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- Drohnen – Die gleiche Panikmaschine wie bei Corona? (6.10.2025)
- Drohnen-Urteil des BVerG: Ramstein – Machtergreifung des Gerichts (21.7.2025)
- Zeitalter des Drohnenkrieges. – seit 1.6.2025 Ukraine > Russland (5.6.2025)
- Drohnen: Typen und Einsatzzwecke (4.6.2025)
- Diplomatie statt Drohnen Panzer (3.6.2025)
- Der neue Drohnen-Krieg (2.6.2025)
- Friedenswoche StoppRamstein 22. bis 29.6.2025 (1.5.2025)
- US-Leitzentrum im Ukraine-Krieg: Die „Task Force Dragon“ in Wiesbaden (7.4.2025)
- Ukraine: Only BigTech is winning (6.9.2024)
- Ramstein-Demo gegen Drohnen (28.6.2024)
- Drohnenkrieg für jedermann – Abhängigkeit von China (26.6.2024)
- Friedenspolitik – Friedensstadt (29.5.2024)
- Keine Taurus an die Ukraine! (28.2.2024)
- Ramstein: Friedenswoche 2023 (27.6.2023)
- Staatlicher Mord: US-Drohne tötet al-Sawahiris in Pakistan (2.8.2022)
- USA dürfen Ramstein für Drohnenangriffe nutzen (27.5.2022)
- USA setzen auf Drohnen – trotz aller Kritik (3.8.2022)
- Schatten über der Ampel: Kampfdrohnen drohen (1.11.2021)
- Der US-Drohnenterror kostet weiterhin Menschenleben und die Medien schauen weg (26.9.2019)
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- Ramstein
- US-Geopolitik
Drohnen – Die gleiche Panikmaschine wie bei Corona?
Wir glauben eure Lügen nicht mehr! — Hintergrund
6.10.2025, https://youtu.be/R5c11ZOu7iw 2:58
Drohnen-Urteil des BVerG: Ramstein – Machtergreifung des Gerichts
In ihrem Urteil zur Drohnensteuerung von der US-Militärbasis Ramstein aus setzten sich die höchsten deutschen Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerG) in ihren roten Roben mit dessen Folgen im fernen Jemen auseinander; hier die entsprechende Pressemitteilung https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-059.html?nn=148438 vom 15. Juli 2025. Anscheinend erklärten sich diese Richter für alles zuständig, was irgendwo auf der Welt getan und verbrochen wird. Nicht anders ist zu erklären, dass das Gericht das Begehren der jemenitischen Kläger in ihrem Fall zwar abwies, aber den deutschen Steuerzahlern trotzdem die Hälfte der Prozesskosten aufs Auge drückte. Und die andere Hälfte zahlten die Jemeniten selbst? Hier das vollständige Urteil des Zweiten Senats, das man sich aber nicht antun muss. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rs20250715_2bvr050821.html
Zuerst ein Blick in das Selbstverständnis von Richtern im Allgemeinen: Bevor diese in einen Streitgegenstand einsteigen, prüfen sie, ob ihr Gericht überhaupt zuständig ist und ob die Anrufung des Gerichts, nebst dem Begehren des Klägers gegenüber dem Prozessgegner, womöglich verfristet ist. Wenn die Klage dann als zulässig befunden wird, wird zunächst einmal eine gütliche Einigung angestrebt, um nicht tiefer in den Rechtsstreit eintauchen und dann ein Urteil fällen und begründen zu müssen. Das ist aber kein Indiz für eine Faulheit von Richtern, sondern der Prozessökonomie geschuldet. Im Fall des Bundesverfassungsgerichts muss eine Verfassungsbeschwerde oder -klage zudem erst einmal zur Entscheidung angenommen werden, was in weniger als 2 Prozent (!) aller Fälle tatsächlich passiert.
Generell gilt auch der Grundsatz „Iudex non calculat“ (“der Richter rechnen nicht gerne”), und der ist nicht nur eine Floskel: Oft holen Richter zu relativ einfachen rechnerischen Sachverhalten ein Gutachten ein – und oft rechnen sie auch nicht damit, dass ihre Entscheidungen in Zweifel gezogen werden. Je höher die Ebene der Gerichtsbarkeit, für umso unangreifbarer halten sich Gerichte; neben „Halbgöttern in Weiß“ soll es auch solche in Rot geben. Dieser Eindruck entstand nun erneut auch im eingangs beschriebenen Fall. Es muss ein erhebendes Gefühl sein, bei einer Urteilsverkündung im Mittelpunkt der deutschen und sogar internationalen Öffentlichkeit zu stehen. War das BVerfG hier überhaupt zuständig? Und warum kein internationales Gericht? https://justiz-und-recht.de/internationale-gerichte/ Meines Erachtens hätten die sechs obersten Richterinnen und Richter sich für unzuständig zu erklären können.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags (WD) nahm zu statusrechtlichen Fragen des Militärstützpunktes Ramstein schon 2017 Stellung, nachzulesen hier https://www.bundestag.de/resource/blob/531932/f011954610186c3edadc3cf94c6f1e86/wd-2-086-17-pdf-data.pdf . Maßgebend für die Stationierung der US-Streitkräfte sind der sogenannte „Aufenthaltsvertrag“ in Deutschland aus den Jahren 1954 und 1990, der Truppenvertrag respektive das Truppenabkommen, außerdem das NATO-Truppenstatut und dessen Zusatzabkommen sowie dessen Änderungen. Die Zuständigkeitsfrage für Ramstein ist damit äußerst ambivalent. Der WD kam gemäß des „Stationierungsrechts“ zwar zu folgendem Ergebnis: „Ausländische Militärliegenschaften in Deutschland sind kein ‚extraterritoriales‘ Gebiet des Entsendestaates. Die Militärbasis Ramstein liegt auf deutschem Hoheitsgebiet, das heißt, als Konsequenz aus dem Territorialitätsprinzip ist deutsches Recht anwendbar.“
Richter als die besseren Gesetzgeber?
Aber: Für die Durchführung von Ermittlungs- und Strafverfahren gelte, dass ausländische Militärbasen “…jedoch ebenso wie diplomatische Missionen (Botschaften) gewisse Vorrechte, steuerliche Befreiungen und Immunitäten” genießen, welche “die Gebietshoheit des ‚Empfangsstaates‘ funktional einschränken… In diesem Zusammenhang bedeutet Immunität die Freistellung von der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates. Da sowohl das Gelände als auch die Räumlichkeiten des Militärstützpunktes unverletzlich sind, ist ein Zugriff durch örtliche Behörden grundsätzlich nicht möglich. Weder Strafverfolgungs- noch sonstige Behörden können sich ohne die vorherige Zustimmung der amerikanischen Behörden Zutritt zu dem Stützpunkt verschaffen…“. Soweit der WD. Behörden, die Exekutive und niemand hat also auf US-Militärbasen etwas zu suchen. Aber die Justiz maßt sich an, dort etwas zu „richten“ zu haben?
Weiter heißt es in der WD-Expertise: ”Damit erscheint eine Sanktionierung von Straftaten, welche möglicherweise auf dem Stützpunkt Ramstein begangen werden könnten, durch deutsche Behörden schwierig. Nach Art. VII Abs. 1 lit. b) NATO-Truppenstatut i.V.m. Art. 19 ZA-NTS üben die Behörden des Entsendestaates (hier der USA) die Strafgerichtsbarkeit über Mitglieder der Truppe, des zivilen Gefolges sowie deren Angehörige in Bezug auf Straftaten aus, welche im Hoheitsgebiet des Aufnahmestaates begangen werden (hier Deutschland). Der Bundesrepublik Deutschland steht demgegenüber nur eine subsidiäre Strafgerichtsbarkeit zu.“ Das alles scheint die “roten“ Richter und Richterinnen von Karlsruhe jedoch nicht zu beeindrucken. Sie sehen sich gerne, wie andere Richter auch, als die besseren Gesetzgeber.
Eigentlich ist die Befugnis der Justiz auf die Rechtsanwendung respektive -sicherung beschränkt; die Rechtsfortentwicklung ist eine Ausnahme. „Da Richter – anders als Abgeordnete – nicht gewählt werden, dürfen sie nach dem Demokratieprinzip durch Rechtsfortbildung kein eigenes rechtspolitisches Konzept entwickeln. Nach dem Rechtsstaatsprinzip ist unter anderem eine Rechtsfortbildung unzulässig, die eine Systemänderung mit sich bringt, die wegen ihrer Komplexität nur vom Gesetzgeber geleistet werden kann. Aus dem Gewaltenteilungsprinzip ergibt sich, dass die politische Gestaltung dem Gesetzgeber vorbehalten ist.“
Zugegeben, ich ertappte mich als ehrenamtlicher Landesarbeitsrichter auch schon dabei, mehr entscheiden zu wollen als das, was uns zustand, wenn unbestimmte Rechtsbegriffe und widersprüchliche Rechtsgrundlagen immer wieder dieselben Probleme bereiteten. Was sich aber jetzt das BVerfG herausnahm, ist folgenschwer. Im konkreten Fall wurden zwar nur die Klagen von zwei Jemeniten zurückgewiesen. Aber grundsätzlich entschied das Höchstgericht, Deutschland habe einen „allgemeinen Schutzauftrag“ für Ausländer auch im Ausland – egal wo! Na denn, Politiker, an die Arbeit!?!
