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- Strom sollte komplett ins Netz eingespeist werden (8.6.2022)
- Mieterstrom und Alternativen (30.5.2022)
- Solarstrom vom Dach für Mieter scheitert oft an der Bürokratie (29.5.2022)
- Miete
Strom sollte komplett ins Netz eingespeist werden
Es ist frustrierend, wieder über die diversen Schwierigkeiten zu lesen, die Solarstromerzeuger erfahren müssen. Es sollte selbstverständlich sein, dass Verbraucher, Solarstromerzeuger, Netzbetreiber alles daran setzen, Initiativen, wie Ulrich Quast in Badenweiler, zu unterstützen. Die optimale Lösung bei Herrn Quast wäre einfach. Nicht neun Zähler sollten installiert werden, sondern lediglich drei Zähler für die Mieter, zwei Zähler für den Vermieter, wobei einer den Verbrauch, der andere die Solarstromerzeugung misst. Der Solarstrom sollte komplett ins Netz eingespeist werden. Dafür erhält der Vermieter je Kilowattstunde einen Betrag, der 20 Prozent unter dem Preis liegt, den Verbraucher zahlen müssen. Von den einbehaltenen 20 Prozent erhält der Netzbetreiber zehn Prozent, den Rest das Finanzamt. Mittels einer Excel-Tabelle kann am Jahresende der Vermieter den Mietern zu gleichen Teilen oder je nach Verbrauch den erzeugten Strom vergüten.
Bernt Nordalm, Endingen
8.6.2022
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Mieterstrom und Alternativen
Was bedeutet Mieterstrom?
Wenn Strom in einem Haus erzeugt und direkt an die Hausbewohnerinnen geliefert wird, ohne durch das öffentliche Netz zu laufen, nennt man das Mieterstrom. In der Regel handelt es sich um Strom aus Solaranlagen auf dem Hausdach, aber ein Blockheizkraftwerk im Keller, das gleichzeitig Wärme und Strom liefert, fällt unter die gleichen Regeln. Mieter können den Mieterstrom, der ihnen angeboten wird, nutzen, sie müssen es aber nicht. Der Strom muss mindestens 10 Prozent billiger sein als der Tarif des örtlichen Versorgers. Das ist möglich, weil eine Reihe von Abgaben, wie die Netznutzungsgebühren wegfallen. Vermieter, die Strom erzeugen und an ihre Mieter verkaufen, profitieren davon, dass sie einen Mieterstromzuschlag bekommen. Der beträgt derzeit knapp 4 Cent pro Kilowattstunde. Das Modell funktioniert auch, wenn ein Dienstleister zwischen Vermieter und Mieter tritt, und Abwicklung und Abrechnung übernimmt.
Strom einspeisen oder selbst nutzen?
Als im Jahr 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft trat, gab es hohe und für 20 Jahre garantierte Vergütungen für Lieferanten von Sonnen- und Windstrom. Wer eine Solaranlage auf das Hausdach baute, bekam zeitweise um die 50 Cent pro erzeugter und ins Netz eingespeister Kilowattstunde. Diese Zeiten sind längst vorbei. Wer heute eine Solaranlage aufs Dach baut, bekommt zwar auch 20 Jahre lang eine Vergütung. Die liegt aber derzeit bei knapp 7 Cent pro Kilowattstunde. Rentabler ist es da, den Strom selbst zu verbrauchen. Strom kaufen ist teuer, circa 30 Cent kostet eine Kilowattstunde. Man spart also mehr als 20 Cent pro Kilowattstunde, wenn man den selbst erzeugten Strom auch verbraucht. Die Bundesregierung plant zwar eine Verdoppelung der Einspeisevergütung. Aber auch dann bleibt die Eigennutzung attraktiver. Das Mieterstromkonzept basiert darauf, dass es günstiger ist, Strom selbst zu erzeugen und zu verbrauchen, als ihn aus dem Stromnetz zu beziehen.
