„Wenn dieser neue Lebensmittelmarkt am 22. Mai seine Pforten öffnet, ist die Grundversorgung in St. Peter wieder gesichert“, freute sich Bürgermeister Rudolf Schuler am Samstagabend bei der Einweihungsfeier mit über 300 geladenen Gästen im neuen „Edeka-Ruf’s Schwarzwaldmarkt“. „Was lange währt, wird endlich gut.“ Auf die Jahrtausendwende gingen die Planungen der Familie Ruf zurück, die am alten Standort keine Erweiterungschance hatten. Der Gemeinderat habe viel diskutiert und ein Gemeindeentwicklungskonzept erarbeitet. Nach langen Debatten im Ort hätten sich beim Bürgerentscheid 75 Prozent beteiligt und zwei Drittel seien für den Markt in den Doldenmatten gewesen. Jetzt könne nach neun Monaten Bauzeit ein architektonisch gut gestalteter Markt eröffnet werden. In Anlehnung an Neil Amstrongs Satz bei der Mondlandung freute sich Bauherr Johannes Ruf: „Ein kleiner Schritt für die Edeka, aber ein großer für uns!“ Nach der Bürgerbefragung habe es kein Zurück mehr gegeben. Beim Architektenwettbewerb und den weiteren Planungen seien viele Gedanken der Gegner einflossen. „Die Kritiker haben uns zu so einem schönen Markt getrieben“, bekannte er gegenüber dem „Dreisamtäler“. Der neue Markt hat eine Gesamtfläche von 1240 Quadratmetern, 770 davon sind Ladenfläche. Das Flachdach ist begrünt. Viel Schwarzwaldholz zeigt innen die Holzdecke mit den mächtigen Streben. „Wir haben Greenbuilding-Standard mit einer positiven Ökobilanz“, ist Ruf stolz. Die Wärme kommt als Fernwärme vom Bürgerheizwerk und die Beleuchtung ist komplett mit LED-Elementen versehen. Die Kühlelemente sind umweltfreundlich ohne FCKW und es gibt eine Wärmerückgewinnung. Gleich am Eingang befinden sich die Backwaren mit einem kleinen Cafe. Auf der Terrasse kann der Kaffee mit Blick auf die Klosteranlage getrunken werden. Durch die Obst und Gemüseabteilung, vorbei an den Molkereiprodukten gelangt der Kunde zur großen Frischeabteilung mit Fleisch, Wurst und Käse. Durch die Getränkeabteilung geht es vorbei an den Süßwaren zu den Drogerieregalen zurück zum Ausgang.
Für die Architekten der „Werkgruppe Lahr“ erinnerte Jochen Dittus daran, dass an diesem sensiblen und geschichtsträchtigen Ort die Planung im Einklang mit Natur und Mensch geschehen sei: „Wir haben das Spannungsfeld gelöst: Auffallen, ohne zu dominieren.“ Er wies auf die großen Glasflächen mit Blick zum Kloster und die wunderbare Holzkonstruktion hin. Edeka-Südwest-Geschäftsführer Rudolf Matkovic freute sich über die Verbundenheit von „Ruf’s Schwarzwaldmarkt“ mit dem Ort. Als „Edeka-Nah und Gut-Markt“ seien noch mehr regionale Produkte als üblich im Angebot. Für die Bäckerinnung schenkte Obermeister Hermann Aichele einen Walnussbaum und freute sich bereits aufs erste damit gebackene Walnusstörtchen. Weitere Glückwünsche sprachen Franz Ketterer für die Vereine und Thaddäus Kürner für die HTH (Handel, Tourismus, Handwerk) aus. Der Seniorchef Josef Ruf, der „Becke-Sepp“, freute sich: „Ich bin stolz auf dieses Werk und danke auch den Kritikern für ihre Anregungen.“ Pfarrer Stefan Saum sprach Segensworte.
