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Boehme-Neßler: Angstpolitik – „Das endet in Unfreiheit“
Interview: Steuert Deutschland auf das Ende der Demokratie zu? Davor warnt der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler. In seinem Buch „Angstpolitik“ diagnostiziert er, wie wir uns zum „Einschüchterungsstaat“ wandeln
Moritz Schwarz
Herr Professor Boehme-Neßler, was ist „Angstpolitik“?
Volker Boehme-Neßler: Angstpolitik meint, dass der Staat Einschüchterung einsetzt, um das Verhalten der Bürger zu steuern – auch in der Demokratie, auch in Deutschland.
„Auch“?
Boehme-Neßler: Einschüchterung ist ein probates Mittel autoritärer Staaten und Diktaturen. In Demokratien hat sie nichts verloren.
Dann ist Ihr Vorwurf starker Tobak.
Boehme-Neßler: In der Tat. Angst wird seit Jahrtausenden als Mittel politischer Steuerung eingesetzt. Menschen, die sich fürchten, denken weniger kritisch nach und folgen der Autorität bereitwilliger. So darf eine Demokratie mit ihren Bürgern auf keinen Fall umgehen.
Aber ist Angst nicht ein normales Element des demokratischen Diskurses? Wenn eine Partei oder die Regierung ein Problem erkennt, ist es doch ihre Aufgabe, vor den Folgen zu warnen, also „Angst zu machen“. Beispiel: Umweltverschmutzung führt zu sinkender Lebensqualität, Krankheit und Tod, oder Masseneinwanderung zu mehr Kriminalität, sozialer Überlastung, kulturellen Konflikten und Verlust von Heimat.
Boehme-Neßler: Natürlich. Aber Informieren und Warnen ist nicht: Angst machen. Selbstverständlich muss eine demokratische Regierung ihre Bürger vor Bedrohungen warnen. Dazu gehört auch, bedrohliche Fakten zu benennen. Aber was wir hier erleben, ist etwas anderes: das ideologiegetriebene Konstruieren von Scheingefahren, um die Bevölkerung permanent im Alarmzustand zu halten.
Zum Beispiel?
Boehme-Neßler: Erinnern Sie sich an Corona. Die Bedrohungssituation war neu. Das Virus war gefährlich. Doch um so wichtiger wäre es gewesen, vernünftig darauf zu reagieren und die Bürger auf Grundlage rationaler Informationen zu besonnenem, eigenverantwortlichem Handeln zu motivieren. Stattdessen aber hat die Politik von Anfang an auf das Erzeugen zusätzlicher, irrationaler Angst gesetzt, hat dramatisiert und gelogen in dem Bestreben, das Angstniveau permanent hoch zu halten. „Follow the Science“ hat man propagiert, getan hat man das Gegenteil.
Für Sie wurzelt die heutige „Angstpolitik“ also in der damaligen Coronapolitik.
Boehme-Neßler: Ich halte sie für deren fortdauernde Spätfolge. Zum einen, weil die damals erzeugte Angst bei den Menschen weiterwirkt, die Einschüchterung während Corona sich bei vielen verfestigt hat und zu einem grundlegenden Verhaltenszug geworden ist. Zum anderen, weil die Politik damals gelernt hat, wie erfolgreich Angstpolitik ist – und seitdem Geschmack daran findet.
Hat dieser Prozess wirklich erst mit Corona begonnen?
Boehme-Neßler: Damals wurde er in aller Härte und Klarheit deutlich, aber den Anfang würde ich zeitlich früher setzen. Denn die Entwicklung hin zu Angstpolitik und Einschüchterungsstaat beginnt millimeterweise und reicht im Grunde bis 2015 zurück, bis zur Migrationskrise und der Silvesternacht auf der Kölner Domplatte. Ich kenne selbst zwei Frauen, die die Vorfälle dort miterlebt haben. Das war ungeheuerlich und traumatisch. Noch schlimmer ist, was hinterher passierte, nämlich dass die Ereignisse totgeschwiegen wurden. Das ist etwas, was in der Demokratie nicht passieren darf, denn diese lebt vom offenen Dialog. Doch über die Geschehnisse zu reden war von Beginn an fast nicht möglich. Medien und Politik haben verschwiegen, vertuscht und kleingeredet. Opfer und Kritiker, die darüber reden wollten, wurden ganz schnell als angebliche Ausländerfeinde und Rassisten etikettiert. Sie wurden ausgegrenzt und mundtot gemacht.
