Kinderkopftuch: Kita und Schule

Warum fordert TDF eine gesetzliche Regelung des „Kinderkopftuchs“ in Kindergärten, Kitas und Schulen? Seit der Mitfrauenversammlung 2017 beschäftigt sich TERRE DES FEMMES auf Grundlage von Erfahrungsberichten zahlreicher LehrerInnen, PädagogInnen und ErzieherInnen mit dieser Thematik.
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Bei der Forderung geht es um den Schutz minderjähriger Mädchen vor patriarchaler Indoktrination. Das „Kinderkopftuch“ ist Symbol einer fundamentalistischen Religionsauslegung. Noch vor wenigen Jahrzehnten habe es an Berliner Schulen kaum ein Mädchen gegeben, das ein Kopftuch trug, berichtete eine ehemalige Erzieherin TDF. Heute ist die Situation ganz anders:
In einer von TDF durchgeführten LehrerInnen-Umfrage gaben 78 Prozent der Befragten an, dass sie Mädchen mit Kopftuch unterrichten. 40 Prozent von ihnen hatten oftmals den Eindruck, dass die Schülerinnen das Kopftuch nicht freiwillig tragen.
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Wäre ein solches Verbot verfassungsrechtlich möglich?
TDF hat den Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Nettesheim beauftragt, ein Gutachten zur verfassungsrechtlichen Machbarkeit eines solchen Gesetzes zu erstellen. Er kommt darin zu dem Schluss, dass eine entsprechende Regelung verfassungsrechtlich machbar ist, wenn sie alle religiösen Symbole einschließt. Aufgrund der Religionsmündigkeit mit 14 Jahren ist zudem lediglich ein Gesetzesbeschluss bis zum 14. Lebensjahr begründbar. In seinem Gutachten betonte Prof. Dr. Nettesheim, dass der Erziehungs- und Bildungsauftrag des Staates auch beinhaltet, Kinder zu freiheitlich-demokratischen Werten und zu selbstständigem Denken zu erziehen. Dieses Ziel der Erziehung zur Freiheit rechtfertige hieraus erwachsende Einschränkungen anderer Rechte im öffentlichen Bildungsraum.
TDF schließt sich diesen Ausführungen ausdrücklich an und fordert, dass in öffentlichen Schulen als religiös- und weltanschaulich-neutrale Orte keine religiösen Symbole zur Schau gestellt werden.
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Wie geht es weiter? Der lange Weg von einer Gesetzesinitiative bis hin zu geltendem Recht bedarf vieler abgestimmter Arbeitsschritte. Für die politische Lobbyarbeit ist es ernüchternd, dass aufgrund der Bundestagswahlen bis Herbst 2021 wenig Bewegung zu erwarten ist. Erst mit Bildung einer neuen Koalition und dem Start der neuen Legislaturperiode haben die Ministerien die Kapazitäten, sich mit der Forderung auseinanderzusetzen.
TERRE DES FEMMES wird sich verstärkt mit Aufklärungs- und Lobbyarbeit dafür einsetzen, dass minderjährige Mädchen kein Kopftuch tragen müssen und spätestens mit der neuen Legislaturperiode das Thema bei den zuständigen Ministerien verankern und den Mädchenschutz einfordern.
… Alls vom 19.3.2021 bitte lesen auf
https://www.frauenrechte.de/unsere-arbeit/themen/gleichberechtigung-und-integration/kinderkopftuch/aktuelles/4578-terre-des-femmes-hat-die-petition-den-kopf-frei-haben-abgegeben
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Nach der Petition „Den Kopf frei haben“: Kinderkopftuch regeln
Sehr geehrter Herr …, am 11. Dezember 2020 haben wir die Petition „DEN KOPF FREI HABEN!“ mit über 38.000 Unterschriften an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in Berlin überreicht. Aufgrund der Pandemie-Bestimmungen fand das digitale Gespräch zur Übergabe erst am 25. Februar 2021 mit Staatssekretärin Frau Dr. Sudhof und ihrem Abteilungsleiter für Verfassungsrecht, Herrn Bindels, statt.
Beim Austauschgespräch wurde die Wichtigkeit der Forderung nach einer gesetzlichen Regelung des „Kinderkopftuchs“ betont. Wir haben wertvolle Hinweise zur Kompetenzverteilung innerhalb der Ministerien sowie Vernetzungsmöglichkeiten erhalten. Aus dem Gespräch haben wir neue Ideen und ein positives Gefühl geschöpft.
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Der lange Weg von einer Gesetzesinitiative bis hin zu geltendem Recht bedarf jedoch vieler abgestimmter Arbeitsschritte. Für unsere politische Lobbyarbeit ist es ernüchternd, dass aufgrund der Bundestagswahlen bis Herbst 2021 wenig Bewegung zu erwarten ist. Erst mit der Bildung einer neuen Koalition und dem Start der neuen Legislaturperiode haben die Ministerien die Kapazitäten, sich erneut mit unserer Forderung auseinanderzusetzen.
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frauJedes Kind hat das Recht auf Kindheit – laut UN-Kinderrechtskonvention gelten alle Personen unter 18 Jahren als Kinder.
https://www.frauenrechte.de/unsere-arbeit/themen/gleichberechtigung-und-integration/kinderkopftuch/

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