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Ablehnung des ethnischen Volksbegriffs
Es widerspricht dem Grundgesetz, ist also nicht verfassungsgemäß, einen Menschen aufgrund des ethnischen – man liest auch ethnisch-kulturellen und ethnisch-abstammungsmäßigen – Volksbegriffs zu benachteiligen. So zum Beispiel (Quelle: BfV) „deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertig“ zu behandeln.
Alle in den Parlamenten vertretenen Parteien wie AfD, CDU, FDP, FreieWähler, Grüne, Linke und SPD lehnen derlei Ungleichbehandlung in ihren Parteiprogrammen ab. Die AfD hat hierzu sogar zusätzlich am 18.1.2021 die „Erklärung zum deutschen Staatsvolks und zur deutschen Identität“ https://www.afd.de/staatsvolk/ veröffentlicht.
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Es verletzt das im Grundgesetz verankerte Demokratie- und Menschenwürdeprinzip, zwischen Paß- und Abstammungsdeutschen zu differenzieren, d.h. eine Person mit Migrationshintergrund gegenüber einer Person ohne Migrationshintergrund zu diskriminieren. Der ethnisch-kulturelle Volksbegriff an sich ist nicht das Problem, sondern allein seine Anwendung zum Zweck der Diskriminierung. Alle Deutschen sind gleich zu behandeln.
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Volksbegriff, Land ohne Volk, „No Border, no Nation“-Ideologie, Siedlungsgebiet
Roland Tichy: Im Umgang mit der AfD macht sich dieser Staat lächerlich
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Im „Gutachten“ des Verfassungsschutzes wird aber eine politische Grundsatzfrage exekutiert, die so nie formuliert und schon gar nicht in einer Abstimmung entschieden wurde. Der Inlandsgeheimdienst sieht in jedem, der „Volk“ in Zusammenhang mit einer historisch hergeleiteten, also gewachsenen Kultur stellt, einen Verfassungsfeind. Ein deutsches Volk darf es nicht geben, weil es doch durch millionenhafte Zuwanderung verändert wurde, wobei auch dieser Sachverhalt schon nicht beschrieben werden darf.
Land ohne Volk
Unbestritten ist das deutsche Volk aus vielerlei Völkern zusammengewachsen und wird sich auch in Zukunft verändern – und ist doch irgendwie anders als, sagen wir, das amerikanische, französische oder somalische Staatsvolk. Oder das kurdische. Oder das türkische. Jede Nation wird gefeiert, nur die deutsche rückt in die Nähe eines Straftatbestandes. Es gibt Minderheitenrechte für Sorben und Dänen. Da wird der ethnisch-kulturelle Volksbegriff gefeiert. Nur die Benennung „das deutsche Volk“ gilt als grundgesetzfeindlich. Als Extremist wird verfolgt, wer von einem historisch gewachsenen Volk spricht.
Genau hier kippt das Lächerliche ins Bedrohliche. Dieser Zusammenhang darf nicht formuliert werden, weil er die Absicht in Frage stellt, dass Deutschland eine Art Siedlungsgebiet ist oder werden soll, in dem jeder, der die Grenze überschreitet, sofort gleiche Rechte wie die Einheimischen besitzt, oder wie Bundeskanzlerin Merkel formulierte: „Die, die schon länger hier leben“. Für die SPD-hörige Friedrich-Ebert Stiftung ist jeder, der nicht von „Neu-Hinzukommenden“ https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/ampel-auslaenderfeindlichkeit-zuwanderung-einwanderung-integration/ spricht, schon nazi-verdächtig. Auf dem Landesparteitag der CDU Mecklenburg-Vorpommern im Februar 2017 formulierte Angela Merkel den Schlüsselsatz: „Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.“
Diese Formulierung wird jetzt exekutiert, gegen jeden, der dagegen verstößt: Publizisten, Wissenschaftler, und eben die AfD. Das widerspricht zwar dem Grundgesetz, wie beispielsweise Josef Kraus nachgezählt hat, denn im Grundgesetz kommt »Volk« 12-mal und als Kompositum 32-mal vor. Das »deutsche Volk« 7-mal.
Laut der Artikel 56 und 64 leisten Bundespräsident, Bundeskanzler und Bundesminister beim Amtsantritt den Eid: »Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)« In Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes steht: »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.« Nicht von den Parteien, nicht von einem Konglomerat namens »Bevölkerung«. Das Volk ist der Souverän, nicht eine »Zivilgesellschaft« als Konvolut aller möglichen NGOs, die vom Staat mäzenatenhaft ausgehalten werden.
Bis 2003 galt gar folgende Regel für „deutsche Volkszugehörigkeit“ https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text: Deutscher Volkszugehöriger im Sinne des § 6 BVFG ist, wer sich „seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt. hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird. Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum setzt das Bewußtsein und den Willen voraus, selbst Deutscher zu sein und keinem anderen Volke anzugehören. Dieses Bekenntnis muß durch ein Verhalten für Dritte wahrnehmbar verbindlich kundgetan sein. Eine deutschfreundliche Einstellung allein reicht nicht aus, um ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum anzunehmen.“
„Jetzt sind sie halt hier“
Millionen von Flüchtlingen, Vertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern wurde bis zur Aufhebung 2003 die deutsche Staatsangehörigkeit zuerkannt. Vielleicht sind die Formulierungen nicht mehr ganz zeitgemäß – aber ist es „verfassungsfeindlich“, von einem deutschen Volk zu sprechen? Und wenn es diese „Volkszugehörigkeit“ nicht mehr gibt: Faktisch wurde sie erweitert auf jeden, der die Grenze überschreitet, denn „jetzt sind sie halt hier“, um mit dem Schnodderdeutsch von Merkel die Umwälzung zu beschreiben, die über uns hinweg rollt.
