Leihmutter

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Leihmutterschaft
Eine andere Frau trägt ein Kind für die sog. Wunscheltern aus und überläßt es nach der Geburt den Wunscheltern. Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten.

I. Leihmutterschaft – Eizelle der Wunschmutter
Hier wird der Leihmutter über eine In-vitro-Fertilisation (IVF) ein Embryo übertragen und so eine Schwangerschaft herbeigeführt.
Genetik: Das Kind erbt die DNA der Eizellspenderin (der Wunschmutter) und des Samenspenders (meist der Wunschvater)

II. Leihmutterschaft – Eizelle einer dritten Frau
Für die Leihmutter dieselbe Situation wie I.
I oder II bezeichnet man als klassische bzw. moderne Leihmutter: Sie trägt eine fremde Eizelle aus und ist deshalb genetisch nicht mit dem Kind verwandt. Dabei wird eine ihr unbekannte Eizellspenderin genutzt, der Embryo im Labor befruchtet und der Leihmutter eingepflanzt.

III. Leihmutterschaft – Eizelle der Leihmutter
Die Leihmutter stellt ihre eigenen Eizellen zur Verfügung, die Befruchtung erfolgt dann durch eine Insemination mit dem Samen des Wunschvaters.
Genetik: Wunschvater und Leihmutter sind verwandt.
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Die Mutter ist Eizelllieferantin, Gebärende und soziale Bezugsperson
„Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“ (§ 1591 BGB).
„Die Aufspaltung der Mutterschaft in Eizelllieferantin, Gebärende und soziale Bezugsperson ist nicht die Lösung des Problems, sondern dessen Kern. Der weibliche Anteil an der Entstehung eines Kindes wird funktional zerlegt und auf mehrere vertraglich koordinierte Personen verteilt.“ (David Berger)
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„Hätte Jens Spahn sich einen Erwachsenen gekauft, wäre ganz Deutschland entsetzt und die Sache klar. Wieso sind Entsetzen und Klarheit geringer, nur weil wir über kleine Menschen reden?“ (Birgit Kelle)
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Birgit Kelle: Spahn und „Leihmütter“ – Mütter für alle!
Nach erfolgreicher Schlacht um die „Ehe für alle“ ist der Krieg um „Kinder für alle“ eröffnet. Hat nicht jeder das Recht auf Reproduktion? Wieso sollte der Staat jenen Menschen, die sich nicht fortpflanzen können, die Freiheit des Kinderkriegens verweigern? Fragt man aktuell die verhinderte Verfassungsrichterin Frauke Brosius-Gersdorf, attestiert sie den Gegnern der Leihmutterschaft gar ein Menschenbild, das nicht dem Grundgesetz entspräche, denn es gäbe „keine sachliche Rechtfertigung“ für ein Verbot. Oha! Der Lebensschützer als Verfassungsfeind. Die Debatte rund um den CDU-Mann Jens Spahn, der das deutsche Leihmutterschafts-Verbot umging und diese Dienste im Ausland in Anspruch nahm, verschiebt sich nach Tagen hitziger Auseinandersetzungen auf neue Pfade.
Kinder sind Menschen, keine Dinge, die man kauft oder verschenkt. Sie haben ein Recht auf ihre Mutter.
Manche in der CDU hoffen, das Thema sei nun durch, jetzt da Spahn zum Rücktritt vom Amt des Fraktionsführers im Bundestag gedrängt wurde. Das mag parteiintern ein richtiger Schritt gewesen sein, wenn man verschweigt, dass man bewusst gegen Parteitagsbeschlüsse verstößt. Es heilt aber nicht Spahns krudes Amtsverständnis als Parlamentarier, Volksvertreter und damit Mitglied der Legislative. Wieso behält Spahn sein Mandat? Warum hat sein CDU-Kollege Hendrik Streeck seines noch, obwohl er erst vor Monaten dasselbe tat? Wann genau wurde es in Deutschland normal, dass Parlamentarier zwar Gesetze verabschieden, sie dann aber mit Ansage umgehen und sich dafür im Boulevard feiern lassen, anstatt den Anstand aufzubringen, ihre Ämter niederzulegen nach dem Kauf eines Kindes im Ausland?
Apropos Kinderkauf: Kann man ein Kind verschenken? Manche liebäugeln mit einer „altruistischen“ Variante der Leihmutterschaft, um die Anmutung eines Handelsgeschäftes aus der gedanklichen Reichweite zu schaffen. Wäre die Sache denn ethisch in Ordnung, wenn alle Erwachsenen sich einig sind und die Frau freiwillig und aus lauter Herzensgüte mitmacht? Wenn kein Geld fließt, sei es ja kein Menschenhandel mehr, so die Argumentationslinie. Und während sich nun eine ganze Nation über schwule Väter echauffiert, Homophobie-Vorwürfe getauscht und Posten in der CDU-Fraktion neu besetzt werden, schreit irgendwo auf der Welt ein Neugeborenes sich die Seele aus dem Leib, weil man es noch im Kreißsaal seiner Mutter entrissen hat, um es fremden Menschen zu überreichen, die es nun gefälligst lieben soll, schließlich war es ganz schön teuer in der Anschaffung.
Kinder sind Menschen, keine Dinge, die man kauft oder verschenkt wie ein Buch. Sie haben ein Recht auf ihre Mutter, in deren Bauch sie neun Monate wuchsen. Hätte Jens Spahn sich einen Erwachsenen gekauft, wäre ganz Deutschland entsetzt und die Sache klar. Wieso sind Entsetzen und Klarheit geringer, nur weil wir über kleine Menschen reden?
… Alles vom 24.7.2026 von Birgit Kelle bitte lesen in der JF 31+32/26, Seite 1
https://www.junge-freiheit.de

