CDU in SA gegen freies Mandat

Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt nimmt an der Wahl des Ministerpräsidenten im Dezember 2026 nicht teil, damit keiner ihrer 15 Abgeordneten heimlich für den AfD-Kandidaten Ulrich Siegmund stimmen kann (1). Dies stellt einen Verrat an den Bürgern dar, die ihre Volksvertreter gewählt hatten, um sie als den eigentlichen Souverän im Parlament zu vertreten bzw. repräsentieren. Und diese Vertretung geschieht über parlamentarische Abstimmungen, die gemäß Grundgesetz in freier, geheimer bzw. namentlicher Wahl mit „ja“, „nein“ oder „enthalten“ erfolgen müssen – „wegbleiben“ steht nirgends im Grundgesetz. Die Abgeordneten verfügen über das „freie Mandat“ und sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.

Für den Bürger beinhaltet das Recht auf freie und geheime Wahl natürlich auch das Recht, wegzubleiben. Dieses hat der Abgeordnete als Repräsentant aber nicht, da er sich mit der Annahme des Mandats verpflichtet hat, bei Abstimmungen teilzunehmen. Ein Maurer, der nicht mauert, wird entlassen. Ein Mandatsträger, der seinem Mandat nicht nachkommt, ist zu entlassen.
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„Die Freiheit des Abgeordneten ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Das gilt auch für die Geheimheit der Wahl“ – so der Staatsrechtler Prof. Volker Boehme-Nessler in (2).
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Es gibt nur zwei grundlegende Formen der Demokratie: Bei der direkten Demokratie sitzt der gewählte Bürger im Parlament, während bei der repräsentativen Demokratie nur deren Vertreter Platz finden. Wer sich als gewählter Volksvertreter die Stimmabgabe verweigert und damit das freie Mandat abschafft, ist ein Totengräber der repräsentativen Demokratie. Dies gilt nach diesem obskuren Magdeburger Beschluß für die CDU in Sachsen-Anhalt.
Wenn diese CDU im Parlament ist, um nicht zu wählen, dann braucht der Bürger sie auch nicht in Parlament zu wählen – so geschehen vor Jahren mit der Democazia Cristiana Italiana (DCI).
14.10.2026
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Ende von Beitrag „CDU in SA gegen freies Mandat“
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Beginn von Anlagen (1) – (2)
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(1) Wählt, Ihr Feiglinge
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Vierzehn zu eins war das Abstimmungsergebnis laut Medienmeldungen, mit dem die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt beschlossen haben soll, der Wahl des Ministerpräsidenten im Dezember fernzubleiben. Die CDU wählt nicht mit, war das Signal, damit keiner im Nachhinein behaupten kann, dass in der geheimen Wahl ein Christdemokrat vielleicht für den Wahlsieger gestimmt haben könnte. Das mögen die CDU-Funktionäre, die diesen Einfall hatten, für clever halten. Doch es ist eine Arbeitsverweigerung der Mandatsträger, die gewählt wurden, um ihre Stimme nach ihrem Gewissen im Interesse des Souveräns, also dem Volk, abzugeben. Allein ein solches Ansinnen aus der Fraktionsführung grenzt an aktive Delegitimierung der deutschen Demokratie.
Dass Abgeordnete bewusst nicht zu Abstimmungen erscheinen, ist in autokratischen Regimes durchaus verständlich. Also dann, wenn die Opposition keine faire Chance hatte, genug Stimmen zu erringen und ihrer parlamentarischen Niederlage nicht die demokratische Legitimität verleihen will. Aber hier ist es die Opposition, die die Wahl gewonnen hat, und es kann wohl niemand ernsthaft behaupten, sie wäre von herrschenden Strukturen gefördert worden. Unfreiwillig schon, durch die Brandmauerpolitik aller anderen Parteien, aber dafür ist der Wahlsieger AfD nicht verantwortlich.
Die Wähler in Sachsen-Anhalt haben in einer demokratischen Wahl abgestimmt. 17,2 Prozent haben die CDU gewählt, aber nicht, damit sich deren Abgeordnete dann um ihre Verantwortung, die sie mit dem Mandat übernahmen, herumdrücken. Wenn das Einzelne vielleicht in höchster Gewissensnot tun, mag das noch angehen. Aber dass eine Fraktion die kollektive Abstimmungsverweigerung ihrer Mitglieder beschließt, ist einfach atemberaubend demokratieverachtend.