Dass es sich beim Umgang mit den Vorgängen um himmelschreiende Missstände handelt, ist unbestritten. Allerdings stellt sich auch hier wieder die Frage, ob das wirklich in die Rubrik Angstpolitik und Einschüchterungsstaat fällt. Denn so übel es ist, als Ausländerfeind oder Rassist diffamiert zu werden, ist das nun nicht einmal Teil der Meinungsfreiheit?
Boehme-Neßler: Es war aber der Staat, der diffamiert und ausgrenzt. Der Staat kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Er ist für das Allgemeinwohl zuständig und hat nicht, wie die Bürger, das Recht auf individuelle Freiheiten. Mein Nachbar darf mich als Ausländerfeind beschimpfen, der Staat aber nicht. Als Bürger darf ich im Rahmen der Meinungsfreiheit auch verfassungswidrigen Unsinn äußern. Vertreter des Staates dürfen das selbstverständlich nicht. Sie müssen neutral sein und die Freiheitsrechte aller Bürger respektieren. Das war zum Beispiel der Hintergrund bei der Debatte, ob Daniel Günther bei seinen viel kritisierten Äußerungen im Januar bei Markus Lanz als einfacher Politiker, als Bürger oder als Ministerpräsident gesprochen hat. Abgesehen davon: Daniel Günthers Auftritt ist ein Beispiel dafür, wie die Politik den ab 2015 erlernten Mechanismus der Angstpolitik verinnerlicht hat und jetzt auf neue Themen anwendet: Nun geht es um die Furcht vor „Hass und Hetze“, rechten Parteien, einem Angriff Putins oder der Klimakatastrophe. Dabei gilt für unsere Verfassung: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Inwiefern ist das denn ein Widerspruch?
Boehme-Neßler: Der Staat hat vor allem anderen die Menschenwürde zu achten. Er darf den Menschen niemals, wirklich niemals zum Objekt seines Handelns machen. Stattdessen muss der Bürger stets Subjekt sein, er ist Partner auf Augenhöhe und kein Untertan. Den Bürger durch Angstpolitik einzuschüchtern, macht ihn aber zum Objekt und verletzt die Menschenwürde.
Aber Objekt ist der Bürger doch bis zu einem gewissen Grade auch in der Demokratie, denn auch hier ist er der Gewalt des Staates unterworfen: Oder versuchen Sie mal, sich gegen Gesetze aufzulehnen, sich der Wehrpflicht, dem Finanzamt oder auch nur der Rundfunkgebühr zu entziehen. Und das ist auch kein Wunder, ist der Unterschied zwischen Diktatur und Demokratie schließlich nicht die Abschaffung des staatlichen Gewaltmonopols, sondern „nur“, dass dieses nun demokratisch legitimiert und rechtlich eingehegt ist.
Boehme-Neßler: Das ist aber doch entscheidend. Es ist ein Unterschied, ob man das Gewaltmonopol umsetzt, indem man die Bürger so einschüchtert, dass ihnen nichts anderes mehr übrigbleibt, als zu gehorchen, oder ob das in Gestalt vernünftiger Regeln geschieht, über die die Bürger in Debatten und Wahlen mitentscheiden und die sie sogar vor Gericht überprüfen lassen können. Einschüchtern oder frei und demokratisch debattieren – das ist die Alternative. Viel zu oft wird der Bürger hierzulande eingeschüchtert. „Wer die Ukraine nicht unterstützt, ist schuld, wenn der Russe in Kürze vor Berlin steht!“ Wer etwa dieses Narrativ propagiert, verhindert die sachliche, vernünftige Debatte, die nötig wäre.
