Home >Engagement >Verbraucher >Steuern
- Listenauswahl eines Beitrags: Bitte anklicken oder runterscrollen
- AfD-Steuerreformplan – Viel mehr als Populismus (29.11.2024)
- Emissions-Diktat: Ansteigende CO2-Steuer wird zur immer größeren Belastung (26.11.2024)
- Steuern sind nicht Raub (21.10.2024)
- Cum-Ex: Der Kanzler grinst zum großen Steuerraub (21.7.2024)
- Personenunternehmen: Nur Ausschüttungen als Gewinn besteuern (16.11.2023)
- Welche Fachkraft wäre so doof, nach Deutschland zu kommen? (9.8.2023)
- Hände weg vom Ehegattensplitting (15.7.2023)
- Radfahrer sollten Abgaben wie Steuern und Gebühren entrichten (17.4.2023)
- Grundsteuer und Enteignung (28.2.2023)
- 880 Mrd Euro Steuereinnahmen (7.1.2023)
- Schweiz: Spitzensteuersatz nur 11,5 Prozent (7.1.2023)
- Erbschaftssteuer: Enteignung auf fiskal-bürokratischem Wege (9.12.2022)
- Erbschaftssteuererhöhung durch Ampel (1.12.2022)
- Steuerentlastung durch GEZ-Aus? (10.8.2022)
- Kalte Progression: Mehr Brutto, weniger netto, mehr Steuern (1.8.2022)
- Nur 15 Mio Steuergeldzahler und viel mehr Steuergeldbezieher (3.1.2021)
- Steuerzahler und Steuergeldempfänger (2.1.2021)
- Der Sozialstaat stößt an Grenzen (30.12.2020)
- Machbarkeitswahn auch in 2021 (27.12.2020)
- Vermögenssteuer contra Mittelstand (10.12.2020)
- Senkung der Mehrwertsteuer zum 1. Juli 2020 bringt viel Stress und wenig Nutzen (17.6.2020)
- Fritz Söllner: Der Höhepunkt der (Migrations-)Krise kommt noch (20.5.2020)
- Schäuble: “Wir werden unser Leben verändern müssen” – aber nur die Armen (27.12.2019)
- Fünf Gründe, warum der Zwang zum Rundfunkbeitrag falsch ist (13.12.2019)
- Grenzsteuer gegen Klimadumping – von der Leyen ist dafür (27.7.2019)
- Paul Kirchhof: Steuergesetze ganz einfach (28.2.2019)
- Grundsteuer: Finanzamt setzt Vergleichsmite fest (23.2.2019)
- Grundsteuer-Reform kosten mehr als sie einbringt (10.12.2018)
- Raffelhüschen: Sichtbare und unsichtbare Staatsverschuldung – wie beim Eisberg (13.10.2018)
- Masseneinwanderung erfordert Steuererhöhungen (16.10.2015)
- Hoeneß ist ein „ehrlicher“ Steuerhinterzieher? (10.3.2014)
- Schwarzgeld der Reichen und Schwarzarbeit der Normalverbraucher (6.2.2014)
- Reichensteuer – bringt das etwas? (9.1.2014)
- Apple bezahlt weltweit seit vier Jahren überhaupt keine Steuern (31.7.2013)
- 2099 Steuersünder haben im Bereich des Finanzamtes Freiburg-Land seit 2/2010 selbst angezeigt (3.7.13)
- Berufsanfänger nicht nicht noch mehr besteuern (10.5.2013)
- 620000 Mio Euro Steuereinnahmen in 2013 – neuer Rekord (4.5.2013)
- https://www.freiburg-schwarzwald.de/blog/braucht-der-staat-mehr-geld/ (28.4.2013)
- Grüne für Substanzbesteuerung der Unternehmen (27.4.2013)
- Elsässer müssen deutsche Renten versteuern (16.1.2013)
- Schweizer Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ist haarsträubend (29.12.2012)
- https://www.freiburg-schwarzwald.de/blog/multis-im-inland-steuerfrei/ (1.12.2012)
- https://www.freiburg-schwarzwald.de/blog/arm-und-reich-faire-verteilung/ (20.10.2012)
- Staatsschuldenbbau durch eine einmalige Besteuerung hoher Vermögen >Finanzsystem1 (15.11)
- D ist nicht überschuldet – der Staat hat sich selbst arm gemacht >Finanzsystem1 (21.10.2011)
- Länderfinanzausgleich: BW bezahlt 46 Mrd Euro seit 1950 >Steuern (29.9.2010)
- Der Kapitalhandel hat sich verselbständigt >Finanzsystem1 (5.3.2010)
- Der Weg in die „Steueroase“ Schweiz führt über die Steueroase Deutschland >Steuern (15.2.)
- Schmankerl im deutsch-schweizerischen CD-Krieg >Steuern (12.2.2010)
- Paul Kirchhof: Vereinfachtes Steuerrecht >Steuern (16.1.2010)
- Finanzielle Verflechtung von Kirche und Land Baden-Württemberg >Steuern (12.12.2009)
- Fiskus renoviert mit – Handwerkskosten und Haushaltskräfte (11.9.2007)
- Finanzratgeber für die junge Familie >Verbraucher1 (21.12.2006)
- https://www.freiburg-schwarzwald.de/steuern.htm >Archivseite Steuern
- CO2-Steuer
- Cum-Ex
- Erbschaftssteuer
- Migrationspolitik ab 2020
- Mittelstand
- Reichtum
- Steuergerechtigkeit – Netzwerk und Blog
- Steuermodell von Paul Kirchhof
- Ehegattensplitting – für Ehe und Familie >Steuern (12.2.2011)
- 55 Mrd Euro als Staatsschulden falsch verbucht – einfach so >55MrdEuro
- Sozialausgaben
- Steuerberater >Rechtsanwalt
- Steueroase
- Steuerzahler
Kalte Progression: Mehr Brutto, weniger netto, mehr Steuern
Leistung muss sich lohnen. Im deutschen Steuerrecht gilt dieser Grundsatz nur noch bedingt. Wenn die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit in normalen Zeiten ein nachvollziehbarer Lastenausgleich ist – wer mehr verdient, zahlt mehr Steuern – dann bekommt sie in Zeiten galoppierender Preise durch die kalte Progression enteignende Züge.
Mit dem Begriff bezeichnen Ökonomen jenen Effekt, der entsteht, wenn Arbeitnehmer nach einer Lohnerhöhung und bei Inflation am Ende weniger Geld in der Tasche haben.
Ursache ist der progressiv ansteigende Steuertarif, mit dem der Fiskus bei jedem zusätzlich verdienten Euro mit einem höheren (Grenz-)steuersatz zugreift.
Die Politik muss dabei nichts tun, sie schaut einfach, wie die Steuereinnahmen in die Kasse fließen.
Laut Bundesbank sammelt der Fiskus dieses Jahr so rund 13,5 Milliarden Euro zusätzlich ein. Wie das geht?
Beispiel: Die unverheiratete Elektrotechnikerin Marina Mustermann verdient im Jahr 49.200 Euro Brutto. Nach erfolgreichen Gehaltsverhandlungen soll sie künftig 52.890 Euro bekommen, ein Plus von 7,5 Prozent.
Bei der aktuellen Inflationsrate von 7,5 Prozent würde durch den höheren Steuersatz ihr Netto-Einkommen auf 38.781 Euro steigen, jedoch einen realen Einkommensverlust von 623 Euro bedeuten.
Warum soll sich die Frau anstrengen?
… Alles vom v2.8.2022 bitte lesen auf
https://www.news.gaborsteingart.com
Senkung der Mehrwertsteuer zum 1. Juli 2020 bringt viel Stress und wenig Nutzen
Bundesregierung jetzt endlich urlaubsreif?
Achtung: Der folgende Artikel enthält Inhalte, die nicht jedem gefallen. Kritiker des Unterzeichners sollten ihn meiden.
.
Seit Ende April, als das Thema Corona in dieser Zeitung Einzug hielt, kamen vereinzelt Anregungen, dass der Dreisamtäler zu seinen Wurzeln / zurückkehren sollte: dem Verbreiten von regionalen Informationen. Tatsächlich müssen bundes- oder gar weltpolitische Dinge in einem Heimatblatt nicht unbedingt vorkommen. Und doch triff t die Coronakrise und noch viel mehr deren Krisenmanagement alle. Natürlich auch unsere Leser. Und das triff t auch auf die zum 1. Juli geplante Senkung der Mehrwertsteuer zu.
