Politisches Urteil gegen RN?

Die Partei „Rassemblement National“ (RN) von Marine Le Pen hat Gelder, die für die EU-Parlamentsarbeit gegeben wurden, für ihre Partei verwendet. Zweifelsohne ein Unrecht. Gleichwohl: Derlei Veruntreuung ist weit verbreitet, so setzt z.B. auch Franziska Brantner (Grüne) Parlamentsmitarbeiter zur Parteiarbeit ein (siehe (5) unten). Und die Schwierigkeit, bei Abgeordneten den Arbeitsaufwand für Parlament und Partei exakt zu trennen, läd geradezu ein zum Betrügen. Zu fragen ist:
1. Warum kommen nicht ALLE derartigen Fälle von Veruntreuung durch politische Parteien bzw. Ämter gleichermaßen vor Gericht (auch andere französischen Parteien, auch die Kommissionspräsidentin v.d.Leyen, und die EU-Zentralbankpräsidentin Lagarde)?
2. Warum erfolgt der Strafprozess nicht sofort am Anfang der Verfehlungen (bei Le Pen ca 10 Jahre)?

Da vermutet sogar die linke Frankfurter Rundschau ein Geschmäckle. bzw. politisches Urteil (siehe (1) unten). Und sogar politische Gegner frozzeln:
„Im Namen desselben französischen Volkes,
das Marine Le Pen aller Voraussicht nach zur französischen Präsidentin wählen wird,
wurde ihr gerade von einer Pariser Strafkammer die Kandidatur untersagt.“

(Martin Sonneborn, EU, Die Partei)

Derzeit stehen mindestens 37 % der französischen Wähler hinter dem RN. Diesen ist nun verwehrt, bei den Wahlen 2017 Marine Le Pen statt Emmanuel Macron zu wählen. Und sie sind vor allem erzürnt durch die in ihrem Rechtsstaat praktizierten doppelten Standards, die der EU-Abgeordnete Martin Sonneborn (3) so formuliert: „Tatsächlich scheint die staatsanwaltliche Maschinerie mit großer Akkuratesse und Geschwindigkeit voranzukommen, wenn es um des Präsidenten politische Opponenten geht, wohingegen alle gegen Mitglieder der Regierung (oder Macron persönlich) eingeleiteten Ermittlungsverfahren sich – Jahr um Jahr – ergebnislos in die Länge ziehen.“

Das Verfahren gegen Le Pen besteht aus zwei Teilen.
I. Die Haftstrafe wird teilweise zur Bewährung ausgesetzt. Deren Dauer wie auch die Höhe einer Geldstrafe wurden noch nicht festgelegt und werden  vom Gericht später verkündet.
II. Die 5-jährige Aberkennung des passivem Wahlrechts tritt sofort in Kraft und es wird keine Berufungsmöglichkeit (Rekursverfahren, siehe (1)) gewährt.
Der Unmut der Franzosen richtet sich hauptsächlich gegen den Teil II, der der RN als Oppositionspartei verwehrt, Marine Le Pen als Kandidatin im Präsidentenwahlkampf 2027 zu nominieren.

In Frankreich wird mit undemokratischen Mitteln versucht, eine Wahl zu beeinflussen. Dies ergibt düstere Aussichten für die Zukunft: „Es kann eine Zeit kommen, da ganz andere Kräfte an der Macht sind. Und dieselben Mittel benutzen. Was dann?“ (4).