Alternativen zum Mieterstrom
Solarstrom vom Dach lässt sich auf verschiedene Arten nutzen. Die bequemste ist, den erzeugten Strom komplett ins Netz einzuspeisen. Das wird bald attraktiver, da die Bundesregierung die Vergütung pro Kilowattstunde nahezu verdoppeln will von knapp 7 auf fast 14 Cent. Davon profitieren Einfamilienhäuser genauso wie Mehrfamilienhäuser. Im Mehrfamilienhaus können einzelne Parteien auch Teile der Dachfläche mieten, dort eine Solaranlage errichten, den Strom im eigenen Haushalt nutzen und den Überschuss einspeisen. Eine Solaranlage lässt sich – dritte Möglichkeit – im Mehrfamilienhaus nutzen, um das Treppenhaus, den Aufzug oder die Wärmepumpe zu versorgen.
Dem Mieterstrom am nächsten, aber mit weniger Bürokratie verbunden ist die kollektive Selbstversorgung. Eine Hausgemeinschaft betreibt hier gemeinschaftlich eine Solaranlage und verbraucht den erzeugten Strom so weit wie möglich im eigenen Gebäude. Gegenüber dem Netzbetreiber und dem Stromlieferanten tritt sie als ein Kunde auf. Es ist also nur ein Zähler nötig. Für die interne Abrechnung genügen Unterzähler. Die Hausgemeinschaft muss sich allerdings auf die Form der Abrechnung einigen. Beratung zu all diesen Formen der Solarstromnutzung bietet unter anderen die Energieagentur Regio Freiburg. Auf der Homepage findet man auch Musterverträge.
… Alles vom 30.5.2022 von Jörg Buteweg bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/hintergrund-xkfhyi4ix–213359419.html
Dr. Jörg Buteweg (Jahrgang 1955) stammt aus Trier. Studium der Volkswirtschaftslehre in Freiburg und London, 1988 Promotion. 1981 bis 1983 Volontariat bei der Badischen Zeitung. Seit 1984 mit Unterbrechungen Wirtschaftsredakteur der Badischen Zeitung. Von 1991 bis 1995 Wirtschaftskorrespondent für Berlin und die neuen Bundesländer. 2000/2001 Redakteur bei der Wirtschaftszeitung Handelsblatt. Bis 2021 Leiter der Wirtschaftsredaktion der BZ.
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Solarstrom vom Dach für Mieter scheitert oft an der Bürokratie
Deutschland setzt auf erneuerbare Energien – um das Klima zu schonen und um unabhängiger zu werden von Einfuhren. Denn zu hohe Abhängigkeit macht erpressbar, wie der Krieg Russlands gegen die Ukraine zeigt. Trotz guter Absichten geht aber in der Praxis oft wenig voran – das zeigt das Beispiel Mieterstrom.
Ulrich Quast kann man einen Tüftler nennen, einen hartnäckigen zumal. Er versorgt in Badenweiler sich und drei Mietparteien mit Solarstrom vom eigenen Hausdach. Mieterstrom nennt man das. Für die Mieter ist das finanziell vorteilhaft. Sie bekommen den Strom 20 Prozent billiger als der örtliche Versorger ihn liefert. Quast profitiert, denn er kann einen größeren Teil des Stroms aus der Solaranlage im eigenen Haus nutzen. Sonst würde er ihn ins Netz einspeisen – mit bescheidener Vergütung. Vor allem aber: Das Klima profitiert, weil Strom umweltschonend erzeugt wird.
Die Idee Mieterstrom hat bisher nicht gezündet
Grundsätzlich wäre auf Deutschlands Dächer reichlich Platz für Solaranlagen. Rund 19 Millionen Gebäude zählt das Statistische Bundesamt. Da ließe sich viel Strom erzeugen, selbst wenn man die Flächen frei lässt, die nach Norden zeigen. Wer durchs Land fährt, bekommt den Eindruck, dass fast jede Scheune mit Solarmodulen bestückt ist und auch viele Einfamilienhäuser. Aber die Idee Mieterstrom hat nicht gezündet. Wer Ulrich Quast zuhört, den wundert das nicht.
„Es war eine Art Pionierarbeit“, berichtet er, der von Haus aus nicht Techniker ist, sondern Apotheker. So hat er allein 9 Stromzähler installieren müssen, um ablesen zu können, wie viel selbst erzeugten Strom die einzelnen Haushalte verbrauchen und wie viel sie jeweils aus dem Stromnetz beziehen. Außerdem steht Quast dafür gerade, dass bei den Mietern das Licht nicht ausgeht. Er muss in die Rolle des Energieversorgers schlüpfen, mit allen Verpflichtungen und Vorschriften.
