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- Karlsruhe: 599 Corona-Anzeigen (12.12.2023)
- Aserbeidschan blockiert Berg-Karabach in Armenien (24.8.2023)
- UN-Menschenrechtsrat fordert Ende der Sanktionspolitik westlicher Staaten (16.4.2023)
- Assange weiter in Haft – wo sind unsere westlichen Werte? (11.4.2023)
- GainOfFunction-Forschung: nein (27,3,2023)
- Menschenrechtsindustrie: Migranten vor Einheimischen (8.3.2023)
- Menschenrechte: Doppelstandards der westlichen Außenpolitik (6.3.2023)
- Eklat: Bundestagsdebatte 19.1.2023 zur Anerkennung des Völkermords an Jesiden (22.1.2023)
- Menschenrechte und Pressefreiheit für alle – außer im eigenen Land? (5.5.2022)
- Universalismus-Anspruch des Westens ist am Ende (27.8.2021)
- In Afghanistan begräbt der Westen seinen Wahn vom Demokratie-Export (18.8.2021)
- Polizeigewalt in Berlin: UN-Sonderbeauftragter kündigt Intervention an (5.8.2021)
- Sonderrechte für Geimpfte? Das Undenkbare wird plötzlich möglich (27.4.2021)
- Freiheit=Wert Gesundheit=Gut (12.4.2021)
- Freiheit braucht keinen Zweck (27.1.2021)
- Kulturrevolution: Im Namen der Menschenrechte gegen die Menschenrechte (11.8.2020)
- Kulturrevolution als Paradoxie (10.8.2020)
- DIMR – Angelika Barbe geeignet (4.7.2020)
- Soros und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (24.5.2020)
- EU-Parlaments-Entschließung für Menschen afrikanischer Abstammung: Kritik (20.12.2019)
- Menschenrechte – Denkfehler der Migrationsideologie (27.6.2019)
- GAM – Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte e.V. (12.3.2017)
- https://www.freiburg-schwarzwald.de/blog/frauenrechte-und-migration/ (7.1.2016)
- Menschenrechte als unsere Leitkultur (3.9.2015)
- https://www.freiburg-schwarzwald.de/blog/auslaenderkriminalitaet-2013/ (1.2.2015)
- https://www.freiburg-schwarzwald.de/blog/menschenrecht-vor-kirchenrecht/ (13.3.2015)
- Islam und Menschenrechte bei Humanrights.ch (26.1.2015)
- Islam bzw. islamische Staaten verletzen Menschen- wie Frauenrechte (31.11.2014)
- Egon Flaig: Es kann keine islamischen Menschenrechte geben (30.10.2006)
- Hoimar von Ditfurth: Die mörderische Konsequenz des Mitleids (13.8.1984)
- Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) – NGO in Frankfurt
- Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (KEMR)
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- MENSCHENRECHTE 3000 e.V. in Freiburg
- Demokratie-Export
- EU-Afrika
- Kinderrechte, Rechte des Kindes (Convention on the Rights of the Child, CRC) >Kinder
- Frauenrechte
- Freiheit
- Freiheitsrechte
- Genozid
- Gleichheit
- Grundrechte
- Kinderrechte
- Kulturrevolution
- Migration-Flugzeug
- Migration-Menschenrechte
- Nation-Building
- Wertewesten
Politische/bürgerliche (Würde, Gleichheit) und
soziale (Arbeit, Sicherheit) Menschenrechte
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Kulturrevolution: Im Namen der Menschenrechte gegen die Menschenrechte
„Wenn wir die Menschenrechte gebrauchen, um vergangene Epochen zu verdammen, dann vergessen wir, dass diese Menschenrechte ein Zeugnis der europäischen Kultur sind, entstanden im langwierigen jahrhundertelangen Kampf gegen die Sklaverei.
Wir verdanken just diesen Generationen, die wir anprangern,
dass wir so sein dürfen, wie wir sind,
dass wir so denken können, wie wir denken.
Wenn wir jetzt die ererbten menschenrechtlichen Maßstäbe gegen unsere Vorgänger kehren, um sie zu verdammen, dann eliminieren wir die Geschichte selbst.“
(Egon Flaig, hier)
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UN-Menschenrechtsrat fordert Ende der Sanktionspolitik westlicher Staaten
Große Mehrheit für Resolution der Bewegung der Blockfreien Staaten. USA, Großbritannien, EU-Mitgliedstaaten, Georgien und Ukraine dagegen
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat sich mit überwältigender Mehrheit gegen Sanktionen ausgesprochen. Die einzigen Länder, die dagegen stimmten, waren die USA, Großbritannien, Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Georgien und die Ukraine1. Mexiko enthielt sich der Stimme.
33 Mitgliedsländer stimmten am 3. April für und 13 gegen die “Resolution zu den negativen Auswirkungen einseitiger Zwangsmaßnahmen auf die Wahrnehmung der Menschenrechte”, die alle Staaten auffordert, “keine einseitigen Zwangsmaßnahmen mehr zu ergreifen, beizubehalten, durchzuführen oder anzuwenden”.
