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- Alexander Wendt: Wie die Bürokratie das Heiraten erschwert (8.10.2025)
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- Ehegatten-Splitting: Staat diffamiert Privatleben von Frauen (28.9.2025)
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Alexander Wendt: Wie die Bürokratie das Heiraten erschwert
Warum Mr. Cash Money, unser nächster Kanzler werden muss
Fröhlich, kriminell, locker
Deutschland, heißt es immer wieder, erstickt in der Bürokratie. In Wirklichkeit erstickt sie nur diejenigen, die schon länger hier leben. Das dafür aber gründlich. Mit Antragsformularen und Berichtsfristen lassen sich Bürger ideal kleinhalten
…
Nicht ganz zufällig, sondern durch Mutwillen des Autors landete gleichzeitig noch eine andere Last auf seinem Rücken. Er möchte nämlich heiraten. Bei Profis liegen die nötigen Unterlagen womöglich griffbereit, aber nicht bei einem Menschen, der zum ersten Mal im Leben den Ehestand anstrebt. Dafür benötigt er einen Auszug aus dem Geburtsregister, zu besorgen in seiner Geburtsstadt Leipzig.
Für den schriftlichen Antrag braucht es, so steht es auf der Webseite des Leipziger Standesamts, eine beglaubigte Pass- oder Ausweiskopie, das eigene Geburtsdatum und die Namen der Eltern. Ich besitze keinen Personalausweis, nur den Pass, da ein Dokument im Inland genügt, um sich auszuweisen. Laut Webseite reicht die Passkopie aus, es lässt sich also keinerlei Problem absehen.
Nach etwa einer Woche findet der digital beantragte Termin im Bürgeramt München statt, bei dem der offizielle Stempel auf die Ausweiskopie kommt. Das amtliche Dokument, das schon alles enthält, was dann noch einmal im Geburtsregisterauszug steht, kommt zusammen mit dem Anschreiben, das die anderen verlangten Daten enthält, in einen Briefumschlag. Damit sollte alles seinen Gang gehen. Geht es aber nicht. Nach etwa zwei Wochen trifft nicht etwa die angeforderte Unterlage aus Leipzig ein, sondern ein Schreiben mit der Aufforderung, jetzt noch eine Meldebestätigung aus München zu schicken.
Anruf in der alten Heimatstadt und Nachfrage, was der Unfug denn soll. Denn das Standesamt verlangt auf seiner Seite nur entweder eine Pass- oder Ausweiskopie. Von Meldebescheinigung steht dort kein Wort. Wozu auch? Meine Adresse steht im Anschreiben, schließlich will ich, dass mein Papierchen genau dorthin geschickt wird, damit ich es dann zum Standesamt München tragen kann.
Mit der Ausweiskopie weise ich meine Berechtigung schon ausreichend nach, die Daten stehen mir zu, egal ob ich in A- oder B-Stadt oder in Timbuktu lebe. Außerdem schickt mir die Stadt Leipzig seit Jahren einen Grundsteuerbescheid an meine Münchner Adresse. Die Standesamtsleute bräuchten also nur ein paar Türen weiter bei der Finanzkasse nachzufragen.
Der kommunale Mitarbeiter meint am Telefon, das mit der Meldebescheinigung sei nun mal so Vorschrift. Wo genau steht die Vorschrift? Wie lautet sie? Der Mitarbeiter forscht auf der eigenen Webseite, sieht auch noch anderswo nach und kommt zu dem Schluss, dass dort tatsächlich nichts Entsprechendes steht. Er werde das zur Klärung weitergeben. Da sich nichts klärt, richtet der Autor, der sonst nichts zu bearbeiten hat, von ein paar hundert Zetteln für das Finanzamt einmal abgesehen, eine Beschwerde an den Leiter des Leipziger Standesamts, zumal die reguläre Bearbeitungszeit für die Erstellung eines Geburtsregisterauszuges, wie man mir mitteilt, 12 Wochen beträgt.
