Home >Justiz >Gerichte >Richter >Justiz-Politik >Bundesverfassungsgericht>BverG-links

„Heimatliebe ist kein Verbrechen“ am Gymnasium Ribnitz-Damgarten – von der Polizei konfisziert am 18.3.2024
- Listenauswahl eines Beitrags (Artikel/Datum, Seite/Inhalt): Klicken oder scrollen
- BVerfG Klagen CO2-Klimaziele (16.1.2026)
- BVErfG-Richter: Wenn Wahlen zur Routine werden (2.10.2025)
- Kaufhold BVerfG-Richterin: Nein (23.9.2025)
- Nach Richter-Eklat: „Das ist der neue Plan“ (30.8.2025)
- Zerbrochene Krug – Demokratie (9.8.2025)
- Drohnen-Urteil des BVerG: Ramstein – Machtergreifung des Gerichts (21.7.2025)
- Wenn linke Parteien das Verfassungsgericht erobern, steht die Brandmauer 2.0 (21.7.2025)
- Wahldebakel der Verfassungsrichter (18.7.2025)
- Karlsruhe: Der Streit um Frauke Brosius-Gersdorf ist der Anfang einer linken Attacke auf das Bundesverfassungsgericht (18.7.2025)
- Causa Brosius-Gersdorf: Sieg der Freiheit – dank freien Medien (16.7.2025)
- Judikative
BVErfG-Richter: Wenn Wahlen zur Routine werden
Wahlen von Verfassungsrichtern werden von Politikern und Medien als reine Routineangelegenheiten parlamentarischer Arbeit bezeichnet. Um so größer die Empörung von allen Seiten, als die Wahl von Frau Brosius-Gersdorf an einigen ‚Quertreibern‘ scheiterte und die ‚Fraktionsdisziplin‘ als Routine nicht in gewohnter Weise funktionierte. Es war ein Zeichen noch funktionierender Demokratie. Bisher war diese Wahl wohl eher nur eine Bestätigung dessen, was die Parteien im Hinterzimmer ausgekungelt hatten.
Mit Routinewahlen kannten wir uns in der DDR gut aus, 40 Jahre haben wir sie und ihre Folgen zu spüren bekommen. Immer konnten die Kandidaten der Einheitsfront des ‚Demokratischen Blocks‘ 99,98 % der Stimmen auf sich vereinigen. Gegenstimmen waren nicht möglich oder wurden als ungültig gezählt. Undemokratischer können Wahlen nicht sein.
In 75 Jahren Bundesrepublik haben sich offenbar viele Routinen etabliert. Zum Beispiel, dass die Macht zwischen den ‚Etablierten‘ wechselseitig ausgeübt wurde oder alle im Bundestag vertretenen Parteien mit Ämtern und Posten im gegenseitigen Einvernehmen versorgt wurden, streng nach regionalem Proporz verteilt. Die Routinen gehen so weit, dass selbst im Bundestag nicht mehr vertretene Parteien, wie die FDP immer noch ein Vorschlagsrecht für Verfassungsrichter zusteht und den abgewählten Grünen gleichermaßen.
… Alles vom 2.10.2025 von Peter Schewe bitte lesen auf
https://vera-lengsfeld.de/2025/10/02/wenn-wahlen-zur-routine-werden/
Nach Richter-Eklat: „Das ist der neue Plan“
Thorsten Polleit über die Klima-Transformation um Ann-Katrin Kaufhold
Die Debatte um die Richterbesetzung um Ann-Katrin Kaufhold zeigt, was in linken, insbesondere akademischen Kreisen in den Mittelpunkt gerückt wird: Wege, Klimapolitik auch an demokratischen Mehrheiten vorbei in voller Schärfe durchzusetzen. In den Mittelpunkt rücken unabhängige Institutionen wie Gerichte oder Zentralbanken.
https://www.youtube.com/watch?v=ciCj-833SDc
… Alles vom 30.8.2025 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/nach-richter-eklat-das-ist-der-neue-plan-thorsten-polleit-ueber-die-klima-transformation/
Fanatisiertes Festhalten an der Klimapolitik treibt energiekosten
Selbstschädigungspolitik der Wirtschaft
Idee: Institutionen unter staatliche Kontrolle stellen, bzw. „demokratisieren“ wie Frau Kaufhold es ausdückt.