Dem Rat gehören 47 nach Regionen gewählte Mitglieder an, er ist ein Unterorgan der Generalversammlung der Vereinten Nationen.
Das Dokument A/HRC/52/L.18 “fordert die Abschaffung solcher Maßnahmen, da sie gegen die Charta der Vereinten Nationen und die Normen und Grundsätze für friedliche Beziehungen zwischen den Staaten verstoßen”. Eingebracht wurde die Resolution von Aserbaidschan im Namen der Bewegung der Blockfreien Staaten.
… Alles von 16.4.2023 bitte lesen auf
https://amerika21.de/2023/04/263482/un-menschenrechtsrat-gegen-sanktionen
Menschenrechte: Doppelstandards der westlichen Außenpolitik
Der Westen lässt keine Gelegenheit aus, seine angebliche zivilisatorische Überlegenheit zu verlautbaren. Mit dem Ende des Kalten Krieges hat der westliche Liberalismus gewonnen – weltweit und für immer, so die Überzeugung seiner Protagonisten. Die USA riefen nach dem Ende der bipolaren eine „neue Weltordnung“ aus, die faktisch die „Pax Americana“ sein sollte – also die einzig von den USA geformte und dominierte politische und ökonomische Weltordnung. Wer sich nicht so recht von den westlichen Werten und Ordnungsvorstellungen begeistern ließ und lässt, bei dem wurde und wird auch schon mal mit militärischen Mitteln nachgeholfen, alles natürlich im Namen der Menschenrechte.
Westliche Demokratie- und neoliberale Wirtschaftskonzepte sowie die Universalität der Menschenrechte bilden die Grundlage US-geführter westlicher Außenpolitik. Oder fehlt da noch etwas? Interessen vielleicht, die mit westlichen Werten und westlicher Moral bemäntelt werden – insbesondere in der bundesdeutschen Außenpolitik?
In der politischen Praxis wird der westliche Anspruch der Menschenrechte tatsächlich auf die Ebene der bürgerlichen und politischen Menschenrechte verengt. Die sozialen Menschenrechte, wie das Recht auf soziale Sicherheit und Arbeit etc. spielen kaum eine Rolle. Wer kennt sie schon? Werden sie doch systematisch im politischen Diskurs ausgeblendet, obschon seit der UNO-Menschenrechtskonferenz im Jahre 1993 die Unteilbarkeit der politischen und sozialen Menschenrechte festgelegt wurden.
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Wenn die politischen Menschenrechte ungeteilt wären, wie so gerne von ihren westlichen Befürwortern hervorgehoben, so stellt sich die Frage, warum es ganz offensichtlich dann „gute“ und „schlechte“ Opfer gibt. Die Antwort lautet: Die Einhaltung bzw. Verletzung der politischen Menschenrechte wird sehr selektiv gehandhabt. Bei Verbündeten (beispielsweise US-Lager in Guantanamo, Julian Assange und US-Drohnenmorde) sowie strategischen Partnern (Saudi-Arabien) wird schon mal ein oder besser direkt beide Augen zugedrückt. Demgegenüber wird bei unliebsamen Staaten der Garten so lange umgegraben, bis Menschenrechtsverletzungen gefunden werden, die man politisch anklagen kann.
Unter diesem Aspekt stellen die politischen Menschenrechte keinen Wert an sich dar, sondern werden zu einem Instrument in einem außen- und geopolitischen Macht- und Interessenspiel degradiert. Ein solches Menschenrechtsverständnis bleibt natürlich nicht unentdeckt, insbesondere nicht vom globalen Süden. Dessen Erinnerungen an die Kolonialverbrechen des Westens sind nicht vergessen, was auch einer von vielen Gründen für deren Verweigerungshaltung sein dürfte, sich der westlichen Sanktionspolitik trotz westlichen Drucks anzuschließen
… Alles vom 6.3.2023 von Dr. Alexander Neu. bitte lesen auf
https://www.nachdenkseiten.de/?p=94687
Menschenrechte – Denkfehler der Migrationsideologie
Multikulti scheitert also rein wirtschaftlich durch eine Diskrepanz von Nachfrage und Angebot am Arbeitsmarkt. Wir arbeiten daran, diese Diskrepanz durch Rationalisierung und Steigerung der kulturellen Anforderungen an den Arbeitnehmer noch zu vergrößern. Die gesellschaftlichen Folgen der Bildung nicht in den Arbeitsmarkt integrierter Ghettopopulationen – die mehrheitlich aus jungen Männer aus Kulturen, in denen Interessenkonflikte mit Gewalt gelöst werden, bestehen – können wir jeden Tag in der Zeitung lesen.
