Wer sein Zimmer verläßt, muß eine FFP2-Maske tragen: Dies fordert das novellierte Infektionsschutzgesetz ab 1.10.2022 für die Bewohner von Altenheimen. Maske im Wohnzimmer alias Aufenthaltsraum, Maske auf dem WC, Maske während der Therapie, Maske in der Werkstatt. Maske den ganzen Tag. Eine schlimme Diskriminierung von alten Menschen gegenüber der nicht so alten Bevölkerung.
Man stelle sich vor, die Regierung erläßt folgende für alle Bürger geltende Verordnung: „Nach Verlassen des Schlafzimmers muß innerhalb der Wohnung den ganzen Tag über eine FFP2-Maske getragen werden.“ Gleiches Recht für alle. Was für ein Aufschrei würde da zu Recht durchs Land brausen. Einen solchen Aufschrei muß der Gesundheitsminister bei den Alten und Senioren nicht befürchten – sie sind zu schwach und haben nicht die Lobby.
Alte Menschen haben das Recht, ihr Altenheim nicht als Krankenhaus (Alter ist keine Krankheit), sondern als ihre Wohnung zu betrachten, in dessen privaten Räumen sie ihren Lebensabend verbringen. Und die Privatwohnung ist geschützter Raum, in der man frei und unmaskiert leben kann. Die Privatsphäre ist für alle zu respektieren, für jung wie alt. In der Schule wie im Altenheim. Zudem läßt sich mit der modernen Corona-Forschung die Maskenpflicht für Kinder wie Alte nicht mehr begründen.
12.10.2022
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Maskenpflicht im Wohnzimmer – Altenheime kritisieren neue Corona-Regeln
Mit einer Maskenpflicht setze der Gesetzgeber den Alltag in der Alten- und Tagespflege mit einem Krankenhausaufenthalt gleich, moniert etwa Walter Berle, Sprecher des Paritätischen Hessen. „Die Altenpflegeeinrichtungen sind das Zuhause der Menschen, die uns anvertraut worden sind“, sagte er dem hr.
.. Alles vom 16.9.2022 bitte lesen auf
https://www.hessenschau.de/gesellschaft/maskenpflicht-im-wohnzimmer—altenheime-kritisieren-neue-corona-regeln,infektionsschutzgesetz-maskenpflicht-pflege-100.html
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Diese Maskenpflicht verletzt die Würde der Heimbewohner
Wir sind der Auffassung, dass die undifferenzierte Maskenpflicht in Akuteinrichtungen (wie Krankenhäusern) und Langzeitpflegeeinrichtungen (wie Pflegeheimen) zu schweren, ethisch und rechtlich inakzeptablen Grundrechtseinschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner von Langzeitpflegeeinrichtungen führen wird, die so nicht Gesetz werden dürfen.
Gegenüber dieser Personengruppe ist die jetzige Gesetzesvorlage paternalistisch, unfair, unverhältnismäßig scharf und missachtet elementare menschliche Bedürfnisse. Deren Situation ist eine ganz andere als die von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, die in der Regel in einem geschwächten Zustand für eine begrenzte Zeit dort verweilen, wo es zudem eine hohe Fluktuation von vielen Menschen gibt. Hier liegt ja der sehr effektive Schutz durch die Maske besonders nahe. Pflegeheime sind für ihre Bewohnerinnen und Bewohner dagegen ihr ganzer Lebensraum, den sie zudem nur mit Mühe – wenn überhaupt – verlassen können.
Hochbetagte Menschen werden zum Objekt paternalistischer, übersorgender Fürsorge degradiert.
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Aus der Perspektive von Ethik wie Alternswissenschaft gilt: Menschen darf nicht nahezu dauerhaft die Möglichkeit genommen werden, sich in der »Einzigartigkeit« (Hannah Arendt, »Vita activa oder vom tätigen Leben«) ihres Seins, also »von Angesicht zu Angesicht« wechselseitig zeigen zu können. Im »Antlitz des Anderen« (Emmanuel Levinas) berührt mich die andere Person in der ganzen Tiefe menschlicher Begegnung. Ohne die Möglichkeit des »Hier, sieh mich!« verlieren Menschen, gerade mit kognitiven Einschränkungen, einen wichtigen Anker für Begegnung und somit ihre eigene Existenz. Das mag bei blinden Menschen anders sein.
Dieser Verlust wirkt in der Heimwelt, in der oft die sozialen Beziehungen quantitativ erheblich geschrumpft sind und die emotionale Bedeutung der wenigen Beziehungen außerordentlich hoch ist, besonders verletzend. Hier darf sich nicht durch dauerhafte Maskenpflicht eine Situation der ständigen Anonymität ausbilden. Die Erschwernis, andere Menschen zu erkennen (was vor allem vom Gesichtsprofil und der Mimik seinen Ausgang nimmt), trifft vor allem Menschen mit einer Demenzerkrankung. Diese machen unter der Bewohnerschaft stationärer Einrichtungen einen hohen Anteil aus, in vielen Einrichtungen deutlich über 60 oder 70 Prozent, in einzelnen Einrichtungen sogar über 80 Prozent.
… Alles vom 5.9.2022 bitte lesen auf
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/infektionsschutz-diese-maskenpflicht-verletzt-die-wuerde-der-heimbewohner-gastbeitrag-a-8b63220d-1580-47b0-8276-19954017084c
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Ulmer Pflegeheim wehrt sich gegen Maskenpflicht
„Viele Bewohner haben Angst, wenn wir Maske tragen, weil sie uns nicht erkennen, sie sehen unsere Mimik nicht. Ein dementer Mensch hat Angst, weil er nicht deuten kann, was wir jetzt wollen“. (…)krank
„Überall laufen die Menschen ohne Maske rum und nur hier, wo es eigentlich wichtig ist, dass man Kontakt hat, da müssen wir die Maske tragen.“
Simone Malz, Pflegerin St. Anna Pflegeheim Ulm
„Weil ich Hörgerät hab, versteh ich Vieles nicht, unter der Maske.“
Helene Krem, Heimbewohnerin
… Alles vom 6.10.2022 bitte lesen auf
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/st-anna-pflegeheim-ulm-leidet-unter-maskenpflicht-100.html
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https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/corona-maskenpflicht-im-altersheim-lauterbach-beschuetzt-alte-zu-tode_aid-77511363