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Blick nach Norden übers Eggener Tal von Johannis Breite am 17.11.2006 – leuchtender Herbst

 

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  • Cannabis-Tee als Einschlafmittel (27.10.2025)
  • Pro & Contra: Soll Cannabis wieder verboten werden? (8.10.2025)
  • Cannabis statt Kinder – Lauterbach fördert Cannabis-Rausch und lässt Kinder ohne Medikamente leiden (1.5.2023)
  • Schon aus theoretischer Überlegung ist Cannabis kein gutes Medikament (19.1.2022)
  • Hanfanbau und Cannabis – neu (31.12.2021)
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Cannabisgesetz  Konsum
Die noch von der Ampel-Koalition umgesetzte Teillegalisierung von Cannabis lässt seit 1. April 2024 Kiffen und den Anbau für Volljährige mit vielen Beschränkungen zu. Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen. Aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis, unterwegs dabei haben 25 Gramm. Eine Weitergabe an Dritte ist verboten, auch der Kauf von Cannabis. Vorgeschrieben sind Abstände etwa zu Spielplätzen, Schulen und Sportstätten, der Konsum im Beisein Minderjähriger ist untersagt.
Zulässig sind seit Juli 2024 zudem nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen. Diese dürfen die Ernte an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum abgeben, maximal 50 Gramm im Monat. Für Jugendliche unter 18 ist Cannabis weiter verboten. Die Teillegalisierung war umstritten, laut der ersten Evaluation sehen Wissenschaftler aber keinen dringenden Korrekturbedarf am Gesetz. Die Union drängt gleichwohl auf schärfere Cannabis-Regeln.
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Cannabis-Tee als Einschlafmittel
Cannabis-Tee zum Einschlafen – eine gute Idee, sofern man keine zu starke Dosis nimmt. Denn dann kann das hochgelobte Einschlafmittel furchtbare Wahnvorstellungen bewirken:
Ich fliege mit einer Drohne über eine Menschenansammlung hinweg: Alle haben eine stählerne Brillenhalterung auf dem Kopf, links und rechts fest montiert, nicht abnehmbar. Unter den vielen Menschen entdecke ich auch mich, und plötzlich bin ich unten auf dem Boden und schaue durch das Brillenglas, alles normal: Ich liege auf dem Bett, rechts das Fenster und gegenüber die Türe zur Dusche, links das kleine Fenster, usw. – gewohntes Umfeld.
Plötzlich erscheint im Glas der Brille das Bild einer alpinen Landschaft mit Almhütte, Rinderherde und dem Weg zum Aufstieg. Wie schön. Doch es wird sofort ersetzt durch die Großaufnahme einer Hand, die das Käppchen auf das Ventil eines Fahrradschlauchs dreht. Auch hierbei der viel zu schnelle Wechsel zum Panoramabild eines Mittelmeerstrandes mit Sturm und Getöse, das aber ruckzuck geviertelt wurde durch vier gar nicht dazu passende neue Bildfragmente. Immer neue Bilder in immer kürzerer Zeit

Ich werde verrückt, da ich mit dem Anschauen der Bilder gar nicht nachkomme – durch den schnellen Bilderwechsel.
Ich kann die Bilder auch nicht abschalten. Dem immer neuen Hinschauenmüssen bin ich hilflos ausgeliefert, es überfordert und macht verrückt. Bin ich wahnsinnig?
Zwischendurch kann ich rechts und links am Brillenrand rausblinzeln und sehe das vertraute Bild des halbdunklen Schlafzimmers. Aber das gelingt nur ganz kurz. Dann werde ich wiederum durch immer neue neue Bilder regelrecht bombardiert.
Im Wahn. Immer neue Bilder schießen wie Blitze über die Brille auf mich ein. Verrückt.
Nach fast dreistündiger Leidenszeit gelingt es endlich, einzuschlafen.
Fazit: Nie wieder Cannabis-Tee zum Einschlafen.
27.10.2025

 

Pro & Contra: Soll Cannabis wieder verboten werden?

Pro: Cannabis ist kein Gute-Laune-Stoff, sondern eine Droge mit hohen Risiken. Sie gehört wieder verboten, sagt Michael Saurer.
Peter war problematisch, ein Störenfried im Unterricht, der bald die Schule verlassen musste. Was damals, wir waren Teenager, ein offenes Geheimnis war: Peter, der eigentlich anders heißt, hatte früh zu kiffen begonnen. Es ist müßig, darüber zu spekulieren, ob er kiffte, weil er psychisch angeschlagen war oder er psychisch angeschlagen war, weil er kiffte. Tatsache war, dass diejenigen in meiner Klasse, die bereits in den Schulpausen Joints rauchten, oft früh in ihrer schulischen Leistung abgestürzt sind.
Cannabis ist kein Gute-Laune-Stoff, Cannabis ist eine Droge. Und sie macht etwas mit unserem Gehirn. Das neuronale Netz verändert sich durch den Konsum, insbesondere bei Jugendlichen. Erst Mitte bis Ende 20 ist das Gehirn so ausgebildet, dass Schädigungen durch den Cannabiswirkstoff THC unwahrscheinlicher werden. Zudem wächst das Risiko für Psychosen mit Halluzinationen, Wahnvorstellungen und Panikattacken durch Cannabis dramatisch.
Eine Studie der Kaufmännischen Krankenkasse zeigt: 2024 wurden rund 250.000 Menschen wegen Cannabis-bedingter psychischer Störungen ärztlich behandelt. Im Vergleich zu 2023 ein Anstieg von 14,5 Prozent. Es ist ein Höchststand und zugleich die höchste Wachstumsrate überhaupt. Zum Vergleich: 2019, also vor der Cannabis-Legalisierung, lag die Zahl noch bei unter 180.000 – 40 Prozent niedriger. Hinzu kommen größer werdende Probleme im Straßenverkehr. Laut einer Studie des Bundesgesundheitsministeriums ist die Zahl tödlicher Unfälle aufgrund Cannabis-Konsums infolge der Legalisierung deutlich angestiegen.
Vor Cannabis zu warnen ist evidenzbasiert. Die Legalisierung war ein großer Fehler, der dringend rückgängig gemacht werden sollte. Der von den Befürwortern oft angeführte Vergleich mit dem Alkohol ist nicht logisch. Natürlich ist (übermäßiger) Alkoholkonsum schlecht. Aber deshalb zu sagen, dann geben wir das andere halt auch noch frei, ist aberwitzig.
Cannabis dient auch nur einem Zweck: sich zu entspannen und Spaß zu haben. Es taugt nicht als Essensbegleiter, es taugt nicht als Durstlöscher – es geht nur um den Rausch. Bleibt noch ein Argument: Man könne dem illegalen Handel ohnehin nicht Herr werden, durch die Legalisierung nehme man den Dealern ihr Geschäftsmodell und entlaste die Gerichte. Wunderbar. Vielen Straftaten wird man nicht Herr und sie belasten die Gerichte. Sollte der Rechtsstaat deshalb vor ihnen kapitulieren?
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Contra: Pragmatismus statt Ideologie. Das Cannabisgesetz hat zwar einige Mängel, die Richtung hingegen stimmt, sagt Dominik Bloedner.
Am Sonntag ist das Oktoberfest zu Ende gegangen, der weltweit größte organisierte Rausch: 6,5 Millionen Gäste, 6,5 Millionen Maß Bier, viel Spaß, doch wie immer auch eine stattliche Zahl an Alkoholleichen, Aggressionen und sexuellen Übergriffen. Mittendrin statt nur dabei: die Politik, vorneweg die Union. Dass nun aus dieser Ecke die vor eineinhalb Jahren in Kraft getretene, von der Ampel-Regierung beschlossene Teillegalisierung von Cannabis wieder in Frage gestellt wird, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.
Ja, Cannabis ist wie Alkohol eine Droge. Sie birgt hohe Suchtrisiken, der Missbrauch kann gravierende Folgen haben. Cannabis sollte nicht verharmlost werden, wie Bier und Wein ist es aber nicht aus unserer Gesellschaft wegzudenken. Daher sollte man dem Thema mit Pragmatismus statt mit Ideologie begegnen und auf parteipolitische Profilierung verzichten.
Zumal nach der ersten wissenschaftlichen Evaluation des Konsumcannabisgesetzes kein dringender Korrekturbedarf festgestellt wurde. Der Anteil kiffender Jugendlicher ist seit Jahren rückläufig, was ja keine schlechte Nachricht ist. Die Teillegalisierung ist laut den Experten die „quantitativ bedeutendste Entkriminalisierung in der Geschichte der Bundesrepublik“ und hat Polizei und Justiz entlastet – zum Vorteil von Gelegenheitskiffern und Schmerzpatienten.
Fakt ist aber auch, dass die praktische Umsetzung des Gesetzes für Polizei und Ordnungsbehörden mitunter problematisch ist. Auch die beabsichtigte Verdrängung des Schwarzmarktes, dies ist eine weitere Erkenntnis, ist bislang gescheitert. Und genau das ist das Problem: Es gibt zu wenig legales Cannabis. Der Konsum von illegal erworbener Ware ist riskant, Kifferinnen und Kiffer können nicht immer wissen, was sie da eigentlich rauchen. Die wenigen Anbauvereinigungen, die das überaus komplizierte Genehmigungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, liefern bundesweit nur 0,1 Prozent des geschätzten Bedarfs.
Hier ist Luft nach oben, aber dafür müssten die mitunter absurden Hürden für die Clubs gesenkt und die Verwaltung personell besser ausgestattet werden. Letzteres betrifft besonders Baden-Württemberg. Unverständlich ist auch, dass nach wie vor die private, kostenlose Weitergabe von Cannabis zum Eigenverbrauch verboten ist. Und nicht zuletzt sollte der angedachte Weg des staatlich kontrollierten freien Verkaufs von Cannabis weiter verfolgt werden. Auch das würde den Schwarzmarkt eindämmen.
… Alles vom 9.10.2025 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/pro-und-contra-soll-cannabis-wieder-verboten-werden