 

 

Baby auf Bestellung? Die Juristen Höcker und Luthe liefern sich einen Grundsatzstreit
Der Fall Jens Spahn ist mehr als eine private Familiengeschichte: Er könnte zum gesellschaftspolitischen Türöffner für die Legalisierung der Leihmutterschaft werden. In einer spannenden, aber respektvoll und auf hohem intellektuellen Niveau ausgetragenen Kontroverse verteidigt Medienanwalt Ralf Höcker das Geschäft mit Schwangerschaft und Geburt – der frühere Berliner Abgeordnete Marcel Luthe hält mit dem entscheidenden Argument dagegen: der unveräußerlichen Würde des Kindes.

Unionsfraktionschef Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke sind – so die Schlagzeilen in den Nannymedien – „Eltern geworden„. Ihr Sohn Georg kam in den USA zur Welt und wurde von einer Leihmutter ausgetragen. Während Spahn von seinem „ganzen Glück“ spricht, ist eine Debatte entbrannt, die weit über die private Lebensführung eines prominenten CDU-Politikers hinausreicht. Denn Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten, und die CDU lehnt sie offiziell weiterhin ab. Der Fall wurde am 15. Juli öffentlich bekannt.

In diese Debatte hat sich der Kölner Medienanwalt und frühere Werteunion-Sprecher Ralf Höcker eingeschaltet. Höcker hat selbst mit seinem Mann drei Kinder mithilfe amerikanischer Leihmütter bekommen. In einem ausführlichen Plädoyer https://x.com/Ralf_Hoecker/status/2077724202749096282 (sowie https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/medienanwalt-ralf-hoecker-mit-einem-sehr-persoenlichen-kommentar-zur-leihmutterschaft ) versucht er, nahezu alle grundsätzlichen Einwände gegen diese Praxis zu entkräften.

