Kinder- vor Elternrecht – Alessio

Der dreijährige Alessio aus Lenzkirch wurde mutmaßlich von seinem Stiefvater zu Tode mißhandelt. Trotz zweimaligem Uniklinik-Aufenthalt und Hinweisen der Ärzte lässt das Jugendamt das Kind bei den Peinigern, wo als vom Staat bezahlte Familienhilfe die Cousine des Stiefvaters arbeitet. Viele fordern den Rücktritt von Landrätin Störr-Ritter. In Deutschland gilt Elternrecht vor Kinderrecht. Seit 2000 hat jedes Kind ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, dennoch wurden 153 Kinder durch Misshandlung getötet in 2013 von Tätern, die über 90% aus dem familiären Umfeld stammten. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wird als „Symbolgesetzgebung“ dies kaum ändern. Auch angesichts der Verdopplung der Inobhutnahmen seit 2005 wird zunehmend gefordert, dass „Elternrecht geht in Deutschland immer vor Kinderrecht“ (Prof. Tsokos) endlich umgekehrt wird, um das Kindeswohl in jedem Fall über die Elternrechte zu stellen.

Rechtsmediziner: Ämter haben im Fall Lenzkirch versagt
Der Fall ist ein Lehrstück für das komplette Versagen des Kinderschutzes in Deutschland. Das ist genau das, was wir in unserem Buch „Deutschland misshandelt seine Kinder“ angeprangert haben. …. Wenn Landrätin Dorothea Störr-Ritter sagt, unsere Arbeit war richtig und gewissenhaft, dann ist das ja von Zynismus nicht mehr zu überbieten. Ein Kind ist tot. Wie kann sie denn da so etwas sagen? Die Frau ist doch in ihrem Amt völlig fehl am Platz. … Komplettes Interview mit dem Leiter der Rechtsmedizin der Berliner Charité, Prof. Michael Tsokos, vom 28.1.2015 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/rechtsmediziner-aemter-haben-im-fall-lenzkirch-versagt
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Das höchste Gut einer Gesellschaft sind Kinder
Erschütterung über den Tod eines Dreijährigen. Die Betroffenheit sitzt tief. Lange wird sie nicht anhalten, und dann kehren wir zurück zu unseren alltäglichen Aufgaben. Die Wahrheit ist, dies ist nicht der erste Fall und wird auch nicht der Letzte bleiben. Ich fühle Ohnmacht bei so einer Nachricht. Ich fühle Wut, dass in unserer Gesellschaft das Wohl der Kinder so wenig bedeutet. Tausende Kinder leiden unter ihren Eltern, die wiederum unter ihren Eltern litten. Es ist ein Teufelskreis und ein Tabu, aus dem wir als Gesellschaft längst nicht ausgestiegen sind. Auch ist es leicht, die Jugendämter in einem solchen Fall anzugreifen. Ich finde, das greift zu kurz. Der Staat, unser Rechtssystem, gehört reformiert. Wenn ich ein Fahrzeug lenken will, bin ich verpflichtet, eine Fahrprüfung abzulegen, um keine Gefahr für Leib und Leben zu sein. Wenn ich ein Kind bekomme, habe ich genauso eine Verantwortung für Leib und Leben. Das höchste Gut einer Gesellschaft sind seine Kinder. Und dennoch sind alle beratenden Angebote freiwillig. Jugendämter haben erst in schwerwiegenden Fällen Handlungsmöglichkeiten. Familie, Nachbarn und Freunde schauen weg. Wir alle sind mitschuldig und tragen Verantwortung. Ein Sprichwort sagt: „It takes a whole village to raise a child.“ Und es beginnt mit jedem von uns.
28.1.2015, Ursula Werner, Lenzkirch

