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- Rezension: Ahrbeck/Felder „Wege und Irrwege der Sexualpädagogik“ (15.10.2024)
- Selbstbestimmungsgesetz – vom Vorzeigeprojekt der Ampel zu einem ihrer größten Probleme (22.1.2024)
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- Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet: Angriff auf Frauen und Kinder (23.8.2023)
- Selbstbestimmungsgesetz und das Einbürgerungsgesetz (23.8.2023)
- Wer verdient am Trans-Hype? Pharma und Chirurgen (22.8.2023)
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- Geschlechtsänderung mit 14? (14.4.2022)
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Rezension: Ahrbeck/Felder „Wege und Irrwege der Sexualpädagogik“
Eingerissene Grenzen des Intimen: Bernd Ahrbeck und andere Autoren zeichnen „Wege und Irrwege der Sexualerziehung nach
Von Alexander Wendt
Auf die progressive Sexuallehre und -pädagogik, die sich seit Magnus Hirschfeld für die Entstigmatisierung von Minderheiten einsetzte, folgte in den Jahren nach 1968 die „neo-empanzipatorische“ variante, die „Sexualpädagogik der Vielfalt“. Diese Spielart, so Bernd Ahrbeck und Marion Felder in dem Sammelband „Wege und Irrwege der Sexualpädagogik“, setze Schwerpunkte, „die Randgruppen überrepräsentieren, die Interessen und Lebensformen er Bevölkerungsmehrheit aber viel zu wenig beachten“. In dieser Lehre ginge es eben nicht mehr um mehr gesellschaftliche Freiheit für jeden Einzelnen, sie ziele vielmehr auf eine „anthropologische Neuorientierung, die bisher sicher geglaubte kulturelle Grundlagen infrage stellt“.
Ahrbeck und seine an der Universität Konstanz lehrende Kollegin Felder beschreiben den Aufstieg dieser Ideologie, die im bundesdeutschen Schulbetrieb mittlerweile mit ausdrücklichem Segen der Regierungsparteien in den intimsten Schutzbereich von Kindern eindringt, beispielsweise, wenn sie schon sehr junge Kinder detailliert über Sexualpraktiken informiert, aber vor allem, indem sie ihnen einredet, ihre persönlichen Entwicklungsprobleme durch eine Hormoneinnahme beziehungsweise eine Operation lösen zu können, mit der sie sich äußerlich an das andere Geschlecht angleichen. Anders als in Ahrbecks Essay „Basten am Ich“ nähern sich die sechs Autoren ihrem Thema betont fachspezifisch, unterfüttert mit umfangreichen Zitaten und Belegen. Besonders interessant erscheint der Beitrag von Monika Klissenbauer, die den öffentlich bisher kaum besprochenen Zusammenhang zwischen autistischen Störungen und Genderdysphorie behandelt, also den authentischen oder eingeredeten Wunsch bei Jugendlichen, sich dem anderen Geschlecht anzugleichen.
Eltern (und Großeltern) schulpflichtiger Kinder, die genaueres über Ziele und Wirkung der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ erfahren möchten, findet hier auf 166 Seiten kompetente Darstellungen. Was „Wege und Irrwege“ anbietet, unterscheidet sich erheblich von dem, was beispielsweise Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorzugsweise Kindern und Jugendlichen vermitteln.
Bernd Ahrbeck und Marion Felder, Wege und Irrwege der Sexualpädagogik, W. Kohlhammer, 171 Seiten, 34 Euro
… Alles vom 15.10.2024 von Alexander Wendt bitte lesen auf
https://www.publicomag.com/2024/10/publico-buecherherbst-ii-gefaelschte-familienerinnerungen-das-ich-als-bastelbogen-ein-woerterbuch-der-verschwindenden-dinge
Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet: Angriff auf Frauen und Kinder
Am Mittwoch 23.8.2023 soll das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel beschlossen werden. Damit dürfen Eltern in Zukunft ohne ärztliches Gutachten das amtliche Geschlecht ihres Kindes ändern lassen. Das könnte fatale Folgen haben.
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Der Kern des Gesetzes, das zum 1. November 2024 in Kraft treten soll, bleibt von all diesen Überlegungen unberührt: In Zukunft solle eine Änderung des Geschlechts und des Vornamens im Personenstandsregister nur durch eine Eigenversicherungserklärung des Antragstellers möglich sein. Bisher waren dafür ein gerichtliches Verfahren und zwei Sachverständigengutachten notwendig gewesen. Wirksam wird die Änderung erst nach drei Monaten. Eine erneute Änderung kann erst nach einer einjährigen Sperrfrist vorgenommen werden. Auch das sogenannte „Offenbarungsverbot“ bleibt Teil des Gesetzes. Dies schütze laut dem BMJ vor „Zwangsouting“, indem es „absichtlich“ schädigende Offenbarungen des früheren Geschlechts oder Vornamens einer Person mit Geldstrafen belegt.
Das Bedrückendste ist jedoch: Die neuen Regelungen gelten nicht nur für Erwachsene – sondern auch für Minderjährige. Bis zum 14. Geburtstag sollen Eltern das Geschlecht ihres Kindes per einfachem Antrag beim Standesamt ändern können. Ab dem 14. Lebensjahr dürfen die Kinder selbst die Erklärung abgeben. Grundsätzlich bedarf es dafür das Einverständnis der Sorgeberechtigten – dieses könne aber „durch das Familiengericht ersetzt werden“, schreibt das Bundesjustizministerium auf seiner Webseite. Bedeutet: Sollten sich Eltern und Kind uneinig sein, wird vor dem Gericht entschieden, ob dem Änderungswunsch des Kindes stattgegeben wird.