Kein Menschenhandel?
Von „Kinderkauf“, so Höcker, könne schon deshalb keine Rede sein, weil ein Mensch keine Sache sei und niemandem „gehöre“. Bezahlt werde nicht das Kind, sondern lediglich eine Kombination aus medizinischen, juristischen und organisatorischen Dienstleistungen. Auch Menschenhandel liege nicht vor, sofern alle Beteiligten freiwillig handelten und die Leihmutter weder gezwungen noch wirtschaftlich ausgebeutet werde.
Die gebärende Frau trage bei dem von Höcker beschriebenen Verfahren zudem ein genetisch fremdes Kind aus: Die Eizelle stamme von einer Spenderin, das Sperma von einem der beiden Männer. Leihmutter und Eizellspenderin hätten von Beginn an nicht die Absicht, selbst Mutter zu werden. Durch Beratung, medizinische Betreuung und gesetzliche Regulierung ließen sich mögliche Probleme beherrschen. Höckers Fazit lautet daher: Das Familienglück der „Wunscheltern“ dürfe nicht aufgrund religiöser oder naturrechtlicher Überzeugungen anderer Menschen verhindert werden.
So glatt und modern diese Argumentation klingt, so grundsätzlich fällt die Antwort des Juristen und früheren Berliner Abgeordneten Marcel Luthe aus. https://x.com/GGLuthe/status/2077829552597016727
Unter dem Titel „Der Kinderbestelltrick der CDU“ nimmt er Höckers zwölf Thesen auseinander.

Rhetorischer Trick
Bereits Höckers Behauptung, ein Mensch könne begrifflich gar nicht gekauft werden, hält Luthe für einen rhetorischen Trick. Gerade Menschenhandel und Sklaverei zeigten, dass Menschen sehr wohl gegen Geld übertragen und zum Objekt gemacht werden könnten. Dass dies rechtlich und moralisch verwerflich sei, ändere nichts an der Realität des Vorgangs. Der Begriff „Dienstleistung“ verschleiere lediglich, dass am Ende gegen Bezahlung ein bestimmtes Kind für bestimmte Auftraggeber geboren und übergeben werde.
Entscheidend ist für Luthe nicht allein die mögliche Ausbeutung der Leihmutter. Im Mittelpunkt steht vielmehr das Kind, das in keinem Stadium des Verfahrens einwilligen kann. Die Selbstbestimmung einer Frau über ihren Körper verleihe ihr kein Verfügungsrecht über einen anderen Menschen. Auch Höckers Konstruktion, die Gebärende sei gar nicht die Mutter, weil das Kind genetisch nicht von ihr abstamme, widerspricht der deutschen Rechtsordnung. § 1591 BGB stellt unmissverständlich fest: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“ Das Kind wird dieser Mutter nicht zufällig, sondern aufgrund eines zuvor abgeschlossenen und bezahlten Arrangements unmittelbar nach der Geburt entzogen.

Höckers stärkstes vermeintliches Argument erweist sich damit als sein schwächstes: Die Aufspaltung der Mutterschaft in Eizelllieferantin, Gebärende und soziale Bezugsperson ist nicht die Lösung des Problems, sondern dessen Kern. Der weibliche Anteil an der Entstehung eines Kindes wird funktional zerlegt und auf mehrere vertraglich koordinierte Personen verteilt.
Überzeugend ist auch Luthes Hinweis auf die Menschenwürde. Sie ist kein „Nachteil“, den man gegen den Kinderwunsch Erwachsener abwägen und durch bessere Verträge vermindern könnte. Der Mensch darf niemals zum bloßen Mittel für die Wünsche anderer gemacht werden. Ob das Kind später geliebt wird und glücklich aufwächst, beantwortet nicht die Frage, ob es zuvor zum Gegenstand eines Geschäfts gemacht werden durfte.

Perspektive der „Wunscheltern“ oder des Kindes?
Höcker argumentiert fast ausschließlich aus der Perspektive erwachsener „Wunscheltern“. Luthe dagegen erinnert daran, dass im Mittelpunkt nicht der Wunsch nach einem Kind, sondern das Recht des Kindes stehen muss. Es gibt ein Recht des Kindes auf Schutz seiner Würde und Herkunft – aber kein Recht eines Erwachsenen auf ein Kind.
Man sollte deshalb auch nicht der liberalen Doppelmoral-Debatte auf den Leim gehen. Das Problem besteht nicht zuerst darin, dass sich ein wohlhabender Spitzenpolitiker eine Leihmutterschaft in den USA leisten kann, während dies einer Verkäuferin oder Putzfrau verwehrt bleibt. Eine solche Argumentation führt beinahe zwangsläufig zu der Forderung, Leihmutterschaft müsse eben „für alle“ ermöglicht werden. Nach demselben Muster wurde einst argumentiert: Reiche Frauen könnten schließlich zur Abtreibung ins Ausland fahren, also müsse man sie im Inland erleichtern.