Zur Bekräftigung dieses größenwahnsinnigen Unterfangens wurde von den Verfassungsrichtern die Bundesrepublik zur hälftigen Übernahme der Prozesskosten verurteilt. Das ist eine Winzigkeit, doch Ergebnis wird diese Entscheidung zu noch roteren Zahlen der Staatskasse führen: Denn die Büchse der Pandora ist geöffnet und es wird seinen Preis haben, wenn von deutschen Anwaltskanzleien angespornte Ausländer fortan deutsche Gerichte stürmen, sobald Deutschland nur im Entferntesten tangiert sein könnte.
Postskriptum: Bisher wurde mir vom Verfassungsschutz bescheinigt, dass ich mir in Sachen Grundgesetztreue bisher nichts zuschulden kommen ließ und über mich keine belastende Akte geführt wird. Bleibt zu hoffen, dass mir jetzt nicht ein Strick wegen einer angeblichen Delegitimierung der Justiz gedreht wird… So wie Anderen wegen einer angeblichen „Delegitimierung des Staates“; ein Tatbestand, der bekanntlich im Strafgesetzbuch nicht zu finden ist, aber als neues Folterwerkzeug staatlicher Gewalt zunehmend Einzug hält.
21.7.2025, Albrecht Künstle, Herbolzheim, kuenstle.a@gmx.de
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Zeitalter des Drohnenkrieges. – seit 1.6.2025 Ukraine > Russland
Spätestens am letzten Sonntag, den 1. Juni 2025, ist die Welt in eine neue militärtechnische Epoche eingetreten, in das Zeitalter des Drohnenkrieges. Der Ukraine ist es gelungen, in einem präzedenzlosen Schlag tief im russischen Hinterland mit aus Lastwagen gestarteten Drohnen der russischen Bomberflotte schwere Verluste zuzufügen. Die Drohnentechnologie ermöglichte es einer Nichtatommacht mit vergleichsweise geringem Einsatz von Mitteln eine Atommacht empfindlich zu treffen. Dies zeigt: Die Abwehr von Angriffen mit zeitlich und räumlich koordinierten, kleinen, ferngesteuerten Drohnen ist auch für eine Supermacht wie Russland derzeit schwierig bis unmöglich.
Was das für die Sicherheitsarchitektur von Ländern wie Deutschland bedeutet, lässt sich bisher allenfalls in groben Zügen abschätzen. Solche Angriffe können praktisch jederzeit und überall ohne Vorwarnung erfolgen und sind auch für kleinere militärische Akteure wie etwa Terrorgruppen machbar. Es steht daher die Frage im Raum, wie nicht nur die militärische Infrastruktur, sondern auch die Zivilbevölkerung gegen die asymmetrische Bedrohung durch Drohnenangriffe geschützt werden kann.
Es wäre an der Zeit, dass diese neuartige Bedrohung in Deutschland und in der EU auf der Prioritätenliste ganz nach oben rückt und dort ein anderes Thema verdrängt, das derzeit einen verstetigten Spitzenplatz einnimmt, nämlich der präventive Schutz der herrschenden Eliten vor falschen Meinungen der Bürger. Mit der Einführung des „Europäischen Schutzschildes für die Demokratie“ (European Democracy Shield, kurz: EUDS) wurde eine neue Eskalationsstufe erreicht, die auch in Deutschland parastaatliche Meldeinstanzen dazu ermächtigt, als „Trusted Flagger“ auf großen Internetplattformen tätig zu werden und justizunabhängig Meinungsfreiheit einzuschränken.
Auf dem Weg der immer weitergehenden Einschränkung von bürgerlichen Freiheiten, den schon ihre Vorgängerregierungen eingeschlagen haben, hält auch die Regierung von Friedrich Merz (CDU) nicht inne. Dies gilt leider für viele in die Irre führende Wege, etwa in der Wirtschaftspolitik, bei der „Energiewende“ oder beim sukzessiv vorgenommenen Abrücken vom angegriffenen Partnerland Israel. Die „Kleine Koalition“ korrigiert sie nicht, sondern geht diese falschen Wege einfach weiter. Es sind daher Zweifel angebracht, ob die stark verkrustete Herrschaftsstruktur unserer „Politeliten“ auf eine disruptive Entwicklung wie einen Drohnenkrieg noch angemessen reagieren kann.
… Alles vom 5.6.2025 vom Achgut-Newsletter bitte lesen auf https://www.achgut.com
Drohnen: Typen und Einsatzzwecke
Zunächst ein Ausflug in die Technik, um eine gewissen Grundkenntnis über die vielfältigen Drohnenarten zu vermitteln.
