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- Beamten obliegt Verfassungstreue, nicht Regierungstreue (3.6.2026)
Beamten obliegt Verfassungstreue, nicht Regierungstreue
Disziplinarrecht: Warum Politiker immer häufiger Verfassungstreue mit Regierungstreue verwechseln – Beamte gefügig machen
Hans-Georg Maaßen
Der Beamte ist nicht Knecht einer Regierung oder Partei, sondern Diener des Staates. Viele Politiker sehen das anders. Sie wünschen sich Beamte, die so ergeben sind wie Parteimitarbeiter. Ein Beamter unterliegt aber einer dreifachen Loyalitätspflicht: Er muss erstens loyal sein gegenüber den Vorgesetzten und der politischen Leitung. Zweitens muss er loyal sein gegenüber den Gesetzen und drittens muss er loyal sein gegenüber sich selbst. Die erste Loyalität ist die Verpflichtung des Arbeitsalltags, aber dieses Loyalitätsband ist das dünnste. Es kann jederzeit reißen, denn es ist nachrangig gegenüber den anderen Loyalitäten. Die Gesetze haben Vorrang vor der Loyalität gegenüber den Vorgesetzten und der Politik. Am wichtigsten ist aber die dritte Loyalitätspflicht: Man muss das verlangte politische Handeln mit dem eigenen Gewissen vereinbaren können.
Während meiner Laufbahn wurde bei Personalentscheidungen mitunter offen gefragt, ob jemand „zu uns“ oder „zu den anderen“ gehört. Schon das war Missbrauch. Aber damals bedeutete mangelnde Regierungstreue nicht automatisch fehlende Verfassungstreue. Heute läuft es genau in diese Richtung. Wer als Beamter auch außerhalb des Dienstes eine unerwünschte Auffassung vertritt oder einer missliebigen Partei nahesteht, muss damit rechnen, nicht mehr als unabhängiger Staatsdiener, sondern als Sicherheitsrisiko behandelt zu werden.
Das Beamtenrecht soll einen unparteiischen, rechtsstaatlichen und leistungsfähigen öffentlichen Dienst sichern. Das Disziplinarrecht soll Dienstpflichtverletzungen ahnden. Es ist kein Instrument, um abweichende politische Auffassungen oder wissenschaftliche Thesen zu sanktionieren. Verfassungstreue ist nicht Regierungstreue. Genau diese Grenze wird zunehmend verwischt. Es genügt der Vorwurf, jemand habe das Vertrauen des Dienstherrn beeinträchtigt, störe das Ansehen der Behörde oder stehe außerhalb eines angeblichen demokratischen Konsenses. In der Hand einer politisierten Verwaltung werden solche Begriffe zu Waffen. Aus Loyalität wird Gefügigkeit.
Die Fälle Stephan Kohn, Stephan Maninger und Martin Wagener stehen beispielhaft für diese Entwicklung. Sie unterscheiden sich in Einzelheiten, haben aber einen gemeinsamen Kern: Staatsdiener, Wissenschaftler oder Ausbilder, die ihrem Land und ihren Institutionen verbunden waren, gerieten wegen politisch missliebiger Positionen unter Druck. Nicht fachliche Auseinandersetzung stand im Vordergrund, sondern Disziplinierung. Kohn wurde zum Signal: Wer das Regierungsnarrativ stört, riskiert seine Existenz. Bei Maninger und Wagener zeigte sich, wie schnell sicherheitspolitische oder wissenschaftliche Arbeit in Verdacht geraten kann. Hinzu kommen Fälle wie der von Ulrike Guérot, in denen politisch abweichende Stimmen über angeblich fachliche Vorwürfe ausgeschaltet werden sollen. Kleinste Fehler werden wie unter einem Mikroskop vergrößert und aufgebauscht, während bei anderen ein solches Verhalten als völlig unproblematisch angesehen wird.
