In Potsdam wurde ein „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ diskutiert. Wer dies – zumal wenn es in Qualitätsmedien gemeldet wird – nun für bare Münze bzw. Tatsache hält, ist selbst schuld. Denn laut Urteil des Landgerichts Hamburg von 2025 bedeutet die obige Formulierung nicht, daß es beim Potsdamer Treffen tatsächlich um die Ausweisung deutscher Staatsbürger ging. Schließlich sei „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“, obwohl nur Behauptung und keine Tatsache bzw. Fakt, durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, das jeder Bürger und deshalb auch die NGO Correctiv besitzt. Auf gut deutsch: Die Bürger, die glauben, daß ein „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ verhandelt wurde, sind selber blöde. Dieser Auffassung der Hamburger Richter haben Richter in Berlin nun revidiert.
Jetzt hat das Berliner Landgericht am 17.3.2026 der NGO Correctiv endgültig untersagt, in den Medien weiterhin eine Unwahrheit als Meinung vorzugaukeln. Laut Urteil dürfen diese drei zentralen Aussagen, da es keine Fakten sind, nicht mehr verbreitet werden – auch nicht als Meinungsäußerungen oder Ironie oder Jux oder sonstwas:
– „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“
– die Darstellung einer „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern“ sowie
– die Bewertung dieser als „verfassungswidrig“ .
In den Medien darf also eine Meinung, die auch vom Gericht als unwahr festgestellt worden ist, nicht mehr vermeintliche Tatsache publiziert werden. Denn dadurch werden die Leser angeschwindelt und in die Irre geführt.
Fazit: Einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ (mit und ohne Migrationshintergrund) gibt es nicht und wurde beim Potsdamer Treffen nie diskutiert. Auch die zahlreichen an den „Masterplan“ geknüpften unklare Begrifflichkeiten wie Massendeportationen, Geheimtreffen, Geheimplan gegen Deutschland, Migrantenausschaffungen, Flüchtlingsabschiebungen, Wannseekonferenz 2.0, usw. sind nicht belegte Fantasiegebilde, die den Lesern bzw. Bürgern nur Angst machen sollen. Die renommierte Justizplattorm LTO erwähnt zu Recht (siehe Anlage (5) unten): „Der Vorsitzende Richter ergänzte das Helmut-Markwort-Zitat dankbar “Und immer an den Leser denken”“. Ja, die Leser erwarten von den Medien keine absichtlich mißverständlich formulierten Begriffe bzw. Meiungsschwindlereien, sondern eine objektive und eindeutige Berichterstattung. Fakten, Fakten, Fakten!
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Zur Erinnerung: Die von Correctiv initiierten mißverständlichen Formulierungen um angeblich geplante Massendeportationen von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund u.ä. incl. Theaterinszinierung hatten Hunderttausende in Angst und Panik versetzt und im Frühjahr 2024 zu den „Gegen rechts“-Demonstrationen auf die Strasse getrieben. Diese Menschen waren bitter enttäuscht, nachdem sie erfahren hatten, daß den von Correctiv an die Medien gegebenen Meinungsäußerungen keine Fakten bzw. Tastsachen zugrundeliegen. Sie fühlen sich schlicht veräppelt bzw. vera…. (wie man im Badischen sagt). Derlei Manipulation von Bürgern durch Medien bzw. NGOs darf sich nicht wiederholen. Die Bürger haben ein Anrecht auf eine faktenbasierte Berichterstattung durch Medien, vor allem wenn diese sich Qualitätsmedien nennen und als ÖRR von ihnen zwangsweise bezahlt werden.
Laut Institut für Protest- und Bewegungsforschung https://protestinstitut.eu/ wurde durch den von der NGO Correctiv initiierten und den SPDCDUGrüneFDP-dominierten Mainstreammedien aufgebauschten Meinungsschwindel im Frühjahr ca 3,6 Millionen Bundesbürger zu „Gegen rechts“-Demonstrationen auf die Strassen getrieben (7). Aus Angst vor der bevorstehenden Massendeportation von Personen mit und ohne Migrationshintergrund. Diese 3,6 Millionen Menschen vertrauten in ihrer Gutgläubigkeit den Qualitätsmedien und kommen sich jetzt getäuscht und veräppelt vor.
18.3.2026
Auch dieser Beitrag ist ohne Zuhilfenahme von KI geschrieben worden.