Diese Änderungen sind nicht banal. Immerhin fallen sie in eine Zeit, in der es in den Sozialen Medien geradezu zum Trend geworden ist, „Transkinder“ zu vermarkten. Zahlreiche Videos zeigen Kinder im Kindergarten- oder frühen Grundschulalter, die nun angeblich im anderen Geschlecht leben wollen.
.. Alles vom 23..8.2023 von Larissa Fußer bitte lesen auf
https://apollo-news.net/transkinder-im-trend-wie-das-selbstbestimmungsgesetz-den-kinderschutz-aushebelt/
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Wer verdient am Trans-Hype? Pharma und Chirurgen
Der Markt für „Geschlechtsangleichungen“ boomt und verspricht Millionengewinne für die Pharmaindustrie, die inzwischen schon auf CSD-Paraden wirbt (Foto). Kajsa Ekis Ekman analysiert die Verstrickungen von Industrie, Kliniken, Forschung und Politik. Und sie enthüllt ein aufschlussreiches „Strategie-Papier“.
Wer sich fragt, wie das Thema Transsexualität in einem so rasanten Tempo eine solche Aufmerksamkeit bekommen konnte, sollte nicht vergessen, dass die Geschlechtsangleichung ein Markt ist. Für die Pharmaindustrie ist ein völlig neuer Kundenstamm entstanden. In den USA identifizieren sich heute fast ein Prozent der jungen Menschen als „trans“. Sie sind die ideale Konsumentengruppe: Sie kommen aus eigenem Antrieb, betteln um Medikamente, und wenn sie einmal damit angefangen haben, müssen sie sie ihr Leben lang nehmen.
Pubertätsblocker kosten 775 US-Dollar pro Monat, was sich, wenn der oder die PatientIn sie drei Jahre lang weiter einnimmt, auf 27.000 US-Dollar summiert. Eine geschlechtsangleichende Operation kostet 30.000 US-Dollar. Hinzu kommen Hormone und unter Umständen Haarentfernung, Gesichtschirurgie, Adamsapfeloder Brustentfernung. Eine Finanzanalyse von „Global Market Insights“ beschreibt den Markt für Geschlechtsangleichungen als eine sehr gute Investition: „Der Umsatz für geschlechtsangleichende Operationen betrug im Jahr 2019 mehr als 316 Millionen US-Dollar und wird zwischen 2020 und 2026 voraussichtlich eine jährliche Wachstumsrate von 25 Prozent erreichen.
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„Global Market Insights“ identifiziert die USA, Deutschland und Südostasien als die vielversprechendsten Märkte für Investitionen. Es gibt nämlich eine Voraussetzung dafür, dass diese Investitionen Profit abwerfen: Die Staaten müssen die Kosten für Hormone und Operationen übernehmen. In armen Ländern, in denen das Gesundheitssystem diese Kosten nicht übernimmt, wären Investitionen unrentabel. Die beiden Faktoren, die „den globalen Markt für geschlechtsangleichende Operationen ankurbeln“, seien folglich „der Anstieg der Prävalenz von Geschlechtsdysphorie“ und eine „begünstigende Regierungspolitik“, analysiert „Global Market Insights“. Damit der Markt wachsen kann, muss also bei immer mehr Menschen Geschlechtsdysphorie diagnostiziert werden, und das staatliche Gesundheitssystem muss die Kosten für Behandlungen und Operationen übernehmen.
Der Plan, wie das zu erreichen ist, ist in einem höchst aufschlussreichen Strategiepapier dargelegt. Publiziert wurde es von der weltgrößten Anwaltskanzlei Denton und dem Nachrichtenkonglomerat Thomson Reuters Foundation, erstellt wurde es mit Unterstützung der EU und der „International Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer & Intersex Youth and Student Organisation (IGLYO). Das Dokument trägt den Titel „Only adults? Good Practices in Legal Gender Recognition for Youth“ und beginnt mit der Erklärung, dass es „bestimmte Techniken gibt, die sich bei der Förderung von Trans-Rechten in ‚Good Practice‘-Ländern bewährt haben“.
Die AutorInnen empfehlen, das Thema Trans-Rechte mit dem Thema Menschenrechte zu verknüpfen, da Kritiker dann „das politische Stigma einer Menschenrechtsverletzung“ bekämen. Verweise auf das „Recht auf Gesundheit“ in UN-Erklärungen sollten so interpretiert werden, dass dies das Recht auf geschlechtsangleichende Verfahren einschließt, das „Recht auf Privat- und Familienleben“ solle das Recht auf geschlechtliche Selbstidentifikation umfassen. Und die Formulierung „Kindeswohl“ solle so interpretiert werden, dass ein Kind selbst das Recht haben soll, sich für eine geschlechtsangleichende Behandlung zu entscheiden. Gesetzesänderungen sollten nicht so wirken, als seien sie im Interesse von Pharmaunternehmen und Kliniken, sondern als das Recht junger Menschen darauf, „sich nicht für das schämen zu müssen, was sie sind“.
… Alles vom 22.8.2023 von Kajsa Ekis Ekman bitte lesen auf
https://www.emma.de/artikel/trans-das-geschaeft-der-pharma-branche-340493
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