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Blick nach Südosten zur Klosteranlage St. Lioba in Freiburg-Günterstal am 12.4.2015

Blick nach Südosten zur Klosteranlage St. Lioba in Freiburg-Günterstal am 12.4.2015

 

 

Windkraft-Guenterstal.de  – Bürgerinitiative
Unsere Zielsetzung ist, die Energiewende derart zu gestalten, dass das größte Schutzgut, nämlich unsere Natur und der Mensch, dabei berücksichtigt und bestmöglich geschützt wird.
​Die Schauinslandregion ist Teil des Naturparks Südschwarzwald. Sie bietet eine ursprüngliche Natur, ist Naherholungsgebiet und Ruheraum für Tiere und Menschen. Sie ist der Hausberg von Freiburg und in ihrer Form ein einzigartiges Aushängeschild unserer Stadt und Region.
Günterstal ist in diese wunderbare Umgebung eingebettet und wäre wie kein anderer Ort oder Ortsteil von den aktuellen Planungen für Standorte von Windenergieanlagen der Stadt Freiburg und der Gemeinde Au betroffen.
Aus den auf unserer Homepage und in unserer Präsentation genannten Punkten resultiert unser zugrundeliegendes Anliegen.
Unsere klaren Forderungen an die politischen Vertreter auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Gestalten Sie die Energiewende im Einklang mit Natur und Mensch, indem Sie:
– Orte für Windkraftanlagen wählen, die bereits durch Industrie und Infrastruktur für Natur und Mensch verloren sind,
– in Ihren Überlegungen nicht an Gemarkungsgrenzen und Ländergrenzen halt machen,
– sich an Windparks in geeigneten Regionen On- und Offshore beteiligen,
– sich dafür einsetzen, dass die Nord-Süd Stromtrassen fertiggestellt werden,
zunächst das in unserer Region vorhandene Photovoltaik-Potenzial ausschöpfen.
https://www.windkraft-guenterstal.de/
wkaguenterstal@gmail.com
https://www.mensch-natur-bw.de
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Offener Brief zum Windpark Taubenkopf
An die Verantwortlichen des Windparks Taubenkopf, die Stadt Freiburg, die Genehmigungsbehörden, Gemeinderäte sowie die interessierte Öffentlichkeit
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Der Taubenkopf (881 m) liegt zwischen Schauinsland-Seilbahn Talstation (im Westen) – Bergstation (im Süden), Kappler Tal (im Osten) und Prangenkopf (im Norden).

Windpark Taubenkopf: Brummtöne, Akustikprobleme und die Frage, ob die Anwohner ausreichend geschützt werden

Der Windpark Taubenkopf wird in der öffentlichen Darstellung häufig als Vorzeigeprojekt präsentiert. Betreiber, Beteiligungsplattformen und politische Unterstützer verweisen auf regionale Stromerzeugung, Klimaschutzziele und die Versorgung öffentlicher Einrichtungen mit Windstrom. Wesentlich seltener wird jedoch über die Erfahrungen der Menschen gesprochen, die in der Umgebung der Anlagen leben.
In den vergangenen Monaten haben Anwohner aus Horben, dem Bereich Bohrer, dem Kappler Obertal sowie weiteren angrenzenden Wohnlagen wiederholt über nächtlich wahrnehmbare tonhaltige Geräusche, Brummtöne und andere auffällige Schallwahrnehmungen berichtet. Dabei geht es nicht um eine grundsätzliche Ablehnung von Windenergie, sondern um die Frage, ob die tatsächlichen Auswirkungen vor Ort ausreichend untersucht und bewertet wurden.

Diese Frage erhält durch die aktuellen Entwicklungen in Baiereck im Landkreis Göppingen zusätzliche Bedeutung. Dort stellte ein DEKRA-Gutachten im Auftrag der Stadt Uhingen fest, dass von den Anlagen des Windparks Königseiche über längere Zeiträume hinweg tonhaltige Brummgeräusche ausgehen. Nach Angaben der Stadt wurden diese Geräusche bei nahezu allen Windgeschwindigkeiten festgestellt. Die Diskussion führte bereits zu behördlichen Einschränkungen des Anlagenbetriebs und zu Forderungen nach weitergehenden Maßnahmen. Besonders bemerkenswert ist dabei ein weiterer Aspekt: Nach den veröffentlichten Informationen stellt das Gutachten auch die häufig vertretene Annahme infrage, dass Windkraftgeräusche mit zunehmender Entfernung grundsätzlich und gleichmäßig abnehmen.
Gerade für den Schwarzwald mit seiner komplexen Topografie aus Tälern, Hanglagen und Höhenzügen könnte dies von erheblicher Bedeutung sein.

