Ehegattensplitting

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Kaki-Baum in Freiburg am 15.11.2025 – zwei Wochen vor der Ernte

Ehegattensplitting
Von Ehegattensplitting spricht man, wenn Ehepaare und eingetragene Lebenspartner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Hier gilt der Splittingtarif, der zumeist einen Steuervorteil bietet – gemessen an der steuerlichen Belastung bei zwei Einzelveranlagungen, bei denen jeder Partner eine eigene Steuererklärung abgibt. Beim Splitting werden die Einkommen der Eheleute zusammengezählt. Frei- und Pauschbeträge werden laut Finanztip verdoppelt, Werbungskosten und alle anderen steuerlich abzugsfähigen Positionen abgezogen. Das daraus ermittelte zu versteuernde Einkommen wird halbiert. Entsprechend des Steuertarifs wird die Einkommensteuer berechnet und dann verdoppelt. Die Steuerlast ist damit laut Wirtschaftsforschungsinstitut RWI unabhängig von der tatsächlichen Verteilung der beiden Einkommen.
Besonders Paare mit einem großen Gehaltsunterschied müssen durch das Ehegattensplitting deutlich weniger Steuern bezahlen.
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Merz/Klingbeil: MWST, Ehegattensplitting, Krankenversicherung
Dreieinhalb Jahre hielt die Ampel durch, doch auch die neue Regierung will unser Land anscheinend bewusst an die Wand fahren. Nicht anders ist zu erklären, dass nun insbesondere von SPD-Fallbeil – sorry: Klingbeil – Vorschläge in Umlauf gebracht werden, die unter Einschätzung der realen und politischen Situation einfach nicht in die Welt passen. Das soll an einigen wenigen Beispielen aufgezeigt werden.

Mehrwertsteuererhöhung
Zunächst ist da die geplante Mehrwertsteuererhöhung. Auch wenn diesem Staat absolut und relativ nie mehr Geld zur Verfügung stand als derzeit, wird diese erwogen – und das gleich um zehn Prozent, von 19 Prozentpunkten auf 21 oder gar auf 22 Prozentpunkte. Zwar liegt unser MwSt-Satz in Europa noch im eher unteren Bereich; aber warum nicht wenigstens auf „nur“ 20 Prozent?
Nach dem Beitritt der Ost-Länder wurde die Mehrwertsteuer 1993 von 14 auf 15 Prozent erhöht, weil die Einheit viel Geld kostete. „Blühende Landschaften“ erforderten arbeits- und zahlungskräftige “Landschaftsgärtner”. Nun holen wir uns zwar nicht auch frühere Länder kostenträchtig zurück, die jetzt zu Polen gehören; doch auch die Ukraine ist nicht umsonst zu haben: Wir sind inzwischen deren Hauptfinanziers. Aber will man durch die drastische Erhöhung der Mehrwertsteuer um zehn Prozent diese Hilfe bewusst scheitern lassen? Oder geht es um einen Kuhhandel: Zwei Prozent fordern, um ein Prozent zu bekommen?