 

Cannabis statt Kinder – Lauterbach fördert Cannabis-Rausch und lässt Kinder ohne Medikamente leiden
Allein 15.000 Kinder, die an einer schmerzhaften Rheuma-Erkrankung leiden, erhalten keine passenden Medikamente mehr. Statt sich um die Medikamenten-Versorgung von Kindern und Kranken zu kümmern, konzentriert sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach lieber auf das Projekt Cannabis-Freigabe.

Es gibt keine direkte Kausalität zwischen Junkie-Glück und Kinder-Leid. Aber es ist die nonchalant geduldete Parallelität, die sprachlos macht. Und diese Parallelität ist keineswegs zufällig. Sie ist das Ergebnis einer gezielt herbeigeführten Verschiebung der Schwerpunkte politischen Handelns. Und daher sind die beiden Phänomene doch wieder kausal miteinander verknüpft.
Diese Schwerpunktverschiebung ist keineswegs auf den Gesundheitsbereich beschränkt. Sie durchzieht sämtliche Politikfelder. Egal ob Atomausstieg statt sicherer und bezahlbarer Energieversorgung, ob Tempolimit statt Verbesserung der maroden Verkehrsinfrastruktur oder ob Mietbremse statt Wohnungsbau: Die Ampel bedient durchweg die ideologischen Träume ihrer verschiedenen Klientelgruppen und ignoriert die tatsächlichen Probleme der Mehrheitsgesellschaft. Und die ihr hörigen Staatsmedien folgen diesem Wahnsinn bereitwillig. Keine Bundesregierung zuvor hat eine solche Klientelpolitik derart schamlos durchgezogen. Es ist das Markenzeichen der Ampel-Regierung. Und verkauft wird all das – Orwell lässt grüßen – als „gesellschaftlicher Fortschritt“.
Die aktuelle Parallelität von Cannabis-Euphorie und Kinder-Elend erlaubt auch einen Blick in die Zukunft unserer von links-grünen Eliten beherrschten Gesellschaft: Der „Wohlstand des Weniger“, den der grüne Zeitgeist unserer Gesellschaft aufzwingen will, wird nicht bei den woken Cannabis-Junkies aufschlagen, dafür umso härter bei den Schwächsten unserer Gesellschaft, vor allem bei den chronisch Kranken.
… Alles vom 1.5.2023 von Lothar Krimmel bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/cannabis-freigabe-lauterbach-kinder-medikamente/

Dr. med. Lothar Krimmel, Facharzt für Allgemeinmedizin, war von 1992 bis 2000 Geschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und ist damit ein genauer Kenner des Medizinsektors.

 

Schon aus theoretischer Überlegung ist Cannabis kein gutes Medikament
Prof. Dr. med. Bela Szabo, Freiburg
Zum Bericht „Die erste Cannabis-Praxis Freiburgs macht auf“ (BZ vom 4. Januar).
https://www.badische-zeitung.de/in-freiburg-hat-die-erste-cannabis-praxis-eroeffnet–207748525.html

