Nicht „gesichert rechtsextrem“

„Gesichert“ wird der Kletterer im Feld durch seine Seilschaft, am Berg ist man immer nur „gesichert“ unterwegs. Ganz anders ist es in der Politik mit „gesichert rechtsextrem„, einer Erfindung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und dem ihr unterstellten Bundesamt für Verfassungsschutz unter dem damaligen Präsidenten Thomas Haldenwang.
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Der Begriff „gesichert“ hat mit Grundgesetz, Verfassung und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nichts zu tun, er ist dort nirgends zu finden. In seinem Urteil vom 26.2.2026 hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden (siehe Anlage (1)), daß „gesichert rechtsextrem“ bis zur Hauptverhandlung nicht mehr als Zuschreibung der AfD verwendet werden darf. Denn es gibt nur das folgende Dreierlei:
1. rechts – für den politischen Gegenpol zu links
2. radikal -für Gegner im demokratischen Streit
3. extrem – für Feinde der Demokratie, die diese zerstören wollen (Verbot durch BVerfG )
4. gesichert extrem – ..?…

Dieses Urteil des VG Köln bietet weder Grund zum Jubel noch zur Entrüstung, es fordert aber auf zum Innehalten, Nachdenken und Fragen:
a) Wie konnte die Bundesinnenministerin die Partei der AfD am 2.5.2025 als „gesichert rechtsextrem“ einstufen, obwohl das Gutachten der Verfassungsschutzes trotz seines Umfangs von 1000 Seiten dies anscheinend nicht ausreichend begründet?
b) Welcher Schaden wurde der Diskussionskultur in Deutschland durch die Stigmatisierung der Partei AfD als „gesichert rechtsextrem“ zugefügt.
c) Werden Nancy Faeser und Thomas Haldenwang nach einer zu erwartenden Bestätigung des jetzigen Urteils in der späteren Hauptverhandlung zur Verantwortung gezogen?
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In den ARD-Tagesthemen mutmaßt Iris Sayram, „es gehe hier nicht um die Partei, sondern darum, einen politischen Gegner aus dem Rennen zu nehmen“ (2). Durch die bisherige Stigmatisierung der AfD „werden demokratische Prinzipien verletzt“ – so die Nachdenkseiten (5).
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Das wichtigste am vorliegenden Urteil ist, daß die Gewaltenteilung in Deutschland anscheinend doch funktioniert. Das Verwaltungsgericht Köln (Judikative) hat die AfD vor dem Verfassungsschutz (Exekutive) in Schutz genommen. Denn über das Verbot einer politischen Partei hat allein das BVerfG zu urteilen, sonst niemand. In Ordnung so.

Gleichwohl gibt es nun plötzlich ein weiters zusätzliches Problem: Das Verwaltungsgericht erklärt im Urteilstext praktisch beiläufig das von der AfD in ihrem Parteiprogramm befürwortete Kopftuchverbot als grundgesetzwidrig: „Das Verwaltungsgericht behauptet, dass es verfassungsfeindlich sei, sich für ein Kopftuchverbot an Schulen einzusetzen“ (7). Damit werden zwei Probleme vermischt (Verbot AfD sowie Verbot Kopftuch) und es wird für neuen juristischen Streit gesorgt. Dies wiederum trägt nicht zum gesellschaftlichen Frieden bei.
27.2.2026
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Ende von Beitrag „Nicht „gesichert rechtsextrem“
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Beginn von Anlagen (1) – (8)
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Murswiek: VS benachteiligt die AfD (1.4.2026)
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(1) VG Köln: Verfassungsschutz darf Alternative für Deutschland vorläufig nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens in erster Instanz nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung muss das BfV vorläufig unterlassen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom heutigen Tag (26. Februar 2026) entschieden und damit einem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben.
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Am 2. Mai 2025 gab das BfV öffentlich bekannt, dass die AfD aufgrund eines internen „Folgegutachtens zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Alternative für Deutschland (AfD)“ vom „Verdachtsfall“ zu einer „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft werde.