Wie ist es zu dieser krassen kollektiven Fehleinschätzung gekommen? Der Denkfehler der derzeit dominierenden Migrations- und Integrationsideologie ist die Verabsolutierung eines historisch-lokal entstandenen Wertekanons, der Menschenrechte, zum als global gültig postulierten Universalismus erklärt. Edmund Burke hat schon darauf hingewiesen, dass Menschenrechte nur dort funktionieren, wo sie historisch entstanden sind und ein kulturelles Substrat haben. Sie sind keine von Gott gegebenen oder aus der reinen Vernunft ableitbaren absoluten Werte. Vor allem funktionieren sie nur, wenn alle gesellschaftlichen Gruppen Geber und Nehmer der Menschenrechte sind: Sie sind wie alle Werte auf Reziprozität ausgerichtet. Daher sind beispielsweise Teile des Kriegsrechts wie die Genfer Konvention zwischen abendländischen Staaten oftmals umsetzbar gewesen, sogar im zweiten Weltkrieg. Doch wenn eine Gruppe Pluralismus, Eigentums- und Freiheitsrechte gewährt, die Gruppe der Parallelgesellschaft dies aber nicht tut, zerfällt das dynamische Gleichgewicht der friedlichen Vergesellschaftung.
…. Alles von Johannes Eisleben vom 27.6.2019 bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/multikulti_scheitert_wirtschaftlich
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Gemeinschaftskunde?
Eigentlich irritierend, dass diese gut dargestellten, aber letztlich leicht verständlichen Grundlagen der „Gemeinschaftskunde“ trotz eines entsprechenden verpflichtenden Schulfaches offenbar mehrheitlich in Vergessenheit geraten sind. Wir klagen immer, die Kinder könnten nicht rechnen und schreiben, aber in „Politik“ bzw. beim politischen Grundverständnis erscheint mir die Lage gesamtgesellschaftlich fast noch prekärer: Politik wird i.W. als das Reich des Wünschbaren erlebt und verstanden und hat damit, wie ich gerade an anderer Stelle las, eine gefährliche Nähe zur Religion bekommen. (Die Religion hingegen „darf“ und muss träumen, solange sie ihre Träume nicht mit Gewalt umzusetzen trachtet!)
27.6.2019, CH.B. AO
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Preaching to the choir
Eine hervorragende Zusammenfassung unserer Misere. Leider wird diese Meinung in Regierungskreisen NICHT geteilt; dort ist man viel mehr der Ansicht, die Tötung des Herrn Lübcke sein ein Angriff auf die Demokratie (wenn Dutzende Normalos daran glauben müssen, ermordet von Islamisten, stört das keinen großen Geist… die sind schlau, die Islamisten…)…
27.6.2019, S.L., AO
GAM – Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte e.V.
Gründungserklärung der Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte e.V. (GAM)
Die GAM vertritt einen kritisch-emanzipatorischen Humanismus und setzt sich ein für die Einlösung jener Grundprinzipien, die im Prozess der revolutionären Überwindung des europäischen Feudalismus hervorgebracht, dann aber zum Teil nur sehr unzureichend umgesetzt und zum Teil negiert wurden. Ihr Leitziel ist demgemäß die Wiederherstellung, der Erhalt sowie der Ausbau der Errungenschaften der ‚kulturellen Moderne‘. Im Einzelnen handelt es sich hierbei insbesondere um folgende Grundwerte und Normen:
1) Die Geltung der Menschenrechte als universell gültige und unhintergehbare Basis des zwischenmenschlichen Zusammenlebens;
2) Die Trennung von Religion einerseits und Staat, Recht, Bildungssystem etc. andererseits sowie die Brechung der absoluten Deutungs- und Normierungsmacht religiöser Instanzen: Primat des säkularen Rechts gegenüber religiöser Bindung.
3) Das Recht des Individuums auf freie Entwicklung und selbstbestimmte Entfaltung seiner Persönlichkeit – gegen traditionelle Gruppen- und Familienzwänge;
4) Das Prinzip der demokratischen Staatsverfassung und der Ausbau der Volkssouveränität im Rahmen einer ‚freien‘ Öffentlichkeit mit chancengleichen Partizipationsmöglichkeiten; sowie nicht zuletzt
5) Die Herstellung einer gerechten Wirtschafts- und Sozialordnung als Voraussetzung für individuelles Wohlbefinden und solidarische Beziehungen zwischen den Gesellschaftsmitgliedern.
Säkularisierung vollenden – Islamisierung beenden
Auf dieser Grundlage setzt sich die GAM für die Umsetzung der folgenden politischen Zielorientierungen ein:
A. Die Überwindung des anachronistischen deutschen Staatskirchenrechts und der damit verbundenen Privilegierung des Religiösen und seiner Organisationsformen.
B. Keine Integration des orthodoxen Islam mit seinen zahlreichen grund- und menschrechtswidrigen Inhalten und Bestimmungen in das deutsche Staatskirchenrecht – gegen Islamunterricht, staatliche Imamausbildung, Islamisierung des Bildungssystems von den Kindergärten bis zu den Universitäten etc. Für kopftuchfreie Erziehungseinrichtungen (Schulen, Kindergärten) und das Verbot von Verschleierung in der Öffentlichkeit.