Häusliche Gewalt: Stets Kinderschutz vor Elternrecht
Im Fall von häuslicher Gewalt – und hier reichen objektive Anzeichen, eine Verurteilung als Voraussetzung ist nicht notwendig – hat der Kindesschutz immer Vorrang vor dem Elternrecht. In einem solchen Fall muss nichts abgewogen werden, und dies ist rechtlich auch völlig unstrittig. Dass die Warnungen der Klinik und der Ärzte hier scheinbar völlig ignoriert wurden, ist ein Skandal, der meines Erachtens auch strafrechtliche Folgen haben müsste. Fachlich angemessen wäre hier eine eng begleitete „Familienzusammenführung“ im Falle einer positiven Prognose nach einer Therapie des Vaters und nicht zu Beginn einer Familientherapie. Dennoch hat dieses fürchterliche Ereignis mittelbar auch systemische Gründe, die in der sich etablierten Jugendhilfepraxis liegen. Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die nach der haushalts- und organisationspolitischen Logik einer Kommunalverwaltung gesteuert wird. Wesentlich für diese Logik sind Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Kostenbegrenzung. Aus dieser Logik heraus werden auch die Leistungen der Jugendhilfe tendenziell so „organisiert“ und budgetiert, dass beispielsweise die teuren stationären Hilfen, wie Heimplätze oder Inobhutnahmen, wie es in diesem Falle angezeigt gewesen wäre, so weit wie möglich vermieden werden sollten. Hinzu kommt noch der Umstand, dass viele, vor allem jüngere, wenig erfahrene, aber „kostengünstigere“ Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Jugendämtern mit den komplexen Lebenswirklichkeiten und Dynamiken zerrütteter und gefährdeter Familien und dem Umfang der Fallzahlen oftmals überfordert sind. Zeit für eine nachgehende Fallarbeit und die Vernetzung mit anderen wichtigen Akteuren im Bezirk bleibt auch nicht. Verschärfend wirkt hier auch noch, dass an der Spitze vieler Jugendämter immer noch Verwaltungsexperten sitzen und die Kultur im Jugendamt entsprechend bestimmen.
29.1.2015, Marcus Ketschau, Rickenbach

Zipfelhof in Kappel – Ferienwohnungen
Alessio soll in der kommenden Woche bestattet werden. Neben der Landwirtschaft hat der Zipfelhof (Kappel bei Lenzkirch) auch Ferienwohnungen vermietet. Von der Tourismusbehörde wurde er als „kinderfreundliches Haus“ vermarktet. …
Alles vom 23.1.2015 bitte lesen auf
https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.freiburg-nach-alessios-tod-beginnt-suche-nach-der-verantwortung.d2f6dd23-d543-4c86-85ad-481824136230.html

Bilder zum Zipfelhof
https://www.freiburg-schwarzwald.de/lenzkirch5.htm

 

Ärzte klagen Landratsamt an
Der Tod des dreijährigen Jungen aus Lenzkirch hat auf erschütternde Weise die Unfähigkeit des Jugendamtes beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald öffentlich gemacht, bedrohte Kinder zu schützen. Die alleinige Zuständigkeit des Amtes für das Kindeswohl hat den Tod des Jungen in Kauf genommen. Schon vor Jahrzehnten bestanden dieselben Kompetenzschwierigkeiten wie heute: Die Sozialfürsorgerinnen und -fürsorger des Amtes sind der Amtshierarchie unterworfen und sehen häufig keine Veranlassung, in Akutsituationen ärztlichen Sachverstand unverzüglich zu Rate zu ziehen. Im aktuellen Fall des verstorbenen kleinen Jungen waren die Hinweise auf Misshandlungssymptome bereits im letzten Sommer offensichtlich so überzeugend, dass dieser mit Hilfe eines „amtlichen Notfalleinsatzes“ hätte in Sicherheit gebracht werden müssen. Wie sehen in unserem System die Kompetenzen aus? Das Jugendamt ist für die Beurteilung der häuslichen Situation zuständig. Bei Hinweisen auf grobe Vernachlässigung oder Gewaltanwendung ist das Amt gehalten, ärztlichen Sachverstand zuzuziehen. Die Feststellung von körperlichen Misshandlungssymptomen obliegt dem Arzt. In engem Kontakt mit ihm muss der Vertreter des Amtes akut über die Aufenthaltsbestimmung entscheiden. Die Verantwortung hierfür liegt allein beim Amt. Das Gericht ist für die rechtliche Absicherung der Entscheidung zuständig. Leider finden seit eh und je die Kontaktaufnahmen des Jugendamtes mit ärztlichen Vertretern oder Institutionen sehr spät statt – mit gelegentlich fatalen Folgen. In früheren Jahrzehnten gelang es uns Kinderärzten gelegentlich mit Hilfe eines engagierten Kriminalbeamten, die Schwerfälligkeit des Amtsapparats zu überwinden. Im jetzigen Fall führt kein Weg an der Verantwortung des Jugendamts beim Landratsamt vorbei. Die voreilige Freisprechung des Amtes durch die Vorgesetzten haben diese zu verantworten. Zudem ist ohne Kenntnis der Einzelheiten schwer zu verstehen, warum die Staatsanwaltschaft die fundierte Anzeige der Kinderklinik nicht verfolgt hat.
29.1.2015, Prof. Dr. Helmut Helwig, Kinderarzt, FreiburgKinderrecht vor Elternrecht

„Ärzte klagen Landratsamt an“, Land und Region, 24. Januar 2015:
https://www.badische-zeitung.de/lenzkirch/getoeteter-junge-kinderaerzte-klagen-jugendamt-an–99430705.html