Neben Kamikaze-Drohnen sind Aufklärungsdrohnen, bewaffnete Kampfdrohnen, Drohnen für elektronische Kriegsführung, Logistikdrohnen und maritime Drohnen die wichtigsten, aktuellen Typen in Arsenalen der verschiedenen Streitkräfte. Besonders im Ukrainekrieg zeigt sich die Vielfalt und strategische Bedeutung solcher UAV (englisch: Unmanned Aerial Vehicle).
Aufklärungsdrohnen dienen in erster Linie der Überwachung, der Zielerfassung und der Informationssammlung. Im Normalfall sind sie nur leicht oder unbewaffnet.
Bewaffnete Drohnen oder Kampfdrohnen sind für wiederholte Einsätze konzipiert, sind waffentragend (Raketen oder Bomben/Bomblets) und oft fähig zu kombinierten Missionen (Aufklärung mit Angriffskapazitäten). Taktisch-technisch gibt es hier Überschneidungen mit Marschflugkörpern.
Drohnen für elektronische Kriegsführung sind darauf spezialisiert und ausgerüstet, Kommunikationssysteme, Radare oder auch Drohnen des Gegners zu stören oder ganz auszuschalten.
Logistik- und Transportdrohnen sind eine oft übersehen Kategorie. Sie dienen der Versorgung von Truppen oder dem Transport von Ausrüstung, besonders in schwer zugänglichen Gebieten.
Schwarmdrohnen operieren in koordinierten, KI-unterstützten Gruppen („Schwärmen“) und werden für kombinierte Operationen (Aufklärung, Angriffe oder Störaktionen) eingesetzt.
… Alles vom 4.6.2025 von Martin Toben bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/jedermanns_drohnen_die_asymmetrische_gefahr
Der neue Drohnen-Krieg
Ukrainische Drohnen zerstören nicht nur russische Bomber – sondern stellen auch zunehmend die moderne Kriegsführung auf den Kopf. Wie sich diese gerade radikal ändert und wie verwundbar auch der Westen ist – ein Überblick.
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Die jüngste Attacke auf Russlands Langstreckenbomber, tief im Hinterland, mitunter mehr als 5.000 Kilometer von der Ukraine entfernt, zeigt, was mit der Technik möglich ist: Versteckt in Container-Trucks konnten Schwärme aus kleinen, günstigen Drohnen Flugzeug nach Flugzeug auf dem Rollfeld zerstören. Nicht ohne Grund vergleichen viele die Ereignisse entweder mit dem „Doolittle Raid“ – Amerikas gewagtem Luftangriff auf Tokio mit Weiterflug und Landung in China, der nach Pearl Harbor für Schrecken im japanischen Kaiserreich sorgte – oder gar mit der Pearl-Harbor-Attacke selbst.
… Alles vom 2.6.2025 von Sebastian Thormann bitte lesen auf
https://apollo-news.net/der-neue-drohnen-krieg/
Einige Kommentare:
„klein, günstig & wendig“ bedroht „groß, teuer & schwerfällig“
Was ich bemerkenswert finde, ist die beinahe völlige Abwesenheit von Drohnen wenn es um die Aufrüstung der Bundeswehr geht. Auch da ist, wenn, dann nur von hochpreisigen und relativ großen Modellen die Rede.
Statt dessen dreht sich alles um Panzer, Flugzeuge, Zerstörer und U Boote also klassische, hochpreisige Waffensysteme.
Wieso sollte die Bundeswehr sich einen Millionen teuren Panzer kaufen, der mit einer tausend Euro Drohne zerstört werden kann?
Aber da kommen wir wieder dahin, wo alles klemmt in Deutschland: die existierenden Lebens- und Geschäftsmodelle deren Sakrosanktheit negativ mit ihrer Zeitgemäßheit korreliert.
Ob öffentlich-rechtlicher Rundfunk, überbordende Verwaltungs- und Versicherungsapparat, Automobilindustrie und eben das Militär: überall wird groß, teuer & schwerfällig von klein, günstig & wendig bedroht.
Noch hat groß, teuer & schwerfällig den Vorrang des Bestehenden, aber schon bröckelt es unter seinem eigenen Gewicht. Philoktet
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Ich glaube unser Problem ist, dass wir uns nur noch mit Krieg beschäftigen und den Frieden aus den Augen verlieren. Ob kleine, kostengünstige Drohnen, Hightech Panzer oder sonst was darf uns niemals in der gleichen Weise begeistern, wie das Streben nach Frieden. Menschen und Länder sind kein Spielplatz für Technik besessene Regierungen, die oftmals das Thema Krieg missbrauchen um über ihre eigene Unfähigkeit, Korruption und Macht- und Geldgier hinweg zu täuschen. Andrea B.
