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  • Arne Schönbohm: BSI-Beamter – Falschaussage Böhmermann – Entlassung (24.7.2026)
  • Beamten obliegt Verfassungstreue, nicht Regierungstreue (3.6.2026)

 

Arne Schönbohm: BSI-Beamter – Falschaussage Böhmermann – Entlassung
„Das geht nicht spurlos an einem vorbei“
Interview: Arne Schönbohm war einer der höchsten Beamten der Bundesrepublik Deutschland – bis Jan Böhmermann und das ZDF unbelegte Vorwürfe gegen ihn erhoben, die Medien und Politik übernahmen. Ein bis heute unaufgearbeiteter Skandal
Moritz Schwarz

Herr Professor Schönbohm, haben Sie die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verraten?
Arne Schönbohm: Nein, ein ungeheuerlicher Vorwurf.

Der welche Folgen für Sie gehabt hat?
Schönbohm: Abgesehen davon, dass dieser Vorwurf meinen Ruf beschädigt und meine Karriere zerstört hat, musste meine ganze Familie darunter leiden. Meine Kinder wurden angegangen, Nachbarn mieden uns, es gab sogar Morddrohungen. Man zermartert sich das Hirn: Was habe ich nur falsch gemacht? Und man hat das Gefühl, man könne Freunden und Bekannten nicht einmal mehr in die Augen sehen, weil jeder denkt, man sei womöglich ein russischer Spitzel und alles, was man besitzt, habe man nicht ehrlich erworben, sondern mit Putins Judaslohn bezahlt. Zugleich steht der Vorwurf im Raum, man trage Verantwortung für den Tod unzähliger ukrainischer Soldaten, Frauen und Kinder. Das geht nicht spurlos an einem vorbei.

Den Vorwurf gegen Sie erhoben hat das ZDF, beziehungsweise genauer Jan Böhmermann.
Schönbohm: Ja, indem er mich 2022 im „ZDF Magazin Royale“ in die Nähe russischer Nachrichtendienste rückte. Und zwar zu einer Zeit, das müssen Sie sich vorstellen, als zwei Wochen zuvor Nord-Stream-2 gesprengt wurde und Putin Monate vorher den großen Angriff auf die Ukraine begonnen hat. Vor diesem Hintergrund ist ein solcher Vorwurf für einen der höchsten Geheimnisträger der Bundesrepublik Deutschland natürlich fatal.

Nun hat das Oberlandesgericht München Böhmermann verboten, zu behaupten, Sie hätten „bewusst Kontakt zu russischen Nachrichtendiensten gehabt“.
Schönbohm: Das ist das Ende eines fast vierjährigen juristischen Kampfes, in dem ich nachweisen musste, dass die gegen mich ermittelten Vorwürfe unzutreffend waren und die Berichterstattung mein Persönlichkeitsrecht verletzte.

Bereits 2024 haben Sie gegen das ZDF in erster Instanz gewonnen. Warum hat es Böhmermann weiter gedeckt?
Schönbohm: Sieht man sich die Beziehung von Intendant Norbert Himmler und Jan Böhmermann an, sind die beiden wie Pat und Patachon, also zwei, die gemeinsam vorankommen. Natürlich hätte das ZDF nach der Sendung sagen können: Leute, das war Satire, kommt wieder runter, alles nur Spaß! Dann wäre die Sache rasch erledigt gewesen. Doch stattdessen hat man sie bewusst weitergetrieben, weil – so wirkt es jedenfalls – Herr Böhmermann den Grimme-Preis wollte, den er dann auch erhalten hat. Und er wollte sich als „investigativer Journalist“ neu erfinden – und ich war das dafür nötige Opfer.

Hat sich nun, nach Ihrem Sieg auch in der zweiten Runde, er oder Herr Himmler bei Ihnen entschuldigt?
Schönbohm: Obwohl das Gericht glasklar festgestellt hat, dass die Berichterstattung rechtswidrig war und auf unzutreffenden tatsächlichen Grundlagen beruhte, gab es nicht einmal einen privaten Anruf von Herrn Himmler, geschweige denn eine offizielle Entschuldigung. Stattdessen hat er nach dem ersten Urteil in einem Podcast erneut bekräftigt, man habe alles richtig gemacht. Anschließend musste das ZDF eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Also, das finde ich wirklich ruchlos und verantwortungslos und zeigt für mich, dass er charakterlich der Verantwortung seines Postens nicht gewachsen ist.