C. Zurückdrängung und Eindämmung der Islamisierungstendenzen im Zuge der zu vollendenden Säkularisierung der deutschen Gesellschaft: Säkularisierung vollenden – Islamisierung beenden!
D. Kritik der Verflechtung der deutschen Herrschaftsträger (Großunternehmen, Staat, politische Klasse, Kirchen) mit den Potentaten der islamischen Herrschaftskultur (Panzerlieferungen nach Saudi-Arabien; Export von Sicherheitstechnik in den iranischen Gottesstaat, Kollaboration mit den islamistischen Akteuren auf UNO-Ebene etc.)
E. Offensive Auseinandersetzung mit dem medial vorherrschenden „Feindbild Islamkritik“ und der korrespondierenden Schönfärbung der islamischen Herrschaftskultur mit ihren zahlreichen kritikrelevanten Aspekten.
F: Internationale Solidarität mit den säkularen Oppositionskräften in den islamisch geprägten Ländern.
Osnabrück August 2011,
https://www.gam-online.de
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Menschenrechte als unsere Leitkultur
Nehmen wir als Leitkultur die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Damit kämen wir schon ziemlich weit. Hier zum Nachlesen: https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
Islam und Menschenrechte bei Humanrights.ch
Das Verhältnis von Islam und Menschenrechten wird seit Jahrzehnten intensiv und teilweise sehr kontrovers diskutiert. Die Diskussion ist komplex, weil es bekanntlich weder «den Islam» als einheitlichen Block gibt, noch das Verständnis der Menschenrechte immer dasselbe ist. Das vorliegende Themendossier gliedert sich wie folgt:
Muslimische Sichtweisen
Kontext des islamischen Rechts / Islamische Menschenrechtserklärungen / Menschenrechtsverständnis
Spannungsfelder
Religionsfreiheit und religiöse Minderheiten / Gleichberechtigung von Frau und Mann / Kinderrechte / Meinungsäusserungsfreiheit / Recht auf Leben und körperliche Integrität / Weitere Problemfelder
Islam in Europa
Euro-Islam / Rechtsstaatlichkeit / Islamfeindlichkeit
26.1.2015, https://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-themen/islam/
Gewalt gegen Frauen in der EU
https://fra.europa.eu/de/publication/2014/gewalt-gegen-frauen-eine-eu-weite-erhebung-ergebnisse-auf-einen-blick
Islam bzw. islamische Staaten verletzen Menschen- wie Frauenrechte
Anläßlich des Tags der Menschenrechte am 10.12.2014 macht die IGFM auf die zunehmende Verletzung der Menschen- wie Frauenrechte durch den Islam bzw. islamische Staaten aufmerksam.
„Islamische Strafen“
Beispielhaft für die Verletzung von Menschenrechtsverträgen hätten Vertreter der iranischen Regierung in der Vergangenheit erklärt, dass Auspeitschungen im Einklang mit den Menschenrechten stünden, da es sich um „islamische Strafen“ handeln würde. Wer dieser Dialektik nicht widerspreche und sich weismachen lässt, dass Auspeitschungen nicht gegen das Folterverbot verstoßen, der wolle sich für dumm verkaufen lassen, beklagt die IGFM.
Peitschenhiebe, Amputationen und die Todesstrafe für Meinungsdelikte seien Teil des islamischen Rechtes, das völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge breche. Im Iran sind sogar Steinigung und Kreuzigung im Strafrecht verankert. Barbarei dürfe aber nicht hingenommen werden, weil sie religiös begründet wird, warnt die IGFM.
„Gleichberechtigung von Mann und Frau ist ausgeschlossen“
Die IGFM beklagt zudem, dass der Blick auf das islamische Recht oft weichgespült sei. Ein noch viel größeres Problem als die „islamischen Strafen“ seien das islamische Familien- und Prozessrecht. Beide schließen eine Gleichberechtigung von Mann und Frau kategorisch aus. Die Zeugenaussagen von Frauen oder Nichtmuslimen haben nach der Scharia nur den halben Wert der Aussagen von muslimischen Männern – wenn sie überhaupt zugelassen sind. Männer hingegen haben ein „Recht“ auf sexuellen Gehorsam, ein Züchtigungs-„Recht“ und können ihre Frauen ohne Unterhalt verstoßen, während sich Frauen nur extrem schwer scheiden lassen können. „Dieses haarsträubende Unrecht ist in den ‚Islamischen‘ Republiken kein Ausrutscher. Es sind grundsätzliche Fehler im Betriebssystem“, stellte IGFM-Vorstandssprecher Lessenthin fest. Leider sind die Fühler des Islam nicht bereit, diesen kategorischen Ausschluss von Gleichberechtigung im Islam zu überdenken.