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Was tun denn Alle so überrascht? Panzer haben keinen Einfluss mehr auf das Kampfgeschehen ……….. Überwasserschiffe werden in Häfen zurück gezogen. Flugzeuge bleiben wegen einer Computer und Satelliten gesteuerten Luftabwehr auf dem Boden. Hyperschallraketen dominieren das Geschehen. Drohnen kämpfen die Stellungen kostengünstig frei, ………. die Infanterie besetzt. Modern Times ………. gewöhnt Euch dran Ichglaubsnicht
Ende Kommentare
US-Leitzentrum im Ukraine-Krieg: Die „Task Force Dragon“ in Wiesbaden
Amerikas verborgene Rolle bei den ukrainischen Militäroperationen gegen die russischen Invasionsarmeen
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Ja, ein Stellvertreterkrieg – wie vorher in Vietnam, Afghanistan, Syrien
Dass der Krieg in der Ukraine für die USA ein Stellvertreterkrieg ist, sie also Krieg zu gegen Russland ohne förmliche Kriegserklärung führen, steht für die „NYT“ fest: „In gewisser Weise war die Ukraine, betrachtet auf einer breiteren Leinwand, eine Neuauflage in einer langen Geschichte von Stellvertreterkriegen zwischen den USA und Russland – Vietnam in den 1960er Jahren, Afghanistan in den 1980er Jahren, Syrien drei Jahrzehnte später.“ Ich erinnere an den Beitrag auf meiner Blog-Seite vom 4. März 2022 „Die Schurkenrolle der USA im Ukraine-Krieg“.
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Jeden Morgen wurden in Wiesbaden die Beschussziele bestimmt
Man liest: „Bald trafen die Ukrainer, insgesamt fast 20, in Wiesbaden ein – Geheimdienstoffiziere, Einsatzplaner, Kommunikations- und Feuerleitspezialisten. Jeden Morgen, so erinnerten sich die Offiziere, versammelten sich Ukrainer und Amerikaner, um die russischen Waffensysteme und Bodentruppen zu begutachten sowie die greifbarsten und wertvollsten Ziele zu bestimmen. Die Prioritätenlisten wurden dann an das Intelligence Fusion Center übergeben, wo die Beamten Datenströme analysierten, um die Standorte der Ziele zu lokalisieren.“
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Steckt der „Tiefe Staat“ hinter dem „NYT“-Bericht?
Der amerikanische Journalist und (einstige Vize-Finanzminister unter Ronald Reagan) Craig Roberts urteilt, die „NYT“ habe „die offizielle Darstellung des Ukraine-Konflikts vollständig aufgegeben und damit den Karren voller Lügen umgestoßen“.
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Die „Task Force Dragon“ in Wiesbaden als gesamtes Backoffice des Krieges
Man liest, dass auf dem amerikanischen Militärstützpunkt in Wiesbaden insgeheim ein Operationszentrum eingerichtet und „Task Force Dragon“ genannt wurde, besetzt mit Vertretern aller amerikanischen Geheimdienste und Geheimdienstmitarbeiter der westlichen Anti-Russland-und-pro-Ukraine-Koalition. Sie alle sammelten Informationen über russische Positionen, Bewegungen und Absichten und bestimmten daraus wichtige Ziele für ukrainische Angriffe mit westlichen Waffen. Dieses Zentrum avancierte schnell zum „gesamten Backoffice des Krieges“.
… Alles vom 7.4.2025 von Klaus Peter Krause bitte lesen auf
https://freiheitsfunken.info/2025/04/07/22906-leitzentrum-im-ukraine-krieg-die-task-force-dragon-in-wiesbaden
Drohnenkrieg für jedermann – Abhängigkeit von China
Frühere Kampfdrohnen waren teuer: Türkische Bayraktar TB2 oder israelische Hermes-900 kosten 20 Millionen Dollar pro Exemplar, amerikanische Reaper MQ-9 gar 30 Millionen – und ohne die Kosten der Präzisionsmunition. Heute kosten die zahllosen Kleindrohnen einen Spottpreis: Ein paar Hundert Euro, einen handelsüblichen Quadcopter kaufen und mit Sprengstoff bestücken. Präzision preiswert und als Massenware bzw. militärisches Verbrauchsmaterial für jedermann verfügbar – auch Terroristen: Hamas am 7.10.2024 setzte mit Granaten bestückte Drohnen ein.
China hat die Nase vorn beider Produktion von Mikroelektronik für Drohnen. China könnte den Elektronik-Nachschub für die Ukraine wie auch im Taiwan-Konflikt abstellen.
Fazit:
1) Die Mikroelektronik-Kompetenz in Sachen Drohnen im saturierten Westen verbessern.
2) Digitalisierung der Streitkräfte.
