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- Wie Karlsruhe die Grundrechte dem Klimawahn opfert (25.3.2026)
- Klimavorhersagen und Klimaschulden: Wirkungslos (13.4.2025)
- Aus Grundrechte-Verfassung wird Transformations-Verfassung (27.10.2024)
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„Klima first“:
Die sog. „Bekämpfung des Klimawandels“ hat Vorrang in Politik und Gesellschaft – laut Beschluß der Ampel-Regierung sowie Attest des BVerfG als höchsten Gerichts.
Abweichende Meinungen, Kritik, Protest und Skepsis sind nicht sonderlich erwünscht.
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Wie Karlsruhe die Grundrechte dem Klimawahn opfert
Der Klimabeschluss von 2021 ist kein Rechtsakt, sondern Ideologie in Robe. Und er droht, Autofahren, Fliegen, Heizen und Fleisch essen zur „unzulässigen Freiheitsbetätigung“ zu machen.
In seinem berüchtigten Klimabeschluss vom 24. März 2021 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass das 2-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens von Deutschland eingehalten werden muss, besser noch maximal 1,5 Grad globale Temperaturerhöhung seit dem Ende der Kleinen Eiszeit.
Das Gericht berief sich auf den „Sachverständigenrat für Umweltfragen“ der Bundesregierung, in dem nur Prof. Wolfgang Lucht mit fundierten physikalischen Kenntnissen aufwarten kann. Er hat eine leitende Funktion im Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) inne, dem einflussreichsten Klima-Institut der Welt, auf das wir noch zu sprechen kommen.
Mit Josef Settele gibt es auch einen Biologen im Sachverständigenrat, der wissen sollte, dass Pflanzen bei erhöhtem Kohlendioxid (CO2)-Gehalt besser wachsen und weniger Wasser benötigen und deshalb die Erde in den letzten Jahrzehnten grüner geworden ist.
Die Medizinerin Claudia Hornberg sollte wissen, dass in allen Ländern mehr Menschen durch Kälte als durch Hitze sterben, in Europa fünf- bis zehnmal so viele.
Die Wirtschaftsprofessorin im Rat ist Claudia Kemfert, die schon oft durch absurde Behauptungen („es gibt Speicher noch und nöcher“) auffiel. Sie sollte wissen, dass kostengünstige und zuverlässig verfügbare Energie eine wesentliche Voraussetzung für Wohlstand und letztlich für die Stabilität einer Gesellschaft ist.
Alle wissen natürlich, dass Deutschlands Anteil am globalen Ausstoß von „Treibhausgasen“ nur etwa 1 Prozent ist und ein sofortiger Stopp der Emissionen keinen Einfluss auf das Klima hätte, schon deshalb, weil der jährliche Zuwachs an Emissionen in China so groß ist wie die Gesamtemissionen Deutschlands. Aber es ging ja nicht um objektive Abwägungen, sonst hätte man den Beschluss nicht von Gabriele Britz entwerfen lassen, die mit einem Politiker der Partei Die Grünen verheiratet ist.
Dass der vorsitzende Richter Stephan Harbarth bis zu seiner Berufung ans Verfassungsgericht über keinerlei Erfahrung als Richter verfügte, sondern Mitglied des CDU-Bundesvorstands und stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter Angela Merkel war, ist sicher nur Zufall. Ebenso, dass er in der Kanzlei Shearman & Stirling Miteigentümer war, in der Cum-Ex, der größte Steuerbetrug der deutschen Geschichte, zur juristischen Reife gebracht wurde.
Wörtlich heißt es im Beschluss: „Geht das … CO2-Budget zur Neige, dürfen Verhaltensweisen, die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden sind, nur noch zugelassen werden, soweit sich die entsprechenden Grundrechte in der Abwägung mit dem Klimaschutz durchsetzen können. Dabei nimmt das relative Gewicht der Freiheitsbetätigung bei fortschreitendem Klimawandel … immer weiter ab.“
Und weiter: „Auf der Grundlage der Zahlen des IPCC hat der Sachverständigenrat für das Ziel, den Anstieg der mittleren Erdtemperatur … auf 1,75 °C zu begrenzen, ein ab 2020 verbleibendes konkretes nationales Restbudget von 6,7 Gigatonnen [CO2] ermittelt.“
Dieses Restbudget ist bereits zur Hälfte aufgebraucht und voraussichtlich 2032 vollständig. Welche „Freiheitsbetätigung“ wird dann noch möglich sein?
Autofahren, in den Urlaub fliegen, Fleisch essen und mit Gas oder Öl heizen sicher nicht, falls nicht vorher wesentliche Gesetze geändert werden, wozu die seit 2021 beteiligten Regierungsparteien aber nicht willens sind, sonst hätten sie es längst gemacht.
Im Gegenteil, sie haben nach dem Beschluss die CO2-ärmsten Stromerzeuger, bestehende Kernkraftwerke, mutwillig zerstört. Die EU-Kommission und viele andere haben das als „strategischen Fehler“ bezeichnet. Kanzler Merz hält dieses Element der laut Wall Street Journal „dümmsten Energiepolitik der Welt“ für unumkehrbar. Das ist natürlich genauso gelogen wie viele seiner Wahlversprechen.
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Fazit: Vertrauen Sie keinen abhängigen Wissenschaftlern in Klimafragen. Und wie Ben Bradlee sagte, der Chefredakteur der Washington Post während der Watgergate-Affäre: „Glauben Sie nie etwas, was Ihre Regierung sagt“, denn sie will nur Ihr Bestes: Ihr Geld und Ihre Freiheit.
… Alles vom 25.3.2026 von Dr. Bernd Fleischmann bitte lesen auf
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/wie-karlsruhe-die-grundrechte-dem-klimawahn-opfert
Klimavorhersagen und Klimaschulden: Wirkungslos
„Sämtliche Klimavorhersagen haben nur eines bewiesen: je drastischer, um so falscher. Wetterkatastrophen werden liebend gern zu Klimakatastrophen umgedeutet und neue hinzugedichtet. Solcherart Kalkulationen erzeugen Aufsehen und sorgen für die noch verbliebenen Wählerstimmen. (…)
Grün hat sich in puncto ‘Klimaschutz’ mit der Aufnahme eines Sonderschuldenpaketes in Höhe von 100.000.000.000 Euro durchgesetzt. Was bewirken die für den Klimaschutz? Für das Klima lautet die Antwort: Nichts. Für die Umverteilung von unten nach oben lautet sie: Eine Menge. So viel steht fest.“
Gerald Wolf, emeritierter Professor für medizinische Neurobiologie an der Uni Magdeburg, auf dem Blog Achgut.com am 13. April 2025