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Ende von Beitrag „Correctiv: Meinung statt Fakten“
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Beginn von Anlagen (1) – (7)
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(1) Correctivs Lügengebäude bricht zusammen – Niederlage vor Landgericht Berlin
Ein weiteres Mal entpuppt sich Correctiv als Medium, das anscheinend Journalismus mit Verschwörungstheorien im Sinne knallharter rotgrüner Propaganda verwechselt. Wie die Prawda oder das Neue Deutschland nicht von der Frage, was ist, sondern von der Frage, was soll erreicht werden, ausgingen, so anscheinend auch Correctiv. Der Vorgang wirft ein grelles Licht auf die Bigotterie von Deutschlands politischen Eliten, die in ihrer Gesamtheit inzwischen rotgrün sind, bzw. den Rotgrünen sklavisch folgen wie Kanzler Merz und die Union. Die Union ist nicht in der Babylonischen Gefangenschaft, sie hat sich assimiliert, sie ist Babylon, zumindest ein Teil von Babylon.
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Legal Times Online (LTO) brachte es damals (nach Urteil Landgericht Hmburg) auf den Punkt:
„Correctiv sagt also: Ja, es stimmt – in Potsdam wurde kein Plan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger vorgestellt oder diskutiert. Aber wir finden, die Ideen von Sellner laufen auf das gleiche hinaus, daher dürfen wir – als Bewertung – von einem Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger sprechen. Nach dieser Argumentation wären also all die Journalisten, die die Correctiv-Aussage für bare Münze nahmen, selbst schuld. Sie hätten den Correctiv-Bericht schlichtweg nicht sorgfältig genug gelesen, um die Nuancen zwischen Rechercheteil und Bewertung zu erkennen. Geht es nach Correctiv, hätten die Medien erkennen müssen, dass die Formulierung ‚Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger‘ nicht bedeutet, dass es in Potsdam tatsächlich um die Ausweisung deutscher Staatsbürger ging.“
Correctivs willige Helfer, Tagesschau, das ZDF heute-journal, der NDR erlitten vor dem Gericht Niederlagen, weil sie steif und fest behaupteten, was Correctiv selbst aus juristischen Gründen als Meinungsäußerung und plötzlich nicht mehr als Tatsachenbehauptung verstanden wissen wollte. Zwar urteilte die Pressekammer des Landgerichts Hamburg, dass „Correctiv“ weiterschreiben darf, es habe bei dem Potsdamer Treffen einen Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger gegeben, doch eben nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als Meinungsäußerung.
Doch jetzt fällt das Kartenhaus der Camouflage von Correctiv vollständig zusammen. Das Landgericht Berlin hat Correctiv untersagt, seine Behauptungen weiter als Meinung verbreiten zu können.
Rechtsanwalt Ralf Höcker postete:
„Komplettniederlage für Correctiv in Sachen der Potsdam-Legende! #Correctiv hat sich nach allen gerichtlichen Niederlagen bislang stets darauf zurückgezogen, immerhin die Kernaussagen des Berichts zum Potsdamtreffen seien nie verboten worden. Damit ist jetzt Schluss! Wir haben nun auch die Kernaussagen angegriffen und gewonnen! Das Konstrukt vom angeblichen ‚Deportations-Geheimtreffen‘ ist damit endgültig in sich zusammengestürzt. Schluss sein muss damit jetzt endlich auch mit der öffentlichen Förderung dieser Fake-News-Bude. Unseriös arbeitende Aktivisten, die Hunderttausende in die Irre führen und sie mit einer konstruierten Quatsch-Geschichte „gegen Rechts“ auf die Straße treiben, dürfen nicht mit Steuergeldern alimentiert werden.“
17.3.2026, https://x.com/Ralf_Hoecker/status/2033973181652853227
… Alles vom 18.3.2026 von Klaus-Rüdiger Mai bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/correctivs-luegengebaeude-bricht-zusammen
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(2) Correctiv erleidet schwere Niederlage vor dem Landgericht Berlin: Kernaussagen zum Potsdam-Treffen gerichtlich verboten
RA Carsten Brennecke zum Urteil von Berlin: Die verbotenen Passagen waren genau die wirkmächtigsten Kernaussagen des Correctiv-Berichts „Geheimplan gegen Deutschland“. Die Legal Tribune Online entlarvt Correctivs Krisen-PR als irreführend – es ging nicht um Nebensächlichkeiten, sondern um das zentrale Resümee, das massenhaft falsche Vorstellungen von Ausweisungsplänen gegen Deutsche auslöste.
Dr. Carsten Brennecke, Rechtsanwalt für Presserecht und Partner bei Höcker Rechtsanwälte teilte am Vormittag via X-Account mit:
https://x.com/RABrennecke/status/2034168035481616759
Correctiv verliert vor dem Landgericht Berlin: Kernaussagen des „Berichts“ zum Potsdam-Treffen verboten: Das Landgericht Berlin hat dazu nun hier eine Pressemitteilung veröffentlicht:
https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2026/pressemitteilung.1653487.php
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Anschließend erklärte RA Carsten Brennecke entlang eines LTO-Artikels https://x.com/RABrennecke/status/2034220560465510689, was es mit dem Urteil auf sich hat. Mit freundlicher Genehmigung hier zum Nachlesen:
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… Alles vom 18.3.2026 bitte lesen auf
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/correctiv-erleidet-schwere-niederlage-vor-dem-landgericht-berlin-kernaussagen-zum-potsdam-treffen-gerichtlich-verboten
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(3) „Sind sehr überrascht“ – „Correctiv“ verliert vor Gericht gegen AfD-Politikerin
Eine AfD-Politikerin hat erfolgreich gegen Berichte des Portals „Correctiv“ zum „Geheimtreffen“ in Potsdam geklagt. Das Gericht verbot unter anderem die Aussage, es sei dabei um einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gegangen.