Auch wenn ein russischer Einmarsch sehr unwahrscheinlich ist, niemand weiß, ob ein Fall der Ukraine nicht doch einen Prozess auslöst, an dessen Ende man in Moskau Pläne für weitere Eroberungen schmiedet. Ebenso wie nicht auszuschließen ist, dass eine Unterstützung der Ukraine bis zur Niederlage Putins, diesen am Ende nicht zum Einsatz taktischer Atomwaffen aus Verzweiflung animiert. Gehören also nicht auch solche Extrempositionen zu einer freien Debatte?
Boehme-Neßler: Selbstverständlich! Wir sehen in allen großen politischen Fragen aber keine Debatten. Politik und große Teile der Medien verkünden herrschende Meinungen und Narrative, die verbindlich sind. Wer widerspricht, wird stigmatisiert und ausgegrenzt: als Putin-Troll, als Klimaleugner, als Ausländerfeind, als Nazi. Das schüchtert ein und würgt eine freie Debatte ab.
Allerdings beschränkt sich die von Ihnen beschriebene „Angstpolitik“ nicht auf den Einsatz von Narrativen.
Boehme-Neßler: Nein, auch wenn Narrative sehr wirkmächtig sind. Der Staat schüchtert auch durch sein Handeln ein. Ein Beispiel: Sie dürfen den Bundeskanzler natürlich „Pinocchio“ nennen, als kritische Anspielung auf seine gebrochenen Wahlversprechen. Das garantiert die Meinungsfreiheit. Man darf in einer Demokratie die Macht nicht nur kritisieren, man soll sie sogar kritisieren – auch heftig, satirisch, polemisch. Dass der Staat darauf mit Polizei reagiert und Hausdurchsuchungen drohen, ist völlig unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Einschüchterung pur. Wer als normaler Bürger mit derart drastischen Maßnahmen konfrontiert ist, bekommt in der Regel einen Schock. Es ist auch ein Schockerlebnis für die Beobachter. Viele werden daraus einen ängstlichen Schluss ziehen: „Oh Gott, wenn ich die Macht kritisiere, blüht mir das gleiche!“ Und werden sich daraufhin mit Kritik zurückhalten. Bürger wegen berechtigter, ja notwendiger Machtkritik in Angst und Schrecken zu versetzen, sprengt den demokratischen Rahmen ganz eklatant.
Das heißt, „Angstpolitik“ ist eben nicht nur einfach eine Politik, sondern deformiert den Staat?
Boehme-Neßler: So ist es. Sie deformiert alles: den Diskurs, die Bürger, den Staat. Angstpolitik wird sogar institutionell verfestigt. Es werden immer mehr staatliche oder parastaatliche Organisationen geschaffen mit der Aufgabe, Meinungsäußerungen der Bürger zu kontrollieren. Meldestellen, nämlich Institutionen, die die öffentliche Debatte systematisch nach missliebigen Meinungen durchleuchten. Wohlgemerkt: Es geht um Meinungen, die von der Meinungsfreiheit geschützt sind. Meinungen, die strafrechtlich relevant sind, werden ja schon von der Justiz verfolgt. Es sind also Institutionen, die den Korridor der zulässigen Meinungen systematisch enger machen.
Sind diese Meldestellen verfassungswidrig?
Boehme-Neßler: Ja.
Warum?
Boehme-Neßler: Natürlich darf ein Rechtsstaat Meinungsäußerungen, die etwa den Tatbestand der Verleumdung, Beleidigung oder Volksverhetzung erfüllen, strafrechtlich verfolgen. Etwas völlig anderes ist es aber, die öffentliche Debatte proaktiv zu durchkämmen, um sie präventiv einzuschränken. Das widerspricht dem Demokratiegrundsatz des Grundgesetzes.
Inwiefern?
Boehme-Neßler: Ganz einfach: Demokratie funktioniert ohne freien Meinungsaustausch nicht. Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Demokratie.
Das klingt allerdings ziemlich allgemein. Muss man zum Nachweis einer Grundgesetzwidrigkeit nicht eine konkrete Norm benennen und darlegen, inwiefern das Geschehen sie ganz konkret verletzt?
