Reichenau Gemuese Kultur Velo

Die Reichenau als größte Insel im Bodensee (4,5 km lang und 1,5 km breit) bietet viel: Eine Klosteranlage mit drei Kirchen im romanischen und gotischen Stil, seit 2000 dem Weltkulturerbe zugehörig. Drei Inselfeiertage. Gemüse unter Glas wie im Freilandanbau. Unterkünfte und Gastronomie mitsamt Campingplatz. Und einen 7,2 km langen Uferweg, gemütlich zu Fuß und mit dem Velo, abwechslungsreich und sogar in der Hochsaison nicht überfüllt.

 

reichenau1hochwart140811          reichenau2gnadensee140811          reichenau3gnadensee140811
(1) Hochwarth abends am 11.8.2014     (2) Blumen am Ufer 12.8.2014                (3) Gnadensee mit Radolfzell

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(4) Klosterkirche Mittelzell 12.8.2014      (5) Klosterkirche mit Kräutergarten            (6) Weltkulturerbe Klosteranlage

reichenau7kraeutergarten-fahrrad140812                         reichenau8muenster-kraeutergarten140812          reichenau10blumen140812
(7) Mit Velo und Möhren unterwegs         (8) Sommerblumen und Weltkultur          (9) Blick zum Gnadensee 12.8.2014

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(10) Radolfzell im Nordwesten                (11) Velo-Schiff rüber in die Schweiz       (12) Tomaten im Freilandanbau

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(13) Paprika im Freilandanbau                   (14) Tomaten unter Glas 12.8.2014        (15) Uferweg Mittelzell

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(16) Uferweg bei Niederzell 12.8.2014

(11) Zwischen der Schiffslände an der Südseite der Reichenau und Mannenbach in der Schweiz verkehrt ein elektro-angetriebenes Schiff, das Fahrräder über den Untersee bzw. Rhein transportiert.

(15) – (16) Häufig führt der Uferweg – wie der Name sagt – direkt am Ufer der Insel, doch längst nicht überall. Teilweise rücken Schilf bzw. Naturschutz im Uferbereich den Weg etwas zurück vom Wasser. Überwiegend jedoch sind es uneinsichtige Grundstückseigentümer, die den Wanderer zu Fuß oder auf dem Velo zu wiederholtem Zick-Zack „weg vom Ufer, hin zum Ufer“ zwingen. Im Grund unverständlich, die Rechtlage den Uferstreifen des Bodensees der Öffentlichkeit (Mensch, Fauna oder Flora) zuspricht. Denn das Wasser (Grundwasser wie Oberflächenwasser) gehört in auch in Baden-Württemberg nicht dem Grundstückseigentümer, sondern der Allgemeinheit.

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