Die Mehrwertsteuer gibt es in Deutschland seit 1968, und von Beginn an mit zwei unterschiedlichen Sätzen: 10% und 5% zu Anfang, wobei der reduzierte Satz unter anderem für Grundnahrungsmittel gilt. Ein Steuerfachportal im Internet beschreibt diese Unterscheidung in etwa so: Milch wird mit 7% besteuert, bei Sojamilch hingegen fallen 19 an. Kartoffeln: 7%, Süßkartoffeln: 19%. Äpfel: 7%, Apfelsaft: 19%. Riesengarnelen, Wachteleier, frische Trüffel mögen für den ein oder anderen nach Luxus klingen, im Mehrwertsteuer-Deutsch aber nicht, denn da sind sie Grundbedarf, 7 Prozent.
Das galt früher auch für ein Reitpferd. Hier lautete die Begründung angeblich, dass man das Tier ja auch essen könne. Wer nicht gut sehen kann, zahlt beim Augenoptiker 19 %, wer schlecht hört für ein Hörgerät beim Hörgeräteakustiker aber nur 7 %. Essen im Restaurant: 19 %, Essen To Go: 7 %. Vieles daran ist ein bisschen seltsam, aber sicherlich durchdacht – wenn es sich dem Normalbürger auch nicht gleich erschließt.
Seit 1968 haben sich beide Mehrwertsteuersätze immer mal wieder erhöht, heute liegen sie bei 19 bzw. 7%. Zur Deckung der immensen Zunahme der Staatsverschuldung wurde noch vor wenigen Wochen eine mögliche Erhöhung der Mehrwertsteuer. diskutiert. Um dann am 3. Juli eine temporäre Reduzierung auf 16 bzw. 5 % zu beschließen. das kommt da auf uns zu? Die Mehrwertsteuer ist eine sogenannte Endverbrauchersteuer. Beim gewerblichen Bedarf, wo sicher eher die großen Beträge fl ießen, ist sie ein durchlaufender Posten in der Buchhaltung. Im Privathaushalt nicht. Nur ein verschwindend geringer Mwst.-Teil kann hier steuerlich vergünstigend wirken. Dabei soll aber gerade der Privatmensch entlastet werden.
Der volkswirtschaftliche Nutzen dieser Maßnahme indes muss kritisch hinterfragt werden. Bei einem heutigen Lebensmitteileinkauf von beispielsweise 50 Euro (lassen wir Sojamilch Süßkartoff eln und sämtliches NonFood mal außen vor) würden nach dem 1. Juli „nur noch“ 49,07 auf den Bon stehen. Vorausgesetzt (!), der Händler passt alle Preise korrekt an. Was in den nicht mal vier Wochen, die er dafür Zeit hat, kaum zu schaffen ist.
Und andere Branchen? Eine Handwerksfirma, die auf einer Baustelle über den Halbjahreswechsel hinaus arbeitet, muss nach dem Tag der Leistungserbringung abrechnen, also vor dem 1. Juli mit dem einen, danach mit dem anderen Mwst.-Satz. Viel schlimmer triff t es eine Branche, die mehr als die meisten anderen unter dem Lockdown zu leiden hatte: Die Gastronomie Die müsste nun innerhalb eines halben Jahres gleich zwei Mal neue Speisen- und Getränkekarten drucken. Müsste, weil hier bereits Alternativen diskutiert werden. Zum besseren Verständnis, wie sich das auswirkt: Der Mittagstisch für heute EUR 9,50 würde nach dem 1. Juli EUR 9,32 kosten.
.
Eine tolle Entlastung für den Verbraucher, und das ein ganzes halben Jahr lang: Der Gastwirt und auch jeder andere vorsteuerabzugsberechtige Selbstständige muss dafür sein Kassensystem, sein Warenwirtschaftsprogramm und im Grunde seine komplette Buchhaltung zwei Mal aufwändig umstellen. Größere Investitionen Beim Autokauf sieht es etwas besser aus: Ein 30.000-Euro-Auto wird nach dem 1. Juli theoretisch etwa 750 Euro billiger. Da sich Händler und Staat seit langem um Kaufanreize bemühen und mit immer wieder neuen Rabatten, Kaufprämien und Goodies um sich schmeißen, kann der neu entstandene Nutzen nicht genau beziffert werden. Auch hier ist aber eines völlig klar: Es nutzt nur dem Käufer. Der hatte in den letzten drei Monaten zwar Einschränkungen zu meistern, konnte aber doch auf einen halbwegs normalen Alltag blicken. Während dem Autohändler der gewohnte Neuwagenverkauf unter Strafe verboten wurde. Mehr Autos werden durch die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung unterm Strich auch nicht verkauft. Und was hat der Staat davon? Nichts.
2018 hat unser Finanzminister durch die Mehrwertsteuer 175 Mrd. Euro eingenommen. Klar, es gibt übers Jahr gesehen saisonale Schwankungen, und das tatsächliche Kaufverhalten der Konsumenten in den kommenden sechs Monaten ist auch nicht genau vorhersehbar. Aber man braucht kein Mathematiker zu sein, um zu errechnen, dass dem Staat am Jahresende mindestens 30 Mrd. an Mehrwertsteuereinnahmen fehlen werden. Für eine Maßnahme, deren Erfolg in keinem Verhältnis zum Mehraufwand steht. Den triff t übrigens auch die steuerfinanzierten Finanzbehörden.
.
Fazit: Es wird Zeit; dass die, die das verbockt haben, in Urlaub gehen. Sie hatten auch wirklich schwere Aufgaben zu lösen in den letzten Monaten. Da kommt doch die zweimonatige parlamentarische Sommerpause gerade recht. Und dass sie uns diesen Mehrwertsteuer-Unsinn als Konjunkturförderung verkauften, ist ein Witz und unterstreicht, wie wichtig ein bisschen Erholung ist.Für Körper und Geist.
17.6.2020, Hanspeter Schweizer, https://www.dreisamtaeler.de
.
Grenzsteuer gegen Klimadumping – von der Leyen ist dafür
Kaum gewählt, hat Ursula von der Leyen mit einem Tabu gebrochen. Die künftige Präsidentin der EU-Kommission will den freien Welthandel in Klimaregeln einbinden.
Eine Grenzsteuer soll europäische Unternehmen vor Klimadumping schützen:
also vor Produkten, die billiger sind als die der europäischen Konkurrenz,
weil ihre Produzenten geringere Klimaauflagen einhalten müssen.
Noch wird dieser Vorschlag als Öko-Protektionismus und damit als Anschlag auf den freien Welthandel kritisiert. Doch er könnte ein erster Schritt zu einem klimaverträglichen Welthandel sein. Mit diesem Vorschlag beweist von der Leyen als liberal-konservative Politikerin Mut. Denn in offiziellen Verhandlungsrunden über den Welthandel spielt der Klimaschutz bisher keine Rolle. Das Ziel ist die Abschaffung von Zöllen und anderen Handelsbeschränkungen, um das globale Wirtschaftswachstum zu steigern. Dass dieses Wachstum und die dazu notwendigen Transporte das Klima immer weiter aufheizen, wird ignoriert. Und nicht nur dies: Unternehmen, die ihren Ausstoß an Treibhausgasen senken und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sind wegen ihrer höheren Kosten auf dem Weltmarkt benachteiligt. Schon heute lagern viele Konzerne deshalb ihre besonders klimabelastenden Produktionszweige in Schwellenländer mit geringen Umweltauflagen aus. Die daraus resultierenden Billigprodukte verschärfen die Konkurrenz in den Industriestaaten. Dieses Klimadumping unterläuft den Versuch der Industriestaaten, den Ausstoß an Treibhausgasen zu senken. Und genau dies will von der Leyen mit der Grenzsteuer unterbinden. Sie soll Produkte verteuern, die unter geringen Klimaauflagen billig hergestellt wurden – und die klimabewussten Produzenten schützen.
.
Die Forderung steht erst seit kurzem im Raum und spaltet bereits die Diskussion: Große Teile der Industrie schlagen sich auf die Seite von der Leyens, ebenso wie CDU-Europaparlamentarier und viele Grüne. Zustimmung kommt auch aus Frankreich. Dort sprechen sich Spitzenpolitiker parteiübergreifend seit langem für eine ökologische Grenzsteuer aus, vom ehemaligen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy bis hin zum heutigen Präsidenten Emmanuel Macron.
Kritik an der Idee kommt von den Anhängern eines freien Welthandels. Zum Beispiel aus dem Bundeswirtschaftsministerium oder der Wirtschaftswissenschaft. Die Wirtschaftsweisen halten die Idee für schwer umsetzbar, weil die unterschiedlichen klimapolitischen Standards der verschiedenen Länder bei der Berechnung der Steuer gegeneinander abgewogen werden müssen. Das führe zu viel Bürokratie, so die Befürchtung. Viele liberale Ökonomen bezweifeln zudem, ob eine solche Grenzsteuer mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar wäre.
