Kulturkampf-D

Home >Kultur >Leitkultur >Migration >Kulturkampf >Landnahme >Kulturkampf-D

Jüterborg in Brandenburg 29.1.2026: Remigration braucht Diskussionskultur

 

Verwaltungsgericht Köln: Verbot von Muezzinruf und Kopftuch gegen Menschenwürde
Welche AfD-Forderungen widersprechen nun aber in menschenwürdewidriger Weise den Grundrechten der Glaubensfreiheit und der ungestörten Religionsausübung?
Textauszug des Gerichtsurteils zur Aufhebung  AfD gesichert-rechtsextrem:
„In das Bundestagswahlprogramm 2025 der Antragstellerin (also der AfD) wurden zumindest zwei konkrete Forderungen im Sinne einer Diskriminierung von Personen islamischen Glaubens aufgenommen. So sind nach dem Bundestagswahlprogramm der Antragstellerin ‚der Bau von Minaretten und der Muezzinruf […] zu untersagen’ und ein ‚Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen und insbesondere in Schulen nach dem Vorbild anderer europäischer Länder’ anzustreben. Diese Forderungen aus dem Bundestagswahlprogramm 2025 der Antragstellerin berühren die verfassungsrechtlich gewährleistete Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens, da diese im Sinne einer geschlossenen Gruppe besonderen Verbotsregeln unterworfen werden sollen, welche auf Personen außerhalb dieser Gruppe keine Anwendung finden. Der dahingehend bestehende starke Verdacht wird auch durch der Antragstellerin zurechenbare abwertende Äußerungen begründet, die kein konkretes Ziel benennen, aber zu dem Schluss nötigen, dass auch deutsche Staatsangehörige islamischen Glaubens nicht als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft angesehen werden.”

Das Grundgesetz schützt also angeblich religiös begründete Praktiken wie den Muezzinruf und das Kopftuch, die beide die Unterwerfung unter den einzigen wahren Gott fordern bzw. bezeugen und überdies die kulturelle Nichtzugehörigkeit derer, die diesem Ruf folgen und das Tuch tragen, zu den ursprünglichen Bewohnern Deutschlands signalisieren, seien es nun Christen, Juden oder Heiden. Eine kopftuchtragende Frau teilt ihrer Umwelt mit, dass sie (in 99,9 Prozent der Fälle) für Un- bzw. Falschgläubige als Partnerin nicht in Frage kommt und nur muslimische Kinder gebären will; der Muezzin seinerseits verkündet, dass es keinen Gott außer Allah gibt und Mohammed sein Prophet ist; wer das anders sieht, wird im Hörbereich dieser frommen Melismen und exkludierenden Portamenti früher oder später Probleme bekommen. Es gibt keinen Ort der Welt, wo der Muezzin regelmäßig zum Gebet jodelt und zugleich unveräußerliche Grundrechte gelten, wo Gewaltenteilung herrscht und die Frauen den Männern gleichberechtigt sind.
Markiert die Verhüllung der Frauen eine optische Landnahme, so durchdringt der exotische Muezzinruf erobernd den akustischen Raum.

Wer nun, mitten in Europa, versucht, diese theokratische Bewegung wenigstens an der Verbreitung ihrer Machtanspruchssymbole zu hindern, ist also nach neuester bundesdeutscher Rechtsauffassung ein Verfassungsfeind. Das Grundgesetz gebietet folglich seinem immer mehr, aber grundgesetzkonform in Auflösung begriffenen einstigen Souverän, die Ausbreitung des Islam, mit all den entzückenden Begleiterscheinungen wie etwa dem zunehmenden Missionierungsmobbing und erzwungenen Ramadanmithungern an den Schulen, beflissen hinzunehmen und nach Kräften zu fördern. Die Frage, ob Minarett und Muezzin für die private Praktizierung des islamischen Glaubens tatsächlich notwendig sind, schert die Bundesregierung so wenig wie die nach der Kompatibilität dieser sogenannten Religion mit dem Hl. Grundgesetz. Vielmehr biwakiert der Parteienstaat hinter der Rechtsauffassung, Islam und Christentum seien ebenbürtig und in jedem Detail als gleichwertig zu behandeln, obwohl das Christentum die Voraussetzung des westlichen Verständnisses von Individualität, Recht und Freiheit ist, während der Islam mit dieser Trias nichts an der Takke hat, im Gegenteil. Zwar schützt der Islam nirgends auf der Welt das säkulare Recht, aber das säkulare Recht schützt den Islam.

Mit anderen Worten: Deutsche Juristen und Politiker verstehen das Grundgesetz inzwischen als einen Mechanismus der nationalen, kulturellen und zivilisatorischen Selbstzerstörung und behandeln jeden, der sich politisch organisiert, um dieser Selbstzerstörung Einhalt zu gebieten, als Verfassungsfeind. Ich bin geneigt, das teuflisch zu finden.
… Alles vom 28.2.2026 von Michael Klonovsky bitte lesen auf
https://www.klonovsky.de/2026/02/28-februar-2026/