30.11.2014
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Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (KEMR)
Mit der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ (AEMR oder UN-Menschenrechtscharta genannt) gab sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) im Jahr 1948 einen Referenzrahmen, der von den meisten Ländern der Erde ratifiziert wurde.
Im Jahr 1990 beschloss dann die 19. Außenministerkonferenz der OIC die sogenannte „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ (KEMR). Sie orientiert sich am Stil der UN-Menschenrechtscharta, stellt jedoch alle Rechte unter die Prämisse der Vereinbarkeit mit der Scharia des Islam. Wie sehr sich zahlreiche Artikel der KEMR und der AEMR widersprechen, zeigt detailliert die folgende Auflistung:
https://www.islamdebatte.de/konfliktfelder/menschenrechte-im-islam/
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Die KEMR ordnet das Individuum ganz deutlich der islamischen Glaubensgemeinschaft (Umma) unter. Aus westlicher Sicht der AEMR hingegen sind Menschenrechte allesamt Individualrechte. Gruppenrechte sind aus guten Gründen nicht vorgesehen, denn so könnten einem Menschen über seine (faktische, angenommene oder zugeschriebene) Gruppenzugehörigkeit Rechte zu- und abgesprochen werden. Deswegen stehen in den westlich geprägten Demokratien der Rechtsstaat und jede seiner Untergliederungen immer nur im Verhältnis zum (selbstverantwortlichen) Individuum. Die islamischen Staaten nutzen genau umgekehrt das Gruppenzugehörigkeits-Kriterium (Umma) zur Legitimation von Ungleichbehandlung.
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Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (KEMR) vom 15.8.1990 wurde zunächst von 45 Ländern der OIC verabschiedet, wird heute aber von 57 Staaten mit islamischer Mehrheit anerkannt.
https://www.humanrights.ch/upload/pdf/140327_Kairoer_Erklaerung_der_OIC.pdf
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Dass es der „Kairoer Erklärung der Menschenrechte“ nicht um Toleranz und Anerkennung von Nichtmuslimen auf Augenhöhe geht, sondern um die Reklamierung einer durch die Offenbarung des Islam begründeten Vorherrschaft, wird bereits in der Präambel deutlich, die in Anlehnung an Sure 3,110 betont, dass „die islamische Umma [muslimische Weltgemeinschaft] … von Gott als die beste Nation geschaffen wurde und … der Menschheit eine universale und wohlausgewogene Zivilisation gebracht hat.“
https://www.igfm.de/themen/scharia/islamische-menschenrechtserklaerungen/einwaende-gegen-scharia/
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
Die IGFM ist eine Menschenrechtsorganisation, 1972 in Frankfurt gegründet. Sie unterstützt Menschen, die sich gewaltlos für die Verwirklichung der Menschenrechte in ihren Ländern einsetzen oder die verfolgt werden, weil sie ihre Rechte einfordern.
Die MGFM ist eine Nichtregierungsorganisation (NGO) mit Beobachtungsstatus im Europarat; sie ist eine der größten und mitgliederstärksten Menschenrechtsorganisationen und zählt weltweit über 35.000 Mitglieder.
www.igfm.de
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR)
Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte einigten sich am 10. Dezember 1948 die damals 56 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (UN) erstmals auf einen gemeinsamen Katalog von Grundrechten, basierend auf Gleichheit, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit. Sie schufen damit ein Wertesystem, das für alle Menschen gelten sollte – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, sozialem Status oder politischer Überzeugung.
https://www.menschenrechte3000.de/node/5
MENSCHENRECHTE 3000 e.V. in Freiburg
MENSCHENRECHTE 3000 wurde im Jahr 2003 mit dem Untertitel ‚Menschenrechte – Umwelt – Gewaltfreiheit‘ gegründet; wir setzen unsere Arbeitsschwerpunkte bei dem Zusammenhang zwischen Menschenrechten, Umweltproblematik und der Gewaltfrage.
Häufig geht die Zerstörung der Umwelt mit eklatanten Menschenrechtsverletzungen Hand in Hand: so wird einerseits beim Abbau von Rohstoffen die Umwelt massiv geschädigt, andererseits werden Menschenrechte und bürgerliche Rechte grob verletzt.
Wir sind dem Prinzip der Gewaltfreiheit verpflichtet, unterstützen gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien und lehnen den Einsatz von Gewalt zur Durchsetzung von Menschenrechten ab.
www.menschenrechte3000.de
Günter Wippel, Tel. 0162 – 822 87 17 (AB), andiFried@aol.com
Gudrun Conrad, 0172 322 74 04
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Egon Flaig: Es kann keine islamischen Menschenrechte geben
Muslime messen die Würde des Einzelnen an seiner Rechtgläubigkeit und Tugendhaftigkeit. Auszüge aus der Rede auf den Römerberggesprächen von Egon Flaig.