Büchse der Pandora
Der Fall Spahn ist daher keineswegs nur Privatsache. Die medienwirksame Präsentation des vollendeten Tatsachenbestandes kann dazu beitragen, die moralischen und rechtlichen Grenzen schrittweise zu verschieben. Was gestern verboten war, erscheint heute als rührendes Familienglück und soll morgen als gesellschaftliche Normalität anerkannt werden.
Hier öffnet sich die Büchse der Pandora. Leihmutterschaft wird nicht dadurch menschlicher, dass man sie sorgfältig reguliert und mit freundlichen Begriffen versieht. Sie bleibt ein Verfahren, bei dem Schwangerschaft, Geburt und die Übergabe eines Kindes zum Gegenstand einer vertraglich organisierten und regelmäßig bezahlten Bestellung werden. Marcel Luthe hat recht: Das letzte Wort muss nicht der Kinderwunsch der Mächtigen und Zahlungsfähigen haben, sondern die Menschenwürde des Kindes.

… Alles vom 17.7.2026 von David Berger bitte lesen auf
https://philosophia-perennis.com/2026/07/17/baby-auf-bestellung-die-juristen-hoecker-und-luthe-liefern-sich-einen-grundsatzstreit/

 

Das Kind als Ware: Der Fall Spahn zeigt den moralischen Bankrott der CDU
Jens Spahn und sein Ehemann haben mithilfe einer Leihmutter aus den USA „ein Kind bekommen“ – und die CDU schweigt dazu, dass einer ihrer führenden Politiker ein in Deutschland verbotenes Geschäftsmodell kurzerhand ins Ausland verlagert hat. Der Fall zeigt, wie das viel beschworene christliche Menschenbild ganz schnell durch die transhumanistische Ideologie ersetzt wird, sobald Kinderwunsch, Geld und reproduktionsmedizinische Machbarkeit zusammentreffen.
Leihmutterschaft ist in Deutschland kein zufällig vergessenes Relikt einer vergangenen, altmodischen Moral. Sie ist verboten, weil der Gesetzgeber den menschlichen Körper und insbesondere die Mutterschaft nicht dem Markt unterwerfen wollte. Schwangerschaft ist keine Dienstleistung, sondern Ausdruck einer einzigartigen leiblich-geistigen Beziehung zwischen Mutter und Kind. Wer sie zu einem vertraglich einklagbaren Vorgang macht, verändert den Charakter menschlicher Zeugung grundlegend: Aus einem Geschenk wird ein Produkt, aus einer Mutter eine Dienstleisterin und aus einem Kind das Ergebnis einer Bestellung.
Genau darin liegt der eigentliche Skandal. Die moderne Reproduktionsmedizin verspricht, jeden Kinderwunsch erfüllen zu können. Doch aus einem verständlichen Wunsch wird kein Recht. Das Naturrecht kennt kein Recht auf ein Kind. Wohl aber kennt es das Recht jedes Kindes, nicht zum Objekt fremder Interessen zu werden und möglichst bei seiner leiblichen Mutter und seinem leiblichen Vater aufzuwachsen. Die Austragung eines Kindes für Dritte verstößt auf eklatante Weise gegen die Einheit von Ehe, Mutterschaft und Menschenwürde verstößt. Die Leihmutterschaft ist daher eine schwere Verletzung der Würde sowohl der Frau als auch des Kindes. Der Mensch darf niemals Mittel zum Zweck sein. Das gilt auch dann, wenn der Zweck emotional nachvollziehbar erscheint.
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Mutter und Kind als Ware
Die Verteidiger der Leihmutterschaft argumentieren regelmäßig mit Freiheit und Selbstbestimmung. Doch diese Freiheit hat stets einen Preis, den andere bezahlen. Es ist die Frau, deren Körper für neun Monate zum Gegenstand eines Vertrages wird. Es ist das Kind, das von Beginn seiner Existenz an Gegenstand einer Vereinbarung zwischen Erwachsenen ist, eine Ware, die Erwachsene handeln. Die bei Nichtgefallen – laut machen Handelsverträgen – auch wieder zurückgegeben werden kann. Und es ist die Gesellschaft, die sich pro forma noch über Kindesmissbrauch durch Kinderhandel aufregt, aber schrittweise akzeptiert, dass menschliches Leben nach den Regeln eines globalen Marktes organisiert werden kann. Konsequent hat Birgit Kelle dazu festgestellt: „Mit Jens Spahn und Hendrik Streeck sind das jetzt innerhalb weniger Monate zwei schwule CDU-Abgeordnete, die das deutsche Leihmutterschaft-Verbot umgehen und sich in Übersee ein Kind besorgen. Ich bin jetzt fertig mit euch, CDU“
… Alels vom 16.7.2026 bitte lesen auf
https://philosophia-perennis.com/2026/07/16/das-kind-als-ware-der-fall-spahn-zeigt-den-moralischen-bankrott-der-cdu/