Ein Ingenieur aus Freiburg habe ihm bei der Planung geholfen, erzählt der Pionier aus Badenweiler. Beim Stromnetzbetreiber Energiedienst sei man ihm offen begegnet, das habe das Vorhaben erleichtert. Längst nicht alle Versorger stehen so positiv zum Mieterstrom. Corinna Kodim, Geschäftsführerin für Energie, Umwelt, Technik beim Eigentümerverband Haus & Grund berichtet, dass regionale Energieversorger einfache Mieterstrommodelle verhinderten, weil sie fürchteten, in diese Haushalte weniger Strom zu verkaufen.
Die bürokratischen Hürden sind hoch
Diese Klage führen nicht nur Privatleute, sondern auch Firmen, die Mieterstromprojekte in größerem Stil organisieren wollen. Sich mit den örtlichen Versorgern zu verständigen, sei einfach zu aufwändig, berichtet Rainer Sylla, Geschäftsführer der Vertriebsgesellschaft der Elektrizitätswerke Schönau. „Wir machen das nur noch in Berlin.“ Dort arbeite man stets mit der Genossenschaft Bürgerenergie Berlin zusammen. Überdies habe man mit dem örtlichen Energieversorger ein Verfahren zur Abrechnung vereinbart, das für alle Projekte funktioniere. „Nur so ist das praktikabel.“ Beim Freiburger Versorger Badenova berichtet man von einer geringen Zahl von Projekten – und hohen Hürden. „Bisher werden Mieterstrommodelle deshalb nur in geringem Umfang umgesetzt, da der administrative Aufwand für Messung, Abrechnung und Vertragsgestaltungen sehr hoch ist“, heißt es in einer Bewertung.
Thomas Nostadt, Geschäftsführer beim Wohnungsbauunternehmen Wohnbau Lörrach, geht sogar so weit zu sagen: „Die Wirtschaftlichkeit im Mietwohnungsbau wird durch Solaranlagen nicht verbessert.“ Wohnbau Lörrach hat mehrere Projekte im Bestand – mit ernüchternden Erfahrungen. Wenn man die Versicherung der Anlagen, deren Überwachung sowie fällige Reparaturen einkalkuliere, dann schreibe man keine schwarzen Zahlen, so Nostadt. Er sagt: „Wir lassen uns nicht abbringen“, weist aber darauf hin, dass Solartechnik eine weitere Hürde bei der Schaffung günstigen Wohnraums sei.
Die Zahlen sprechen für sich. Als die Bundesregierung 2017 einen Passus zum Mieterstrom ins Ökostromgesetz schrieb, stellte man Geld bereit, um jedes Jahr neue Solaranlagen mit einer Leistung von 500 Megawatt zu fördern. Laut den Zahlen der Bundesnetzagentur wurden von 2017 bis vergangene Woche genau 4528 Anlagen mit insgesamt 95 Megawatt Leistung registriert. Das ist die Hälfte dessen, was Deutschlands größter Solarpark leistet, den der Versorger EnBW im brandenburgischen Werneuchen gebaut hat.
Klaus Nerz lässt sich von den Hindernissen nicht abschrecken. Er organisiert für den Versorger Energiedienst in Rheinfelden solche Projekte. „Mieterstrom ist ein ganz wichtiger Teil einer dezentralen Energieversorgung. Je mehr Energie an Ort und Stelle erzeugt wird, umso weniger muss man über teure Leitungen von weither heranschaffen“, sagt er. Die Möglichkeiten wären riesig. Es gibt 3,1 Millionen Zweifamilienhäuser und 3,2 Millionen Mehrfamilienhäuser in Deutschland. Die meisten Dächer dieser Häuser ließen sich für Mieterstrom nutzen.
Neben den herkömmlichen Haushaltsgeräten wie Herd, Kühlschrank, Gefriertruhe und Waschmaschine kämen mit Wärmepumpen zum Heizen und Elektroautos neue elektrische Geräte hinzu. Durch geschicktes Management des Verbrauchs lasse sich der Anteil des selbst erzeugten Stroms, der im Haus verbraucht wird, vergrößern. „Je mehr Sie selbst verbrauchen, umso rentabler ist das Modell“, sagt Nerz.