.. Alles vom 26.2.2026 bitte lesen auf
https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_26022026/index.php
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(2) ARD-Tagesthemen 26.2.2026 – Hauptstadt-Korrespondentin Iris Sayram https://x.com/tomdabassman/status/2027135683945529439?s=20
https://www.tagesschau.de/tagesthemen/video-1559582.html

„Die Begründung des Urteils der Kölner hat es in sich. Das Gericht hat nämlich klargemacht, dass das 1000 Seiten lange Gutachten nichts weiter ist als bedrucktes Papier – mit überschaubarer Aussagekraft. Und das, obwohl die AfD seit Jahren auch in einem gewissen Umfang nachrichtendienstlich behandelt werden kann. Grundlage ist genau das Gutachten, dass die damalige Noch-Ministerin der SPD Nancy Faeser quasi auf ihrem Weg nach draußen ihrem Nachfolger vor die Tür gelegt hat. Bekannt wurde es rein zufällig an einem ihrer letzten Amtstage. …
Kritik an diesem Gutachten gab es schon früh. Man fragt sich, ob es einfach nicht mehr gibt? …
Bitte stellen Sie sich hier kurz das Ziepen einer Grille in einer lauen Sommernacht vor. Genau so viel war von Ergebnissen zu hören. Man fragt sich, ob es vielleicht doch nicht mehr gibt. Ich werde an dieser Stelle nicht die Politik der AfD bewerten. Das müssen Sie als Wähler tun. Wenn aber eine Behörde, die dem Bundesinnenministerium untersteht, so vor Gericht agiert, dann muss man sich nicht wundern, dass bei vielen der Eindruck entsteht, es gehe hier nicht um die Partei, sondern darum, einen politischen Gegner aus dem Rennen zu nehmen. Und dieser Eindruck ist für das Vertrauen in den Staat und ihre Institutionen nicht gut.“
… Alles vom 26.2.2026 bitte lesen auf
https://www.tagesschau.de/tagesthemen/video-1559582.html
https://x.com/tomdabassman/status/2027135683945529439?s=20

AfD-Anwalt Ralf Höcker: „Damit ist ein Verbot der AfD nicht mehr denkbar. Es ist vom Tisch.“

(3) „Dann muss man sich nicht wundern“ – ARD-Journalistin tadelt Verfassungsschutz nach AfD-Entscheid

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag entschieden. In den Medien wird der Beschluss kontrovers diskutiert. Die Tagesthemen kommentieren, man dürfe sich nicht wundern, wenn bei vielen der Eindruck entstehe, einen politischen Gegner aus dem Rennen nehmen zu wollen.

Die „Zeit“ https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-02/afd-einstufung-rechtsextremistisch-verwaltungsgericht-koeln-urteil schreibt von einer Entscheidung mit „bemerkenswerter Klarheit“. „Ein Rückschlag ist die Entscheidung für den Bundesverfassungsschutz. Bekommt die Behörde doch bescheinigt, dass sie an entscheidenden Stellen überzogen, ihre in der Öffentlichkeit und in sozialen Netzwerken über Jahre gesammelten Erkenntnisse über die Partei überinterpretiert hat.“
Die Gerichtsentscheidung komme nicht völlig überraschend. „Hatten doch Juristen wiederholt gewarnt, das Gutachten sei zu wenig fundiert, zu dünn, um die Partei in Gänze als extremistisch einzustufen.“ Zugleich blickt die Zeitung auf die kommenden Wahlen: „Unabhängig davon, wie das Hauptverfahren ausgeht – das Signal für die Wähler ist gesetzt: Vielleicht doch nicht alles so schlimm bei der AfD? Und das mitten in den Wahlkämpfen in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz.“

Für das juristische Fachportal „Legal Tribune Online“ (LTO) https://www.lto.de/recht/meinung/m/vg-koeln-kippt-einstufung-der-afd-als-gesichert-rechtsextrem-wohldosiert-verfassungsefindlichkeit-verbotsfverfahren-afd schreibt Markus Sehl: „Eine Partei, die schon nicht als gesichert extremistisch eingestuft werden darf, die wird man auch nicht als Partei vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich verbieten können. Jede Partei, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, wird die jedenfalls heute nicht mehr in ihr Parteiprogramm schreiben wie vormals die NPD. Bei der AfD wurde das VG Köln dennoch fündig – und gleichwohl halten die Richter die politischen Forderungen für nicht ausreichend prägend. Zwar erkennt das Gericht den ,starken Verdacht‘, dass die AfD – einmal in Regierungsverantwortung – ein Minarettverbot und ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen umsetzen wollen würde. So steht es neu in ihrem Wahlprogramm 2025. Diese Pläne hält das Gericht auch für verfassungswidrig, aber sieht darin nur ,einzelne‘ Forderungen, keine verfassungsfeindliche Grundtendenz der Gesamtpartei. Also aus Sicht der AfD eine wohldosierte Portion Verfassungsfeindlichkeit im Wahlprogramm, nicht weiter schädlich.
… Alles vom 26.2.2026 bitte lesen auf
https://www.welt.de/politik/deutschland/article69a14094fbaca2d647a950db/tagesthemen-dann-muss-man-sich-nicht-wundern-ard-journalistin-tadelt-verfassungsschutz-nach-afd-entscheid.html
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(4) „Ihre Trumpfkarte ist immer die Gleichsetzung mit der Nazi-Zeit“ – Harald Martenstein zerlegt Melanie Amann
In der ZDF-Talkshow Markus Lanz ist es am Donnerstagabend zu einer scharfen Auseinandersetzung über ein mögliches Verbot der Alternative für Deutschland (AfD) gekommen. Im Zentrum stand dabei ein Schlagabtausch zwischen dem Schriftsteller und Bild-Kolumnisten Harald Martenstein und der Journalistin Melanie Amann.
https://www.youtube.com/watch?v=rcxMskKdsPk&list=PLdPrKDvwrog6SPKzMAVh1d6cPVtGtDIeT