3) Abhängigkeit von China und auch Taiwan beenden
26.6.2024
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Ende von Beitrag „Drohnenkrieg für jedermann – Abhängigkeit von China“
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Beginn von Anlagen (1)
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(1) In der Ukraine tobt ein Drohnenkrieg – der Westen sollte jetzt seine Lehren daraus ziehen
Plötzlich ist Präzision im Überfluss vorhanden. Dies ist der entscheidende Punkt: Drohnen sind zur Massenware geworden. Oder, militärisch gesagt: zu Verbrauchsmaterial.
Die Wichtigkeit der unbemannten Fluggeräte ist kaum zu überschätzen. Im Februar hat der ukrainische Präsident Wolodimir Selenski gar eine eigene Drohnen-Streitkraft ins Leben gerufen. Sie steht auf einer Stufe mit Heer, Luftwaffe und Marine. «Die Abwehr von Bodenangriffen ist in erster Linie die Aufgabe von Drohnen», sagte Selenski damals in einer Ansprache. Es gibt heute ukrainische Bataillone, die monatlich bis zu 3000 Exemplare verbrauchen.
…
Darüber hinaus zeugen die Geschehnisse in der Ukraine davon, dass Präzisionswaffen nun plötzlich für jedermann verfügbar sind – im Handumdrehen wird ein für zivile Zwecke hergestelltes Fluggerät zu einer militärischen Waffe. Das hat auch Terroristen und Kriminelle auf den Plan gebracht: So setzte die Hamas am 7. Oktober mit Granaten bestückte Drohnen ein, um die israelische Hightech-Anlage an der Grenze zum Gazastreifen auszuschalten.
https://www.nzz.ch/visuals/israel-hatte-eine-high-tech-abwehr-aufgebaut-dem-angriff-der-hamas-hielt-sie-nicht-stand-so-gingen-die-terroristen-vor-ld.1760496
Auch Drogenkartelle in Mexiko nutzen inzwischen Drohnen für ihren Kampf gegen die Polizei. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis in Europa die ersten Anschläge mit Drohnen verübt werden.
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Ein weiteres Problem ist die chinesische Vormachtstellung bei der Produktion von unbemannten Fluggeräten und ihren Komponenten. Der Grossteil der Drohnen, die Russen und Ukrainer an der Front einsetzen, stammt aus China. Kein anderes Land kann so zuverlässig und billig Mikroelektronik produzieren. Bereits jetzt fürchten die Ukrainer, dass Peking ihnen irgendwann den Nachschub abstellt. Sollte dereinst der Konflikt um Taiwan eskalieren, kann sich der Westen ohnehin nicht mehr auf funktionierende Handelsbeziehungen mit China verlassen. Wer wird dann die Drohnen und ihre Bestandteile liefern?
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Dennoch bleibt der Eindruck, dass der Westen und insbesondere Europa die Thematik allzu zaghaft angeht. Im Konfliktfall wird sich dieser Fehler auf verheerende Weise rächen. Um es mit einem angepassten Gorbatschow-Ausspruch zu formulieren: Wer die Drohnenrevolution verschläft, den bestraft das Leben.
… Alles vom25.6.2024 bitte lesen auf
https://www.nzz.ch/meinung/drohnenkrieg-in-ukraine-der-westen-sollte-daraus-lernen-ld.1836034?ga=1&kid=nl164_2024-6-24&mktcid=nled&mktcval=164_2024-06-25
Staatlicher Mord: US-Drohne tötet al-Sawahiris in Pakistan
… Diese Tötung al-Sawahiris war ein staatlicher Mord. Diese Aussage ist weder abwegig noch ungewöhnlich. Sie entspricht der herrschenden Auffassung der europäischen Völkerrechtslehre, die den Kampf gegen den Terror klar als polizeiliche Aufgabe der Kriminalitätsverfolgung definiert und nicht als erlaubte staatliche Kriegsführung.
Nur zum Vergleich: Das Kammergericht Berlin hat die Tötung eines Georgiers im Berliner Tiergarten als Mord verurteilt. Dass die Tat im Auftrag des russischen Staates erfolgte, der den Georgier als Terroristen ansah, führte nicht zur Straflosigkeit. Es führte auch nicht zur Strafmilderung. Vielmehr stellte das Kammergericht die besondere Schwere der Schuld fest. Auch Russland bestritt nicht die Rechtslage, es bestritt nur, irgendetwas mit dem Mord zu tun zu haben.