Wenn linke Parteien das Verfassungsgericht erobern, steht die Brandmauer 2.0
…
Die Debatte über Brosius-Gersdorf und ihre Haltung zu Abtreibungen und Menschenwürde ist nur scheinbar abstrakt. Jeder, der mal ein Frühchen im Arm gehalten hat, weiß das. Dass die Verfassungsrichter-Kandidatin abstreitet, dass es ihr um Spätabtreibungen gehe, darf man ihr nicht glauben.
Natürlich streitet die Linke ab, dass es ihr um Spätabtreibung geht, auch Brosius-Gersdorf streitet es ab. Solche Beteuerungen besitzen den gleichen Wahrheitsgehalt wie einst der berühmte Satz „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“. In Wirklichkeit ist das Projekt längst in der Pipeline, siehe oben.
Neben der „Brandmauer“ ist die Eroberung des Verfassungsgerichts durch ihr nahestehende Leute das zweite und entscheidende Werkzeug der linken Parteien bei der politischen Kastration der Union. Es wäre die Brandmauer 2.0. Wie unverzichtbar es ist, die Justiz in die Hand zu bekommen, sieht man ja bei Donald Trump. CDU und CSU nützt dann nicht mal mehr eine Mehrheit im Bundestag etwas. Zur Not bremst die Justiz sie aus.
Wem die Loyalität von Brosius-Gersdorf gilt, kann niemand bezweifeln, der sie bei „Markus Lanz“ gesehen hat. Bemerkenswert war ihre Drohung an die Adresse der katholischen Kirche, die sich daran erinnern solle, dass sie „an die Verfassungswerte gebunden“ sei. Die Kirche hat brav gekuscht und verteidigt die Juristin jetzt gegen Kritik. Die letzten echten Katholiken sind womöglich bald ein Fall für den Verfassungsschutz.
Der Kulturkampf wird aus Sicht der Linken und ihre Medienbataillone erst dann beendet sein, wenn kein Zipfelchen Macht mehr in anderen Händen als den ihren ist. Das neue Deutschland wird eine sonderbare Mischung aus Quoten und Islam, aus sensiblem Gendern und unsensiblen Hausdurchsuchungen bei allen, die frech sind.
… Alles vom 21.7.2025 von Harald Martenstein bitte lesen auf
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus256417344/Harald-Martenstein-Wenn-linke-Parteien-das-Verfassungsgericht-erobern-steht-die-Brandmauer-2-0.html
Wahldebakel der Verfassungsrichter
Widerstand ist machbar: Der Kampf für den Bestand der Demokratie muß noch geführt werden
MIchael Paulwitz
Bisweilen genügt ein kleiner Funke, um einen Grundsatzkonflikt zu entflammen, der unter einer tagespolitischen Kontroverse schwelt. Das arrogante „Ja“ von Bundeskanzler Friedrich Merz auf die Frage der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch, ob er die Installation einer radikalen Abtreibungsbefürworterin als Richterin am Bundesverfassungsgericht mit seinem Gewissen vereinbaren könne, war so ein Funke.
Das spektakuläre Scheitern der Nachwahl dreier Verfassungsrichter am letzten Sitzungstag der letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause des Deutschen Bundestags stellt eine Machtfrage, die weit über die üblichen Postenschachereien und Hinterzimmerkungeleien bei der Besetzung von Schlüsselpositionen in Staat und Institutionen hinausreicht.
Im Kern geht es um dies: Kann das linke Lager unter Führung der von vielen Wählern verschmähten SPD die Transformation der formal noch immer rechtsstaatlich verfaßten deutschen Republik in einen linksautoritären Gesinnungs- und Bevormundungsstaat durch Unterwanderung einer der letzten und noch angesehensten Institutionen weiter vorantreiben und so ihre gesellschaftliche Macht unabhängig von Wahlergebnissen dauerhaft absichern? Und wie weit geht die Bereitschaft der Unionsparteien, sich diesem Machtkartell zu unterwerfen und diesen Umbau möglichst widerstands- und geräuschlos mitzutragen?
Die Nichtwahl im ersten Anlauf der von der SPD für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagenen juristischen Aktivistinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold war vor diesem Hintergrund eine herbe Niederlage sowohl für die SPD-Strategen als auch für den Bundeskanzler und seinen Fraktionschef Jens Spahn, der die dafür erforderlichen Mehrheiten zu organisieren hatte.