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Vor Gericht ging es konkret um eine Einordnung des „Masterplans“ zur Ausweisung von Staatsbürgern sowie eine Passage über eine „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern“. Beide Passagen untersagte das Gericht.
… Alles vom 18.3.2026 bitte lesen auf
https://www.welt.de/politik/deutschland/article69ba417ffc05063917a4f1de/correctiv-verliert-vor-gericht-gegen-afd-politikerin-sind-sehr-ueberrascht.html
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(4) Potsdamer Treffen: „Correctiv“ unterliegt vor Gericht
Correctiv darf insgesamt drei Aussagen seiner Berichterstattung über das Potsdamer Treffen im November 2023 nicht weiter verbreiten. Das hat das Landgericht Berlin II entschieden und damit der Klage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy stattgegeben.
In dem Verfahren ging es im Kern darum, ob einzelne Aussagen von Correctiv als Meinungsäußerungen zu werten sind oder als Tatsachenbehauptung. Zu den untersagten Äußerungen zählt, dass das Treffen ein „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ gewesen sei. Außerdem wurde ein Satz untersagt, demzufolge sich der Jurist Ulrich Vosgerau nicht an „die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag“ erinnern können wolle. Und zuletzt die Aussage, Huy habe einen Vorschlag vorgebracht, „Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‚wieder wegzunehmen‘.“
… Alles vom 18.3.2026 bitte lesen auf
https://www.sueddeutsche.de/medien/correctiv-gericht-berichterstattung-potsdam-li.3454731
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(5) Correctiv verliert Streit um Kernaussage in Potsdam-Bericht
Die AfD-Politikerin Gerrit Huy ist erfolgreich gegen Correctiv vorgegangen. Das LG Berlin II verbot unter anderem die Aussage, es sei auf dem Potsdamer Treffen um einen “Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger” gegangen.
Das Landgericht (LG) Berlin II https://www.lto.de/gerichte/aktuelle-urteile-und-adresse/landgericht-berlin-ii hat einer Klage der AfD-Politikerin Gerrit Huy stattgegeben und dem Recherchemedium Correctiv drei Aussagen zum Potsdamer Treffen untersagt (Urt. v. 17. März 2025, Az. 27 O 379/25).
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Fakten, Fakten, Fakten und immer an den Leser denken
Mit Spannung blickten die Prozessbeteiligten auf die Frage, ob auch das LG Berlin II die Aussage für eine bloße Wertung oder doch für eine Tatsachenbehauptung halten würde und versuchten das Gericht von ihrem jeweiligen Standpunkt zu überzeugen:
Für Correctiv-Anwalt Feldmann ist die Begründung ganz klar. Aus dem Gesamtzusammenhang des Textes ergebe sich eindeutig, dass es sich um eine Meinungsäußerung handele. Der Leser erkenne, dass der Correctiv-Beitrag aus Tatsachenvortrag und anschließender Subsumtion, also Bewertung, bestehe. Anwalt Brennecke entgegnete, dass der umliegende Kontext der Aussage dafür spreche, von einer Tatsachenbehauptung auszugehen. Denn auch vor und nach der streitigen Aussage stünden lauter Tatsachenbehauptungen. “Fakten, Fakten, Fakten” rief Brennecke die Durchschnittslautstärke klar verlassend. Der Vorsitzende Richter ergänzte das Helmut-Markwort-Zitat dankbar “Und immer an den Leser denken”.
https://www.youtube.com/watch?v=xOm4MKGskaU
Passend, denn an den Leser denken muss auch das Gericht selbst. Denn ob eine Äußerung eine „Meinung“ oder “Tatsache” ist, bestimmt das Gericht nach der Figur des verständigen Durchschnittslesers, in den es sich hineinversetzen muss. Dies ist naturgemäß eine schwierige Aufgabe. Oft begnügen sich Gerichte mit der Erwägung, sie seien ja schließlich auch Durchschnittsleser und legen dann ihr eigenes Leseverständnis zugrunde. Dies kann auch oft richtig sein. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass gerade das akribische Studium eines Berichts, bei dem jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird, zu einem Verständnis führt, das sich vom tatsächlichen Durchschnittsleser entfernt.