Ein weiterer bislang wenig diskutierter Aspekt betrifft die Ausbreitung von Schwingungen im Untergrund. Schall und mechanische Vibrationen von Großanlagen werden nicht ausschließlich über die Luft übertragen, sondern können sich auch über Boden- und Gesteinsstrukturen fortpflanzen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die möglichen Auswirkungen solcher Schwingungen auf sensible geologische und hydrogeologische Systeme in Mittelgebirgsregionen ausreichend untersucht wurden. Gerade in wasserreichen Schwarzwaldregionen mit Quellen, Hangwasseraustritten und komplexen Grundwasserstrukturen erscheint eine vertiefte wissenschaftliche Betrachtung sinnvoll.
Auch wenn derzeit keine gesicherten Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen auf das Grundwasser vorliegen, sollten entsprechende Fragestellungen im Sinne des Vorsorgeprinzips offen geprüft und wissenschaftlich begleitet werden.

Warum unabhängige Langzeitmessungen notwendig sind
Im Genehmigungsverfahren werden Schallprognosen und Modellrechnungen erstellt. Diese sind wichtige Werkzeuge, ersetzen aber keine langfristigen Messungen unter realen Betriebsbedingungen. Während Betreiber regelmäßig auf die Einhaltung aller Vorschriften verweisen, berichten einzelne Anwohner von Wahrnehmungen, die in den offiziellen Unterlagen kaum sichtbar werden. Die entscheidende Frage lautet daher:
Wurden am Taubenkopf über längere Zeiträume hinweg unabhängige Immissionsmessungen an den tatsächlich betroffenen Wohnorten durchgeführt? Falls nicht, sollte dies nachgeholt werden.
Nicht Betreiberprognosen, nicht politische Zielsetzungen und nicht wirtschaftliche Interessen sollten ausschlaggebend sein, sondern die tatsächliche Belastung der Menschen vor Ort.

Wirtschaftlichkeit darf keine Nebenrolle spielen
Hinzu kommt eine zweite grundlegende Frage. Mehrere Projektentwickler und Branchenvertreter haben in den vergangenen Jahren selbst darauf hingewiesen, dass zahlreiche Windkraftstandorte im Südwesten Deutschlands wirtschaftlich schwierig sind.
Hohe Baukosten, aufwendige Erschließungen, schwierige Transportlogistik, lange Netzanschlüsse und vergleichsweise geringe Windgeschwindigkeiten unterscheiden den Schwarzwald deutlich von windreichen Küstenregionen.

Wenn selbst Projektentwickler öffentlich einräumen, dass zahlreiche Standorte ohne besondere Fördermechanismen kaum wirtschaftlich betrieben werden können, muss die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran haben, auch die tatsächlichen Erträge und die langfristige Wirtschaftlichkeit bestehender Projekte nachvollziehen zu können.

Transparenz statt Vertrauensvorschuss
Die Akzeptanz technischer Großprojekte entsteht nicht durch Werbekampagnen, Beteiligungsmodelle oder Hochglanzbroschüren.
Akzeptanz entsteht durch Transparenz. Deshalb sollten aus Sicht vieler Bürger folgende Informationen öffentlich zugänglich gemacht werden:

Langfristige Schallmessungen an betroffenen Wohnstandorten
Dokumentierte Beschwerden von Anwohnern
Tatsächliche Jahreserträge der Anlagen
Abschaltzeiten und technische Störungen
Nachweise über die Einhaltung aller Immissionsgrenzwerte
Untersuchungen zu möglichen Auswirkungen der besonderen Schwarzwald-Topografie auf die Schallausbreitung
Veröffentlichung der im Genehmigungsverfahren zugrunde gelegten Schallprognosen sowie ein Vergleich mit realen Messwerten
Offene Fragen verdienen offene Antworten
Der Windpark Taubenkopf steht inzwischen exemplarisch für eine grundsätzliche Debatte.