Bei näherer Betrachtung sind diese Einwände wenig überzeugend. So ließen sich klimapolitische Mindeststandards für bestimmte Produktionszweige erarbeiten, die dann zur Berechnung der Grenzsteuer herangezogen werden können. Zur Erinnerung: Auch heute wimmelt es im Welthandel vor bürokratischen Qualitätsauflagen, die nur bestimmten Eigeninteressen dienen. Wäre es da nicht besser, den Welthandel von einigen dieser Qualitätsauflagen zu befreien, um ihn in Klimaauflagen einzubinden, die im Interesse aller sind?
Was die Welthandelsorganisation angeht, so steht sie für das Ziel eines möglichst freien Welthandels. Doch ihr Regelwerk erlaubt auch die Abwehr umweltbedrohender Produkte und auch Maßnahmen „zum Schutz von erschöpften, natürlichen Ressourcen“. Unter diese Regeln fällt auch eine Grenzsteuer zur Abwehr von Klimadumping. Vorausgesetzt eine zentrale Bedingung wird eingehalten: Die EU muss diese Steuer gegenüber allen Handelspartnern anwenden. Sie darf niemanden diskriminieren oder Sonderregeln anbieten. Das heißt: Sie darf Konflikte mit mächtigen Handelspartnern wie den USA oder China nicht scheuen. Doch die Befürworter einer Grenzsteuer sind dazu fest entschlossen. Der CDU-Europaparlamentarier Peter Liese stellt klar: „Wenn Donald Trump endgültig seinen angekündigten Ausstieg aus dem Pariser Klimavertrag umsetzt und auf Klimapolitik komplett verzichtet, dann müssen wir über Belastungen von Importen aus den USA reden.“ Denn sonst werde eine entschlossene Klimapolitik der EU immer schwieriger.
Klar: Es ist noch ein weiter Weg zu einer Grenzsteuer der EU. Aber wenn es die EU tatsächlich schafft, die eigene Klimapolitik und ihre Produzenten vor weltweitem Klimadumping zu schützen, dann wäre dies ein erster, aber wichtiger Schritt zu einem klimaverträglichen Welthandel.
Alles vom 27.7.2019 von Wolfgang Kessler bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/tabubruch-fuer-das-klima–175780511.html
Paul Kirchhof: Steuergesetze ganz einfach
„Der Gesetzgeber könnte dem Steuerzahler (…) ganz einfach erklären, daß etwa die ersten zehntausend Euro Einkommen steuerfrei sind, die nächsten zehntausend mit 15 Cent je Euro belastet werden, die darauffolgenden zehntausend dann mit 20 Cent und das weitere Einkommen mit 25 Cent.
Das kann in einfacher deutscher Sprache geregelt werden.
Doch dem Gesetzgeber ist an dieser Verständlichkeit nicht gelegen.“
.
Paul Kirchhof, Ex-Verfassungsrichter, im „Tagesspiegel“-Interview vom 28. April 2019
.
Grundsteuer: Finanzamt setzt Vergleichsmite fest
Mir geht es bei der Debatte um bezahlbaren Wohnraum um Scheinheiligkeiten: Freiburg hat einen der höchsten Hebesätze in Deutschland bei der Festlegung der Grundsteuer – diese wird auf die Mieter umgelegt. Bis zu 40 Prozent der Mieteinnahmen hat ein Vermieter oder eine Vermieterin an Steuern abzuführen. Diese Steuern finden sich bei der Festsetzung der Kaltmiete wieder.
Verlangt ein Vermieter oder eine Vermieterin Mieten unter dem Niveau des Mietspiegels oder jenem von Vergleichsmieten, setzt das Finanzamt für die Steuerermittlung eine sich hieran orientierende Fiktivmiete an. Conclusio: Bezahlbaren Wohnraum schaffen zu wollen, ohne die Besteuerungspolitik zu verändern, sorgt für weitere Unglaubwürdigkeit der Politik.
23.2.2019, Klaus-Dieter Lehn, Freiburg, BZ
Grundsteuer-Reform kosten mehr als sie einbringt
Der Vorschlag zeigt wieder eines der Grundprobleme unserer Republik. Herr Scholz und sein Bundesfinanzministerium macht einen scheinbar „möglichst gerechten Vorschlag“. Dass hierfür massiv Arbeitszeit bei Finanzverwaltung wie Gerichten anfallen wird, stört ihn nicht, dies müssten schließlich vor allem die Länder als Dienstherren für Heerscharen neuer Bediensteter bezahlen. Allein uns Steuerzahlern kann es jedoch nicht egal sein, wenn an einer Grundsteuerreform rumgepfuscht wird, die am Ende mehr kosten wird, als sie einbringt. Dabei wäre die Lösung, mit etwas gutem Willen recht einfach: Abschaffung der Grundsteuer. Im Gegenzug erhielten die Kommunen einen Hebesatz auf die ohnehin bekannten Miet- und Pachteinnahmen. Übrig bliebe die Diskussion um die Eigennutzer. Aber was würde hier gegen moderate Pauschalen sprechen? Letztendlich würde dies auch die Gerechtigkeitsfrage „Soll der Vermieter die Grundsteuer auf die Mieter umlegen dürfen?“ lösen. Denn wer als Vermieter bisher moderate Mieten erhoben hat, wird gegebenenfalls eine Mieterhöhung durchführen können und damit die gleichen Einnahmen wie bei der früheren Umlage der Grundsteuer erzielen können. Wer ohnehin schon mit seinen Mietforderungen das laut Mietspiegel maximal Mögliche herausholt, wird es hingegen (zu Recht) schwer haben. Schlechte Karten für Finanzinvestoren also. Aber machen wir uns nichts vor: Unsere Politiker werden lieber Bürokratiemonster schaffen, als diesen heimlichen Regenten Europas das Abzocken zu erschweren.
10.12.2018, Klaus Strecker, Freiburg
Raffelhüschen: Sichtbare und unsichtbare Staatsverschuldung – wie beim Eisberg
Die sichtbare Staatsverschuldung verhält sich also in Relation zur unsichtbaren fast wie ein Eisberg – ein gutes Viertel kann man sehen, der Rest bleibt unter Wasser; wobei auch dem maritim nicht so Bewanderten klar sein sollte, dass Eisberge einem Schiff eher mit jenen Teilen gefährlich werden, die sich unsichtbar unter der Wasserlinie befinden. Bleibt festzuhalten, dass der deutsche Sozialstaat in der heute ausgestalteten Generosität angesichts der demographischen Probleme nicht nachhaltig finanzierbar ist.
Will man das derzeitige Leistungsniveau in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung halten, müssten zukünftige Beitragszahler willens sein, fast zwei Drittel ihres Einkommens an Sozialabgaben und das restliche Drittel an Steuern abzuführen. Das hieraus resultierende Akzeptanzproblem zukünftiger Generationen mit den bestehenden Generationenverträgen ist nur zu offensichtlich.
… Alles vom 13.10.2018 von Bernd Raffelhüschen bitte lesen auf
https://www.theeuropean.de/bernd-raffelhueschen/14834-deutsche-willkommenskultur
.
Vollständigen Artikel unter „CESifo“ lesen:
https://www.cesifo-group.de/DocDL/sd-2018-18-chiemsee-konferenz-raffelhueschen.pdf
´
Netzwerk Steuergerechtigkeit
Im Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland arbeiten Gewerkschaften, kirchliche und entwicklungspolitische Organisationen, soziale Bewegungen, Umwelt- und Menschenrechtsverbände, wissenschaftliche Institutionen und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen sowie aktive Einzelpersonen zusammen. Gemeinsam engagieren wir uns auf verschiedenen Feldern für eine am Gemeinwohl orientierte Finanzpolitik. Das Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland ist Teil einer weltweiten Bewegung, die unter dem Dach der Global Alliance for Tax Justice (hervorgegangen aus dem Tax Justice Network) zusammenarbeitet.
Die Ziele, Kernthemen und Arbeitsweisen des Netzwerks haben die Mitglieder in einer „Charta des Netzwerks Steuergerechtigkeit Deutschland – Gemeinsam für gerechte, solidarische und nachhaltige Finanzsysteme – gegen Steuerflucht und Schattenfinanzwirtschaft weltweit“ niedergelegt.
https://steuergerechtigkeit.blogspot.de/
Der Blog wird unterstützt von MISEREOR, Tax Justice Network, WEED und betreut vom Global Policy Forum Europe.