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Mich interessiert jetzt nicht die außerordentlich spirituelle Theologie des Islam, sein radikaler Monotheismus mit der reinsten Transzendenz: ohne Trinität, ohne Opfertod, ohne Heilige. Das bewundere ich; und es fasziniert mich. Aber genau darum geht es nicht. Sondern es geht um die Juridifizierung der sozialen und politischen Ordnung, um die Scharia.
Dass die Scharia selber historischen Modifikationen unterliegt, ist selbstverständlich. Aber die vier islamischen Rechtsschulen selber bezeichnen diese Ordnung als Scharia, als göttliche Ordnung, von Menschen ausgelegt. Dass die Auslegungen sich verändern, ist eine banale Einsicht. Entscheidend ist die Konstanz der Tradition um wichtige Kernpunkte, eine Tradition die aufrechterhalten wird durch das, was Jan Assmann die Textpflege im kulturellen Gedächtnis nennt. Es geht mir auch nicht um die Scharia insgesamt, sondern um zwei Dinge: 1. den Auftrag, Krieg gegen die Ungläubigen zu führen, bis die ganze Welt unter islamischer Herrschaft steht, dieser Krieg heißt Dschihad, 2. um die Dhimmitude, das ist der französische Begriff für den Status der Nicht-Muslime unter muslimischer Herrschaft.
Seit Beginn der klassischen Zeit (9. bis 11. Jahrhundert) teilen die muslimischen Juristen die Welt in zwei Teile, nämlich das „Haus des Islam“ und das „Haus des Krieges“. (?) Diese Zweiteilung hängt nicht davon ab, wo Muslime in großer Anzahl sind oder gar die Mehrheit darstellen, sondern davon, wo der Islam herrscht – in Gestalt der Scharia – oder wo er nicht herrscht. Diese Dichotomie ist also keine religiöse, sondern eine politische. Zwischen diesen beiden Teilen der Welt herrscht naturgemäß so lange Krieg, bis das Haus des Krieges nicht mehr existiert und der Islam über die Welt herrscht (Sure 8, 39 u. 9, 41). Daher besteht nach klassischer Lehre für die muslimische Weltgemeinschaft die Pflicht, gegen die Ungläubigen Krieg zu führen bis diese sich bekehren oder sich unterwerfen. Dieser Krieg heißt Dschihad.
Die Gemeinschaft der Muslime (Umma) ist folglich eine politische Gemeinschaft; das heißt, in ihrem Inneren kann es keinen Krieg geben – ausgenommen dem gegen Rebellen und gegen Häresien. Einzig der Krieg zur Unterwerfung der Ungläubigen ist legitim gewesen und obendrein Pflicht. (?) Ist es eine individuelle Pflicht oder eine kollektive? Wenn es eine kollektive Pflicht ist, dann muss die muslimische Gemeinschaft in regelmäßigen Abständen Angriffskriege gegen die Ungläubigen führen. Wenn es eine individuelle Pflicht ist, dann müssen die Gläubigen auf eigene Faust Krieg gegen die Ungläubigen führen, falls die Emire zu lange Frieden mit dem Feind halten. Fatalerweise besteht darüber innerhalb der orthodoxen Tradition seit dem 9. Jahrhundert keine Einigkeit. Viele Rechtsgelehrte definieren den Dschihad als individuelle Pflicht jedes tauglichen Muslim. Konsequenz dieser Lehre: wenn jeder einzelne Muslim alleine oder gruppenweise auf eigene Faust kriegerisch agieren muss, dann sind Attentate und Terroranschläge das Richtige. Al Qaida ist keine Verirrung, sondern entspricht dieser Traditionslinie. (?) Wer das abstreitet, kennt seine eigene Geschichte nicht. (?)
Der Kriegszustand dauert an, bis das Haus des Krieges vernichtet und die Welt erobert ist. Folglich sind Angriffskriege selbstverständlich und theologisch gerechtfertigt gewesen. (?) Friedensverträge, welche islamische Herrscher mit nicht-islamischen abschlossen, gelten nur als Waffenstillstände; deshalb wurden sie in der Regel für höchstens zehn Jahre abgeschlossen; zwei Rechtsschulen erlaubten nur drei bis vier Jahre Frieden. Die kurzen Fristen ermöglichten es den militärisch überlegenen Muslimen die Gegenseite unentwegt zu erpressen; auf diese Weise sind im Laufe der Jahrhunderte riesige Mengen an Geldern und Menschen an die muslimische Seite geflossen. Als sich die Kräfteverhältnisse verschoben, mussten muslimische Herrscher die Praxis ändern. So schloss 1535 Suleiman der Prächtige mit dem französischen König einen Frieden, der so lange gelten sollte, wie der Sultan lebte – ein Bruch mit der Tradition. (?)
