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- Jörg Zajonc zu neuen Plänen der EU zur „Chatkontrolle“ – RTL WEST (14.11.2025)
- Briefgeheimnis versus Chat-Kontrolle (17.10.2025)
- Warum die Chat-Kontrolle die falsche Antwort auf Kindsmissbrauch ist (15.10.2025)
- Stoppt Chat-Kontrollen! (10.10.2025)
Briefgeheimnis = offline entspricht der Chatkontrolle = online
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Jörg Zajonc zu neuen Plänen der EU zur „Chatkontrolle“ – RTL WEST
Die Europäische Union plant ein Gesetz, das private Nachrichten auf Messengerdiensten durchsuchen lassen will. Angeblich, um Kinder besser zu schützen. Deutschland lehnte das erstmal ab. Aber ein neuer Vorschlag liegt schon auf dem Tisch: Verschlüsselte Chats könnten damit überwacht werden – ohne dass wir etwas merken. Kritiker sehen unsere Privatsphäre in Gefahr. Dazu ein Kommentar von RTL WEST Geschäftsführer Jörg Zajonc.
… Alles vom 14.11.2025 bitte lesen auf https://www.youtube.com/watch?v=MwkuXiil3Wc&t=1s
Briefgeheimnis versus Chat-Kontrolle
Die EU will die Chat-Kontrolle per Gesetz einführen: Messenger wie Whatsapp, Signal und Threema verpflichten, die Chats der Nutzer auf Kindesmissbrauch, Hass&Hetze und dies und das durchsuchen.
Das Ziel ist richtig: Pädophile und Gewalttäter aus den Online-Diensten drängen.
Das Mittel ist falsch: Wenn Anbieter wie Whatsapp alle Posts (Bilder und Texte) kontrollieren soll, hat dies Nebenwirkungen:
1. Mißachtung der Privatsphäre der Bürger,
2. Aufbau einer riesigen Kontroll-Bürokratie ,
3. Entfernung der Verschlüsselung und damit
4. Einfallstor für anlasslose Überwachung.
5. Supervisor-Problem: Wer überwacht die Überwacher?
Das Briefgeheimnis, das offline bei Print vielleicht noch gewahrt ist, wäre online begraben. Genauer: Das Briefgeheimnis gilt nur noch für die Kommunikation der Bürger bzw. Privatleute untereinander, aber nicht mehr für den Staat bzw. die ihm zu Diensten stehenden, weil von ihm finanzierten NGOs.
Innerhalb einer Whatsapp-Gruppe traut man sich Dinge zu schreiben, die man im Kommentar von Zeitung bzw. Online-Blog vermeidet würde.Die Chat-Kontrolle würde diese Möglichkeit, im digitalen Raum privat zu kommunizieren, zerstören.
Das von der EU geplante Gesetzesvorhaben der Chat-Kontrolle steht im Widerspruch zum Open-Source-Prinzips der Messenger-Dienste: Mit der Veröffentlichung des gesamten Quell- bzw. Programmmcodes können externe Informatik-Spezialisten checken, dass die Nutzerdaten sicher sind. Damit schafft Open-Source Vertrauen, das wiederum untergraben wird, wenn staatliche oder vom Staat beauftragte Kontrollbehörden mitlesen können.
Ja zur gezielten polizeilichen Überwachung Einzelner über staatliche Spionageprogramme (Govware). Nein zur Überwachung der Privatsphäre aller Bürger.
Wie widersprüchlich das Gesetesvorhaben der EU ist, zeigt Dolgendes: Das Gesetz soll für die Privatsphäre der Bürger gelten, nicht aber für die Apps der staatlichen Kommunikation zur nationalen Sicherheit: Die sichere Codierung der Kommunikation der Bürger untereinander soll aufgebrochen werden, die sichere Verschlüsselung der Kommunikation der Behörden hingegen soll erhalten bleiben.
17.10.2025
Ende von Beitrag „Briefgeheimnis versus Chat-Kontrolle“
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Beginn von Anlagen (1) – (2)
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(1) Stoppt Chat-Kontrollen!
