Der SWR-Staatsvertrag, der 1998 die Fusion aus Süddeutschem Rundfunk und Südwestfunk zum SWR besiegelt hatte, muss bis 2013 novelliert werden. Nun will man den Medienvertrag mit einer zeitgemäßeren Zusammensetzung ausstatten, hinsichtlich Gruppen wie Geschlechtzugehörigkeit bzw. Gender. Umstritten weil bedeutend: Was ist „zeitgemäß“? Welche gesellschaftliche Gruppe darf wieviele Mitglieder in die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten entsenden? Grün-Rot strebt an, die bislang den Freikirchen zugestandene Stimme den Moslems zu geben.
SWR-Rundfunkrat: Moslems statt Freikirchen
Für gesellschaftlich relevanter als die Freikirchen hält Grün-Rot die Moslems, die bisher unberücksichtigt sind. Erstere fliegen raus, letztere bekommen deren Sitz. Es bleibt bei je zwei Sitzen für die evangelische und die katholische Kirche sowie einer Vertreterin der Frauenarbeit beider Kirchen und dem Sitz für die israelitischen Religionsgemeinschaften. Kein Platz mehr soll für die Vertriebenorganisationen sein, die bislang zwei Mitglieder in den Rundfunkrat entsenden. Dafür dürfen sich die Umweltverbände freuen, sie werden künftig zwei statt ein Mitglied schicken können. Entsprechend aufgestockt werden auch die Migranten. …. Alles vom 8.10.2012 auf
https://www.badische-zeitung.de/swr-rundfunkrat-moslems-statt-freikirchen
Muslime können doch über die Verbände in den Rundfunkrat nominiert werden
Die bisherige Besetzung des Rundfunkrats ist hier in § 14 geregelt.
https://www.swr.de/unternehmen/wer-uns-kontrolliert/-/id=7764166/property=download/nid=7687284/i9hg07/index.pdf
Da gibt es genug Möglichkeiten für Ausländer und Frauen, nominiert zu werden, es brauchen keine zusätzlichen Sonderposten für sie geschaffen werden. So könnte etwa eine Türkin nominiert werden vom Sportverband, vom Landeselternbeirat, vom Landesfamilienrat, vom Journalistenverband und von etlichen anderen Sitzberechtigten. Voraussetzung ist natürlich, dass die Ausländer sich intergrieren und in diesen Verbänden eine Rolle spielen. Eine gesonderte Vertretung des Islam, vergleichbar mit den Kirchen, scheidet m.E. aus, weil diese Religion bzw. deren im Koran und in der Sunna festgelegte Grundlagen nicht mit dem Grundgesetz kompatibel sind. Die grundgesetzwidrigen Teile des Koran sind: 1. Die zahlreichen Gewalt- und Mordaufrufe gegen Ungläubige, 2. Das Handabhacken von Dieben, 3. Die Auspeitschung Unzüchtiger, 4. Das Schlagen von Frauen durch den Ehemann, 5. Ungleichberechtigung der Frau. Der Koran gilt als das unverfälschte Wort Allahs. Vertreter des Koran gehören nicht in den Rundfunkrat einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft.
Wer die Gewalt- und Mordaufrufe im Koran kennt, kann schwerlich die Vertretung dieser Religionsgemeinschaft im Rundfunkrat wollen. Denn eine Distanzierung vom Koran oder Teilen seines Inhalts kommt für strenggläubige Muslime niemals in Frage.
Wenn Islamkritik Rassisimus ist, dann sagen Sie mir doch bitte einmal, welcher Rasse Pierre Vogel angehört, der einer der schlimmsten Islamisten in Deutschland ist. Oder Salman Rushdie, vermutlich Indoeuropäer mit muslimischem Hintergrund. Während ich Pierre Vogels Ansichten für grundgesetzwidrig halte, finde ich Salman Rushdie, Necla Kelek und viele andere, auch namenlose, die den Koran nicht als Befehl, sondern als durchaus kritikables Buch betrachten, für kompatibel mit und intergrationsfähig in der deutschen Gesellschaft. Ich differenziere, wie Sie sehen und kann mit Rasse gar nichts anfangen. Schade, dass Sie beharrlich den grundgesetzwidrigen Inhalt des Koran verdrängen bzw. ignorieren – https://www.csi-de.de/pdfs/kampfbefehle_allahs.pdf
Da der Islam keine zeitgemäße Interpretation und historische Sicht auf den Koran erlaubt, sondern ihn als unverfälschtes Wort Allahs sieht, kam es zur Fatwa gegen Salman Rushdie, er ist seit Jahren wegen Korankritik (Islamkritik) mit dem Tod bedroht und viele andere sind bereits aus diesem Grund ermordet.
Vertreter dieser Religion haben im Rundfunkrat nichts zu suchen. Demokratisch eingestellte Einzelpersonen mit islamischem Hintergrund können meinetwegen vom Arbeitgeberverband, von der Gewerkschaft oder von sonst einer der sitzberechtigten Organisationen in den Rundfunkrat geschickt werden.
Martin Mattmüller, 9.10.2012