Merkel und ihr Fritzchen das vorher Olaf hieß, folgen einer Vision, dass Deutschland leben könne nach dem Prinzip „no border, no nation“. Als Besiedlungsgebiet unter Verwaltung der EU-Behörden in Brüssel und ihrer diversen Außenstellen in Berlin mit einem Bundestag mit nur noch folkloristischer Bedeutungslosigkeit. Das Volk, das sie gewählt hat, wollen diese Parteien nicht mehr. Ein anderes soll es sein, irgendwie unbestimmt, ohne Geschichte, Tradition, Wurzeln. Nun ja, kann man fordern.
Unerträglich aber ist: Neuerdings wird jeder, der sich dem widersetzt, als Verfassungsfeind abgestempelt. Unter dem Vorwand, die Demokratie zu verteidigen, wird die Demokratie abgeschafft, die No-Border-Ideologie als unangreifbar und als allgemein verpflichtend erklärt. Und viele machen mit. Natürlich fordert der ARD-Funktionär Georg Restle, dass die AfD jetzt aus der Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender komplett ausgeblendet werden soll – nicht nur wie bisher aus den Talkshows, auch aus den Nachrichten.
Selbstverständlich steht am Straßenrand der rotgrüne Denunziant bereit und zeigt Autofahrer an, wie im vorigen Sommer in Magdeburg das Lied „L’Amour Toujours“ mit der neu unterlegten Zeile „Deutschland den Deutschen“ abspielen – und sogar mitsingen? Die Sänger werden angehalten, durchsucht und mit einem Strafverfahren wegen „Volksverhetzung“ überzogen. Die jungen Partygänger, die dieses Lied in der Pony-Bar auf Sylt gegrölt haben, wurden von einem aufgebrachten Medienmob und Politikern öffentlich in ihrer Existenz zerstört, ihr Ruf ruiniert – und dieser Tage freigesprochen.
Ein Gericht hat festgestellt, dass solche Aussagen unsympathisch erscheinen mögen, aber von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Die Meldung darüber wurde, wenn überhaupt, schmallippig und mit kleinstmöglichen Lettern gedruckt. Klar, es passt nicht in das politische Medienbild. Und selbsdochfreilich beten die großen Kirchen nach, was der Staat als ihr Steuereintreiber von ihnen verlangt; diskutiert wird nur noch unter Gleichgesinnten. Die Abschottung der Blase ist perfekt.
Nun marschieren die Deutschen, die es so doch gar nicht geben darf, wieder mit festem Schritt und Tritt im Takt der neuen rotgrünen Ideologie, die jetzt auch die der CDU/CSU ist. Und jeder, der sich dem widersetzt, ist ein Verfassungsfeind. Die niedrigsten Instinkte werden wieder zur parlamentarischen Tugend erklärt: Denunziation am Straßenrand, die Verfolgung Andersdenkender, das Ausschalten von Opposition mit Geschäftsordnungtricks, die parteipolitische Instrumentalisierung der Justiz, wo sich allerdings immer noch mutige Richter dagegen wehren, dass ihnen die Paragraphen im Mund umgedreht werden. Ein Staat delegitimiert sich selbst und seine Vertreter sind sich ihrer Lächerlichkeit nicht einmal bewusst.
Das geht jeden an, der noch Wert auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie legt und den ursprünglichen Staat verteidigen will. Ob das gut geht? Möglicherweise hat Nancy Faeser ein böses Erbe hinterlassen. Die Methoden, mit denen der dem Innenministerium unterstehende Inlandsgeheimdienst arbeitet, wurden transparent. Ebenso die Begründung, derentwegen die AfD verfolgt wird: Das Fremde wird gefeiert, das Eigene, Gewachsene, aus verschiedenen Herkünften Zusammengewachsene soll sich unterwerfen, bedingungslos jedem Neu-Hinzukommenden.
Die „No Border, no Nation-Ideologie“ soll als Staatsraison durchgeprügelt werden. Integration wird aufgegeben, will die künftige „Gesellschaftsministerin“ Karin Prien: „Die große Kunst wird sein, die unterschiedlichen Kulturen, die es im Kita- und im Schulbereich gibt, miteinander zu versöhnen.“ Versöhnt müssen die unversöhnlichen Deutschen werden. Integration war gestern, https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/staat-umgang-afd/ heute geht es um die Desintegration der Deutschen, wie überhaupt deutsche Kultur und deutsche Geschichte zu Randerscheinungen werden.
Vielleicht wird man Innenministerin Nancy Faeser und ihrem Inlandsgeheimdienst noch einmal dankbar sein, diese Vorhaben schonungslos offengelegt zu haben. Unübersehbar für jeden, der sehen will.
… Alles vom 4.5.2025 von Roland Tichy bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/staat-umgang-afd/