Die EU will am Grundgesetz vorbei anlaßlos alle privaten Nachrichten mitlesen
Ronald Gläser
Die geplante Chatkontrolle in der Europäischen Union ist ein ungeheuerlicher Angriff auf die Bürgerrechte. Spätestens seit dem 19. Jahrhundert ist das Briefgeheimnis in Deutschland gesetzlich verankert. Dieses Grundrecht könnte jetzt EU-weit fallen, wenn die Bundesregierung dies nicht verhindert.
Worum geht es? Was früher der gefaltete Brief in einem Umschlag war, ist im Digitalzeitalter die Nachricht auf dem Smartphone. Messengerdienste wie Telegram, Signal oder Whatsapp sollen künftig anlaßlos prüfen, ob der Nutzer kinderpornographisches Material damit versendet. Tut er es, soll dies Konsequenzen haben. Dazu soll die Verschlüsselung sämtlicher Nachrichten nach dem Willen ungewählter EU-Bürokraten standardmäßig umgangen werden. Wer eine Nachricht verschickt oder bekommt, dessen Inhalte werden überprüft. Entsprechen sie bestimmten Mustern, so soll eine Mitteilung an eine Meldestelle oder die Staatsanwaltschaft gehen.
Dänemark hat derzeit die EU-Ratspräsidentschaft und nimmt das Vorhaben auf, nachdem mehrere andere Regierungen sich daran die Zähne ausgebissen haben. Kopenhagen hat einen 200 Seiten umfassenden Entwurf vorgelegt. Über 68.000 Wörter, die die „totale Überwachung“ bringen werden, klagt etwa Julian Reichelt.
„Unsere Strafverfolgungsbehörden müssen über Zugriff auf die Kommunikation verfügen, wenn diese zur Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten beitragen kann“, entgegnet der dänische Justizminister Peter Hummelgaard. In Dänemark gibt es kaum Widerstand gegen das geplante Gesetz. Während bei deutschen Abgeordneten die E-Mail-Postfächer überquellen mit Protestschreiben wird in manchen Staaten darüber diskutiert, als ginge es nur um eine harmlose Änderung der Geschäftsbedingungen und nur um das Kindeswohl. In Wahrheit dürfte totalitäres Kalkül bei vielen Befürwortern eine Rolle spielen: Wer garantiert, daß nicht morgen „Haßverbrechen“ oder „Delegitimierung des Staates“ verhindert werden sollen? Technisch ist der geplante Kontrollzwang so, als würde der Staat eine Telefongesellschaft dazu verpflichten, sämtliche Gespräche abzuhören, um herauszufinden, ob ein Gespräch mit Kindersexbezug stattfindet. Es ist so, als würden die Deutsche Post oder UPS jeden Brief, jedes Paket öffnen, um zu schauen, ob darin „böse Wörter“ stehen.
Millionen von Bürgern würden wegen einiger schwarzer Schafe – die natürlich die Härte des Gesetzes zu spüren bekommen müssen – ausspioniert. Einen so brutalen Angriff auf das durch das im Grundgesetzartikel 10 gesicherte Post- und Fernmeldegeheimnis hat es noch nicht gegeben. Dabei hat der Staat genug Mittel, um solche Straftaten zu verfolgen. Er kann diese Szene beobachten, Beweise sammeln und am Ende auch Telefone und verdächtige Konten bei Messengerdiensten überwachen – aber individuell und mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl. Die anlaßlose Massenüberwachung hingegen ist weder mit dem Grundgesetz noch mit dem Selbstverständnis einer „liberalen Demokratie“ vereinbar. Kein Wunder also, daß die Chefin des US-Anbieters Signal Meredith Whittaker einen Rückzug aus der EU angekündigt hat. Datenschutz sei ihr wichtiger als der EU-Markt.