 

Warum Leihmutterschaft uns alle betrifft: Nepal und Deutschland
Darf ein Kind zu einem Produkt werden und der Körper einer Frau zum Mittel für die Wünsche anderer? Wahrscheinlich würden die meisten diese Frage mit einem klaren Nein beantworten. Und doch zeigt die Realität etwas anderes.
In Nepal wurden kürzlich minderjährige Mädchen zur Entnahme von Eizellen gezwungen. Ohne echte Aufklärung, unter Druck und mit erheblichen gesundheitlichen Risiken. Gemeinsam mit Partnern unterstützt ADF International eine Klage vor dem Obersten Gericht Nepals, um genau solche Fälle zu stoppen.
Auch wenn Nepal weit weg ist, betreffen uns die dahinterliegenden ethischen Fragen direkt. Auch in Europa wächst der Druck, Leihmutterschaft gesellschaftlich zu normalisieren. Doch das Völkerrecht spricht eine klare Sprache: Die UN-Kinderrechtskonvention schützt das Recht jedes Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf die Beziehung zu seinen Eltern. Leihmutterschaft untergräbt diese Rechte systematisch – sie macht Kinder zur Ware und Frauen zum Mittel fremder Zwecke. Das ist kein Fortschritt. Es ist ein Angriff auf die Menschenwürde.

Olivia Maurel weiß, was das bedeutet. Sie selbst wurde durch Leihmutterschaft geboren. Über den damit verbundenen Schmerz und die Fragen zur eigenen Herkunft sprach sie am Rande ihres Vortrages im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Culture Conversations mit Dr. Felix Böllmann, dem Leiter der europäischen Rechtsabteilung von ADF International. In ihrem bewegenden Buch „Wo bist du, Mama? Die Wahrheit über Leihmutterschaft“ erzählt Olivia Maurel ihre persönliche Geschichte – und zeigt schonungslos die oft verdrängten Folgen der globalen Leihmutterschaftsindustrie auf. Ihr Zeugnis ist ein Weckruf: Kein Markt darf über das Wohl eines Kindes gestellt werden.
Werden Sie jetzt Teil unseres Amicus-Teams! Die ersten fünf neuen Anmeldungen über den folgenden Link erhalten exklusiv ein von Olivia Maurel signiertes Exemplar.
Als Amicus unterstützen Sie uns mit einer monatlichen Spende. Regelmäßige Beiträge ermöglichen es uns, Fälle wie in Nepal nachhaltig zu begleiten, Betroffene zu schützen und Menschenrechte dort zu verteidigen, wo sie am dringendsten gebraucht werden.
30.4.2026, newsletter@adfinternational.org
https://adfInternational.org

 