Was andererseits nicht verwundert, wenn sich Mitarbeiter neben den bestehenden Vorschriften auch private Extraregelungen ausdenken. In meinem Fall dauert es schon jetzt länger, denn in der Mitteilung heißt es auch, dass die Bearbeitung erst beginnt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Andererseits auch, dass mein Antrag innerhalb von 14 Tagen als gegenstandslos gilt, wenn ich das zusätzlich verlangte Papier nicht schicke. Danach müsste der Antrag wieder ganz neu gestellt werden. Da ich mich wie andere Selbstständige berufsbedingt ab und zu aus München wegbewege, fällt die Vierzehntagesfrist sehr knapp aus, eigentlich zu knapp.
Der Amtsleiter antwortet zwar nicht auf meine Beschwerde, dafür eine Mitarbeiterin, die mir erklärt, die Anforderung der Meldebescheinigung geschehe ausschließlich aus Datenschutzgründen, also zu meinem eigenen Schutz. Obwohl Straßenname und Hausnummer im Anschreiben stehen und ich die Unterlage für einen anderen Rechtsakt dringend erwarte, könnte sich das Standesamt nicht sicher sein, dass ich auch wirklich tatsächlich richtiggehend dort wohne.
Das Amt brauche also einen amtlichen Nachweis, um das festzustellen, weil es einem Bürger grundsätzlich nicht zutraut, seine eigene Adresse korrekt aufzuschreiben. Eine entsprechende Vorschrift nennt sie zwar nicht, erklärt aber, das sei „bundesdeutsche Praxis“. Zu dem apokryphen und eigentlichen Regelwerk in diesem Land gehört nämlich das Gute Wirmachendasimmerso-Gesetz, das überall dort automatisch in Kraft tritt, wo es keinen passenden Paragraphen gibt.
Auf meinen Hinweis, dass die Stadt Leipzig seit Jahren über meine Adresse verfügt, geht die Dame vom Amt nicht ein. Eigentlich grenzt es an ein Wunder, dass der Staat seine Bürger, die nicht zu den 5,4 Millionen Staatsdienern gehören, überhaupt unbeaufsichtigt aus dem Haus lässt. Vermutlich hängt diese Großzügigkeit damit zusammen, dass irgendjemand Geld verdienen und Steuern beschaffen muss.
Dann eröffnet sich aber doch noch ein letzter Ausweg aus dem Catch 22, gewissermaßen eine Katzenklappe, durch die sich der Bürger mit Anlauf quetscht. In München findet eine Bürgerabstimmung über die Austragung der Olympischen Spiele statt, dafür bekommt der Autor wie alle Münchner eine Wahlbenachrichtigung. Und damit – hier bitte die Fanfare aus „Les Preludes“ dazudenken – eine amtliche Adressbestätigung.
Ohne Termin, frei Haus! Und als beruflicher Termin ergibt sich außerdem die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 1. Oktober über die Frage, ob Bürger ihren Rundfunkbeitrag kürzen dürfen, wenn die Öffentlich-Rechtlichen ihrer staatsvertraglichen Pflicht zur Ausgewogenheit nicht nachkommen.
Ganz nebenbei, um in dieser Jeremiade auch etwas Positives unterzubringen: Georg Restle vom antifaschistischen Schutzfunk WDR erklärte gerade das Wort „Zwangsabgabe“ in Bezug auf die öffentlich-rechtlichen Sender zum „Kampfbegriff einer ultrarechten Kampagne gegen den ÖRR“. Da sich der Beitragsservice unter keinen Umständen an etwas Ultrarechtem beteiligen und Ultrarestle natürlich auch niemals desavouieren würde, steht der Privatisierung von ARD und ZDF jetzt nichts mehr im Weg. Das spart wiederum eine Menge Papierkram, von Hinweisschreiben zur Beitragskürzung bis zur Programmbeschwerde.
