Den Oral Office-Eklat nennen CDU und SPD als Begründung, um sich von der Schuldenbremse zu verabschieden zwecks Eine-Billion-Sondervermögen. Wie scheinheilig, denn Trump und Selenskyj vertragen sich zwei Tage nach dem Eklat wieder, während die gigantische Neuverschuldung (500 Mrd Euro für Infrastruktur und noch mehr Euros zur Verteidigung) bestehen bleiben wird. Die Devise der neuen GroKo 2025 lautet demnach:
Bequeme Schuldenaufnahme (zugunsten der Berliner Machthaber)
statt mühsame Reformen (zugunsten unserer Kinder).
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Die CDU hat vor der Bundestagswahl Teile des Programms der AfD übernommen und übernimmt nun bereits kurz nach der Wahl wesentliche Teile des Programms der SPD. Gegen diese Nichteinhaltung der CDU-Wahlversprechungen wettert sogar der Junge Union-Chef Johannes Winkel (1): „Aus Sicht der jungen Generation ist das (neue Sondervermögen) ein harter Schlag für Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit bei Staatsfinanzen, weil die Botschaft ist: Lieber bequeme Schulden als unbequeme Reformen“.
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Der Begriff Sondervermögen klingt gut, ist aber ein grotesker Euphemismus und heißt Schulden, Schulden und immer mehr Schulden Die Schulden bzw. Kredite werden auf weit über 60 % des BIP steigen. Zinssatz und Zinslast werden steigen. Das Kreditrating von Deutschland wird sinken. Die Inflation wird zunehmen. Die Deutschen leben noch mehr auf Kosten der nachfolgenden Generationen.
Die Änderung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse erfordert zwei Drittel der Stimmen der Abgeordneten. Diese Mehrheit kann nur im aktuellen Bundestag erreicht werden, wahrscheinlich aber nicht im neuen in drei Wochen tagenden Parlament. Deshalb sind CDU und SPD gewillt, die Schuldenbremse in dieser kurzen Zeitspanne rasch noch zu Fall zu bringen.
Im Grunde kommt diese Trickserei einer Mißachtung des Wählerwillens gleich: Am 23. Februar 2025 hat das Volk als Souverän mehrheitlich für den Erhalt der Schuldenbremse votiert. Aus diesem Grunde wäre es ehrlich, die für die Nation so fundamentale und zukunftsweisende Frage einer – zudem extrem hohen – Neuverschuldung dem sich neu konstituierenden Bundestag vorzulegen.
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Michael Murswiek widerspricht der gigantischen Neuaufnahme von Sonderschulden alias Sondervermögen aus verfassungsrechtlichen Gründen: „Entweder wird als Ergebnis der Wahl die bisherige Regierungspolitik bestätigt oder die Regierung verliert ihre parlamentarische Mehrheit und eine andere politische Richtung gewinnt die Oberhand. Jedenfalls in letzterem Fall geht die Staatsgewalt nicht mehr vom Volke aus, wenn der alte Bundestag noch Entscheidungen trifft, die im neuen Bundestag keine Mehrheit fänden“ (siehe (3) unten). Und auch der anerkannte Rechtsprofessor spricht von „Verachtung des Wählerwillens“
5.3.2025
Dieser Beitrag ist auch erschienen auf
https://ansage.org/groko-schulden-statt-reformen/
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Ende von Beitrag „GroKo: Schulden statt Reformen“
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Beginn von Anlagen (1) – (3)
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(1) Junge Union beklagt „harten Schlag“ – „Das ist eine deutliche Niederlage für die Union“
… Das sei eine deutliche Niederlage für die Union gleich zu Beginn der Verhandlungen mit der SPD, weil für dieses große Entgegenkommen gegenüber den Sozialdemokraten keine Gegenleistung sichtbar geworden sei. „Die Union muss bei Migration, Wirtschaft, auch bei Rente nun liefern“, sagte Winkel.
Nach den am Dienstag vorgestellten Plänen von Union und SPD soll einerseits die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben gelockert werden. Das erlaubt eine zusätzliche jährliche Kreditaufnahme von 40 Milliarden Euro. Außerdem soll ein Sondervermögen für die Instandsetzung der Infrastruktur mit 500 Milliarden Euro geschaffen werden. Auf zehn Jahre gerechnet ergibt sich damit ein zusätzliches Kreditvolumen von 900 Milliarden Euro.
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Zudem sagte Winkel, dass die Abmachung mit Blick auf die Schuldenbremse dem widerspreche, was die Union im Wahlkampf sehr deutlich gemacht habe: Die Schuldenbremse als Instrument, „die am Ende des Tages auch die Politik dazu zwingt, gewisse Priorisierungen vorzunehmen.“
… Alles vom 5.3.2025 bitte lesen auf
https://www.welt.de/politik/deutschland/article255611142/Finanzpaket-Junge-Union-beklagt-harten-Schlag-Frage-nach-politischer-Gegenleistung-wird-laut.html
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(2) Kriegskredite und das Ende der Schuldenbremse: So ruiniert uns Friedrich Merz
… Friedrich Merz ist noch nicht zum Bundeskanzler gewählt – und schon führt er das Land geradewegs in den Ruin. Denn er will den Wählerwillen missachten und mit dem bereits abgewählten Bundestag 500 Milliarden Euro neue Schulden machen. Mit dieser halben Billion Schulden soll die SPD ruhiggestellt werden – denn Merz will auch die Schuldenbremse abschaffen, um Kredite für Rüstung und Ukraine-Hilfe aufzunehmen. Es sind Kriegskredite mit einem Gesamtvolumen von 900 Milliarden Euro, wenn die Zinsen einmal abbezahlt sind.
Vorerst, mehr kann es auch noch werden. Friedrich Merz hat seine Wahlversprechen nicht nur vergessen, er tritt sie mit Füßen und verkehrt sie ins Gegenteil. Es kann nicht sein, dass ein Vielleicht-Einmal-Kanzler – denn noch ist Merz nicht vom Bundestag gewählt – mit einem abgewählten Parlament einen Quasi-Haushalt beschließt, weil er im tatsächlich gewählten Bundestag keine Mehrheit hat. „Ein finanzieller Putsch“ ist es, den Merz gerade betreibt, sagt Roland Tichy.
… Alles vom 5.3.2025 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/video/kommentar/merz-ende-schuldenbremse-kriegskredite-lage-der-nation/
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(3) Murswiek: „Verachtung des Wählerwillens“
Neuverschuldung für Militär und Infrastruktur: Illegitim, aber legal?
Nicht wegen Unaufschiebbarkeit des Vorhabens, sondern allein zu dem Zweck, den neu gewählten Bundestag auszutricksen und ihn mit Hilfe der alten Mehrheit vor vollendete Tatsachen zu stellen, soll jetzt noch schnell der alte Bundestag entscheiden. Dieses Vorgehen zeugt von Verachtung des Wählerwillens – ja, von Verachtung des demokratischen Legitimationsprozesses.
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Die Wahl verwirklicht das demokratische Fundamentalprinzip der Volkssouveränität: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, wie es in Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt.
Hat das Volk gewählt und damit über die Zusammensetzung des neuen Bundestages entschieden, dann könnte – auch nach dem Wortlaut des Grundgesetzes – dieser theoretisch bereits am Tag nach der Wahl zusammentreten und seine Arbeit aufnehmen. Es gäbe dann keine Übergangszeit zwischen Wahl und Konstituierung des neu gewählten Parlaments. Das ist aber aus praktischen Gründen nicht möglich: Es wird eine gewisse Zeit benötigt, um die Stimmen zu zählen und nach Feststellung des vorläufigen Endergebnisses die Auszählung zu überprüfen und das endgültige amtliche Endergebnis zu ermitteln. Erst auf dieser gesicherten Basis können die Parlamentsmandate verteilt werden. Und hierfür stellt das Grundgesetz eine Frist von maximal 30 Tagen zur Verfügung. Zweck der Übergangszeit, in welcher die Legislaturperiode des alten Bundestages noch andauert, ist also lediglich, einen parlamentslosen Zustand in der Zeit zu vermeiden, in welcher aus praktischen Gründen der neue Bundestag noch nicht zusammentreten kann.
Betrachtet man diesen Zweck im Zusammenhang mit dem demokratischen Legitimationsprinzip, dann ergibt sich hieraus eine Begrenzung der dem alten Bundestag in der Übergangszeit zustehenden Kompetenzen https://verfassungsblog.de/sondervermogen-bundestag-grundgesetzanderung/. Mit der Wahl trifft das Volk idealtypisch eine politische Richtungsentscheidung. Entweder wird als Ergebnis der Wahl die bisherige Regierungspolitik bestätigt oder die Regierung verliert ihre parlamentarische Mehrheit und eine andere politische Richtung gewinnt die Oberhand. Jedenfalls in letzterem Fall geht die Staatsgewalt nicht mehr vom Volke aus, wenn der alte Bundestag noch Entscheidungen trifft, die im neuen Bundestag keine Mehrheit fänden.
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Der Bundestag hat bisher respektiert, dass die Neuwahl eine neue demokratische Legitimation für den neu zusammengesetzten Bundestag hervorgebracht hat und dass die Legitimation des alten Bundestages nur für Notfälle ausreicht.
Was die Spitzenpolitiker der Unionsparteien jetzt mit den SPD-Sondierern verabredet haben, ist ein strategischer Missbrauch der dem alten Bundestag in der Übergangszeit noch zustehenden Kompetenzen. Für das neue Schuldenregime benötigen sie eine Änderung des Grundgesetzes. Die dafür erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit werden sie im neuen Bundestag wahrscheinlich nicht erreichen – Linke und AfD verfügen dort gemeinsam über eine Sperrminorität. Nicht wegen Unaufschiebbarkeit des Vorhabens, sondern allein zu dem Zweck, den neu gewählten Bundestag auszutricksen und ihn mit Hilfe der alten Mehrheit vor vollendete Tatsachen zu stellen, soll jetzt noch schnell der alte Bundestag entscheiden. Dieses Vorgehen zeugt von Verachtung des Wählerwillens, ja, von Verachtung des demokratischen Legitimationsprozesses. Eine abgehobene politische Klasse setzt sich arrogant über diejenigen hinweg, von denen in der Demokratie die Staatsgewalt ausgehen soll. Sie zeigt keinen Respekt vor dem Wahlergebnis und keinen Respekt vor dem Grundgesetz. Sie ändert noch schnell die Verfassung, weil sie die dafür erforderliche Mehrheit gerade bei der Wahl verloren hat.
… Alles vom 6.3.2025 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/neuverschuldung-fuer-militaer-und-infrastruktur-illegitim-aber-legal/