Der unredliche Generalverdacht ist das eine, Fehlerquote und Mißbrauchsanfälligkeit sind das andere. „Es ist bedauerlich, daß Politiker weiterhin einer Art magischem Denken verfallen, das davon ausgeht, daß man eine Hintertür schaffen kann, auf die nur die Guten Zugriff haben“, sagt Whittaker. Und was mögliche Fehler angeht: Glaube niemand, daß die moderne Technik – KI hin oder her – fehlerfrei arbeitet! Wer darauf hofft, der lese in Joachim Steinhöfels „Die Digitale Bevormundung“ das Kapitel darüber, wie oft etwa ein Heinrich-Heine-Zitat („Der Deutsche gleicht dem Sklaven“) von Facebook als Haßrede zensiert wurde. Einzelne Gerichte haben dies hinterher sogar abgesegnet. Menschliches und technisches Versagen im Bereich der Internetzensur leisteten sich in den vergangenen Jahren einen makaberen Wettlauf. Prognose: Dank der EU-Chatkontrolle werden harmlose Bilder an die liebe Patentante von den Enkelkindern beim Baden zu Sperrungen oder gar Razzien führen.
Bleibt noch die Gefahr, daß Kriminelle oder fremde Geheimdienste sich einklinken. Wenn einmal eine Möglichkeit zum Ausspähen installiert ist, dann fällt es Agenten oder Gangstern leichter, sich Zugang zu den Nachrichten zu verschaffen. Eine sichere Verschlüsselung für jedermann und jederzeit ist daher auch eine Frage digitaler Souveränität. Die Debatte über die Chatkontrolle ist drei Jahre alt. Zunächst scheiterte das Vorhaben am Widerstand der Öffentlichkeit, des EU-Parlaments und mehrerer Regierungen. Das könnte sich jetzt geändert haben, weil Schwarz-Rot in Berlin dieses Vorhaben nicht mehr so kategorisch ausschließt wie die Vorgängerregierung. Die Deutschen könnten das Zünglein an der Waage sein, wenn in der kommenden Woche der Europäische Rat zusammentritt.
Nach der vertragswidrigen Banken- und Eurorettung, der bedenkenlosen Grenzöffnung sowie der unvernünftigen Energiewende und zuletzt den immensen Schuldenpaketen wäre dies der nächste große Sündenfall einer Berliner Regierung. Dagegen hilft nur massive Opposition. Nicht erst an der Wahlurne – schon laufen Petitionen gegen das Vorhaben. Demonstrationen sollten folgen. Der Widerstand muß sich bemerkbar machen. Es ist nicht sicher, daß er Erfolg hat. Aber parallel müssen alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden. Unser Grundgesetz kennt das Postgeheimnis. Diese Totalüberwachung unserer Nachrichten ist ein klarer Verstoß dagegen.
Schon die Vorratsdatenspeicherung ist seinerzeit von Gerichten gestoppt worden. Und damals ging es nur um Verbindungsdaten. Diesmal geht es buchstäblich um alles. Die Gerichte werden nichts unternehmen, wenn die Bürger nicht auch lautstark aufbegehren. Also los, auf die Barrikaden.
Ronald Gläser sitzt seit 2025 für die AfD im Bundestagsausschuß für Kultur und Medien
… Alles vom 10.10.2025 von Ronald Gläser bitte lesen in der JF 42/25, Seite 2
https://www.jungefreiheit.de
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(2) Whatsapp und Signal müssen sicher bleiben. Warum die Chat-Kontrolle die falsche Antwort auf Kindsmissbrauch ist
Im Namen des Kinderschutzes versucht die Präsidentschaft des Rats der EU, die Verschlüsselung von Messenger-Diensten aufzubrechen. Das würde die Privatsphäre aller Whatsapp-Nutzer aushöhlen. Wer Freiheit und Demokratie ernst nimmt, muss dieses Gesetz stoppen.
Seit Jahren beraten sich Amtsträger in der EU über ein Thema, das eigentlich längst abgeschrieben gehört: die Chat-Kontrolle. Das Gesetzesvorhaben will, dass Messenger wie Whatsapp, Signal oder Threema die Chats ihrer Nutzer auf Kindsmissbrauch durchforsten.