Aber zurück zu der Geburtsregistersache. Glücklicherweise liegt das Leipziger Rathaus dem Bundesverwaltungsgericht schräg gegenüber. Nach der Verhandlung bleibt noch ein bisschen Zeit, um die Wahlbenachrichtigung und damit den Nachweis, die eigene Adresse richtig geschrieben zu haben, im Standesamt zu übergeben. Leider trifft man dort an einem frühen Mittwochnachmittag niemanden an. Zehn Bürotüren verschlossen, auf Klopfen reagiert niemand.
Aber endlich, wundersame Wendungen ereignen sich immer wieder, sitzt im elften Büro dann doch eine Sachbearbeiterin, die verspricht, den Zettel weiterzuleiten. Kurz danach kommt die Nachricht von der zuständigen Amtsfrau, sie würde diese offizielle Unterlage der Stadt München ersatzweise akzeptieren. Die Zwölfwochenfrist bis zur Ausstellung der Urkunde läuft nun offiziell an, mit der Unterlage wiederum lässt sich ein Termin in München vereinbaren. Einer Heirat noch 2026 steht jetzt nichts mehr im Weg. Nach allem, was man von anderen hört, sieht es in Berlin mit Terminen und Wartezeiten bei Urkundenerstellungen noch viel, viel schlechter aus, ausgenommen bei der Einbürgerung. Die lässt sich digital beantragen, und der gefälschte Sprachnachweis dazu unbürokratisch für Beträge zwischen 750 und 2 700 Euro via Internet besorgen.
Offensichtlich herrscht bei den Ämtern eine Vorgabe, die Überprüfung hier ausnahmsweise entspannt zu handhaben, schließlich gleicht der Staat die Großzügigkeit hier durch die penible Kontrolle an anderer Stelle mehr als aus. Nicolás Gómez Dávila nannte einmal die Korruption die letzte Zuflucht im Bürokratenstaat. Nur müsste sie eben gleichmäßig für alle Personengruppen und Bereiche gelten, um ihre milde Wirkung zu entfalten.
… Alles vom 8.10.2025 von Alexander Wendt bitte lesen auf https://www.publicomag.com/2025/10/froehlich-kriminell-locker-warum-mr-cash-money-unser-naechster-kanzler-werden-muss/
oder
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/warum-mr-cash-money-unser-naechster-kanzler-werden-muss/
Ehegatten-Splitting: Staat diffamiert Privatleben von Frauen
„Die Vizechefin der SPD-Fraktion im Bundestag, Wiebke Esdar, forderte deshalb ein Ende des Ehegatten-Splittings. Es begünstige Alleinverdiener-Ehen und sorge dafür, daß Frauen oft nur Teilzeit oder gar nicht berufstätig seien, sagte die Sozialdemokratin kürzlich dem Handelsblatt. Der Staat fördere damit ‘ein völlig überholtes Rollenbild’.
Diese Diffamierung der individuellen Lebensentscheidungen von Millionen Paaren als nicht mehr zeitgemäß ist anmaßend. Politik hat sich aus dem Privatleben der Bürger herauszuhalten. Das Steuerrecht sollte nicht dafür mißbraucht werden, Frauen in Richtung Vollzeitjob zu drängen, um auf diese Weise mehr Steuern und Sozialbeiträge zu generieren.“
Dorothea Siems, Chefökonomin, in der „Welt“ am 28. September 2025
Bigamie-Fall im Sauerland: Darum durften Afghanen ihre Zweitfrauen nachholen
In Deutschland ist die Vielehe („Bigamie“) verboten – trotzdem durften jetzt in zwei Fällen Zweitfrauen aus Afghanistan zu ihren Männern in den Hochsauerlandkreis übersiedeln.
…
Demnach durften zwei afghanische Ortskräfte, die in ihrem Heimatland für Deutschland tätig waren, ihre Zweitfrauen samt deren Kindern nachholen. Die Entscheidungen dazu traf der Bund. Die Familien werden nach einem Berechnungsschlüssel per Zufall auch dem Hochsauerlandkreis zugewiesen. Konkret handelt es sich zum einen um einen Ehemann mit zwei Ehefrauen – er lebt allerdings nur mit einer Ehefrau und drei Kindern zusammen, die zweite Ehefrau wohnt in einer separaten Wohnung mit weiteren sieben Kindern.