Kinderkaufen leicht gemacht

Drogenbeauftragter und weiterer Mann kaufen sich ein Baby – und es gilt als normal. Einstein war ein „Late Bloomer“, heute sind es plötzlich auch spät lesbisch gewordene Frauen. Banaszak fordert mehr Kuscheln für 13-Jährige und rät Frauen von Männern ab. Gleichzeitig wackelt der Alleinverdiener-Beamte. Und bei Gewalt gegen Journalistinnen bleibt offen: welche eigentlich?
24.4.2026
https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/talkshow/mann-und-frau/mann-und-frau-kinderkaufen-leicht-gemacht
Kontrafunk-Sendung „Mann und Frau“ mit Julian Adrat und Kerstin Kramer
https://kontrafunk.radio/de/stimmen/kontrafunker/julian-adrat

 

Virologe Hendrik Streeck :Zwei Väter und ein Baby
Große Freude in den Medien – Frau als Bioreaktor
Das ist der Stoff, der Herzen rührt: Der bekannte Virologe Hendrik Streeck meldet sich mit einer Nachricht, die sonst kaum vorkommt. keine verpatzte Reform, kein Streit, keine Krise, sondern große Freude über ein Kind mit dem Ehemann. Gibts auch eine Mutter?
Der CDU-Abgeordnete und Virologe ist gemeinsam mit seinem Mann Vater geworden. Ein Sohn, geboren in den USA, wo nun noch Papiere zu regeln sind, bevor die neue Familie nach Deutschland zurückkehren kann.

Die wahre Story liegt dahinter und geht unter: Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Auch für Politiker sollen früher Gesetze gegolten haben.
Rechtlich ist das über zwei Gesetze abgesichert: Zum einen verbietet das Embryonenschutzgesetz Ärzten, eine Schwangerschaft für eine Leihmutter herbeizuführen. Zum anderen untersagt das Adoptionsvermittlungsgesetz die Vermittlung von Leihmüttern. Wichtig ist die juristische Konsequenz: Als Mutter gilt in Deutschland immer die Frau, die das Kind geboren hat – unabhängig von genetischer Abstammung oder Verträgen. Nicht strafbar ist in der Regel das Verhalten der Wunscheltern selbst, weshalb viele Paare ins Ausland ausweichen. Das führt dann allerdings oft zu komplizierten Rechtsfragen bei Staatsbürgerschaft und Elternschaft nach der Rückkehr.

Der Politiker Streeck hat also ein sehr eigenwilliges Verständnis von Gesetzestreue. Die verlangt man vom Bürger, aber nicht von den Mächtigen. Und die beiden Männer demonstrieren ihr Glück. Keinerlei Rede ist von der Mutter, in der das Kind gewachsen ist und die es zur Welt gebracht hat. Kinder werden zur Ware, Frauen zur mehrfach genutzten Gebärmaschine. Brauchen wir nur noch Väter, aber Frauen nur noch als Bio-Reaktoren? Sind Kinder beliebig bestellbar? Gibt es irgendeine Beziehung zwischen Mutter und Kind, oder ist Frau nur noch eine Reproduktionsfabrik? Das sind Fragen, die in einem sensationellen Buch behandelt werden. In „Wo bist du, Mama“ erzählt Olivia Maurel ihre Lebensgeschichte.
… Alles vom 17.4.2026 von Anna Diouf bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/hendrik-streeck-vater/

 

Leihmutterschaft: Wenn Kinder zur bestellten Ware werden
Kein Fortschritt, sondern Menschenhandel
Leihmutterschaft wird als moderner Ausdruck von Freiheit verkauft. Olivia Maurel zeigt das Gegenteil: ein milliardenschweres Geschäft, das Frauenkörper nutzt, Kinder zur Ware macht und den Verlust der Mutter von Anfang an einplant.