„Die Gleichsetzung der AfD mit der NSDAP, das ist historischer Unsinn“, sagte Harald Martenstein in der Sendung.
„Die AfD ist eine andere Partei als die NSDAP. Die NSDAP hat die größte Mordmaschinerie der bisherigen Geschichte geschaffen. Die NSDAP ist gekennzeichnet durch uniformierte Paramilitärs in den Straßen – die SA -, durch den Willen, einen Weltkrieg zu beginnen, durch das Vernichten ganzer Bevölkerungsgruppen und durch die Inhaftierung aller politischer Gegner, die sie erwischen konnte. Ich glaube nicht, dass sie dergleichen bei der AfD diagnostizieren können“, führte Martenstein in Richtung Amann aus.
Er betonte zudem: „Wenn man gegen das Verbot einer Partei ist, bedeutet das nicht gleichzeitig eine Liebeserklärung an diese Partei. Ich bin mit sehr vielen Parteien unzufrieden, die ich nicht verboten sehen möchte.“ Die Rechte gehöre „zum politischen Spektrum seit Anbeginn der Demokratie“. Mit Blick auf die Argumente für ein Verbot der AfD warf er Amann und anderen vor: „Ihre Trumpfkarte ist immer wieder die Gleichsetzung mit der Nazi-Zeit, und das ist historisch vollkommen falsch.“
https://www.zdf.de/play/talk/markus-lanz-114/markus-lanz-vom-26-februar-2026-102

Martenstein wiederum stellte grundsätzlich die Entscheidungshoheit der Wähler in den Vordergrund. „Was eine normale Partei in der Demokratie ist, entscheiden die Wähler, würde ich sagen“, sagte er. Und weiter: „Alle Staatsgewalt geht von der Wahlbevölkerung aus. Das heißt, welche Partei relevant ist und welche irrelevant ist, das haben gefälligst die Wähler zu entscheiden und nicht ich mit meinem persönlichen Geschmack.“
… Alles vom 27.2.2026 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/ihre-trumpfkarte-ist-immer-die-gleichsetzung-mit-der-nazi-zeit-harald-martenstein-zerlegt-melanie-amann/
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Einige Kommentare:
„WIE ES 1933 ANGEFANGEN HAT
Es wurden Medien kontrolliert,
Parteien verboten,
Kinder indoktriniert,
Meinungen unterdrückt,
das Volk gespalten,
Meldestellen eingerichtet,
Andersdenkende verraten,
Bürger diffamiert“ . Sozen von 33 und heute gleichen sich an
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Die „Gleichsetzung mit der Nazi-Zeit“ ist keine Trumpfkarte, sondern nichts weniger, als der „Heilige Gral“ der Linken. Wenn dieses Narrativ zerstört wird, sind die Linken zerstört. Der „Heilige Gral“ wird mit allen Mitteln verteidigt….. auch mittels „Handarbeit“. How Dare You. Freige
Ende Kommentar
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(5) AfD-Verbot: Gericht lässt aus dem Geheimdienst-Gutachten (vorerst) die Luft raus
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens abgewartet werden muss. Das Urteil ist zu begrüßen, auch wenn man der AfD inhaltlich kritisch gegenübersteht.

Die FAZ https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/entscheidung-zu-afd-schlag-fuer-den-verfassungsschutz-accg-200580483.html schreibt zur „Qualität“ des Geheimdienstgutachtens: „Der Verfassungsschutz hatte in seinem Gutachten zwar viele Aussagen und Verlautbarungen, die öffentlich zugänglich waren, aufgelistet. Aber das Gericht sieht das nicht als ausreichend an, um die Partei als Ganzes als gesichert rechtsextrem einzustufen. Das ist ein herber Schlag für den Verfassungsschutz.“
Das Gericht gibt damit dem von einer selbstdefinierten „Mitte“ lange proklamierten Motto einen Dämpfer, laut dem der Zweck fast jedes Mittel heilige, solange der Zweck ein AfD-Verbot ist. Es ist gut, wenn auch mal festgestellt wird, dass auch für den „Kampf gegen Rechts“ seriöse, nachprüfbare, belastbare Kriterien zugrunde gelegt werden müssen.