Es wird in Frankreich zu großen Demonstrationen gegen den Teil II des Urteils kommen. Auf https://www.valeursactuelles.com wird gar ein Ausmaß wie bei den Gelbwesten prophezeit.
„Liberté, Égalité, Fraternité“ hat eben einen hohen Stellenwert bei den Franzosen. Darunter besonders Egalité, die Verletzung des Prinzips der Gleichheit durch die von der Justiz praktizierten doppelten Standards. Viele Franzosen scheinen sich weniger um das Strafmaß an sich zu echauffieren – man weiß, daß das RN finanziell betrogen hat und entschuldigt dies auch nicht mit den Betrügereien der anderen politischen Parteien – als um das zweierlei Maß, also die ungleiche Behandlung von der Regierung und ihrem Regierungsumfeld auf der einen und der Opposition auf der anderen Seite. Die Franzosen wissen: Demokratie ohne Opposition führt in den Totalitarismus.
2.4.2025
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Ende von Beitrag „Politisches Urteil gegen RN?“
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Beginn von Anlagen (1) – (4)
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(1) Aus für Le Pen: Ein kurzsichtiges Urteil
… Entgegen der Beteuerung des Gerichtes hat die Affäre des veruntreuten EU-Geldes durch Le Pens Rassemblement National einen politischen Aspekt. Es ist sogar der zentrale Punkt, jedenfalls in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit: Anhängerinnen und Anhänger Le Pens, aber auch einige politische Gegnerinnen und Gegner sagen, das Urteil solle die Rechtspopulistin offenbar am Einzug in den Elysée-Palast hindern.

Fragwürdig an dem Urteil ist der Versuch, das Rekursverfahren, auf das in einem Rechtsstaat alle verurteilten Bürgerinnen und Bürger Anspruch haben, im Fall von Le Pen zu unterbinden. Ihre Unwählbarkeit ist nämlich mit einer ‚provisorischen Ausführung‘ des Urteils garniert, die jede aufschiebende Wirkung eines Berufungsverfahrens ausschließt. Das hat etwas Anrüchiges, weil das Parlament dies eingeführt hatte, um Wiederholungstäter abzuhalten. Le Pen kann aber nicht mehr rückfällig werden, da sie nicht mehr im EU-Parlament sitzt.
Diese Beschneidung des Rekursrechts ist also fragwürdig und politisch kurzsichtig. Sie ist Wasser auf die Mühlen von Verschwörungstheoretiker:innen, laut denen es sich um einen politischen Prozess handelt.

… Alels vom 1.4.2025 bitte lesen auf
https://www.fr.de/meinung/urteil-der-fall-marine-le-pen-kurzsichtiges-93658766.html
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(2) Wahlrechtsentzug für Le Pen – mit Grüßen von Martin Schulz
Marine Le Pen galt bis gestern als aussichtsreiche französische Präsidentschafts-Kandidatin. Der Schuldspruch eines Gerichts entzog ihr nun das passive Wahlrecht. Der Startschuss zum Verfahren kam von SPD-Ex-Kanzlerkandidat Martin Schulz.