Weder die einen noch die anderen hatten auf der Rechnung, daß ein relevanter Teil der Unionsfraktion das eigene Abgeordnetengewissen wiederentdecken und sich gegen die linkskonformistischen Abstimmungsvorgaben von oben auflehnen könnte – ein Vorgang, der entgegen allen Merzschen Normalitätsbeteuerungen durchaus Sensationscharakter hat.
Das war ein bemerkenswerter Erfolg der konservativen Opposition und namentlich der Lebensrechtsbewegung, die damit ihre Mobilisierungsfähigkeit unter Beweis gestellt hat, sowie der freien und unabhängigen Medien, die geleistet haben, was bei den etablierten Kollegen kaum noch jemand tut: genau hinschauen und die Öffentlichkeit aufklären. Von daher erklärt sich die schäumende Wut der düpierten SPD-Intriganten und ihrer mittlerweile in Marsch gesetzten Unterstützerbataillone, die sich über „Kampagnen“ und „rechten Mob“ und „Gefahr“ für „die Demokratie“ und ihre Institutionen ereifern.
„Demokratie“ ist nach rot-grüner Lesart bekanntlich nur dann, wenn Linke alles bekommen, was sie wollen, und die staatsfinanzierte „Zivilgesellschaft“ der steuergeldgefütterten Pseudo-„NGOs“ dabei tatkräftig Kampagnenhilfe leistet. Wenn dagegen Abweichler aus der linken Einheitsfront ausscheren und der echte, nicht-alimentierte Bürgersinn widerspricht, dann steht sofort „Unsere Demokratie“ – sprich: der absolute Machtanspruch der versammelten Linken – unter höchster Bedrohung. Den wenigsten der aufmüpfigen Abgeordneten von CDU und CSU dürfte indes bewußt gewesen sein, daß sie sich damit zugleich auf das verminte Gelände eines veritablen Kulturkampfes begeben hatten.
Die Mehrzahl wagte es ja nicht einmal, die wahren Gründe für die Ablehnung der potentiellen Verfassungsrichterin Brosius-Gersdorf offen auszusprechen, nämlich ihre fragwürdigen Ansichten zur Menschenwürde des ungeborenen Kindes. Sie versteckten sich, wie ihre Fraktionsführung, hinter dem vorgeschobenen Argument dubioser Plagiatsvorwürfe.
Brosius-Gersdorf vertritt eine sozialistische Agenda, die weit über ihre problematischen Positionen zur Legalisierung von Abtreibung hinausgeht; ihre empörte Beteuerung, sie sei keineswegs „linksradikal“, ist ein taktisches Ablenkungsmanöver von linksaußen. Die Juristin kämpft für die Schleifung des Elternrechts und des besonderen Schutzes von Ehe und Familie, befürwortet Impfzwang und Vermögensumverteilung über konfiskatorische Erbschaftsteuern und hält ein Verbot der größten Oppositionspartei AfD für verfassungskonform.
Diese Auffassung teilt sie mit Ann-Katrin Kaufhold, deren strammlinke Ausrichtung in der Union noch nicht einmal thematisiert wird. Dabei ist sie sogar die gefährlichere der beiden SPD-Nominierten, gerade weil sie sich bisher weniger mit befangenheitsverdächtigen öffentlichen Äußerungen exponiert hat. Kaufhold plädiert für Verstaatlichungen, fordert Sonderrechte für Klimakleber und spekuliert über die Ersetzung parlamentarisch legitimierter Prozesse durch ein „Experten“-Regime von Gerichten und Zentralbanken – eine Art Erziehungsdiktatur in Rot-Grün, für welche die Corona-Zwangsmaßnahmen nur ein Probelauf gewesen sein sollten.
Das alles erklärt, warum die Sozialdemokraten ihre Verfassungsrichter-Aspirantinnen der Union unbedingt aufzwingen wollen: Sie sehen in ihnen Garanten für die Errichtung einer neosozialistischen Gesinnungsdiktatur, mit der sich die schwindende gesellschaftliche Macht der politischen Linken unabhängig von schrumpfenden Wahlergebnissen zementieren ließe. Daß die beiden juristischen Aktivistinnen im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts installiert werden sollen, der unter anderem für ein AfD-Verbotsverfahren zuständig wäre, ist selbstverständlich kein Zufall.
Sollte die Unionsführung sich heimlich ausrechnen, die SPD nähme ihr mit diesen Winkelzügen die „Drecksarbeit“ eines Verbots der parteipolitischen Konkurrenz ab, hätte sie den entscheidenden Punkt übersehen: Sie säße dann ohne jede Machtoption in einer institutionalisierten Minderheitenposition fest und käme als nächstes an die Reihe.