Durch die Art und Weise, wie das AfD-Verbotsverfahren von vielen Politikern und Journalisten bisher beworben und vorangetrieben wird, werden demokratische Prinzipien verletzt. Dazu kommt der Eindruck, dass ein weisungsgebundener Geheimdienst gegen politische Konkurrenten instrumentalisiert werden könnte. Das ganze „offizielle“ Vorgehen bezüglich eines AfD-Verbots muss dringend auf seine Seriosität überprüft werden, da kann das aktuelle Urteil für eine Denkpause sorgen.
Dass der „Kampf gegen Rechts“ in seiner praktizierten unseriösen Form zusätzlich höchst kontraproduktiv ist und diese Art des Vorgehens die AfD indirekt immer stärker macht, ist ein weiterer Aspekt, aber hier nicht der entscheidende: Es geht vor allem um demokratische Grundsätze wie die Gleichbehandlung im politischen Meinungskampf, unabhängig von konkreten politischen Inhalten.
… Alles vom 27.2.2026 von Tobias Riegel bitte lesen auf
https://www.nachdenkseiten.de/?p=146917
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(6) Anwalt Ralf Höcker: Damit ist ein Verbot der AfD nicht mehr denkbar. Es ist vom Tisch
RA Höcker kommentiert via X den Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts: „Es handelt sich um ein Eilverfahren, aber die Begründung ist deutlich und ganz entscheidend.“

… Alles vom 26.2.2026 bitte lesen auf
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/anwalt-ralf-hoecker-damit-ist-ein-verbot-der-afd-nicht-mehr-denkbar-es-ist-vom-tisch
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(7) Verwaltungsgericht kriminalisiert den Diskurs: Wer ein Kopftuchverbot in Schulen fordert, ist Verfassungsfeind
Das Verwaltungsgericht Köln hat die AfD vor dem Verfassungsschutz in Schutz genommen. Gleichzeitig bewertet das Gericht eine Forderung als verfassungsfeindlich: ein Kopftuchverbot in Schulen. Doch diese Rechtsauffassung bedroht den demokratischen Diskurs.

Im Programm der AfD für die Bundestagswahl 2025 stand dazu nur dieser eine Satz: „Wir fordern ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen und insbesondere in Schulen nach dem Vorbild anderer europäischer Länder.“ Wie es gesetzlich ausgestaltet werden soll, ließ die Partei offen. Diesen Satz im Wahlprogramm bewerten die Kölner Verwaltungsrichter nun als „offen diskriminierende Forderung“ und offenkundig verfassungswidrig.

Die Absolutheit, mit der die Kölner Verwaltungsrichter hier eine grob formulierte Forderung aus dem Wahlprogramm der AfD als verfassungsfeindlich erklären, wirft Fragen auf. Erlaubt es das Grundgesetz wirklich nicht, über ein Kopftuchverbot an Schulen zumindest nachzudenken und im demokratischen Prozess darüber zu diskutieren? Es mag gute Gründe geben, die gegen ein solches generelles Verbot sprechen, aber ist jeder, der sich dafür einsetzt, wirklich ein Fall für den Verfassungsschutz?
… Alles vom 27.2.2026 von Daniel Gräber bitte lesen auf
https://apollo-news.net/verwaltungsgericht-kriminalisiert-den-diskurs-wer-ein-kopftuchverbot-in-schulen-fordert-ist-verfassungsfeind/

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(8) Indubio: AfD – gesichert was?
Was ist die AfD denn nun gesichert? Gerd Buurmann spricht mit seinen Gästen über politische Inszenierung, und die Frage eines möglichen AfD-Verbots. Zu Gast sind Joana Cotar, ehemalige Bundestagsabgeordnete und Autorin von „Inside Bundestag“, sowie Artur Abramovic, Vorsitzender der Bundesvereinigung Juden in der AfD und Autor des Buchs „Ahasvers Heimkehr“.
Ebenfalls zugeschaltet ist der Anwalt Christian Conrad, der erklärt, was es bedeutet, dass das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig untersagt hat, die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzuordnen.https://www.youtube.com/watch?v=cD8appb4Sco

… Alles vom 1.3.2026 bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/indubio_afd_gesichert_was

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