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- Ahriman-Verlag: Danke und auf nach Halle! (2.10.2026)
- Ehrenrettung für Freiburger Ahriman-Verlag: Schandurteil aufgehoben (15.9.2026)
- Reichsbürger-Prozess: Aus Sicht der Verteidigung nimmt das Verfahren mittlerweile albtraumhafte Züge an (4.8.2026)
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- Kaufhold BVerfG-Richterin: Nein (23.9.2025)
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- Politische Justiz: El Hotzo, Ballweg (28.8.2025)
- CDU sanktioniert Verteidiger (23.8.2025)
- Polizeigewerkschafter Wendt: Demokratie-Sabotage durch aktivistische Justiz (19.8.2025)
- Freispruch für Michael Ballweg (31.7.2025)
- „Satiriker“ El Hotzo von Hassrede-Vorwurf freigesprochen (23,7,2925)
- Wenn linke Parteien das Verfassungsgericht erobern, steht die Brandmauer 2.0 (21.7.2025)
- Merz: „Ja“ für Demokratieabbau (18.7.2025)
- Merz: Menschenwürdegarantie? (10.7.2025)
- Die Kaperung des Bundesverfassungsgerichts nähert sich dem Ziel (9.7.2025)
- Das Königreich der linken Richter: Frauke Brosius-Gersdorf (SPD) (6.7.2025)
- Sieben Monate Haft für Journalist wegen Fotomontage (8.4.2025)
- 7 Monate Haft für ein Satire-Bild zu Faeser (8.4.2025)
- Der Fall Ballweg und die skandalöse „Corona-Justiz“ (21.3.2025)
- Die Juristerei unterliegt dem Zeitgeist: Kaiser, Weimar, BRD, DDR, EU (10.3.2025)
- Ist das schon Volksverhetzung? Der Ärger über Robert Habeck kommt eine 74-Jährige teuer zu stehen (5.1.2025)
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- Heftige Vorwürfe: Elon Musk klagt deutsche Justiz an (28.11.2024)
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Zur Erinnerung: In unserem demokratischen Rechtsstaat herrscht Gewaltenteilung von Exekutive, Judikative und Legislative. Hinzu kommen die Medien als Vierte Gewalt.
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Ehrenrettung für Freiburger Ahriman-Verlag: Schandurteil aufgehoben
Im September 2025 wurde hier auf Ansage! https://ansage.org/linksextreme-ngo-will-liberalen-verlag-plattmachen-landgericht-freiburg-scheint-darin-kein-problem-zu-sehen/ über den dreisten Versuch aus der linken Ecke „perspektive“ berichtet, den Freiburger Ahriman-Verlag https://www.ahriman.com/de des “Antisemitismus” zu bezichtigen. Dieser wehrte sich dagegen mit einer Unterlassungsklage – die aber mit dem reichlich zynischen Verweis auf „Meinungsfreiheit“ abgewiesen wurde. Nun, relativ schnell – “nur” ein Jahr später – fand am vergangenen Dienstag die Berufungsverhandlung vor dem Karlsruher Oberlandesgericht Karlsruhe, Außenstelle Freiburg statt.
Bereits eine Stunde vorher bildete sich eine große Menschentraube vor dem Gerichtsgebäude; die Prozessbesucher waren zur Unterstützung des Verlages auch aus anderen Bundesländern angereist. Auch „perspektive„-Anhänger fanden sich vor dem Gerichtsgebäude ein, ein Infostand war angekündigt. Die Polizei war entsprechend präsent. Jeder Besucher wurde am Einlass intensiv abgetastet und alles gründlich gecheckt. Mein Smartphon wurde einbehalten, nachdem ich mich als Journalist zu erkennen gab; wegen des Andrangs von etwa 40 Beobachtern verzögerte sich der Prozessbeginn um fast eine halbe Stunde.
Die Vorsitzende Richterin Dr. Jarsumbek führte strukturiert in die Sach- und Rechtslage ein – im Gegensatz zum Landgericht vor einem Jahr. Jenes meinte damals, die „perspektive„-Anschuldigungen über einen verbreiteten Antisemitismus seien nur von der „Meinungsfreiheit“ gedeckte zulässige Aussagen gewesen; so jedenfalls die „freie Meinung“ der Vorinstanz. Eine Meinung brauche keine „Tatsachengrundlage„. Im Gegensatz dazu führte Jarsumbek bei der Darlegung der Rechtslage treffend aus, dass das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Verlages mit dem unbelegten „Antisemitismus„-Vorwurf, namentlich vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte schwerstens verletzt worden sei. Potenzielle Autoren, insbesondere jüdische, könnten davon abgehalten werden, im Verlag weiterhin zu veröffentlichen. So könne die Existenz eines Verlages gefährdet werden. Eine solche Konsequenz sei durch eine Meinungsäußerung nicht gerechtfertigt. Für eine so schwerwiegende Behauptung müssen Beweise oder zumindest Anknüpfungstatsachen bestehen.