Dem allgemeinen Ansehen von Marine Le Pen hätte ein Schuldspruch ohne Wahlrechtsentzug wahrscheinlich mehr geschadet als das vorliegende Urteil. Dann würden alle viel mehr über das eigentliche Delikt reden und nicht über anrüchige Methoden im Umgang mit politischen Mitbewerbern. Allerdings wäre dann vielleicht auch die äußerst üppige Ausstattung der EU-Institutionen ein Thema. Schlecht wäre das nicht.
… Alles vom 1.4.2025 von Peter Grimm bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/wahlrechtsentzug_fuer_le_pen_mit_gruessen_von_martin_schulz
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(3) Erst Rumänien, nun Frankreich: Hintergründe zum Wahlausschluss von Marine Le Pen
Die fragwürdige Entscheidung des französischen Verfassungsrats, „im Namen des Volkes“ https://x.com/MartinSonneborn/status/1906681290201481450 eine Präsidentschaftskandidatin von der Wahl ausschließen zu lassen, die das Volk mit beträchtlicher Wahrscheinlichkeit wählen würde, wenn es dürfte, wurde unter einem Vorsitzenden getroffen, der ein enger Vertrauter und Verbündeter des amtierenden Präsidenten ist. Offenbar hat er mit seiner Versicherung, es dürfe keine „Regierung der Richter“ geben, den gutgläubigen Abgeordneten des RN etwas vorgelogen, sodass sie ihm ins Amt verhalfen.
Das entbehrt zwar nicht einer gewissen Ironie, aber die Vorgänge in Frankreich und Rumänien sind ausgesprochen besorgniserregend, insbesondere wenn man die Hinweise auf das rumänische Vorbild vor der Bundestagswahl bedenkt. Erst drohte https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2694008 der ehemalige EU-Kommissar Thierry Breton in einem Interview: „Wir haben es in Rumänien getan, und wir werden es offensichtlich, falls nötig, auch in Deutschland tun müssen.“ Dann warnte das ZDF https://norberthaering.de/news/damit-es-uns-nicht-ergeht-wie-rumaenien-zdf-warnt-vor-dem-waehlen-der-falschen-parteien/ die Wähler, „damit es uns am Ende nicht genauso ergeht wie Rumänien“, müssten Faktenchecker die digitalen Medien sauber und die Wähler Putin-nahe Parteien klein halten.
Es ging aus Sicht der Herrschenden gerade nochmal gut. Die AfD wurde nicht stärkste Partei, das BSW schaffte es mit 4,98% der Stimmen extrem knapp nicht in den Bundestag und eine Wahlannullierung wurde nicht nötig. Es genügt, dass der neue Bundestag den Antrag des BSW auf Neuauszählung wegen der vielen dokumentierten Unregelmäßigkeiten auf die lange Bank schiebt und am Ende abschmettert. Das von einem engen Merkel-Vertrauten geleitete Bundesverfassungsgericht kann diese Entscheidung dann mit gehöriger Verzögerung irgendwann gutheißen, oder notfalls sogar relativ schadlos kassieren.
Die Demokratie steht nicht nur in den USA sondern ebenso in Europa auf der Kippe.
.. Alles vom 1.4.2025 bitte lesen auf
https://norberthaering.de/macht-kontrolle/le-pen-richard-ferrand/
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(4) Neue „Demokratie“: Nicht der Wähler, der Richter entscheidet
Imamoglu, Le Pen, Georgescu – drei potentielle Wahlsieger, die per Gerichtsurteil daran gehindert werden, überhaupt zu kandidieren. Das signalisiert eine Zeitenwende der Demokratie.

Die Überzogenheit der Gerichtsurteile (in Marine Le Pens Fall die Tatsache, dass ihre Berufung den Urteilsvollzug nicht aufschiebt) und ihr Timing verrät, dass hier eine politische Absicht im Spiel war. Ob durch direkte politische Intervention einer inländischen oder gar ausländischen Macht (im Falle der Rumäniens spricht viel dafür, dass die USA intervenierten) oder durch politische Voreingenommenheit der Richter. Ja, so etwas soll es tatsächlich geben, auch bei deutschen Verfassungsrichtern.
Checks and Balances? Zum Glück ist da ja die EU, die Rechtstaatlichkeit zum Heiligen Prinzip erhoben hat, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der darüber wacht. Dass aber in Rumänien eine bereits erfolgte und validierte Wahl unter Berufung auf eine zwar prinzipiell denkbare, aber durch nichts bewiesene „russische Einflussnahme” storniert wurde, rief in Brüssel keinerlei Reaktion hervor, und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah kein Problem.
Allem Anschein nach wurde also die in der Demokratie prinzipiell politisch unabhängige Justiz in diesen Ländern sehr wohl entweder als Instrument der Politik missbraucht, oder aber die Richter selbst machten de facto Politik, statt restriktiv nur Recht zu sprechen.
Warum? In allen Fällen ging es um viel mehr als nur einen Wechsel an der Spitze austauschbarer Eliten. Da war, in jedem Fall, eine ganze Welt in Gefahr, eine ganze politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Grundstruktur. Ein systemischer Umbruch drohte, und das alles nur wegen den dummen Wählern. Dies abzuwehren, das war den bestehenden Eliten – ob nun Politiker oder Richter – eine kreative Umdeutung demokratischer und rechtsstaatlicher Spielregeln wert.
Nun freuen sich viele, dass Le Pen und Georgescu verhindert wurden. Viele hätten sich gefreut, wenn auch Trump so ausgeschaltet worden wäre (oder gar ermordet). Demnächst verhindert man so vielleicht Alice Weidel oder Nigel Farage. Aber die Mittel, die da eingesetzt werden, um „unsere Demokratie” zu retten, sind undemokratisch. Und das bedeutet:
Es kann eine Zeit kommen, da ganz andere Kräfte an der Macht sind. Und dieselben Mittel benutzen. Was dann? Die Spielregeln, die einst galten, gelten nicht mehr.
… Alles vom 1.4.2025 bitte lesen au
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/neue-demokratie-nicht-der-waehler-der-richter-entscheidet
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(5) Chefin der Grünen beging gleiches „Verbrechen“ wie Marine Le Pen
Die Chefin der französischen Konservativen, Marine Le Pen, darf nicht zur Wahl antreten. Das gleiche Verbrechen wie sie beging auch die Vorsitzende der Grünen, Franziska Brantner. Unser Hauptstadtkorrespondent war Mittäter.