Dem Ziel des Gesetzes dürften alle zustimmen. Technologieunternehmen müssen versuchen, zu verhindern, dass Pädophile und Kinderschänder ihre Dienste verwenden, um sich gegenseitig mit immer neuen Missbrauchsbildern zu versorgen.
Aber das Mittel, mit dem dieses Ziel in der EU erreicht werden soll, verursacht einen grossen Schaden: Dienste wie Whatsapp müssten sämtliche Bilder ihrer Nutzer einer Inhaltskontrolle unterziehen. Dafür müssten die Messenger die Verschlüsselung der Nachrichten brechen. Dies wiederum schüfe ein Einfallstor für anlasslose Überwachung. Das darf nicht sein.
Echte Meinungsfreiheit bedingt den Schutz der Privatsphäre
Dank Messengern wie Whatsapp oder Signal gibt es heute auch im Internet eine Möglichkeit, so privat zu kommunizieren wie von Angesicht zu Angesicht. Messenger garantieren damit auch im digitalen Raum ein grundlegendes Recht: jenes auf Privatsphäre.
Die Privatsphäre ist ein wichtiger Baustein der Meinungsfreiheit. Wer einem Freund eine Whatsapp-Nachricht schickt, weiss, dass niemand mitliest – insbesondere keine Behörde. Das führt dazu, dass man auch Dinge schreiben kann, die man sich in Kommentarspalten von Zeitungen und in den sozialen Netzwerken nicht zu posten getraut.
Messenger sind damit eine Oase der Freiheit im Internet, in dem Absender von kontroversen Meinungen bisweilen mit hasserfüllten Kommentaren überschwemmt werden. Sie sind daher wichtig für die Meinungsbildung und damit letztlich ein grundlegender Bestandteil einer gesunden Demokratie.
Jedes Bild erhält einen digitalen Fingerabdruck
Die Chat-Kontrolle würde die Privatsphäre von Millionen von Whatsapp-, Signal- und Threema-Nutzern in der EU verletzen. Konkret sieht das Gesetz zwei Massnahmen vor.
Erstens müssten die Messenger ein System einführen, um Bilder zu erkennen, die bereits als sexualisierte Gewalt gegen Kinder eingestuft worden sind. Dafür wird von jedem Bild, das versendet werden soll, ein sogenannter Hash erstellt. Ein Hash ist ein digitaler Fingerabdruck, eine lange Reihe aus Zahlen und Buchstaben. Zwei identische Bilder haben denselben Hash. Der Hash jedes Bildes, das via Whatsapp versendet werden soll, wird der amerikanischen Kinderschutzstelle NCMEC zugestellt.
Die Stelle betreibt eine Datenbank mit den Hashes von bekannten Missbrauchsbildern. Gibt es einen Match zwischen dem Hash eines Nutzers, der ein Bild verschicken will, und einem Hash in der Datenbank, kann man davon ausgehen, dass der Nutzer gerade versucht, ein bereits bekanntes Missbrauchsbild zu verschicken. Der Nutzer wird dann den Behörden gemeldet. Weil dabei die eigentlichen Bilder verdeckt bleiben und die Verschlüsselung der Nachrichten nicht gebrochen wird, ist dieser Teil des Systems in den Augen der Befürworter privatsphärenkonform.
Verschlüsselung würde gebrochen
Dazu kommt die zweite Massnahme, mit der auch neue Missbrauchsbilder aufgespürt werden sollen. Dabei müssten die Messenger sämtliche Bilder, die ihre Nutzer verschicken, einem Algorithmus zur Bilderkennung unterziehen. Der Algorithmus schlägt Alarm, sobald er Missbrauch mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit erkennt. Diese Bildanalyse geht mit heutiger Technologie nur in unverschlüsseltem Zustand. Das heisst, die Verschlüsselung der Nachrichten würde dafür gebrochen.