Johannes Ruf begrüßte viele Gäste zur Einweihung. Musikalisch umrahmte das „BrassQuintett St. Peter“ die Feier. Foto: Gerhard Lück
Am Sonntag hatte die Bevölkerung die Gelegenheit, „Ruf’s Schwarzwaldmarkt“ bei einem „Tag der offenen Tür“ kennenzulernen. Wenn auch die Regale noch nicht gefüllt waren, ergab sich für die über 1.500 Besucher doch ein guter Eindruck. Rundum war viel Lob und Anerkennung für das neue Bauwerk zu hören. Johannes Ruf war nach den beiden Einweihungstagen zufrieden: „Ich bin erleichtert, dass wir das alles so gut hinbekommen haben.“ 25 Mitarbeitende kümmern sich in Zukunft um die Wünsche der Kunden. Zehn neue Arbeitsplätze sind entstanden. Ab 22. Mai ist Montags bis Freitags jeweils von 8 bis 20 Uhr geöffnet.
16.5.2014, Gerhard Lück, www.dreisamtaeler.de
Die vom Leserbriefschreiber in der Ausgabe vom 18.6.2014 verfasste Richtigstellung meiner im „Dreisamtäler“ am 4.6.2014 veröffentlichten Mail an Frau Engesser (Redakteurin) bedarf folgender Kommentierung:
Entgegen dem vom Leserbriefschreiber suggerierten Eindruck beschränkte sich meines Wissens die Kenntnis über die damalige Verkaufsabsicht der landwirtschaftlichen Fläche nur auf wenige unmittelbar beteiligte Personen. Erst zu einem viel späteren Zeitpunkt wurde der bereits längst vollzogene Grundstücksverkauf im Ort allgemein bekannt. Die Kartierung eines Biotops auf einer Teilfläche des genannten landwirtschaftlich genutzten Grundstücks war für den damaligen Erwerber sicherlich nicht Kauf entscheidend. Vielmehr scheint dem neuen Eigentümer ein angestrebter Grundstückstausch (Anmerkung: Erwerb ist auch im Weg des Tauschs möglich) mit dem angrenzenden Eigentümer einer ebenfalls landwirtschaftlichen Fläche, das nach entsprechender Parzellierung und rechtskräftigem Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Gewerbefläche wurde, Ziel führend gewesen zu sein. Fragwürdig erscheint nach wie vor, warum die Gemeinde St. Peter im Hinblick auf den angestrebten Erwerb einer Ausgleichsfläche angeblich nicht in der Lage war, das im Naturschutzgesetz geregelte naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht auszuüben und trotz der nicht gegebenen Bebaubarkeit des Grundstücks von einem privaten Kaufinteressenten überboten wurde. Eine umsichtig und verantwortungsvoll agierende Gemeindeverwaltung hätte spätestens hier die Absicht des Kaufinteressenten erkennen müssen. Das letztlich nicht ausgeübte Vorkaufsrecht begründet der Leserbriefschreiber mit hierfür fehlenden Voraussetzungen nach dem Baugesetzbuch, obwohl es sich bei dem landwirtschaftlich genutzten Grundstück mit befristet kartierter Biotopfläche zum Verkaufszeitpunkt weder um Bauerwartungsland noch Bauland gehandelt hat. Offenbar verspürt der Leserbriefschreiber ein besonderes Bedürfnis, einen Datenschutzverstoß der Gemeindeverwaltung St. Peter öffentlich zu machen. Der Vollständigkeit halber sollte er dann auch nicht verschweigen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg angesichts der Übermittlung personenbezogener Daten von anderen Personen, die ebenfalls eine Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Doldenmatte“ abgegeben haben, eine Verletzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften festgestellt hat. In der Erwartung, dass die Gemeinde St. Peter die datenschutzrechtlichen Vorschriften künftig hinreichend beachtet, hat er von einer förmlichen Beanstandung des Datenschutzverstoßes abgesehen. Dabei hat er berücksichtigt, dass es sich nach Mitteilung der Gemeinde um ein Versehen gehandelt hat und sie künftig verstärkt darauf achten werde, dass sich solche Vorkommnisse nicht mehr wiederholen. Im Übrigen wäre der Leserbriefschreiber als ein in der Öffentlichkeit stehender Gemeindebediensteter besser beraten, sämtliche Einzelheiten – so er meint Stellung dazu beziehen zu müssen – allumfassend objektiv und sachlich korrekt darzustellen. Eine
lückenhafte und damit mangelhafte Information der Bürger ist einer für sich in Anspruch nehmenden Glaubwürdigkeit nicht gerade förderlich und hinterlässt eher einen faden Beigeschmack.
25.6.2014, Ernst Heitzmann, St. Peter, Er_He@t-online.de