Der Drohnenkrieg der USA
Ganz anders die Haltung der USA. US-Präsident Joe Biden verkündete die Tötung al-Sawahiris stolz und gab an, er habe sie autorisiert. Er stützt sich dabei auf eine US-amerikanische Interpretation des Völkerrechts, die weit von der europäischen entfernt ist. Die US-Regierungen führen den „war on terror“ so, als sei es ein Krieg gegen einen staatlichen Angreifer. Für sie ist der Al-Qaida-Chef ein Kombattant, also ein Kriegsteilnehmer, und damit ein völkerrechtlich zulässiges militärisches Ziel.
Natürlich sind Drohnenangriffe nicht per se völkerrechtswidrig und verboten. Drohnen dürfen – wie Panzer und Jagdflugzeuge – zum Töten von Menschen grundsätzlich eingesetzt werden, wenn dies erstens in einem bewaffneten Konflikt passiert und es sich zweitens gegen Kämpfer (Kombattanten) richtet und der Angriff drittens nicht unverhältnismäßig viele zivile Opfer fordert. Es kommt also immer auf die Rahmenbedingungen an. Doch al-Sawahiri und Al-Qaida kämpften in Afghanistan derzeit nicht. Der bewaffnete Konflikt war mit der Machtübernahme der Taliban beendet. Die USA haben den Kriegsschauplatz längst verlassen. Der Angriff auf al-Sawahiri kann allenfalls mit dem war on terror begründet werden.
Ramstein als Relais
Nun kann sich die deutsche Politik nicht einfach zurücklehnen und auf einen interkontinentalen Streit unter Rechtswissenschaftlern verweisen, der sie nichts angehe. Denn viele US-Drohnen-Angriffe nutzen Einrichtungen auf der US-Airbase in Ramstein (Rheinland-Pfalz) als Verbindungsstation für die Drohnensteuerung. Eine solche Relaisstation ist wegen der Erdkrümmung notwendig. Vermutlich war Ramstein auch beim Angriff auf al-Sawahiri involviert. Und natürlich ist die Bundesregierung dafür verantwortlich, was auf deutschem Boden geschieht.
Der Streit, ob die Bundesregierung eine Schutzpflicht für die potenziellen Opfer rechtswidriger US-Drohnen-Einsätze hat, ist längst vor deutschen Gerichten angekommen. So erreichte die Berliner Menschenrechtsorganisation ECCHR mit Hilfe von drei Jemeniten, die Angehörige durch mutmaßlich völkerrechtswidrige US-Drohnenschläge verloren hatten, im März 2019 ein spektakuläres Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster. Das Gericht stellte fest, es gebe „gewichtige Anhaltspunkte“, dass die US-Drohnen-Angriffe im Jemen zumindest teilweise gegen Völkerrecht verstießen. Die USA könnten sich nicht auf einen weltweiten „Krieg gegen den internationalen Terrorismus“ berufen. Außerdem gebe es kein Recht zur „präventiven Selbstverteidigung“.
Die Münsteraner Richter stellten damals fest, die US-Airbase in Ramstein sei ein „notwendiges Bindeglied“ der Drohnen-Steuerung. Deutschland habe daher eine Schutzpflicht für jemenitische Bürger gegen rechtswidrige Drohnenangriffe, an denen die Airbase beteiligt ist. Dieser Schutzpflicht sei die Bundesregierung bisher noch „nicht ausreichend“ nachgekommen.
Leipzig gibt freie Hand
Allerdings hatte die Revision der Bundesregierung gegen das Münsteraner Urteil beim Bundesverwaltungsgericht im November 2021 Erfolg. Es hob die OVG-Entscheidung auf und lehnte die Klage der Jemeniten in vollem Umfang ab.
… Alles vom 2.8.2022 von Dr. Christian Rath bitte lesen auf
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/usa-drohnen-staatlicher-mord-al-qaida-aiman-al-sawahiri-bin-laden-afghanistan-voelkerrecht/
USA dürfen Ramstein für Drohnenangriffe nutzen
Klage von Drohnenopfern
Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, den USA die Nutzung von Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen zu verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht in Köln entschieden. Die Kläger zeigen sich dennoch zufrieden. Die Richter hätten die Rolle des US-Militärstützpunkts im Drohnenkrieg nachvollzogen, darauf müsse Berlin nun reagieren.
… Alles vom 27.5.2022 bitte lesen auf
https://www.deutschlandfunk.de/klage-von-drohnenopfern-usa-duerfen-ramstein-fuer-angriffe-100.html
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Ministerium muss keine Auskünfte zur Militärbasis Ramstein erteilen
Das rheinland-pfälzische Justizministerium muss auf Nachfrage nicht mitteilen, welche Informationen ihm über die Rolle des US-Militärstützpunktes Ramstein bei weltweiten Kampfdrohnen-Einsätzen vorliegen. Das Verwaltungsgericht Mainz wies eine darauf abzielende Klage des Friedensaktivisten Hermann Theisen ab.
