Digitales Erbe des Internetusers

Ein mit dem Internet aufgewachsener Mensch, ein Digital Native, häuft im Laufe seines Lebens eine riesige Menge an Daten im Netz an, die nach dem Tod online bleiben: Profile in sozialen Netzwerken, eMails, Blog-Postings, eigene Homepages, eBook-Bibliotheken, digitale Musiksammlungen, Fotosammlungen usw.. Mit dem Cloud-Computing sind diese Daten nicht mehr nur auf der heimischen Festplatte gespeichert, sondern im Netz, also in den Rechenzentren der jeweiligen Intenet-Dienstleister. Stirbt der Digital Native, dann nicht nur die Erben involviert, sondern auch Internet-Unternehmen wie Facebook und Google.
Wer ein digitales Erbe antreten will, kann auf gewaltige Schwierigkeiten stoßen, da digitale Hinterlassenschaften wie Fotos, Musikstücke, eBook und eMails zumeist über Nutzerkonten verbunden sind, bei denen man ohne Passwort ausgesperrt bleibt.
Digitaler Nachlass bei Facebook: Über eine spezielle Seite Geburts- und Sterbeurkunde mitsamt Erbschein hochladen, um die komplette Facebook-Seite des Toten löschen zu lassen. Oder die Seite in einen Gedenkmodus versetzen, damit sie nur noch für Freunde des Verstorbenen sichtbar bleibt  – eine Form der Trauerkultur, die digitale Lebensspuren erhält. Scherzkekse, die jemanden aus Jux für tot erklären, werden von Facebook mit „der Strafe des Meineides„ belegt.
Digitaler Nachlasse bei Google: Ein „Inactive Account Manager“ meldet sich in mehreren Stufe, nachdem der Account nicht mehr genutzt wurde, bei Nutzer wie seinen Freunden. Erst dann wird gelöscht. So will Google erreichen, dass sich seine Kunden zu Lebzeiten um das digitale Testament kümmern.
Bei Apple, Musiksammlung bei iTunes, Amazon, Providern? Die Rechtslage ist großenteils unklar bzw. kaum geregelt. Kann man sich das digitale Archiv des verstorbenen Vaters übertragen lassen – Apple gibt keine klare Auskunft.
  
Das deutsche Erb- und Telekommunikationsrecht bleibt hinter der weltweit rasanten technologischen Entwicklung zurück bzw. ignoriert diese. Die Rechtsunsicherheit des digitalen Nachlasses geht 2013 leider komplett zu Lasten der Erben und Hinterbliebenen.
Ob man wohl dem eigenen Testament eine ständig aktualisierte Liste von Nutzerkonten mitsamt Kennwörtern beifügen sollte? Wie einfach war es noch zu analogen Erbzeiten: Bücherschrank und Plattensammlung durchsuchen und dann entscheiden – aussondern oder aber einpacken, was zum Andenken des Verstorbenen.

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