Allein der Bundestag stellt jedem Abgeordneten einen Etat von über 25.000 Euro im Monat zur Verfügung, von dem er die Gehälter seiner Mitarbeiter finanzieren kann. Die reinen Gehälter. Die Kosten für die Sozialversicherung kommen dann nochmal oben drauf. In den Landtagen und im Europaparlament gibt es ähnliche Regelungen mit unterschiedlich hohen Etats.
Diese Mitarbeiter dienen zwar dem Abgeordneten. Er sucht sie auch aus. Doch offiziell sind sie bei dem jeweiligen Parlament angestellt. Die Arbeit für die Partei ist ihnen daher verboten. Eigentlich. Doch kaum ein Gesetz wird öfter und offener umgangen als dieses. Es sei denn, es handelt sich um einen aussichtsreichen konservativen Oppositionsführer. Dann greifen auch solche Gesetze. In zwei von 27 EU-Ländern ist es aussichtsreichen Oppositionsführern bereits verboten, zur Wahl anzutreten. Tendenz steigend. CDU, CSU und SPD bereiten unter dem Vorwand der „Volksverhetzung“ ähnliches für Deutschland vor.
Handelt es sich um linke Politiker, sind die gleichen Vorwürfe kein Problem. Zum Beispiel im Fall von Franziska Brantner. Die Vorsitzende der Grünen saß 2011 im Europaparlament. Sie vertrat dort die „Metropolregion Rhein-Neckar“, zu der auch das rheinland-pfälzische Ludwigshafen als Sitz der BASF gehört. Den Vorwand nutzte Brantner, um ihre Mitarbeiterin für den Wahlkampf der rheinland-pfälzischen Grünen aus der Außerparlamentarischen Opposition heraus abzustellen.
Der einfachste Dreh, das Gesetz zu umgehen, ist das „ehrenamtliche Engagement“ der Mitarbeiter von Abgeordneten. Wenn sie Parteimitglieder sind, kleben sie Plakate in ihrer „Freizeit“. Stehen an Ständen, nehmen an Demonstrationen teil oder besuchen Parteitage. Wie fließend die Grenzen zwischen der Arbeitszeit und der „Freizeit“ dieser Mitarbeiter sind, zeigen sie in den sozialen Netzwerken, in denen manche mehrfach am Tag Parteipositionen beziehen.
… Alles vom 31.3.2025 von Mario Thurnes bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/chefin-gruenen-gleiches-verbrechen-wie-marine-le-pen/

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