Immer wieder wird bestritten, dass der Dschihad heute noch aktuell sei. Doch Peters kam in seiner großen Studie zum Ergebnis, dass auch im 19. und 20. Jahrhundert sehr viele Rechtsgelehrte der klassischen Doktrin anhängen. Er schreibt in seinem Buch „Islam and Colonialism“: „Modernistische Autoren unterstreichen den defensiven Aspekt des Dschihad und betonen, Dschihad außerhalb des islamischen Territoriums sei nur gestattet, wenn die friedliche Verbreitung des Islam behindert wird oder wenn Muslime, die unter Ungläubigen leben, unterdrückt werden. Demgegenüber weichen fundamentalistische Autoren kaum von der klassischen Doktrin ab und betonen den expanionistischen Aspekt.“
Der Haken dabei ist: die Modernisten vertreten in der Konsequenz genau dieselbe Lehre wie die Fundamentalisten. Denn der Dschihad ist ja berechtigt, wenn Muslime unterdrückt werden. Und ob Muslime unterdrückt werden, wer entscheidet das? Das entscheiden nicht die Gerichte in den säkularen Verfassungen, das entscheiden nicht die Menschenrechte. Das entscheiden die Normen der Scharia. (?)
Die dritte Islamische Gipfelkonferenz von 1981 bekräftigte in ihrer 5. Resolution die Gültigkeit der Dschihad-Doktrin für die Gegenwart: „Die islamischen Länder haben in ihrer Resolution klargestellt, dass das Wort Dschihad in seinem islamischen Sinn gebraucht wird, der keine Interpretation oder Missverständnis zulässt, und dass die praktischen Maßnahmen zu seiner Erfüllung zu ergreifen sind in Übereinstimmung damit und in ständiger Konsulation zwischen den islamischen Ländern.“ Das sagten nicht ein paar Spinner. Das sagten offizielle Vertreter von Staaten. Das war 20 Jahre vor dem 11. September 2001. Wenn das Leugnen aufhört, beginnt die Selbstbesinnung. Wir dürfen gespannt sein, wie diese Vergangenheitsbewältigung aussieht.
Der Dschihad führt zur Konversion, zur Tötung, zur Versklavung oder zur Dhimmitude. Was ist das? In der Scharia sind die Muslime die Herren, die Anhänger anderer Buchreligionen (Christen, Juden, Parsen) die Unterworfenen (Dhimmi); dabei handelte es sich in der klassischen Zeit des Islam nicht um religiöse Minderheiten, sondern gewaltige Mehrheiten, vor allem in Syrien, Anatolien, Nordafrika (Christen):
Die Unterworfenen durften keine Waffen tragen, sie waren wehrunfähig, somit keine vollwertigen Männer; ihre Schuhe und ihre Kleider mussten speziell geschnitten sein, um sie kenntlich und lächerlich zu machen; Christen und Juden mussten besondere Farbmerkmale tragen (aus dieser Diskriminierung entstand der Judenstern). Ihre Häuser mussten niedriger sein, ihre Türschwellen abgesenkt. Sie durften nicht auf Pferden reiten, sondern nur auf Eseln, damit sie ständig an ihre Erniedrigung erinnert wurden. Sie zahlten einen besonderen Tribut, den sie persönlich entrichten mussten, wobei sie einen Schlag an den Kopf erhielten. Sie mussten vor Muslimen den Kopf senken und auf der linken Seite gehen. Sie mussten sich von Muslimen schlagen lassen ohne sich wehren zu dürfen; schlug ein Dhimmi zurück, dann wurde ihm die Hand abgehackt oder er wurde hingerichtet. Die Zeugenaussage eines Dhimmi galt nicht gegen Muslime. Muslime brauchten für Vergehen an einem Dhimmi nur halbe Strafe zu tragen; und wegen eines Dhimmi konnten sie nie hingerichtet werden; umgekehrt waren grausamste Hinrichtungsarten überwiegend den Dhimmi vorbehalten.
Die Dhimmitude ist kein Nebenprodukt der islamischen Eroberungen, sondern ein offen verkündigtes Ziel des Dschihad selber. Die Dhimmitude versetzte die Nicht-Muslime in eine radikale Alterität: Die Menschen in diesem Zustand als „Bürger zweiter Klasse“ zu bezeichnen ist Schönrednerei. (?) Islamische Toleranz hieß: Duldung der Unterworfenen als Gedemütigte und Erniedrigte.
Sprechen wir von der Diskriminierung der Juden? 400 Jahre nach dem Islam schritt die Westkirche auf dem IV. Laterankonzil 1215 zu Maßnahmen, die uns barbarisch anmuten. Aber sie waren weitgehend eine Kopie der muslimischen Diskriminierungen. Mit einem Unterschied: wenn man die rechtlichen Bestimmungen vergleicht, dann ging die Entrechtung und Erniedrigung der Juden im Spätmittelalter nicht so weit wie in der Dhimmitude. (?)