Sie haben gesagt, Sie hätten sich zuvor nicht vorstellen können, dass der Öffentlich-Rechtliche so etwas tut.
Schönbohm: Ja, und man fragt sich, was machen eigentlich die Verwaltungsgremien des ZDF? Ich hätte gedacht, schreibt man ihnen in so einer Sache, etwa dem Intendanten oder der Fernsehratsvorsitzenden Gerda Hasselfeldt, erhält man auch eine Antwort. Aber nichts! Nicht einmal eine Eingangsbestätigung. Da ist ja selbst die Trinkhalle Dortmund-Nord besser organisiert. Das zeigt, wie dysfunktional das ZDF ist – eigentlich eine Beleidigung für die guten Journalisten, die es dort ja auch noch gibt.

Warum war Ihr Prozess gegen das ZDF eigentlich nötig? Denn Böhmermanns Sendung präsentierte zwar Vorwürfe, aber doch gar keine stichhaltigen Beweise.
Schönbohm: Richtig, aber statt das kritisch zu hinterfragen, wurde der Vorwurf gegen mich durch die sozialen, aber auch etablierte Medien, darunter die ZDF-Nachrichtensendungen, stark gepusht. Es war ein weltweites Thema, wenn selbst die Peru Times schreibt, dass der deutsche Cybersicherheitschef verdächtigt wird, russischer Spion zu sein. So dass es nur zwei Tage nach der Ausstrahlung bereits hieß, Schönbohm solle gefeuert werden. Und das, obwohl ich ein sogenannter Karrierebeamter bin.

Die man, anders als sogenannte politische Beamte, nicht einfach ohne Angabe von Gründen ablösen kann.
Schönbohm: Eben, das zeigt, wie abenteuerlich, ja abstrus das Vorgehen gegen mich war, mich allein aufgrund haltloser Vorwürfe eines Satire-Magazins zu entfernen. Das muss man sich einmal vorstellen! Zumal, wer bereit ist anzunehmen, dass ich mir etwas habe zuschulden kommen lassen, ohne dass sowohl der Bundesnachrichtendienst als auch das Bundesamt für Verfassungsschutz, das für Spionageabwehr zuständig ist, mir gravierende Fehler unterstellt.

Sie fühlen sich also auch von Ihrem Dienstherrn, der damaligen Innenministerin Nancy Faeser, verraten.
Schönbohm: Nun, eigentlich gibt es eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Mir aber wurde ja nicht einmal mitgeteilt, was mir eigentlich vorgeworfen wird. Es war eine vollkommen absurde Situation.

Moment, waren die Vorwürfe denn nicht klar? Bestanden diese nicht in dem, was Böhmermann präsentierte?
Schönbohm: Wissen Sie, eine Woche nach der Sendung erhielt ich einen Anruf, in dem mir mitgeteilt wurde, die Ministerin habe sich entschieden, mich von meiner Aufgabe zu entbinden. Ich war platt. Denn wie Sie selbst sagen, enthielt die Böhmermann-Sendung nichts Stichhaltiges. Daher fragte ich, was mir konkret vorgeworfen werde. Antwort: Na das, was in den Medien kursiere. Verrückt! Denn das war ja nichts, als die haltlosen Böhmermann-Vorwürfe. Ich war schockiert, schließlich sind wir doch keine Bananenrepublik – das ist zumindest mein Staatsverständnis –, wo Menschen aufgrund haltloser Vorwürfe einfach abserviert werden.

Schließlich haben Sie sogar selbst ein Disziplinarverfahren gegen sich angeregt. Warum?
Schönbohm: Um endlich zu klären, was gegen mich überhaupt im Raum steht. Denn einem solchen Verfahren geht immer zunächst eine Ermittlung voraus, um festzustellen, ob überhaupt ein Anfangsverdacht vorliegt. Sieben Monate lang wurde ermittelt. Ergebnis: Es gab nichts.