Ehegattensplitting
Ein weiteres Thema ist das Ehegattensplitting. (Natürlich vorgeschobener) Hintergrund soll dem Vernehmen nach der Versuch sein, mehr Frauen zum Arbeiten zu motivieren und sie zu höherer Teilzeitquote oder Vollzeitarbeit zu bewegen – denn durch das Ehegattensplittung lohne es sich für Frauen oft nicht, das zu tun. Behauptet besagter Klingbeil. Wenn aber schon die Diagnose falsch ist, braucht man sich nicht zu wundern, dass auch die Therapie nichts bringt: Denn der wahre Grund für den Irrglauben, dass eine Arbeitsaufnahme nicht lohne, ist die mögliche Steuerklassenwahl III/V – nicht das Ehegattensplitting! Arbeiten gehen mit Steuerklasse V ist tatsächlich unattraktiv, auch wenn der Fehler mit dem gemeinsamen Lohnsteuerausgleich wieder korrigiert wird, eine Möglichkeit, die immerhin von rund 12 Millionen Ehegatten genutzt wird. Das Problem war anscheinend bereits erkannt worden, aber die Abschaffung dieser Steuerklassenkombination zugunsten IV/IV wird erst für das Jahr 2030 erwogen. Das geschah übrigens bereits unter der Ampel-Regierung. Hätte dieses das Vorhaben ernstgemeint, warum dann erst für die übernächste Amtszeit und nicht in der laufenden? Alles Scharlatane!
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Krankenversicherung: Mitversicherung der Ehegatten
Kommen wir zur Krankenversicherung: Die Mitversicherung der Ehegatten soll abgeschafft werden Deren eigenständiger Krankenversicherungsbeitrag soll 200 Euro betragen, die Pflegeversicherung 25 Euro. Gilt das dann auch für die vielen Migrantenehefrauen, die aus verschiedenen Gründen kaum arbeiten gehen? 200 Euro KV-Beitrag entspricht aber beim aktuellen Beitragssatz von 14,6 Prozent rund 1.300 Euro Lohn oder Gehalt. Konkret: Der Beschäftigte zahlt zum Beispiel bei der AOK Baden-Württemberg 87,76 Euro, der Arbeitgeber 114,34 Euro (ohne Umlagen). Wer für nur 1.000 Euro jobbt, zahlt 50 Euro, der Arbeitgeber 87,95 Euro. Die angedachten (oder ausgewürfelten?) 200 Euro Beitrag “passen” da einfach nicht. Oder verursacht jemand, der überhaupt nicht arbeitet, mehr Krankheitskosten als ein Jobber im unteren Bereich der früheren Gleitzone (jetzt „Übergangsbereich“), die bis zu 2.000 Euro im Monat reicht?
Eine privilegierte Sonderstellung nimmt die Mitversicherung von Familienangehörigen in der Türkei und dem Balkan ein: Nicht nur die Ehefrauen und Kinder im Herkunftsland sind mitversichert, sondern „infolge des pauschalen Abrechnungsverfahrens je Familie ist es finanziell unbedeutend, wenn im Einzelfall der Kreis der mitversicherten Familienangehörigen nach den dortigen Rechtsvorschriften über den Kreis der nach deutschem Recht mitversicherten Familienangehörigen hinausgeht.“ Also auch die Eltern! Und wer noch alles? Wer das nicht glauben mag, hier die amtliche Bestätigung dieses Irrsinns. Man darf gespannt sein, ob diese Deluxe-Regelung für Ausländer – unabhängig von der Abschaffung der Mitversicherung von deutschen Ehegatten – gekippt wird. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Bei der Krankenversicherung für Bürgergeldempfänger ist hingegen natürlich keine großen Änderung zu erwarten Die Bürgergeldbezieher (voraussichtlich ab Juli dann „Grundsicherungsgeldbeziehende“ genannt) sollen auch künftig als versicherungspflichtige Mitglieder in der GKV verbleiben. Die vom Bund zu tragenden und zu zahlenden Beiträge sollen aber künftig „kostendeckend“ ausgestaltet werden. Diese sollen 400 Euro pro Kopf und Monat betragen – doppelt so viel wie der Beitrag für bisher mitversicherte Ehegatten. Zum Vergleich: Für privat krankenversicherte Bürgergeldbezieher zahlt der Staat aus Steuermitteln einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in Höhe von bis zu 421,77 Euro im Monat. Wenn die Beiträge des Bundes für Bürgergeldbezieher um rund 12 Milliarden Euro untergedeckt waren, bedeutet das für die Staatskasse künftig 24 Milliarden Euro mehr Ausgaben? Das wäre wahrlich ein teurer „Verschiebebahnhof“! Finanzminister Klingbeil hat bereits abgewinkt. Wie wäre es damit, das Bürgergeld auf jene zu beschränken, die Bürger dieses Landes sind? Das sind de jure Deutsche ab dem 18. Lebensjahr.