———————————————————————————–
Masseneinwanderung erfordert Steuererhöhungen
Unser Wohlfahrtstaat nicht auf die Zuwanderung von mehr als einer Million Flüchtlingen vorbereitet, so der Freiburger Volkswirtschaftsprofessor Bernd Raffelhüschen: „Die Folge werden massive Steuererhöhungen sein.“ Hunderttausende unqualifizierte Arbeitslose gibt es bereits. „Es kommen jetzt bis zu 1,5 Mio Menschen dazu, von denen etwa 70 % ebenfalls unqualifiziert sind.“ Die Mehrzahl der Zuwanderer ist nicht in den Arbeitsmarkt integrierbar: „Es wird eher eine Integration in die sozialen Sicherungssysteme.“ Diese Kosten können die Beitragszahler nicht stemmen, Steuererhöhungen sind alternativlos: „Das Kind ist in den Brunnen gefallen.“
Prof. Raffelhüschen rechnet mit einer Zunahme der Altersarmut, da Flüchtlinge nicht 45 Jahre in die Rentenversicherung einzahlen können. Deshalb muß die steuerfinanzierte Grundfinanzierung des Alters ausgebaut werden.
Deutschland braucht Einwanderung. „Es ist aber das einzige Einwanderungsland der Welt ohne Regeln.“ Eine Regel müsse lauten: „Zuwanderung gerne, aber bitte in den Arbeitsmarkt.“ Wir müssen von den USA lernen, deren Willkommenskultur in den Konsulaten stattfindet. „Denen, die man nicht gebrauchen kann, wird die Einreise verweigert.“ Auch wir müssen unsere Einwanderung steuern. „Aber das traut sich keiner, weil Steuerung etwas mit Selektion zu tun hat.“ Und ein Einwanderungsgesetz sei letztlich ein Einwanderungsbegrenzungsgesetz. „Begrenzt auf diejenigen, die wir gebrauchen können.“
16.10.2015
Ökonom erwartet massive Steuererhöhungen
Stärken die Flüchtlinge den Standort Deutschland oder kommen hohe Kosten auf die Sozialkassen zu? Der Ökonom Raffelhüschen warnt vor massiven Steuererhöhungen und steigender Altersarmut. …. Alles vom 16.10.2015 bitte lesen auf
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/fluechtlinge-sozialexperte-erwartet-massive-steuererhoehungen-a-1057879.html
.
Schwarzgeld der Reichen und Schwarzarbeit der Normalverbraucher
Was dem Hochverdiener sein Geldkonto in der Schweiz oder einer Steueroase, ist dem Normalverbraucher die Schwarzarbeit. In beiden Fällen geht es darum den Staat sowie die ehrlichen Steuerzahler zu hintergehen.
Das Schwarzgeldkonto bzw. die Scheinfirma im Ausland wird umso weniger attraktiv, je geringer die Unterschiede in der Besteuerung sind. Die Schwarzarbeit wird umso unattraktiver, je weniger Nettolohn und Bruttolohn voneinander abweichen. Es ist zu befürchten, dass Rentenpläne und Mindestlohn der GroKo die Schwarzarbeit zunehmen lassen.
Hoeneß ist ein „ehrlicher“ Steuerhinterzieher?
Hätte Uli Hoeneß eine Offshore-Gesellschaft gegründet und seine Spekulationen als deren Geschäftsführer ausgeführt, dann wären seine Gewinne ganz legal an der Steuer vorbei ins eigene Portemonnaie geflossen. Warum also über Uli Hoeneß herziehen, nur weil er die Kniffe nicht angewendet hat, welche nötig sind, um ganz legal steuerfrei zu zocken. Hoeneß steht eigentlich nicht für seine Steuerhinterziehung vor Gericht, sondern weil er das Steuerrecht nicht optimal und lever genug angewendet hat.
Die hohen Spitzensteuersätzen treiben ins steuergünstige Ausland oder verleiten zur Steuerhinterziehung vorort. Abhilfe schafft eine rigorose Vereinfachung des Steuerrechts, wie schon Paul Kirchhof riet: Alle Einkommen (incl Unternehmensgewinne) ohne Ausnahmen mit maximal einem Drittel besteuern.
Aber solange das komplizierte Steuerrecht diese vielen Ausnahmen per Parlamentsbeschluß geschaffen hat, gibt es sie halt. Vier Beispiele:
Kapitalerträge von ausländischen Gesellschaften sind nach dem Außenwirtschaftsgesetz dem deutschen Steuerpflichtigen nicht zurechenbar. Veräußerungsgewinne von Unternehmensbeteiligungen bei deutschen Kapitalgesellschaften dürfen steuerfrei vereinnahmt werden (beschlossen von der Regierung Schröder).
Kapitalgesellschaften werden nur mit etwa 30% Ertragssteuern belastet werden, während OHGs einer Höchststeuerbelastung von etwa 50% unterworfen sind.
Beckenbauer, Schumacher, Fettel, Grönemeyer müssen an ihren Wohnorten die Einnahmen aus Deutschland nicht oder nur minimal versteuern, ist mit Schweiz, Österreich und Großbritannien im Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart worden.
Hintergrund all dieser Regeln „Hoher Spitzensteuersatz einerseits – viele Ausnahmen andererseits“ ist eine wettbewerbsfähige Besteuerung unserer Unternehmen, um den Standort Deutschland als Wirtschaftsstandort attraktiv zu halten.
9.3.2014
Fassungslos
Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) zeigte sich in den „Ruhr Nachrichten“ „fassungslos“, nachdem Hoeneß eingeräumt hatte, statt 3,5 Millionen Euro sogar 18,5 bzw. 27 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben: „Man kann nicht erst dem Fiskus Geld stehlen und sich dann anschließend dafür feiern lassen, was man damit für Wohltaten geleistet hat“, sagte Walter-Borjans. Hoeneß hatte betont, sich trotz Steuerhinterziehung nicht als Sozialschmarotzer zu sehen, da er fünf Millionen Euro an soziale Einrichtungen gegeben habe.
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Nikolaus Schneider, warnte in den „Kieler Nachrichten“ vor einer Sondermoral für Prominente. Schneider sagte, beim Prozess in München gehe es auch um den einheitlichen ethischen Bewertungsmaßstab. „Trotz aller Verdienste um den deutschen Fußball: Daraus den Anspruch auf eine eigene, andere Moral abzuleiten, geht nicht.“
11.3.2014
Dreieinhalb Jahre Haft
Ulrich Hoeneß‘ Anwälte wollen gegen das Urteil Revision einlegen. Das ist ihr gutes Recht. Doch es hätte mehr Größe bewiesen und seiner im Gerichtssaal gezeigten Reue mehr Glaubwürdigkeit verliehen, hätte Hoeneß dieses faire Strafmaß von 3,5 Jahren Gefängnis einfach akzeptiert.
13.3.2014
Revisionsverzicht und Bayern-Rücktritt
„Nach Geprächen mit meiner Familie habe ich mich entschlossen, das Urteil des Landgerichts München II in meiner Steuerangelegenheit anzunehmen. Ich habe meine Anwälte beauftragt, nicht dagegen in Revision zu gehen. Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung. Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens. Den Konsequenzen dieses Fehlers stelle ich mich. Außerdem lege ich mit sofortiger Wirkung die Ämter des Präsidenten des FC Bayern München e.V. und des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG nieder. Ich möchte damit Schaden von meinem Verein abwenden. Der FC Bayern München ist mein Lebenswerk und er wird es immer bleiben. Ich werde diesem großartigen Verein und seinen Menschen auf andere Weise verbunden bleiben solange ich lebe. Meinen persönlichen Freunden und den Anhängern des FC Bayern München danke ich von Herzen für ihre Unterstützung.“
14.3.2014, Uli Hoeneß
.
Hoeneß-Prozess: Ein Verfahren – und viele Fragezeichen
Nach Uli Hoeneß verzichtet auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revision im Steuerverfahren gegen die Fußballgröße. Es ist nicht die einzige Ungereimtheit in diesem seltsamen Prozess, meint der renommierte Strafverteidiger Rainer Pohlen. …..
Hoeneß will uns ernsthaft weismachen, dass er sich ohne Absprache mit seinen Verteidigern und nur in Beratung mit seiner Familie zum Revisionsverzicht entschlossen hat. Seine Ehefrau Susi hat das bestätigt. Als versiertem Taktiker muss Hoeneß klar gewesen sein, dass er sich bei einem einseitigen Rechtsmittelverzicht schutzlos einer zu erwartenden Revision der Staatsanwaltschaft ausgesetzt hätte. Der Verzicht auf die Revision ergibt nur Sinn, wenn er davon ausgehen konnte, dass auch die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel durchführt. Auch wenn alle Beteiligten versichern werden, dass es keinerlei Absprachen gegeben hat. Anders als viele andere Kommentatoren habe ich nicht den Eindruck, dass der Prozess gegen Hoeneß den Beweis geliefert hat, dass unser Rechtsstaat funktioniert. ….