Da waren Sie allerdings längst von Ihrem Posten entfernt. Sind wir also eine Bananenrepublik?
Schönbohm: Es ist schon sehr, sehr bitter, denn wie gesagt, eigentlich gibt es ein wechselseitiges Treueverhältnis: Der Treupflicht des Staatsdieners steht die Fürsorgepflicht des Staates gegenüber. Doch zu keiner Zeit hat man sich vor mich gestellt, ja auch nur das Gespräch mit mir gesucht. Stattdessen wurde mir sowohl untersagt, mich gegenüber den Medien zu erklären, als auch vor dem Innenausschuss des Bundestages zu sprechen, der mich zu dem Fall anhören wollte.

Das heißt, man hat Sie nicht nur nicht in Schutz genommen, sondern auch noch dabei behindert, dass Sie sich öffentlich verteidigen?
Schönbohm: Tja, ich bin der Ex-Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, mit der zweitlängsten Dienstzeit. Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass man so mit dem Amtsträger umgeht. Aber man lernt nie aus. Jedoch frage ich mich, was sendet das für ein Signal nach innen? Das Bundesinnenministerium hat etwa 85.000 Mitarbeiter. Was macht das mit diesen, wenn sie sehen, wie sich die Führung gegenüber Kollegen verhält, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen?

Wollte man Sie einfach blindlings schnell loswerden, aus Angst, die Vorwürfe könnten Faeser politisch schaden?
Schönbohm: Ich weiß es nicht.

Oder handelt es sich um eine Intrige gegen Sie, die bereits vor der Böhmermann-Sendung begonnen hat?
Schönbohm: Wie gesagt, ich weiß es nicht. Das müssten Sie die fragen, die das ausgeheckt haben

Die Intrigentheorie lautet: Nachweislich wurde behördenintern schon vor Ausstrahlung der Sendung Material gegen Sie gesammelt, doch kam dabei nichts heraus. Könnte es sein, dass daher Kontakt mit der Redaktion gesucht wurde, um diese anzustiften, gegen Sie Stimmung zu machen? Plausibel oder eine Räuberpistole?
Schönbohm: Ich weiß nicht. Fakt ist, dass durch eine kleine Anfrage der AfD öffentlich wurde, dass Staatssekretärin Juliane Seifert, früher SPD-Bundesgeschäftsführerin, Monate vor der Sendung zweimal mit Herrn Böhmermann telefoniert hat – wobei es laut ihr aber um andere Themen ging. Ich meine, erst danach ist behördenintern eine Liste gegen mich angelegt worden, deren Inhalt aber, wie Sie sagen, nicht ausreichte. Übrigens bin ich nie mit dieser Liste konfrontiert worden. Man hätte mir ja zumindest Gelegenheit zur Stellungnahme geben können.

Sie berichten, im August 2022 habe Frau Faeser Ihnen ihre persönliche Mobilnummer gegeben mit der Versicherung, Sie könnten sie bei Bedarf gerne anrufen.
Schönbohm: Ja, es war ein sehr nettes Treffen, sie wirkte sehr vertrauensvoll. Doch nach der Böhmermann-Sendung war Frau Faeser plötzlich nicht mehr für mich zu sprechen. Ich habe sie erst nach meiner Ablösung im Dezember bei einer Behördenleitertagung wiedergetroffen. Sie war erneut sehr nett und fragte mich, wie es mir gehe.

Kein Wort über den Fall?
Schönbohm: Nein.

Und Sie haben sie auch nicht darauf angesprochen?
Schönbohm: Nein, die Vorermittlungen liefen ja noch.

Was haben Sie über dieses Verhalten Faesers gedacht?
Schönbohm: Ich bin nach wie vor zu Loyalität verpflichtet und möchte daher nicht antworten.

Abgelöst wurden Sie aufgrund der Vorwürfe in den Medien, die sich wiederum auf die der Böhmermann-Sendung bezogen. Doch nochmal: diese enthielt keinerlei stichhaltige Beweise. Wie kann es also sein, dass die Medien überhaupt darauf angesprungen sind?
Schönbohm: Weil die Sendung wie eine investigative Recherche aufgebaut war und etwa eine russische Scheinfirma präsentierte, die sie mit mir in Verbindung brachte. Für den Zuschauer entstand so der Eindruck, an den Vorwürfen sei etwas dran.