…
„Das schriftliche Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz ist sehr enttäuschend, da es dem rheinland-pfälzischen Justizministerium quasi einen Persilschein ausstellt, um auch weiterhin die Rolle der Air Base Ramstein bei extralegalen Tötungen durch US-Kampfdrohnen unaufgeklärt lassen zu können“, teilte der Friedensaktivist dem epd mit. Er kündigte an, die Entscheidung anzufechten.
… Alles vom 27.5.2022 bitte lesen auf
https://rp-online.de/panorama/deutschland/verwaltungsgericht-ministerium-muss-keine-auskuenfte-zu-ramstein-erteilen_aid-70434163
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USA setzen auf Drohnen – trotz aller Kritik
Deutschland als unfreiwilliger Helfer. Hinzu kommt allerdings: Völkerrechtlich fehlt jede Grundlage für solche Angriffe. Außerhalb eines erklärten Kriegs und ohne unmittelbar vorliegende Gefahr sind gezielte Tötungen illegal. Auch dann, wenn sie, wie im Fall al-Sawahiri, offenbar „den Richtigen“ treffen und – soweit bekannt – keine Zivilisten.2013 wurde erstmals bekannt, dass der Militärstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz zentral für die US-Drohnenangriffe ist. Seither wird auch im Bundestag immer wieder über den politischen Umgang in dieser Sache debattiert. Die Grünen waren dabei in erster Reihe der Kritiker und forderten die damaligen Regierungen und das Auswärtige Amt immer wieder dazu auf, sich gegen völkerrechtswidrige Tötungen über Ramstein einzusetzen.
… Ales vom 3.8.2022 bitte lesen auf
https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/us-drohnenprogramm-101.html
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Schatten über der Ampel: Kampfdrohnen drohen
“Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen kommt die Projektgruppe zu der Empfehlung, dass eine Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten bei mit dem Völkerrecht und den Bündnisverpflichtungen Deutschlands in Einklang stehenden Auslandseinsätzen und unter klarer Berücksichtigung unserer Grundsätze und der Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen in Erwägung gezogen werden kann.“[8] Die SPD-Projektgruppe zur Drohnenbewaffnung schrieb diese Begründung für ihr spätes ‘Ja’ zur Drohnenbewaffnung in Kenntnis der Gegenargumente der Friedensbewegung, die sie nicht widerlegt, sondern einfach übergeht.
Diese Argumente zur Frage des Schutzes der eigenen Soldaten im Krieg durch die Verwendung von Kampfdrohnen brachten Kritiker in den Diskurs ein: Kampfdrohnen-Einsätze können das Leben von Soldaten und anderen Bürgern in größere Gefahr bringen, wie die Afghanistan-Erfahrung zeigt: Dort haben Drohnenangriffe friedliche Menschen und Stämme auf die Seite von Islamisten und Terroristen gedrängt, sie haben rivalisierende Gruppen vereint und zur Gegenwehr motiviert. Ein Bericht aus der ZEIT vom 6.12.2012 über Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) bei Drohnenpilotinnen und -piloten beschreibt, wie die traumatisierenden Folgen der Drohnensteuerung oft zu PTBS führen und die Betroffenen ihr bisheriges Leben verlieren [9].
Viele der Drohnenpilotinnen und -piloten werden zu Opfern des PTBS, unter anderem deswegen, weil ihnen Daten und Bilder zur ‘Erfolgskontrolle’ des Kampfeinsatzes vor Augen führen, wie viele Unbeteiligte Opfer ihrer Drohnen-Angriffe werden. Bei Licht besehen, verkehrt sich die deklarierte Absicht des Schutzes eigener Kräfte durch diesen langfristigen Effekt des Drohnenkrieges in das Gegenteil eines vermeintlichen Schutzes für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und anderer sogenannter Bündnisarmeen – das Argument für bewaffnete Drohnen verkehrt sich insofern in einen Trugschluss. Kampfdrohnen sind zudem geeignet, die Grenzen zwischen Krieg und Frieden zu verwischen und in diesem Zusammenhang das Völkerrecht zu verletzen.
… Alles vom 1.11.2021 bitte lesen auf
https://www.nachdenkseiten.de/?p=77450
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Der US-Drohnenterror kostet weiterhin Menschenleben und die Medien schauen weg
Innerhalb einer Woche wurden fast einhundert afghanische Zivilisten durch US-amerikanische Luftangriffe, hauptsächlich ausgeführt von Drohnen, getötet. Doch während die Afghanen nacheinander ihre Toten begraben, bleibt der große Aufschrei aus – wie gewohnt. Auch große deutsche Medien, wie die Tagesschau, schauen lieber weg.
… Alles vom 26.9.2019 bitte lesen auf
https://www.nachdenkseiten.de/?page_id=47542