Alles vom 17.3.2014 bitte lesen auf
https://www.spiegel.de/wirtschaft/uli-hoeness-verzicht-auf-revision-beendet-prozess-schnell-a-959051.html
.
Gerüchle
Irgendwie ging das alles verdächtig schnell mit dem Urteil. 4 Tage für die ganze Geschichte? Keiner geht in Revision? Wo doch sonst jedes Verfahren gegen einen beliebigen Hühnerdieb Monate wenn nicht Jahre dauert inkl. einer Reise durch alle Institutionen. Und erzähl mir nun keiner, dass Hoeneß aus Honorigkeit es so wollte. Wie kann man zig 10.000 Seiten Akten in so kurzer Zeit durchschauen? Wo kam denn das ganze Zockerkapital her? Wer hat denn in 4 Tagen genau ausrechnen können, wieviel er denn nun hinterzogen hat? Die ganze Sache hat ein Gerüchle, die müffelt, um nicht zu sagen sie stinkt.
18.3.2014, M. Baumann
.
Zahlen: Spielgeld, Gewinnsumme und Steuerschuld?
1) Die zunächst genannten 3.5 Mio Euro betreffen Steuern aus Aktiengeschäften.
2) Die kurz vor Prozessbeginn genannten 28,5 Mio Euro betreffen auch die Gewinne aus Devisengeschäften bzw. Spekulationen mit Devisen..
3) Im Jahr 2003 erzielte Hoeneß aus Spekulationen mit Aktien und Devisen ein Plus von 52 Mio Euro und im Jahr 2005 ein Plus von gut 78 Mio Euro. Dabei handelt es sich um die saldierten Gewinne bzw. Gewinne unterm Strich, also alle Gewinne abzüglich aller Verluste. Was heißt, dass die Gewinne für sich alleine noch höher lagen, denn wer spekuliert, erwirtschaftet immer wieder einmal Verluste, besonders wenn man wie Hoeneß Tausende von Transaktionen tätigt. Steuerlich aber lassen sich Verluste nicht einfach mit Gewinnen verrechnen bzw. saldieren. Das Finanzamt muß nun prüfen, welche EInzelgewinne steuerpflichtig erzielt wurden.
4) Im Prozeß nannte die Verteidigung einen Gewinn von 130 Mio Euro als Basis für die Gesamtsteuerschuld. Wenn die gegengerechneten Verluste herausgezogen werden, wird sich eine weit höhere Gewinnbasis ergeben. Die Steuerschuld von 28,5 Mio Euro ohne Zinsen wird weit höher ausfallen.
5) Wie konnte Hoeneß sein Spielgeld so rasant vermehren, wo er doch im Börsencrash von 2000 viel Geld verloren hatte? Sein Freund Robert Louis-Dreyfuß (bis 2001 Chef von adidas) gab ihm im Jahr 2001 genau 5 Mio DM plus eine Bürgschaft über 15 Mio DM zum Spekulieren. Gibt es einen Zusammenhang zum Einstieg von adidas beim FC Bayern in 2001?
21.3.2014
Mehr dazu bei „73 Prozent Gewinn – wie er mit so großen Summen zocken konnte“ in der ZEIT Zeit vom 20.3.2014
.
Steuermoral
Steuermoral ist die Bereitschaft, Steuern zu bezahlen, also eine innere Motivation der Steuerzahler (Pflichtgefühl, Freude etc.). Diese innerliche Bejahung der Steuerpflicht sollte im staatsbürgerlichen Bewusstsein fest verankert sein – quasi Spenden- statt Steuerbescheide. Sie ist es aber nicht.
Die vorherrschende Steuermoral hängt von vielen Faktoren ab, wie Höhe und Dauerhaftigkeit von Steuern, dem subjektiven Eindruck, fair und gerecht behandelt zu werden und auch vom Verhältnis der möglichen Strafe (Buße mal Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden) zum Steuersatz. Es sind aber auch soziale und persönliche Normen, wie Reziprozität, Gerechtigkeit, Vertrauen in Institutionen, der Glaube an die Legitimität von Regierungen, Altruismus und Gruppenidentifikation, die eine Rolle spielen.
Steuermoral, legale Steuervermeidung, und Steuerhinterziehung sind nicht das Gleiche. Trotzdem besteht zwischen ihnen ein signifikanter Zusammenhang! Beispielsweise reduzieren steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten von Besserverdienenden die Steuermoral derer, die diese Möglichkeit nicht haben, aber auch milde Sanktionierungen durch das Ablass-Steuer – Strafbefreiungserklärungsgesetz, während die Steuerhinterziehung des „kleinen Mannes“ streng verfolgt wird.
Das Problem von Steuerhinterziehung liegt in einem gestörten Verhältnis zwischen Bürger und dem Staat und der mangelnden Steuermoral. Grundlage einer Hebung der Steuermoral wäre ein faires, einfaches und transparentes Steuersystem und das vernünftige Wirtschaften eines Staates, dem die Bürger Vertrauen können.
Soweit wird es nicht kommen. Die Politik wird stattdessen die Steuerhinterziehung durch Abschreckung, verstärkte Kontrollen und hohe Strafen und Extremfall vielleicht auch durch eine kleine Steuer- oder Abgabensenkung bekämpfen
5.2.2014, Peter Matulla
Reichensteuer – bringt das etwas?
Konsum und Investition
Die Reichen stecken das viele Geld, was sie mehr verdienen als andere, nicht unter das Kopfkissen. Auch sie bringen es schön brav auf die Bank. Dort steht es als Kredit oder als Aktienkapital wieder den Unternehmen zur Verfügung. Diese bauen damit Fabriken, kaufen Maschinen und schaffen somit Arbeitsplätze, mit denen in Zukunft mehr produziert werden kann, und der Staat somit höhere Steuern erwirtschaftet. Wenn Sie sich die deutsche Wirtschaftsstruktur anschauen, so werden Sie feststellen, dass wir fast nichts produzieren, was der Normalbürger konsumieren könnte. Unsere Autos können sich nur Besserverdiener leisten, unser Maschinenbau produziert Dinge, die in kein Wohnzimmer passen. Somit würde eine zusätzliche Ankurbelung des Konsums vor allem der chinesischen Industrie nutzen, und neue Arbeitsplätze in Fernost schaffen. Es ist somit nicht die dümmste Idee den Reichen 50% von ihrem Einkommen zu belassen. Sie investieren es in unser aller Zukunft.
9.1.2014
Apple bezahlt weltweit seit vier Jahren überhaupt keine Steuern
Dass Apple macht Gewinne, ist gut so. Dass Apple als global arbeitendes Unternehmen durch diverse Tricks auf diese immensen Gewinne überhaupt keine Steuern zahlt, ist ein Skandal. Im Mai 2013 erschien dazu auf Zeit-Online der folgende Beitrag: https://www.zeit.de/wirtschaft/2013-05/apple-steuerhinterziehung-senatsbericht. Darin heist es unter anderem:
„Apple Operations International ist damit quasi staatenlos – und damit befreit von der Pflicht, Bücher zu führen, eine Steuererklärung abzugeben oder Steuern zu zahlen, wie es in dem Senatsbericht heißt. Trotz Einnahmen von rund 30 Milliarden Dollar in den vergangenen vier Jahren habe das Unternehmen seit 2008 keine Steuererklärung abgegeben“
2099 Steuersünder haben im Bereich des Finanzamtes Freiburg-Land seit 2/2010 selbst angezeigt
In ganz Baden-Württemberg gab es seit Februar 2010 demnach 13.216 Selbstoffenbarungen. Die Steuersünder hätten 1,3 Milliarden Euro an nichtdeklarierten Kapitalerträgen nachgemeldet. Laut Finanzminister Nils Schmid (SPD) blieben davon 400 Millionen Euro in der Landeskasse hängen….
Alles vom 3.7.2013 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/suedbaden-mehr-als-2000-steuersuender-haben-sich-selbst-angezeigt
Ein „bissel Steuerhinterziehung“ ist nicht asozial?
Schade, dass der Bundespräsident einen Großteil der Steuerzahler in Deutschland als „asozial“ bezeichnet. Steuerhinterziehung fängt beim ersten EUR an. Wie Herr Brombach schrieb – die Haushaltshilfe, die Putzfrau, der Handwerker, die unter der Hand bezahlt werden, der Arbeitsweg, der plötzlich drei km länger ist als sonst, das Notebook, das der Junior nutzt und als „Arbeitsmittel“ auf der eigenen Steuererklärung steht… etc. Wo möchte man dort die Grenze ziehen? Ein „bissel Steuerhinterziehung“ ist nicht asozial, ein „bissel viel Steuerhinterziehung“ ist asozial? Wo wird dann der Maßstab angesetzt? Für Lieschen Müller sind 100 EUR gesparte Steuern mehr Geld als für Uli Hoeneß 1.000.000 EUR gesparte Steuern. Also beide „asozial“? Leider denkt da unser Bundespräsident wohl sehr undifferenziert – oder hat er gar recht, dass alle Steuerhinterzieher ab dem ersten EUR „asozial“ sind?
3.7.2013, Theodor Heussmann
620000 Mio Euro Steuereinnahmen in 2013 – neuer Rekord
Das Steueraufkommen in Deutschland wird in 2013 über 620.000 Mio Euro betragen, das sind 7561 Euro/Person. Das ist neuer Rekord – so hoch waren die Staatseinnahmen noch nie. Wir brauchen nicht noch höhere Steuern, sondern eine Überprüfung und Neugewichtung der Staatsausgaben (Subventionen).
Steuermodell von Paul Kirchhof
1. 0 % für die ersten 8000 € des Einkommens, also keine Steuern.
2. 15% für die 10000 € darüber. Bei 18000 € Einkommen also 15 % von 10000 = 1.500 € zu bezahlen.
3. 20 % für die nächsten 10000 €.
Bei 28000 € Einkommen also 15 % von 10000 + 20 % von 10000 ergibt 3500 € an Einkommenssteuer.
4. 25 % für darüberliegende weitere Einkommen.
Zusätzlich hat jeder Erwerbstätige 2.000 € steuerfrei, als pauschaler Freibetrag.
Daneben sollen sämtliche Steuervergünstigungen wegfallen, Freibeträge, steuerliche Förderungen,…. Vor allem, dieses System soll für sämtliche Einkunftsarten, für alle Steuerpflichtigen, z. B. Selbständige, Arbeitnehmer, Unternehmen, … gelten. Und, wie in den USA, für alle im Inland erzielten Einkünfte.
Finanzwissenschaftler sind der überwiegenden Meinung, dass der Staat die höchsten Einnahmen erzielt, wenn er die 25 %-Quote zugrundelegt, da der Bürger diese noch als fairen Beitrag zum Gemeinwesen ansieht. Fordert der Staat mehr, regt es den Bürger zum Steuerhinterziehen an, zu Schwarzarbeit.
Der besondere Charme liegt in der Einfachheit dieses System. Steuererklärungen von abhängig Beschäftigten würden überflüssig. Viele Finanzbeamte, Steuerberater, usw. würden arbeitslos, könnten einer volkswirtschaftlich produktiven, wertsteigernden Tätigkeit zugeführt werden. Mit der Erstellung der Lohnabrechnung wäre auch die ganze Steuersache erledigt.
Beispiel für ein Einkommen von 40000 € im Jahr:
- Single ohne Kinder 1 x 8000 € + 2000 € = 10000 € steuerfrei.
6000 € Steuern im Jahr - Einverdiener mit Frau und zwei Kindern hat dann 4 x 8000 EUR + 2.000 € = 34000 € steuerfrei.
Er zahlt 15 % auf 6.000 € , also nur 900 € . - Alleinerziehende mit zwei Kindern 3 x 8000 € + 2000 € = 26000 € steuerfrei.
Zu zahlen 2300 € .
Ehegattensplitting – für Ehe und Familie
SPD will weg vom Ehegattensplitting
Die SPD stellt das Ehegattensplitting in Frage. Allerdings bisher noch ohne konkreten Plan. In dem „Fortschrittspapier“ der Parteiführung heißt es, eine Reform des Splittings sei zwingend notwendig. …. Die radikalen Splittingreformer bei der SPD, die den Steuervorteil komplett abschaffen wollen, finden sich in passender Gesellschaft: Dasselbe Ziel haben auch die Grünen und die Linkspartei.
Alles vom 12.2.2011 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/spd-will-weg-vom-ehegattensplitting–39874018.html
Ehegattensplitting: Ausdruck der Wertigkeit von Ehe und Familie
Dieser Artikel der Berliner Korrespondenten der BZ kam zum richtigen Zeitpunkt. Es ist Ausdruck unseres Verständnisses der Wertigkeit von Ehe und Familie, dass sie staatliche Unterstützung durch steuerliche Begünstigung in Form des Ehegattensplittings erhält. Bei Wegfall des Ehegattensplittings würde dies insbesondere Millionen verheirateter Rentner und ältere Arbeitnehmer mit Steuermehrbelastungen von mehreren 100 Euro monatlich treffen. Noch in diesem Jahr will die SPD gemäß ihres jüngsten Parteiprogramms mit Unterstützung der Grünen und der Linkspartei eine „Veränderung“ (Umverteilung) des Ehegattensplittings in den Bundestag einbringen. Ehe und Familie sind aber nach wie vor Grundpfeiler unseres Gesellschaftssystems. Sie unterstehen deshalb zu Recht dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Jeder störende Eingriff in diesen Bestandsschutz, der auch gesetzliche Steuerregelungen umfasst, verstößt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz! Trotzdem gilt der Grundsatz: Wehret den Anfängen!
12.2.2011, Dieter Jacob, Freiburg
Das Ehegattensplitting
wurde von der Regierung Adenauer auf Drängen des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1958 eingeführt hat. Damit wird das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit vom einzelnen Ehegatten auf die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft übertragen:
Ehepaare werden besteuert wie halb so hohe Einkommen Unverheirateter. Die Einkommen von Gatte und Gattin werden addiert und durch 2 dividiert – dies auch dann, wenn die Ehefrau „!nichts verdient“, da sie die Kinder versorgt. Verdienen beide Gatten gleich viel, haben sie vom Splitting nichts. Verdient aber ein Gatte deutlich mehr als der andere, ergibt sich gewollt ein Vorteil enorm von bis zu 15694 Euro pro Jahr. In der Summe sparen verheiratete Paare mehr als 20 Milliarden Euro – Familienförderung.
Berufsanfänger nicht nicht noch mehr besteuern
Mein Sohn ist Doktorand. Wenn er mit 30 Jahren ins Berufsleben einsteigt, haben andere schon zehn Jahre und mehr gut verdient, sich eine Existenz aufbauen und eine Familie gründen können. Doch was ist der Lohn nach den Plänen der Grünen und SPD für die Jahre bescheidenen Lebens und finanziellen Verzichts? Anstatt die Chance zu bekommen, den wirtschaftlichen Nachteil seines langen Studiums ausgleichen zu können, würde sein zu erwartendes Gehalt steuerlich stärker belastet als bisher. Ganz zu schweigen von dem vielen Bafög, das er noch zurückzahlen muss. Wenn man so mit dem Nachwuchs an Führungskräften umgeht, muss man sich über Motivationsverlust hinsichtlich eines langen Studiums nicht wundern.
10.5.2013, Dietmar Mehrling, Müllheim
Die Volksvertreter leben in einer anderen Welt
Ach, die Grünen, wie innovativ und einfallsreich – mal wieder die Steuern für die Wohlhabenden erhöhen (ab 60 000 Euro Einkommen)? Den Spitzensteuersatz auf 49 Prozent anheben und am besten noch eine Vermögensteuer „für die Steueroase Deutschland“ einführen! Ja, natürlich das „Rot-Grüne Projekt“ aus dem Politikmuseum wieder hervorholen und dabei kräftig auf die „Unfähigkeit von Schwarz-Gelb“ schimpfen. Ach ja, da war doch noch eine tolle Idee der Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckhart zu den 400-Euro-Jobs: „Abschaffen und voll besteuern“, so ihr Gedanke. Der Einwand von Ministerpräsident Kretschmann zur tollen Steuerpolitik wird von der Partei sofort vehement vom Tisch gefegt. Wenn man als Bürger dieses Arbeitsmarkt-Programm durchdenkt, kann einem nur das Grausen kommen, besonders dann, wenn diese Vorschläge von finanziell privilegierten Abgeordnete kommen, die selbst keine Steuern zahlen müssen, eine super Altersversorgung haben und mit der Bahn gratis fahren – und dann solche Gedanken zu Lasten des Bürgers verfolgen. Man lebt wohl in einer anderen Welt als Volksvertreter, fern von der Wirklichkeit. Zitat Trittin: „Wir wollen ein Deutschland, das gerechter ist.“ Wirklich?