Kenner der Materie wissen das schon seit langem. Und die Leugner kommen immer mehr unter Druck und müssen ganze Forschungen diffamieren. Das passiert immer, wenn Durchbrüche in der Forschung sich anbahnen und wenn Paradigmenwechsel sich vollziehen. Das neue Paradigma könnte lauten: die rechtlich fixierte Unterdrückung Andersgläubiger – ausgenommen die Häresien – war unter dem Halbmond deutliche schwerer als unter dem Kreuz. (?)
Als Unterdrückungszustand hielt sich die Dhimmitude mehr als tausend Jahre lang, bis der Druck der europäischen Mächte auf das osmanische Reich und schließlich die direkte Besetzung osmanischer Gebiete zu einer allmählichen Abmilderung der Dhimmitude führte. Die islamischen Gesellschaften haben die Dhimmitude nicht freiwillig abgeschafft, ebenso wenig wie die Sklaverei. Sie sind dazu gezwungen worden vom europäischen Imperialismus. (?)
Die Scharia beinhaltet die Dhimmitude. Egal wie abgemildert die Scharia hier und dort ist: sie ist auf radikalste Weise anti-demokratisch und anti-menschenrechtlich. Die Dhimmitude lebt wieder auf. Islamische Länder haben als letzte die Sklaverei abgeschafft; und einige von ihnen führen sie seit 15 Jahren wieder ein, so im Sudan. Die Scharia lässt das zu; sie ist eine parafaschistische Ordnung. (?) Der Scharia-Islam ist einer der schlimmeren Feinde von Menschenrechten und Demokratie.
Viele Muslime leugnen die Dhimmitude. Aber es nützt genauso wenig etwas, wie den Genozid an den Armeniern zu leugnen oder den Genozid an den Juden. Die Leugnung selber muss jeden aufmerken lassen, dem die Menschenrechte heilig sind. Denn wer leugnet, ist unfähig zu erkennen, wer er kulturell ist und wie er geschichtlich dazu wurde. Unter der Maske des Antiimperialismus beschuldigen Muslime und islamophile Intellektuelle den Westen.
Der Unterschied ist freilich, dass der Westen von Anfang an, seit dem 16. Jahrhundert seine eigene Selbstkritik leistete und darum zu den Menschenrechten gelangte. Und eben diese kritische Aufarbeitung der eigenen Geschichte wird durch Leugnungen über die islamische Geschichte systematisch behindert. Wer die historische Wahrheit einfordert, wird als Kulturkrieger bezeichnet. Genau umgekehrt verhält es sich, Kulturkrieg führt, wer leugnet und wer Leugnungen mit Tabus und Sprechverboten zu sichern versucht. Wir erleben im Moment genau das. Wenn eine Seite diesen Krieg eröffnet, dann kann die andere Seite diesem Krieg nur ausweichen, indem sie einfach kapituliert. Wollen die europäischen Intellektuellen diese Kapitulation?
Im August 1990 verabschiedeten die Außenminister der „Organisation der islamischen Konferenz“ in Kairo einen Entwurf einer „Erklärung der Menschenrecht im Islam“. Die Erklärung (?) steht unter dem Vorbehalt, dass sie mit der Scharia übereinstimmen müssen. Der Artikel 24 lautet:
„Alle Rechten und Freiheiten,
die in dieser Erklärung genannt werden,
unterstehen der islamischen Scharia.“
Und im Artikel 25 liest man: „Die islamische Scharia ist die einzige zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung.“.
Wenn die Scharia den Menschenrechten übergeordnet ist, dann gibt es eben keine Menschenrechte, dann gilt eben die Scharia.
Stellen Sie sich vor, Franco, Hitler oder Stalin hätten die Menschenrechte ausgerufen; und Stalin hätte hinzugefügt: Alle diese Rechte unterstehen der kommunistischen Idee; und Hitler hätte hinzugefügt: Sie unterstehen der nationalsozialistischen Ordnung.
Solche Menschenrecht sind keinen Pfifferling wert, weil die Verfasser sie im Prinzip leugnen. Anders gesagt: sie leugnen genau den Anspruch auf universale Menschenrechte, die von keiner Ordnung außer Kraft gesetzt werden dürfen.
In einer Diskussion berief sich in den 90er Jahren ein iranischer Ayatollah auf die Kairoer Erklärung, um die Ungleichheit zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen zu rechtfertigen: er argumentierte, die Menschen sind in ihrer Würde nur potentiell gleich, aktuell jedoch nach Graden der Tugend und der Rechtgläubigkeit verschieden. Da liegt der Hase im Pfeffer.
Es gibt also keine Menschenrechte. Und es wird sie auch niemals als islamische Menschenrechte geben. Weil es absurd ist, nach islamischen Menschenrechten zu suchen. Menschenrechte sind weder christlich, noch europäisch, noch islamisch. Sie sind entweder universal oder sie sind nicht.
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… Alles vom 30.10.2006 von Egon Flaig bitte lesen auf
https://www.fr.de/politik/kann-keine-islamischen-menschenrechte-geben-11652391.html
oder
https://gaebler.info/politik/flaig.pdf