Umgekehrt verkennt das linke Lager, daß die Autorität des höchsten deutschen Gerichts auf dem Ruf der Überparteilichkeit beruht, der mit der rücksichtslosen Politisierung der Richterbank und der unverhohlenen Ausgrenzung eines Viertels der Wählerschaft aufgrund eines längst überholten Proporzsystems dauerhaft ramponiert wird.
Das vorläufige Scheitern zweier radikal linker Richter-Bewerberinnen ist demgegenüber zunächst nur ein zaghaftes Wiederaufflackern von demokratischer Kontrolle und Gewaltenteilung. Der eigentliche Kulturkampf um den Fortbestand des demokratisch verfassten Gemeinwesens muß erst noch geführt werden.
… Alles vom 18.7.2025 von Michael Paulwitz bitte lesen in der JF 30/25, Seite 1
.
Karlsruhe: Der Streit um Frauke Brosius-Gersdorf ist der Anfang einer linken Attacke auf das Bundesverfassungsgericht
Nur der Besatz ist noch nicht rot
Bitte weitergehen, es ist nichts passiert. So sieht das offenbar Bundeskanzler Friedrich Merz – jedenfalls will er diesen Eindruck vermitteln. Im ARD-Sommerinterview erklärte er vergangenen Sonntagabend nach der zwei Tage zuvor im Bundestag gescheiterten Wahl von Richtern für das Bundesverfassungsgericht, das sei zwar „nicht schön“ gewesen, aber „nun auch keine Krise“. Das Ganze sei „undramatisch“ und „wirklich kein Beinbruch“.
Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zeigte sich gelassen. Er sehe das Bundesverfassungsgericht nicht belastet, sagte er dem Deutschlandfunk. Damit widersprach er der Grünen-Vorsitzenden Franziska Brantner und SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. Der hatte seinem Koalitionspartner „die bewußte Demontage unseres höchsten deutschen Gerichts und unserer demokratischen Institutionen“ vorgeworfen.
CSU-Chef Markus Söder wiederum sprach sich dafür aus, den Wahlmodus für Bundesverfassungsrichter zu verändern. „Wir sollten über neue Verfahren für die Wahl nachdenken“, postete er am Montag bei X. „Eine einfache Mehrheit statt einer Zweidrittelmehrheit, so wie es auch in Bayern der Fall ist.“
Weder Brosius-Gersdorf noch Kaufhold waren jemals Richter
Was war geschehen? Eine Minderheit der Unions-Abgeordneten hatte vergangenen Freitag die Wahl von zwei hart links stehenden Juristinnen ans Bundesverfassungsgericht verhindert. Die rund 70 der 208 Parlamentarier durchkreuzten die Pläne von Bundeskanzler Friedrich Merz und CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn in buchstäblich letzter Minute. Denn die beiden verlangten von ihren Abgeordneten, gemeinsam mit Grünen und Linken die Vorschläge des Koalitionspartners SPD durchzuwinken.
Dieses Vorhaben ist aber lediglich vorerst gescheitert. Mit einer brachialen Konsequenz, zu der CDU und CSU im vergleichbaren Fall ihres ursprünglichen Vorschlages Robert Seegmüller nicht bereit waren, halten die Sozialdemokraten an ihren Kandidatinnen fest. Zunächst natürlich an Frauke Brosius-Gersdorf, die so ziemlich alle rot-rot-grünen Lieblingsthemen besetzt und nun über eine Charmeoffensive in der Unionsfraktion die fehlenden Stimmen fürs Verfassungsgericht organisieren soll.
Die Juristin hatte angekündigt, die bisherige Rechtsprechung aus Karlsruhe revidieren zu wollen. Doch all das, auch ihre fragwürdige Haltung zur Abtreibung – sie stellte wiederholt in Frage, daß Ungeborenen eine Menschenwürde zukommt –, wirft die Union ihr offiziell gar nicht vor. Bundeskanzler Merz, der auf eine Frage der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch zugab, es mit seinem Gewissen vereinbaren zu können, eine harte Abtreibungskämpferin ins Verfassungsgericht zu wählen, ist in dieser Prinzipienlosigkeit stilprägend.
