Ausgangs- zu Heimkehrsperren

Es geschah zu diesem Osterfest, zu dem die Kanzlerin bereits wie besessen ihre Ausgangsbeschränkung durchpauken wollte. Just zu dem Fest, an dem die Christen aller Welt einen Querdenker feiern, der sich wohl als erster Mensch geweigert hatte, sich an eine Ausgangssperre zu halten.Man legte ihn nach der Kreuzigung in ein Felsengrab und rollte einen ausgedienten Mühlstein davor, der die Ausgangssperre besiegeln sollte. „Aber nicht mit mir“, sagte der Vater im Himmel und verschaffte seinem Sohn am Sonntagmorgen den ihm gebührenden Ausgang.

Euch zeig ich’s, meinte die Kanzlerin, da könnte ja jeder kommen. ICH bestimme, ob und wer in meinem Land wann ausgehen darf und wer nicht. Dieses Corona ist zwar nach Einbruch der Dunkelheit nicht ansteckender als tagsüber. Und eigentlich schwärmen Corona-Kranke selbst tagsüber nicht aus, um ihre Viren mit anderen zu teilen. Und sowieso gibt’s draußen kaum eine Ansteckungsgefahr, drinnen umso mehr. Aber darum geht’s nicht, „ich war mein ganzes früheres DDR-Leben eingesperrt“, jetzt kommt die Rache des kleinen Mannes bzw. der großen Frau, „jetzt seid ihr dran!“

Das wäre aber zu plump, für ihre Ausgangssperre soll deshalb eine „Inzidenz“ herhalten. Diese ist ein rechnerisches Konstrukt aus dem Vorjahr zu Beginn des entdeckten Virus, das sich an der Leistungs(un)fähigkeit der Gesundheitsämter orientierte, Corona-Ansteckung samt ihrer Träger verfolgen zu können. Jetzt hat man die Zahl 100 ausgewürfelt, ab der die „Pandemie“ ihren Namen verdiene (die in keinem Gesetz steht, auch nicht im Infektionsschutzgesetz). Um die (Un)Gewichtigkeit dieser Katastrophenzahl 100 einschätzen zu können:

Ich wohne in einem Städtchen mit 11.000 Einwohnern samt seiner vier Ortsteile. Bei unseren 185 PCR-Tests (von 1,4 Mio./Woche) wird man angenommen zweimal am Tag fündig, mal hier jemand, mal dort. Das macht 14 Treffer in einer Woche. Und schon schnappt die Falle zu, denn das ergibt eine Inzidenz von 127 (immer bezogen auf 100.000). Von diesen PCR-Positiven zeigen zwar nur die Hälfte Symptome, macht aber nix, „mitgefangen (getestet) ist mitgehangen“. Ab in die Familien-Quarantäne, nach zehn Tagen gelten sie wieder als gesundet. Beruhigend, dass nur sehr wenige im Krankenhaus landen und im Sarg weniger als in früheren Grippewellen. Trotz den verhängten Quarantänen/Sippenhaft soll aber für alle 11.000 Einwohner die abendliche Ausgangssperre gelten, eine Art Städtehaft.

So kann die sogenannte Ausgangssperre zu einer Heimkehrsperre werden. Das geht z.B. so: Ein Kommilitone besucht nachmittags eine Mitstudentin, um ihr Hausaufgabenhilfe zu geben. Nein, ein blödes Beispiel. Weil wir Männer begriffsstutziger sind, besucht die Kommilitonin natürlich den Studenten und gibt ihm Hilfestellung – auf jede Art und Weise. Kurz, sie gibt ihr Bestes. All das macht hungrig, weshalb sie sich nebenbei zwei scharfe Pizzen liefern lassen. Und eine Flasche Wein dazu, die leider bis 21 Uhr nicht leer wird. Nun aber beginnt der merkelsche Zapfenstreich bzw. die von ihr ersehnte und ohne Rücksicht auf Verluste durchgedrückte Ausgangssperre.
So wird aus der Merkel-Sperre eine Heimkehrsperre. Was tun mit der angebrochenen Nacht? Sogar dieser männliche Student hats jetzt kapiert. Alles ist gelehrt und gelernt und die zweite Flasche auch schon geleert. Im Fernsehen läuft nur Corona, also nichts G‘scheites. In den Krimis kommen alle ums Leben, aber leider halt nicht die Richtigen. Und die Talksendungen und Kommentare gebe vor, was die Politiker tags darauf verkünden werden.

Deshalb gehen die Beiden notgedrungen zu Bett, am anderen Tag ist ja wieder Ausgang erlaubt – zum Studieren oder Arbeiten.
Die entscheidende Frage ist aber nicht, ob und wem die Ausgangssperre mehr Vergnügen bereitet – der Kanzlerin oder den Länderchefs – sondern …
Wer zahlt für die Spätfolgen der Ausgangssperre, wer zahlt die Alimente? Schumi (Schuldenminister) Scholz oder der/die Landesfinanzminister*in? Was wieder einmal zeigt, der (Merkel)Teufel steckt im Detail.
18.4.2021, Albrecht Künstle, Herbolzheim, kuenstle.a ät gmx.de

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