Antiimperialismus ist nicht gleich Antisemitismus
Diese habe das Gericht nicht finden können. Denn die einmalige Verwendung des Wortes „Judas“ – als Metapher für „Verräter“ – in einer einzigen Fußnote eines mehrhundertseitigen Buches und die Erwähnung des Namens Soros in einem anderen lasse nicht auf Antisemitismus schließen und rechtfertige schon gar nicht die Behauptung, der Verlag, der einen hohen Anteil gerade jüdischer Autoren aufweist, publiziere „regelmäßig antisemitische Bücher“ – der Beklagte hätte laut Richterin entweder schlecht recherchiert oder einfach ins Blaue hinein etwas behauptet. Der Klägeranwalt des Verlags, Rechtsanwalt von Sprenger wies seinerseits erneut auf die völlige Unhaltbarkeit der Verleumdungen hin. Die Verlagsvertreterin Dr. Skalée unterstrich nochmals, dass eine Kritik an George Soros selbstverständlich nichts mit seiner – zufällig jüdischen – Religion zu tun hat, und brachte es auf die griffige Formel: „Antiimperialismus ist kein Antisemitismus!“ So ist es. Auch früher sprachen richtige Linke nicht von christlichen, jüdischen oder arabischen Geldsäcken, sondern einfach vom „internationalen Großkapital“. Heutzutage aber müssen bestimmte Großkapitalisten anscheinend mit Samthandschuhen angefasst werden…
Der Anwalt der Beklagtenseite, Rechtsanwalt Forst, und sein Mandant namens Opitz, der diesmal als Vertreter von “perspektive“ wenigstens ausfindig zu machen war und persönlich erschien, waren sichtlich überrascht und irritiert, dass sie dieses Mal kein von vornherein parteiisches Gericht vor sich hatten. Das, was sie zeitschindend äußerst wortreich ausführten, wirkte reichlich verwirrt. Anwalt Forst war sich sogar nicht zu schade, das Gericht auf die aktuelle Geheimdienstbroschüre über „antisemitische Chiffren“ hinzuweisen – offensichtlich ein Einschüchterungsversuch (siehe diese Pressemitteilung vom Juni 2026).
Erschütternd substanzlose Ausführungen
Die Vorsitzende Richterin und die Beisitzer wirkten angesichts der erschütternd substanzlosen Ausführungen, die ein “Recht auf Verleumdung” konstruieren wollten, ab einem bestimmten Punkt reichlich genervt. Dr. Skalée hatte dann nochmal das Wort und erklärte kurz und bündig, der Beklagten – “perspekitve” – sei es “in den geschlagenen zwei Jahren des Verfahrens nicht gelungen, auf den mehr als 20.000 gedruckten Buchseiten des Verlagsprogramms (die 258 Ausgaben der Zeitschrift ‚Ketzerbriefe‘ nicht eingerechnet) auch nur eine einzige antisemitische Aussage zu finden… aus dem einfachen Grund: weil es keine gibt!” Und was antisemitisch ist, könne keineswegs, wie von dem Beklagten behauptet, “kaum gesagt” werden oder sei irgendwie ganz schwer abzugrenzen oder überhaupt „schwierig„, sondern sei inzwischen definiert als ein irrationales Vorurteil gegenüber geborenen Juden. So hatte beispielsweise dasselbe OLG Karlsruhe am 23. Juni 2021 in einem Fall (Aktenzeichen 6 U 190/20), festgestellt., in Antisemit sei jemand, der “etwas gegen Juden hat, nur weil sie Juden sind”. Es handele sich bei der „perspektive„-Behauptung mithin um nichts anderes als eine Verleumdung.
Auf einen Vergleichsvorschlag des Gerichts, den es immer gerne macht, auch um kein Urteil schreiben und substantiiert begründen zu müssen, versuchte der Beklagtenanwalt Forst nach einer Pause mit einer weiteren verschachtelten Unterlassungsformulierung zu verhindern, dass alle Felle davonschwimmen. Und damit zu verhindern, dass an seinem Mandanten der gesamte Streitwert von 15.000 Euro hängen bleibt, wenn das Ersturteil aufgehoben wird. Die Urteilsverkündung ist für den 21. September 2026 anberaumt. Es ist zu erwarten, dass es dem Verhandlungsverlauf entspricht und der „perspektive“-Verleumder unter Zwangsgeld verurteilt wird, die Anschuldigung nicht mehr zu wiederholen, vielleicht sogar öffentlich zu widerrufen. So bejubelte der Verein das Ersturteil: Wie wohl das neue Urteil seitens „perspektive“ kommentiert werden wird? Die selbstverschuldeten Kosten werden dem Verein ja vielleicht irgendwie aus dem Berliner Milliardentopf zur Förderung der “Zivilgesellschaft“ subventioniert werden, an dem sich auch viele andere NGOs laben…
… Alles vom 5.9.2026 von Albrecht Künstle bitte lesen auf
https://ansage.org/ehrenrettung-fuer-freiburger-ahriman-verlag-schandurteil-aufgehoben/.
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Prozeßerfolg für AHRIMAN Verlag – „perspektive“-Verleumder verurteilt!
Am 21.9.2026 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe sein Urteil verkündet: Der Klage des
Ahriman-Verlages gegen den presserechtlich Verantwortlichen von „perspektive“, Timm
Opitz, wurde stattgegeben. Er wurde zur Unterlassung der infamen Verleumdung, unser
Verlag „veröffentliche regelmäßig antisemitische Bücher“, verurteilt. Bei Verstoß gegen das Urteil drohen Opitz bis zu 250.000 Euro Strafe oder bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall bis zu 2 Jahren Haft. Und: Opitz muß die Prozeßkosten tragen!
Ein Sieg auf ganzer Linie!