Ein Facharzt für Radiologie baut als Teil eines bundesweiten Netzes in Freiburg eine Cannabis-Praxis auf. Im Artikel wird die Therapie mit medizinischem Cannabis falsch dargestellt – zu positiv und popularisierend. Schon aus theoretischer Überlegung ist Cannabis ein schlechtes Medikament. Klinische Studien haben das Gegenteil auch nicht überzeugend bewiesen. Rezeptoren für Cannabis sind überall im menschlichen Körper in sehr hoher Konzentration vorhanden. Wenn Cannabis in einer Hirnregion eine gewollte therapeutische Wirkung auslöst, wird es gleichzeitig in anderen Hirnregionen mehrere Nebenwirkungen auslösen. Beispiel: Wenn man mit Cannabis Analgesie erzielen will, wird es sicher Sedierung hervorrufen. Abgesehen von manchen neuropatischen Schmerzzuständen gibt es kaum eine Erkrankung, bei der eine belastbare Evidenz für die (schwache) Wirksamkeit des medizinischen Cannabis vorliegt.
Im Gegensatz zu fast allen anderen Medikamenten wurde medizinisches Cannabis nicht ordentlich zugelassen. Eine ordentliche Zulassung wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) oder von der Europen Medicines Agency (EMA) erteilt. Dazu müssen mehrere umfangreiche klinische Studien durchgeführt werden. Die Studien müssen eindeutig nachweisen, dass ein Arzneimittel eine gute therapeutische Wirkung und wenige Nebenwirkungen auslöst. Das ist bei medizinischem Cannabis nicht geschehen. Die Verwendung des medizinischen Cannabis wurde 2017 einfach durch eine Änderung des Sozialgesetzbuchs genehmigt: Die Krankenkassen müssen seither in begründeten Fällen die Kosten der Behandlung übernehmen. Bei der Dosierung und Verschreibung ist vieles nicht geklärt. In einem Online-Handel habe ich 75 Sorten von medizinischem Cannabis gefunden: Der Gehalt der aktiven Substanz (Delta-9-tetrahydrocannabinol; THC) in den verschiedenen Präparaten variierte zwischen 0,3 und 25 Prozent. Zudem ist es nirgendwo verbindlich definiert, wie viel Milligramm THC für die Behandlung einer Erkrankung erforderlich ist. Die Applikationsart ist ebenfalls nicht festgelegt: Aus der Sicht eines Pharmakologen wäre Inhalation mit einem Verdampfer die beste Methode – vergleichbar mit der E-Zigarette. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass viele Patienten medizinisches Cannabis als Joint applizieren wollen. Ein Beispiel für das Nebenwirkung-Problem: Die Inhalation eines Drittels der täglich erlaubten Höchstdosis von medizinischem Cannabis kann psychotische Symptome wie Halluzinationen und Wahnvorstellungen auslösen.
19.1.2022, Bela Szabo, BZ

Prof. Dr. med. Bela Szabo, Freiburg, Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie

 

Nur Sativex als cannabishaltiges Arznei zugelassen
In Deutschland ist derzeit mit dem Präparat Sativex nur ein cannabishaltiges und von den Kassen bezahltes Arzneimittel zugelassen – und zwar für Kranke, die aufgrund von Multipler Sklerose (MS) an einer Spastik leiden. In diesem Fall übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Sativex. Patienten, die an anderen Krankheiten wie zum Beispiel Krebs leiden und mit Cannabis ihr Leiden linden könnten, können Sativex zwar verordnet bekommen. Sie würden dann weniger Schmerzen empfinden oder Appetitlosigkeit, Übelkeit oder Gleichgewichtsstörungen besser bekämpfen können. Patienten müssen das Medikament dann aber selbst bezahlen, weil Sativex in solchen Fällen außerhalb seiner Zulassung für MS in einem so genannten Off-Label-Use verwendet wird.
Alles vom 10.5.2012 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/gruene-mehr-kranke-sollen-cannabis-bekommen–59272910.html

 

Jeder zehnte Fahrer betrunken oder bekifft
80 Fahrzeuge und 200 Personen hat die Polizei innerhalb von sechs Stunden auf dem Autobahnzubringer-Mitte kontrolliert. Das Ergebnis ist schockierend. Etwa zehn Prozent der Autofahrer, die in der Nacht zum Sonntag kontrolliert wurden, war betrunken oder bekifft. Das teilte die Polizei am Sonntag mit. Vom Ergebnis der groß angelegten Kontrolle zeigte sich Polizeisprecher Karl-Heinz Schmid regelrecht geschockt: „Da muss man sich wirklich wundern.“ …. Alles vom 13.5.2012 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/jeder-zehnte-fahrer-betrunken-oder-bekifft

„Die legale Droge Alkohol spült dem Fiskus Milliarden ins Säckel und die Autofahrer sowieso, da fallen die paar Toten und Verletzen nicht weiter ins Gewicht…“ Der Fiskus könnte auch Milliarden mit verschärften Kontrollen und deutlich erhöhten Strafen kassieren. Was glauben Sie wie laut der Aufschrei im geknechteten Volk wäre. Daher glaube ich nicht dass es ein finanzieller Grund ist, dass es keine 0,0 Promille Grenze gibt, sondern ein gesellschaftlicher Grund. Es wir einfach von der Mehrheit der Menschen nicht gewollt. Man darf dem Deutschen das Feiern und Trinken nicht vermiesen.
13.5.2012, Ralph Walchner

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