Ja, beim unbedarften Unterhaltungszuschauer. Aber professionellen Journalisten – und übrigens auch Politikern und Beamten – muss aufgefallen sein, dass jeder konkrete Beleg fehlt. Nämlich, dass die Sendung keinen Beweis für einen direkten Kontakt zwischen Ihnen und der russischen Scheinfirma hatte und alles nur über Dritte – Stichwort Kontaktschuld – konstruiert wurde. Sprich, muss der Vorwurf nicht nur an Böhmermann und das ZDF, sondern an alle Medien gehen?
Schönbohm: Natürlich, aber stattdessen hat man sich auf das Thema gestürzt. Und dann werden Geschichten zu Selbstläufern, bei denen gerne jeder noch eine Schippe drauflegt – womit der Mediensturm gegen mich perfekt war. Angeheizt indirekt auch vom Innenministerium, das nicht widersprochen und damit signalisiert hat: Da ist vielleicht etwas dran. Das Ganze verlief ähnlich wie bei der berüchtigten Potsdamer „Wannsee-Konferenz 2.0“, wo auf diese Weise ja sogar Menschen in Massen auf die Straße getrieben wurden. Übrigens glaube ich, wäre ich ein US-Milliardär, hätte das ZDF keine zwei Stunden nach der Sendung alles zurückgenommen, aus Angst vor juristischen Folgen. Womit es aber nicht gerechnet hat, war, dass ein Beamter Kosten von 60.000 Euro in Kauf nimmt, nur um das richtigzustellen. Tja, da haben sie sich verkalkuliert.

Eine Summe, auf der Sie nun allerdings sitzenbleiben. Denn mit einem Anspruch auf Schadensersatz sind Sie vor Gericht gescheitert.
Schönbohm: Leider, denn das Geld ist ein Anteil des Erbes, das eigentlich einmal für die Kinder gedacht war. Ich bin kein Jurist, aber persönlich finde ich, dass derjenige, der den Schaden anrichtet, auch für das aufkommen soll, was es kostet, ihn wieder aus der Welt zu schaffen. Dass mir stattdessen das Gericht sagt: Ja, Sie haben recht, Ihnen ist Unrecht widerfahren, aber die Kosten um das zu erstreiten, die sind Ihr Problem – das empfinde ich als massives Unrecht. Und daher meine ich auch: Hätte das ZDF Anstand, würde es mir unabhängig vom Urteil die Übernahme meiner Kosten anbieten.

Julian Reichelt hat mit Blick auf Sie und das ZDF von „Vernichtungsfernsehen“ gesprochen. Hat er recht?
Schönbohm: Ja, und die Frage ist, warum hat Herr Böhmermann das eigentlich gemacht?

Sprachen Sie nicht vom Grimme-Preis und einer „Neuerfindung als Investigativjournalist“?
Schönbohm: Das ist nur meine Spekulation, weil ich darauf keine Antwort habe. Ich frage mich aber unablässig, cui bono? Wem nützt es? Die Frage zu beantworten wäre den Schweiß der Edlen wert. Gar nicht wegen mir, sondern um zu verstehen, wie das politische Berlin funktioniert.

Was meinen Sie?
Schönbohm: Na ja, Frau Faeser hat nie zu mir gesagt: Ich bin total unzufrieden mit Ihnen, suchen Sie sich eine neue Aufgabe. So wäre es möglich gewesen, mich ganz einfach loszuwerden. Ohne am Ende nicht nur mich, sondern auch sich selbst und das BSI massiv zu beschädigen. Es ergibt alles keinen Sinn.

Sie werfen Faeser auch vor, damit die Sicherheit Deutschlands gefährdet zu haben. Inwiefern?
Schönbohm: Na, was passiert denn, wenn Sie einen der höchsten Geheimnisträger im öffentlich-rechtlichen Fernsehen als Leck darstellen? Dann fragen sich befreundete Nachrichtendienste natürlich, ob es wahr ist und Informationen, die sie uns weitergeben, in Moskau landen und schneiden Deutschland sicherheitshalber von sensiblen Informationen ab.

Statt BSI-Präsident sind Sie nun Leiter der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung. Diese ist zwar viel kleiner, aber ist Ihre Karriere wirklich „zerstört“?
Schönbohm: Nachdem ich knapp sieben Jahre lang erfolgreicher Präsident des BSI war, ist dieser Karriereschritt durch die falsche Berichterstattung des ZDF beendet beziehungsweise zerstört worden. Berufswege verlaufen nicht immer geradlinig; es gibt Unvorhersehbarkeiten. Heute bin ich Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung mit einem tollen kleinen Team und wirke dort an der Fortbildung für die Bundesverwaltung mit. Gerade im Zuge der Staatsmodernisierung ist das eine wichtige Aufgabe – auch wenn sie kleiner und anders ist als meine frühere Funktion. So ist das Leben.