Zur Erinnerung in Kürze: 2024 erschien auf der Soros-nahen Internetseite „perspektive“ ein Artikel, in dem der Ahriman-Verlag diffamiert wurde, er veröffentliche „regelmäßig
antisemitische Bücher“ – eine Lüge, die ungeheuerlicher nicht sein kann, denn Ahriman ist der deutsche Verlag (von rein konfessionellen abgesehen) mit dem höchsten Anteil jüdischer Autoren. Hier haben zugleich zahlreiche antifaschistische Widerstandskämpfer ihre publizistische Heimstatt gefunden, beispielsweise der Führer des Warschauer
Ghettoaufstandes Bernard Goldstein, zu dessen bei Ahriman erschienenen
Lebenserinnerungen Beate Klarsfeld (die den Bundeskanzler und Altnazi Kiesinger
öffentlichkeitswirksam geohrfeigt hatte) das Geleitwort schrieb. Das gesamte Programm des Verlages ist seit Gründung vor gut 40 Jahren unerschütterlich der europäischen Aufklärung verpflichtet, deren vornehmstes Ziel die Herstellung und Verteidigung der Meinungs- und Religionsfreiheit, insbesondere die Judenemanzipation, darstellt. Wir waren es auch der Ehre all unserer Autoren und Mitarbeiter schuldig, gegen die obszöne und maximal beleidigende „perspektive“-Lüge vorzugehen, die offensichtlich darauf angelegt war, unseren Verlag substantiell zu schädigen und mit dem Totschlag-Etikett „antisemitisch“ letztlich zu vernichten.
Vor einem Jahr, im September 2025, hatte das erstinstanzliche Landgericht Freiburg unsere Klage abgewiesen mit der Begründung, die „perspektive“-Lüge sei einfach nur
„Meinungsfreiheit“ und bräuchte nicht einmal irgendeine „Tatsachengrundlage“ – ein
Schandurteil, das selbst der jahrzehntelangen Rechtsprechung völlig widersprach und den
Verleumdern einen Freibrief ausstellte, im Namen angeblicher „Meinungsfreiheit“ in
Wirklichkeit die Zerstörung der Meinungsfreiheit zu betreiben und derart stigmatisierte
Oppositionelle mundtot zu machen. Aber: Lüge und Verleumdung sind keine Meinung und deshalb auch nicht von Art. 5 GG gedeckt (sowenig wie Aufruf zur Gewalt und Straftaten)! Wir hatten gegen dieses Urteil selbstverständlich Berufung eingelegt.
Das OLG Karlsruhe hat das Schandurteil des Freiburger Landgerichts nun gekippt
Das OLG führte bereits in der mündlichen Verhandlung aus – eigentlich eine
Selbstverständlichkeit –, daß erstens das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Verlages
durch die Anschuldigung des „Antisemitismus“ schwerstens geschädigt wird, namentlich vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte, und daß zweitens – wieder eine
Selbstverständlichkeit – für eine derart schwerwiegende Anschuldigung natürlich tatsächliche Grundlagen bestehen müssen. Und diese habe das Gericht nicht gefunden! „Perspektive“ hätte laut der Vorsitzenden Richterin entweder „schlecht recherchiert“ oder einfach ins Blaue hinein etwas behauptet. Auch unser Anwalt, der renommierte Münchner Medienrechtler Michael von Sprenger, betonte in der Verhandlung erneut die völlige Unhaltbarkeit der Verleumdung; unsere Verlagsvertreterin unterstrich, daß die Kritik an George Soros in den Ahriman-Schriften selbstverständlich nichts mit seiner zufällig jüdischen Herkunft zu tun hat, und brachte es auf die griffige Formel: „Antiimperialismus ist nicht Antisemitismus!“ Und weiter: „Dem Beklagten ist es in den geschlagenen zwei Jahren des Prozesses nicht gelungen, auf den mehr als 20.000 gedruckten Buchseiten des Verlagsprogramms auch nur eine einzige antisemitische Aussage zu finden, aus dem einfachen Grund: weil es keine gibt!“ Das jetzt verkündete Urteil gibt unserer Klage gegen die Verleumder vollständig statt. Es ist zugleich ein Sieg gegen den inzwischen ausufernden „N“GO-Sumpf.
Ein langer und teurer Kampf um eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit! – Wir
danken allen Unterstützern! Die gleichgeschalteten Unisonomedien haben über den mehr als zwei Jahre dauernden Prozeß buchstäblich keine einzige Zeile berichtet. Gleichwohl ist es uns mit großem Aufwand gelungen, öffentliche Aufmerksamkeit für unser exemplarisches Verfahren herzustellen, und die war letztlich wohl entscheidend für den Prozeßausgang, auch wenn es fraglos – wie hier – Richter gibt, die sich dem Recht und Gesetz verpflichtet sehen. Wir danken unseren Unterstützern, die geholfen haben, dieses Urteil zu erreichen, besonders unserem Autor Dr. Efraim Zuroff, dem langjährigen Direktor des Simon-WiesenthalZentrums in Jerusalem, dessen Stimme hier natürlich besonderes Gewicht hatte und der sofort bei Gericht gegen unsere Verleumdung protestierte. Auch aus Frankreich kam prompter Protest, unter anderem von der einer jüdischen Familie entstammenden Pariser Rechtsanwältin Linda Weil-Curiel, die für ihren Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmelung mit dem Menschenrechtspreis der Französischen Republik ausgezeichnet wurde und unserem Verlag seit Jahrzehnten verbunden ist. Aus den USA protestierte der bekannte Polizeigewerkschafter und Buchautor Steve Pomper, der Vorsitzende der US-amerikanischen Republicans Overseas Germany Dr. George Weinberg hatte sich mit zwei Protestschreiben an das Gericht gewandt, und auch aus England und Österreich und natürlich aus ganz Deutschland gingen zahlreiche Unterstützerschreiben bei Gericht ein; zur Verhandlung beim Oberlandesgericht kamen erneut viele Prozeßbeobachter und Unterstützer von weit her angereist. Auch einige unabhängige Internetportale warfen dankenswerterweise Sand ins ansonsten geölte Getriebe der schweigenden Wahrheitsmedien und berichteten ausführlich. Trotz dieses Prozeßerfolges – welch langer Atem, welch Aufwand an Zeit und Geld! – mache man sich keine Illusionen: Wir leben seit Willy Brandts Berufsverboten im Staat der inzwischen routinierten Verfassungsbrüche, in dem die Entrechtung jeder politischen Opposition sehr weit fortgeschritten ist. Dieses Urteil ist immerhin ein kleiner Meilenstein im Kampf gegen die rasante Zerstörung der bürgerlichen Grundrechte in unserem Land!