Würde die Verschlüsselung geknackt, wären die Messenger nicht mehr sicher. Nutzer müssten damit rechnen, dass sie anlasslos überwacht und fälschlicherweise des sexuellen Kindsmissbrauchs verdächtigt werden.
Denn weil kein Bilderkennungsalgorithmus der Welt fehlerfrei funktioniert, würden wohl Tausende von unschuldigen Nutzern den Behörden gemeldet. Selbst wenn der Algorithmus zur Erkennung von Missbrauchsbildern eine Trefferquote von 99,9 Prozent hätte, gäbe es noch immer viele Falschmeldungen, schliesslich senden europäische Nutzer jeden Monat Hunderte von Millionen von Bildern über Messenger-Dienste.
Mancher Missbrauch ist schwer zu erkennen
Dazu kommt: Solche Algorithmen haben Mühe, Bilder von Kindsmissbrauch zuverlässig von harmlosen Inhalten zu unterscheiden. Selbst für Menschen ist dies bisweilen schwierig. Schicken sich zwei Teenager in gegenseitigem Einverständnis Nacktfotos, ist die Lage anders, als wenn ein Erwachsener einen Jugendlichen für die Aufnahme unter Druck setzt. Dem Bild selbst sieht man seine Entstehungsgeschichte allerdings nicht an.
Fest steht: Teenager, die aus freien Stücken Sexting betreiben, sollten weder den Behörden gemeldet werden, noch sollten ihre Bilder in einer Datenbank mit Missbrauchsmaterial landen. Zudem gibt es Eltern, die Fotos ihrer Kinder aufnehmen, während diese nackt am Strand durch den Sand wühlen. Sie sollten nicht verdächtigt werden, ihr Kind sexuell missbraucht zu haben.
Zwar sagt Thorn, die Organisation, deren Algorithmen für die Erkennung von Kindsmissbrauch verwendet werden, ihre Programme könnten unschuldige Familienfotos sehr gut von Missbrauchsbildern unterscheiden. Dabei muss man sich allerdings auf die Aussagen der Organisation selbst verlassen. Unabhängige Tests des Modells gibt es nicht.
Dies zwar aus guten Gründen: Die Organisation will Tätern keine Hinweise darauf geben, wie sie Bilder inszenieren müssen, damit sie den Algorithmus täuschen.
Trotzdem ist die Intransparenz unbefriedigend. Sie widerspricht dem Open-Source-Prinzip der Messenger: Firmen wie Signal und Threema sind vertrauenswürdig, weil sie ihren Programmcode veröffentlicht haben und sich deshalb auch externe Spezialisten vergewissern können, dass die Daten der Nutzer tatsächlich sicher sind. Die Bilderkennung wäre eine Blackbox im Programmcode, die das Vertrauen ins System untergrübe. Nutzer wüssten dann nicht mehr, ob es nicht doch eine Hintertür gibt, durch die jemand ihre Chats mitliest.
Bei Tatverdacht kann die Polizei Täter bereits überwachen
Diese Art der Überwachung wäre nicht legitim. Selbstverständlich sollen aber Staaten jene Bürgerinnen und Bürger überwachen dürfen, bei denen ein Verdacht auf ein schweres Delikt besteht. Technisch funktioniert dies heute über Spionageprogramme, sogenannte Govware. Damit können Strafverfolgungsbehörden auch Messenger-Chats von Menschen mitlesen, bei denen ein Tatverdacht auf schweren Kindsmissbrauch besteht.
Diese gezielte Überwachung von Einzelpersonen ermöglicht eine effiziente Polizeiarbeit. Damit eine Person aber überwacht werden darf, braucht es einen begründeten Tatverdacht auf eine schwere Straftat und einen Entscheid eines Zwangsmassnahmengerichts. Mit der Chat-Kontrolle hingegen würde ein System geschaffen, bei dem sämtliche Messenger-Nutzer potenziell überwacht würden – also insbesondere auch Menschen, bei denen nicht der leiseste Tatverdacht besteht.