Es geht nicht nur um zwei Anlagen auf einem Schwarzwaldgipfel. Es geht um die Frage, wie künftig mit den Interessen von Natur, Landschaft, Anwohnern und Energieprojekten umgegangen wird. Wer von Bürgern Akzeptanz erwartet, muss bereit sein, Kritik ernst zu nehmen und Fragen transparent zu beantworten. Deshalb fordere ich die zuständigen Stellen auf, unabhängige Langzeit-Immissionsmessungen an den betroffenen Wohnorten rund um den Taubenkopf zu veranlassen und die Ergebnisse vollständig zu veröffentlichen.
Nur auf dieser Grundlage kann sachlich beurteilt werden, ob die tatsächlichen Auswirkungen mit den ursprünglichen Genehmigungsannahmen übereinstimmen.

Die Bürger haben Anspruch auf belastbare Fakten – nicht auf Vermutungen, Beschwichtigungen oder Werbeaussagen.

22.6.2026, Adrian Kempf , Kirchzarten im Dreisamtal
https://adrian-kempf.de
http://t.me/adriankempf
https://www.facebook.com/AdrianKempfDE/
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Der Taubenkopf (881 m) liegt zwischen Schauinsland-Seilbahn Talstation (im Westen) – Bergstation (im Süden), Kappler Tal (im Osten) und Prangenkopf (im Norden)
https://beteiligung.oekostrom-freiburg.de/taubenkopf

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Windkraft Günterstal: Bürgerinfo FR erst nach Fristablauf?
Kritik am Vorgehen der Stadt Freiburg zur Windkraftplanung in Günterstal
Die Informationsveranstaltung der Stadt Freiburg am 19. Mai 2026 in Günterstal wirft aus demokratischer und verfahrenspolitischer Sicht erhebliche Fragen auf. Nach den vorliegenden Informationen soll dort über den aktuellen Sachstand der zweiten Offenlage des Regionalplans Windenergie informiert werden. Genau diese zweite Offenlage lief jedoch offiziell bereits vom 9. März bis einschließlich 10. April 2026. Damit findet die städtische Informationsveranstaltung erst mehr als fünf Wochen nach Ablauf der eigentlichen Beteiligungsfrist statt. Wer Bürgerbeteiligung ernst nimmt, informiert vor Ablauf einer Einwendungsfrist – nicht danach.
Besonders problematisch ist, dass die Stadt Freiburg nach eigener Darstellung derzeit selbst eine Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf erarbeitet, während betroffene Bürger ihre Einwendungen innerhalb der Frist bereits hätten abgeben müssen. Die Stadt verfügt damit über institutionellen Zugang, Fachpersonal und Verwaltungskapazität, während Bürger auf eigene Initiative angewiesen waren. Dass offenbar gerade die Bürgerinitiative Windkraft Günterstal nicht direkt über diesen Termin informiert wurde, obwohl sie zu den zentralen kritischen Akteuren vor Ort zählt, verstärkt den Eindruck einer selektiven Kommunikation.
Es geht hier nicht um eine bloße Formalie. Die Teilfortschreibung Windenergie soll Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen festlegen. Innerhalb solcher Vorranggebiete wären raumbedeutsame Planungen ausgeschlossen, die Errichtung, Repowering und Betrieb von Windkraftanlagen entgegenstehen. Zudem sieht der Planentwurf ausdrücklich eine „Rotor-out-Regelung“ vor, wonach Rotorblätter über die festgelegten Vorranggebiete hinausragen dürfen. Das sind weitreichende planerische Festlegungen mit erheblichen Folgen für Landschaft, Wald, Erholung, Wohnumfeld, Naturhaushalt und mögliche spätere Genehmigungsverfahren.
Zwar betont der Regionalverband, dass die Festlegung eines Windenergiegebietes noch keine unmittelbare Genehmigung einer konkreten Anlage bedeutet. Zugleich ist aber klar: Mit der Regionalplanung wird der politische und rechtliche Rahmen für spätere Genehmigungen entscheidend vorgeprägt. Wer jetzt Flächen als Vorranggebiete festlegt, verschiebt die spätere Diskussion bereits erheblich zugunsten der Windkraftnutzung.
Eine faire Bürgerbeteiligung verlangt daher mehr als Plakate, nachträgliche Informationsabende und formale Hinweise auf Beteiligungsportale. Sie verlangt frühzeitige, direkte, verständliche und vollständige Information der betroffenen Bevölkerung – insbesondere jener Bürger, die sich bereits nachweislich mit dem Thema befassen. Dazu gehören auch kritische Initiativen, Anwohner, Grundstückseigentümer, Naturschutzinteressierte und Menschen, die sich Sorgen um Trinkwasser, Wald, Landschaftsbild, Gesundheit, Immobilienwerte und die langfristige Entwicklung ihres Stadtteils machen.
Die Stadt Freiburg sollte deshalb öffentlich erklären, warum eine Informationsveranstaltung erst nach Ablauf der Beteiligungsfrist angesetzt wurde, warum die Bürgerinitiative offenbar nicht direkt eingebunden wurde und ob die dort vorgetragenen Fragen, Einwände und fachlichen Hinweise dennoch in die städtische Stellungnahme oder in weitere Verfahrensschritte einfließen. Andernfalls entsteht der Eindruck, dass Beteiligung zwar formal ermöglicht, praktisch aber zeitlich entwertet wurde.
Gerade bei einem so tiefgreifenden Eingriff wie der Umwandlung von Wald- und Landschaftsräumen in mögliche industrielle Windkraftstandorte darf Bürgerbeteiligung nicht als nachgelagerte Akzeptanzveranstaltung erscheinen. Demokratie bedeutet nicht, Bürger erst dann zu informieren, wenn die entscheidende Frist bereits verstrichen ist. Demokratie bedeutet, Betroffene rechtzeitig in die Lage zu versetzen, sachkundig, wirksam und gleichberechtigt Stellung zu nehmen.
11.5.2026, Adrian Kempf
https://adrian-kempf.de sowie http://t.me/adriankempf