21.9.2026, https://www.ahriman.com
Reichsbürger-Prozess: Aus Sicht der Verteidigung nimmt das Verfahren mittlerweile albtraumhafte Züge an
Im Frankfurter Prozess gegen die sogenannten «Reichsbürger» will das Gericht offenbar ein Exempel statuieren.
«Verhältnismässigkeit» ist ein ziemlich abstrakter Begriff. 1200 Tage Einzelhaft ohne frische Luft, grüne Bäume und Bewegungsfreiheit sind hingegen eine recht konkrete Zumutung. So lange – mehr als dreieinhalb Jahre – sitzen die Angeklagten in den deutschen «Reichsbürger»-Prozessen bereits in Untersuchungshaft. Zweifel, ob das verhältnismässig ist, wie es die gesetzlichen Bestimmungen mit Blick auf die Dauer von Untersuchungshaft eigentlich fordern, sind angebracht. Verhandelt wird an den Standorten München, Stuttgart und Frankfurt am Main. Beteiligte Rechtsanwälte sagen, die Verfahren nähmen mittlerweile albtraumhafte Züge an.
….
Das ist passiert: Mehr als dreieinhalb Jahre sitzen die Angeklagten in den deutschen «Reichsbürger»-Prozessen bereits in Untersuchungshaft. Und laut Experten könne sich der Prozess noch auf unabsehbare Zeit hinziehen. Verhandelt wird an den Standorten München, Stuttgart und Frankfurt am Main. Beteiligte Rechtsanwälte sagen, die Verfahren nähmen mittlerweile albtraumhafte Züge an. Zum Bericht
Das ist der Hintergrund: Der strafrechtliche Vorwurf gegen die so genannte «Reuss-Gruppe» lautet, sie sei eine terroristische Vereinigung, die die Rechtsordnung der Bundesrepublik habe abschaffen wollen. Die Mitglieder horteten Waffen, kundschafteten den Bundestag für eine «militärische Aktion» aus und führten «Feindeslisten». Zudem phantasierten sie über die Zusammensetzung einer zukünftigen Regierung nach der von ihnen geplanten Revolution.
Darum ist es wichtig: In politisch weniger polarisierten Zeiten hätte man die Fabulierer wohl als politische Sekte eingestuft, vor der staatlicherseits zu warnen gewesen wäre. Zudem hätte man die Schuldfähigkeit von Leuten untersucht, die an Aliens, die erneute Wiederauferstehung von Jesus Christus, die Prophezeiungen von Hellsehern und die Babyblutmythen der Q-Anon-Bewegung glauben.
… Alles vom 4.8.2026 bitte lesen auf
https://www.nzz.ch/deutschland/reichsbuerger-prozess-aus-sicht-der-verteidigung-nimmt-das-verfahren-mittlerweile-albtraumhafte-zuege-an-ld.10017936
Politische Justiz: El Hotzo, Ballweg
Formaljuristisch ist Deutschland ein Rechtsstaat. Exekutive, Judikative und Legislative sind ans Recht und das Grundgesetz gebunden. Doch Rechtsanwendung kann durch ideologische Neubewertungen metastasieren. Gesetze können selektiv angewandt werden: Für die einen gilt die volle Härte, bei den anderen schaut man weg.
So wurde etwa der Mainstream-Comedian El Hotzo freigesprochen, der Trump nach dem Attentat auf ihn den Tod wünschte. Wer jedoch satirisch Parallelen zwischen der Impfkampagne und den Verbrechen der Nazis zog, wurde und wird wegen Volksverhetzung verurteilt, immer wieder. Die Liste der Absurditäten https://norberthaering.de/news/rosenthal/?utm_source=substack&utm_medium=email ist lang. Paragraphen lassen sich dehnen, Rechtsbegriffe ideologisch aufladen. Die “Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens” in § 130 StGB kennt letztlich nur einen Maßstab, den des Empörungstriggers des Nomenklatura-Milieus. So wurde etwa Kritik an Bill Gates’ Einfluss auf die WHO von Gerichten als „antisemitische Verschwörungstheorie“ https://netzwerkkrista.de/2025/05/26/die-nicht-gefaehrdung-des-oeffentlichen-friedens-durch-karikaturen/?utm_source=substack&utm_medium=email eingestuft – obwohl Gates nicht mal Jude ist. Rechtsprechung aus dem Werkzeugkasten Ideologistans: Wenn Mainstream-Chiffren einfach übernommen werden, auch wenn sie keinen Sinn ergeben, zeigt sich die ideologische Gleichschaltung der Justiz.