Den Autoren des Gesetzes sind diese Gefahren bewusst. Ihnen selbst sind die Inhaltskontrollen, die sie einführen würden, offenbar auch ungeheuer. Das zeigt Erwägungsgrund 12a im Gesetzestext. Dort steht, dass die Regeln nicht für Apps gelten sollen, die von Regierungsbeamten für die Kommunikation für die nationale Sicherheit verwendet werden.
Das heisst: Käme das Gesetz je durch, schwächte es den Schutz der Privatsphäre nur für Bürgerinnen und Bürger. Die Behörden wollen derweil die sichere Verschlüsselung für sich selbst bewahren.
… Alles vom 15.10.2025 von Gioia da Silva bitte lesen auf
https://www.nzz.ch/meinung/whatsapp-und-signal-muessen-sicher-bleiben-warum-die-chat-kontrolle-die-falsche-antwort-auf-kindsmissbrauch-ist-ld.1906662
Stoppt Chat-Kontrollen!
Die EU will am Grundgesetz vorbei anlaßlos alle privaten Nachrichten mitlesen
Ronald Gläser
Die geplante Chatkontrolle in der Europäischen Union ist ein ungeheuerlicher Angriff auf die Bürgerrechte. Spätestens seit dem 19. Jahrhundert ist das Briefgeheimnis in Deutschland gesetzlich verankert. Dieses Grundrecht könnte jetzt EU-weit fallen, wenn die Bundesregierung dies nicht verhindert.
Worum geht es? Was früher der gefaltete Brief in einem Umschlag war, ist im Digitalzeitalter die Nachricht auf dem Smartphone. Messengerdienste wie Telegram, Signal oder Whatsapp sollen künftig anlaßlos prüfen, ob der Nutzer kinderpornographisches Material damit versendet. Tut er es, soll dies Konsequenzen haben. Dazu soll die Verschlüsselung sämtlicher Nachrichten nach dem Willen ungewählter EU-Bürokraten standardmäßig umgangen werden. Wer eine Nachricht verschickt oder bekommt, dessen Inhalte werden überprüft. Entsprechen sie bestimmten Mustern, so soll eine Mitteilung an eine Meldestelle oder die Staatsanwaltschaft gehen.
Dänemark hat derzeit die EU-Ratspräsidentschaft und nimmt das Vorhaben auf, nachdem mehrere andere Regierungen sich daran die Zähne ausgebissen haben. Kopenhagen hat einen 200 Seiten umfassenden Entwurf vorgelegt. Über 68.000 Wörter, die die „totale Überwachung“ bringen werden, klagt etwa Julian Reichelt.
„Unsere Strafverfolgungsbehörden müssen über Zugriff auf die Kommunikation verfügen, wenn diese zur Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten beitragen kann“, entgegnet der dänische Justizminister Peter Hummelgaard. In Dänemark gibt es kaum Widerstand gegen das geplante Gesetz. Während bei deutschen Abgeordneten die E-Mail-Postfächer überquellen mit Protestschreiben wird in manchen Staaten darüber diskutiert, als ginge es nur um eine harmlose Änderung der Geschäftsbedingungen und nur um das Kindeswohl. In Wahrheit dürfte totalitäres Kalkül bei vielen Befürwortern eine Rolle spielen: Wer garantiert, daß nicht morgen „Haßverbrechen“ oder „Delegitimierung des Staates“ verhindert werden sollen? Technisch ist der geplante Kontrollzwang so, als würde der Staat eine Telefongesellschaft dazu verpflichten, sämtliche Gespräche abzuhören, um herauszufinden, ob ein Gespräch mit Kindersexbezug stattfindet. Es ist so, als würden die Deutsche Post oder UPS jeden Brief, jedes Paket öffnen, um zu schauen, ob darin „böse Wörter“ stehen.