1991 wurde Olivia Maurel geboren, ausgetragen von einer Leihmutter. Anders als viele andere Betroffene hat sie Angst und Traumata überwunden und spricht offen über das, was Leihmutterschaft für ihr Leben bedeutet.
„Leihmutterschaft ist der Verkauf eines Kindes“, schreibt sie unumwunden. Sie selbst wurde auf diese Weise „zu einer Konsumware degradiert“.
Mit „Wo bist du, Mama“, liegen ihre Erinnerungen und ihr Plädoyer für die Abschaffung von Leihmutterschaft nun in deutscher Übersetzung vor. Ein kurzes, kompaktes Buch, erschütternd in seiner Einfachheit – und eine unverzichtbare Informationsquelle für jeden, der wissen möchte, was Leihmutterschaft bedeutet.
„In den meisten europäischen Ländern ist Leihmutterschaft verboten (…). Dieses Verbot hat nichts mit der ‚progressiven‘ oder ‚konservativen‘ Ausrichtung der jeweiligen Länder zu tun, sondern schlichtweg mit einem bestimmten Verständnis von Humanismus, mit dem Prinzip der Menschenwürde und dem gesunden Menschenverstand“, stellt Maurel klar. Die Atheistin und Feministin will deutlich machen: Hier geht es nicht um links oder rechts, religiös oder säkular. Der Kampf gegen Leihmutterschaft ist in ihren Augen eine humanitäre Verpflichtung.
Einerseits werden hier Fakten zum Leihmutterschafts-Business aufbereitet, andererseits dient Maurels eigenes Schicksal als Fallstudie, die eindrücklich zeigt, wie sich Daten und Fakten im persönlichen Erleben, im individuellen Schicksal manifestieren.
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Erfolge im Kampf gegen Goliath
Der internationale Kampf gegen Leihmutterschaft zeitigt bereits erste Erfolge. Allerdings stemmt sich hier eine kleine Gruppe von Menschen ohne Lobby gegen einen milliardenschweren Betrieb, der umgehend in ein anderes Land abwandert, sobald an einem Ort Restriktionen erlassen werden; und gegen ein System aus euphemistischen Narrativen, die die Wirklichkeit verharmlosen.
Olivia Maurels Buch klärt schonungslos auf. Wer noch meint, dass hier doch lediglich kinderlose Paare ihrem Familienglück ein wenig nachhelfen, wird mit einer grausamen, schier unfassbaren Realität konfrontiert. Maurels Fazit ist klar: „Es gibt nur eine Lösung für die Leihmutterschaft“, schreibt sie: „Ihre weltweite Abschaffung“.

… Alles vom 10.4.2026 von Anna Diouf bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/buecher/leihmutterschaft-olivia-maurel/

Olivia Maurel. Wo bist du, Mama? Die Wahrheit über Leihmutterschaft.
Kolek Verlag, Paperback, 278 Seiten, Preis 18,00 €

 

Was ist eine Leihmutterschaft?
Die Leihmutterschaft gehört wie die Samen- und Eizellspende zur Reproduktionsmedizin. Bei einer Leihmutterschaft trägt eine andere Frau ein Kind für die sogenannten Wunscheltern aus und überlässt es ihnen nach der Geburt. Wunscheltern sind die Personen, die die Leihmutterschaft beauftragen, weil sie sich ein Kind wünschen. Meistens entscheiden sich Paare für diesen Weg, weil sie auf natürlichem Weg oder durch künstliche Befruchtung keine Kinder bekommen können.
Es gibt verschiedene Formen der Leihmutterschaft. Eine Variante ist, dass das Wunschkind auch das genetische Kind des Paares ist. „In diesem Fall lässt sich die Wunschmutter Eizellen https://www.kinderwunsch-doc.de/fruchtbarkeit/eisprungrechner-bestimme-deine-fruchtbaren-tage-1136123.html entnehmen, die im Labor mit den Samenzellen des Partners befruchtet werden“, sagt Professorin Katharina Hancke, stellvertretende Klinikdirektorin der Frauenheilkunde und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Ulm. „Dann wird eine befruchtete Eizelle in die Gebärmutter der Leihmutter eingesetzt“.
Bei einer anderen Form der Leihmutterschaft spendet die Leihmutter oder eine andere Frau die Eizellen. Diese werden dann entweder mit den Samenzellen des zukünftigen Vaters oder mit dem eines Spenders befruchtet.
… Alles vom 21.11.2024 bitte lesen auf
https://www.apotheken-umschau.de/familie/kinderwunsch/leihmutterschaft-wenn-eine-andere-frau-das-eigene-kind-austraegt-1190143.html