Am Ende ist der Rechtsstaat ein Vertrauenspfand: Der Staat sagt seinen Bürgern: Messt mein Handeln an den von euch gemachten Gesetzen! Doch wer das tatsächlich tut, macht sich verdächtig. Soll dies vertrauensbildend sein? Vertrauen wird enttäuscht, wenn Recht ideologisch uminterpretiert, selektiv angewendet oder böswillig gegen Kritiker genutzt wird.
Schon einzelne Schauprozesse – wie zuletzt im Fall Michael Ballweg https://www.freischwebende-intelligenz.org/p/kafkaesker-albtraum-made-in-germany , dem man nach monatelangem Verfahren letztlich eine Lappalie nachweisen konnte (Abrechnung eines Parfums und einer Hundematte für 19,53 Euro über seien Firma), zeigen die Absurdität eines Systems, das mit Kanonen auf Spatzen schießt, aber die eigentlichen Übeltäter verschont. Wenn es um Aufarbeitung der Fehler der Nomenklatura geht, mahlen die Mühlen der Justiz langsam oder gar nicht, siehe Paul-Ehrlich-Institut https://multipolar-magazin.de/meldungen/0298
Die Justiz ist ein Bollwerk der Aufklärungsverhinderung und Kritikerbeschämung geworden. Es ist unübersehbar für jeden, dass in Deutschland mittels Justizeinsatz gesellschaftliche Exempel statuiert werden sollen. Das ist ein klarer Missbrauch des Justizapparates. Das ist Politische Justiz.
… Alles vom 28.8.2025
https://www.freischwebende-intelligenz.org/p/ist-deutschland-ein-unrechtsstaat
Die Kaperung des Bundesverfassungsgerichts nähert sich dem Ziel
Am Freitag 11.7.2025 soll der Bundestag drei neue Verfassungsrichter wählen. Eine der drei, Frauke Brosius-Gersdorf – Die Doppelnamensträgerinnen sind meistens Nervensägerinnen – taugt für dieses Amt so sehr wie meiner Mutter jüngster Sohn als Haremswächter; sie plädiert für eine Impfpflicht (wie bei den National- und Realsozialisten), will die AfD verbieten (und ihre Wähler am besten gleich mit), und über die Abtreibung hat sie, im Widerspruch zur jahrzehntelangen Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts, gesagt: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt“.
Mir fiel ein, dass mir vor einiger Zeit ein Leser, „Jurist im Staatsdienst, konkret Vorsitzender einer Zivilkammer am Landgericht”, zu diesem Thema geschrieben hat. Er stellte die Frage:
„Ist das Bundesamt für Verfassungsschutz bereit, die Maßstäbe, an denen es die Opposition misst, auch auf Regierungsparteien oder ihnen nahestehende Organisationen anzuwenden? Falls nein, was folgt daraus?” Und formulierte eine Antwort aus verfassungsrechtlicher Sicht:
„Der Ausgangspunkt ist klar. Als Verfassungsfeind oder Extremist (beide Begriffe werden synonym verwendet) gilt, wer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet. Diese besteht aus den wichtigsten der Grundsätze, die nach Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) unabänderlich sind, dem Demokratieprinzip, dem Rechtsstaatsprinzip und der Menschenwürdegarantie. Die Argumentation des BfV gegen die patriotische Opposition (AfD, Identitäre Bewegung, Institut für Staatspolitik, Junge Alternative, Ein Prozent…) ist im Kern immer gleich: Wegen der Auffassung ihrer Protagonisten, es gebe ein deutsches Volk im ethnisch-kulturellen Sinne, die eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse impliziere, bestünde die Besorgnis, dass eine deren Menschenwürde verletzende Behandlung beabsichtigt sei, ebenso wie die Verletzung der Menschenwürde von Ausländern, die nach Deutschland einwandern wollen oder bereits hier leben.
Verallgemeinert bedeutet dies: Verfassungsfeind ist derjenige, bei dem die Besorgnis besteht, dass er eine Politik anstrebt, die die Menschenwürde bestimmter Menschen nicht achtet. Es ist unerheblich, ob sich dies auf nur ein Politikfeld beschränkt (hier die Migrationspolitik), es ist auch nicht erforderlich, dass diesen Menschen die Menschenwürde insgesamt abgesprochen wird (nicht einmal Herr Haldenwang hat behauptet, dass die AfD Migranten foltern lassen wolle). Ohne Belang ist schließlich, ob sich die Organisation auf anderen Politikfeldern besonders für die Menschenwürde oder eine andere Säule der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einsetzt. Es nutzt der AfD beispielsweise nichts, dass sie sich in besonderem Maße für das Demokratieprinzip stark macht, indem sie der weiteren Übertragung von Kompetenzen auf die EU (die dazu führen würde, dass den deutschen Staatsbürgern Einflussmöglichkeiten entzogen werden) entgegentritt, sich für direkte Demokratie auf Bundesebene einsetzt und sich den Plänen der Kartellparteien von Grünen bis CDU, den Einfluss der Bürger durch eine Verlängerung der Legislaturperiode auf Bundesebene zu beschneiden, widersetzt.
Diese verallgemeinerten Grundsätze können ohne weiteres auf andere Politikfelder übertragen werden. Ich will nachfolgend die Frage des Schutzes des ungeborenen Lebens in den Blick nehmen. Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus der Menschenwürdegarantie die Verpflichtung des Staates, das ungeborene Leben zu schützen. Deshalb muss der Gesetzgeber der Mutter den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbieten und ihr die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegen, das Kind auszutragen. Die Menschenwürdegarantie verpflichtet den Staat insbesondere dazu, ein wirksames Schutzkonzept zu ergreifen, das auch Elemente des repressiven Schutzes enthält. Deshalb darf der Staat nicht auf den Einsatz auch des Strafrechts und die davon ausgehende Schutzwirkung für das menschliche Leben frei verzichten. All dies kann man im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 zu 2 BvF 2/90 u.a. nachlesen, das hier frei abrufbar ist.