Boehme-Neßler: Selbstverständlich. Eine habe ich schon genannt, nämlich „die Würde des Menschen ist unantastbar“ in Artikel 1. Wenn der Staat Meldestellen fördert, verletzt er mittelbar die Meinungsfreiheit in Artikel 5, Absatz 1. Artikel 20, Absatz 2 dagegen definiert den Demokratie-grundsatz, wonach alle Macht vom Volk ausgeht – vom Volk, nicht vom Staat, Punkt! Dass der Staat das Volk, also den Souverän, einschüchtert, verletzt diese Rollenverteilung im Kern. Denn damit beginnt er, die Macht zu übernehmen, die das Grundgesetz dem Volk zuschreibt.
Aber die meisten Meldestellen sind doch privat organisiert.
Boehme-Neßler: Es gibt auch staatliche. Das Meldeportal „Hessen gegen Hetze“ etwa gehört zum Innenministerium in Wiesbaden. Private haben natürlich größere Freiräume. Sie dürfen melden und denunzieren, wen sie wollen – im Rahmen der strafrechtlichen Grenzen. Aber der Staat darf das nicht finanzieren – und das tut er in ganz erheblichem Umfang.
Warum gibt es dann die Förderung dieser Stellen noch?
Boehme-Neßler: Weil maßgebliche Teile der Politik eine Angstpolitik betreiben wollen und Meldestellen ein gutes Instrument dafür sind. Ich meine aber, dass ein Ende solcher Förderung vor dem Bundesverfassungsgericht durchgesetzt werden könnte. Der Staat muss die politische Ordnung so organisieren, dass die Grundrechte möglichst viel Wirkung entfalten. Er darf sie nicht so organisieren, dass die Freiheiten der Bürger immer stärker eingeschränkt werden. Juristen sprechen von der objektiven Schutzwirkung der Grundrechte.
Wenn das dagegen so weitergeht. Wo endet das?
Boehme-Neßler: Das endet in der Unfreiheit. Ich höre schon die Beschwichtiger: „Eine Hausdurchsuchung ist kein Weltuntergang und überhaupt hat ein Gericht alles wieder aufgehoben – der Rechtsstaat funktioniert also!“ Ja, er hat oft – keineswegs immer – funktioniert. Aber der Rechtsstaat ist außer Rand und Band, wenn die Justiz Bürger wegen Kritik an der Politik verfolgt. Das überschreitet eine „rote Linie“ der Demokratie. Die Freiheit stirbt zentimeterweise – das ist die Warnung, die wir nicht überhören dürfen. Und Einschüchterungseffekte sind ein schleichendes Gift.
Zum Schluss: Der Verfassungsschutz wird künftig auf die 2021 neu geschaffene Kategorie „Delegitimierung des Staates“ verzichten. Ein gutes Zeichen?
Boehme-Neßler: Auf jeden Fall ist es die viel zu späte Korrektur eines riesigen Fehlers. Was für eine illiberale, verfassungswidrige Idee, berechtigte Machtkritik durch die Bürger als „Delegitimierung des Staates“ zu klassifizieren und vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen! Das passte zur Politik von Faeser, Paus und Haldenwang, die ja auch das Denken und Handeln der Bürger unterhalb der Strafbarkeitsgrenze ins Visier des Staates nehmen wollten. Die Frage ist, ob damit auch das freiheitsfeindliche Denken beendet ist, das zu dieser Kategorie geführt hat? Ich möchte es sehr hoffen, bin aber skeptisch. Die Freiheit liegt in Deutschland nicht im Trend.
… Alles vom 24.4.2026 von Volker Boehme-Neßler bitte lesen in der JF 18/26, Seite 3
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Prof. Dr. Volker Boehme-Neßler lehrt seit 2014 Öffentliches Recht sowie Medien- und Telekommunikationsrecht an der Carl-von-Ossietzky-Universität zu Oldenburg, zuvor Europarecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der HTW Berlin. Geboren wurde er 1962 in Ludwigsburg. Nach seinem Band „Das Ende der Demokratie?“ (2018) ist nun sein neues Buch erschienen: „Angstpolitik. Das Grundgesetz in der Krise – Von den Schrecken der Pandemie zur Versöhnung der Gesellschaft“