11.5.2013, Peter Krusche, Bad Krozingen
Grüne für Substanzbesteuerung der Unternehmen
Die Heuschrecken wird die Politik der Grünen freuen. Nicht nur dass die Grünen mit Bürgschaften für die südeuropäischen Schulden Anleihespekulanten eine Billion Gewinn zuschanzen, auch die Substanzbesteuerung von Unternehmensvermögen wird dazu führen, dass zahlreiche Firmeninhaber ihre Unternehmen an seelenlose Private Equity Gesellschaften veräußern werden. Die gehen dann mit dem Rasiermesser durch die Kostenstrukturen der Firma, und rationalisieren jeden Job, der irgendwie verzichtbar ist, einfach weg. Arbeitnehmer werden vor die Alternative gestellt auf Lohnsteigerungen zu verzichten, um damit die Nachsteuerrendite wieder auf heutiges Niveau zu bringen, oder sich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen, weil die Betriebsstätten in steuergünstigere Länder verlegt werden.
Ministerpräsident Kretschmann fürchtet zu Recht um den Standort in Baden-Württemberg. Ein Unternehmen muss ausreichend Nettogewinne erwirtschaften können. Ansonsten ist jedes Wachstum unwirtschaftlich. Wenn die Steuerbelastung steigt, muss die Belastung mit Lohnkosten im Gegenzug sinken. So besteuern die grünen Vordenker in Berlin zwar direkt die reichen Firmenbesitzer indirekt muss die Zeche von den Arbeitnehmern und Rentnern bezahlt werden. Geringere Löhne sorgen für geringere Einzahlungen in die Sozialkassen und damit für geringere Rentenzahlungen.
Die Superreichen profitieren von den Grünen. Sie haben ihr Vermögen nämlich längst steuerfrei auf den Cayman Inseln geparkt. Und kaufen von diesem Stützpunkt aus alle Unternehmen und sonstigen Wertgegenstände auf, die besonders dumme Politikerentscheidungen zum Schnäppchen haben werden lassen. Ihren Wohnsitz nehmen diese Leute natürlich nicht im Deutschland der Vermögenssteuer, sondern am Genfer oder Zuger See, in Österreich oder London, wo man Auslandseinkommen generell von jeglicher Besteuerung frei hält. Auch Zypern soll nach wie vor attraktiv sein, nicht zuletzt dank der großzügigen Hilfe, die auch die Grünen lauthals gefordert haben. Seit seiner Einladung zur Bilderberger-Konferenz scheint sich Jürgen Trittin irgendwie dazugehörig zu fühlen, zu dieser weltweiten Upper Crust. Seither können sich die Superreichen vor seinen Solidaritätsbeweisen kaum mehr erretten.
27.4.2013, Rainer Brombach
Länderfinanzausgleich: BW bezahlt 46 Mrd Euro seit 1950
Die FDP-Fraktionen in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sind vergangene Woche vorgeprescht, die Staatskanzleien der drei schwarz-gelb regierten Länder folgen noch in diesem Herbst mit der Veröffentlichung eines zweiten Gutachtens: Auch dieses wird zum Schluss kommen, dass die zahlreichen gesetzlichen Regelungen des Milliardentransfers zumindest partiell verfassungswidrig sind, eine erneute Klage in Karlsruhe also aussichtsreich ist. …
2010 werden allein über den Länderfinanzausgleich mehr als sieben Milliarden Euro in die chronisch leeren Kassen im Osten, Norden und Westen fließen. Baden-Württemberg, durch die Steuerausfälle im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise überdurchschnittlich gebeutelt, wird mit rund anderthalb Milliarden Euro zwar am wenigsten zu zahlen haben, Nachholbedarf aber hat das Land keineswegs: Als einziges überhaupt hat es von Beginn an immer in die Umverteilungsmaschine eingezahlt: Über 46 Milliarden Euro wurden seit 1950 aus Baden-Württemberg überwiesen – da soll noch mal einer sagen, „mir gäbet nix“. Richtig in Rage aber bringt, dass sich ausgerechnet am Tropf hängende Habenichtse sozialer Wohltaten rühmen, die sich Geberländer aus Gründen finanzpolitischer Solidität verkneifen – den kostenlosen Kindergartenbesuch etwa oder den Verzicht auf die Erhebung von Studiengebühren. ….
Alles von Bettina Wieselmann vom 29.9.2010 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/meinung/kommentare/foerdern-aber-auch-fordern
Schweizer Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ist haarsträubend
Allerdings war es auch nicht immer so, dass sich die Schweiz zu einer Weissgeldstrategie bekannt hat. Sie war lange Jahrzehnte ein Paradies für Geld aus nicht koscheren Quellen. Und dass zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug unterschieden wird – da sträuben sich uns Deutschen die Haare. Das Steuerabkommen ist gescheitert an völlig unterschiedlichen Kulturen von Steuerpolitik und Steuermoral. Man muss sehen: Das grösste Hobby der Deutschen ist, über Steuergerechtigkeit zu reden.“
Winfried Kretschmann am 29.12.2012 im Interview Züricher Tagesanzeiger:
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Mir-sind-die-Aargauer-auch-naeher-als-die-Niedersachsen/story/12757670
Wer im Ausland lebt, soll Einkommen hier versteuern
BZ-Gastbeitrag: Die Regierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) steht nach einer schlechten Woche vor einer schwierigen Kabinettsklausur. Sie muss Wege finden, das enorme Haushaltsdefizit zu senken. Es wird die Handlungsspielräume der Regierung auf Jahre einschränken. Gibt es dafür Lösungen, an die wir noch nicht dachten? Ich möchte einen nirgendwo diskutierten Vorschlag in diese Diskussion einbringen, der auf einen Schlag zweistellige Milliardenbeträge in die Kasse von Herrn Schäuble – und damit in unsere Kasse – spülen könnte, im wesentlichen ohne negative Folgen für Deutschland. Als amerikanischer Staatsbürger (mit genehmigter Doppelstaatsangehörigkeit) bin ich verpflichtet, alle meine Einkünfte in den USA zu versteuern – ganz egal wo ich lebe. Natürlich steht es mir frei, die amerikanische Staatsbürgerschaft abzugeben, aber solange ich dies nicht tue, ist meine Verpflichtung eindeutig. Basierend auf dem Doppelbesteuerungsabkommen werden in Deutschland gezahlte Steuern angerechnet, und da diese in der Regel höher sind als die amerikanischen Einkommenssteuern, ergibt sich aus meinem Gehalt in Deutschland keine Steuerschuld in den USA. Falls ich allerdings die Idee haben sollte, in ein Niedrigsteuerland wie die Schweiz oder auf die Bahamas zu ziehen, würde sich der Internal Revenue Service (IRS), die Steuerbehörde der USA, freuen und alle meine Einkünfte voll nach den Tarifen der USA versteuern. Was hindert uns eigentlich, dies auch für deutsche Staatsbürger zu verlangen? Wir erlauben Deutschen, die mehr als ein halbes Jahr im Ausland leben, hier keine Einkommenssteuern mehr zu zahlen. Boris Becker, der wohl nur pro Forma ein Appartement in Monaco erwarb, aber wohl in München blieb, ist nur ein berühmtes Beispiel, wie man diese großzügige Regelung sogar noch ausnutzen kann. Aber selbst ein Deutscher, der wirklich sein ganzes Leben nur noch in Monaco verbringt, kann, wenn er vielleicht sein Geld im Kasino verzockt hat, nach Deutschland zurückkehren und alle Rechte etwa eines Hartz-IV-Beziehers wahrnehmen – auch wenn er (oder sie) in den guten Jahren keine Steuern in Deutschland zahlte. Warum erlauben wir dies eigentlich? Wäre es nicht sehr viel fairer, eine an den USA orientierte Regelung zu verabschieden: Solange man einen deutschen Pass behalten will, muss man in Deutschland die volle Einkommenssteuer auf alle Einkünfte zahlen – ganz egal, wo man lebt. Im Ausland gezahlte Steuern sollten dabei natürlich angerechnet werden. Ich kann nicht erkennen, wie sich eine derartige Gesetzgebung, die man mit einer Übergangsregelung einführen sollte, nachteilig auf die Volkswirtschaft auswirken könnte. Zugleich erspart sie Steuerflüchtlingen die Mühe, eine Wohnung im Ausland allein zum Steuersparen zu unterhalten. Sie können gern wohnen, wo immer sie möchten, sollten aber davon keinen Steuervorteil haben.
5.6.2010, Eicke R. Weber, Direktor des ISE in Freiburg
Niedrig bezahlte Arbeit mit Negativ-Steuer belohnen >Lohn (5.6.2010)
.