Zwischenfazit: Wer die ‚Entkriminalisierung’ des Schwangerschaftsabbruchs anstrebt, will ungeborenen Menschen den Schutz entziehen, der ihnen wegen der Menschenwürdegarantie zusteht. Das ist verfassungsfeindlich.
Nun kann man sich ansehen, wie zum Beispiel die Grünen zu dieser Frage stehen. Dazu muss man weder Reden noch sonstige Äußerungen durchsuchen, erst recht nicht erforderlich ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Ausreichend ist vielmehr die Lektüre der Grundsatzprogramme der Partei, die hier abrufbar sind.
Im Bundesprogramm von 1980 hieß es: ‚In der Frage der Schwangerschaftunterbrechung geraten zwei wesentliche Ziele der GRÜNEN in Widerspruch miteinander: einerseits entschieden für das volle Selbstbestimmungsrecht von Frau und Mann einzutreten, andererseits das menschliche Leben in allen Bereichen zu schützen. […] Die Schwangerschaftsunterbrechung kann als eine Frage der moralischen Einstellung und der persönlichen Lebensumstände nicht Gegenstand juristischer Verfolgung sein. […] Wir fordern: […] Keine Bevormundung und Diskriminierung der Frauen durch Staat und Ärzte. Keine Strafverfolgung und Einschüchterung von Frauen und Ärzten, die abgetrieben haben.’
Im Grundsatzprogramm von 2002 klang es so: ‚Wir wollen das Recht der Mädchen und Frauen auf ein selbstbestimmtes Leben sichern und fördern. Deshalb werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass das Recht der Frauen, sich selbstbestimmt und ohne äußeren Druck für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden, gewahrt bleibt. […] Auch eine strafrechtliche Verfolgung von Schwangerschaftsabbrüchen ist kein geeigneter Weg, Entscheidungen für das Leben mit Kindern zu fördern. […] Keine Frau soll durch die soziale und materielle Situation oder durch ausgeübten Druck von außen in ihrer freien Entscheidung beeinträchtigt werden.’
Die entsprechende Passage im aktuellen Grundsatzprogramm von 2022 lautet: ‚Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Leben muss für alle Menschen, insbesondere auch Frauen, Mädchen, trans*, inter* und nicht-binäre Menschen mit und ohne Behinderung uneingeschränkt gelten. Dieses Recht zu realisieren ist Teil einer guten öffentlichen Gesundheitsversorgung. Zu ihr zählen auch selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche, die nichts im Strafgesetzbuch verloren haben und deren Kosten grundsätzlich übernommen werden müssen.’
Es ist also seit Parteigründung durchgehende Position der Grünen, dass allein die Mutter frei und ohne strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen darüber entscheiden soll, ob ein ungeborenes Kind getötet wird oder ob es leben darf. Staatlichen Schutz gegen die Entscheidung der Mutter darf es ihrer Auffassung nach nicht geben. Die Menschenwürde des ungeborenen Kindes spielt für die Grünen dabei keine Rolle. Diese Position ist, wie oben gezeigt, verfassungsfeindlich. (Auffällig ist, dass die Texte zunehmend radikaler formuliert sind – im ersten Programm ist der Schutz des menschlichen Lebens zumindest noch erwähnt worden, wenn er auch nicht gegen den Willen der Mutter verwirklicht werden sollte. Die vorherrschende Erzählung, die Grünen hätten Radikalismen der Anfangszeit abgelegt, trifft offensichtlich nicht zu.)
Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht aber keineswegs gegen die Grünen vor, obwohl sie eine erhebliche Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen. Denn anders als die politisch isolierte AfD, die keine reale Chance auf Machtbeteiligung hat, sind sie an Regierungen beteiligt und haben so nicht nur die Möglichkeit, die Gesetzgebung zu beeinflussen, sondern können auch über die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts mitbestimmen, mit der Gefahr, dass eine neue Besetzung des Gerichts Buchstaben und Geist des Grundgesetzes außer Acht lässt und die Menschenwürdegarantie im Sinne des grünen Parteiprogramms entkernt.
Das Vorgehen des Bundesamts für Verfassungsschutz allein gegen die rechte Opposition ist nach alldem objektiv willkürlich. (Mir ist auch sonst nicht bekannt, dass es jemals eine der Kartellparteien oder eine ihrer Vorfeldorganisationen ins Visier genommen hätte.) Es verstößt damit gegen das Recht der AfD auf Chancengleichheit und handelt seinerseits verfassungsfeindlich. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit auch aus der Bedeutung, die dem Mehrparteienprinzip für die freiheitliche Demokratie zukommt, weil die Demokratie nicht funktionieren kann, wenn nicht die Parteien grundsätzlich unter den gleichen rechtlichen Bedingungen in den Wahlkampf eintreten.”
Die Kaperung des Bundesverfassungsgerichts https://www.klonovsky.de/2022/02/die-kaperung-des-bundesverfassungsgerichts/ nähert sich dem Ziel. Da sie auf parlamentarischem Wege ihre Klima- und Gesinnungsdiktatur bei allem NGO-Einsatz nicht durchsetzen können, versuchen sie es über die Flutung der Justiz mit linken Richtern.
