Offene-Grenzen-10-Jahre

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Einwanderung/Migration und Renten/Demografie 2015 und 2025

 

 

10 Jahre Grenzöffnung: Im Rausch des großen Jubels
Vor zehn Jahren geriet Deutschland außer sich. Der Aufmacher der JUNGEN FREIHEIT nannte die damalige Stimmung „Sommermärchen 2015“, prognostizierte jedoch ahnungsvoll einen „Kater nach dem Rausch“, wenn die Folgen der aus dem Ruder laufenden Migrationspolitik in den Alltag der Deutschen einbrächen. Das sollte sich schnell bewahrheiten. Ernüchterung trat spätestens mit den Kölner Exzessen der Silvesternacht 2015/16 ein. Der in der vergangenen Woche publik gewordene Tod des 16jährigen Mädchens Liana in Friedland, das von einem vorbestraften irakischen Asylbewerber vor einen Zug gestoßen wurde: er reiht sich als jüngstes Beispiel in eine blutige Kette von Konsequenzen einer von Politikern zu verantwortenden unkontrollierten Massenmigration seit 2015 ein.

In der Nacht vom 4. auf den 5. September 2015 stellt CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel den Staat zur Disposition. Die Sicherheitsbehörden, voran die Bundespolizei, hatten eine klare Handlungsoption vorgeschlagen. Danach sei die Grenze zu Österreich zu schließen und die von Ungarn durchgeleiteten Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien nach der Dublin-Verordnung abzuweisen. Dies durchzusetzen wäre ein hartes rechtsstaatliches Signal gewesen. Es hätte „schlimme Bilder“ produziert – Merkel und ihr Kabinett glaubten, sie seien medial nicht zu vermitteln gewesen.
Merkel erfüllte, was die öffentliche Meinung von ihr erwartete: Deutschland wollte sich als „Hippie-Staat“ geben.
Auch nachdem der erste „Druck aus dem Kessel“ genommen war, hielt Merkel an dieser Entscheidung fest. Untrüglich erkannte sie, was die damals noch von Öffentlich-Rechtlichen und etablierter Presse beherrschte öffentliche Meinung erwartete und was der britische Politologe Anthony Glees auf den Punkt brachte: Deutschland gebe sich im Moment als „Hippie-Staat, der nur von Gefühlen geleitet wird“. Von taz bis Bild, von Linkspartei bis CSU, von Gewerkschaftern bis zu Dax-Chefs – alle jubelten der „Flüchtlingskanzlerin“ zu.
Diejenigen, die – wie die JUNGE FREIHEIT – von Anfang an vor schweren Konsequenzen warnten, mußten mit dem Vorwurf leben, Brandstifter und Störenfriede zu sein. Sie sahen sich bald bitter bestätigt. Die AfD erlebte einen Wiederaufstieg, ist heute fast stärkste Partei. Umgepflügt wurden Parteiensystem und Medienlandschaft ebenso wie die Wirklichkeit in den Innenstädten. Statt Grenzen scharf zu sichern, verschanzen sich Volksfeste heute hinter Betonbarrieren.
An der Herrschaft über die Grenze entscheidet sich die Frage, ein Staat sein zu wollen. Es hat zehn Jahre gedauert, bis diese Erkenntnis spät, hoffentlich nicht zu spät, wieder ins Bewußtsein der Deutschen und der politisch Handelnden eindringt.
…. Alles vom 5.9.2025 von Dieter Stein bitte lesen in der JF 37/25, Seite 1

 

 

10 Jahre „Wir schaffen das“: Broders Bilanz
Heute vor zehn Jahren trat die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel vor die Bundespressekonferenz, um ihren verheerenden Dreiwortsatz zu verkünden. An einem solchen Gedenktag sollte man sich eine kurze Bilanz gönnen.
10 years of „We can do it“: Broder’s review
https://www.youtube.com/watch?v=bMN3C7SRC2s&t=1s
… Alles vom 31.8.2025 von Henryk M. Broder bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/broders_bilanz

 

„Wir schaffen das“ – eine verheerende Bilanz nach 10 Jahren
„Wir schaffen das“, erklärte Merkel vor genau zehn Jahren. Die Bilanz seitdem: Über drei Millionen Asylbewerber, nur ein Bruchteil tatsächlich mit Asylanrecht – dafür nun Gewaltkriminalität, hohe Kosten und eine gespaltene Gesellschaft.