Professor Arne Schönbohm: Der Sohn des 2019 verstorbenen brandenburgischen CDU-Innenministers Jörg Schönbohm wurde 1969 in Hamburg geboren. Der ehemalige Manager leitete von 2016 bis 2022 das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn. 2023 übernahm er die Leitung der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung in Brühl/NRW.

… Alles vom 24.7.2026 von Moritz Schwarz mit Arne Schönbohm bitte lesen in der JF 31+32/26, Seite 3
https://www.junge-freiheit.de

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Beamten obliegt Verfassungstreue, nicht Regierungstreue
Disziplinarrecht: Warum Politiker immer häufiger Verfassungstreue mit Regierungstreue verwechseln – Beamte gefügig machen
Hans-Georg Maaßen

Der Beamte ist nicht Knecht einer Regierung oder Partei, sondern Diener des Staates. Viele Politiker sehen das anders. Sie wünschen sich Beamte, die so ergeben sind wie Parteimitarbeiter. Ein Beamter unterliegt aber einer dreifachen Loyalitätspflicht: Er muss erstens loyal sein gegenüber den Vorgesetzten und der politischen Leitung. Zweitens muss er loyal sein gegenüber den Gesetzen und drittens muss er loyal sein gegenüber sich selbst. Die erste Loyalität ist die Verpflichtung des Arbeitsalltags, aber dieses Loyalitätsband ist das dünnste. Es kann jederzeit reißen, denn es ist nachrangig gegenüber den anderen Loyalitäten. Die Gesetze haben Vorrang vor der Loyalität gegenüber den Vorgesetzten und der Politik. Am wichtigsten ist aber die dritte Loyalitätspflicht: Man muss das verlangte politische Handeln mit dem eigenen Gewissen vereinbaren können.

Während meiner Laufbahn wurde bei Personalentscheidungen mitunter offen gefragt, ob jemand „zu uns“ oder „zu den anderen“ gehört. Schon das war Missbrauch. Aber damals bedeutete mangelnde Regierungstreue nicht automatisch fehlende Verfassungstreue. Heute läuft es genau in diese Richtung. Wer als Beamter auch außerhalb des Dienstes eine unerwünschte Auffassung vertritt oder einer missliebigen Partei nahesteht, muss damit rechnen, nicht mehr als unabhängiger Staatsdiener, sondern als Sicherheitsrisiko behandelt zu werden.

Das Beamtenrecht soll einen unparteiischen, rechtsstaatlichen und leistungsfähigen öffentlichen Dienst sichern. Das Disziplinarrecht soll Dienstpflichtverletzungen ahnden. Es ist kein Instrument, um abweichende politische Auffassungen oder wissenschaftliche Thesen zu sanktionieren. Verfassungstreue ist nicht Regierungstreue. Genau diese Grenze wird zunehmend verwischt. Es genügt der Vorwurf, jemand habe das Vertrauen des Dienstherrn beeinträchtigt, störe das Ansehen der Behörde oder stehe außerhalb eines angeblichen demokratischen Konsenses. In der Hand einer politisierten Verwaltung werden solche Begriffe zu Waffen. Aus Loyalität wird Gefügigkeit.

Die Fälle Stephan Kohn, Stephan Maninger und Martin Wagener stehen beispielhaft für diese Entwicklung. Sie unterscheiden sich in Einzelheiten, haben aber einen gemeinsamen Kern: Staatsdiener, Wissenschaftler oder Ausbilder, die ihrem Land und ihren Institutionen verbunden waren, gerieten wegen politisch missliebiger Positionen unter Druck. Nicht fachliche Auseinandersetzung stand im Vordergrund, sondern Disziplinierung. Kohn wurde zum Signal: Wer das Regierungsnarrativ stört, riskiert seine Existenz. Bei Maninger und Wagener zeigte sich, wie schnell sicherheitspolitische oder wissenschaftliche Arbeit in Verdacht geraten kann. Hinzu kommen Fälle wie der von Ulrike Guérot, in denen politisch abweichende Stimmen über angeblich fachliche Vorwürfe ausgeschaltet werden sollen. Kleinste Fehler werden wie unter einem Mikroskop vergrößert und aufgebauscht, während bei anderen ein solches Verhalten als völlig unproblematisch angesehen wird.