… Alles vom 3.9.2023 bitte lesen auf
https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/bigamie-fall-in-meschede-darum-durften-afghanen-ihre-zweitfrauen-ins-sauerland-h-85277464.bild.html
Kindererziehung belohnen, nicht aber Eheversprechen, Trauschein, Schwulsein und Treusein
In Deutschland gibt es 97% Heterosexuelle und ca 2-3% Homosexuelle.Von letzteren haben laut LSVD (Lesben- und Schwulen-Verband Deutschland) nur 3 % die seit 2001 bestehende Möglichkeit zur Eintragung als „gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft“ genutzt. Demgegenüber leben 2012 um die 41,2 Millionen Menschen in klassisch ehelichen und heterosexuellen Lebensgemeinschaften.
Die Väter des Grundgesetzes haben die Ehe mit weitreichenden Privilegien des Staates ausgestattet, darunter auch finanziellen Vorteilen. Deshalb wird von der 2-3%-Minderheit der homosexuell orientierten Mitbürger so vehement die Homo-Ehe gefordert. Ginge es nicht ums Geld, könnte man es ja auch bei der bisherigen Eintragungsregelung belassen.
Alles dreht sich ums Geld. Deshalb sollte man die finanziellen Vorteile der Ehe nicht mehr nur an den Trauschein knüpfen, sondern an das Aufziehen eigener Kinder. Genau daran mögen die Väter des Grundgesetzes vor 70 Jahren gedacht haben. Denn Ehe, Familie und „Familie mit Kindern“ waren damals Synonyme.
Fazit: Finanzielle Vorteile gewährt der Staat nur all denen, die eigene Kinder aufziehen. Fazit: Kindererziehung wird vom Staat belohnt, nicht aber Eheversprechen, Trauschein, Schwulsein und Treusein.
25.6.2015
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Die Single-Ehe ist das Gebot der Stunde
Überall wird die Homo-Ehe diskutiert, als sei dies die zentrale Frage der Gleichstellung. Das ist Kinderkram. Die wahren Leistungs- und Konsumträger sind die Singles. Deshalb ist die Single-Ehe das Gebot der Stunde. Single-Ehe heißt: volle rechtliche und soziale Gleichstellung der Singles mit Verheirateten. Übertragung aller Bevorzugungen, die Verheiratete ohne Gegenleistung erhalten, auf Singles.
Schluss mit der Ausgrenzung der Singles aus ungerechtfertigten Eheprivilegien. Alles andere ist verlogene Ideologie. Die einzige gesellschaftliche Leistung, die Vergünstigungen, also gerechte Gegenleistungen, verdient, ist das Aufziehen von Kindern; das hat aber mit der Ehe nur noch zufällig zu tun.
Die deutsche Politik ist ja der Überzeugung, dass man den Nachwuchs am besten importiert.
25.6.2015, Harald Lukas-Simonyi, Freiburg
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Unterschiede akzeptieren anstelle Gleichmacherei
Mit großer Verwunderung und Entsetzen muss man verfolgen, was seit der Abstimmung in Irland und der Forderung des Bundesrates zur Homo-Ehe geschrieben und gesagt wird. Zunächst ist richtigzustellen: In Irland haben zwar 62 Prozent der abgegebenen Stimmen dafür gestimmt. Aber die Wahlbeteiligung lag gerade über 50 Prozent. Somit haben nur rund 30 Prozent dafür gestimmt. Also, es stimmt nicht, dass die „überwältigende Mehrheit“ dafür gestimmt hätte. Wie oft dieses Thema in letzter Zeit in Artikeln und Kommentaren vorkam, ist für mich nicht nachvollziehbar. Auch nicht die Tendenz der Beiträge. Es gibt in Deutschland zwei bis drei Prozent homosexuelle Menschen. Aber diese verschwindend kleine Gruppe schafft es, über lange Zeit die Tagesthemen zu bestimmen – und zwar in ihrem Sinne, auch wenn es zum Glück noch ein paar Zeitungen gibt, die sachlich und eindeutig darlegen, warum eine Gleichstellung nicht in Ordnung ist. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben eindeutig Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates gestellt. Wobei sie Ehe in Verbindung mit Familie gesehen haben: Mutter, Vater und Kinder. Auch wenn es Ehepaare gibt, die keine Kinder bekommen können.