Wie viele kamen wirklich nach Deutschland – und wer erhielt eigentlich Asyl?
Aus den Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge geht hervor, dass zwischen 2015 und Juli 2025 nur etwa 25 Prozent aller Asylantragsteller eine Aufenthaltsgenehmigung als Flüchtlinge erhielten. Von allen Entscheidungen erhielten also nur rund 835.000 Personen diesen Status – wobei hier noch einmal zu unterscheiden ist zwischen der Anerkennung nach Artikel 16a des Grundgesetzes und Paragraf 3 des Asylgesetzes.
Aus dem letzten Bericht https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/BundesamtinZahlen/bundesamt-in-zahlen-2024-asyl.pdf  des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge über die Asylzahlen in Deutschland aus 2024 ist zu entnehmen, dass als asylberechtigt im Sinne des Grundgesetzes nur 0,84 Prozent aller Anträge zwischen 2015 und 2024 bewertet wurden – das betraf gerade einmal 22.185 Personen. Den restlichen 810.000 wurden nur der Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention – eine vom Asyl separate, abgeschwächte Kategorie – zugestanden.
Warum ist diese Unterscheidung so interessant? Weil Merkel mit ihrem Satz auch darauf einstimmte, was sie an der Grenze durchsetzen ließ: Jeder, der „Asyl“ sagt, soll zunächst einreisen dürfen. Wenn aber nicht einmal ein Prozent aller seither eingereisten Flüchtlinge tatsächlich Asyl erhielten, was haben wir dann geschafft? Vermutlich wurde vor allem der Status von Deutschland als Sehnsuchtsort im Mittleren und Nahen Osten gestärkt – was wiederum nicht lindernd auf den Flüchtlingsstrom nach Deutschland und Europa generell eingewirkt haben dürfte.

Das lässt sich auch von der Zahl der illegalen Einreisen ableiten. Diese werden polizeilich erfasst, wenn eine Person im Inland aufgegriffen wird, die gar nicht hätte die Grenze übertreten dürfen. Den Zahlen der Bundespolizei zufolge wurden seit 2015 rund 900.000 derartige Verstöße registriert. Nur zur Einordnung dieser Größe: Hätte jeder dieser Personen einen Asylantrag gestellt, wären fast 30 Prozent aller Anträge von zu der Zeit illegal eingereisten Personen gekommen. Ganz so lässt es sich nicht rechnen, weil einige ausgewiesen wurden oder keinen Asylantrag stellten, die Größenordnung ist dennoch verheerend.

Bleibeperspektive und Einbürgerung verwässern das Bild
Um in Deutschland zu bleiben, braucht es aber nicht unbedingt die Anerkennung des Flüchtlingsstatus. Es kann auch sogenannter subsidiärer Schutz gewährleistet werden. So zum Beispiel, wenn der betroffenen Person bei der Rückkehr in das Heimatland ernsthafter Schaden durch einen bewaffneten Konflikt droht. Dann entsteht die paradoxe Situation, dass jemand zwar nicht Flüchtling genug für einen Flüchtlingsstatus ist, aber dennoch nicht zurück muss. Mit Verweis auf das Assad-Regime in Syrien war die Zahl der Anerkennungen von subsidiärem Schutz in Deutschland jahrelang hoch – bis die Verfahren von Syrern nach dem Sturz von Baschar al-Assad zum Jahreswechsel ausgesetzt wurden.