Ab 30 Prozent, so die Faustregel, rechnet sich Mieterstrom
Ulrich Quast in Badenweiler weiß nach einem Jahr Betrieb: Die eigene Anlage, die auch zwei Wärmepumpen versorgt, deckt übers Jahr gerechnet 35 bis 40 Prozent des Strombedarfs. Im Sommer sind es mehr als 60 Prozent. Damit ist die Anlage rentabel. Ab 30 Prozent, so die Faustregel, rechnet sich Mieterstrom. Das große Geld macht Quast nicht mit seinem Mieterstromprojekt. „Ich mache etwas Gewinn, damit das Finanzamt das nicht als Liebhaberei ansieht“, sagt Quast. Ihm ist aber klar: „Es rentiert sich nur, weil ich alles selbst mache.“
Mehr als 100 Mieterstromanlagen mit mehreren 1000 Kunden betreibt Energiedienst zwischen Oberrhein, Hochrhein und Bodensee. Pro Jahr kämen rund 20 Anlagen dazu, sagt Nerz. Energiedienst startet Projekte, wenn mehr als 10 Haushalte beteiligt sind. In Freiburg betreibt die Firma unter anderem eine Anlage im Stadtteil Haslach mit 27 Haushalten, von denen 16 bei dem Projekt mitmachen. Den Anstoß gab der notwendige Austausch der Heizung in dem Quartier mit vier Wohnhäusern. „Wer die Heizung erneuert, muss in Baden-Württemberg 15 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen“, sagt Hausverwalter Matthias Stoll. Mit der Mieterstromanlage, die Energiedienst errichtet hat, erfülle man diese Voraussetzung. Auch er stöhnt über die komplizierten Regeln: Steuerrecht, Energiewirtschaftsgesetz, Messstellenbetriebsgesetz, Meldepflichten bei der Bundesnetzagentur. Ohne Spezialisten sei das nicht zu bewältigen.
Die Politik rührt die vielen komplizierten Regeln nicht an
Besserung ist im Augenblick nicht in Sicht. Die Ampel-Koalition hat zwar in ihrem Osterpaket Verbesserungen für die erneuerbaren Energien vorgestellt. So fällt die Ökostrom-Umlage weg, die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen wird nahezu verdoppelt, der Zuschlag, den die Anbieter von Mieterstrom bekommen, wird leicht erhöht. Aber an den vielen komplizierten Regeln wird nicht gerührt.
Deswegen sieht der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft wenig Aussicht auf einen Schub für die Solarenergie auf Miethäusern. „Da die Probleme des Mieterstroms weniger wirtschaftlich begründet sind als vielmehr im Aufwand der Abwicklung, nützt diese Verbesserung nicht viel.“ Lapidar heißt es bei Badenova: „Die Regelungen zum Mieterstrom wurden in der EEG-Novelle im Osterpaket kaum verändert.“ Für Hausverwalter Matthias Stoll ist deswegen klar: „Die Energiewende wird nur funktionieren, wenn diese Hürden fallen.“
… Alles vom 29.5.2022 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/solarstrom-vom-dach-fuer-mieter-scheitert-oft-an-der-buerokratie–213359406.html
Kommentar:
Bürokratie: Warum einfach wenn es auch kompliziert geht
Leute, wir leben doch in Deutschland. Da wird nach der Regel gehandelt: warum einfach wenn es auch kompliziert geht. Die PV-Regeln sind viel zu starr (-sinnig) als dass sie sich auf jeden Bedarf individuell anpassen ließen. Man stellt nicht den ökonomischen Nutzen in den Vordergrund sondern die oft hirnrissigen Regeln und den Mitverdienst des Staates. So auch bei dem unverständlichen EWärmeG ab 2015 mit den 15% erneuerbarer Energien oder der widersprüchlich unsinnigen und unverständlichen neuen BImschV §19 gültig ab 1.1.2022
Man gewinnt den Eindruck, dass irgendwo unbeschäftige, gelangweilte Beamten sitzen die nichts anderes zu tun haben als über neue Schikanen für die Bürger nachzudenken.
29.5.2022, K.K.
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