Verständnis anderer Medien „indiziell“ bedeutsam
Im Falle des Correctiv-Berichts, der ein immenses Presseecho entfaltete, besteht nun die Sondersituation, dass das Verständnis zahlreicher Leser des Correctiv-Berichts gut dokumentiert ist. Sehr viele Medien haben die vermeintliche Wertung “’Masterplan‘ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger” nicht als solche erkannt, sondern als Tatsache verstanden. Die Liste ist lang:
ARD https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ulrich-vosgerau-siegt-vor-olg-hamburg,
ZDF https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ulrich-vosgerau-afd-correctiv-potsdam-rechtsextremismus, t-online,
SPIEGEL https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-politiker-diskutierten-mit-rechtsextremen-masterplan-zur-vertreibung-von-millionen-menschen-a-afc299c2-1176-4237-aba4-0f9b28851013,
taz https://taz.de/Geheimtreffen-mit-Rechtsextremen/!5984871/ , der Verfassungsblog, auch LTO und
prominente Anwälte https://x.com/Anwalt_Jun/status/1745019468139339963
schrieben, dass in Potsdam tatsächlich über die Ausweisung oder Ausbürgerung deutscher Staatsbürger gesprochen worden sei bzw. diese geplant gewesen sei oder Ähnliches. Und selbst die eigene Correctiv-Inszenierung im Theater geht davon aus, dass die Ausweisung von Staatsbürgern als maßgebliches Recherche-Ergebnis beim Leser hängenbleibt („Hä, aber ich dachte darum ging’s doch?!“ https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-hamburg-verhandelt-ueber-ausweisungs-aussage-im-correctiv-bericht). Das LG Hamburg hatte dieser Empirie allerdings keinerlei Bedeutung https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/correctiv-verhandlung-lg-hamburg-masterplan beigemessen.
… Alles vom 18.3.2026 bitte lesen auf
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-berlin-ii-gibt-afd-politikerin-huy-recht
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(6) Die Lüge von der „Remigration von Staatsbürgern“
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Mit dem Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“ löste die Medien-NGO Correctiv Anfang 2024 Proteststürme aus. Correctiv erzählte in verschwörerischem Ton von einem geheimen Treffen, bei dem Massenausweisungen deutscher Staatsbürger geplant worden seien. Flankiert wurde dieser Bericht von Theaterstücken und Demonstrationen gegen Rechts.
https://www.youtube.com/watch?v=mpjtjCOBZko&t=2s
Nun stellt sich heraus: Alles daran war falsch. Der Correctiv-Bericht wurde durch Gerichte immer weiter eingeschränkt; das Landgericht Berlin verbietet sogar die zentrale These des Textes: Nein, es gab keine Pläne, deutsche Staatsbürger gewaltsam außer Landes zu schaffen.
Dr. Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker Rechtsanwälte berichtet im Interview mit Tichys Einblick vom Prozess, er hatte eine Teilnehmerin, Gerrit Huy, in ihrem Kampf gegen die Falschdarstellungen von Correctiv vertreten.
… Alles vom 19.3.2026 von Maimilian Tichy bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/video/interview/correctiv-luege-remigration-carsten-brennecke/
https://www.youtube.com/watch?v=Dy-y2lgwDtI.
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(7) Correctiv-Urteil: Das ohrenbetäubende Schweigen der alten Medien
Die Recherche zum „Geheimtreffen“ in Potsdam wurde bislang in wesentlichen Teilen von Gerichten nicht beanstandet – nicht, weil sie wahr wäre; es handele sich um Meinungsäußerungen. Das Landgericht Berlin II hat diese Rechtsprechung nun durchbrochen.
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Die Tragweite des Urteils ist angesichts der Massenhysterie, die die damaligen Correctiv-Berichte auslösten, kaum zu überschätzen. Nach Angaben des Instituts für Protest- und Bewegungsforschung beteiligten sich an den darauf folgenden Demonstrationen rund 3,6 Millionen Menschen bei mehr als tausend Veranstaltungen. Es war die größte Demonstrationsserie und damit die bedeutendste politische Mobilisierung in der Geschichte der Bundesrepublik. Und sie basierte im Kern auf einer falschen Tatsachenbehauptung.
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So bereitwillig man die damalige Darstellung durch Correctiv in den linksliberalen Leitmedien und insbesondere beim ÖRR aufnahm, so kleinlaut berichtet man über die juristischen Niederlagen, die das Narrativ seitdem erlitten hat. Angesichts der politmedialen Bedeutung, mit der das Potsdamer Treffen damals aufgeladen wurde, ist es geradezu grotesk, wie wenig über die Gerichtsentscheidung vom Dienstag berichtet wird.
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… Alles vom 19.3.2026 von André Hintz bitte lesen auf
https://apollo-news.net/correctiv-urteil-das-ohrenbetubende-schweigen-der-alten-medien/