Bis dahin erhielten 550.000 Asylantragsteller den subsidiären Schutzstatus, das sind immerhin 17 Prozent. Ein Abschiebeverbot wurde außerdem für 170.000 Personen erteilt. Somit ergibt sich ein klares Bild: Über 1,5 Millionen der Asylbewerber konnten aus verschiedenen Gründen zunächst in Deutschland bleiben, rund eine Million wurden abgelehnt, über etwa 700.000 Anträge wurden aus formellen Gründen nicht entschieden, beispielsweise, weil ein anderes EU-Land für das Asylverfahren zuständig war.

Lebten vor der Flüchtlingskrise 500.000 Personen mit einem Schutzstatus in Deutschland, so sind es heute 2,7 Millionen, das zeigen die Daten des Statistischen Bundesamtes bis Ende 2024. Des Weiteren geht daraus hervor, dass 427.000 Anträge immer noch bearbeitet werden müssen, während bei 171.000 kein Schutzstatus anerkannt wurde. Diese Personen sind also ausreisepflichtig – 136.000 von ihnen haben allerdings eine Duldung.
Und wer eine Duldung hat, kann das Chancen-Aufenthaltsrecht nutzen. Diese 2022 unter der Ampel-Regierung eingeführte Regelung sieht vor, dass Personen, die zum Stichtag, dem 31. Dezember 2022 bereits fünf Jahre in Deutschland lebten, einen Chancen-Aufenthaltstitel für 18 Monate erhalten konnten. Stellen sie in diesem Zeitraum unter Beweis, in Deutschland bleiben zu wollen – etwa durch Erwerbstätigkeit und das Erlernen der deutschen Sprache auf A2-Niveau, wird eine dauerhafte Bleibeperspektive geboten.

Auch Einbürgerungen sind nicht ausgeschlossen. Erst recht nicht nach der Staatsbürgerschaftsreform der Ampel-Regierung, mit der die Hürden für eine Einbürgerung minimiert wurden und so die deutsche Staatsbürgerschaft für Ausländer schon ab einem Aufenthalt von drei Jahren bei besonderen Leistungen möglich ist.

98 Prozent aller Migranten, die als Flüchtlinge aus den Hauptherkunftsländern Syrien, Afghanistan, Eritrea, Somalia, Irak und Iran kommen, wollen sich einbürgern lassen. Das zeigt eine neue Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, für die Migranten befragt wurden, die zwischen 2013 und 2019 nach Deutschland gekommen sind (mehr dazu hier https://apollo-news.net/syrien-afghanistan-eritrea-98-prozent-der-migranten-die-seit-2013-kamen-streben-einbrgerung-an/ ). Beim Bürgergeld wird es dann noch einmal spannend: Die Hälfte der Bezieher waren im vergangenen Jahr Ausländer – nicht zwingend aus Asylherkunftsländern, aber die meisten hatten einen Migrationshintergrund (mehr dazu hier https://apollo-news.net/63-prozent-aller-brgergeldempfnger-haben-einen-migrationshintergrund/).
… Alles vom 31.8.2025 von Wim Lukowsky bitte lesen auf
https://apollo-news.net/wir-schaffen-das-eine-verheerende-bilanz-nach-10-jahren/

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Alexander Meschnig: 2015-2025 – Sozialrassismus gegen rechts
Zehn Jahre zerstörerischer Willkommensrausch

Die Grenzöffnung im Herbst 2015 war, so viel lässt sich zehn Jahre später sagen, ein tiefer Einschnitt in der deutschen Geschichte. Wenn auch die damalige Bundeskanzlerin Merkel und die allermeisten Medien die sichtbarsten Akteure einer inzwischen irreversiblen Entwicklung waren – die Ereignisse im Herbst 2015 sind auch als ein massenpsychologisches Phänomen zu deuten und hätten ohne die breite Unterstützung der Bevölkerung niemals diese suggestiven Bilder und Wirkungskraft erzeugen können.
Die Szenen an deutschen Bahnsteigen und vor den Sammelunterkünften der Flüchtlinge können als eine massenmediale Selbstbegeisterung gedeutet werden. Sie diente einem Gefühlsrausch, der Politik und Moral in eins setzte und jegliche Reflexion über die Folgen der Massenzuwanderung bei Strafe des sozialen Ausschlusses verbot. Tatsächlich befand sich Deutschland vor zehn Jahren in einer Art von Traumzustand, an den heute nicht einmal die eifrigsten Befürworter der Grenzenlosigkeit gerne erinnert werden.