 

 

Windkraft Günterstal: Selbst Einwendungen gegen Vorranggebiete absenden
Liebe Mitglieder der Bürgerinitiative Windkraft Günterstal,
wie Sie wissen, hat der Regionalverband Südlicher Oberrhein im Rahmen der 2. Offenlage erneut Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen. Zwar wurden die Flächen rund um Schauinsland und Günterstal in ihrer Ausdehnung leicht angepasst – in der Sache jedoch hat sich wenig geändert: Die Auswirkungen auf Günterstal bleiben erheblich.
Genau jetzt kommt es auf uns an.
Bis zum 10.04.2026 können Einwendungen eingereicht werden. Auf dem Flyer in der Anlage sind die verschiedenen Möglichkeiten beschrieben, in welcher Form die Einwendungen erfolgen können.
Wie bereits bei der 1. Offenlage 2024 haben wir für Sie Musterbriefe für Einwendungen vorbereitet. Diese können Sie direkt verwenden oder als Grundlage für eigene Stellungnahmen nutzen. Entscheidend ist: Je mehr Einwendungen eingehen, desto größer ist unsere Chance, Einfluss zu nehmen.
Denn die ausgewiesenen Flächen liegen weiterhin über dem 1,8 %-Ziel. Das eröffnet Spielraum – und genau diesen müssen wir nutzen.
Besonders kritisch sehen wir aktuell das Vorranggebiet Prangenkopf:
Neben den zu erwartenden Schallbelastungen für Günterstal, Horben und Kappel sprechen auch massive Eingriffe ins Gelände dagegen – massive Rodungen und Sprengungen mit all ihren Auswirkungen auf Natur und Landschaftsbild wären dort unvermeidbar. Gerade hier besteht noch realistische Hoffnung, eine Herausnahme zu erreichen.
Wir haben für Sie sechs zentrale Themenfelder aufbereitet und dazu Musterbriefe formuliert. Wichtig dabei: Wir setzen bewusst auf neue Argumente und Perspektiven, die 2024 noch nicht im Fokus standen. Denn nur neue, substanzielle Einwände erhöhen die Chance, dass einzelne Vorranggebiete nochmals überprüft oder sogar gestrichen werden.
Darüber hinaus gilt:
Ergänzen Sie, was Ihnen wichtig ist. Jede individuelle Stimme zählt – und jede zusätzliche Begründung stärkt das Gesamtbild.
Teilen Sie die Musterbriefe auch mit Freunden/Bekannten ….
Herzliche Grüße
23.3.2026, Andreas Leipold-Weißenfels, wkaguenterstal@gmail.com
https://www.windkraft-guenterstal.de/

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