Wohnraum – Zweckentfremdung

Seit dem 1.2. 2014 gilt in Freiburg die Zweckentfremdungssatzung des Kommunalen Handlungsprogramms Wohnen, um bestehende Wohnungen schützen. Zweckentfremdung ist, wenn Wohnraum länger als sechs Monate leer steht, überwiegend für gewerblich-berufliche Zwecke genutzt wird, verfällt, in Ferienwohnungen umgewandelt oder beseitigt wird (Abbruch). Die Stadt kann dann Geldbußen bis zu 50 000 Euro verhängen. Ein Antrag auf Zweckentfremdung kann jedoch unter anderem genehmigt werden, wenn der Eigentümer anderswo Wohnraum schafft oder Wohnraum für soziale Einrichtungen wie etwa Kitas gebraucht wird. Ein zweckentfremdungsgesetz gab es in Freiburg bereits: Im Zeitraum 1992 bis 2006 wurden 65 mal pro jahr entsprechende Anträge gestellt. In 2006 wurde das Zweckentfremdungsgesetz abgeschafft
Zweckentfremdungsanträge bei der Stadt FR:
Tel 0761 /201-4352, https://www.freiburg.de/zweckentfremdung
17.2.2014

 

Für Zweckentfremdungssatzung – Wohnungen reine Spekulationsobjekte
Seit 1. Februar 2014 gilt in Freiburg für Wohnungen die „Zweckentfremdungssatzung“. Diese soll die ungenehmigte Nutzung einer Wohnung als zum Beispiel Arztpraxis oder Ferienwohnung verhindern. Herr Sascha Fiek (Stadtrat FDP) nimmt dazu Stellung und macht keinen Hehl daraus, dass er davon nichts hält. Dabei ist die Fehlbelegung von Wohnungen mit ein Hauptgrund für den fehlenden bezahlbaren Wohnraum in Freiburg. Wohnraum wird zum reinen Spekulationsobjekt, um private Gewinne zu generieren. Die Mieteinnahmen für Ferienwohnungen oder Anwaltskanzleien sind nun mal attraktiver als die von Sozialwohnungen. Die Leidtragenden sind die Einwohner mit geringem Einkommen. …
14.4.2014, Sebastian Müller, Freiburg

Gegen Zweckentfremdungssatzung – Zwei neue Stadtteile bauen
Lieber Herr Müller, wir haben in Freiburg, das ist glaube ich unbestritten, eine massive Nachfrage nach mehr Wohnraum. Aufgrund der durch die Verwaltung mit Unterstützung des Gemeinderats erfolgten künstlichen Verknappung von Flächen sowie der heftigen Verteuerung des Bauens durch spezifische Vorschriften in den letzten zehn Jahren erleben wir nun, dass wir in eine soziale Schieflage geraten, wenn wir nicht endlich gegensteuern. Wir müssen auch einmal an diejenigen denken, die sich nicht jede beliebige Miete leisten können, aber auch an die, die in ihrem Erwerbsleben dafür sorgen wollen, sich zum Beispiel für ihr Alter mit eigenem Wohnraum abzusichern. Daher bin ich schon der Meinung, dass wir einen oder vielleicht sogar zwei Stadtteile voranbringen sollten. Das ist für mich auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Die Stadtverwaltung scheint nur leider nicht in der Lage zu sein, mit den Eigentümern vernünftig zu reden und zu verhandeln. Ich glaube schon, dass man Verhandlungslösungen finden kann, an deren Ende ein freiwilliger Verkauf steht. Es gibt private Unternehmen, die das manchmal ganz gut hinbekommen, so dass am Ende alle einverstanden sind. Das ist für mich der zentrale Weg und bevor man den nicht geht, braucht man sich über anderes keine Gedanken machen. Deswegen erwarte ich, dass die Verwaltung auf die Eigentümer zugeht und ihnen Angebote vorlegt und Lösungen unterbreitet, die dann vielleicht doch zum Ziel führen. 
Zum Zweckentfremdungsverbot nur ein Beispiel: Meine Nachbarin hatte ein Haus in der Erwinstraße, welches ihrem früh verstorbenen Mann und ihr gehörte. Beide waren anständige Leute, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben. Diese Frau hatte aber schlicht Angst, nochmal Mieter aufzunehmen und hat sich dazu entschieden, die oberen beiden Wohnungen ihres Hauses leer stehen zu lassen. Hier frage ich mich schon, mit welchem Recht wir uns anmaßen, dieser Frau ein Bußgeld über 20 000 € anzudrohen. Ich kenne noch andere Beispiele, bei denen ich verstehe, warum Menschen sich entscheiden, eine gewisse Zeit ohne Mieter auzukommen. 
Und auch bei der Umwandlung in Fereienwohnungen sehe ich nicht ein, dass wir diese so zwingend reglementieren müssen. Da kommen Handwerker, Studenten, Wissenschaftler und andere Personengruppen unter, die nur auf eine bestimmte Zeit in Freiburg sind. Mit welchem Recht verbannen wir denn solche Personengruppen oder werfen ihnen Knüppel zwischen die Beine? Warum sollen denn all diese Menschen von der Verwaltung für das eigene Verwaltungsversagen bestraft werden? 
Meinen ganzen Beitrag im Gemeinderat dazu finden Sie übrigens unterhttps://www.fdp-freiburg.de/meldung.php?id=93809&tag=Themen&BackURL=/freierubrik2.php . 
15.4.2014, Sascha Fiek
     

Komplizierte Rechtsvorschriften überfordern Vermieter
Das Problem mit der Wohnungsvermietung ist sowieso nicht der Mehrertrag, den man mit Büros gegenüber Wohnungen einnehmen kann. Die Wohnungsmieten für derart gefragte Lagen haben die Büromieten zwischenzeitlich erreicht. Das Problem sind die immer größeren rechtlichen Bürden, die der Gesetzgeber den privaten Wohnungseigentümern aufbürdet, und mit denen er die unerfahrenen Vermieter von wenigen Wohnungen meist überfordert. Statt sich den dritten nervenzehrenden Streit mit einem Mieter zu liefern, lässt so manche ältere Dame ihre Wohnungen dann lieber leer stehen, wie von Herrn Fiek beschrieben.
Diese rechtlichen Bürden sorgen weit mehr als die Umwandlung in Büros für eine zunehmende Verknappung der Mietwohnungen. Denn viele Hauseigentümer geben irgendwann den ewigen Streit auf, und verkaufen ihr Haus in bevorzugter Lage an einen Entwickler, der das Gebäude in Eigentumswohnungen aufteilt. Geht diese Entwicklung ungebremst so weiter, kann irgendwann in akzeptabler Lager überhaupt niemand mehr mieten, weil alle Wohnungen von den Eigentümern bewohnt werden. Wer dann noch ansprechend wohnen möchte, muss kaufen. Alle anderen die sich keine Eigentumswohnung leisten können, werden dann in die unattraktiven Randlagen gedrängt, in denen sie Häuser vorfinden, die nicht saniert werden, weil die vom Staat reglementierte Miete für Investitionen nicht mehr ausreicht.
An dieser Entwicklung würde sich auch dann nichts ändern, wenn die Stadt Freiburg endlich mehr Bauland ausweisen würde. Denn dieses Bauland würde dann nicht mit Mietwohnungen bebaut werden, weil das Vermietungsgeschäft für den Normalbürger wegen all der rechtlichen Lasten unattraktiv geworden ist.
15.4.2014

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