Schlüsselerlebnis: Weinendes Palsätinensermädchen
Entscheidend für die Dynamik mag auch ein einzelnes Ereignis gewesen sein: Merkels Auftritt im Juli 2015 beim Bürgerdialog in Rostock und die Tränen des aus dem Libanon geflohenen Mädchens Reem, dem Merkel nicht versprechen konnte, in Deutschland bleiben zu dürfen.
https://www.youtube.com/watch?v=2jbqei-bz7M&t=3s

Nach diesem Auftritt sah sich Merkel im Netz mit einem Shitstorm konfrontiert. Sie sei gefühlskalt, ohne Empathie, kurz: ein Unmensch. Merkel hätte längst lernen müssen, so die „Süddeutsche Zeitung“ am 16. Juli 2015, „dass Flüchtlinge, aus welchen Gründen auch immer sie nach Deutschland kommen, für Deutschland ein Gewinn sind.“

Vom eiskalten Todesengel zu „Mama Merkel“
Die Verwandlung der eiskalten Politikerin in Mama Merkel war eine Metamorphose, die unmittelbar dem moralischen Druck von außen folgte. Hätte irgendeiner der damals amtierenden Politiker in Deutschland gegen die Stimmung in den Massenmedien und den „moralisch erhabenen“ Teil der Zivilbevölkerung, gegen die kulturellen und intellektuellen Eliten handeln können, ohne sich selbst ins politische Abseits zu stellen? Hätte irgendein Politiker in Deutschland den Mut oder den Willen aufbringen können, die „hässlichen Bilder“ an der deutschen Grenze zu rechtfertigen? Das kann man zu Recht bezweifeln.

Im Herbst 2015 war für die politmediale Elite Deutschlands die Chance gekommen, eine Art heilige Mission zu erfüllen und den Fremden als Erlöser von moralischer Schuld zu begrüßen. Da unser Reichtum, so die Überzeugung der „edlen Seelen“, auf der jahrhundertelangen Ausbeutung der „Anderen“ beruht, war es nur gerecht und unsere moralische Pflicht, die ganze Welt mit offenen Armen aufzunehmen. Dass in der Regel junge Männer aus tribalen Gemeinschaften mit Teddybären und Plüschtieren begrüßt wurden, zeigt die Infantilität eines Teils der deutschen Gesellschaft, die ihre abstrakte Xenophilie auf die Ankommenden übertrug.

Narzisstische Überhöhung der eigenen moralischen Überlegenheit
Die narzisstische Überhöhung der eigenen moralischen Überlegenheit lieferte den idealen Bezugspunkt für von allen Problemen der realen Welt befreite Projekte. Die Ablösung von der Wirklichkeit, in der Ressourcen begrenzt sind, etwa: Arbeitsplätze, Wohnraum, Integrationskraft, zeigte sich sowohl in der wiederholten Ansprache des Volkes mittels einfacher Durchhalteparolen („Wir schaffen das“), als auch in der Idee einer Läuterung, die in der rasch entstehenden Krise eine Art Bewährungsprobe für eine bessere Zukunft sah.
„Ich habe das absolut sichere Gefühl, dass wir aus dieser – zugegeben komplizierten – Phase besser herauskommen werden, als wir in diese Phase hineingegangen sind,“ so Merkel in einer Rede zur Lage der Nation im Herbst 2016.

