Der sog. „Gotteslästerungsparagraph 166“ bedroht Künstler mit Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren, wenn sie in ihren Werken religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse in einer Weise „beschimpfen“, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu gefährden. Die Satiriker von „Charlie Hebdo“ wären nach deutschem Recht also zu bestrafen, da sie zu den Terroranschlägen vom 7.1.2015 animierten.
Der deutsche Philosoph und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Michael Schmidt-Salomon hat die Petition bereits am 8.1.2015 als Reaktion auf den Anschlag auf das französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“ eingereicht. „Ich denke, dass der Gesetzgeber in der gegenwärtigen Situation unmissverständlich klarstellen muss, dass er die Freiheit der Kunst höher gewichtet als die verletzten Gefühle religiöser Fanatiker“, erklärte Schmidt-Salomon dazu am Dienstag am gbs-Stiftungssitz in Oberwesel. „Man muss sich vergegenwärtigen, dass nach deutschem Gesetz die Satiriker von ‚Charlie Hebdo‘ hätten verurteilt werden können, weil ihre Zeichnungen Fundamentalisten dazu animierten, Terrorakte zu begehen. Eine solche Umkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses dürfte es in einem modernen Rechtsstaat nicht geben! Daher haben alle ‚Charlie Hebdo‘-Solidaritätsbekundungen der Kanzlerin einen faden Beigeschmack, solange § 166 StGB weiterbesteht.“ Die Petition kann ab sofort unterzeichnet werden. Die Zeichnungsfrist endet am 17. Februar 2015
22.1.2015,
https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/petition-166-stgb
Der direkte Link zur Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_01/_08/Petition_56759.html