Altersversorgung: Alle Zeichen stehen auf Desaster
Auch bei der Altersversorgung stehen die Zeichen auf Desaster. Die Herrschaften in Berlin wollen auf Biegen und Brechen die umlagefinanzierte Gesetzliche Rentenversicherung schwächen und die Lücke durch eine Art Riesterrente mit anderem Namen ausgleichen. Ich erspare es mir (weil es nichts nützt) zum wiederholten Male vorz-rechnen, dass vier zusätzliche Prozente des Verdienstes in der Gesetzlichen Rentenversicherung besser aufgehoben wären, als sie in ein undurchschaubares und nicht bestandgesichertes Finanzprodukt zu stecken. Hier soll nur noch die Frage gestellt werden, wird die Klingbeil-Merz-Rente besser laufen als die Riesterrente?
Bei dieser mussten die Abschluss- und Vertriebskosten der Agenten und Versicherungsgesellschaften ursprünglich auf einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt werden (die sogenannte “Zillmerung”). Diese gesetzliche Regelung war vorgesehen, damit mehr Sparbeträge in die eigene Altersvorsorge fließen konnten als auf die Konten der Anbieter. Diese schwach gezillmerten Provisionen waren der Versicherungswirtschaft nicht genug – weshalb deren Lobby im Bundestag zum Jahr 2005 eine Änderung erwirkte: Die Abschluss- und Vertriebskosten durften nun auf fünf Jahre verteilt werden. Erst ab jenem Jahr liefen die Geschäfte mit Riester gut – aber nicht unbedingt für die Sparer.

Wachsende Skepsis
Jetzt aber sollen die Finanzprodukte überhaupt nicht mehr gezillmert werden, sondern die Beiträge bis zur Fälligkeit in fast voller Höhe in die Sparverträge fließen. So weit, so gut – aber die Kosten sollen auf ein Prozent begrenzt werden! Die Provisionen im Riester-Geschäft betrugen 8 bis 20 Prozent – und nun soll es nur noch ein Prozent sein? Die Ausgabeaufschläge für Fonds betragen immerhin 2-6 Prozent. Würden Bundestagsabgeordnete mit ihren üppigen Diäten für ein Prozent Erfolgsbeteiligung für die Akquise und Betreuung ihrer Kunden „den Hintern hochkriegen“? Wohl ebenso wenig, wie sie ihre Hintern auf den meist leeren Sitzen des Hohen Hauses niederlassen…
Man könnte die bisherige und künftige Politik mit vielen anderen Beispielen fortsetzen. Aber es würde die Leser ermüden und sie in ihrer Skepsis über das Können und Wollen der hohen Politik nur bestätigen. Und noch etwas: Wir Autoren erhalten für unsere Arbeit überhaupt nichts, sondern laufen darüber hinaus noch Gefahr, angeklagt, verurteilt und eingesperrt zu werden. Noch nicht einmal eine „Gefahrenzulage“ für aufwändig recherchierte und verbreitete Artikel erhalten wir.
… Alles vom 2.4.2026 von Albrecht Künstle bitte lesen auf
https://ansage.org/um-deutschland-vorm-ertrinken-zu-retten-braucht-es-rettungsschwimmer-keine-freischwimmer/
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kuenstle.a@gmx.de 
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Sollen wir das Ehegattensplitting abschaffen? Pro & Contra
Pro Das Ehegattensplitting bremst die Erwerbsbeteiligung von Frauen und fördert ihr Armutsrisiko. Es ist nicht mehr zeitgemäß.
Als das Ehegattensplitting 1958 eingeführt wurde, war Adenauer noch Kanzler und die Hausfrauenehe die Regel. Der Mann ging arbeiten, die Frau versorgte Kinder und Haushalt. Selbst nach Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes 1958 durfte sie nur erwerbstätig sein, „soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist“. Erst 1977 schaffte der Gesetzgeber die geschlechtsspezifische Aufgabenteilung in der Ehe ab. Zumindest auf dem Papier, in der Realität bleibt die unbezahlte Erziehungs- und Pflegearbeit bis heute überwiegend an den Frauen hängen.
Sie sind nach wie vor armutsgefährdeter als Männer. Das liegt auch am Ehegattensplitting, da es ungleiche Einkommen von Paaren belohnt. Je ungleicher die Bruttoeinkommen, desto höher der Splittingvorteil. Verdienen beide Partner gleich viel, etwa weil sie sich Sorge- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich teilen, profitieren sie kaum oder gar nicht. Das bremst eine stärkere Erwerbsbeteiligung von Frauen.
Zwar kann der Mann seine Arbeitszeit reduzieren und sich um die Kinder kümmern. In Einzelfällen passiert dies auch. Da Frauen im Schnitt jedoch etwa drei Jahre jünger als ihre Partner sind, verfügen sie bei der Familiengründung über weniger Berufserfahrung und verdienen weniger. Um das Familieneinkommen zu sichern, arbeitet meist der Mann voll weiter und die Frau reduziert. Ihre Arbeitszeit später wieder auszuweiten, rechnet sich wegen der steuerlichen Bevorzugung der Hauptverdiener-Ehe oft nicht.
Dieser steuerliche Fehlanreiz ist für den Arbeitsmarkt fatal. Deutschland verliert laut den Arbeitsmarktforschern des IAB von 2020 bis 2035 aus Alterungsgründen etwa sieben Millionen Arbeitskräfte – wenn kein Ausgleich stattfindet. Umso wichtiger ist es, die Anreize für Erwerbsarbeit zu steigern.
Da keine Frau allein aus steuerlichen Gründen zu Hause bleibt, gehören zwingend ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuung und Pflegeangebote sowie familienfreundlichere Arbeitszeiten dazu. Ein wichtiger Hebel wäre ein Ende der Minijobs und der kostenlosen Mitversicherung. Um den Krankenkassenbeitrag zu sparen, verzichten Frauen auf eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und landen im Alter erst recht in der Armutsfalle. Nicht nur die Wirtschaftsweisen fordern schon länger, das Ehegattensplitting zu reformieren, da vor allem Gutverdiener-Ehen profitieren. Vorschläge, wie sich soziale Härten abfedern lassen, liegen auf dem Tisch. Höchste Zeit, sie umzusetzen.
Barbara Schmidt
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Contra Die Abschaffung würde nur dazu dienen, die Steuereinnahmen zu erhöhen. Die Steuergerechtigkeit würde leiden.
Wozu ist der Staat da? Soll er die Menschen dazu zwingen, in bestimmte Rollen zu schlüpfen, um ihn zu finanzieren? Oder ist er da, um einen Rahmen zu schaffen, der es jedem ermöglicht, die Vorstellung von einem guten Leben zu verwirklichen? Das Ehegattensplitting sorgt zumindest dafür, dass Eheleute unabhängig davon, wie sie ihr Einkommen erzielen und wie sie es verteilen, gleich besteuert werden. Entscheidet sich ein Paar dafür, dass sie voll arbeitet und er zuhause bleibt, um Kinder zu erziehen, wird es gleich besteuert, wie wenn beide Eheleute erwerbstätig sind und ein gleich hohes Einkommen erzielen.
Nun ist es so, dass Paare mit sehr unterschiedlichen Bezügen beim Splitting weniger Steuern bezahlen müssen, als wenn sie individuell besteuert würden. Dies ist der Steuerprogression geschuldet. Für jeden zusätzlich verdienten Euro oberhalb des steuerfreien Existenzminimums steigt der Steuersatz bis zur Höhe des Spitzensteuersatzes an.