Ungeheure Spaltung der Gesellschaft
Der moralische Rausch der Willkommenskultur war aber bald nur noch ferne Erinnerung. Was folgte, war eine ungeheure Spaltung der deutschen Bevölkerung. Von Beginn an wurde auf die Parias im Inneren gezeigt. Pack, Dunkeldeutschland, Rassisten, Rechtspopulisten – so hieß es – können nicht Teil des „hellen Deutschland“ sein.
Wer die Willkommenskultur verweigerte oder nur ansatzweise Kritik an ihren Folgen äußerte, sah sich außerhalb der legitimen Diskursräume. Dem uneinsichtigen Bürger wurde mit Beginn der sogenannten Flüchtlingskrise bei Strafe sozialer und rechtlicher Ächtung, vorgeschrieben, wie und was er zu denken und zu fühlen hat. Die öffentlich-rechtlichen Medien sind dabei fast durchgehend zu einer Art von staatlich gelenktem Erziehungsprogramm geworden, die alles dafür tun die realen Probleme der Zuwanderung zu leugnen.

Sozialrassismus
Die moralisch erhöhende Haltung, alle, die sich nicht den weltoffenen Jargon des Juste Milieu angeeignet haben, als rechts zu denunzieren, ist dabei selbst sozialrassistisch zu nennen. Die Abscheu gegenüber allem Ländlichen, Provinziellen, dem tumben Osten, dem „kleinen Mann“, die Abwertung der Erfahrungen derjenigen, die vor Ort mit den Folgen der Masseneinwanderung konfrontiert sind, dieser Hass, der sich in einem aggressiven Antirassismus manifestiert, sind heute geradezu ein Ausweis moralischer Haltung.
Man liebt den Fernsten und hasst den Nachbarn, der sich der verordneten Willkommenskultur verweigert. Der geradezu hysterische Verweis des links-grünen Milieus auf die Vorzüge der bunten Gesellschaft ist längst obsolet geworden. Ob das Aufbrechen der über Jahre verfestigten Tabus, der Ruf nach strengeren Gesetzen oder zumindest der konsequenten Anwendung der schon bestehenden tatsächlich zu einer Änderung führen, ist mehr als fraglich. Eines scheint aber sicher:
Ein September 2015 ist heute unter keinen Umständen mehr denkbar. Er bleibt ein singuläres Ereignis der deutschen Geschichte. Seine Folgen allerdings werden die Zukunft Deutschlands mehr als alles andere prägen

… Alles vom 28.8.2025 von Alexander Meschnig bitte lesen auf
https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-28-august-2025

(ab Min 34:15 – 55:46: Kontrafunk-Kommentar von Alexander Meschnig 2015-2025 – Massenpsychologisches Phänomen)

 

Merkel verfügt Grenzöffnung am 4. September 2015
Grenzöffnung am 31.8.2015 durch Merkel erfolgte in zwei Schritten:
1) Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte am Montag, den 31. August 2015, um 13.30 Uhr, in ihrer alljährliche Sommerpressekonferenz den Satz „Wir schaffen das“. Diesen Satz sagte sie nicht so nebenbei, sondern wohl geplant. Die Bedeutung dieses Satzes wurde den Medien aber erst am 4. September gewahr.

2) Die als „Grenzöffnung“ empfundene Massenaufnahme von Flüchtlingen wurde am 4. September 2015 von der Bundeskanzlerin in einer mündlichen Anweisungen an die betreffenden Stellen verfügt. In der Nacht 4./5.9.2025 verfügte Merkel, Migranten aus Ungarn nach Deutschland zu holen. Damit wurde die Grenzöffnung de fakto begonnen. Und zwar durch eine mündliche Anweisung, unter Umgehung des Bundestags, d.h. ohne dies vorab vom Parlament billigen zu lassen. Nochmals: Die seit nunmehr 10 Jahren anhaltende Masseneinwanderung wurde nicht vom Parlament als der Vertretung des Souveräns (Volk, Wahlvolk, Bevölkerung) beschlossen. Obwohl diese Massenmigration nach Mauerfall/Wiedervereinigung 1989/90 das zweite historische Ereignis seit 1949 darstellt.