Der Betroffene verliert Ruf, Ansehen, Stellung und oft die wirtschaftliche Grundlage. Sein Name wird beschädigt, seine Lebensleistung entwertet. Zugleich lernen alle anderen: Sieh zu, dass du nicht auffällst. Sag nichts, was Ärger macht. Bleib in der Spur. Genau darin liegt der generalpräventive Zweck solcher Verfahren. Es geht nicht nur um den einzelnen Beamten, sondern um Einschüchterung.
Die Folgen einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sind brutal. Das Dienstverhältnis endet. Dienstbezüge und Versorgungsansprüche gehen weitgehend verloren. Ein Mensch, der Jahrzehnte treu für den Staat gearbeitet hat, kann vor dem Nichts stehen. Früher verband man solche Maßnahmen vor allem mit schwersten Verfehlungen wie schweren Straftaten oder massiver Pflichtverletzung. Heute entsteht der Eindruck, dass bereits eine konstruierte fehlende Verfassungstreue oder eine unerwünschte Haltung genügt, um die Existenz eines Staatsdieners zu vernichten.
Besonders gefährlich ist deshalb die Reform des Bundesdisziplinarrechts, die seit dem 1. April 2024 gilt. Früher musste der Dienstherr bei den schwersten Maßnahmen grundsätzlich den Weg zum Disziplinargericht beschreiten. Heute kann die Behörde durch Disziplinarverfügung die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis selbst aussprechen. Der Beamte muss dann klagen. Der Richter steht nicht mehr am Anfang der schwersten Statusentscheidung, sondern erst danach.
Formal bleibt gerichtlicher Rechtsschutz bestehen. Praktisch aber verschiebt sich das Machtverhältnis dramatisch. Der Dienstherr entscheidet, der Beamte verteidigt sich. Die Behörde verfügt über Apparat, Anwälte, Zeit, Geld und oft über besseren Zugang zu Medien. Der Betroffene steht allein, muss sich rechtlich wehren, seinen Ruf verteidigen und zugleich die wirtschaftlichen Folgen tragen. Dagegen müssen der Minister und die für ihn handelnden Mitarbeiter nicht mit persönlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie das Disziplinarrecht missbrauchen.
Für einen freiheitlichen Staat ist diese Entwicklung verheerend. Der Beamte muss dem Grundgesetz treu sein, nicht einer Partei oder einem Minister. Er darf sich auch außerhalb des Dienstes politisch betätigen, solange er seine Pflichten achtet. Er muss warnen dürfen, wenn er Gefahren sieht. Ein Polizist muss über Sicherheitsprobleme sprechen können. Ein Wissenschaftler muss Thesen prüfen dürfen, die nicht dem Zeitgeist entsprechen. Ein Nachrichtendienstler muss über nationale Interessen nachdenken dürfen.
Wer Beamte, Polizisten und Wissenschaftler einschüchtert, schwächt den Staat, den er angeblich schützen will. Ein öffentlicher Dienst aus linientreuen Karrieristen ist keine Stütze der Demokratie. Eine Verwaltung, die Widerspruch bestraft, verliert ihre Lernfähigkeit. Sie wird nicht loyaler, sondern feiger. Darum dürfen wir diese Entwicklung nicht hinnehmen. Es braucht eine bürgerliche Hilfe für politisch bedrängte Staatsdiener: rechtlich, publizistisch und finanziell. Wer in Verwaltung, Polizei, Wissenschaft oder Nachrichtendienst wegen legitimer Kritik unter Druck gerät, darf nicht allein gelassen werden. Rechtsschutz ist teuer, Verfahren dauern lange, und der Rufschaden beginnt sofort.
Das Beamtenrecht darf nicht zur Waffe gegen politische Gegner werden. Es muss wieder das sein, was es in einem Rechtsstaat zu sein hat: Schutz der Integrität des öffentlichen Dienstes – und kein Mittel, um selbständige Köpfe zu brechen.
Dr. Hans-Georg Maaßen, Jurist, war von 2012 bis 2018 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz
… Alles vom 3.7.2026 von Hans-Georg Maaßen bitte lesen in der JF 28/26, Seite 1
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