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Ja, zum Recht des Bürgers auf freie und geheime Wahl seiner Volksvertreter gehört auch das Recht, nicht zu wählen. Aber die Gewählten, die das Mandat annehmen, das ihnen die Wähler verliehen haben, hätten eigentlich die moralische Pflicht, bei Abstimmungen im Parlament nach ihrem Gewissen im Interesse des Wahlvolks zu votieren. Das gehört quasi zur Stellenbeschreibung des Mandats, für das sie von den Steuerzahlern nicht gerade gering bezahlt werden.
Wer sich nicht entscheiden kann oder will, hat die Möglichkeit, sich der Stimme zu enthalten. Aber bewusst, ohne einen Hinderungsgrund, nicht zu einer Abstimmung zu erscheinen, würde man im normalen Leben eine Arbeitsverweigerung nennen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
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Deshalb, liebe CDU-Abgeordnete: Es ist egal, ob Ihr für oder gegen Siegmund stimmen wolltet respektive Euch enthalten wolltet – geht wählen, um des letzten Restes demokratischer Selbstachtung willen. Und wenn Ihr unbedingt nicht in den Ruf einer Stimmabgabe kommen wollt, die Euch missfällt, dann bekennt Euch öffentlich zu Eurer Entscheidung. Dazu fordern Euch sowohl AfD-Gegner als auch -Anhänger ohnehin längst auf. Dennoch müsst Ihr es nicht. Es ist aus gutem Grund eine geheime Wahl, schließlich sollt Ihr ja – so will es das Verfassungsrecht – ganz frei Eurem Gewissen folgen.
… Alles vom 14.10.2026 von Peter Grimm bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/waehlt_ihr_feiglinge
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(2) Machtpolitische Tricks in Magdeburg beschädigen die Demokratie
… Vergangene Woche ist Tobias Rausch (AfD) zum Landtagspräsidenten des Sachsen-anhaltinischen Parlaments gewählt worden. Er erhielt vier Stimmen mehr als erwartet. Wer für ihn gestimmt hat, lässt sich nicht sicher sagen. Denn es war eine geheime Wahl. Im Fokus stehen Abgeordnete der CDU. Die Wut in den Parteizentralen der Bundespolitik muss groß sein. Sie nehmen die Abgeordneten der CDU-Fraktion ins Visier und setzen sie in der Öffentlichkeit extrem unter Druck. Die Politprominenz erhebt wilde Forderungen nach Aufklärung, den – unbekannten – Parlamentariern wird der Parteiausschluss angedroht.
Ein Anwalt regt sogar an, von den CDU-Abgeordneten eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ zu verlangen. Das ist ein juristisches Instrument, mit dem man sicherstellt, dass jemand ein rechtswidriges Verhalten in Zukunft unterlässt. Ein Abgeordneter wählt in einer freien und geheimen Wahl einen Landtagspräsidenten – das soll ein rechtswidriges Verhalten sein? Weiter kann man sich von der Verfassungsidee des freien Mandats nicht entfernen.
Das Geschehen in Magdeburg zeigt, warum man eine geheime Wahl dringend braucht. Sie ist der institutionelle Schutz der Abgeordnetenfreiheit. Nur die geheime Wahl ist wirklich frei. Das sieht nicht nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe so. Auch das Landesverfassungsgericht von Sachsen-Anhalt hat bereits 1997 ausdrücklich betont, dass die geheime Wahl die Eigenständigkeit des Abgeordneten schützt und ausdrücklich in Kauf nimmt, dass er sich nicht „fraktionskonform“ verhält.
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Die Freiheit des Abgeordneten ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Das gilt auch für die Geheimheit der Wahl. Die Schöpfer des Grundgesetzes und der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt wussten noch aus eigener Erfahrung, wie verletzlich die Freiheit ist. Ihnen war klar, dass nur geheime Wahlen wirklich freie Wahlen sind. Dass man das – in Berlin und Magdeburg – aus machtpolitischen Gründen einfach so ignoriert, macht fassungslos. Und es entwertet die Verfassungen. Eine Verfassung wirkt nur, wenn sich die Menschen ihr verpflichtet fühlen und sie beachten. Wer sie aus machtpolitischen Interessen willkürlich missachtet, beschädigt sie – und macht sie auf Dauer irrelevant. Eine Verfassung, die nicht gelebt wird, ist „totes Papier“.
… Alles vom 14.10.2026 von Prof. Volker Boehme-Nessler bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/machtpolitische-tricks-in-magdeburg/

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