Wie man an zahlreichen milden Urteilen gegenüber Gewalttätern mit dem existenzveredelnden Hintergrund und harten Urteilen gegen Meinungsverbrecher aus dem rechten politischen Spektrum sieht, sind die unteren Ebenen schon mit solchen Richtern durchsetzt. Der Rechtsstaat, das letzte Refugium der Freiheit, wird Schritt für Schritt plattgemacht und in einen Erziehungsstaat mit vorgegebenen Gesellschaftszielen verwandelt.
… Alles vom 9.7.2025 von Michael Klonovsky bitte lesen auf
https://www.klonovsky.de/2025/07/9-juli-2025/
7 Monate Haft für ein Satire-Bild zu Faeser
Journalist verurteilt wegen Bildmontage über Faeser
Ein alter Mann (Dieter Hallervorden) spielt einen Sketch. Über Meinungsfreiheit. Über das neue Deutschland. Und darüber, dass man inzwischen gut beraten ist, nichts Falsches zu sagen. Sonst, so seine satirische Warnung, stehe man ganz schnell vor Gericht – „nur weil man was gegen Habeck sagt“. Der Mann ist 89. Er war nie rechts, nicht mal besonders bissig. Er heißt Dieter Hallervorden. Doch mit diesem Sketch ist Schluss mit lustig. Was erlaubt sich dieser Didi? Die Empörung kommt prompt: Auf X (vormals Twitter) überschlagen sich die Entrüstungswellen. Die „Süddeutsche Zeitung“ schimpft über eine „Entgleisung“. Und das Erste? Hält sich auffallend bedeckt – während die eigene Produktion brennt.
Die „Süddeutsche“ nennt Hallervorden verharmlosend „umstritten“ – dabei ist das Wort längst nicht mehr neutral, sondern das in Watte gepackte Brandzeichen unserer Zeit. Der Vorwurf: Hallervorden unterstelle, man könne in Deutschland für falsche Meinungen ins Gefängnis kommen.
Und jetzt halten Sie sich fest. Genau das ist nun passiert. Ein Journalist wurde in Deutschland zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Weil er eine satirische Bildmontage – neudeutsch ein „Meme“ – über eine Ministerin veröffentlicht hatte. Kein Witz. Kein Lied. Kein Sketch. Ein echtes Urteil. Vom Amtsgericht Bamberg. Das Urteil fiel am 7. April 2025 – und ist das erste dieser Art in der Geschichte der Bundesrepublik.
https://deutschlandkurier.de/2025/04/es-ist-das-erste-mal-in-der-geschichte-der-bundesrepublik-journalist-droht-gefaengnis-wegen-satirischer-politiker-verleumdung/
Der Journalist heißt David Bendels, nicht vorbestraft, Herausgeber und Chefredakteur des „Deutschland-Kurier“. Im Februar 2024 postete sein Medium ein satirisch bearbeitetes Bild von Innenministerin Nancy Faeser – ursprünglich aus der Holocaust-Gedenkkampagne „We Remember“. Auf dem Schild, das Faeser in den Händen hält, stand nun: „Ich hasse die Meinungsfreiheit.“
Faeser stellte den Strafantrag persönlich. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. Und das Gericht urteilte: Das sei keine Meinung. Das sei Verleumdung einer Politikerin des öffentlichen Lebens – ein Tatbestand aus § 188 StGB, im Volksmund auch als „Majestätsbeleidigungs-Paragraf“ bezeichnet. Die Vorschrift wurde vor vier Jahren verschärft.
Die Richter warfen Bendels ernsthaft vor, durch die Veröffentlichung könne beim Betrachter der Eindruck entstehen, Faeser habe dieses Schild tatsächlich getragen. Eine Annahme, die selbst in politischen Karikaturen selten jemandem durchgeht – doch in Bamberg genügte sie zur Verurteilung.
Besonders bemerkenswert: Der vorsitzende Richter forderte Bendels darüber hinaus auf, sich schriftlich bei Faeser zu entschuldigen. Ein fast feudales Element, das man eher in autoritären Systemen erwartet als in einem demokratischen Rechtsstaat.
… Alles vom 8.4.2025 bitte lesen auf
https://reitschuster.de/post/7-monate-haft-fuer-ein-satire-bild/
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BGH-Urteil gegen „Maskenrichter“ Christian Dettmar
Justiz: Ein Urteil und das Tor zur Hölle
Lebt der Rechtsstaat noch? Angesichts des Urteils des Bundesgerichtshofs im Verfahren gegen den „Maskenrichter“ Christian Dettmar drängt sich diese Frage auf. Die Frage nach dem Ende des Rechtsstaats, die angesichts des nahezu flächendeckenden Versagens der Justiz in der Coronakrise, von den Verwaltungsgerichten über die Verfassungsgerichte bis hin zur Strafjustiz, immer wieder gestellt wird, ist vor allem Ausdruck einer maßlosen Enttäuschung über die Justiz, als bloßer Begriffsstreit ist sie aber ziemlich fruchtlos. Was hier hilft, ist Differenzierung:
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Der 2. Senat wollte das Verfahren beenden, aber nicht mit einem Freispruch
Nur vor diesem Hintergrund lässt sich das Urteil des 2. Senats des Bundesgerichtshofs gegen Christian Dettmar verstehen. Das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23.08.2023 ist so schlecht begründet, https://netzwerkkrista.de/2023/12/15/nur-ein-schwaecheanfall-der-justiz-noch-einmal-das-urteil-des-landgerichts-erfurt-gegen-christian-dettmar/ dass die Hoffnung bestand, der BGH könne ein solches Urteil, auch wenn er wollte, allein um seinen Ruf zu schützen, nicht in der Revision bestätigen. Auch dass zwei renommierte Strafrechtsprofessorinnen in einer maßgeblichen juristischen Fachzeitschrift einen Aufsatz (1) zu dem erstinstanzlichen Urteil veröffentlichten, in dem sie die Aufhebung des Urteils als zwingend beurteilten und dies ausführlich begründeten, wurde als Hoffnungszeichen gewertet. Ganz deutlich in Richtung Urteilsaufhebung schienen aber die Zeichen zu stehen, als selbst der Generalbundesanwalt die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und die Rückverweisung an eine andere Kammer des Landgerichts Erfurt beantragte. Nach diesem Antrag konnte man meinen, dass es nur noch um die Frage gehe, ob die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Erfurt zurückverwiesen oder der Angeklagte vom BGH freigesprochen wird, was das Ende des Verfahrens bedeutet hätte.
