Am 16.11.2022 verfügte das Berliner Verfassungsgericht, daß die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus in 90 Tagen wiederholt werden muß. Diese Entscheidung ist dem Engagement der Journalisten von https://www.TichysEinblick.de und https://Apollo-News.net sowie des Abgeordneten Marcel Luthe (GGG, früher FDP, nun Freie Wähler) https://www.youtube.com/watch?v=75Qp9O8l4VY zu verdanken.
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Vier Fragen:
a) Warum gibt es keine Rücktritte der Verantwortlichen im Senat? Wie kann man sicher sein, daß die Wahlbetrüger ihre eigenen Mauscheleien selbst aufdecken würden?
b) Warum bleiben die nunmehr illegitimen Beschlüsse gültig?
c) Warum keine sofortige Auflösung des Abgeordnetenhauses?
d) Warum muß im Gegensatz zur Landtagswahl in Berlin die Bundestagswahl 2021 nicht wiederholt werden, wie z.B. von Prof Rupert Scholz (1) gefordert? Sind die Stimmen von MdBs weniger wert als die von MdLs?
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Es gilt, aus dem Wahldebakel in Berlin die Lehren und Erkenntnisse für die Zukunft zu ziehen
1) Die Jurisdiktion als dritte Gewalt im Rechtsstaat zum Glück funktioniert noch. Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat die Wahlen im September 2021 für ungültig erklärt. Der Bundestag hingegen hat nur eine Teilwiederholung befürwortet. Hier sind noch Klagen beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
2) Das Vertrauen der Bürgers in die geheime und freie Wahl ist durch die Wahlmanipulationen schwer beschädigt. Dieses Vertrauen im Sinne eines Consent of the Governed ist deshalb grundlegend, weil ihm – anders als z.B. in der Schweiz – während der 4-jährigen Legislaturperiode nur sehr begrenzte direkte Einflußmöglichkeiten in die Politik zustehen. In unserer repräsentativen Demokratie müssen die Abgeordneten eben kein „Damoklesschwert“ von Volksabstimmungen und Petitionen wie im Schweizerischen System der direkten Demokratie befürchten.
3) Die Mainstream-Medien haben als Vierte Gewalt versagt, auch der vom Staat mit Milliarden finanzierte ÖRR (ARD, ZDF, DLF) und seine Aufgabe, die öffentlichen Belange zu kontrollieren, nicht erfüllt. Wo bleibt des Aufschrei der Leitmedien zum Berliner Wahlchaos? – nirgends nix zu vernehmen, es wird eher vertuscht und verschwiegen. Die vom Staat nicht subventionierten Journalisten der freien Medien hingegen haben die mühsame Recherchearbeit übernommen: Junge Leute von Appollo-News.Net, TickysEinblick sowie der Abgeordnete Marcel Luthe haben den Wahlskandal aufgedeckt. Ihnen ist zu danken. Sie weiterhin zu diffamieren als Rechts bis hin zu Nazi ist langweilig und schlichtweg undemokratisch.
4) Der Bürger als Souverän hat das zurecht den Anspruch, vom Staat als seinem Dienstleister zu verlangen, daß die „Mogelei“ (Rupert Scholz) restlos aufgeklärt und die Verantwortlichen in Berlin auch zurücktreten. Geschieht dies nicht, dann wird die oft beklagte besorgniserregend niedrige Wahlbeteiligung (nur noch 59% in NRW, 59,9% in Niedersachsen) in Zukunft weiter abnehmen. Dies darf nicht geschehen.
20.11.2022
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(1) Beim offenkundigen Wahlbetrug geht es nicht um Berlin, sondern um Deutschland
Bei der Wahlwiederholung in Berlin geht es nicht um Lokalpolitik der Kaputtstadt Berlin – es geht um den Deutschen Bundestag. Wenn Wahlbetrug bei der Bundestagswahl nicht geahndet wird, ist das Vertrauen in die Politik erschüttert. Das Strafgesetzbuch fordert hohe Gefängnisstrafen – aber in der Hauptstadt bleiben alle locker.
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Aber jetzt geht es um die Bundestagswahlen. Sie wurden in Berlin organisiert – und manipuliert. War es vorsätzlicher Wahlbetrug? Das wird nicht ermittelt. Rupert Scholz, früherer Senator der Stadt und Bundesverteidigungsminister nennt es im Gespräch mit unserer Talkshow „Mogelei“ (zum Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=Df69w79u-cw ). Das stimmt. Bundestagswahlen wurden also streckenweise ermogelt.
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/rupert-scholz-wahlpruefungsausschuss-des-bundestages/
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/rupert-scholz-wahlpruefungsausschuss-des-bundestages/
Wahlbetrug ist aber kein Kavaliersdelikt. Wahlbetrug ist ein Straftatbestand. Paragraph 107a des Strafgesetzbuches besagt: „Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Selbst die jetzt verwendete Formulierung „manipulierte Wahl“ sagt nicht eindeutig, was neben den Schlampereien auch war: Wahlbetrug! Nicht nur, wer Stimmen aktiv oder passiv (duldend) stiehlt oder zuschanzt, begeht Wahlbetrug, sondern auch diejenigen, die falsche Ergebnisse verkünden, die Schummelei decken und versuchen zu vertuschen. Aufgrund der Erkenntnisse aus vielen Wahlniederschriften, die TE veröffentlicht hat, hätte sofort Strafanzeige gegen viele Wahlvorstände erfolgen müssen. Das ist die einzige wirksame Methode, zukünftigen Wahlbetrug einzudämmen. Wer in Berlin so einfach davon kommt, macht Schule. Wahlbetrug wird zum Kavaliersdelikt berlinert. Das ist bundespolitisch bedeutsam. Das kann nicht hingenommen werden.
Was anders werden muss – und zwar nicht nur in Berlin:
1) Die gleichen Personen, die die Wahl durchführen, dürfen sich bei der Wahlprüfung nicht selbst kontrollieren und systematisch Selbstkontrolle verhindern.
2) Die Briefwahl muss genauer unter die Lupe genommen werden. Wenn in über hundert Briefwahlbezirken bei der Bundestagswahl als Minimalzahl neu gewählt werden muss, dann kann es doch nicht an den immer wieder zitierten Schlampereien in den Wahllokalen gelegen haben. Sondern eher an Wahlbetrug bzw. hinterher verschleierten oder rechtswidrig korrigierten Wahlergebnissen.
Der Deutsche Bundestag spielt dabei ein schmutziges Spiel. Er will nur in rund einem Fünftel der Wahlbezirke Neuwahlen, während für das Berliner Dorfparlament wenigstens überall neu gewählt werden muss.
Da drängt sich doch die Frage auf: Sind Bundestagswahlen weniger wichtig als Lokalwahlen? Ist das Wahlrecht auf Bundesebene weniger wert? Warum kontrollieren Abgeordnete das Ergebnis einer Wahl, das sie erst zu Abgeordneten gemacht hat?
… Alles von Roland Tichy vom 20.11.2022 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/wahlbetrug-berlin-deutschland/