Der Betroffene verliert Ruf, Ansehen, Stellung und oft die wirtschaftliche Grundlage. Sein Name wird beschädigt, seine Lebensleistung entwertet. Zugleich lernen alle anderen: Sieh zu, dass du nicht auffällst. Sag nichts, was Ärger macht. Bleib in der Spur. Genau darin liegt der generalpräventive Zweck solcher Verfahren. Es geht nicht nur um den einzelnen Beamten, sondern um Einschüchterung.

Die Folgen einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sind brutal. Das Dienstverhältnis endet. Dienstbezüge und Versorgungsansprüche gehen weitgehend verloren. Ein Mensch, der Jahrzehnte treu für den Staat gearbeitet hat, kann vor dem Nichts stehen. Früher verband man solche Maßnahmen vor allem mit schwersten Verfehlungen wie schweren Straftaten oder massiver Pflichtverletzung. Heute entsteht der Eindruck, dass bereits eine konstruierte fehlende Verfassungstreue oder eine unerwünschte Haltung genügt, um die Existenz eines Staatsdieners zu vernichten.

Besonders gefährlich ist deshalb die Reform des Bundesdisziplinarrechts, die seit dem 1. April 2024 gilt. Früher musste der Dienstherr bei den schwersten Maßnahmen grundsätzlich den Weg zum Disziplinargericht beschreiten. Heute kann die Behörde durch Disziplinarverfügung die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis selbst aussprechen. Der Beamte muss dann klagen. Der Richter steht nicht mehr am Anfang der schwersten Statusentscheidung, sondern erst danach.

Formal bleibt gerichtlicher Rechtsschutz bestehen. Praktisch aber verschiebt sich das Machtverhältnis dramatisch. Der Dienstherr entscheidet, der Beamte verteidigt sich. Die Behörde verfügt über Apparat, Anwälte, Zeit, Geld und oft über besseren Zugang zu Medien. Der Betroffene steht allein, muss sich rechtlich wehren, seinen Ruf verteidigen und zugleich die wirtschaftlichen Folgen tragen. Dagegen müssen der Minister und die für ihn handelnden Mitarbeiter nicht mit persönlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie das Disziplinarrecht missbrauchen.

Für einen freiheitlichen Staat ist diese Entwicklung verheerend. Der Beamte muss dem Grundgesetz treu sein, nicht einer Partei oder einem Minister. Er darf sich auch außerhalb des Dienstes politisch betätigen, solange er seine Pflichten achtet. Er muss warnen dürfen, wenn er Gefahren sieht. Ein Polizist muss über Sicherheitsprobleme sprechen können. Ein Wissenschaftler muss Thesen prüfen dürfen, die nicht dem Zeitgeist entsprechen. Ein Nachrichtendienstler muss über nationale Interessen nachdenken dürfen.

Wer Beamte, Polizisten und Wissenschaftler einschüchtert, schwächt den Staat, den er angeblich schützen will. Ein öffentlicher Dienst aus linientreuen Karrieristen ist keine Stütze der Demokratie. Eine Verwaltung, die Widerspruch bestraft, verliert ihre Lernfähigkeit. Sie wird nicht loyaler, sondern feiger. Darum dürfen wir diese Entwicklung nicht hinnehmen. Es braucht eine bürgerliche Hilfe für politisch bedrängte Staatsdiener: rechtlich, publizistisch und finanziell. Wer in Verwaltung, Polizei, Wissenschaft oder Nachrichtendienst wegen legitimer Kritik unter Druck gerät, darf nicht allein gelassen werden. Rechtsschutz ist teuer, Verfahren dauern lange, und der Rufschaden beginnt sofort.
Das Beamtenrecht darf nicht zur Waffe gegen politische Gegner werden. Es muss wieder das sein, was es in einem Rechtsstaat zu sein hat: Schutz der Integrität des öffentlichen Dienstes – und kein Mittel, um selbständige Köpfe zu brechen.
Dr. Hans-Georg Maaßen, Jurist, war von 2012 bis 2018 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz
… Alles vom 3.7.2026 von Hans-Georg Maaßen bitte lesen in der JF 28/26, Seite 1
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