Gleichgeschlechtliche Paare, die keine Kinder zeugen und gebären können, sind vom Grundgesetz keine Ehepaare. Somit stehen sie auch nicht unter dem besonderen Schutz des Staates. Sonst müssten die Regelungen ebenso für Geschwister oder ein Kind, das seine Eltern pflegt, gelten. Andere Lebensformen sind anders als eine Beziehung von Mann und Frau. Deshalb ist die Forderung nach einer Gleichstellung eine Verdrehung. Es spricht auch nichts dagegen, dass solche Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Wir sollten uns in unseren Unterschieden respektieren, nicht aber durch oberflächliche Gleichmacherei. Um eines deutlich zu machen: Mir geht es nicht um die Diskriminierung von solchen Menschen. Ich habe selbst in meinem Umfeld einen sehr guten Freund, der homosexuell ist, und wir verstehen uns bestens.
25.6.2015, Reinhard Klein, Pforzheim
Zu: „Eine Ehe für alle – wollen nicht alle“, Beitrag von Bettina Wieselmann (Land und Region, 12. Juni):
https://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/cdu-wehrt-sich-gegen-die-ehe-fuer-alle–106103934.html
https://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/darauf-haben-die-menschen-ein-recht–106319777.html
https://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/landtag-debattiert-ueber-homo-ehe–106064426.html
Keine Dringlichkeit zur Einführung der Homo-Ehe
Wie Recht Bettina Wieselmann mit dieser Überschrift hat, sieht man besonders, wenn man einmal seinen Blick auf die Gruppe unserer homosexuellen Mitbürger fokussiert. In dieser Gruppe fällt der Anteil der „Nicht-Woller“ offenbar besonders hoch aus. Die Publikationen des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland (LSVD) und des Statistischen Bundesamtes machen dies deutlich. Seit 2001 haben wir die Möglichkeit der eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaft. Bis 2012 – also in elf Jahren – haben von der genannten Gruppe unserer Mitbürger gerade mal drei Prozent diese Möglichkeit für sich genutzt. Ebenfalls 2012 lebten im Vergleich dazu 41,2 Millionen Menschen in klassisch-ehelichen und heterosexuellen Lebensgemeinschaften. Meine Nachfrage beim Statistischen Bundesamt ergab, dass wegen der kleinen Anteile der eingetragenen Partnerschaften keine Aussagen über die Lebensqualität für Kinder im Vergleich zu anderen Lebensformen möglich sind. Eine Dringlichkeit zur Einführung der so genannten Homo-Ehe ergibt sich aus diesen Befunden sicher nicht.
Aus gutem Grund scheiden sich die Geister am Adoptionsrecht. Es ist das elementarste aller Menschenrechte, dass jeder Mensch von Natur aus ein Anrecht darauf hat, von der Zeugung an bei seinen leiblichen Eltern aufzuwachsen. Einem Kind, dem man dieses Recht verwehrt oder einschränkt, wird geschädigt, weil ihm das natürliche Hineinwachsen in die eigene Identität verwehrt wird. Dieses Menschenrecht des Kindes muss Richtschnur sein bei der Bewertung verschiedener Situationen, in die ein Kind geraten kann. Die Befürworter der Homo-Ehe werden dem Wohl des Kindes nicht gerecht. Eine anonyme Samenspende, eine Leihmutterschaft sowie eine künstliche Befruchtung (außer durch die Ehepartner selbst) stellen eine Verletzung dieses Menschenrechts dar und sollten vom Gesetzgeber auch so behandelt werden.
