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- Zugewanderte Erbkrankheiten durch muslimische Verwandtenehen (3.4.2026)
- Das große zugewanderte Tabu: Ehen zwischen Verwandten und die Risiken für Kinder (29.9.2025)
- Konsanguinität und Major Anomalies (2017)
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- Migration
Konsanguinität = Blutsverwandtschaft
Die Ehe zwischen Cousin und Cousine ist in Deutschland nicht verboten. Nach § 1307 BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/1307.html sind Ehen zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und ihren Kindern untersagt, aber Ehen zwischen Cousins und Cousinen (also Verwandte ersten Grades in der Seitenlinie) sind rechtlich zulässig.
Gleichwohl sind diese Ehen sind in Deutschland und in weiten Teilen der christlichen Welt jedoch umfassend tabuisiert. Und im Katholizismus verboten.
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Zugewanderte Erbkrankheiten durch muslimische Verwandtenehen
Kulturelle Bereicherung
Der politisch-mediale Komplex „unserer Demokratie“ tut sich immer noch schwer mit der Erkenntnis, dass afrikanisch-orientalische Massenzuwanderung westeuropäische Staaten zerrüttet und jene kulturellen Identitäten zerstört, die als Basis des vielbeschworenen „Zusammenhalts“ unverzichtbar sind. Immerhin gelangen vermeintliche „Fehlentwicklungen“ der Migration wie die eingewanderte Kriminalität seit kurzem verstärkt ins Visier der „Qualitätsmedien“. Auf ein weiterhin jedoch tabuisiertes Begleitphänomen dieser selbstmörderischen „Asylpolitik“ muss der Publizist Baal Müller in einem „alternativen Medium“ aufmerksam machen: auf die Zunahme von Verwandtenehen in Deutschland und der mit ihnen einhergehenden Häufung schwerer Erbkrankheiten (Tumult, 1/2026).
Hierbei handelt es sich um eine spezifische Form „kultureller Bereicherung“ aus dem islamischen Raum. Der Anteil der „Cousinenehen“ liegt in Saudi-Arabien bei 42 bis 67, in Pakistan bei rund 70 Prozent. Ein signifikanter Teil der Migranten behält ihre Heiratsgewohnheiten auch in Europa bei. So beträgt die Rate der Pakistanis, die in Großbritannien, Dänemark und Deutschland „traditionell“ heiraten, zwischen 20 und 40 Prozent. Da in Deutschland nur Ehen zwischen Verwandten 1. Grades verboten sind, bietet das Strafrecht keine Handhabe gegen diese Praxis, auf die nicht wenige Eltern sich aus zynisch-finanziellem Kalkül einlassen. Denn ein behindertes, pflegebedürftiges Kind, auf das mehrere tausend Euro Sozialleistungen monatlich entfallen, könne leicht eine Familie ernähren. Zudem setze das Jobcenter die Eltern, soweit sie arbeitslos seien, nicht mehr unter Druck. (dg)
https://www.tumult-magazine.net
… Alles vom 3.4.2026 lesen in der JF 15/26, Seite 13
Das große zugewanderte Tabu: Ehen zwischen Verwandten und die Risiken für Kinder
Ehen zwischen Verwandten führen erschreckend oft zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für den Nachwuchs und belasten unser System. Doch warum schweigen Medien und Politik? Eine Doktorarbeit überwand 2017 das Tabu.
Die Journalistin und Influencerin Anabel Schunke spricht das Thema immer wieder an, nicht ohne darauf zu verweisen, dass es ein besonders heikles ist. Es geht um Ehen zwischen Verwandten und daraus resultierende behandlungs- und pflegebedürftige Schädigungen einer größeren Anzahl von Kindern aus solchen Ehen. Zuletzt veröffentlichte Schunke den Brief eines Kinderarztes an eine Logopädin, der ihr zugespielt wurde. Frau Schunke kommentiert:
„Seit geraumer Zeit haben sie (und übrigens viele andere, die in der Logopädie, aber auch anderen Bereichen der Pflege/Gesundheit, Sprach- und Entwicklungsförderung arbeiten und mir ihre Erlebnisse zutragen) zuwanderungsbedingt mit sehr vielen extrem verhaltensauffälligen, mitunter geistig entwicklungsverzögerten und behinderten Kindern zu tun. Viele aus konsanguinen Ehen. (Ich werde nicht müde, das Thema auf den Tisch zu bringen).“.
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2008 befasste sich die RBB-Sendung „Kontraste“ einmal mit den Folgen von Ehen zwischen Cousins und Cousinen für den Nachwuchs.
https://www.rbb-online.de/kontraste/ueber_den_tag_hinaus/migration_integration/die_cousine_als_ehefrau.html
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Hilfreich bei der Recherche zur „Konsanguinität“ ist eine Doktorarbeit von 2017 aus der Klinik für Gynäkologie der Medizinischen Fakultät Charité – Universitätsmedizin Berlin.
https://refubium.fu-berlin.de/bitstream/handle/fub188/6044/dissertation_m.staerk.pdf?sequence=1&isAllowed=y
. .. Man erfährt aus dieser Arbeit, dass weltweit über zehn Prozent der Ehen konsanguine Partnerschaften sind und dass die Häufigkeit in Europa mit der Zuwanderung steigt („…und auch in Europa leben im Zuge der Globalisierung immer mehr Menschen aus Regionen, in denen konsanguine Ehen gehäuft vorkommen.“). Der Zusammenhang zwischen Konsanguinität und einer erhöhten Rate sogenannter Major Anomalies – definiert als Fehlbildungen, die intrauterin und/oder postpartal ohne therapeutisches Eingreifen zum Tod oder zu einer schweren Behinderung des Kindes führen – ist mehrfach durch Studien nachgewiesen worden.
… Alles vom 29.9.2025 bitte lesen auf
https://www.alexander-wallasch.de/kultur/das-grosse-zugewanderte-tabu-ehen-zwischen-verwandten-und-die-risiken-fuer-kinder
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Konsanguinität und Major Anomalies
Derzeit leben ca. 10,4% der Weltbevölkerung in konsanguinen Partnerschaften und auch in Europa leben im Zuge der Globalisierung immer mehr Menschen aus Regionen, in denen konsanguine Ehen gehäuft vorkommen.
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Die Rate von Major Anomalies (schweren Mißbildungen) von Nachkommen aus konsanguinen Partnerschaften ist im Vergleich zu allen bisherigen Studien, die sich nur auf postnatale Daten bezogen, höher. Für eine bessere genetische Beratung ist diese Information für alle die Schwangerschaft betreffenden medizinischen Einrichtungen wichtig, vor allen in Gebieten mit einem hohen Anteil multi-ethnischer Zusammensetzung sowie mit einem hohen Anteil konsanguiner Beziehungen.
… Alles von 2017 von Markus Stärk bitte lesen auf
https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/6044