Der Weg in die „Steueroase“ Schweiz führt über die Steueroase Deutschland
Man schätzt, dass über 150 Milliarden Euro von deutschen Staatsbürgern in die Schweiz geschafft worden sind. Diese gigantischen Summen wurden weder zu Fuß, noch mit dem Auto, weder schweißtreibend noch gefahrenvoll über die deutsch-schweizerische Grenze geworfen. 99 Prozent wähl(t)en den völlig normalen und komfortablen Weg zu ihrer Hausbank. Dort beauftragen sie diese damit, ihr Geld spurlos in die Schweiz zu transferieren. Auf die Betreuung solcher Groß- und Privatkunden haben sich auch deutsche Banken (wie die Commerzbank und die Deutsche Bank) spezialisiert. Gefahrlos offen werben sie mit ihren für „steuerschonende“ Anlagestrategien, zu denen Stiftungen in Liechtenstein genauso zählen wie anonyme Nummerkonten in der Schweiz. Seit Jahr und Tag ist diese Praxis Gang und Gebe. Anstatt mit Straf- und Gesetzesverschärfungen diese Formen der Beihilfe zu erschweren, mit mehr Steuerfahndern und Befugnissen diese Form der Kriminalität zu bekämpfen, passiert genau das Gegenteil: Ein Amnestiegesetz jagt das andere. Mit ministeriellen Amtsverfügungen werden „verfolgungsfreie“ Zonen geschaffen. Hartnäckige Steuerfahnder werden versetzt und psychiatrisiert und spektakuläre Strafverfahren gegen lächerliche Bußgelder eingestellt. Der Tatort liegt also in Deutschland – und nicht in der Schweiz oder auf den Seychellen. Beihilfe leisten dazu nicht nur Banken in Deutschland, sondern vor allem Finanzministerien, die selbst die bescheidenen Maßnahmen zur Strafverfolgung behindern bzw. unterbinden.
Alles vom 15.2.2010 von Wolf Wetzel bitte lesen auf
https://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32067/1.html
Schmankerl im deutsch-schweizerischen CD-Krieg
Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, öffentlich-rechtliche Kammer, vom 2. Oktober 2007. Der Vorgang ist alltäglich: Ein Bürger erhält eine Nachforderung auf seinen Steuerbescheid, er legt Beschwerde ein, diese wird abgewiesen, der Mann zieht vor Gericht. So weit, so normal. Die Würze liegt darin, dass die Nachforderung des Finanzamtes Bern auf einen Tipp aus Deutschland zurückgeht. Die Deutschen hatten in Liechtenstein eine Daten-CD gekauft mit Unterlagen aus einem Treuhandbüro – und die enthielt unter anderen den Namen des Steuersünders aus Bern. Legal war der Verkäufer dieser CD nicht an die Daten gekommen. Das hinderte die Steuerverwaltung in Bern nicht, die Angaben zu verwerten. Genau dagegen wandte sich der Berner. Das Gericht aber gab dem Finanzamt recht…..
Alles von Franz Schmider vom 12.2.2010 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/ausland-1/unterm-strich-bitte-um-eine-feuerpause
Paul Kirchhof: Vereinfachtes Steuerrecht
25 Prozent Steuern für alle. Das ist die Obergrenze“ – mit dieser Forderung brachte sich Prof. Paul Kirchhof in die Schlagzeilen. Im Bundeswahlkampf 2005 gehörte der parteilose Experte für Finanz- und Steuerrecht als designierter Finanzminister zum Kompetenzteam um Angela Merkel. Er wollte den Deutschen eine Steuerrevolution bescheren, geriet jedoch zwischen die Fronten des Wahlkampfes und scheiterte. Von nun an war er besser bekannt als „der Professor aus Heidelberg“, wie Gerhard Schröder ihn diskreditierte. Paul Kirchhof zog sich, enttäuscht von der Politik, zurück. Der Vater von vier Kindern war lange Zeit Richter des Bundesverfassungsgerichts. Heute forscht und lehrt er erfolgreich an der juristischen Fakultät Heidelberg. Er wirkte bei mehreren Rechtsprechungen mit, schrieb Bücher und erarbeitete ein radikales, vereinfachtes Steuerrecht. „Das Maß der Gerechtigkeit. Bringt unser Land wieder ins Gleichgewicht!“ heißt Kirchhofs neuer Bestseller. Er schildert, warum Staat, Wirtschaft und Politik die Orientierung verloren haben und fordert die Herstellung eines neuen Gleichgewichts zwischen Freiheit und Verantwortung.
17.1.2010, Paul Kirchhof im Dialog, https://www.phoenix.de/im_dialog/283540.htm
Fiskus renoviert mit – Handwerkskosten und Haushaltskräfte
Wenn der Teilzeitgärtner Beete anlegt oder die Haushaltshilfe das Besteck putzt, zahlt das Finanzamt einen Teil vom Lohn. Der Fiskus beteiligt sich natürlich nur, wenn nicht schwarz gearbeitet wird. Seit 2003 gibt die Regel für haushaltsnahe Dienstleistungen. Das Prinzip ist einfach. Bei jährlichen Kosten von bis zu 3000 Euro werden 20 Prozent der Summe direkt von der Lohn- oder Einkommensteuer abgezogen. Im Höchstfall sind das 600 Euro, die weniger an den Fiskus abgeführt werden müssen. 2006 ist eine zweite Regel dazugekommen. Seither werden auch die Arbeitskosten von Handwerkern, die rund um das Haus tätig werden, berücksichtigt. Auch hier gilt die 20-Prozent-Regel.
Auf dem Weg zum Steuerbonus warten allerdings einige Formalitäten. Erste Hürde ist die Frage, was alles zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählt. Warenlieferungen gehören nicht dazu. Wenn ein Pizza-Service die Partygäste versorgt, geht es in erster Linie um das Essen, nicht um den Dienst. Das ist kein Fall für den Fiskus. Ähnlich, jedoch etwas schwieriger liegt der Fall, wenn man Parkett kauft und es verlegen lässt. Diese Arbeit steht in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Kauf des Parketts und wird daher nicht als eigene Dienstleistung anerkannt. Wieder anders sieht es aus, wenn etwas neu eingerichtet wird, zum Beispiel ein Spielplatz für die Kinder im Garten oder ein Gemüsebeet. Die Tätigkeiten müssen in einem engen Zusammenhang zur Haushaltsführung stehen. Putzen oder Fensterreinigung, Kinderbetreuung, Umzugshilfe oder Kochen sind typische Beispiele für eine förderfähige Serviceleistung. Auch die Betreuung pflegebedürftiger Haushaltsmitglieder wird anerkannt. Bestimmte einfache handwerkliche Dienste zählen ebenfalls dazu. Die Grenzen sind schwammig. Sprachunterricht oder der private Sportlehrer dürfen laut Bundesfinanzministerium nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden. Das Ministerium hat ein Rundschreiben zu den Zweifelsfällen herausgegeben. Unter www.bundesfinanzministerium.de ist die Liste zu finden.
Eine weitere Formalie ist die Anmeldung des oder der Angestellten bei der Minijob-Zentrale, sofern der monatliche Lohn 400 Euro nicht übersteigt. Die bei der Knappschaft angesiedelte Meldestelle für Nebenjobs verschickt so genannte Haushaltsschecks zur regelmäßigen Meldung der Vergütung. Die Minijob-Zentrale treibt auch die Sozialabgaben und Pauschalsteuern für die Angestellten beim Arbeitgeber ein. Neben der Teilnahme am Haushaltsscheckverfahren ist vom Finanzamt noch die Überweisung des Lohnes auf ein Konto vorgeschrieben. Eine Quittung oder ein Überweisungsträger allein werden nicht als Belege anerkannt. Notfalls muss der Kontoauszug vorgelegt werden. Im vergangenen Jahr wurde der Steuerbonus auf Handwerksarbeiten ausgeweitet. Darunter fallen Arbeiten, die in der Regel von Fachleuten durchgeführt werden, zum Beispiel die Renovierung der Hausfassade oder andere Modernisierungs- oder Erhaltungsarbeiten. Der Steuerabzug richtet sich in diesen Fällen nach der Rechnung des Handwerkers. Abgerechnet wird aber nur der Arbeitslohn. Am Material beteiligt sich der Fiskus nicht. Vom Arbeitslohn, der in der Rechnung gesondert aufgeführt werden muss, können 20 Prozent beim Finanzamt zurückgeholt werden. Auch hier gilt: Das Geld muss überwiesen werden. Eine Barzahlung akzeptiert das Finanzamt nicht. Die Vergünstigung für Handwerksarbeiten ist nicht allein den Hauseigentümer vorbehalten. Auch Mieter können profitieren, wenn sie ihre Wohnung instand halten oder sanieren lassen. Die steuerliche Förderung gilt übrigens nur im Inland und bei selbst genutzten Wohnungen oder Häusern. Das Personal für Feriendomizil in der Toskana finanziert das Finanzamt nicht mit.
Wolfgang Malke, 11.9.2007, BZ