Friedensgebot

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Oliven-Plantage in la Londe zwischen Hyeres und Le Lavandou am 25.2.2025

Das Friedensgebot ist im Deutschen Grundgesetz verankert
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Kriegstüchtig? Wer verteidigt noch den Friedensauftrag des Grundgesetzes?
Deutschland soll „kriegstüchtig“ werden. Deutschland soll die „stärkste konventionelle Armee Europas“ aufbauen. Generäle sprechen von „Fight-Tonight-Fähigkeit“ und davon, bis 2029 auf einen möglichen Krieg vorbereitet sein zu müssen. Gleichzeitig werden Milliarden für Aufrüstung bereitgestellt, neue Truppenverbände an die NATO-Ostflanke verlegt und Langstreckenwaffen diskutiert. Die eigentliche Frage scheint dabei kaum noch gestellt zu werden: Wo bleibt die Diplomatie? Wo bleiben die großen europäischen Friedensinitiativen? Wo bleibt der politische Wille, diesen Krieg zu beenden, statt ihn immer weiter zu verwalten? Hinzu kommt eine weitere Frage, die in einer Demokratie eigentlich selbstverständlich diskutiert werden müsste: Wie kann es sein, dass einzelne politische Entscheidungsträger und Mandatsträger offen einräumen, Aktien oder Beteiligungen an Unternehmen zu besitzen, die von steigenden Rüstungsausgaben profitieren können, während gleichzeitig über Milliardenprogramme für Waffen und militärische Aufrüstung entschieden wird? Selbst wenn alles rechtlich zulässig sein mag, stellt sich die Frage, ob bereits der Anschein eines möglichen Interessenkonflikts nicht ausreichen sollte, um deutlich strengere Regeln zu verlangen.

Besonders irritierend ist die aktuelle Debatte um ukrainische Männer im wehrfähigen Alter. Während Europa über immer neue Waffenlieferungen diskutiert, wird gleichzeitig darüber gesprochen, ob diese Männer künftig überhaupt noch besonderen Schutz in Europa erhalten sollen. Will die europäische Politik wirklich warten, bis die Ukraine ihre letzte Reserve aufgebraucht hat? Will Europa tatsächlich, dass immer neue Generationen ukrainischer Männer an die Front geschickt werden, während Waffenstillstand und Friedensverhandlungen politisch kaum sichtbar sind? Deutschland hat sich nach zwei Weltkriegen ein Grundgesetz gegeben, das genau solche Entwicklungen verhindern sollte. Artikel 26 erklärt bereits die Vorbereitung eines Angriffskrieges für verfassungswidrig. Artikel 87a erlaubt Streitkräfte ausdrücklich zur Verteidigung. Die Präambel verpflichtet Deutschland dazu, dem Frieden der Welt zu dienen. Dennoch erleben wir heute eine politische Debatte, in der die Forderung nach Aufrüstung oft selbstverständlicher erscheint als die Forderung nach Frieden.

Wer von Kriegstüchtigkeit spricht, gilt als Realist. Wer von Diplomatie spricht, muss sich rechtfertigen. Wer Frieden fordert, wird nicht selten politisch eingeordnet. Ist das wirklich die Lehre, die Deutschland aus seiner Geschichte gezogen hat? Diese Fragen halte ich für dringend. Nicht weil ich Russland verteidigen möchte. Sondern weil ich verhindern möchte, dass Europa Schritt für Schritt in eine Entwicklung hineingerät, deren Folgen am Ende niemand mehr kontrollieren kann.
25.6.2026, Adrian Kempf, Kirchzarten im Dreisamtal

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Von Friedensgebot zu Kriegstüchtigkeit: Deutschlands neue Ära

„Deutschland und Europa brauchen nicht Kriegstüchtigkeit, sondern Friedenstüchtigkeit; das ist die Lehre aus der europäischen Geschichte. … Der Frieden ist nämlich keine Leerformel, kein Füllwort oder Schmuckvokabel. Es ist das tragende Prinzip der Verfassung.“ Heribert Prantl, Den Frieden gewinnen, Heyne 2024, S.57

Das Friedensgebot fordert Friedensfähigkeit – „Gemeinsame Sicherheit“ als Wegweiser
Die Palme-Kommission von 1982, an der neunzehn bedeutende Politiker und Fachleute aus Ost und West, Nord und Süd, darunter der frühere deutsche Bundesminister und Abrüstungsexperte Egon Bahr, mitgewirkt haben, hat in der Hochphase des Kalten Krieges die lebensbedrohlichen Konsequenzen der nuklearen Abschreckungsdoktrin eingehend analysiert und daraus bemerkenswerte Schlussfolgerungen gezogen, die sie in einem Alternativ-Konzept „gemeinsamer Sicherheit“ zusammengefasst hat:
„In der heutigen Zeit kann Sicherheit nicht einseitig erlangt werden. Wir leben in einer Welt, deren ökonomische, politische, kulturelle und vor allem militärische Strukturen im zunehmenden Maße voneinander abhängig sind. Die Sicherheit der eigenen Nation lässt sich nicht auf Kosten anderer Nationen erkaufen.“
Der Palme-Bericht zur „Gemeinsamen Sicherheit“ ist in seinen Empfehlungen besonders in Krisenzeiten wegweisend. Er forderte die Rückkehr zu Verhandlungen über Rüstungskontrolle und Abrüstung. Auch wenn in der aktuellen Lage die Revitalisierung dieses Konzepts schwierig erscheint, wäre „Gemeinsame Sicherheit“ ein Konzept, das nachhaltigen Frieden und Klimagerechtigkeit befördern könnte.

Das Friedensgebot des Grundgesetzes und die UN-Charta sind das Fundament einer Friedenspolitik, die für die Bundesrepublik Deutschland und die zukünftige Bundesregierung Leitlinie sein sollte.
… Alles vom 21.3.2025 bitte lesen auf
https://www.telepolis.de/features/Von-Friedensgebot-zu-Kriegstuechtigkeit-Deutschlands-neue-Aera-10322578.html
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Rolf Bader, geb. 1950, Diplom-Pädagoge, ehem. Offizier der Bundeswehr, ehem. Geschäftsführer der Deutschen Sektion der Internationalen Ärzte:innen für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte:innen in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW)