Boden

Home >Natur >Boden

Blick über Wildblumen bei der Annakapelle in Freiburg-Ebnet nach Osten ins Dreisamtal bis hoch zum Schwarzwald anfang Juli 2014

Blick über Wildblumen bei der Annakapelle in Freiburg-Ebnet nach Osten ins Dreisamtal bis hoch zum Schwarzwald anfang Juli 2014

 

 

Bodenatlas

Der deutsche Bodenatlas wurde im Jahr 2005 auf Initiative von Klaus Töpfer herausgebracht. Mit Grafiken, Schaubildern und aktuellen Daten wird auf 52 Seiten (Print-Ausgabe) über den Zustand der Böden in Deutschland, Europa und dem Rest der Welt. informiert – von Biodiversität über Landgrabbing bis zu Ökolandbau und Tierhaltung. Der Atlas ist kostenlos.
Der Bodenatlas liegt in einer gedruckten Version vor, als PDF und als Online-Dossier. Alle Grafiken und Texte stehen unter einer offenen Creative Commons Lizenz. Das heißt: Sie können unter Einhaltung dieser Bedingungen alle Inhalte des Atlas weiterverwenden, bearbeiten und veröffentlichen.
https://www.boell.de/bodenatlas
==============================================================
.
.

Andreas Schulte: Goldgrube „Energiewende“ – Die sittenwidrigen Pachtverträge
Der größte Teil der Pachtverträge zum Bau von Windkraftanlagen oder Photovoltaikfeldern auf Agrarland und im Wald dürfte aufgrund extrem überteuerter Zahlungen sittenwidrig und damit nichtig sein.

Private Grundbesitzer, aber auch zum großen Teil hochverschuldete Kommunen und Städte, haben sich hier auf ein extrem hohes, wirtschaftliches und rechtliches Risiko über die Laufzeit der Verträge von bis zu 25 Jahren eingelassen, wie ich ausführlich in diesem Video erläutere. Das sind sehr schlechte Nachrichten für alle Grundbesitzer – egal ob privat oder kommunal –, die Investoren von Windparks und PV-Anlagen ihr Agrarland oder ihren Wald in den letzten Jahren verpachtet haben bzw. dies tun möchten: Die Idee vom schnellen Geld, heißt: Steuergeld-Zufluss zum Kauf der Finca auf Malle oder auch zur Sanierung der hoch verschuldeten, kommunalen Haushalte, könnte wie eine Seifenblase zerplatzen.
Denn: Es ist gemäß BGB und relevanter Gerichtsurteile von einem sittenwidrigem Pacht-/Mietvertrag regelmäßig dann auszugehen, wenn der Pacht-/Mietzins gut 100 Prozent über dem objektiven Marktwert der Gebrauchsüberlassung liegt. Der Pacht-/Mietvertrag ist in einem solchen Fall nichtig. Zur Ermittlung der ortsüblichen Pacht bzw. auch Miete sind miteinander vergleichbare Objekte zu verwenden – so der Tenor von Gerichtsurteilen zur Sittenwidrigkeit (z.B. BGH – Az.: XII ZR 11/01 oder Landgericht Coburg Az.: 14 O 194/15)!
Wichtig ist: Da sittenwidrige, mithin nichtige Verträge von Anfang an unwirksam sind, fehlt der rechtliche Grund für den Leistungsaustausch. Die Landeigentümer – völlig egal ob kleine Biobauern, großer adelige Waldbesitzer oder die Stadt, die Gemeinde – müssten dann bereits erhaltene Leistungen, mithin die eingenommene Pacht, Miete, Nutzungsgebühr, was auch immer, wieder herausgeben (vgl. Bürgerliches Gesetzbuch § 812 Herausgabeanspruch). Das könnte aufgrund der Größenordnungen nicht nur private, sondern auch kommunale Grundbesitzer in den „Ruin“ führen, die diese Einnahmen in gutem Glauben und ohne Rücklagen bereits verausgabt haben. Betreibern von Windparks und PV-Anlagen würde der Rückzahlungsanspruch noch größere, aus Steuermitteln geschöpfte Gewinne liefern.

Doch zuerst: Warum sind die Pachtverträge sittenwidrig? Die Pächter, zumeist windige GmbH & Co KGs – gegebenenfalls in absehbarer Zukunft auch deren Insolvenzverwalter – können gezahlte Pachten zurückfordern, wenn sie die ortsüblichen Entgelte um mehr als 100 Prozent überschreiten – so die gängige Rechtsprechung in analogen Fällen. Die Entgelte liegen aber aktuell sehr drastisch über diesem „justiziablen Schwellenwert“.

Angemessene und real gezahlte Pachtpreise für Agrarland
Die Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen in Deutschland sind regional, ja selbst lokal unterschiedlich, befinden sich jedoch seit Jahren auf einem stetigen Aufwärtstrend. Seit 2013 haben sie sich bundesweit um fast 50 Prozent verteuert. Der durchschnittliche, jährliche Pachtzins für Ackerland lag gemäß Statistischem Bundesamt 2024 bei etwa 410 Euro je Hektar, für Wiesen und Weiden bei etwa 220 Euro je Hektar – mit deutlichen, regionalen Unterschieden. Man kann grob geschätzt aus den amtlichen Statistiken für 2025/26 einen durchschnittlichen Pachtpreis für Agrarland von um die 500 Euro pro Hektar und Jahr bundesweit annehmen – im Saarland und Brandenburg z.B. deutlich weniger, in NRW und Niedersachsen ggf. auch mehr.
Photovoltaik-Pachtpreise liegen aber aktuell in Deutschland typischerweise zwischen 3.500 und 5.000 Euro pro Hektar Agrarland jährlich. Diese Preise hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Sonneneinstrahlung, die Nähe zu einem Netzverknüpfungspunkt und die EEG-Förderfähigkeit. Heißt: die Pachtpreise für Agrarflächen-Photovoltaik liegen grob um den Faktor 5 bis über 10 höher als die durchschnittlichen Pachtpreise, die von Landwirten für die Fläche aufgebracht wird / werden kann. Diese sind jedoch auf Pachtflächen zur Aufrechterhaltung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe angewiesen.

Das gilt in noch größerem Umfang für Windkraftanlagen auf Agrarflächen. Im Durchschnitt – so z.B. der Dienstleister Terraren 2026 auf seiner Website – liegt die jährliche Pacht für eine einzelne Windkraftanlage zwischen 20.000 und 40.000 Euro. Heißt: die Pachtpreise für Windkraftanlagen auf Agrarflächen liegen grob um den Faktor 40- bis über 80-mal höher als die durchschnittlichen Pachtpreise, die Landwirte am Markt zahlen. Die Grenze zur Sittenwidrigkeit wird bei Pacht- bzw. Mietverträgen aber bereits beim Faktor 2 oberhalb der ortsüblichen Entgelte überschritten.
Angemessene und real gezahlte Pachtpreise für Wald
Gehen wir hier davon aus, dass Pachtverträge für Windkraftanlagen im Wald aktuell die etwa 1 Hektar pro Windrad annehmen, die die Fachagentur Wind und Solar, der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages und viele andere an permanenter und temporärer Nutzung pro Windrad annehmen. Dass dies aus waldökologischer Sicht sachlich falsch ist, hatte ich in bereits hier und hier hinreichend belegt – ändert aber nichts an der Übernahme dieser bzw. ähnlicher Flächenannahmen in die Pacht- bzw. Mietverträge.

Wie hoch ist dann aktuell in etwa die Spanne jährlicher Pachtzahlungen für Windräder im Wald? Zwei Zitate: „Am Markt ist derzeit eine große Bandbreite von Pachtangeboten für Windkraftanlagen im Wald zu finden. Die Mindestertragspacht liegt für Anlagen der 7-MW-Klasse mit Nabenhöhen von mehr als 150 Metern zwischen 80.000 und 200.000 Euro pro Windenergieanlage und Jahr“, so das spezialisierte Beratungsunternehmen Sterr-Kölln & Partner aus Freiburg in einer Publikation.

Auch Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger appellierte bereits 2023 an bayerische Waldbesitzer, ihre Flächen auf Eignung für Windräder zu prüfen: „Die Pacht von mittlerweile über 100.000 Euro ist eine sehr lukrative Einnahmequelle. Sie hilft den Grundeigentümern, ihre Wälder so umzubauen, dass sie für den Klimawandel gewappnet sind“.
Die aufgerufenen bzw. bezahlten Waldkaufpreise liegen bundesweit zwischen 10.000 und 50.000 Euro pro Hektar, selten darunter und nur aufgrund besonderer, am Markt nachgefragter Merkmale und Lagen bei kleineren Flächengrößen auch darüber. Aktuell ist also bereits die jährliche Pacht oder Miete für ein Windrad im Wald in der Regel höher als der Kaufpreis für das Grundstück.

Hohe Risiken an den Verpächter ausgelagert?
Wenn die jährlichen Pacht-/Mietpreise für Wald bei Errichtung einer Windkraftanlage bereits am oberen Ende der Spanne realistisch erzielbarer Kaufpreise liegen, mithin über die Laufzeit des Vertrages von 25 Jahren je nach Standort 20- bis weit über 30-mal der Sach-, Ertrags- bzw. Verkehrswert des Waldes an Pacht gezahlt wird, muss der Rechtsbegriff des Wuchers bzw. der Sittenwidrigkeit hier nicht weiter diskutiert werden. Da die Windparkbetreiber allerdings erst durch sehr hohe Subventionen, mithin Steuermittel, dazu wirtschaftlich in die Lage gebracht werden, müsste einmal dringend ein Gericht prüfen, ob hier nicht ggf. §264 Strafgesetzbuch, nämlich Subventionsbetrug, erfüllt ist. Die Zielsetzung der enormen Bereicherung Dritter durch Umverteilung von Steuermitteln finde ich im Energie-Einspeise-Gesetz nirgendwo.
Dass der Pächter trotz dieser Umstände Wald (und auch Agrarflächen) nicht lieber kauft, sondern sie trotz dieses für ihn offensichtlich sehr nachteiligen Geschäfts pachtet, sollte dem letzten privaten und kommunalen Entscheidungsträger zeigen, dass der Betreiber die an den Eigentümer, an den Verpächter ausgelagerten Risiken sehr hoch einschätzt. Er würde diese Risiken ja weitgehend selbst behalten, wenn er die Fläche kauft.
Heißt konkret für private und kommunale Verpächter: Die Pächter bzw. Mieter, zumeist GmbH & Co KGs – spätestens dann deren Insolvenzverwalter – können gezahlte Pachten/Mieten zurückfordern. Die von privaten und kommunalen Eigentümern geforderten Pachtentgelte für die Nutzung von Agrarflächen sowie Wald liegen aktuell sehr drastisch über dem justiziablen Schwellenwert von 100 Prozent oberhalb der ortsüblichen Entgelte.

„Windige“ GmbH & Co KGs als „Retter kommunaler Haushalte“
Die Pächter, liebe private und kommunale Grundbesitzer, können sich zudem über Insolvenzen bildlich in Luft auflösen und den Boden besitzenden Familien und Gemeinden mehr als nur einen großen Haufen unlösbarer, sehr teurer Probleme hinterlassen. GmbH & Co KGs stemmen zwei- bis dreistellige Millionen-Investitionen in der Regel mit einem Haftungskapital von 25.000 Euro. Trotzdem beschreiben lokale bis überregionale Zeitschriften wie selbst das Handelsblatt zunehmend …: „Wie Kommunen mit grüner Energie ihre Haushalte sanieren“.
Da darf der ÖRR nicht fehlen. Der WDR berichtete Mitte Mai 2026 zum Thema mit dem Titel: „Wie Windenergie den Pleite-Städten in NRW helfen kann“.
Ist die Sanierung der Haushalte von Städten und Gemeinden über Erlöse aus Windparks realistisch? Nein! Denn die Pächter GmbH & Co KGs haben ein Geschäftsmodell, das auf Subventionen, von mir aus auch Förderungen, also Steuermitteln aufgebaut ist. Die Löcher im Bundeshaushalt nehmen aber trotz aller Verschuldungsorgien gerade so große Ausmaße an, dass nur noch optimistische Ideologen in Gemeinde- und Stadträten an das über 20 bis 25 Jahre ausschüttende Füllhorn Energie-Einspeise-Gesetz glauben.
… Alles vom 22.6.2026 von Andreas Schulte bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/goldgrube_energiewende_sittenwidrige_pachtvertraege_auf_kosten_der_allgemeinheit
.
Einige Kommentare:
Juristisch sicher alles hochkompetent aufgearbeitet und dargestellt. Nur wird hier die herrschende Politik völlig außen vorgelassen, hier liegt der Fehler des Artikels. Kommunen sanieren sich, EEG Nutznießer sind bekanntlich die Allerbesten des Landes, sie retten das Weltklima! Glaubt der Autor ernsthaft, hieran wird die herrschende Politik etwas ändern? Bestes Beispiel, Frau Reiche will ein ganz klein wenig am EEG Wahnsinn ändern, schon ist die Linke Republik in Aufruhr, die Windkraftlobby tobt, Frau Reiche wird Unvermögen unterstellt, usw., usw. . Und jetzt kommt der Autor und glaubt hier wird sich etwas ändern ( müssen)! Klaus Biskaborn
.
Die sittenwidrigen Verträge wurden durch die Pächter ausgearbeitet. Kann man das nicht zugunsten der naiven Verpächter auslegen? Die Verpächter haften zwar laut Vertrag, aber die Pächter haben ihnen diese Verträge untergejubelt. Die Politiker & Beamten mussten auch bescheid gewusst haben, also persönlich haftbar.
Danke an Prof. Dr. Andreas Schulte für seine genialen Analysen. Thomas Szabi
Ende Kommentare

=

 

 

Schreibe einen Kommentar