Hundsrücken

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Blick vom Feldberg nach Westen übers selten neblige Hofsgrund zu Schauinsland und Hundsrücken (rechts) am 1.2.2011

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  • Windenergie Hundsrücken: Sitzung 4.11.2026 Talvogtei – Vorlage (30.0.2026)
  • Soll Oberried ein kommunales Windrad auf dem Hundsrücken betreiben? (30.10.2026)

Windenergie Hundsrücken: Sitzung 4.11.2026 Talvogtei – Vorlage

Gemeindeverwaltungsverband Dreisamtal – 04.11.2026 – 18:00-19:00 Uhr,
Talvogtei Kirchzarten, 
Anforderung der Sitzungsunterlagen, Vorlage 2026/150, Sitzung der Verbandsversammlung am 04.11.2026

Sehr geehrte Frau Waldvogel (Gde Kirchzarten),
vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort und für den Link zum Ratsinformationssystem. Unter Tagesordnungspunkt 2 werde ich mich an die drei Minuten halten. Meine weiteren Fragen zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans „Windenergie Hundsrücken“ (Vorlage 2026/150) sende ich Ihnen vorab schriftlich, mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder der Verbandsversammlung und an die Gemeinde Oberried sowie um schriftliche Beantwortung. Hintergrund und Quellen habe ich hier zusammengestellt: https://adrian-kempf.de/oberried-windrad-hundsruecken-holzschlaegermatte/

Im Höllentäler 2/2026 wird das Vorhaben mit drei Aussagen begründet: Der Hundsrücken sei eine der windhöffigsten Flächen Süddeutschlands, Strom lasse sich dort ohne Subventionen wirtschaftlich gewinnen, und er sei grundlasttauglich, weil beständig Wind wehe. Die amtlichen Daten der direkt benachbarten Anlage sprechen gegen alle drei Versprechen.

1. Prognose und Wirklichkeit: Die Anlage auf der Holzschlägermatte liegt laut Windatlas in derselben Windklasse wie der Hundsrücken und wurde von der Ökostromgruppe errichtet, dem Projektpartner der Gemeinde Oberried. Prognostiziert waren 9,16 Millionen kWh im Jahr. Laut den EEG-Bewegungsdaten 2025 von TransnetBW hat sie 2025 nur 5.501.253 kWh eingespeist, 60 Prozent der Prognose, und lag damit auf Platz 77 von 86 neueren Windrädern in Baden-Württemberg. Warum soll die Prognose am Hundsrücken, im selben Wind und mit demselben Partner, zuverlässiger sein?

2. Subventionen: Dieselbe Anlage hat 2025 laut denselben Daten 218.544 Euro EEG-Marktprämie erhalten. Wie verträgt sich das mit der Aussage, am Hundsrücken lasse sich Strom „ohne Subventionen“ wirtschaftlich erzeugen? Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ohne EEG-Förderung vor, und bei welchem Strompreis wird dort die Gewinnschwelle erreicht?

3. Grundlast: Die Holzschlägermatte lieferte im Februar, März und April 2025 jeweils nur fünf bis sechs Prozent ihrer Leistung. Welche gesicherte Leistung garantieren die Anlagen am Hundsrücken bei Windstille? Und warum plant die Gemeinde einen Stromspeicher gegen Dunkelflauten, wenn der Standort grundlasttauglich sein soll? Welche Größe, Kosten und Finanzierung sind dafür vorgesehen?

4. Gemeindehaushalt: Zehn Millionen Euro Kredit kosten bei vier Prozent über 20 Jahre rund 736.000 Euro im Jahr. Liefert die gemeindeeigene Anlage so viel wie die Holzschlägermatte 2025, erlöst sie bei sechs bis acht Cent je kWh nur 330.000 bis 440.000 Euro. Wie soll daraus nach Zins und Tilgung ein Überschuss von 100.000 Euro entstehen? Welcher Anlagentyp und welcher Jahresertrag liegen dieser Rechnung zugrunde?

5. Risiko: Der Gemeinderat Oberried hat am 18.05.2015 beschlossen, dass das Projektrisiko beim Entwickler liegt. Gilt das noch? Wer haftet heute, wenn der Ertrag dauerhaft unter der Prognose bleibt – die Gemeinde und damit die Bürger?

6. Artenschutz: Der Hundsrücken wurde wiederholt wegen des Arten- und Vogelschutzes aus der Windkraftplanung genommen. Welche Untersuchungen liegen heute vor, wer hat sie beauftragt, welche Abschaltzeiten ergeben sich, und sind diese in der Ertragsprognose bereits abgezogen? Liegt ein Turbulenzgutachten für den Kamm vor?

7. Offenlegung: Werden Windmessung, Ertragsgutachten und Wirtschaftlichkeitsberechnung vollständig veröffentlicht, bevor über den Vorentwurf entschieden wird? Zur Vorlage 2026/150 finde ich im Ratsinformationssystem bislang keine Anlagen.
Bei einer Investition dieser Größenordnung aus Gemeindemitteln halte ich es für selbstverständlich, dass diese Fragen vor jedem weiteren Schritt beantwortet werden.

Vielen Dank für Ihre Mühe und freundliche Grüße
Adrian Kempf
30.10.2026
https://adrian-kempf.de/oberried-windrad-hundsruecken-holzschlaegermatte/

 

Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Dreisamtal am 4. November 2026, Talvogtei Kirchzarten, 18-19 Uhr können über das Ratsinformationssystem auf der Homepage der Gemeinde Kirchzarten eingesehen und abgerufen werden.
https://session.kirchzarten.de/buergerinfo/info.asp

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Soll Oberried ein kommunales Windrad auf dem Hundsrücken betreiben?
Diese Frage stellt sich nach folgendem Beitrag im Höllentäler:
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Oberried will Baurecht für Windräder auf dem Hundsrücken schaffen
Unterstützt der Gemeindeverwaltungsverband Dreisamtal?
… Der Hundsrücken ist eine der windhöfigsten Flächen in Süddeutschland. Dort lässt sich ohne Subventionen wirtschaftlich Strom gewinnen und das auch noch grundlasttauglich, weil beständig Wind weht.
… Alles vom 29.10.2026 bitte lesen im Höllentäler, Nr. 2, Seite 24.
https://hoellentaeler.de/wp-content/uploads/HT-2-2026.pdf
https://hoellentaeler.de
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Dazu folgender Einwand:
Es ist keine Windkraftanlage südlich der norddeutschen Tiefebene bekannt, die sich rein betriebswirtschaftlich rechnet, d.h. die ohne staatliche Subventionen wie EEG, Fördergelder, usw. rentabel arbeitet.
Im Gebiet Hundsrücken (1234) zwischen Schauinsland (1284) und Rappeneck (1010) sind drei Windräder geplant, die von der Ökostromgruppe, einer Genossenschaft sowie der Gemeinde Oberried betrieben werden sollen. Investitionssumme 10 Mio Euro.
Vor dem Windrad in kommunaler Regie sei gewarnt, da im Falle einer Minus-Leistung ausschließlich die Gemeinde Oberried das finanzielle Risiko zu tragen hat.

1. Windhöfigkeit: Das westlich angrenzende Windrad Holzschlägermatte hat 2025 nur 60% der prognostizierte Soll-Leistung erbracht.
2. Grundlast: Keine Windkraftanlage ist grundlasttauglich.
3. Subventionen: … von Staat oder Privat sind in jedem Fall erforderlich
30.10.2026