Wer nun eine Ehe als Verantwortungsgemeinschaft begreift, in der sich die Beteiligten zum wechselseitigen Unterhalt und zur Arbeit für die Familie bekennen, kann die Steuer nicht individuell bemessen. So schützt das Splitting davor, dass zum Beispiel die Betreuung der Kinder in der Familie steuerlich abgewertet wird. Denn wer für eine Abschaffung des Splittings plädiert, lässt genau jene Leistungen in den Familien außen vor, die nicht über den Markt abgerechnet werden. Diese würden ja bei der Einkommensteuererklärung nicht mehr berücksichtigt.

So wollen die Gegner des Splittings letztlich mehr Menschen in eine steuer- und sozialversicherungspflichtige Tätigkeit drängen. Das Ziel der Splitting-Kritiker ist, dem Staat zusätzliche Mittel zu beschaffen, damit die Regierung Finanzlöcher stopfen kann. Defizite kann man aber auch senken, wenn man spart.

Ob nach einer Abschaffung des Splittings die Beschäftigung steigen würde, ist umstritten. Abschreckend wirkt auch die Einordnung in Steuerklassen, die den Lohnsteuerabzug für die Finanzämter erleichtert. So wird bei der Wahl der Steuerklassen III und V der Besserverdienende in der Klasse III bei der Steuer-Vorauszahlung wegen der Anrechnung der Freibeträge begünstigt, während der Geringverdienende in der Klasse 5 schlechter gestellt ist. Obwohl die endgültige Einkommensteuer davon unberührt bleibt, kann dies die Entscheidungsgrundlage für eine Erwerbstätigkeit verzerren.
Bernd Kramer
.. Alles vom 2.34.2026 bitte lesen auf https://www.bdische-zeitung.de