Landrätin kommt lachend aus der Kreistagssitzung
Wie kann eine Frau Störr-Ritter die von ihr einberufene Kreistagssitzung letzten Montag lachend verlassen? Eine Sitzung, bei der es um den entsetzlichen Tod des kleinen Jungen ging. Einen Tod, den die Landrätin und das Jungendamt zu verantworten haben. Und nun ganz persönlich an die beiden Damen Störr-Ritter und Münzer:
Sehr geehrte Frau Störr-Ritter, sehr geehrte Frau Münzer, bitte schneiden Sie sich die Worte des Kinderarztes aus, bewahren sie gut auf…. Wie der Kinderarzt den kleinen Jungen sterben sah: „Es ist ein ganz entsetzliches Erlebnis, wenn man ein Kind dahat, das einen so entsetzlich traurig anschaut und dann den letzten Schnaufer macht.“
29.1.2015, Angelika, Michael und Annette Grether – Gutach

Kindeswohlgefährdungen im Land in 2013
Im Jahr 2013 wurde in Baden-Württemberg laut einer Statistik des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg für 9861 Kinder und Jugendliche ein Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen vorgenommen. Das entspricht einem Anteil von 0,5 Prozent aller Minderjährigen im Land. Bei 3143 der Verdachtsfälle habe eine akute oder latente Gefährdung vorgelegen. In 3485 Einschätzungen habe sich zwar keine Gefährdung, aber ein anderweitiger Hilfebedarf ergeben. In 3233 Fällen sei keine Gefährdung und kein weiterer Handlungsbedarf gesehen worden. In 517 Fällen – das entspricht fünf Prozent – wurden Kinder und Jugendliche in Obhut genommen.
30.1.2015

Wie kann ein Amt diese Prioritäten verwechseln?
Der Verbleib des Kindes in der Familie war als nicht verantwortbar vom erschütterten Klinikpersonal eingeschätzt worden, das von sich aus Anzeige erstattet hatte. Es muss keine Balance gehalten werden zwischen Kindeswohl und Elternrecht, es müssen keine Bezugspersonen befragt werden, bevor man das Kind nicht in Sicherheit gebracht hat. Es muss kein Täter identifiziert sein, bevor man ein Kind vom Ort seiner Qual entfernt. Wie kann ein zuständiges Amt diese Prioritäten verwechseln? Das Familiengericht hätte sicher diese Anzeichen als gravierend eingeschätzt und eine sofortige Herausnahme aus der Familie verfügt. So hat die Bürokratie ein Menschenleben gefordert.
31.1.2015, Ulrike Witsch-Schöneberg, Freiburg
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Eine unglaubliche Rechtssicht!
Alessio ist tot. Es ist erschütternd, wie die Behörde des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald es von der ersten Minute an offensichtlich darauf anlegte, ihr Handeln zu rechtfertigen, um sich reinzuwaschen. Nahezu tröstlich (leider vergeblich) ist da das Verhalten der Uni-Kinderklinik Freiburg, die seinerzeit unverzüglich das zuständige Jugendamt informierte und ein Verbleiben des Kindes „im gemeinsamen Haushalt“ für „nicht vertretbar“ hielt. Sein Verbleib wurde so zur Todesfalle. Eine Inobhutnahme des Kindes zur Abwehr der Gefahr für Leib und Leben und zur Wahrung des Kindeswohls wäre nach der zweiten Klinikbehandlung unabdingbar gewesen. Da gab es keine „Balance“ mehr zu halten „zwischen Kindeswohl und Elternrecht“, so die Sozialdezernentin des Landkreises. Sie verschanzt sich hinter ihrem angeblichen Wissen, wie das Familiengericht entscheiden würde. Eine unglaubliche Rechtssicht! Die Todesfalle ist zugeschnappt. Und die Behörde?
1.1.2015, Elmar Noll, Elzach

 

Kreisrat klärt auf
Mir deucht: Einige schreiben nach dem Prinzip: Nicht Bescheid wissen, aber Bescheid sagen. Respektieren Sie bitte doch einfach den offenkundigen Willen des Kreistags zur Aufklärung. Grüße eines betroffenen Kreisrats
8.2.2015, Franz-Josef Winterhalter, Kreisrat