Für einen argumentativen Offenbarungseid halte ich die zitierten Politikeräußerungen – „Wie kann man dagegen sein?“ von Frau Sitzmann (Grüne), „muffig“ von Herrn Hofreiter (Grüne) und „hinterwälderisch“ von Frau Lay (Linke) – , weil sie einer sachlichen Auseinandersetzung mit Diffamierung Andersdenkender aus dem Weg gehen. Trotz gegenteiliger Positionen wird aus den zwar sachlich formulierten Äußerungen von Sozialministerin Altpeter (SPD) und Herrn Wolf (CDU) nicht deutlich, dass sie die Einschränkung des Rechts des Kindes auf das Hineinwachsen in die eigene Identität erkennen.
25.6.015, Dr. Arnd Jungermann
Es fehlt der Homo-Ehe die Potenz, Kinder zu zeugen
Hinsichtlich der Partnerschaften von Lesben und Schwulen halte ich es wie der „Alte Fritz“: Sie alle mögen nach ihrer Façon selig werden. Solche Beziehungen aber als „Ehe“ zu bezeichnen, hieße Sonne und Mond – Glanz und Abglanz – gleichzusetzen.
Ehe ist nach BGB eindeutig definiert als Vertrag zwischen zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts. Diese versprechen sich, miteinander zu leben. Grundsätzlich haben sie dabei von Natur aus die Potenz, gemeinsame Kinder zu zeugen. Sie tun es dann mit Vergnügen, lassen es, wollen oder vermögen es nicht, wie sich manchmal zu ihrem Leidwesen herausstellt. Lesben und Schwule haben diese Potenz nicht, oder? Dass Liebe bei Ehepaaren wie gleichgeschlechtlichen Partnerschaften eine jeweils gemeinsame Basis ist, davon ist auszugehen.
25.6.2015, Hans-Jürgen Günther, Emmendingen
Wichtig scheint nur die Selbstverwirklichung für homosexuelle Paare
Ehe für alle ja, Kinder für alle nein: Es wird von Politik und Presse vollständig unter den Teppich gekehrt, dass die Bindung der Kinder an Vater und Mutter genauso unterschiedlich ist, wie Mann und Frau sich eben im Wesen und Verhalten unterscheiden und dass genau diese Mischung für die Sozialisation eines Kindes notwendig und förderlich ist. Wichtig allein erscheint vielen die Selbstverwirklichung für homosexuelle Paare in allen Bereichen, auch wenn das Kindern zum Nachteil gereichen sollte; was man natürlich vehement bestreitet, so als ob es aussagekräftige Studien gäbe.
Den politischen Parteien wiederum geht es allein um Stimmenfang. Die unrühmliche Geschichte der Grünen, die Päderasten in ihren Reihen duldeten und sogar salonfähig machten, spricht Bände, und einen Aufschrei der Gesellschaft dazu vermisse ich bis heute.
So sehr ich die dringend notwendige Liberalisierung für homosexuelle Paare befürworte, so sehr erschreckt mich die oberflächliche Sichtweise auf die Entwicklung des Kindes in einer homosexuellen Partnerschaft. Der Fokus in dieser Debatte sollte meiner Meinung auf das Für und Wider der Entwicklung des Kindes in diesen Partnerschaften gerichtet sein und nicht auf die Selbstverwirklichung der eigenen Lebensform in allen Belangen, und das um jeden Preis.
25.6.2015, Waltraud Holzer-Schäfer, Freiburg
Von den Rechten der Kinder spricht kein Homo
Ich lese immer wieder von gleichen Rechten, die Lesben und Schwule fordern. Von den Rechten, die Kinder haben, wenn es um Adoption geht, höre ich hingegen kaum etwas. Haben Kinder eigentlich keine Rechte? Und welche Rechte haben Vorrang?
25.6.2015, Dr. Hermann Schottmüller, Freiburg