Begründet hat Spahn die angekündigte Enthaltung seiner Fraktion mit Plagiatsvorwürfen, die nicht wirklich belegt sind. Sollten diese, wonach es aussieht, entkräftet werden, stünde einer Wahl der in Hamburg geborenen und ausgebildeten Professorin der Potsdamer Universität nichts mehr im Weg. Die Institution ist seit der Wende von den durchweg sozialdemokratisch geführten Landesregierungen Brandenburgs politisch so auf Linkskurs getrimmt worden, daß sie inzwischen als „SPD-Parteihochschule“ bezeichnet wird. Es ist also längst nicht ausgemachte Sache, daß die strikte AfD-Verbotsbefürworterin im September – oder vielleicht sogar schon vorher auf einer Sondersitzung des Bundestages – nicht doch nach Karlsruhe ans Verfassungsgericht entsandt wird.
SPD, Grüne und Linke, die im Februar gemeinsam auf 36,8 Prozent der Wählerstimmen kamen, sind zu keinen Kompromissen bereit und verlangen für ihre Richter-Kandidatinnen ultimativ zwei Drittel der Abgeordnetenstimmen. Sie treffen in ihrer inhaltlichen Härte dabei auf eine in ihrer großen Mehrheit willfährige Union, die sich ihnen hinter der Brandmauer auf Gedeih und Verderb ausgeliefert hat. Der Gedanke, die Kandidatin, die wegen ihrer nicht mehrheitsfähigen Positionen schon jetzt das Ansehen des höchsten deutschen Gerichts beschädigt, zurückzuziehen, ist bei Rot-Rot-Grün nicht im Ansatz vorhanden. Im Gegenteil: Jetzt behauptet der erste parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, bei Brosius-Gersdorf handele es sich um eine „hochangesehene Staatsrecht-Lehrerin, eine hochangesehene Juristin, die fachlich über jeden Zweifel erhaben“ sei. Nur eines war sie noch nie – noch nicht einmal an einem Amtsgericht: Richterin.
SPD, Grüne und Linke wollen das Gericht grundlegend verändern
In dem Wirbel geht beinahe unter, daß in dem sozialdemokratischen Paket fürs Verfassungsgericht noch eine weitere Frau verpackt ist, die nicht minder radikal denkt. Ann-Katrin Kaufhold ist die zweite Personalie, mit der die SPD im Einklang mit Grünen und Linken das Bundesverfassungsgericht massiv nach links verschieben möchte. Auch sie hat noch nie in ihrem Leben Recht gesprochen. Wie die JUNGE FREIHEIT enthüllte, hält die 49jährige Enteignungen großer Unternehmen für „verfassungsgemäß“. Im Auftrag von Grünen und Linken stützte sie so in einer rot-rot-grünen Berliner Regierungskommission das Volksbegehren der linksextremen Bürgerinitiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“.
Ausgerechnet Ex-Verfassungsrichter Michael Eichberger und zwei von der SPD nominierte Kommissionsmitglieder bescheinigten Kaufhold, ihre Auffassung sei „nicht vereinbar mit der Verfassung“. Einer solchen Frau die verbindliche Auslegung über das Grundgesetz anzuvertrauen, spricht für den großen Bruch, der auch mit ihrer Personalie verbunden wäre. Wäre es am Freitag zur Wahl gekommen, hätte die Unions-Fraktion die Münchner Jura-Professorin wahrscheinlich auf einen Richterstuhl im Bundesverfassungsgericht gewählt. Sie wird es, wie es aussieht, auch im September tun.
Niemand in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion scheint es zu interessieren, daß Kaufhold implizit dazu aufruft, Unternehmen zu boykottieren, die den Klimaschutz nicht zur Priorität erklären, für den sie eine „gesamtgesellschaftliche Transformation“ dafür verlangt. Bei Klimaschutzmaßnahmen spricht Kaufhold die Überlegung aus, das Parlament zu entmachten und dessen Aufgaben an Gerichte und Zentralbanken zu übertragen. Diese müßten sich keine Gedanken um eine Wiederwahl machen und könnten, anders als Abgeordnete, unpopuläre Entscheidungen durchsetzen. Es ist wohl ein Novum, daß eine designierte Verfassungsrichterin den Souverän, in Gestalt der Volksvertretung, aus dem Willensbildungsprozeß herausnehmen will.
