wurde.
– Andernfalls (sprich: vor einer gerichtlichen Prüfung und Verurteilung) kommt jede Veröffentlichung durch den Verfassungsschutz einer Vorverurteilung gleich – analog der öffentlichen (Vor-) Verurteilung eines Verdächtigten durch die Polizei, bevor ein Gericht die Schuld festgestellt und sein Urteil gesprochen hat .
– Man fragt sich, haben die geschwätzigen ‚Verfassungsschützer‘, die ihre polizeilichen Interna in die Öffentlichkeit hinausposaunen müssen, den Rechtsstaat verstanden? Etienne
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Was Faeser, Haldenwang und Co durch ihre politische Macht da angerichtet haben, ohne dass eine übergeordnete Instanz das beobachtet, bewertet oder korrigiert hat, das ist für mich absolut beängstigend, und das soll keine Konsequenzen haben? mfglf6
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Vielen Dank, Hr. Prof. Dr. Murswiek, für diese genaue Herleitung der Ereignisse. Ich befürchte nur, dass diese Klatsche keine Folgen/Strafen für die Akteure hat, und diese Einstufung weiterhin in Köpfen der Leute bleibt. Ich höre auch jetzt noch solche unbegründete Einstufung durch Freunde und Kollegen, und bin immer noch erstaunt, dass die Leute das immer noch weitergeben. Eigentlich ist das doch auch verbrecherisch.
Merkwürdig ist nur, dass die linksextremistische Gewalt sich weiterhin ungestraft durchsetzen kann SoFaCa
Ende Kommentare