Der 2. Senat wollte das Verfahren in der Tat beenden, allerdings nicht mit einem Freispruch. Die Begründung ist überraschend: Während es bisher ständige Rechtsprechung des BGH war, dass es bei Verstößen gegen Verfahrensvorschriften für die Frage, ob eine elementare Rechtsverletzung im Sinne von § 339 StGB vorliegt, auf eine wertende Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände ankommt,(2) erklärte er hier, dass die Motive des Angeklagten und die Frage, ob der erlassene Beschluss materiell rechtskonform war, irrelevant seien. Das heißt: Ob es dem Angeklagten darauf ankam, Kindeswohlgefährdungen abzuwenden oder nicht, ob die Maskenpflicht in der Schule wirksam war oder nicht, ob sie das Kindeswohl gefährdete oder harmlos war, im Ergebnis verhältnismäßig oder verfassungswidrig, soll alles irrelevant für die Frage der elementaren Rechtsverletzung sein.
… Alles vom 29.11.2024 von Matthias Guericke bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/justiz_ein_urteil_und_das_tor_zur_hoelle
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Autor Matthias Guericke ist Mitglied des Netzwerkes KRiStA („Kritische Richter und Staatsanwälte“), wo dieser Beitrag zuerst erschien.
Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) ruft zur Unterstützung von Christian Dettmar auf! Hier der Link zum Spendenaufruf und Spendenkonto.
https://netzwerkkrista.de/2024/11/26/spendenaufruf-fuer-christian-dettmar/
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Heftige Vorwürfe: Elon Musk klagt deutsche Justiz an
Elon Musk hat auf X einen Tweet von Naomi Seibt geteilt, die auch schon für meine Seite geschrieben hat – und sich darin über die Zwei-Klassen-Jusitz in Deutschland beklagt. Das ist bemerkenswert – denn nun schaut die ganze Welt auf das, was aus unserer Justiz geworden ist (wobei ich einzelne Mitarbeiter, die immer noch unabhängig und kritisch ihren Dienst tun, explizit ausnehme).
Seibt bringt eine Überschrift und einen Kurztext aus der englischen Ausgabe der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ), in dem es heißt: „Die AfD muss Peter Fischers umstrittene Äußerungen hinnehmen. Peter Fischer, Ex-Präsident von Eintracht Frankfurt, forderte dazu auf, ‚AfD-Wähler zu schlagen und ins Gesicht zu kotzen.‘ Die Kölner Staatsanwaltschaft sieht darin keinen ernsthaften Aufruf zu einer Straftat.“
Elon Musk
Another case of two tier justice
Naomi Seibt
Calling for Violence against AD voters is fine by law?
Insulting politicians is illegal in Germany.
But an ex-football star gets away with instigating attacks on AfD voters:
“Break down their doors, punch them, puke them in the face. I don’t give a SHlT.”
Frankfurter Allgemeine
AfD must accept peter Fischer’2 controversial statements
Peter Fischer, ormer presiddent of Eintracht Frankurt, has calles for beating AfD voters an „puked“ in their faces. The Cologne Public Prosecutor’s Office does not see this as a serious call for criminal offense
26.11.2024
https://x.com/SeibtNaomi/status/1861820237223460953
27.11.2027
https://x.com/elonmusk/status/1861820583446716498
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Ist ja auch nicht so schlimm, als wenn jemand auf X eine Karikatur teilt, auf der Robert Habeck als Schwachkopf bezeichnet wurde – war meine erste, sarkastische Reaktion darauf – eingedenk der Hausdurchsuchung bei einem Rentner mit einer am Down-Syndrom leidenden Tochter im frühen Morgengrauen im CSU-Staat Bayern.
Seibt kommentiert diese Nachricht für ihre Abonnenten im Ausland auf Englisch wie folgt: „Politiker zu beleidigen ist in Deutschland strafbar. Aber ein Ex-Fußballstar kommt damit durch, Angriffe auf AfD-Wähler zu fordern: ‚Tretet ihre Türen ein, schlagt sie, kotzt ihnen ins Gesicht. Mir ist das scheißegal.‘“
Musk teilte diesen Tweet von Seibt mit dem Kommentar: „Ein weiteres Beispiel für eine Zweiklassen-Justiz.”
Der Fall Fischer ist in der Tat unglaublich und ein Beleg dafür, wie aus unserem Rechtsstaat längst ein Linksstaat geworden ist und wie politisch viele Staatsanwaltschaften agieren.
… Alles vom 28.11.2024 bitte lesen auf
https://reitschuster.de/post/heftige-vorwuerfe-elon-musk-klagt-deutsche-justiz-an/
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