Millionen von Bürgern würden wegen einiger schwarzer Schafe – die natürlich die Härte des Gesetzes zu spüren bekommen müssen – ausspioniert. Einen so brutalen Angriff auf das durch das im Grundgesetzartikel 10 gesicherte Post- und Fernmeldegeheimnis hat es noch nicht gegeben. Dabei hat der Staat genug Mittel, um solche Straftaten zu verfolgen. Er kann diese Szene beobachten, Beweise sammeln und am Ende auch Telefone und verdächtige Konten bei Messengerdiensten überwachen – aber individuell und mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl. Die anlaßlose Massenüberwachung hingegen ist weder mit dem Grundgesetz noch mit dem Selbstverständnis einer „liberalen Demokratie“ vereinbar. Kein Wunder also, daß die Chefin des US-Anbieters Signal Meredith Whittaker einen Rückzug aus der EU angekündigt hat. Datenschutz sei ihr wichtiger als der EU-Markt.
Der unredliche Generalverdacht ist das eine, Fehlerquote und Mißbrauchsanfälligkeit sind das andere. „Es ist bedauerlich, daß Politiker weiterhin einer Art magischem Denken verfallen, das davon ausgeht, daß man eine Hintertür schaffen kann, auf die nur die Guten Zugriff haben“, sagt Whittaker. Und was mögliche Fehler angeht: Glaube niemand, daß die moderne Technik – KI hin oder her – fehlerfrei arbeitet! Wer darauf hofft, der lese in Joachim Steinhöfels „Die Digitale Bevormundung“ das Kapitel darüber, wie oft etwa ein Heinrich-Heine-Zitat („Der Deutsche gleicht dem Sklaven“) von Facebook als Haßrede zensiert wurde. Einzelne Gerichte haben dies hinterher sogar abgesegnet. Menschliches und technisches Versagen im Bereich der Internetzensur leisteten sich in den vergangenen Jahren einen makaberen Wettlauf. Prognose: Dank der EU-Chatkontrolle werden harmlose Bilder an die liebe Patentante von den Enkelkindern beim Baden zu Sperrungen oder gar Razzien führen.
Bleibt noch die Gefahr, daß Kriminelle oder fremde Geheimdienste sich einklinken. Wenn einmal eine Möglichkeit zum Ausspähen installiert ist, dann fällt es Agenten oder Gangstern leichter, sich Zugang zu den Nachrichten zu verschaffen. Eine sichere Verschlüsselung für jedermann und jederzeit ist daher auch eine Frage digitaler Souveränität. Die Debatte über die Chatkontrolle ist drei Jahre alt. Zunächst scheiterte das Vorhaben am Widerstand der Öffentlichkeit, des EU-Parlaments und mehrerer Regierungen. Das könnte sich jetzt geändert haben, weil Schwarz-Rot in Berlin dieses Vorhaben nicht mehr so kategorisch ausschließt wie die Vorgängerregierung. Die Deutschen könnten das Zünglein an der Waage sein, wenn in der kommenden Woche der Europäische Rat zusammentritt.
Nach der vertragswidrigen Banken- und Eurorettung, der bedenkenlosen Grenzöffnung sowie der unvernünftigen Energiewende und zuletzt den immensen Schuldenpaketen wäre dies der nächste große Sündenfall einer Berliner Regierung. Dagegen hilft nur massive Opposition. Nicht erst an der Wahlurne – schon laufen Petitionen gegen das Vorhaben. Demonstrationen sollten folgen. Der Widerstand muß sich bemerkbar machen. Es ist nicht sicher, daß er Erfolg hat. Aber parallel müssen alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden. Unser Grundgesetz kennt das Postgeheimnis. Diese Totalüberwachung unserer Nachrichten ist ein klarer Verstoß dagegen.
Schon die Vorratsdatenspeicherung ist seinerzeit von Gerichten gestoppt worden. Und damals ging es nur um Verbindungsdaten. Diesmal geht es buchstäblich um alles. Die Gerichte werden nichts unternehmen, wenn die Bürger nicht auch lautstark aufbegehren. Also los, auf die Barrikaden.
Ronald Gläser sitzt seit 2025 für die AfD im Bundestagsausschuß für Kultur und Medien
… Alles vom 10.10.2025 von Ronald Gläser bitte lesen in der JF 42/25, Seite 2