Ende von Beitrag „Merkel verfügt Grenzöffnung am 4. September 2015“
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Beginn von Anlagen (1) – (3)
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(1) Die Geschehnisse des Septembers 2015: „Wir schaffen das“
Oder: Sprachkämpfe um die Flüchtlingskrise
…. Vielleicht trägt der politisch gewollte Mangel an Primärquellen dazu bei, dass sich die mediale Aufarbeitung der Flüchtlingskrise vor allem auf semantische Fragen konzentriert. Lange nachdem im März 2016 mit der Schließung der Balkanroute und dem EU-Türkei-Deal die politischen Leitentscheidungen zur Beendigung der Krise getroffen wurden, toben in Deutschland noch heute Sprachkämpfe. Die Diskussion über die Bewertung politischer Entscheidungen verschiebt sich in einen Streit um ihre Benennung.
Das beginnt mit der in der Nacht vom 4. auf den 5. September 2015 getroffene Entscheidung Merkels, Migranten aus Ungarn nach Deutschland zu holen.

Wer dies mit dem naheliegenden Begriff „Grenzöffnung“ bezeichnet, löst Stürme der Empörung aus. Das Argument lautet: Da die deutsch-österreichische Grenze als europäische Binnengrenze im „Schengen-System“ vorher nicht geschlossen war, hätte sie denklogisch auch nicht geöffnet werden können. Das Gegenargument geht so: Die Bundesregierung legte zuvor gegenüber der ungarischen Regierung großen Wert darauf, dass diese Migranten laut der „Dublin-Vereinbarung“ nicht nach Deutschland kommen durften – und änderte dann ihre Meinung. Für diese Migranten und die Hunderttausenden, die ihnen folgten, öffneten sich die Grenzen also sehr wohl.
… Alles vom 17.7.2020 von Robin Alexander bitte lesen auf https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/312828/die-geschehnisse-des-septembers-2015/

(2) Position der Bundesregierung zur Rechtmäßigkeit der Grenzöffnung für Flüchtlinge im September 2015
Mündliche Frage: Ist die Bundesregierung zurückblickend der Meinung, dass die verkündete Grenzöffnung für Flüchtlinge durch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vom 4. September 2015 rechtlich gesehen Unrecht war, und warum sieht die Bundesregierung darin keine Verletzung von Artikel 16a des Grundgesetzes? (Volker Beck, Grüne)
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Mündliche Antwort: S. 15165C … (Dr. Günter Krings Staatssekretür Inneres )
… Alles vom 17.2.2016 bitte lesen auf
https://dip.bundestag.de/vorgang/position-der-bundesregierung-zur-rechtm%C3%A4%C3%9Figkeit-der-grenz%C3%B6ffnung-f%C3%BCr-fl%C3%BCchtlinge-im/72301
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(3) Die Kanzlerin und das Recht:
Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

War die Grenzöffnung von 2015 verfassungswidrig? Die Kanzlerin steht weiterhin zu ihrem Schritt. Probleme könnten ihr jetzt ausgerechnet die Hausjuristen des Bundestages bereiten. Denn diese können keine Rechtsgrundlage für die Entscheidung erkennen
Seit Angela Merkel im Jahr 2015 die Grenzen geöffnet hat und hunderttausende Flüchtlinge in kürzester Zeit nach Deutschland kamen und immer noch viele kommen und kommen werden, reißt die Debatte darüber nicht ab, ob die Bundeskanzlerin das Recht gebogen oder gar gebrochen hat. Die Debatte bekommt eine zusätzliche Relevanz, weil Mitglieder der Bundesregierung wie Aydan Özoguz der Meinung sind, dass wir unser Zusammenleben ständig neu auszuhandeln haben.
Recht und Gesetz existieren aber gerade, damit wir unser Zusammenleben eben nicht ständig neu „aushandeln“ müssen.

In seinem Rechtsgutachten kam der angesehene Verfassungsrechtler Udio di Fabio bereits im Jahr 2016 zu dem Schluss, dass der Bund „aus verfassungsrechtlichen Gründen“ verpflichtet ist, „wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“. Er stellte klar, dass zwar das Grundgesetz jedem Menschen, der sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet, eine menschenwürdige Behandlung zusichert, aber das Grundgesetz garantiere nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. „Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich“, sagt di Fabio.