Kreisrat klärt überhaupt nicht auf
@Herr Kreisrat Winterhalter, haben sie sich vor der Akteneinsicht Fragen gestellt und gehofft, in den Akten Antworten darauf zu finden, z.B. :
1. warum war der Stiefvater alleine mit Alessio zu Hause ?
2. warum wurden Warnungen der Kinderklinik Freiburg und der Bonndorfer Kinderärzte in den Wind geschlagen ?
3. warum wurde das Familiengericht nicht angerufen ?
4. warum war die Dorfhelferin eine Cousine des mutmasslichen Täters ?
5. wer waren , ausser der Mutter des Kindes, die Entlastungszeugen, die dem prügelnden Menschen einen liebevollen Umgang mit dem Kind attestierten ?
6. Warum war beim Jugendamt niemand mit genügend Menschenkenntis involviert, der einen schauspielernden Rohling von einem fürsorglichen Vater unterscheiden konnte ?
Wahrscheinlich haben Sie in den Akten Antworten gefunden, dürfen diese aber Ihren Wählern nicht offenlegen, denn das blöde Volk braucht ja nicht alles zu wissen. Einen offenkundigen Willen zur Aufklärung seitens des Kreistags kann ich nicht erkennen. Ausser einer vorauseilenden Solidaritätserklärung zu Gunsten der Frau Landrat und einem Tadel, gerichtet an die Sozialministerin, die es gewagt hat, kritische Fragen zu stellen, hat der Kreistag bis jetzt nichts konstruktives beigetragen. Doch, eines fällt mir noch ein: Weil man ahnungslos und inkompetent ist, spielt man die beleidigte Leberwurst. Wie armselig ! 
8.2.2015, Kurt Egle

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Alessio aus Lenzkirch –  2011 bis 2015
2011
 als der Junge geboren wird, kümmert sich bereits im Auftrag des Jugendamtes eine sozialpädagogische Familienhilfe um die Familie.
Ende Juli 2013 wird der nun Zweijährige erstmals im Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin an der Freiburger Universitätsklinik behandelt. Die Ärzte sowie ein Rechtsmediziner haben den Verdacht, dass er körperlich misshandelt worden ist, und melden dies dem Kinderschutzzentrum als „groben Umgang“. Das Jugendamt leitet daraufhin ein Kinderschutzverfahren ein; zur Familienhilfe, die fünf Stunden pro Woche vorbeischaut, stößt für acht Stunden am Tag eine Dorfhelferin hinzu.
Ende Juli 2014: Wieder wird der nun Dreijährige in die Freiburger Kinderklinik eingeliefert. Die Klinik erstattet am 31. Juli Anzeige gegen unbekannt. An das Jugendamt des Landkreises geht ein Schreiben hinaus, indem umstandslos erklärt wird: Eine Rückkehr des Kindes in seine Familie sei nicht zu verantworten. Das Landratsamt reagiert nach Standard: Ein erneutes Kinderschutzverfahren kommt in Gang, und am runden Tisch erklären sich Mutter und Stiefvater einverstanden, dass Mutter und Kinder (der Dreijährige und seine jüngere Schwester) vom Stiefvater räumlich getrennt werden.
8. Oktober 2014: An diesem Tag stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Stiefvater ein – die Beweislage reicht nicht aus, um ihn zu überführen, auch wenn bekannt ist, dass er den Buben hin und wieder schlägt. Zumal ihn die Mutter – sie habe ihn als „liebevollen Vater erlebt“ – und zwei weitere Zeuginnen entlasten: Mit seinen Erziehungsmethoden seien sie nicht immer einverstanden, aber gewalttätig hätten sie ihn nicht erlebt. Die Staatsanwaltschaft weist das Jugendamt ausdrücklich darauf hin, dass sie Handlungsbedarf sieht, um das Kind zu schützen.
Mitte Oktober stimmt das Jugendamt der Rückkehr von Mutter mit den Kindern zum Stiefvater zu, macht aber Auflagen, die Mutter und Stiefvater akzeptieren: Familientherapie, Mutter-Kind-Kur, zu alle 14 Tage stattfindenden Kontrollen durch einen Kinderarzt.
29. Oktober 2014: Die Mutter tritt mit den Kindern eine Kur an.
10. Dezember: Die Mutter meldet sich aus der Kur zurück; sie möchten die für die Familie vereinbarten Hilfen des Jugendamtes fortführen. Die Familie lebt nun wieder unter einem Dach.
Mitte Dezember 2014: Die Mutter muss stationär in einer Klinik aufgenommen werden, ihr Lebensgefährte ist mit der leiblichen, zehn Monate alten Tochter und dem Dreijährigen allein auf seinem Bauernhof. Das Jugendamt ist informiert. Eine Dorfhelferin wird eingesetzt, die für 25 Stunden in der Woche die Familie versorgt.
29. Dezember: Kontrollbesuch des Kinderarztes.
14. Januar: Die Familientherapie beginnt, der Stiefvater nimmt teil.
16. Januar 2015: Der Stiefvater erscheint beim Kinderarzt, das leblose Kind auf dem Arm. Es sei die Treppe hinuntergefallen. Eine Stunde später wird der Dreijährige für tot erklärt.

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