Solange sich in der Union nicht durchsetzt, daß keine der beiden SPD-Kandidatinnen wählbar ist, ist auch die Gefahr für das Verfassungsgericht nicht abgewendet, daß es zu einer „Jurist*innen-NGO“ umgebaut wird. SPD, Grüne und Linke bleiben jedenfalls trotz ihrer stimmenmäßigen Marginalität entschlossen, Karlsruhe nach ihren Vorstellungen zu transformieren. Die dafür nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag soll ihnen die Union absichern. Innenminister Dobrindt bekundete bereits, für Gespräche mit der Linken offen zu sein, „wenn es notwendig wäre“.
… Alles vom 18.7.2025 von Frank Hauke, Thorsten Thaler, Sandro Serafin bitte lesen in der JF 30/25, Seite 6
Causa Brosius-Gersdorf: Sieg der Freiheit – dank freien Medien
…
Die Rolle der freien Medien: Ein Weckruf
Ohne die Arbeit freier Medien und sozialer Plattformen wäre diese wichtige Debatte um Brosius-Gersdorf vermutlich im Berliner Koalitionsnebel untergegangen. Plattformen wie „Apollo News“, „Nius“ oder „Junge Freiheit“ haben die ideologische Schlagseite der Kandidatin frühzeitig offengelegt. Max Roland von „Apollo News“ war einer der Ersten, der die problematischen Positionen der Juristin recherchierte und publik machte. Der Thinktank „polisphere“ wertete über 40.000 Posts auf X aus und kam zu dem Schluss, dass die Protestwelle maßgeblich von diesen Medien ausging. Diese neuen Medienlandschaften – von unabhängigen Newsportalen über soziale Plattformen bis zu Podcasts – haben etwas geschafft, das die etablierten Medienhäuser zunehmend versäumen: Sie haben eine gesellschaftliche Diskussion entfacht, die nicht von oben diktiert wird. Soziale Medien wie X ermöglichen es Bürgern, sich direkt einzumischen, Fragen zu stellen und Druck auf Abgeordnete auszuüben
….
Die Causa Brosius-Gersdorf ist mehr als ein Streit um eine Personalie. Sie ist ein Weckruf für die Gesellschaft, den Mund aufzumachen. Eine Verfassungsrichterin, die Positionen vertritt, die Grundrechte wie Menschenwürde oder politische Vielfalt infrage stellen, hat in Karlsruhe nichts verloren. Ein Verfassungsgericht, das zum Spielball ideologischer Kämpfe wird, untergräbt die Freiheit, die es schützen soll.
Die Union hat, wenn auch spät, endlich einmal gezeigt, dass Gewissensentscheidungen Vorrang vor Koalitionsdisziplin haben. Der Dank geht dabei explizit an die Unionsbasis und nicht an die Spitze der Partei, die selbst heute nicht merken, was für ein Desaster sie zu verantworten haben.
Die Reaktionen von SPD, Grünen und Linken zeigen dagegen, wie schnell Kritik als „rechter Mob“ abgetan wird, anstatt sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen. Diese Haltung ist nicht nur undemokratisch, sondern auch ein Zeichen von Schwäche. Wer die Gesellschaft zum Schweigen bringen will, hat den Kern der Demokratie nicht verstanden.
Die Affäre um Brosius-Gersdorf zeigt, wie wichtig unabhängige Medien und soziale Plattformen sind. Ohne die Recherchen von „Apollo News“, die Diskussionen auf X oder die Arbeit von Bürgerinitiativen wäre die Kandidatur vermutlich stillschweigend durchgewunken worden. Diese neuen Kanäle ermöglichen es, Themen aufzugreifen, die in den Redaktionsstuben großer Medienhäuser oft ignoriert werden. Sie geben Bürgern eine Stimme und zwingen Politiker, sich zu erklären. Das ist keine „Schmutzkampagne“, sondern gelebte Demokratie.
Freiheit lebt von offenen Debatten, von kritischen Fragen und von Menschen, die nicht bereit sind, alles hinzunehmen, was von oben verordnet wird. Die Nichtwahl von Frauke Brosius-Gersdorf ist ein Sieg für diese Freiheit – und ein Mahnmal für die Politik, dass sie sich nicht hinter Koalitionsdeals oder Diffamierungen verstecken kann. Es ist Zeit, dass SPD, Grüne und Co lernen: Wer die Freiheit einschränken will, wird auf Widerstand stoßen – und das ist gut so.
… Alles vom 16.7.2025 von Joana Cotar bitte lesen au
https://freiheitsfunken.info/2025/07/16/23170-verfassungsrichterwahl-die-causa-brosius-gersdorf