Keine erkennbare Rechtsgrundlage
Nun bekommt di Fabio Unterstützung durch ein aktuelles Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. In ihrer Antwort https://www.bundestag.de/resource/blob/514854/0bdb98e0e61680672e965faad3498e93/wd-3-109-17-pdf-data.pdf auf eine Anfrage der Linken zu den rechtlichen Grundlagen der Einreiseverweigerung und Einreisegestattung stellen die Hausjuristen des Deutschen Bundestages die Rechtsgrundlagen dar, auf denen die im Herbst 2015 getroffenen Entscheidungen hätten beruhen müssen. Sie resümieren, dass es nach wie vor „unklar“ ist, ob die Ausnahmetatbestände des Asylgesetzes § 18 Absatz 4 Nr. 2 AsylG „als Grundlage für die Einreisegestattungen ab Ende August/Anfang September 2015 herangezogen wurde(n).“ Die Juristen kommen zu der bemerkenswerten Ansicht, dass die Rechtsgrundlage, nach der die Bundesregierung weitreichende Entscheidungen getroffen hat, nicht erkennbar ist.

Selbst auf eine parlamentarische Anfrage antwortet die Bundesregierung schwammig und benennt die Rechtsgrundlage „gerade nicht“, wie es in der Ausarbeitung heißt. Obwohl es in der teilweise lückenhaften Gesetzgebung Festlegungen gibt, auf die sich die Bundesregierung durchaus hätte berufen können, vermeidet sie die Festlegung, denn dann müsste sie in die rechtliche Diskussion eintreten. So könnte sie sich auf das sogenannte Selbsteintrittsermessen im Kontext der Flüchtlingskrise berufen, wodurch die Mitgliedsländer die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren an sich ziehen können. Allerdings stößt das Selbsteintrittsermessen der Bundesregierung dort an Grenzen, „wo sie Migrationsbewegungen in einem Ausmaß kanalisierte bzw. potenzierte, das für andere Mitgliederstaaten nicht mehr oder nur unter unverhältnismäßigen Aufwand zu bewältigen wäre“. Danach wäre eine kurzzeitige Grenzöffnung zur Entlastung Ungarns womöglich noch rechtlich vertretbar gewesen, aber nicht die Tatsache, dass die Bundesregierung die Grenzen weiterhin offen ließ und lässt.
Das Parlament hätte befragt werden müssen
Deshalb kommt – und darin liegt die Brisanz der Studie – der Wissenschaftliche Dienst zu der Auffassung, dass „die pauschale und massenhafte Einreisegestattung nicht mehr vom § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG gedeckt sein könnte“. Die Juristen schlussfolgern, dass eine so weitgehende Anordnung „einer gesetzlichen Regelung oder einer parlamentarischen Zustimmung bedarf“. Der Gesetzgeber sei durch die „Wesentlichkeitslehre“, durch das „Demokratie- und Rechtstaatsprinzip“ „in grundlegenden normativen Bereichen“ verpflichtet, „alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen“.

Im Klartext: Die Regierung hätte bei der Gestaltung der Einreisegestattung oder Verweigerung, die Entscheidung darüber dem Gesetzgeber, dem Parlament, vorlegen müssen, denn „die pauschale und massenhafte Einreisegestattung gegenüber Asylsuchenden mit so erheblichen Folgen für das Gemeinwesen“ überschreitet die „Wesentlichkeitsschwelle“. Weil der massenhafte Gebrauch der Einreisegestattung die Gesellschaft verändern und zu Integrationsproblemen führen kann, kommt eben dem Parlament die Entscheidung über die Begrenzung des Zuzugs von Ausländer zu.
… Alles vom 22.9.2017 von Klaus-Rüdiger Mai bitte lesen auf
https://www.cicero.de/innenpolitik/grenzoeffnung-fuer-fluechtlinge-die-kanzlerin-und-das-recht